Archivrecht
Von der juristischen Arbeit von Peukert steht die sehr umfangreiche und lesenswerte Zusammenfassung online (neben Inhaltsverzeichnis und Einleitung):
http://www.jura.uni-frankfurt.de/43640695/Gemeinfreiheit-Peukert-Inhalt_-Einleitung_-Zusammenfassung_.pdf
http://www.jura.uni-frankfurt.de/43640695/Gemeinfreiheit-Peukert-Inhalt_-Einleitung_-Zusammenfassung_.pdf
KlausGraf - am Dienstag, 4. November 2014, 00:30 - Rubrik: Archivrecht
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Auch in der größten Vergrößerungsstufe ist nicht sicher zu erkennen, welche Buchstaben unter dem fest montierten Wasserzeichen liegen!
http://kulturerbe.niedersachsen.de/viewer/objekt/isil_DE-1811-HA_STAOL_Best_24_1_Ab_Nr_2/4/#topDocAnchor
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud

http://kulturerbe.niedersachsen.de/viewer/objekt/isil_DE-1811-HA_STAOL_Best_24_1_Ab_Nr_2/4/#topDocAnchor
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud

KlausGraf - am Sonntag, 2. November 2014, 19:16 - Rubrik: Archivrecht
Hubertus Kohle plädiert für die Nutzung des Zitatrechts und sieht Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen nicht als geschützt an.
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2014/10/19/what-an-ugly-mess-to-hell-with-it/
"Ich werde immer wieder gefragt, wie es um die Rechteklärung von Kunstreproduktionen im Internet bestellt ist. Meine erste Antwort darauf: rechtlich gibt es keinen Unterschied zum Druck. Dass manche Museen trotzdem mehr Geld dafür verlangen, steht auf einem anderen Blatt. Ich komme darauf zurück.
Aber da ich in dem Feld kein Spezialist bin, verweise ich eigentlich lieber auf diejenigen, die sich hier entschieden besser auskennen. Dazu gehört z.B. Klaus Graf, dessen einführender Beitrag hier schon mal wesentliche Dinge klärt. Und auch folgendes Buch empfehle ich gerne, auf das ich ebenfalls erst durch eine Rezension (zu einem anderen Buch) von Graf aufmerksam geworden bin: Susan Bielstein, Permissions. A Survival Guide. Blunt Talk about Intellectual Property (University of Chicago Press 2006). Zwar ist es eher auf amerikanische Verhältnisse zugeschnitten (und adressiert das Internet nur am Rande), aber trotzdem lehrreich und im übrigen mit einer solchen Verve und Spritzigkeit geschrieben, dass die etwas dröge Materie richtiggehend spannend wird. Der Titel meines Blogbeitrages ist übrigens diesem Buch entnommen (S. 49). Er kennzeichnet die Genervtheit einer Autorin, die bei der University of Chicago Press für eben diese Rechteklärung zuständig ist. Genervtheit über eine Situation, die erstens kompliziert und von dem Geldeintreibewillen unterschiedlichster Agenten geprägt ist, die aber vor allem so unübersichtlich ist, dass sie insgesamt prohibitiv wirkt."
Zuletzt habe ich mich zum Thema, von Kohle offenbar unbemerkt, in meinem Beitrag zum Posten von Handschriftenscans geäußert:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2417
Wichtig ist der Hinweis auf den Aufsatz des Juristen Grischka Petri:
http://www.jcms-journal.com/article/view/jcms.1021217
Siehe auch hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2014/10/19/what-an-ugly-mess-to-hell-with-it/
"Ich werde immer wieder gefragt, wie es um die Rechteklärung von Kunstreproduktionen im Internet bestellt ist. Meine erste Antwort darauf: rechtlich gibt es keinen Unterschied zum Druck. Dass manche Museen trotzdem mehr Geld dafür verlangen, steht auf einem anderen Blatt. Ich komme darauf zurück.
Aber da ich in dem Feld kein Spezialist bin, verweise ich eigentlich lieber auf diejenigen, die sich hier entschieden besser auskennen. Dazu gehört z.B. Klaus Graf, dessen einführender Beitrag hier schon mal wesentliche Dinge klärt. Und auch folgendes Buch empfehle ich gerne, auf das ich ebenfalls erst durch eine Rezension (zu einem anderen Buch) von Graf aufmerksam geworden bin: Susan Bielstein, Permissions. A Survival Guide. Blunt Talk about Intellectual Property (University of Chicago Press 2006). Zwar ist es eher auf amerikanische Verhältnisse zugeschnitten (und adressiert das Internet nur am Rande), aber trotzdem lehrreich und im übrigen mit einer solchen Verve und Spritzigkeit geschrieben, dass die etwas dröge Materie richtiggehend spannend wird. Der Titel meines Blogbeitrages ist übrigens diesem Buch entnommen (S. 49). Er kennzeichnet die Genervtheit einer Autorin, die bei der University of Chicago Press für eben diese Rechteklärung zuständig ist. Genervtheit über eine Situation, die erstens kompliziert und von dem Geldeintreibewillen unterschiedlichster Agenten geprägt ist, die aber vor allem so unübersichtlich ist, dass sie insgesamt prohibitiv wirkt."
Zuletzt habe ich mich zum Thema, von Kohle offenbar unbemerkt, in meinem Beitrag zum Posten von Handschriftenscans geäußert:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2417
Wichtig ist der Hinweis auf den Aufsatz des Juristen Grischka Petri:
http://www.jcms-journal.com/article/view/jcms.1021217
Siehe auch hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
KlausGraf - am Sonntag, 2. November 2014, 18:09 - Rubrik: Archivrecht
RA Ferner macht auf Probleme mit dem § 201a StGB aufmerksam:
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/strafrecht/zur-verletzung-des-hoechstpersoenlichen-lebensbereichs-durch-bildaufnahmen/13788/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/773333714/
http://archiv.twoday.net/stories/1022219754/
Betriebssauna DDR 1980. Foto: Eugen Nosko, Deutsche Fotothek https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/strafrecht/zur-verletzung-des-hoechstpersoenlichen-lebensbereichs-durch-bildaufnahmen/13788/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/773333714/
http://archiv.twoday.net/stories/1022219754/

KlausGraf - am Sonntag, 2. November 2014, 17:11 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Freitag, 31. Oktober 2014, 19:13 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=34034
https://oami.europa.eu/ohimportal/de/web/observatory/orphan-works-database
Die Metadaten der Datenbank sind, überprüft anhand der gut 40 literarischen Werke, unbrauchbar. Das Ganze mutet mich wie eine Totgeburt an.
https://oami.europa.eu/ohimportal/de/web/observatory/orphan-works-database
Die Metadaten der Datenbank sind, überprüft anhand der gut 40 literarischen Werke, unbrauchbar. Das Ganze mutet mich wie eine Totgeburt an.
KlausGraf - am Donnerstag, 30. Oktober 2014, 16:55 - Rubrik: Archivrecht
Schmunzelkunst.de schreibt mir:
"I. Zivilsenat, I ZR 138/13, TK 50 Leitsatzentscheidung, 18.9.2014, 28.10.2014
(Entscheidungs- und Einspieldatum)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=69180&pos=2&anz=414
Ein Hinweis darauf dürfte bei "Freunden" des Urheberrechts auf Interesse stoßen.
Lt. früherer Rechtsprechung sind der dargestellte Inhalt, insbesondere die verwendeten Vermessungsdaten und die sonstigen in die Karte eingearbeiteten Informationen urheberrechtlich frei (BGH-Urteil vom 28.05.98 - I ZR 81/96 - Stadtplanwerk). Wenn dagegen Landkarten als Datenbanken im Sinne der §§ 87a ff UrhG geschützt sind, könnte ihre Verwendung als Vorlage für die Ableitung von Karten in kleineren Maßstäbe erlaubnispflichtig sein.
siehe auch "Karten als Datenbanken" unter http://www.schmunzelkunst.de/saq2.htm#landkart "
Der BGH tendiert dazu, einen Schutz zu verneinen.
"I. Zivilsenat, I ZR 138/13, TK 50 Leitsatzentscheidung, 18.9.2014, 28.10.2014
(Entscheidungs- und Einspieldatum)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=69180&pos=2&anz=414
Ein Hinweis darauf dürfte bei "Freunden" des Urheberrechts auf Interesse stoßen.
Lt. früherer Rechtsprechung sind der dargestellte Inhalt, insbesondere die verwendeten Vermessungsdaten und die sonstigen in die Karte eingearbeiteten Informationen urheberrechtlich frei (BGH-Urteil vom 28.05.98 - I ZR 81/96 - Stadtplanwerk). Wenn dagegen Landkarten als Datenbanken im Sinne der §§ 87a ff UrhG geschützt sind, könnte ihre Verwendung als Vorlage für die Ableitung von Karten in kleineren Maßstäbe erlaubnispflichtig sein.
siehe auch "Karten als Datenbanken" unter http://www.schmunzelkunst.de/saq2.htm#landkart "
Der BGH tendiert dazu, einen Schutz zu verneinen.
KlausGraf - am Mittwoch, 29. Oktober 2014, 21:02 - Rubrik: Archivrecht
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"An die Gewährung von Eilrechtsschutz bei presserechtlichen
Auskunftsansprüchen dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt
werden. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss
entschieden. Im Grundsatz genügt es nach Art. 19 Abs. 4 GG, den
Eilrechtsschutz zu gewähren, wenn ein gesteigertes öffentliches
Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung
vorliegen. Eine Beschränkung auf unaufschiebbare Fälle, wie zum Beispiel
auf die Aufdeckung von schweren Rechtsbrüchen staatlicher Stellen,
greift jedoch in unverhältnismäßiger Weise in die Pressefreiheit ein."
https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-096.html
Auskunftsansprüchen dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt
werden. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss
entschieden. Im Grundsatz genügt es nach Art. 19 Abs. 4 GG, den
Eilrechtsschutz zu gewähren, wenn ein gesteigertes öffentliches
Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung
vorliegen. Eine Beschränkung auf unaufschiebbare Fälle, wie zum Beispiel
auf die Aufdeckung von schweren Rechtsbrüchen staatlicher Stellen,
greift jedoch in unverhältnismäßiger Weise in die Pressefreiheit ein."
https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-096.html
KlausGraf - am Mittwoch, 29. Oktober 2014, 13:05 - Rubrik: Archivrecht
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https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/redtube-abmahnungen-klage-gegen-ra-urmann-der-aktuelle-stand.html
"Leider hat sich das AG Regensburg dazu entschlossen, das Schadensersatzverfahren nach § 149 ZPO wegen des Verdachts einer Straftat auszusetzen."
"Leider hat sich das AG Regensburg dazu entschlossen, das Schadensersatzverfahren nach § 149 ZPO wegen des Verdachts einer Straftat auszusetzen."
KlausGraf - am Mittwoch, 29. Oktober 2014, 11:06 - Rubrik: Archivrecht
http://www.heise.de/tp/artikel/43/43174/1.html
"Wie erst jetzt bekannt wurde, durchsuchten von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden beauftragte Ermittler letzte Woche sechs Wohn- und Geschäftsräume in vier Bundesländern, die sie mit den Betreibern des von der Filmindustrie nicht lizenzierten Streamingportals Kinox.to in Verbindung bringen. [...]
Der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke hält es für möglich, "dass die Staatsanwaltschaft schon bald Zugriff auf die jeweiligen Server haben wird" und verweist auf eine Warnung des Portals Tarnkappe.info, wo man befürchtet, dass die Dienste gegenwärtig oder in naher Zukunft "als Honeypot betrieben werden", um IP-Adressen und andere Nutzerdaten zu sammeln.
Ein solches Szenario wäre dem Rechtsanwalt Christian Solmecke nach zwar "theoretisch denkbar", aber "aus Sicht der anwaltlichen Praxis eher ungewöhnlich". Streaming-Nutzer haben seiner Meinung nach "keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist". "

creative commons licensed ( BY-NC-SA ) flickr photo shared by johnb/Derbys/UK.
"Wie erst jetzt bekannt wurde, durchsuchten von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden beauftragte Ermittler letzte Woche sechs Wohn- und Geschäftsräume in vier Bundesländern, die sie mit den Betreibern des von der Filmindustrie nicht lizenzierten Streamingportals Kinox.to in Verbindung bringen. [...]
Der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke hält es für möglich, "dass die Staatsanwaltschaft schon bald Zugriff auf die jeweiligen Server haben wird" und verweist auf eine Warnung des Portals Tarnkappe.info, wo man befürchtet, dass die Dienste gegenwärtig oder in naher Zukunft "als Honeypot betrieben werden", um IP-Adressen und andere Nutzerdaten zu sammeln.
Ein solches Szenario wäre dem Rechtsanwalt Christian Solmecke nach zwar "theoretisch denkbar", aber "aus Sicht der anwaltlichen Praxis eher ungewöhnlich". Streaming-Nutzer haben seiner Meinung nach "keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist". "

creative commons licensed ( BY-NC-SA ) flickr photo shared by johnb/Derbys/UK.
KlausGraf - am Sonntag, 26. Oktober 2014, 15:59 - Rubrik: Archivrecht
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