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Archivrecht

Fordert Thomas Hoeren bezüglich des Leistungsschutzrechtes für Verleger im UrhG:

http://blog.beck.de/2014/10/26/was-sollte-das-berlegungen-zum-ende-des-leistungsschutzrechts-f-r-verleger

Siehe auch:
http://www.medien-internetrecht.de/2014/10/das-faktische-aus-des.html

Es bleibt abzuwarten, ob die LSR-durchsetzungswilligen Verleger, die so viel von Chancengleichheit gegenüber Google gejault haben, nun auch den von ihnen eingeschüchterten oder faktisch zur Aufgabe gezwungenen kleinen Aggregatoren die gleiche Gratiseinwilligung gewähren werden:

http://archiv.twoday.net/stories/1022220691/

Ich sag es gern auch hier: Das "Unerhört" war IRONIE.

http://schmalenstroer.net/blog/2014/10/einfach-mal-bei-der-vg-media-anfragen/

"Es ist zum Glück selten, dass sich ein Gesetz völlig absehbar in ein totales Desaster verwandelt. Mit dem Leistungsschutzrecht ist das jetzt passiert. "

Laut https://netzpolitik.org/2014/youtube-content-id-wie-microsoft-und-google-unsere-berichterstattung-behindern-und-niemand-schuld-ist/ wurde der treffende Begriff von FragDenStaat erfunden.

http://heise.de/-2430592

http://www.verfassungsblog.de/karlsruhe-verschafft-ddr-heimkindern-gerechtigkeit/#.VEqFf2eTC_I

RA Schwenke erläutert das Urteil:

http://rechtsanwalt-schwenke.de/eugh-embedding-haftung-youtube/

Update: Skeptischer ist RA Ferner

http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/urheberrecht/eugh-zum-urheberrecht-framing-und-embedded-content-koennen-urheberrechtsverletzung-sein/13684/

Weniger skeptisch RAin Diercks

http://www.munich-digitals.com/fachartikel/recht-datenschutz/embedding-von-videos-ist-keine-urheberrechtsverletzung

Es handelt sich um Trittbrettfahrer der Redtube-Abmahnung.

http://www.focus.de/digital/internet/rechtsanwalt-warnt-achtung-betrueger-schocken-porno-nutzer-mit-abmahnwelle_id_4224294.html

Urteil des LG Köln vom 7. Oktober 2014

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/07-10-2014-lg-koeln-28-o-433-14.html

Georg Diez sieht im SPIEGEL 43/2014, S. 110-113 ("Boom, gelöscht, verschwunden") durch den von Justizminister Maas geplanten Gesetzentwurf die künstlerische Straßenfotografie in Gefahr.

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022401289/

Walker Evans: Girl in Fulton Street, 1929 http://www.getty.edu/art/gettyguide/artObjectDetails?artobj=52340

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/frankreich-will-neues-gesetz-internet-ohne-pressefreiheit-13210086.html

Frankreich soll ein neues Internetgesetz bekommen.

"In der vorbereitenden Kommission wurde noch ein zusätzlicher Paragraph in den Gesetzesentwurf genommen: Die Pressefreiheit gilt hier demnach in vollem Umfang nur für die „traditionelle Presse“, nicht aber für ausschließlich im Internet präsente Info-Portale (wie etwa Rue.89, Slate, Médiapart oder auch die Huff-Po). Wenn Letztere auf Terror-Seiten verlinken oder diese zitieren, können sie bestraft werden; und Journalisten dieser Portale, die für ihre Recherchen diese Seiten besuchen, können gegen Strafandrohungen nicht die Pressefreiheit geltend machen, so wie das ihren Kollegen in den Printmedien möglich ist. Bis zu sieben Jahren Gefängnis und 100 000 Euro Strafgeld sollen verhängt werden können."

Historisches Gefängnis in Frankreich

 

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