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Archivrecht

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/joseph-goebbels-random-house-muss-auskunft-ueber-gewinn-geben-a-992702.html

"Geklagt hatte die Tochter von Adolf Hitlers ehemaligem Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht, Cordula Schacht, sie verwaltet zugleich den Nachlass von Adolf Hitlers Propagandaminister Joseph Goebbels.

Die Juristin fordert Tantiemen von der Verlagsgruppe Random House, weil in einer 2010 erschienenen Biografie von Peter Longerich Zitate aus Goebbels' Tagebuch vorkommen. 6507,87 Euro will sie vor dem Landgericht München, wo der Verlag ansässig ist, erstreiten. "

Siehe auch vom 31. Juli
http://www.sueddeutsche.de/kultur/verhandlung-um-goebbels-tantiemen-geldder-vergangenheit-1.2069707

"Erst vergangene Woche hat es das Bundesverfassungsgericht abgelehnt, die Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 anzunehmen, das die Schwärzung eines Teils der BND-Akten über Adolf Eichmann für rechtens erklärt hatte. Eine komplette Freigabe, hieß es nicht zum ersten Mal, "könnte die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik beeinträchtigen.""

"Einem kolumbianischen Studenten droht eine Haftstrafe, weil er eine wissenschaftliche Arbeit – anscheinend eine Masterarbeit – auf Scribd veröffentlicht hat, ohne die entsprechenden Rechte zu besitzen. Die Umstände beschreibt der Student in einem Blogposting selbst. Dagegen geht die Electronic Frontier Foundation nun auf die Barrikaden und ruft gemeinsam mit der Creative Commons, Right to Research Coalition und Open Access Button zur Zeichnung einer Open-Access-Petition auf."
Version mit Links:
http://infobib.de/blog/2014/09/19/oa-petition-von-eff-cc-oa-button-und-r2r-coalition/

Unterschreiben für Open Access:

https://act.eff.org/action/let-s-stand-together-to-promote-open-access-worldwide

Der Vorwurf vom Beschuldigten selbst referiert:

"Three years ago, through a Facebook group in which I participated along with many others interested in the amphibian and reptile studies, I came across with a master’s thesis that was crucial to identify some amphibians I found in my field visits to some protected areas in the country. To access this information, it was necessary to travel to a library in Bogota. At that time, however, I thought it was something that could be of interested for other groups, so I shared it on the web. Although I was not the first or the only one (the document was in several sites already), for sharing knowledge –recognizing the authorship–, now the author advances a criminal case against me for “violation of economic rights and related rights.” I was told that this could result in jail sentence of 4 to 8 years.

In a few months my life has changed. Now I’m learning about hearings, accusations, lawsuits and lawyers; I am very concerned and puzzled. Above all, I’m disconcerted that this activity I did for academic purposes may be considered a crime, turning me into a “criminal.” Today what the vast majority of the country’s researchers and conservationists are doing, despite being committed to spreading knowledge, is turning us into criminals."
http://www.karisma.org.co/compartirnoesdelito/?p=256
(aus den Kommentaren dort das englische Zitat im Titel)

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg53908.html
und weitere Beiträge von Steinhauer und mir ebenda.

Steinhauer gibt einen kurzen Bericht

http://www.bibliotheksrecht.de/2014/06/25/bibliotheksgesetz-rheinland-pfalz-erste-beratung-18732965/

ohne aber mit der ihm manchmal eigenen Wurstigkeit seine eigene Stellungnahme

http://www.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/4338-V-16.pdf

oder die anderen Materialien zur Gesetzgebung zu verlinken, die nur dann aufzufinden sind, wenn man in OPAL statt nach Bibliotheksgesetz nach Bibliotheksgesetzes sucht.

http://goo.gl/jKBDBS

Steinhauers Ausführungen zum Gesetz überzeugen mich nur zum kleinen Teil.

Siehe zuvor hier:
http://archiv.twoday.net/stories/909744041/

Eine gute Zusammenfassung der Rechtslage durch das VG Gelsenkirchen wird zitiert in:

http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/o-recht/verwaltungsrecht/pruefungsrecht-zur-pruefung-von-noten-und-bewertungen-durch-gerichte/13387/

Zu http://archiv.twoday.net/stories/985928688/#985929129

Mir war bei der Vorbereitung der Petition nicht aufgefallen, dass die Veräußerbarkeit kommunalen und universitären Sammlungsguts im Gesetzentwurf gestrichen wurde, ohne dass darauf in der amtlichen Begründung eingegangen wurde.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-5774.pdf?von=1&bis=0

Gestrichen wurde auch "Rechtsansprüche auf Nutzung, die sich aus kommunalrechtlichen Bestimmungen oder anderen Rechtsvorschriften ergeben, bleiben unberührt." Da das rein deklarativen Charakter hatte, ist eine solche Streichung sinnvoll, zumal auch bei den anderen Archivsparten solche Rechtsansprüche bestehen könnten.

War also die Petition für die Katz, wenngleich das wünschenswerte (anscheinend von Anfang an vorgesehene) Ergebnis herausgekommen ist?

Keineswegs. Archivierende und Petenten haben eindrucksvoll deutlich gemacht, dass auch kommunales Archivgut nicht zur Disposition steht.

Nach meinem offenen Brief an Steinhauer

http://archiv.twoday.net/stories/948994023/

hatte dieser mich auf den geplanten Wegfall, der offenkundig kurz vor Erstellung des Gesetzesentwurfs vorgenommen wurde, aufmerksam gemacht. Nachdem ja die Petition schon einigen Wirbel verursacht hatte, erschien mir ein Stillhalten riskant, da man ja jederzeit das angebliche Redaktionsversehen, so explizit der Landschaftsverband Rheinland

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-1984.pdf?von=1&bis=0

bereinigen und die Veräußerbarkeit wiederherstellen konnte. Ich habe Steinhauer aber diesbezüglich nicht beeinflusst, der wie andere Sachverständige auch sich auf der Anhörung gegen die Veräußerungsmöglichkeit ausgesprochen hatte. Die kommunalen Spitzenverbände hielten an ihrer Position - Veräußerung muss aus Gründen der kommunalen Selbstverwaltung möglich sein - fest. Der Gesetzgeber (d.h. die Parlamentarier) hat sich aber stillschweigend entschlossen, dem eingereichten Entwurf zu folgen. Alles was in dem demnächst (am Tag nach der Verkündigung) in Kraft tretenden Gesetz steht, ist korrekt begründet. Offenbar bestand keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, den Wegfall der bisherigen § 10 Abs. 5 Sätze 2-3 zu begründen.

Möglicherweise hat der öffentliche Druck die Parlamentarier motiviert, so zu verfahren, wie im Regierungsentwurf vorgeschlagen. Aber auch wenn nicht: Endlich ist alles öffentliche Archivgut in NRW ohne Wenn und Aber UNVERÄUSSERLICH!

Update: Falschmeldung des WDR
http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/kulturnachrichten/kulturnachrichten9152.html

Auf die Vorlage des BGH vom 20. September 2012, siehe
http://openjur.de/u/611961.html
hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Bibliotheken Bücher für elektronische Leseplätze digitalisieren dürfen (Annex-Vervielfältigungsrecht), auch wenn die Rechteinhaber E-Books anbieten. Kopien (USB-Stick, Ausdruck) dürfen nicht angefertigt werden, doch steht es den Mitgliedstaaten frei, eine solche Möglichkeit gegen Entschädigung der Rechteinhaber zu schaffen.

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=157511&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=407747

http://the1709blog.blogspot.de/2014/09/cjeu-waves-stick-at-ulmer-allows-non.html

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-6747.pdf

Siehe auch
https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw (1883 Unterstützer)

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/microsoft-bing-image-widget-getty-klagt-wegen-bilderklau-a-990040.html

http://www.bing.com/widget/image

Die Einbettung funktioniert wie üblich nicht in Archivalia.

http://www.taz.de/Urteil-des-Europaeischen-Gerichtshofs/!145322/

"Künstler und andere Urheber müssen es nicht hinnehmen, dass ihre Werke zu rassistischen oder anderweitig diskriminierenden Aussagen missbraucht werden. In solchen Fällen können sie auch gegen an sich zulässige Parodien vorgehen, wie am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-201/139)"

http://www.sueddeutsche.de/kultur/entscheidung-des-europaeischen-gerichtshofs-diskriminierende-parodien-sind-unzulaessig-1.2114477

Entscheidungstext bei curia.europa.eu

Die restriktive BGH-Rechtsprechung zur Parodie kritisierte ich in meiner Urheberrechtsfibel S. 57

http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Angesichts der Auslegung des EuGH ("Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass die wesentlichen Merkmale der Parodie darin bestehen, zum einen an ein bestehendes Werk zu erinnern, gleichzeitig aber ihm gegenüber wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, und zum anderen einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen. Der Begriff „Parodie“ im Sinne dieser Bestimmung hängt nicht von den Voraussetzungen ab, dass die Parodie einen eigenen ursprünglichen Charakter hat, der nicht nur darin besteht, gegenüber dem parodierten ursprünglichen Werk wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, dass sie vernünftigerweise einer anderen Person als dem Urheber des ursprünglichen Werkes zugeschrieben werden kann, dass sie das ursprüngliche Werk selbst betrifft oder dass sie das parodierte Werk angibt") wird es für die deutsche Rspr. schwieriger, dem Gefasel des BGH vom Verblassen oder dem inneren Abstand zu folgen.

Update:
http://www.verfassungsblog.de/parodie-ist-meinungsfreiheit-aber-nicht-wenn-sie-rassistisch-ist/

http://eulawanalysis.blogspot.de/2014/09/we-can-laugh-at-everything-but-not-with.html

http://ssrn.com/abstract=2526835

 

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