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Archivrecht

http://www.internet-law.de/2013/05/pressefreiheit-auch-fur-leserkommentare.html

RA Stadler kritisiert einen Beschluss des LG Augsburg, "dass sich die Augsburger Allgemeine im Hinblick auf die Nutzerkommentare nicht auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen kann und damit auch nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht nach der Strafprozessordnung".

Siehe auch
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5890

Dass der Nachrichtendienst für Historiker wieder da ist, ist ja schön. Dass Berg seine Leser aber mit völlig übertriebener Kürzung der Titel und Schlagzeilen vera*** weniger ...

http://www.nfhdata.de/

Update:
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/MpMNuKrSz5b

http://irights.info/2013/05/04/beschrankte-gemeinfreiheit-bei-osterreichs-nationalbibliothek/14257


Am 25. April hat auch RA Solmecke meinen Fall aufgegriffen:

http://www.wbs-law.de/internetrecht/faz-mahnt-blogger-ab-39248/

Klaus Graf ist bekannter Internet Blogger und betreibt seinen eigenen Blog „Archivaria“. Archivaria, so so.

"Letztlich muss man, wenn man sich den ganzen Sachverhalt vor Augen führt schon fragen, warum ein Blogger die Meinungsfreiheit gerade gegen eine der größten DeutschenTageszeitungen verteidigen muss und sicherlich auch, warum die FAZ hier vorliegend überhaupt die Rechte von Frau Schmoll vertritt. Wo hier eigentlich eine Rechtsverletzung zum Nachteil der FAZ gegeben sein soll, müsste auch erst einmal aufgezeigt werden."

Zu meiner Abmahnung:
http://archiv.twoday.net/stories/342793744/ mit weiteren Nachweisen

Die FAZ hat sich bei mir nicht wieder gemeldet. Hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung dürfte die Eilbedürftigkeit inzwischen entfallen sein. Ein langwieriges Hauptsacheverfahren ist eher unwahrscheinlich.

"To celebrate World Intellectual Property Day ( 26 April) and to promote discussion of the role of intellectual property in encouraging innovation and creativity The National Library of Wales has announced a pioneering decision in relation to its digitised collections by declaring that it will no longer claim ownership of copyright in digital copies of items in its care."

Sollte eigentlich selbstverständlich sein, alles andere wäre Copyfraud.

http://www.llgc.org.uk/index.php?id=1514&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=5306&cHash=ff862080bf62ecada84a42e3601e6fb8

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Roter-Alarm-fuer-Porno-Trolle-1859349.html

"Das Urheberrecht, ursprünglich zum Ausgleich für darbende Künstler entworfen, erlaubt in diesem Zeitalter elektronischer Medien darbenden Anwälten, die Bürgerschaft auszuplündern." - Sagt der US-Richter Otis D. Wright II

Siehe auch
http://www.infodocc.info/copyright-trolle-berufsverbot/

http://www.verbaende.com/news.php/Wissenschaftsorganisationen-warnen-anlaesslich-der-Bundesratssitzung-Geplantes-Zweitveroeffentlichungsrecht-diskriminiert-Forscherinnen-und-Forscher-an-Hochschulen?m=89852

"Der Grundstückseigentümer entscheidet auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749)."

http://openjur.de/u/622108.html

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=sanssouci+bgh
http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/12/17/schwarzer-freitag-fuer-die-panoramafreiheit-bundesgerichtshof-begrenzt-freie-fotografie-in-gaerten-und-parkanlagen/ (2010)
http://archiv.twoday.net/search?q=panoramafreiheit

Update: Die sehr alte Seite im Jurawiki stammt von mir:

http://www.jurawiki.de/SachFotografie

Die Gründe für die Ablehnung von "Schloss Tegel" hat schon Kübler formuliert und daher ist es ganz und gar unnötig, dass ich sie hier nochmals wiederkaue. Daher nur ein Punkt: Der Eigentümer hat erheblich mehr Rechte als der Urheber, der es nach h.M. hinnehmen muss, dass in den Parks usw. aufgestellte geschützte Skulpturen der Panoramafreiheit unterliegen.

Zu Konsequenzen für Bildjournalisten:
http://www.djv.de/startseite/infos/beruf-betrieb/bildjournalisten/detail/article/fotografie-auf-oeffentlichem-eigentum-verboten-wird-deutschland-zum-land-der-fotodrohnen.html

Aus dem Benutzerantrag eines Literaturarchivs in kommunaler Trägerschaft, das Bestände nicht durch Sperrfristen unnutzbar macht: "[...] Ich verpflichte mich außerdem, vor jeder Auswertung (Teilabdruck, vollständiger Abdruck, Wiedergabe, bei bisher unveröffentlichten Texten auch jede Art von Zitat) eine Genehmigung [des Archivs] zu beantragen [...]."

Wurde in der geschlossenen Facebook-Gruppe Archivfragen thematisiert. Ich verweise dazu auf meine Ausarbeitung:

http://archiv.twoday.net/stories/2478861/

Bei Zitaten kommt es für die Rechtslage nach dem UrhG darauf an, ob die zitierte Passage für sich separat urheberrechtlich geschützt ist, was man bei kürzeren Passagen meist verneinen kann. Es darf aus unveröffentlichten Werken nicht zitiert werden (§ 51 UrhG), was natürlich in der Archivpraxis meines Wissens so gut wie nie beachtet wird. Hat das Archiv oder sein Träger die ausschließlichen Nutzungsrechte, so ist im Geltungsbereich der Archivgesetze davon auszugehen, dass mit Genehmigung der Archivnutzung auch konkludent die Genehmigung erteilt wird, im üblichen Rahmen Zitate zu publizieren.

Die Bereitstellung von
Archivgut schließt in der Regel "die Erlaubnis ein, archivierte
Schriften ganz oder auszugsweise zu veröffentlichen und zu
verbreiten, da der Archivbenutzer in vielen Fällen nur zu dem
Zweck Einsicht in Archivalien nimmt, diese als historische
Quellen zu zitieren und der Öffentlichkeit bekannt zu machen"
(Dörffeldt, Der Archivar 1968, Sp. 228f.).

Interview mit RA Thomas Fuchs von lexetius.com:

http://irights.info/zugang-zu-amtlichen-werken-ein-rechtsstaatliches-armutszeugnis/14138

Fuchs erwähnt, dass Bayern nun auch eine Urteilsdatenbank anbietet. Ich habe auf Anhieb keine Linksammlung gefunden, die so aktuell ist und das berücksichtigt.

Bayern-Urteile:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?st=ent

Ich habe jedenfalls meinen Eintrag aktualisiert und hoffe, dass jemand Telemedicus darauf hinweist:

http://archiv.twoday.net/stories/566968/

 

twoday.net AGB

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