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Archivrecht

Verhandlungsführer des Rats und des Parlaments der EU haben sich am Mittwoch auf eine gemeinsame Linie zu den sogenannten verwaisten Werken verständigt. Demnach sollen Bücher, Filme, Fotos oder andere geistige Schöpfungen, für die kein Rechteinhaber mehr auffindbar ist, in nicht-kommerziellen Projekten verfügbar gemacht werden dürfen. Sollten im Nachhinein doch noch Ansprüche auf die Werke erhoben werden, sieht der Vorstoß eine angemessene Vergütung vor. So sollen Projekte zur Digitalisierung des kulturellen Erbes beflügelt und aufwendige Gerichtsverfahren wie im US-Streit um Google Books vermieden werden.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Richtlinien-Entwurf-fuer-verwaiste-Werke-1612687.html

Die geforderte "sorgfältige Suche" ist nicht praktikabel.

http://archiv.twoday.net/search?q=verwaist

http://www.dradio.de/dkultur/kulturpresseschau/fazit/1775783/

Ins Spekulative weist auch ein langer Artikel in der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG über eine sehr alte Frage, nämlich die nach dem vor 200 Jahren geborenen Findelkind Kaspar Hauser und seiner wahren Identität. War Kaspar Hauser in Wahrheit der Erbprinz von Baden? Das Rätsel könnte womöglich gelöst werden, schreibt der Karlsruher Rechtshistoriker und Rechtsanwalt Winfried Klein, "anhand des DNS-Materials von Angehörigen des Hauses Baden" aus "Särgen in der Fürstengruft in Pforzheim", deren Entnahme aber das Veto des Oberhaupts der Familie Markgraf Max entgegensteht.

Dabei gehört die Gruft dem Fürstenhaus gar nicht, weist der Anwalt nach. "Die geforderte Mitwirkung des Markgrafen dürfte damit der bloßen Rücksichtnahme auf das Recht der Totenfürsorge entspringen. Mehr als hundertfünfzig Jahre nach der letzten Bestattung kommt diesem jedoch keine rechtliche Bedeutung mehr zu."

Der Fall gibt noch zu vielerlei weiteren juristisch und rechtshistorisch faszinierenden Betrachtungen Anlass, etwa diese: "Selbst wenn die Kosten für die Särge aus der großherzoglichen Handkasse beglichen worden wären, so spräche dies nicht unbedingt für privates Eigentum des Hauses Baden; denn es könnte auch eine Zahlung auf fremde Schuld angenommen werden."

Die Schlussfolgerung: "Damit kann festgehalten werden, dass die Schlosskirche mitsamt der Gruft und den Särgen Staatseigentum ist." Das Land Baden-Württemberg könnte somit Kaspar Hauser nach 200 Jahren endlich zu einer Identität verhelfen. Unter Feuilletonisten sei die Frage gestattet: Wäre das nicht eigentlich schade?


Update: Der Beitrag ist online
http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/die-frage-der-herkunft-kann-das-raetsel-um-kaspar-hauser-doch-geloest-werden-11775177.html

Fortsetzung:
http://archiv.twoday.net/stories/109333538/

http://www.urheberrecht.org/news/4637/

"Mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung vom 30. November 2011 (Az.: I ZR 212/10 - Blühende Landschaften [...]) befand der I. Zivilsenat des BGH, dass die Aufnahme fremder Zeitungsartikel und Lichtbilder in einer literarischen Collage bei der durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geforderten kunstspezifischen Auslegung des Urheberrechts nicht ohne Weiteres durch das Zitatrecht § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG gedeckt ist. Die kunstspezifische Betrachtung verlange, bei Auslegung und Anwendung des § 51 Satz 2 Nr.2 UrhG die innere Verbindung der zitierten Stellen mit den Gedanken und Überlegungen des Zitierenden über die bloße Belegfunktion hinaus auch als Mittel künstlerischen Ausdrucks und künstlerischer Gestaltung anzuerkennen. Kunstcharakter habe ein Werk jedoch nicht bereits aufgrund des Umstands, dass eine Kombination aus eigenen Texten des Autors mit Artikeln aus Zeitungen, Urkunden und Lichtbildern auch als künstlerische Technik, namentlich als literarische Collage oder Montage, in Betracht komme. Erforderlich sei vielmehr, dass das Werk auch die der Kunst eigenen materiellen Strukturmerkmale aufweise, insbesondere Ergebnis freier schöpferischer Gestaltung sei."

Es ist einfach nur ärgerlich, dass diese unfähigen alten Männer vom Bundesgerichtshof nicht kapieren, dass auch das Urheberrecht im Licht der Grundrechte ausgelegt werden muss und dass es ganz und gar verfehlt ist, die Maßstäbe des richtungsweisenden Germania-Urteils des Bundesverfassungsgerichts eng auf die Kunst zu beziehen statt der überzeugenden Auffassung des insofern erheblich klügeren OLG Brandenburg als Vorinstanz zu folgen.

Volltext:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=I%20ZR%20212/10&nr=60496

Während Heater Morrison nicht müde wird, einen Kreuzzug gegen CC-BY zu führen

http://poeticeconomics.blogspot.ca/2012/05/are-strict-cc-by-publishers-shooting.html (sie bezieht sich auch auf meinen Beitrag im JLSC, siehe hier http://archiv.twoday.net/stories/97033564/ )

hat Paul Klimpel in einer Borschüre mal zusammengestellt, was die nichtkommerzielle Lizenz bewirkt:

http://wikimedia.de/images/a/a2/IRights_CC-NC_Leitfaden_web.pdf

Wir haben hier ja die Argumente auch schon früher oft aufgelistet, wobei die Broschüre davon selbstverständlich keine Notiz nimmt.

http://archiv.twoday.net/stories/4931334/

http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Keine-Haftung-fuer-Inhalte-von-RSS-Feeds-1587512.html

Der Betreiber eines Informationsportals, das erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien in Form von RSS-Feeds anbietet, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Eine Verantwortung für diese Inhalte besteht nur dann, wenn er von einer darin enthaltenen Rechtsverletzung weiß. Wird der Betreiber dagegen auf eine Rechtsverletzung hingewiesen, so kann er verpflichtet sein, in Zukunft derartige Rechtsverstöße zu verhindern. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. März 2012, dessen Begründung jetzt veröffentlicht wurde.

http://schutzfristen-irrsinn.de/

schutzfristenirrsinn CC-BY-SA

Siehe auch
http://bibliothekarisch.de/blog/2012/05/26/ist-das-noch-zeitgemaess/

Die viel zu lange Schutzfrist benachteiligt die potentiellen Nutzer der Werke von Privatpersonen, die nicht mit Verwertern Verträge bis zum Ende der Schutzfrist abgeschlossen haben. Das Urheberrecht vererbt sich nach der gesetzlichen Erbfolge. Im günstigsten Fall gibt es gegen Ende der Schutzfrist nur einen Rechteinhaber, der ausfindig gemacht werden muss. Sind es mehrere, kann jeder einzelne eine unrechtmäßige Nutzung untersagen. Bei einer Nutzungsanfrage müssen aber alle zustimmen. Ist ein Erbe nicht erreichbar, kann nicht genutzt werden!

Am Beispiel meiner Werke: Hätte ich kein Testament und würde ich jetzt mit 54 versterben, so würden mich die Nachkommen meiner Großeltern beerben, da ich keine Kinder und Geschwister habe. Mütterlicherseits wären das derzeit 6 Erben, väterlicherseits sicher über 20, da mein Vater 1916 als das jüngste von 12 Kindern einer fortpflanzungsfreudigen katholischen Müllersfamilie am Riesrand geboren wurde. Ein unveröffentlichtes Foto oder Manuskript von mir könnte realistischerweise nur im Rahmen der gesetzlichen Schranken oder gar nicht 70 Jahre nach meinem Tod genutzt werden. Die bisherige Diskussion über verwaiste Werke adressiert dieses Vererbungsproblem nicht.

Die Kritik an der Musikverwertungsgesellschaft fasst zusammen:

http://www.heise.de/tp/artikel/36/36909/1.html

#gema

Eine Gruppe von Autor/innen und Künstler/innen macht sich derzeit gemeinsam mit den Rechteverwertern und mit Unterstützung von Teilen der Presse unter der Überschrift „Wir sind die Urheber“ zum Sprachrohr aller Urheber/innen. Ziel ihrer Kampagne ist es, die Möglichkeiten und Freiheiten des Internets durch technische Maßnahmen und Gesetze zu beschneiden, um das Quasi-Monopol einiger weniger auf die Veröffentlichung von und den Zugang zu immateriellen Gütern aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen.

Auch wir sind Urheber/innen von Texten, Musik, Bildern, Software und anderen Kulturgütern, doch diese Gruppe repräsentiert uns nicht und wir distanzieren uns von ihrem Anliegen.

Während die traditionellen Medien – vom Buch bis zur Tageszeitung, vom Theater bis zum Kinofilm, von der Schallplatte bis zur DVD – immer der Kontrolle kleiner Gruppen unterlagen, ist mit dem Internet zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit ein allgemein zugängliches Medium für das (individuelle oder gemeinschaftliche) Schaffen, Teilen und Verteilen von Kulturgütern entstanden. Damit verwischen zunehmend auch die Grenzen zwischen Produzent/innen und Konsument/innen dieser Güter.

Die Diskussion um vermeintliche Gefahren des Internets für Urheber/innen blendet Schaffensprozesse aus, die durch das Internet begünstigt oder überhaupt erst ermöglicht werden. Die Möglichkeiten für eine echte Weiterentwicklung kultureller Prozesse dürfen nicht wirtschaftlichen Interessen geopfert werden: Die Teilhabe an künstlerischem Schaffen hat Vorrang vor der Besitzstandswahrung einiger weniger oder der Bekämpfung (tatsächlicher oder angeblicher) wirtschaftlicher Schäden.

Es gilt, die Interessen aller Urheber/innen und der Konsument/innen so zu stärken, dass ihr kulturelles Potenzial sich frei von Behinderungen durch ein rückwärtsgerichtetes Monopoldenken entfalten kann. Das Urheberrecht und die darauf beruhenden Schutz- und Vertragsrechte sollen es Kulturschaffenden aller Art ermöglichen, über ihre Schöpfungen selbstverantwortlich zu verfügen. Dies muss jedoch in einem Ausmaß geschehen, das nicht den Interessen der Kulturgemeinschaft insgesamt widerspricht.

Das Durchsetzen kommerzieller Interessen von Verwertern und Urhebern oder die Bekämpfung von Fehlentwicklungen wie der illegalen Verwertung fremder Immaterialgüter durch die kriminelle missbräuchliche Verwendung von File-Hostern rechtfertigen keine Eingriffe in den freien Austausch von Informationen, und sie sind keine Entschuldigung für eine Überwachung von Internetnutzer/innen oder andere Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten.

Als Urheber/innen fordern wir, dass bei Diskussionen um das Urheberrecht weder die freie Entwicklung des Internets noch die bürgerlichen Grundrechte den Einzelinteressen einiger Verwertungsgesellschaften, Autor/innen und Künstler/innen untergeordnet werden.


http://wir-sind-urheber.de/

Ich stehe auf der Erstunterzeichnerliste.

http://www.metronaut.de/2012/05/ich-bin-urheber/ bringt es auf den Punkt:

Ich habe in den letzten Jahren mehr als 500 Artikel geschrieben. Ich habe an Publikationen mitgewirkt. Ich habe Fotomontagen und Kampagnen designt. Ich habe Fotos gemacht und sie zum Weiterverbreiten ins Netz gestellt. Ich habe Wikipedia-Artikel geschrieben, korrigiert und weiterentwickelt. Ich habe Interviews aufgenommen und Podcasts produziert. Ich habe Lehrvideos gedreht. Ich habe recherchiert und Reportagen gemacht. Ich habe von Demonstrationen getwittert und berichtet. Ich habe manchmal nur fünf Leser erreicht und manchmal 50.000.

Ich habe Herzblut in alle meine Werke investiert. Ich habe Informationen zusammengetragen. Ich habe Vorträge gehalten. Ich habe Ereignisse kuratiert. Ich habe mich gefreut, wenn ich gelesen wurde. Ich habe Kunst gemacht und triviale Prosa. Ich habe Rants geschrieben. Ich habe Zeit investiert, um etwas zu schaffen. Ich habe kleine Skandale ausgelöst. Ich habe mitgewirkt an Meinungsbildung. Ich habe in mühsamer Arbeit Präsentationen erstellt und diese weitergegeben. Ich habe Leuten etwas beigebracht. Ich habe Texte mit anderen zusammen geschrieben. Ich habe viel gelesen und das in meine Artikel einfließen lassen. Ich habe zitiert. Ich habe gelernt von anderen. Ich habe geremixt. Ich habe Zuspruch erhalten und Ablehnung.

Ich sehe das Internet als Chance, Informationen weltweit zu teilen. Ich teile gerne und werde gerne geteilt. Ich sehe hunderttausende von Urhebern, die aus freien Stücken und Spaß an der Freude, Werke schaffen. Ich bin voll der Freude zu sehen, was Menschen für andere schaffen. Ich bin stolz, wenn andere mich referenzieren. Ich will Austausch, Diskussion und Debatte. Ich will, dass Regierungen transparent werden. Ich will diese Daten offen nutzen können.

Ich sehe eine noch nie dagewesene Vielfalt an Medien, Autoren und Künstlern. Ich sehe Menschen auf Youtube, die sich eigene Fernsehkanäle schaffen. Ich sehe das Netz als die Demokratisierung der Medien, die ich immer haben wollte. Ich sehe die mediale Einbahnstraße endlich durchbrochen. Ich sehe neue Geschäftsmodelle und Finanzierungsmöglichkeiten. Ich sehe Leute, die Nischen füllen. Ich sehe Pluralität. Ich bin fasziniert von dem, was möglich ist. Ich glaube daran, dass dies alles uns gesellschaftlich weiterbringt.

Ich habe die Schnauze voll. Ich habe keine Lust mehr mich von den gutverdienenden Urheber-Lakaien der Verwertungsindustrie beschimpfen zu lassen. Ich habe keine Lust mehr auf die Eindimensionalität dieser Debatte. Ich kritisiere die Ausbeutung von Autoren durch Verlage und Verwerter. Ich bin fertig damit, mich als Raubkopierer diffamieren zu lassen. Ich sehe nicht ein, dass Charlotte Roche oder irgendwelche Tatort-Autoren, einen Alleinvertretungsanspruch auf das Wort Urheber erheben. Ich lasse mich nicht als Prosumer titulieren. Ich will, dass Urhebern Respekt gezollt wird. Ich freue mich auf den Tag, an dem die Verwertungsindustrie sterben wird. Ich will, dass wir uns selbst organisieren.

Hallo,

ich bearbeite gerade den Bestand eines Gymnasiums.

Wie sind Ihre Erfahrungen hinsichtlich der Sperrfristen? Neben Verwaltungsschriftgut und personenbezogenem Schriftgut habe ich auch viele Abitur-/Reifeprüfungsarbeiten von 1932 bis etwa 1960.

Danke für Ihre Unterstützung!

 

twoday.net AGB

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