Archivrecht
"Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist urheberrechtlich geschützt, so dass ein Teilabriss einen Eingriff in die Urheberpersönlichkeitsrechte darstellen kann. Allerdings sind im Rahmen der gebotenen Abwägung der betroffenen Interessen des Urhebers einerseits und des Eigentümers andererseits den urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers nach seinem Tode ein geringeres Gewicht als zu seinen Lebzeiten beizumessen."
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/09-11-2011-bgh-az-i-zr-216-10.html
Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/8382202/
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/09-11-2011-bgh-az-i-zr-216-10.html
Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/8382202/
KlausGraf - am Mittwoch, 30. November 2011, 19:31 - Rubrik: Archivrecht
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Ich schreib es hier ja immer wieder - http://archiv.twoday.net/stories/38723599/ gibt Links auf einige Archivalia-Beiträge -, was man beachten muss, wenn man ein Bild nutzt, das unter freier Lizenz steht, aber anscheinend ist es für Medienschaffende zu schwer, sich zwei simple Grundregeln zu merken:
1. Nenne den Autor!
2. Verlinke die Lizenz!
Das gilt für die meisten Fälle (Wikipedia, Wikimedia Commons Flickr), wenn das Foto nicht verändert wird und für das Medium zugelassen ist (auch wenn man Autor und Lizenz angibt, darf ein kommerzielles Blog kein CC-BY-NC-Bild nutzen!).
Netzbürger Knüwer illustriert seinen Beitrag
http://www.indiskretionehrensache.de/2011/11/merck-vs-facebook/
mit einem Bild des Bundesarchivs auf Wikimedia Commons.
(Merck im Jahr 1936; Quelle: Bundesarchiv Creative Commons)
Das ist natürlich ganz falsch. Der Link geht kurioserweise auf eine Hilfeseite von Wikimedia Commons, auf der steht, wie man es richtig macht.
Und es gibt natürlich nicht nur eine Creative Commons-Lizenz, sondern viele verschiedene Versionen, wobei sich diese nach dem Land unterscheiden können. Auf Commons sind zulässig:
CC-BY
CC-BY-SA
Die Lizenz ist genau zu bezeichnen, was man hinreichend genau nur durch einen Link auf den spezifischen Lizenztext bewirken kann. Auch wenn CC-BY-SA 3.0 generic und CC-BY-SA 2.0 Deutschland sich im Kern nicht unterscheiden, gibt es doch rechtsverbindliche Differenzen. Der Hinweis CC-BY-SA genügt also nicht.
In den Metadaten auf Commons ist klar angegeben, wie man das Bundesarchiv-Bild lizenzkonform nutzt:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_111-098-069,_Darmstadt,_Verpackungsraum_f%C3%BCr_Pharmazeutika.jpg
Im Lizenztext steht:
Namensnennung: Bundesarchiv, Bild 111-098-069 / unbekannt / CC-BY-SA
Leider fehlt unter den Bedingungen im Erläuterungstext von Commons die von der Lizenz strikt geforderte Verlinkung des Lizenztextes (man darf davon ausgehen, dass niemand den Lizenztext in toto wiedergeben möchte).
Das Bundesarchiv hat also von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Nutzer vorzugeben, wie er die Namensnennung vorzunehmen hat. (Es ist dem Bundesarchiv natürlich nicht möglich, den Benutzer von der Pflicht zu entbinden, einen Link zur Lizenz zu setzen, da dies nicht zur Disposition des Lizenzgebers steht.)

Bundesarchiv, Bild 111-098-069 / unbekannt / CC-BY-SA
So - mit vorgegebenem Text und Link zur spezifischen CC-Version, die auf der Bildseite von Commons verlinkt ist - nutzt man das Bild korrekt. Und nicht anders, Herr Knüwer.
Wer möchte kann noch einen zweiten Link zur Quelle auf Wikimedia Commons spendieren. Aber dieser Link darf den Link zur Lizenz nicht ersetzen!
1. Nenne den Autor!
2. Verlinke die Lizenz!
Das gilt für die meisten Fälle (Wikipedia, Wikimedia Commons Flickr), wenn das Foto nicht verändert wird und für das Medium zugelassen ist (auch wenn man Autor und Lizenz angibt, darf ein kommerzielles Blog kein CC-BY-NC-Bild nutzen!).
Netzbürger Knüwer illustriert seinen Beitrag
http://www.indiskretionehrensache.de/2011/11/merck-vs-facebook/
mit einem Bild des Bundesarchivs auf Wikimedia Commons.
(Merck im Jahr 1936; Quelle: Bundesarchiv Creative Commons)
Das ist natürlich ganz falsch. Der Link geht kurioserweise auf eine Hilfeseite von Wikimedia Commons, auf der steht, wie man es richtig macht.
Und es gibt natürlich nicht nur eine Creative Commons-Lizenz, sondern viele verschiedene Versionen, wobei sich diese nach dem Land unterscheiden können. Auf Commons sind zulässig:
CC-BY
CC-BY-SA
Die Lizenz ist genau zu bezeichnen, was man hinreichend genau nur durch einen Link auf den spezifischen Lizenztext bewirken kann. Auch wenn CC-BY-SA 3.0 generic und CC-BY-SA 2.0 Deutschland sich im Kern nicht unterscheiden, gibt es doch rechtsverbindliche Differenzen. Der Hinweis CC-BY-SA genügt also nicht.
In den Metadaten auf Commons ist klar angegeben, wie man das Bundesarchiv-Bild lizenzkonform nutzt:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_111-098-069,_Darmstadt,_Verpackungsraum_f%C3%BCr_Pharmazeutika.jpg
Im Lizenztext steht:
Namensnennung: Bundesarchiv, Bild 111-098-069 / unbekannt / CC-BY-SA
Leider fehlt unter den Bedingungen im Erläuterungstext von Commons die von der Lizenz strikt geforderte Verlinkung des Lizenztextes (man darf davon ausgehen, dass niemand den Lizenztext in toto wiedergeben möchte).
Das Bundesarchiv hat also von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Nutzer vorzugeben, wie er die Namensnennung vorzunehmen hat. (Es ist dem Bundesarchiv natürlich nicht möglich, den Benutzer von der Pflicht zu entbinden, einen Link zur Lizenz zu setzen, da dies nicht zur Disposition des Lizenzgebers steht.)

Bundesarchiv, Bild 111-098-069 / unbekannt / CC-BY-SA
So - mit vorgegebenem Text und Link zur spezifischen CC-Version, die auf der Bildseite von Commons verlinkt ist - nutzt man das Bild korrekt. Und nicht anders, Herr Knüwer.
Wer möchte kann noch einen zweiten Link zur Quelle auf Wikimedia Commons spendieren. Aber dieser Link darf den Link zur Lizenz nicht ersetzen!
KlausGraf - am Montag, 28. November 2011, 17:52 - Rubrik: Archivrecht
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13737090/Professoren-wussten-frueh-von-Guttenbergs-Plagiaten.html
Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ waren die Fehler in Guttenbergs Arbeit mehreren Wissenschaftlern schon seit Längerem bekannt. Zwei von ihnen sprechen nun erstmals. Mehr als ein halbes Jahr vor Fischer-Lescano war diesen klar, dass Guttenberg mehrere Passagen unsauber übernommen hat. Warum die Professoren dies für sich behielten, ist nur schwer zu verstehen. [...]
Man muss zurück in den Sommer 2010 gehen, um diese Spur aufzunehmen. Der Doktorand Michael S. – er promoviert in Berlin, arbeitet damals in Münster – holt für seine Doktorarbeit Guttenbergs Buch aus dem Regal, liest, besorgt sich die zitierte Literatur. S. erkennt schnell, dass Stellen eins zu eins übernommen wurden und oft nicht als Zitat gekennzeichnet waren. [...]
S. schreibt einen Aufsatz darüber und legt ihn ein paar Leuten in seinem Umfeld vor. „Mir wurde gesagt, dass der Aufsatz Sprengstoff in sich birgt und dass ich mit einer Veröffentlichung Gefahr laufe, von der Öffentlichkeit vereinnahmt zu werden“, erinnert sich S.. Er packt seinen Text in die Schublade.
Weder der Münsteraner Rechtsprofessor Bodo Pieroth noch der Doktorvater von S., Ingolf Pernice (ein Häberle-Schüler) ermuntern S., an die Öffentlichkeit zu gehen oder informieren den Bayreuther Promotionsausschuss.
Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ waren die Fehler in Guttenbergs Arbeit mehreren Wissenschaftlern schon seit Längerem bekannt. Zwei von ihnen sprechen nun erstmals. Mehr als ein halbes Jahr vor Fischer-Lescano war diesen klar, dass Guttenberg mehrere Passagen unsauber übernommen hat. Warum die Professoren dies für sich behielten, ist nur schwer zu verstehen. [...]
Man muss zurück in den Sommer 2010 gehen, um diese Spur aufzunehmen. Der Doktorand Michael S. – er promoviert in Berlin, arbeitet damals in Münster – holt für seine Doktorarbeit Guttenbergs Buch aus dem Regal, liest, besorgt sich die zitierte Literatur. S. erkennt schnell, dass Stellen eins zu eins übernommen wurden und oft nicht als Zitat gekennzeichnet waren. [...]
S. schreibt einen Aufsatz darüber und legt ihn ein paar Leuten in seinem Umfeld vor. „Mir wurde gesagt, dass der Aufsatz Sprengstoff in sich birgt und dass ich mit einer Veröffentlichung Gefahr laufe, von der Öffentlichkeit vereinnahmt zu werden“, erinnert sich S.. Er packt seinen Text in die Schublade.
Weder der Münsteraner Rechtsprofessor Bodo Pieroth noch der Doktorvater von S., Ingolf Pernice (ein Häberle-Schüler) ermuntern S., an die Öffentlichkeit zu gehen oder informieren den Bayreuther Promotionsausschuss.
KlausGraf - am Montag, 28. November 2011, 00:59 - Rubrik: Archivrecht
Christian Bracht (Marburg), Robert Giel (Berlin), Carolin Schreiber (München), Ralf Stegmann (Rodgau)
Manuscripta Mediaevalia: neuer Webauftritt und Perspektiven (C. Schreiber, ppt)
Rechtliche Aspekte der Veröffentlichungen in Manuscripta Mediaevalia (C. Bracht, ppt)
http://www.hab.de/bibliothek/sammlungen/hzdfg/handschriftenbearbeitertagung-2011-abstracts.htm
Natürlich beschränkt sich die Inkompetenz der Macher von ManuMed nicht auf den Internetauftritt des Portals, sie haben offenkundig auch vom Urheberrecht nicht die geringste Ahnung. Selbstverständlich gibt es nach deutschem Recht kein 50jähriges Leistungsschutzrecht an ihren Katalogen nach Erstveröffentlichung (so Folie 2 von Bracht, Rechtliche Aspekte).
Steinhauer sagt klar (und seit 2009 hat sich die Rechtslage nicht geändert):
"Der deutschen Urheberrechtsgesetzgeber hat [...] den Verlagen kein Leistungsschutzrecht am Layout ihrer Publikation zugesprochen."
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/02/17/scannen-originale-5594501/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/5525695/
Die Inkompetenz von ManuMed hat leider dazu geführt, dass unzählige gescannte Kataloge 2005 entfernt werden mussten, obwohl dazu nach der damaligen Rechtslage überhaupt kein Anlass bestand:
"Dass man sich “aus Gründen des Urheberrechts” 2005 gezwungen sah, zahlreiche Kataloge wieder zu entfernen, beweist ein hohes Maß an Unprofessionalität, denn bei den vor 1995 erschienenen Katalogen galt damals noch die Regelung, dass unbekannte Nutzungsarten (hier: Online-Nutzung) nicht vertraglich wirksam übertragen werden konnten. "
http://archiv.twoday.net/stories/11899641/
Manuscripta Mediaevalia: neuer Webauftritt und Perspektiven (C. Schreiber, ppt)
Rechtliche Aspekte der Veröffentlichungen in Manuscripta Mediaevalia (C. Bracht, ppt)
http://www.hab.de/bibliothek/sammlungen/hzdfg/handschriftenbearbeitertagung-2011-abstracts.htm
Natürlich beschränkt sich die Inkompetenz der Macher von ManuMed nicht auf den Internetauftritt des Portals, sie haben offenkundig auch vom Urheberrecht nicht die geringste Ahnung. Selbstverständlich gibt es nach deutschem Recht kein 50jähriges Leistungsschutzrecht an ihren Katalogen nach Erstveröffentlichung (so Folie 2 von Bracht, Rechtliche Aspekte).
Steinhauer sagt klar (und seit 2009 hat sich die Rechtslage nicht geändert):
"Der deutschen Urheberrechtsgesetzgeber hat [...] den Verlagen kein Leistungsschutzrecht am Layout ihrer Publikation zugesprochen."
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/02/17/scannen-originale-5594501/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/5525695/
Die Inkompetenz von ManuMed hat leider dazu geführt, dass unzählige gescannte Kataloge 2005 entfernt werden mussten, obwohl dazu nach der damaligen Rechtslage überhaupt kein Anlass bestand:
"Dass man sich “aus Gründen des Urheberrechts” 2005 gezwungen sah, zahlreiche Kataloge wieder zu entfernen, beweist ein hohes Maß an Unprofessionalität, denn bei den vor 1995 erschienenen Katalogen galt damals noch die Regelung, dass unbekannte Nutzungsarten (hier: Online-Nutzung) nicht vertraglich wirksam übertragen werden konnten. "
http://archiv.twoday.net/stories/11899641/
KlausGraf - am Sonntag, 27. November 2011, 16:17 - Rubrik: Archivrecht
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Er legt nun nach, nachdem er zuvor kurz beteuert hat, er habe nicht zum Klauen von Musik aufgerufen:
https://plus.google.com/115216050683969364926/posts/N9NpqzvgKVa
anwälte, die ihr komplettes geschäft darauf basieren lassen kids, studenten oder sonst wen mit abstrusen summen abzuzocken, sind miese schweine! punkt! denn da geht es nicht um recht oder unrecht und das gesetz. sie haben einfach ein super funktionierendes geschäftsmodell gefunden wie sie sich mit wenig aufwand die taschen voll machen. die darbende musikbranche und die studios, videoproduktionsfirmen, labels, etc die alle pleite gehen haben davon nix! es kann auch nicht als abschreckungsmaßnahme dienen, weil es nur den hass gegen die konzerne schürt. man prügelt nicht die hand die einen füttern könnte.
Zuvor hieß es von ihm:
saugt bitte alle ruhig weiter, und lasst euch nicht erwischen!
Update:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Alles-miese-Schweine-Jan-Delay-schiesst-scharf-gegen-Abmahnanwaelte-1385880.html
https://plus.google.com/115216050683969364926/posts/N9NpqzvgKVa
anwälte, die ihr komplettes geschäft darauf basieren lassen kids, studenten oder sonst wen mit abstrusen summen abzuzocken, sind miese schweine! punkt! denn da geht es nicht um recht oder unrecht und das gesetz. sie haben einfach ein super funktionierendes geschäftsmodell gefunden wie sie sich mit wenig aufwand die taschen voll machen. die darbende musikbranche und die studios, videoproduktionsfirmen, labels, etc die alle pleite gehen haben davon nix! es kann auch nicht als abschreckungsmaßnahme dienen, weil es nur den hass gegen die konzerne schürt. man prügelt nicht die hand die einen füttern könnte.
Zuvor hieß es von ihm:
saugt bitte alle ruhig weiter, und lasst euch nicht erwischen!
Update:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Alles-miese-Schweine-Jan-Delay-schiesst-scharf-gegen-Abmahnanwaelte-1385880.html
KlausGraf - am Samstag, 26. November 2011, 22:01 - Rubrik: Archivrecht
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Grünen-Ströbele hat das Heddesheim-Blog abmahnen lassen, weil dort berichtet wurde, er habe einen 13jährigen angezeigt. Obwohl die Staatsanwaltschaft das zunächst bestätigte, erhielt der Blogger eine Abmahnung, denn in Wirklichkeit hat die Anzeige Frau Ströbele getätigt.
http://www.heddesheimblog.de/2011/11/22/ehefrau-von-bundestagsmitglied-christian-strobele-grune-zeigte-13-jahrigen-heddesheimer-an/
Interessant ist der Kommentar des Bloggers im Lawblog:
Guten Tag!
Besten Dank, Herr Vetter, für Ihren Beitrag und danke an die Kommentatoren für die Einschätzungen.
Was einzelne Kommentare angeht…
Journalistisch: Die Informationen für diesen Artikel wurden umfangreicher gegengecheckt – wie immer und ganz selbstverständlich. Alle, inklusive Staatsanwalt, haben den Eindruck weitergegeben, dass Herr Ströbele der Anzeiger war. Hätte es daran einen Zweifel gegeben, wären wir dem nachgegangen – was wir dann ja auch gemacht haben. Herr Ströbele war zudem aufgefordert, Stellung zu nehmen.
Tatsächlich wars wohl seine Frau – davon haben die Angler durch die sofortige Korrektur auf unseren Seiten erfahren.
Spende:
Ich bin seit 20 Jahren im Job und habe 18 Jahre ohne jede juristische Auseinandersetzung oder Gegendarstellung hinter mich gebracht. Seit zwei Jahren blogge ich und das ist nunmehr Abmahnung Nummer 11, von vier weiteren, die nicht zugesandt wurden, habe ich Kenntnis.
Bilanz: 11 juristische Beratungen, acht Abmahnungen wurden nicht weiter verfolgt, eine Einstweilige Verfügung aus Kostengründen und ein Vergleich. Dies ist der erste Spendenaufruf, weil es langsam zu teuer wird, um sich gegen diesen Abmahnschwachsinn mit fliegenden Gerichtsständen auf Dauer aus eigener Tasche zu wehren.
Ich selbst habe noch niemanden abgemahnt, obwohl es dazu Gelegenheit gegeben hat. Es ist eine Frage des Charakters, wie man sich verhält.
Juristisch:
Wenn die Recherchepraxis so aussehen muss, dass man sich für jede Aussage eine Eidesstaatliche Erklärung besorgen muss, vorher drei Anwälte lesen lässt, nur schriftlich belegte und besiegelte Informationen verbreitet und im Zweifel lieber nichts berichtet, ist der Journalismus genau eins, nämlich tot. Wer sich das wünscht, soll weiterlästern.
Beste Grüße
Hardy Prothmann
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/25/strbele-mahnt-ab-was-ist-eine-anzeige/
Und noch was Schönes von den Ruhrbaronen:
Tja, als Politiker kommt Ströbele immer als der Urtyp der Froschfarbenen rüber. Fahrrad, Kreuzberg, keine Ahnung vom Internet und so. Jemand, mit dem man auf keine Fall ein Bier trinken will, weil er einen den ganzen Abend vollsülzen würde, aber der ganz ok ist. Menschlich und so. Ist er aber scheinbar nicht. Denn was er da mit Hardy macht ist eine miese Nummer. Aber das schöne ist: Das wissen jetzt alle. Und Ströbele kann ja mal die Kinderreporter fragen, was der Streisand-Effekt ist...
http://www.ruhrbarone.de/barbara-stroebele-und-das-fuschfutterattentat/
http://www.heddesheimblog.de/2011/11/22/ehefrau-von-bundestagsmitglied-christian-strobele-grune-zeigte-13-jahrigen-heddesheimer-an/
Interessant ist der Kommentar des Bloggers im Lawblog:
Guten Tag!
Besten Dank, Herr Vetter, für Ihren Beitrag und danke an die Kommentatoren für die Einschätzungen.
Was einzelne Kommentare angeht…
Journalistisch: Die Informationen für diesen Artikel wurden umfangreicher gegengecheckt – wie immer und ganz selbstverständlich. Alle, inklusive Staatsanwalt, haben den Eindruck weitergegeben, dass Herr Ströbele der Anzeiger war. Hätte es daran einen Zweifel gegeben, wären wir dem nachgegangen – was wir dann ja auch gemacht haben. Herr Ströbele war zudem aufgefordert, Stellung zu nehmen.
Tatsächlich wars wohl seine Frau – davon haben die Angler durch die sofortige Korrektur auf unseren Seiten erfahren.
Spende:
Ich bin seit 20 Jahren im Job und habe 18 Jahre ohne jede juristische Auseinandersetzung oder Gegendarstellung hinter mich gebracht. Seit zwei Jahren blogge ich und das ist nunmehr Abmahnung Nummer 11, von vier weiteren, die nicht zugesandt wurden, habe ich Kenntnis.
Bilanz: 11 juristische Beratungen, acht Abmahnungen wurden nicht weiter verfolgt, eine Einstweilige Verfügung aus Kostengründen und ein Vergleich. Dies ist der erste Spendenaufruf, weil es langsam zu teuer wird, um sich gegen diesen Abmahnschwachsinn mit fliegenden Gerichtsständen auf Dauer aus eigener Tasche zu wehren.
Ich selbst habe noch niemanden abgemahnt, obwohl es dazu Gelegenheit gegeben hat. Es ist eine Frage des Charakters, wie man sich verhält.
Juristisch:
Wenn die Recherchepraxis so aussehen muss, dass man sich für jede Aussage eine Eidesstaatliche Erklärung besorgen muss, vorher drei Anwälte lesen lässt, nur schriftlich belegte und besiegelte Informationen verbreitet und im Zweifel lieber nichts berichtet, ist der Journalismus genau eins, nämlich tot. Wer sich das wünscht, soll weiterlästern.
Beste Grüße
Hardy Prothmann
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/25/strbele-mahnt-ab-was-ist-eine-anzeige/
Und noch was Schönes von den Ruhrbaronen:
Tja, als Politiker kommt Ströbele immer als der Urtyp der Froschfarbenen rüber. Fahrrad, Kreuzberg, keine Ahnung vom Internet und so. Jemand, mit dem man auf keine Fall ein Bier trinken will, weil er einen den ganzen Abend vollsülzen würde, aber der ganz ok ist. Menschlich und so. Ist er aber scheinbar nicht. Denn was er da mit Hardy macht ist eine miese Nummer. Aber das schöne ist: Das wissen jetzt alle. Und Ströbele kann ja mal die Kinderreporter fragen, was der Streisand-Effekt ist...
http://www.ruhrbarone.de/barbara-stroebele-und-das-fuschfutterattentat/
KlausGraf - am Samstag, 26. November 2011, 18:03 - Rubrik: Archivrecht
Der Pirat Dirk Hillbrecht kommentiert das Vorgehen der Loriot-Erben.
http://blog.hillbrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/gesperrt.png
Dieser Tage stirbt Loriot einen zweiten Tod. Abzusehen war dies bereits vor einigen Tagen, als Heise Online vermeldete, die Loriot-Erben hätten die Wikipedia wegen der Abbildung von Briefmarken mit typischen Loriot-Motiven verklagt. [...]
Es mag vielen von uns nicht bewusst sein, aber die „westliche Welt” hat in den vergangenen 50 Jahren eines der repressivsten, öffentlichkeitsfeindlichsten und insgesamt kulturschädlichsten Urheberrechts– und Verwertungsregime der Menschheitsgeschichte installiert. Nur so sind Mechanismen wie die oben geschilderten durchsetzbar — zum Schaden aller Beteiligten. Kulturelle Werke können auf Zuruf der Öffentlichkeit entzogen werden, ein Interessensausgleich für eben diese Öffentlichkeit — die durch ihr Interesse ja überhaupt erst eine Grundlage für die Relevanz des Kulturguts geschaffen hat — findet nicht statt. Erstaunlich, dass derlei Treiben so unwidersprochen in Öffentlichkeit und Politik bleibt.
Siehe dazu auch
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q="privatrechtlicher+verfügbarkeit"
http://archiv.twoday.net/search?q=loriot

http://blog.hillbrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/gesperrt.png
Dieser Tage stirbt Loriot einen zweiten Tod. Abzusehen war dies bereits vor einigen Tagen, als Heise Online vermeldete, die Loriot-Erben hätten die Wikipedia wegen der Abbildung von Briefmarken mit typischen Loriot-Motiven verklagt. [...]
Es mag vielen von uns nicht bewusst sein, aber die „westliche Welt” hat in den vergangenen 50 Jahren eines der repressivsten, öffentlichkeitsfeindlichsten und insgesamt kulturschädlichsten Urheberrechts– und Verwertungsregime der Menschheitsgeschichte installiert. Nur so sind Mechanismen wie die oben geschilderten durchsetzbar — zum Schaden aller Beteiligten. Kulturelle Werke können auf Zuruf der Öffentlichkeit entzogen werden, ein Interessensausgleich für eben diese Öffentlichkeit — die durch ihr Interesse ja überhaupt erst eine Grundlage für die Relevanz des Kulturguts geschaffen hat — findet nicht statt. Erstaunlich, dass derlei Treiben so unwidersprochen in Öffentlichkeit und Politik bleibt.
Siehe dazu auch
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q="privatrechtlicher+verfügbarkeit"
http://archiv.twoday.net/search?q=loriot

KlausGraf - am Samstag, 26. November 2011, 17:47 - Rubrik: Archivrecht
Der Europäische Gerichtshof entschied: „Das Unionsrecht steht einer von einem nationalen Gericht erlassenen Anordnung entgegen, einem Anbieter von Internetzugangsdiensten die Einrichtung eines Systems der Filterung aufzugeben, um einem unzulässigen Herunterladen von Dateien vorzubeugen“
Aus der Pressemitteilung: "Insoweit stellt der Gerichtshof fest, dass die fragliche Anordnung Scarlet verpflichten würde, eine
aktive Überwachung sämtlicher Daten aller ihrer Kunden vorzunehmen, um jeder künftigen
Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums vorzubeugen. Daraus folgt, dass die Anordnung
zu einer allgemeinen Überwachung verpflichten würde, die mit der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr unvereinbar ist."
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011-11/cp110126de.pdf
Deutscher Text des Urteils
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=C-70/10
Siehe auch
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Europaeischer-Gerichtshof-gegen-zentrales-Filter-und-Sperrsystem-1384431.html
http://www.zeit.de/digital/internet/2011-11/internet-downloads-kontrolle
http://www.telemedicus.info/article/2119-EuGH-entscheidet-ueber-Sperrverfuegungen-gegen-Provider.html
Einige Stellungnahmen:
EU Court of Justice: Censorship in Name of Copyright Violates Fundamental Rights
http://www.laquadrature.net/en/eu-court-of-justice-censorship-in-name-of-copyright-violates-fundamental-rights
http://the1709blog.blogspot.com/2011/11/will-copyright-owners-see-red-over.html
http://www.edri.org/scarlet_sabam_win
Aus der Pressemitteilung: "Insoweit stellt der Gerichtshof fest, dass die fragliche Anordnung Scarlet verpflichten würde, eine
aktive Überwachung sämtlicher Daten aller ihrer Kunden vorzunehmen, um jeder künftigen
Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums vorzubeugen. Daraus folgt, dass die Anordnung
zu einer allgemeinen Überwachung verpflichten würde, die mit der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr unvereinbar ist."
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011-11/cp110126de.pdf
Deutscher Text des Urteils
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=C-70/10
Siehe auch
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Europaeischer-Gerichtshof-gegen-zentrales-Filter-und-Sperrsystem-1384431.html
http://www.zeit.de/digital/internet/2011-11/internet-downloads-kontrolle
http://www.telemedicus.info/article/2119-EuGH-entscheidet-ueber-Sperrverfuegungen-gegen-Provider.html
Einige Stellungnahmen:
EU Court of Justice: Censorship in Name of Copyright Violates Fundamental Rights
http://www.laquadrature.net/en/eu-court-of-justice-censorship-in-name-of-copyright-violates-fundamental-rights
http://the1709blog.blogspot.com/2011/11/will-copyright-owners-see-red-over.html
http://www.edri.org/scarlet_sabam_win
KlausGraf - am Donnerstag, 24. November 2011, 16:14 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.sueddeutsche.de/karriere/ermittlungen-in-plagiatsaffaere-eingestellt-guttenberg-kommt-glimpflich-davon-1.1197275
Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Verfahren gegen Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wegen Verdachts auf Verletzung des Urheberrechts eingestellt. Allerdings muss der frühere Verteidigungsminister eine Geldauflage von 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe zahlen. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit. [...] Dabei seien in seiner Doktorarbeit 23 Passagen entdeckt worden, die strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße seien. Weil der durch die Doktorarbeit entstandene Schaden für die Urheber der Passagen aber "marginal" sei und Guttenberg keine wirtschaftlichen Vorteile aus seiner Dissertation gezogen habe, sei das Verfahren eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft überprüfte auch, "ob eine Untreue oder ein Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland durch Inanspruchnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages" vorlag. Ein strafbares Verhalten habe man hier nicht feststellen können, hieß es weiter.
Mein früherer Kommentar bleibt gültig:
http://archiv.twoday.net/stories/43004128/
Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Verfahren gegen Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wegen Verdachts auf Verletzung des Urheberrechts eingestellt. Allerdings muss der frühere Verteidigungsminister eine Geldauflage von 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe zahlen. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit. [...] Dabei seien in seiner Doktorarbeit 23 Passagen entdeckt worden, die strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße seien. Weil der durch die Doktorarbeit entstandene Schaden für die Urheber der Passagen aber "marginal" sei und Guttenberg keine wirtschaftlichen Vorteile aus seiner Dissertation gezogen habe, sei das Verfahren eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft überprüfte auch, "ob eine Untreue oder ein Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland durch Inanspruchnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages" vorlag. Ein strafbares Verhalten habe man hier nicht feststellen können, hieß es weiter.
Mein früherer Kommentar bleibt gültig:
http://archiv.twoday.net/stories/43004128/
KlausGraf - am Mittwoch, 23. November 2011, 12:53 - Rubrik: Archivrecht
Eine Schauspielerin hat gegen BILD ein Urteil erstritten, weil deren Zitieren aus einem Interview angeblich ihr Urheberrecht verletzt hätte. Man mag meinen, gegen BILD ist jedes Urteil gerecht, aber im Beck-Blog wird zurecht ein Fragezeichen gesetzt:
http://blog.beck.de/2011/11/20/gibt-es-ein-copyright-auf-interviewpassagen-lg-berlin-meint-ja
Volltext:
http://openjur.de/u/250096.html
Update: Siehe auch
http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Sprachwerke/1284-LG-Hamburg-Az-308-O-62508-Urheberrechtlicher-Schutz-von-Interviewaeusserungen.html
http://blog.beck.de/2011/11/20/gibt-es-ein-copyright-auf-interviewpassagen-lg-berlin-meint-ja
Volltext:
http://openjur.de/u/250096.html
Update: Siehe auch
http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Sprachwerke/1284-LG-Hamburg-Az-308-O-62508-Urheberrechtlicher-Schutz-von-Interviewaeusserungen.html
KlausGraf - am Sonntag, 20. November 2011, 17:15 - Rubrik: Archivrecht
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