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Datenschutz

Die datenschutzrechtlichen Fragen stellt dar:

http://goo.gl/INJ1u = lto.de

http://www.internet-law.de/2011/02/klau-von-facebook-daten-als-soziales-experiment.html

http://goo.gl/v3vLd = ftd.de

http://lovely-faces.com

http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb24.html

Archivgesetz wird erwähnt u.a.
http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb24/k2.html#2.3.5

Zum Einsichtsrecht eines Angehörigen in die Patientenakte eines Verstorbenen:

http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb24/k7.html#7.4

Jens Ferner stellt die Meinungslage ausführlich dar:

http://www.ip-adressen-recht.de/personenbezogen/

Im Fazit bemerkt man also eine bunte Mischung an Meinungen, wobei das Schwergewicht sich heute eindeutig in Richtung Personenbezug verlagert hat. Fakt ist: Das Risiko einer Inanspruchnahme als Webmaster ist schon jetzt beträchtlich und wächst täglich. Vor dem Hintergrund kann nur angeraten werden, die IP-Adresse nicht zu speichern und vor allem nicht an Dritte zu übermitteln. Jedenfalls sollte bei einer Speicherung in eigenen Logfiles eine Belehrung der User erfolgen. Dabei gibt es schon heute Provider, die die IP nicht speichern und Statistik-Anbieter, die (nach eigenen Angaben) datenschutzkonform arbeiten.

http://goo.gl/jW65B (Blog von RA Stadler mit Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten und zutreffender Replik)

Björn Sievers macht sich Gedanken über ein Verfallsdatum von Daten im Internet:

http://bjoern-sievers.de/2011/01/04/digitale-daten-und-das-vergessen/

Dass die Datenschutzbeauftragten nicht die hellsten in Sachen Internet sind, sieht man wieder an diesem auf http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4696 angepriesenen neuen Angebot:

http://www.lfd.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=27356&article_id=92963&_psmand=48

Es gibt kein Browsing, sondern nur eine Suchfunktion mit Stichwortregister, und auch keinen RSS-Feed. Nun, das ist eine klare Bevormundung derjenigen, die gern sofort eingestellte Fälle zur Kenntnis nehmen wollen. Sicher fällt diesen Schlauköpfen auch eine Begründung dafür ein, wieso dies datenschutzrechtlich nicht gewollt ist. Vielleicht weil es eine "neue Qualität" bedeutet, um das allergrößte Dummwort der Datenschutzbeauftragten mal wieder zu zitieren?

Fragt:

http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/macht-sich-facebook-infolge-von-meinungszensur-strafbar/

"Wie bereits einige Tage zuvor in den Medien bekannt geworden ist, wehrt Facebook sich gegen Kritiker. So hatte Facebook nach Angaben diverser Medien beispielsweise Verlinkungen zur Facebook-Parodie Lamebook gesperrt."

http://blog.fefe.de/?ts=b20d29ba

Via http://www.kanzleikompa.de/2010/11/29/der-grose-leak/

Zu Wikileaks hier
http://archiv.twoday.net/search?q=wikileaks

Weil Advent ist, bin ich bereit, eine neue Kategorie Informationsfreiheit (bisher unter Datenschutz) oder so zu spendieren. Es geht um (Verwaltungs)Transparenz und so. Nein, ich werde sie nicht Vier Prinzen nennen ... oder Vom Hofiana. Andere Vorschläge gern.

Der SPIEGEL hat folgenden Artikel wieder vom Netz genommen:

http://fasel.soup.io/post/90465766/Fragen-und-Antworten-Was-die-Diplomatendepeschen-wirklich

Das erläuternde Bild zur Entschlüsselung der diplomatischen Meldungen ist noch online:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/bild-731177-155729.html

Update:
http://owni.fr/2010/11/27/wikileaks-statelogs-diplomatic-assange-application-insurance/

Präsentation der Dokumente durch den Guardian
http://www.guardian.co.uk/world/the-us-embassy-cables

Und hier endlich das Original:
http://cablegate.wikileaks.org/


 

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