Digitale Bibliotheken
KlausGraf - am Montag, 3. August 2009, 16:59 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Lexikus heißt die gleichnamige Suche der Online-Bibliothek Lexikus.de, mit deren Hilfe Volltexte in den großen Online-Bibliotheken gefunden werden. Die Suche basiert auf Google-Technik und liefert unabhängig Ergebnisse von Wikisource, Zeno.org, Project Gutenberg, Lexikus.de und Projekt Gutenberg-DE.
http://www.lexikus.de/Literatursuche.htm
http://www.lexikus.de/Literatursuche.htm
Literatur-blog - am Sonntag, 2. August 2009, 19:45 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://www.nationallibrary.bg/digitalna_bibl_doklad_en.html
Man muss ein Passwort (free / free) eingeben, und wenn man auf gut Glück in der Oberfläche in kyrillischer Schrift umherklickt sieht man eine alte Handschrift in ebensolcher Schrift. Oder auch einen Druck.
Sofern man nicht alles systematisch durchschaut, kommt man nicht auf die Idee, dass sich da auch eine griechisch-lateinische Photius-Ausgabe versteckt. Dank Session-ID in der URL bin ich mir nicht sicher, ob der Link geht: http://tinyurl.com/kk6r93
Man kommt hin, wenn man Spalte 2 Nr. 2 anklickt und die Suchfelder dann leer lässt.
PS: Das Intro auf http://www.nationallibrary.bg sollte man sich nicht entgehen lassen.

Man muss ein Passwort (free / free) eingeben, und wenn man auf gut Glück in der Oberfläche in kyrillischer Schrift umherklickt sieht man eine alte Handschrift in ebensolcher Schrift. Oder auch einen Druck.
Sofern man nicht alles systematisch durchschaut, kommt man nicht auf die Idee, dass sich da auch eine griechisch-lateinische Photius-Ausgabe versteckt. Dank Session-ID in der URL bin ich mir nicht sicher, ob der Link geht: http://tinyurl.com/kk6r93
Man kommt hin, wenn man Spalte 2 Nr. 2 anklickt und die Suchfelder dann leer lässt.
PS: Das Intro auf http://www.nationallibrary.bg sollte man sich nicht entgehen lassen.

KlausGraf - am Sonntag, 2. August 2009, 01:23 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Samstag, 1. August 2009, 23:32 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Samstag, 1. August 2009, 23:22 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://scinfolex.wordpress.com/2009/07/26/liste-des-bibliotheques-numeriques-en-france-et-carte-google/
http://www.bibliopedia.fr/index.php/Bibliothèques_numériques
Eine ausgezeichnete Zusammenstellung! Beigegeben ist eine Karte, erstellt in Google Maps.
Zahlreiche Stadtbibliotheken bieten wenigstens bescheidene digitale Inhalte an. Wie erbärmlich dagegen die Digitalisierungs-Abstinenz der deutschen Stadtbibliotheken! Mehr als das copyfraud-verseuchte Hausbücher-Angebot aus Nürnberg und die Beteiligung der Stadtbibliothek Mainz an Dilibri fällt mir aus dem Stand nicht ein.
http://www.bibliopedia.fr/index.php/Bibliothèques_numériques
Eine ausgezeichnete Zusammenstellung! Beigegeben ist eine Karte, erstellt in Google Maps.
Zahlreiche Stadtbibliotheken bieten wenigstens bescheidene digitale Inhalte an. Wie erbärmlich dagegen die Digitalisierungs-Abstinenz der deutschen Stadtbibliotheken! Mehr als das copyfraud-verseuchte Hausbücher-Angebot aus Nürnberg und die Beteiligung der Stadtbibliothek Mainz an Dilibri fällt mir aus dem Stand nicht ein.
KlausGraf - am Samstag, 1. August 2009, 22:37 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Die Liste der deutschen Digitalisierungsprojekte
http://www.intelligent-information.de/hintergrundsinformation/digitalisierungsprojekte-bestandsaufnahme/
erwähnt mit keiner Silbe, dass kurz zuvor
http://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen
ins Netz gestellt wurde. Dass jemand ohne Kenntnis dieser Liste auf die Idee gekommen wäre, die Digitalisate des Hochschularchivs Aachen zu berücksichtigen, halte ich für ausgeschlossen.
Selbstverständlich kann und soll die Wikisource-Liste nachgenutzt werden. Selbstverständlich ist die von Anette Seiler erstellte Liste (CC-BY-NC!) sehr viel detailreicher, da die einzelnen Projekte aufgelistet werden. Indem man sich einfach ohne Quellenangabe an einer Liste bedient, die jahrelange Vorarbeiten voraussetzt, verstößt man keineswegs gegen die rechtlichen Nutzungsbedingungen von Wikisource. Man verstößt aber gegen grundlegende Verpflichtungen wissenschaftlicher Ethik.
S.a.
http://log.netbib.de/archives/2009/07/30/archivalia-beklagt-sich-uber-datenklau/
http://www.intelligent-information.de/hintergrundsinformation/digitalisierungsprojekte-bestandsaufnahme/
erwähnt mit keiner Silbe, dass kurz zuvor
http://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen
ins Netz gestellt wurde. Dass jemand ohne Kenntnis dieser Liste auf die Idee gekommen wäre, die Digitalisate des Hochschularchivs Aachen zu berücksichtigen, halte ich für ausgeschlossen.
Selbstverständlich kann und soll die Wikisource-Liste nachgenutzt werden. Selbstverständlich ist die von Anette Seiler erstellte Liste (CC-BY-NC!) sehr viel detailreicher, da die einzelnen Projekte aufgelistet werden. Indem man sich einfach ohne Quellenangabe an einer Liste bedient, die jahrelange Vorarbeiten voraussetzt, verstößt man keineswegs gegen die rechtlichen Nutzungsbedingungen von Wikisource. Man verstößt aber gegen grundlegende Verpflichtungen wissenschaftlicher Ethik.
S.a.
http://log.netbib.de/archives/2009/07/30/archivalia-beklagt-sich-uber-datenklau/
KlausGraf - am Donnerstag, 30. Juli 2009, 22:39 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://www.teezeh.de/2009/07/29/google-bucher-was-man-wissen-muss/
Der Beitrag berichtet von einer Google-Pressekonferenz und macht deutlich, dass die Aufregung hierzulande einfach darauf beruht, dass man sich - anders als ich seit 2004 in diesem Weblog - überhaupt nicht hinreichend mit dem Angebot beschäftigt hat.
Ich hebe einige für mich interessante Punkte hervor:
Google hat aktuell bereits mehr als 10 Millionen Bücher digitalisiert und volltextindexiert. Dieser Index fließt im Rahmen der sogenannten Universal Search seit einiger Zeit auch in die Ergebnislisten von Internet-Suchen bei Google ein. Gut 1,8 Millionen von den 10 Millionen Titeln kommen von Partnern, das sind üblicherweise Verlage. [...]
Außerhalb der USA würde Google den Zugriff auf die von dem US-Vergleich betroffenen Titel sperren, und zwar mittels IP-Blocking. Technisch versiertere Nutzer könnten das natürlich leicht umgehen. Für die breite surfende Masse dürfte diese derzeit einzig praktikable technische Maßnahme allerdings eine ausreichend hohe Hürde darstellen.
Den Verkauf der Online-Nutzung von Büchern inklusive “Großkundenabos” plant Google laut Annabella Weisl auch in Deutschland, jedoch nur für Werke, die Google über das Partnerprogramm offiziell zugänglich gemacht wurden. Dieser E-Commerce dürfte bereits Ende dieses Jahres starten, die Details müssen allerdings noch finalisiert werden.
Als Partner ist Google bücher nicht zuletzt für Verlage mit vielen wenig verkauften Titeln (”long tail”) interessant, die darauf angewiesen sind, möglichst einfach gefunden zu werden. Julius Mittenzwei vom Buchsuche-Partner GRIN-Verlag berichtete von monatlich immerhin 250.000 Page Impressions der GRIN-Titel bei Google bücher und einer höheren Conversion Rate als auf den verlagseigenen Webseiten.
Update
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30829/1.html
BSB begeht erneut Copyfraud
Mindestens ebenso problematisch ist (das wurde im Zusammenhang mit Äußerungen eines Vertreters der Bayerischen Staatsbibliothek klar), dass mit dem als Remedium angepriesenen neuem Leistungsschutzrecht für Verlage keineswegs Monopoltendenzen von Google Einhalt geboten wird. Stattdessen könnte sehr leicht das Gegenteil eintreten. Während die Staatsbibliothek vor zwei Jahren noch beteuerte, dass an den zusammen mit Google eingescannten gemeinfreien Büchern keinerlei neue Monopolrechte geltend gemacht würden, klang das beim Runden Tisch plötzlich ganz anders: Da wurde die in der Rechtswissenschaft herrschende Meinung, nach der ein Digitalisierungsprozess keine neuen Immaterialgüterrechte erzeugt, vom stellvertretenden Generaldirektor Dr. Klaus Ceynowa als eher radikale Sicht dargestellt und betont, dass man lediglich eine private Nutzung der Kopien erlauben würde.
Bemerkenswert ist diese Positionsänderung vor allem vor dem Hintergrund, dass Google und/oder die Staatsbibliothek als Einscanner von Werken durch ein am Sweat-of-the-Brow-Prinzip orientiertes neues Leistungsschutzrecht (das nun politisch in Reichweite erscheint) möglicherweise mit einem Schlag "geistige Eigentumsrechte" auf praktisch die gesamte deutsche Textproduktion vom 17. bis zum 19. Jahrhundert übertragen bekämen. Das wäre dann wirklich ein Monopol.
Der Beitrag berichtet von einer Google-Pressekonferenz und macht deutlich, dass die Aufregung hierzulande einfach darauf beruht, dass man sich - anders als ich seit 2004 in diesem Weblog - überhaupt nicht hinreichend mit dem Angebot beschäftigt hat.
Ich hebe einige für mich interessante Punkte hervor:
Google hat aktuell bereits mehr als 10 Millionen Bücher digitalisiert und volltextindexiert. Dieser Index fließt im Rahmen der sogenannten Universal Search seit einiger Zeit auch in die Ergebnislisten von Internet-Suchen bei Google ein. Gut 1,8 Millionen von den 10 Millionen Titeln kommen von Partnern, das sind üblicherweise Verlage. [...]
Außerhalb der USA würde Google den Zugriff auf die von dem US-Vergleich betroffenen Titel sperren, und zwar mittels IP-Blocking. Technisch versiertere Nutzer könnten das natürlich leicht umgehen. Für die breite surfende Masse dürfte diese derzeit einzig praktikable technische Maßnahme allerdings eine ausreichend hohe Hürde darstellen.
Den Verkauf der Online-Nutzung von Büchern inklusive “Großkundenabos” plant Google laut Annabella Weisl auch in Deutschland, jedoch nur für Werke, die Google über das Partnerprogramm offiziell zugänglich gemacht wurden. Dieser E-Commerce dürfte bereits Ende dieses Jahres starten, die Details müssen allerdings noch finalisiert werden.
Als Partner ist Google bücher nicht zuletzt für Verlage mit vielen wenig verkauften Titeln (”long tail”) interessant, die darauf angewiesen sind, möglichst einfach gefunden zu werden. Julius Mittenzwei vom Buchsuche-Partner GRIN-Verlag berichtete von monatlich immerhin 250.000 Page Impressions der GRIN-Titel bei Google bücher und einer höheren Conversion Rate als auf den verlagseigenen Webseiten.
Update
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30829/1.html
BSB begeht erneut Copyfraud
Mindestens ebenso problematisch ist (das wurde im Zusammenhang mit Äußerungen eines Vertreters der Bayerischen Staatsbibliothek klar), dass mit dem als Remedium angepriesenen neuem Leistungsschutzrecht für Verlage keineswegs Monopoltendenzen von Google Einhalt geboten wird. Stattdessen könnte sehr leicht das Gegenteil eintreten. Während die Staatsbibliothek vor zwei Jahren noch beteuerte, dass an den zusammen mit Google eingescannten gemeinfreien Büchern keinerlei neue Monopolrechte geltend gemacht würden, klang das beim Runden Tisch plötzlich ganz anders: Da wurde die in der Rechtswissenschaft herrschende Meinung, nach der ein Digitalisierungsprozess keine neuen Immaterialgüterrechte erzeugt, vom stellvertretenden Generaldirektor Dr. Klaus Ceynowa als eher radikale Sicht dargestellt und betont, dass man lediglich eine private Nutzung der Kopien erlauben würde.
Bemerkenswert ist diese Positionsänderung vor allem vor dem Hintergrund, dass Google und/oder die Staatsbibliothek als Einscanner von Werken durch ein am Sweat-of-the-Brow-Prinzip orientiertes neues Leistungsschutzrecht (das nun politisch in Reichweite erscheint) möglicherweise mit einem Schlag "geistige Eigentumsrechte" auf praktisch die gesamte deutsche Textproduktion vom 17. bis zum 19. Jahrhundert übertragen bekämen. Das wäre dann wirklich ein Monopol.
KlausGraf - am Donnerstag, 30. Juli 2009, 01:16 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=2118
Zitat: Wurden bzw. werden nach Kenntnis des Ressorts mit österreichischen Steuergeldern finanzierte wissenschaftliche Veröffentlichungen durch Google digitalisiert und damit nicht mehr freizugänglich? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen? Ist dies überhaupt grundsätzlich zulässig?
Ich halte ja schon deutsche Abgeordnete in Internetdingen oft für ausgemachte Deppen, aber in der kleinen Alpenrepublik ...
Zitat: Wurden bzw. werden nach Kenntnis des Ressorts mit österreichischen Steuergeldern finanzierte wissenschaftliche Veröffentlichungen durch Google digitalisiert und damit nicht mehr freizugänglich? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen? Ist dies überhaupt grundsätzlich zulässig?
Ich halte ja schon deutsche Abgeordnete in Internetdingen oft für ausgemachte Deppen, aber in der kleinen Alpenrepublik ...
KlausGraf - am Mittwoch, 29. Juli 2009, 00:20 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Dienstag, 28. Juli 2009, 22:38 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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