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Digitale Bibliotheken

Bisher sind fünf Handschriften digital verfügbar, was sehr zu begrüßen ist:

http://www.sub.uni-hamburg.de/recherche/digitalisierte-bestaende.html
http://www.sub.uni-hamburg.de/recherche/elektronische-angebote/digitalisierte-bestaende.html

hamburger_apocalypse

Die UB Köln digitalisiert ihren Bestand (bisher online: 39 Stück).

Permalinks sind nicht angegeben, es scheint sie aber laut HBZ-Katalog zu geben. Beispiel:

http://www.ub.uni-koeln.de/permalink/2013/01/katkey:6369944

Jahrgänge 1, 1927 bis 14, 1940 der wichtigen Zeitschrift zur devotio moderna sind kostenlos einsehbar:

http://www.dbnl.org/tekst/_ons008onsg01_01/

Kostenpflichtig die jüngsten Jahrgänge:
http://poj.peeters-leuven.be/content.php?url=journal&journal_code=OGE

Aus INETBIB:

Dass einer der TOP-Lieferanten der Europeana nicht zwischen
den Rechteangaben für das Digitalisat und den Metadaten
unterscheiden kann, ist nicht glaubhaft. Sobald ein
Rechteinhaber sieht, dass es zu einem Missverständnis
kommt, muss er unverzüglich eine Änderung veranlassen und
nicht erst drei Jahre später. Bei den anderen Anbietern
beziehen sich die Rechteangaben ersichtlich auf das
Digitalisat. Das gilt auch für die
Europeana-Verantwortlichen, die, wie ich und Kommentatoren
auf

http://archiv.twoday.net/stories/453146154/ [dort auch der Wortlaut der BSB-Stellungnahme]

gezeigt haben, die Rechteangaben ebenfalls "missverstanden"
haben.

Die jetzige Stellungnahme der BSB ändert nichts daran, dass
die mit dem Etikett CC0 veröffentlichten Medien tatsächlich
nach wie vor CC0 sind. Bei Medien veröffentlichte
CC-Lizenzen gehören selbst zu den Metadaten nach § 95c
UrhG. Die CC-Lizenzen stellen ein Vertragsangebot als AGB
dar. Unklarheiten bei AGB gehen nach der Rechtsprechung
grundsätzlich zu Lasten des Verwenders. Die Nutzung der
Digitalisate nach CC0 ist legal und kann nicht als
Missverständnis bezeichnet werden. Da es um über 600.000
Medien geht, die vor dem Juni 2013 mit CC0 ausgezeichnet
waren, läge die Beweislast bei einem Prozess angesichts
dieses Tatbestands aus meiner Sicht bei der BSB. Diese
müsste also nachweisen, dass ein genutztes Medium nicht vor
dem Juli 2013 eingestellt war.

Die Metadatensätze wurden zwar nicht gelöscht, haben jedoch
andere Europeana-IDs erhalten, wie man sich an dem von mir
dokumentierten Beispiel des Cgm überzeugen kann. Es ist ein
Witz, dass die Europeana ein Wikipedia-Zitatmuster

Copy and paste the wiki-markup below:
{{cite web |
url=http://www.europeana.eu/resolve/record/03486/B383E8D29539044B50ADDEF8564D464D15C9EADB|title=Parzival
- BSB Cgm 61|author=Wolfram ; von Eschenbach ;
1170-1220|accessdate=2013-07-23 |publisher=Europeana}}

anbietet, aber zulässt, dass einer der TOP-Provider
mirnichtsdirnichts die Links ändert, unter denen die Stücke
aufgefunden bzw. verlinkt werden können. Damit wird die
schändliche Praxis der BSB, wichtige Links zu Digitalisaten
zu ändern, nun auch in die Europeana importiert.

Es ist auch FALSCH, dass die Medien der BSB jetzt Unknown
Copyright-Status haben. Richtig ist, dass die
Europeana-Murks-Suche für ALLE gut 700.000 Medien diesen
Status anzeigt. Nicht wenige dürften aber wie

http://www.europeana.eu/portal/record/9200112/296C43ED18B49833273B9C950D1C9EE95E316A0D.html
bzw.
http://www.flickr.com/photos/34028941@N00/9614012969/

den Copyfraud-Tag "Rights reserved" führen.

Wenn Talke die Schutzlosigkeit originalgetreuer
Reproduktionen einschränkt "Keinem Lichtbildschutz nach
§ 72 oder § 2 UrhG unterliegen originalgetreue Digitalisate
von im Massenverfahren hergestellten Büchern",
http://archiv.twoday.net/stories/11581094/
so ist das eine inkompetente Mindermeinung. Auch
Handschriftendigitalisate sind nach herrschender Meinung
nicht von § 72 UrhG geschützt, so der angesehenste
Urheberrechtskommentar Schricker/Loewenheim, UrhG 4.
Auflage 2010, § 72 Rz. 23 unter anderem mit Hinweis auf die
eine BSB-Handschrift und einen Faksimiledruck betreffende
RGZ-Entscheidung Codex Aureus, die abgelehnt wird.

Die EU-Kommission hat wiederholt betont, dass Gemeinfreies
nach der Digitalisierung gemeinfrei bleiben soll. Den
"Grundsatz, dass gemeinfreies Material nach seiner
Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte" hat der
europäische Gesetzgeber (EU-Parlament und Rat) in den
Erwägungsgründen zur PSI-Richtlinie vom Juni 2013

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:175:0001:0008:DE:PDF

klar ausgesprochen. Das Verhalten der BSB, bei
Digitalisaten gemeinfreier Vorlagen eigene Rechte zu
behaupten (durch den oben angegebenen Screenshot eines
Handschriften-Digitalisats bewiesen), schlägt nicht nur
diesem Grundsatz ins Gesicht, sondern auch der
Europeana-Charta, an die sich ein TOP-Lieferant der
Europeana gebunden fühlen sollte.

bsb_europeana_beweis

http://archiv.twoday.net/stories/64980733/#453147757

Die lantern media history digital library bietet 800.000 digitalisierte Seiten zur Film-, Rundfunk- und Tonaufnahmengeschichte. Es steht auch mindestens ein deutschsprachiger Zeitschriften-Titel zur Verfügung.

http://lantern.mediahist.org/?f%5Blanguage%5D%5B%5D=ger

Die Scans sind auch im Internet Archive einsehbar, so das Buch von Paul Liesegang:

http://archive.org/details/zahlenundquellen00fpau


Vor 8 Jahren, am 23. August 2005 um 12:46 wurde die Hauptseite der deutschsprachigen Wikisource im Zuge der Ausgliederung aus der internationalen Wikisource angelegt. Die ältesten Texte, die mit umgezogen sind, stammen aus dem Jahr 2003. Am 24. November 2003 wurde Der Taucher von Friedrich Schiller eingestellt.

http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Wikisource:Skriptorium&oldid=2055378#8_Jahre_DE-Wikisource


http://www.ub.uni-koeln.de/sammlungen/grhg/index_ger.html

Die digitale Sammlung der UB Köln umfasst bisher 15 alte Publikationen, darunter das Buch Weinsberg und die Kölner Schreinsurkunden.

http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/9949-ub-vu-digitaliseert-19e-eeuwse-herdrukken-van-protestantse-bestsellers.html

Es gibt anscheinend keine Übersicht der Digitalisate, diese muss man im Katalog der FU oder deren Bilddatenbank suchen.

http://imagebase.ubvu.vu.nl/cdm/search/collection/digi/collection/digi

Das Bild zeigt eine seltsame Wundergeburt in der Pfarrei Hinwyl.

http://www.e-manuscripta.ch/zuz/content/pageview/665554


 

twoday.net AGB

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