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Genealogie

Lewis Rohrbach hat seit 2004 alle Mikrofilme der Kirchenbücher des Kantons Bern vor 1876 erworben und digitalisiert. 137 Kirchengemeinden des Kantons sind auf 305 CDs gebrannt, die man zu Preisen ab 150 CHF pro CD erwerben kann. Die PDF-Dateien lassen sich nicht ausdrucken, Kopieren der CDs und Veröffentlichung der Daten hat das Berner Staatsarchiv verboten.

CompGen

Mit welcher Rechtsgrundlage?

http://www.snae.org/sacramentales.es.php

Josef Heinzelmann, Zur Reform des Personenstandsgesetzes, in: Archiv für Familiengeschichtsforschung 11 (2007), S. 164-169

H. stellt die künftig erleichterten Einsichtsmöglichkeiten für Genealogen dar und fordert, dass die Länder archivrechtliche Regelungen hinsichtlich der nach Fristablauf den zuständigen öffentlichen Archiven anzubietenden Heiraten-, Geburten- und Sterbebücher treffen sollen. Er plädiert für zentrale Personenstandsarchive und macht aufgrund einer Umfrage ein erschreckendes Desinteresse der regionalen genealogischen Vereine hinsichtlich dieser Thematik aus.

Verkündung des Personenstandsgesetzes vom 19. Februar 2007: GBl. I S. 122
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0122.pdf

"Mit einem Wort ein Genealogist kan nicht besser zu wahrer Glori einer hohen Famili daß seine beytragen / als wann er nichts ohne Grund und Beweiß zu versichern sich ein vor allemahl entschliesset".

Formuliert wohl von Gottfried Wilhelm Leibniz in der Beantwortung der württembergischen Deduktion von Johann Georg Kulpis, zitiert nach den Wechsel-Schrifften vom ReichsBannier [...], Hannover 1694, S. 102 (VD17 23:300347K).

Eine amüsante Geschichte: Jemand hat in der italienischen Wikipedia Artikel über nicht-existierende Vorfahren von sich geschrieben und sie mit alten Bildern (anderer Personen) illustriert.

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Village_pump#Fake_images
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Village_pump/Archive/2007/09#Fake_images
http://it.wikipedia.org/wiki/Discussioni_progetto:Rimozione_contributi_sospetti/Leopold (Italienisch)

Im Google-Cache sind die Fälschungen noch - vermutlich nicht mehr lang - zu bewundern:
http://www.google.de/search?hl=de&q=Filippo+Balzarotti+di+Weissenstein&btnG=Google-Suche&meta=

Genealogische Forschungsinstitute sind aufgerufen, zu Studienzwecken die Causa rasch für eine Kulturgeschichte des genealogischen Fälschens zu dokumentieren!

http://wiki-commons.genealogy.net/images/7/76/Detmolder_Sommergespr%C3%A4ch_Tagungsbericht_2007.pdf

Eine ausführliche Zusammenfassung des Detmolder Sommergesprächs.

http://wiki-commons.genealogy.net/wiki/Template:Copyright_DigiBib

Das ist der Beweis (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4141732/ ). "Das von dieser [als gemeinfrei bezeichneten] Vorlage erzeugte Bild oder Mediendatei oder Teile davon wurden für die ausschließliche und nicht-kommerzielle Nutzung im GenWiki oder anderen Compgen-Projekten erzeugt. Jede andere Verwendung erfordert die vorherige Genehmigung vom Rechteinhaber."

Dieses Template wurde bereits im Juli angelegt.

Hier wird Gemeinfreies privatisiert, es ist genauso, wie ich annahm: Die Argumentation mit den Fremddigitalisaten ist reine Heuchelei, es geht darum, dass GenWiki gemeinfreie Werke scannt und sich widerrechtlich eines Schutzrechts an den Digitalisaten berühmt.

Sofern man eine Anwendung des UWG für GenWiki bejahen könnte (auf http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie wird die Zeitschrift des Vereins gewerblich feilgeboten), wäre eine Abmahnung fällig. Zitat:

Für das Urheberrecht stellen Dreier/Schulze, UrhG, ²2006, § 13 Rdnr. 37 fest: "Unzutreffende Angaben können irreführend sein und gegen §§ 3, 5 UWG verstoßen. Wird jemand fälschlicherweise als Rechtsinhaber angegeben, der an dem Werk bzw. an der Leistung überhaupt kein Recht besitzt, ist dies nicht nur dann irreführend, wenn jemandem ein Produkt zugeordnet wird, mit dem er nichts zu tun hat (LG München I v. 28.2.92, Az. 21 O 19381/91), sondern auch, wenn sich jemand fremde Rechte anmaßt. Die Irreführung kann auch darin liegen, dass Urheber- oder Leistungsschutzrechte, die gar nicht bestehen, durch solche Angaben behauptet werden. Dies wäre zudem ein Fall unzulässiger Schutzrechtsberühmung (LG München I vom 21.9.1995 Az: 7 O 1384/95)". Bei dem letztgenannten Fall ging es darum, dass der angebrachte Copyright-Vermerk des Nachdruckers fremder gemeinfreier Noten irreführend war und gegen die §§ 1, 3 UWG alter Fassung verstieß (Dreier/Schulze § 2 Rdnr. 248).
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

Nicht nur, dass diese feine Gesellschaft sich den Begriff "freies Projekt" fälschlich unter den Nagel reisst, sie behauptet auch Rechte, die ihr nicht zustehen. Ja, ich weiss, das ist Auslegesache (genauso wie 5 und 7 13 sein kann), aber hoffentlich findet sich bald ein Richter, der das auslegt ...

http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie/2007/08#Digitale_Bibliothek_sucht_Buchpaten.21

Ich stelle dazu nochmals fest:

1. GenWiki ist kein freies Projekt. Alle Nutzungsrechte sackt der Verein für Computergenealogie ein.

2. GenWiki betreibt Copyfraud, indem es die absurde Rechtsansicht, dass bei der Digitalisierung ein Schutzrecht nach § 72 UrhG entsteht, seiner Arbeit zugrundelegt, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4136819/
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Diskussion:Portal:DigiBib/Aufnahmerichtlinien_f%C3%BCr_B%C3%BCcher

Dass ML Carl schreibt, es gebe verschiedene Auslegungen und Kommentare ist schlicht und einfach falsch. Wo bitteschön wird in einem der maßgeblichen Urheberrechtskommentare ein mit Flachbettscanner erzeugtes Bild als geschützt angesehen?

"Darüber hinaus ist für uns für den Forscher kein Mehrwert ersichtlich, wenn Digitalisate 1:1 kopiert und an mehreren Stellen abgebildet werden." Natürlich hat das Sinn, wenn die einen Digitalisate unfrei sind und die anderen frei, abgesehen davon, dass ich hoffe, dass es Wikisource wesentlich länger geben wird als das GenWiki.

3. Wikisource hat Heydenreichs Band 1 als Djvu-Datei lange vor dem GenWiki öffentlich zugänglich gemacht, ausgehend von einem Hinweis auf ARCHIVALIA:
http://archiv.twoday.net/stories/3362628/

Heydenreich auf Wikisource ist gemeinfrei und nicht eingezäunt von juristisch falschem Copyfraud, auch wenn einige Seiten und Tafeln fehlen, und das ist entscheidend.

Ich werde ganz sicher nicht bei GenWiki mitarbeiten, da dort gemeinfreie Inhalte unfrei gemacht werden!

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25648/1.html

Gentests ergaben, dass das Erbgut von 16 Menschen aus dem Örtchen Sösetal im Landkreis Osterode Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten mit dem von Menschen aufweist, die bereits in der Bronzezeit dort lebten.

Weil die DNS aus Skeletten, die in einer Höhle gefunden wurde, noch so gut erhalten war, dass sie vollständig analysiert werden konnte, testeten Wissenschaftler der Universität Göttingen das Erbgut von 273 Personen aus der Ortschaft Sösetal, die sich bereitwillig für die Untersuchung zur Verfügung stellten.

Der Vergleich der DNS-Muster ergab, wie heute von der Universität Göttingen bekannt gegeben wurde, dass darunter 11 Personen waren, von denen genetische Muster mit solchen von aus in der [extern] Lichtensteinhöhle gefundenen Knochen identisch waren. Vier Personen wiesen Übereinstimmungen der mitochondrialen Regionen HVR1 auf, die über die mütterliche Linie vererbt wird.


DNS Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:DNA_orbit_animated_small.gif

http://www.lwg.uni-hannover.de/w/images/0/0e/Schneider_bs2_quellen.pdf

 

twoday.net AGB

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