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Herrschaftsarchive

Aus dem Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom
14. April 2008 S. 48 hebe ich hervor:

Wo sehen Sie die Hauptschuld der Familie von Hessen in der Generation Ihres Vaters?

Die Hauptschuld liegt meiner Ansicht nach darin, dass sie sich dem Regime zur Verfügung gestellt und dadurch viele andere dazu animiert haben, da das Haus Hessen in den dreißiger Jahren immer noch über eine große öffentliche Wirkung verfügte. Das lässt sich später nicht mehr gutmachen. Das Einzige, was heute getan werden kann, ist, den Irrtum einzusehen und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Das sollte allerdings nicht dazu verführen zu glauben, wir hätten es unter den damaligen Verhältnissen besser gemacht.

Würde mit dieser Einsicht nicht einhergehen, dass das Familienarchiv im Schloss Fasanerie komplett geöffnet würde?

Das Archiv ist ein privates, kein öffentliches Archiv. Alle Dokumente mit Bezug auf die öffentliche Tätigkeit meines Vaters und seiner Brüder sowie auf ihre NS-Karrieren befinden sich in den Staatsarchiven in Berlin und Wiesbaden sowie im Bundesarchiv Koblenz. Sie sind dort seit langem der Öffentlichkeit zugänglich. Die Nachlässe meiner Großmutter und ihrer Nachkommen, die im Familienarchiv aufbewahrt sind, bestehen zur Hauptsache aus Privatpapieren. Während der fünfjährigen Zusammenarbeit mit Professor Petropoulos habe ich diese Nachlässe auf alles überprüft, was einen gesellschaftlich relevanten oder politischen Bezug haben könnte, fotokopiert, exzerpiert und dem Autor zur Verfügung gestellt.

Wäre es denn möglich, die persönlichen von den eher öffentlichen Dokumenten zu trennen und Letztere der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?

Das lässt sich nicht trennen, weil in den Briefen von persönlichen als auch öffentlichen Themen die Rede ist. Eines Tages, wenn die nächsten Angehörigen derer, von denen die Briefe handeln, nicht mehr am Leben sind, könnte ich mir vorstellen, dass auch die privaten Dokumente im Familienarchiv der Forschung zugänglich gemacht werden. So hat meine Familie es zum Beispiel mit den Briefen meiner Urgroßmutter, der Kaiserin Friedrich, getan, in denen auch sehr persönliche Dinge zur Entwicklung Kaiser Wilhelms II. zu lesen sind.


Siehe auch:
http://www.h-net.org/reviews/showrev.php?id=12227

Kündigungen bei Thurn und Taxis in Regensburg

http://archiv.twoday.net/stories/102285/

Update dazu:

http://www.bibliothek.uni-regensburg.de/bestaende/hofbibliothek/kontakt.htm


Zum Salemer Archiv schrieb ich
http://archiv.twoday.net/stories/2890191/

"Hier befindet sich die Überlieferung des Rentamts Salem aus dem 19. Jahrhundert (also einer quasi-staatlichen Behörde der Standesherrschaft) und auch der Nachlass von Prinz Max von Baden (gest. 1929). Es wäre höchst wünschenswert, wenn diese Archivalien nach den Grundsätzen des Landesarchivgesetzes allgemein nutzbar wären (und natürlich am besten in Landeseigentum). Derzeit haben Günstlinge Zutritt in Salem, beispielsweise Prof. Krimm, der stellvertretende Leiter des GLAK, der mir gegenüber zwar auf Golo Mann (den Auswerter des Nachlasses von Max von Baden) und bauhistorische Studien zu Salem hinwies, denen das Archivgut zugänglich war, geflissentlich aber verschwieg, dass er selbst für seinen Aufsatz über Burgen der Badener im 19. Jahrhundert dort recherchieren durfte.

Auch wenn Näheres über den Umfang der Archivbestände mir nicht bekannt ist (Prof. Krimm war sichtlich unwillig, etwas darüber zu sagen), so spricht doch alles dafür, dass die Unterlassung der Aufnahme der Salemer Bestände in das "Verzeichnis national wertvoller Archive" (Link) ein Skandal ist. Dass das Archiv mindestens ebenso wertvoll ist wie dort gelisteten Schlossarchive und der Nachlass von Max von Baden bedeutender ist als beispielsweise der dort unter Nr. 0142 aufgeführte Nachlass Werner von Blomberg (10 cm!) erscheint mir evident. Angesichts der Klage von Max Markgraf von Baden gegen einen Eintrag auf die Kulturgüterliste (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2737033/#2823469 ) braucht man nicht lang zu rätseln, woher die lakaienhafte Haltung der baden-württembergischen Archivverwaltung kommt: Man will keinen Ärger und belässt alles beim spätfeudalen Status quo."

Anfang 2008 wurde bekannt:

"Das Haus Baden hat im Jahr 2000 in Bezug auf Archivbestände im Schloss Salem, die unstrittig Eigentum des Hauses Baden sind, Verkaufsabsichten bekundet. Eine Entscheidung über einen etwaigen Erwerb dieser Bestände wurde noch nicht getroffen."

Zitiert aus der Antwort auf eine Anfrage der SPD
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2209_d.pdf

2004 las man in den VjhZG, S. 123, da der Nachlass des Prinzen Max von Baden in Salem "bisher nur eingeschränkt zugänglich" sei, stehe man bei der wissenschaftlichen Erforschung des Politikers erst am Anfang:
http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/2004_1.pdf

Baden-Günstling Prof. Dr. K. Krimm gefiel es gar nicht, dass die Autoren Golo Mann Hagiographie vorwarfen (Das Haus Baden am Bodensee, in: Adel im Wandel, Bd. 1, 2006, S. 485)

Wenn Schloss Salem nun weitgehend an das Land geht, sollte es sich von selbst verstehen, dass die auf die Bauten bezüglichen umfangreichen, in die Zeit der Reichsabtei zurückreichenden Salemer Archivalien ebenfalls abgeliefert werden.



Nachtrag:

Aus dem Landesarchiv BW war zu erfahren, dass das Landesarchiv bei der Frage, was vom Haus Baden gekauft wird, noch gar nicht offiziell involviert ist.

KHSchneider lehnt es ab, unsere Beiträge zu Schaumburg-Lippe zu kommentieren:

http://digireg.twoday.net/stories/5167535/

http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100

Das von uns unter http://archiv.twoday.net/stories/3810499/ kurz besprochene Buch von Alexander vom Hofe, eifriger Kommentator des besagten Archivalia-Beitrags, liegt nunmehr online vor, was sehr begrüßenswert ist. Auch wenn man die dort ausgebreiteten Verschwörungstheorien des in Madrid lebenden Rechtsanwalts nicht teilt, wird man dankbar sein für das nun bequem zugängliche Material zur Rechtsgeschichte, insbesondere zum Haus- und Fideikommissrecht. RA vom Hofe verdient Sympathie bei seinem Kampf gegen Informationssperren, bei denen sich staatliche Behörden zum Büttel der Interessen eines adeligen Teilclans machen.

Palais Schaumburg

Richard Krebs (gest. 1939) handelte darüber in den Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 1898, benutzbar mit US-Proxy
http://books.google.com/books?id=uKcOAAAAYAAJ

Der Aufsatz ist in Deutschland noch nicht gemeinfrei im Gegensatz zu den USA, daher kann er nicht auf Wikimedia Commons bereitgestellt werden.

Seit 2003 ist das FLA Amorbach geschlossen - ein Skandal, der kaum jemand zu stören scheint ...

http://archiv.twoday.net/stories/470965/

Lagert als Depositum im Staatsarchiv Ludwigsburg. Die Urkunden sind mit einem Online-Findbuch erschlossen, aus dem ich eine adelsgeschichtlich besonders interessante Urkunde hervorhebe:

PL 12 I U 53
1525 Jan. 24, Schloss Ramsberg (daselbst obenn inn dem Summerhuß)
In Gegenwart des Notars Wilhelm Schwitzlinger und gen. Zeugen
verfügt Philipp [der Lange] von Rechberg von Hohenrechberg [zu Ramsberg] u.a.: die Bestattung seines Leichnams im Grab seines Vaters [Albrecht] in der Kapelle Unserer [Lieben] Frau zu Donzdorf, die Austeilung von je 3 Böhmischen [Groschen] an die seine Seelmesse lesenden 30 Priester, die Austeilung von 1 Malter Roggen (Kornns) unter die Armen, die Stiftung eines Almosens von 2 1/2 fl Zins aus 50 fl der dem Fürstentum Württemberg geliehenen Summe, auszuteilen an den vier Quatembern, an denen man die Bruderschaft zu Donzdorf begeht, und Austeilung eines Almosens von 2 fl Zins an dem von seinem Vater gestifteten Jahrtag. Der A. verfügt folgende Legate: Der von ihm erzogene Ulrich [III.], Sohn Wolfs [II.] von Rechberg von [und zu] Hohenrechberg, erhält den Baierhof (des Baiers Hoff), einen Diamant- und einen Rubinring, einen Pokal (Kopf) mit den Wappen Rechberg - Zorn [von Bulach] und auf dem Henkel Alt-Ellerbach - Rechberg und 8 Silberbecherlein mit Deckel - alles althergebrachte Kleinodien, die bei denen von Rechberg bleiben sollen -, seine Feuerwaffen (Geschütz) samt Pulver und Blei, seinen Harnisch und seine Wehr sowie seine Bettstatt mit Bettzeug. Der vom A. und seiner Ehefrau [Barbara geb. von Rechberg-Illeraichen] erzogenen Nichte (seiner Basen) Magdalene Marschall [von Pappenheim] testiert er für ihre langjährigen treuen Dienste 1000 fl von den 4000 fl, die er zu Stuttgart verliehen hat, verschiedenes Trinkgeschirr, u.a. mit den Wappen [der Grafen von] Tierstein, Rechberg - Alt-Ellerbach und Rechberg, 2 silberne Senfschüsselchen, 8 lange Silberlöffel, ferner nach dem Willen seiner +Ehefrau [Barbara] deren sämtliche Kleidung, Geschmeide, Gebände und was sie sonst am Leib getragen hat sowie den Hausrat. Des A. Schwester Maria, Klosterfrau zu Kirchheim [am Ries] (Kirchenn), erhält für ihre Aussteuer (Verzig) 200 fl aus dem väterlichen Erbe, die Kinder [seines Schwagers] Gaudenz [I.] von Rechberg zu Kronburg erhalten
die 600 fl, die er Gaudenz derzeit gegen Zins geliehen hat, [sein Vetter] Erkinger von Rechberg zu Ravenstein erhält silbernes Trinkgeschirr, [sein Schwager] Herr Jörg [II.] von Rechberg zu Kellmünz, [Ritter], einen großen Silberbecher mit dem Wappen Rechberg auf dem Deckel, sein Testamentsvollstrecker Balthasar Adelmann (#53) 2 silberne Schalen und 8 silberne Löffel, [der Notar] Meister Wilhelm Schwitzlinger ein Silberbecherlein (Köpflin) mit einem kleinen Osterlamm darauf, der vom A. erzogene Junge namens Galle 40 fl vom alten Geld in der Truhe des A., das Siechenhaus zu Weißenstein 3 fl Jahrzins aus der zu Stuttgart verliehenen Summe, auszuteilen jeweils an Quatember. Wer das Testament anficht oder es ändern will, ist enterbt. Zu Testamentsvollstreckern ernennt er Erkinger von Rechberg von Hohenrechberg zu Ravenstein und Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden zu Schechingen (#53), zu seinen rechten natürlichen Erben, denen alles übrige zufällt, seine zwei Schwestern Margaretha von Neipperg und Agnes von Schienen und deren nächste natürliche Erben. Diese dürfen das Erbe erst nach Austeilung aller Legate und nach Begleichung aller Schulden des A. antreten. - Der A. fordert vom Notar hierüber ein oder mehrere Notariatsinstrumente.
{?} 1) Wilhalm von Woellwarth zu Hohenroden, 2) Wilhalm von Degenfeld zu Eybach, 3) Wolf [II.] von Rechberg zu Hohenrechberg, 4) Görg von Woellwarth zu Rosenstein, 5) Ernst von Horkheim zum Horn, 6) [Georg] Heinrich von Woellwarth zu Lauterburg, 7) German von Emershofen
Siegler: 1) der A., 2) - 8) die Zg.
Ausf. Perg. - 8 Sg., 1. und 5. abg., Pressel anh., alle übrigen besch. - U.: der A. per manum notarii, die Zg. eigenhändig - Notariatssignet W. Schwytzlinger - Rv.
Altsignatur(en): 288 etc.; - J.; - 7; - II B 1
Bem.: S. Repertorium A fol. 39'.
1 U.

Kontext

Rechtsanwalt Alexander vom Hofe legt in: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem, Madrid 2006 seine persönliche Gegendarstellung in einem vermögensrechtlichen Streit vor, die dick mit Verschwörungstheorien gespickt ist. Es geht um die Auflösung des Hausguts des Hauses Schaumburg-Lippe. Wer sich für Fideikommissrecht bzw. die Auflösung interessiert, findet hier eine Fülle von dokumentarischem Material.

[Update 2008: Das Buch ist online unter:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100 Zu Ergänzungen siehe die Kommentare dieses Beitrags]

Vom Hofe scheiterte vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten bei dem Versuch, zur Absicherung des von ihm geltend gemachten Eigentumsanspruch Unterlagen aus dem Depositum des Hauses Schaumburg-Lippe im Staatsarchiv Bückeburg einzusehen:
OVG Lüneburg auf Wikisource
Zur Kritik: http://archiv.twoday.net/stories/566986/

Er zitiert S. 127 eine Einlassung der Niedersächsischen Staatskanzlei, die im wesentlichen das öffentliche Interesse an den Adelsarchivalien höher bewertet als das private Interesse des Klägers. Ohne die Möglichkeit, nach Belieben die Einsichtnahme genehmigen oder versagen zu können, würden die Adelsfamilien ihre Unterlagen nicht übergeben. Damit erweist sich die niedersächsische Landesregierung einmal mehr als speichelleckerischer Adels-Diener. Wenn die Unterlagen nach heutigen Maßstäben "der Sphäre staatlicher Hoheit" zuzuordnen sind, dann ist es schlicht und einfach nicht hinzunehmen, dass diese Quellen der Benutzung nach Maßgabe der Archivgesetze entzogen sind.

Materialien zum Dossier Schaumburg-Lippe findet man auch bei RA Möbius, der vom Land Niedersachsen erfolglos wegen Abbildung von Schriftstücken "aus" dem Staatsarchiv Bückeburg auf seiner Homepage
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse.html
verklagt wurde.

Zum Buch von Vom Hofe und einer anderen Studie schrieb der Adelshistoriker Eckart Conze in der FAZ:

Dies gilt auch für das im Selbstverlag erschienene Buch von Alexander vom Hofe, Enkel von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe (1894-1952). Er dokumentiert seine jahrelangen Recherchen zu den Vermögensverhältnissen und Erbauseinandersetzungen im Hause Schaumburg-Lippe. Im Kern geht es dem Autor um den Nachweis, dass 1936, nach dem Tod des letzten regierenden Bückeburger Fürsten, dessen Bruder Wolrad von Schaumburg-Lippe, der neue Chef des Hauses, das ungeteilte Alleineigentum am Vermögen des Hauses für sich und seine Nachkommen zu sichern versucht habe, indem er sich vorbehaltlos in den Dienst des nationalsozialistischen Regimes stellte. Und während zwei weitere Brüder, der Diplomat Stephan von Schaumburg-Lippe und der Goebbels-Adjutant Friedrich Christian von Schaumburg-Lippe, durch ihre NS-Karriere, billige Abfindungen und Aussichten auf üppige Landdotationen im Osten zufriedengestellt worden seien, habe man mögliche Ansprüche des vierten Bruders, Heinrich von Schaumburg-Lippe (des Großvaters des Verfassers). durch seine Denunziation als Regimegegner verhindern wollen.

Viel interessanter als die Vermögensauseinandersetzung, die vom Hofe in einen Rahmen von Spekulationen und Verschwörungstheorien stellt, ist das in der Publikation reich dokumentierte Material aus einer Vielzahl von Archiven. Es gibt Auskunft über die Lebenswege zwischen 1933 und 1945 einer weiteren Gruppe von vier Prinzen, diesmal aus dem Hause Schaumburg-Lippe. So schließt das ansonsten in seiner Struktur nicht sonderlich systematische und in seiner Argumentation nicht stringente Buch an Petropoulos an und erhellt an weiteren individuellen Beispielen viele Ergebnisse von dessen Studie. Und noch eines verbindet die beiden Bücher: Auch Alexander vom Hofe blieben wichtige Privatarchive oder familienbezogene Bestände in öffentlichen Archiven verschlossen. Das fördert nicht nur kühne Hypothesen, sondern es lenkt auch Fragen auf die betroffenen Adelsfamilien und ihr Selbstverständnis. Denn solche Zugangssperren sind leider kein Einzelfall. Wer aber stets den öffentlichen Charakter von Adelsherrschaft und Adelskultur betont und deren Erbe auch durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel pflegt, der darf sich mit Blick auf die Familienarchive nicht plötzlich auf das Argument der Privatheit zurückziehen. Das gilt ganz besonders für die Frage nach der Rolle des Adels im Nationalsozialismus. Hier ist es höchste Zeit, dass eine jüngere Adelsgeneration endlich die Familienarchive öffnet und damit auch diejenige Liberalität an den Tag legt, die man in der Geschichte des deutschen Adels im 20. Jahrhundert so lange hat vermissen müssen.
(Hervorhebung von mir)

Tann/Hessen,
Rechnungen und Belege des Gutes Strudhof und Theobaldshof des Freiherrn von und zu der Tann, zu Tann im historischen "Gelben" Schloß. Handschriften auf Papier
Tann. 1775 - 1840

38 Bände. 33,5 : 22 cm. Halblederbände der Zeit, Deckel mit hübschem Buntpapierbezug und handschriftlichem Titelschildchen (29) und Buntpapierumschläge (2).

Umfangreiche Sammlung von Rechnungsbücher über einen großen Zeitraum, diese geben einen guten Einblick in die Administration eines Gutes mit ihren Vorwerken zum Ausgang des 18. Jahrhunderts bis ins 19. Jahrhundert und sind in ihrer Ganzheit kulturgeschichtlich äußerst aufschlußreich. - Aufgeteilt in: Belege zur Hochfreiherrlichen Tannischen Naturalien Rechnung - Belege zur Verwalterei Geld-Rechnung - Belege zur Hochfreiherrlichen Tannischen Lastenrechnung - Belege zu Forst-Rechnungen - Belege zu Lebens- und juridictions Rechnungen - Verwalter-Contracten Protocolle - Verwalterei Erbzinß-Frucht-Rechnungen - Romsthaler Amtsrechnungen usw. - Die Rechnungsbelege wurden jahresweise numeriert und am Schluß eines Jahres ist der buchhalterische Abschluß. Abgesehen von allen Belangen, die die Landwirtschaft, den Wald, das Vieh, die Steuern betreffen, ist die Vielfalt der benötigten Handwerker interessant. Gärtner, Küfner, Maurer, Weißbinder, Schreiner, Seifensieder, Sattler, Schmiede, Schumacher, Stellmacher, Rattenvertilger u.v.a. haben ihre Forderungen gestellt. Aber auch Rechnungen für chirurgische Verrichtungen für Gesinde und Vieh liegen vor. Bei Maria Lichtmeß werden bis ins Detail gehende, ausgegebene Kleidungsstücke für das Gesinde aufgeführt. Das Gut hatte seien Geschäftsverbindungen in der näheren und weiteren Umgebung bis nach Frankfurt, Marburg, Mellrichstadt, Northeim, Schweifurt etc. Aufgeführt werden auch die Namen der Familien, die Handfrohn zu leisten hatten. Aber auch Privatzahlungen scheinen auf. Darunter ein Rechnungsbeleg von 154 Gulden für Friederike Freiin von der Tann, der dieser Betrag für ihre Stiftsausstattung in das Damenstift Waizenbach ausbezahlt wurde. Ebenso Zahlungen an Luise von Schenck, geb. Freiin von der Tann, der ein Legat zustand, Schweifurt 1791 und an Freifrau von der Tann geb. von Streitberg. Dabei ist auch ein eigenhändiges Schreiben des Friedrich Freiherrn von u. zu Tann an den Schultheiß von Tann. Der Brief handelt von einem Bildstock, der auf seine Kosten wieder erstellt werden soll, 4.Mai 1789. Unter 259 die Rechnung und genaue Aufstellung der Arbeit und Materialien für die neue Bildsäule. Tann ist ein geschichtsträchtiger Ort mit einer wechselhaften Vergangenheit und ist eng mit dem dort ansässigen Adelsgeschlecht "von der Tann" verbunden. Reformation und Gegenreformation wechselten ab und als 1632 die Schweden kamen, wurde Tann wieder evangelisch. Die heute noch im Besitz der Familie befindlichen drei Schlösser stehen auf dem Platz der alten Burg (Rotes Schloß von 1558, Gelbes Schloß von 1669 und Blaues Schloß). - Einbände teils beschädigt, wenige stärker, innen jedoch meist gut erhalten. In diesem Umfang und Fülle heute wohl kaum mehr im Handel auffindbar.

Katalog Varia beim Anbieter Antiquariat Michael Steinbach, Deutschland

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Antiquariat Inlibris Wien bietet auf der Stuttgarter Antiquariatsmesse an:

Familienarchiv Bylandt-Rheydt, darin 15 zumeist
eigenh. Dokumente von und zu Christian und
31 zumeist eh. Dokumente von und zu Friedrich
Leopold Stolberg. Dabei: Eh. Manuskripte, Korrespondenzstücke
u. a. von Familienangehörigen, Verwandten,
Freunden und Nachkommen sowie von
deren Zeitgenossen. Zusammen ca. 1100 SS., davon
ca. 600 SS. von und zu Christian und Friedrich Leopold
Stolberg bzw. deren Zeitgenossen, Familienangehörigen,
Verwandten und Freunden (1759 bis ca.
1840); weiters ca. 500 SS. von und zu Nachkommen
der Grafen Stolberg und deren Familien (bis ca.
1967). € 48 000,–
Die im angebotenen Familienarchiv überlieferte Sammlung
von Briefen und Dokumenten zur Geschichte der
Familie Stolberg, die über die Familie von Gabriele Gräfin
Saint-Genois (1829–1904), eine in Baden bei Wien ansässige
Enkelin Friedrich Leopold Stolbergs, in unsere Gegenwart
hinübergekommen ist, erstreckt sich über sieben
Generationen und mehr als zwei Jahrhunderte hinweg:
von einem Brief von Friedrich Leopolds und Christians
Vater Christian Günther Gf. Stolberg bis zu einem Brief
Artur Bylandt-Rheydts – des Dichters Ururenkel – und
zu Briefen von dessen Nichte Gabriele von Rekowski.
Von Christian Stolberg finden sich u. a. 5 eh. Briefe (zusammen
24 SS.) und die zeitgenössische Abschrift eines
weiteren Briefes (1½ SS.), ein eh. Manuskript und eine
zeitgen. Abschrift eines Gedichtes (1½ bzw. 4 SS.) sowie
ein eh. Albumblatt (1 S.), des weiteren eine Haarlocke
und ein Manuskript seiner Nichte mit der Schilderung
seines Heimgangs (7½ SS.). Von Friedrich Leopold Stolberg
finden sich u. a. 16 eh. Briefe (zusammen 52 SS.)
und zeitgen. Abschriften von drei weiteren Briefen (zusammen
18½ SS.), eine zeitgen. Gedichtabschrift (1 S.)
und mehrere Abschriften von kleinen Eintragungen in
die Stammbücher seiner Töchter Maria Agnes und Maria
Theresia (zusammen 25½ SS.), des weiteren gleichfalls
eine Haarlocke und eine zeitgenössische Abschrift eines
Manuskripts über seinen Heimgang (61½ SS.). – Neben
diesen teils unveröffentlichten Briefen, Manuskripten und
diversen Memorabilia bilden insbesondere teils eh. und
teils in Abschrift erhaltene Briefe und Manuskripte von
nahen Verwandten den Kern der umfangreichen Sammlung,
die von Briefen der Eltern der Gebrüder Stolberg
und Briefen von deren Geschwistern und Schwagern bzw.
Schwägerinnen über Friedrich Leopolds und – unter Auslassung
des kinderlosen Christian – seiner Geschwister,
Kinder und Kindeskinder hinreicht. Neben den Schilderungen
der jeweils letzten Stunden im Leben von
Friedrich Leopold und Christian Stolberg zirkulieren
in der Familie auch Dokumente über das Hinscheiden
ihres Neffen Johann Bernstorff, von Christian Stolbergs
Schwager Johan Ludvig Reventlow, von ihrer
Schwester Henriette Auguste, von Friedrich Leopolds
Sohn Christian Ernst u. a. Nicht minder häufig als Todesfälle
sind Geburten; so etwa wird Friedrich Leopolds
und Christians Nichte Emilie Luise Henriette Mutter,
Friedrich Leopold wird wiederholt Vater, der Gebrüder
Stolberg Schwester Friederike Julie Marie Charlotte
wird Mutter einer Tochter und Friedrich Leopold wird
Großvater. Auch Ereignisse zwischen Geburt und Tod
finden wiederholt Ausdruck: etwa die Hochzeit von
Friedrich Leopolds Tochter Marie Agnes und Ferdinand
Gf. zu Stolberg-Wernigerode, über deren Verbindung der
Vater des zukünftigen Bräutigams Christian Friedrich
Gf. zu Stolberg in Wernigerode mit dem zukünftigen
Brautvater Friedrich Leopold Stolberg, die Mutter des
zukünftigen Bräutigams Auguste Eleonore zu Stolberg
in Wernigerode mit dem zukünftigen Brautvater und mit
dessen Gattin und deren Sohn sowie der Vater des zukünftigen
Bräutigams mit seinem Sohn korrespondieren.


Aus dem Katalog
http://www.antiquare.de/download/katalog2007.pdf

 

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