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Herrschaftsarchive

Archive in Deutschland, Österreich und der Schweiz (2006) S. 132-139 listet 161 deutsche Adelsarchive auf.

Davon sind 13 Verweise auf in öffentlichen Archiven gelagerte Archive zu streichen.

Bei 9 Archiven trägt der angegebene Archivar den Familiennamen des Archivträgers, aber im Grund genommen ist bei jedem Adelsarchiv der Eigentümer der "Archivleiter".

Nicht ganz klar zu trennen sind die folgenden Fälle:
* Ein Adelsarchiv wird staatlich (Hohenlohe-Zentralarchiv) oder von einer Institution (Thurn und Taxis: UB Regensburg) verwaltet
* Ein Adelsarchiv wird von einem öffentlichen Archiv mitbetreut
* Ein Adelsarchiv wird von einem an einem öffentlichen Archiv tätigen Archivar im Nebenamt betreut
* Ein ehemals an einem öffentlichen Archiv tätiger Archivar betreut das Archiv (Douglas, Hessisches Familienarchiv, Neipperg)

Insgesamt 11 Fälle.

20 westfälische Adelsarchive sind über das Westfälische Archivamt nutzbar.

Eigene Archivare haben die Archive der folgenden Familien:

Bernstorff
Bismarck
Castell
Erbach-Erbach
Fürstenberg (Donaueschingen)
Fürstenberg-Herdringen
Fugger
Gayling
Hessische Hausstiftung
Haus Laer
Oettingen
Perfall
Ratibor
Salm-Salm
Sayn-Wittgenstein
Waldburg-Zeil
Wied
Wrede (Ellingen)
Württemberg

Von diesen 19 Archiven hat eines zwei Archivare: das Familien- und Stiftungsarchiv der Grafen Fugger in Dillingen leistet sich einen Professor als Archivleiter und einen Archivar (M.A.). Die Bismarck-Stiftung, bei der der Vorsitzender des Kuratoriums, der Vorsitzende des Vorstands und der Geschäftsführer der Stiftung (PD Dr.) angegeben wird, kann hier nicht mitgezählt werden.

Zwei Archivare sind adeliger Herkunft.

Den Doktortitel führen Archivare der Familien
Fürstenberg Donaueschingen
Ratibor
Salm ("Drs")
Württemberg

M.A. sind zwei Archivare (Castell, Hessische Hausstiftung).

Zwei Archive werden von Studiendirektoren betreut (Sayn-Wittgenstein, Waldburg-Zeil).

Ob von den Adelsarchivaren jemand eine Archivlaufbahn des höheren oder gehobenen Dienstes hat, ist mir nicht bekannt. Ich möchte es aber bezweifeln.

Der Aufstellung ist nicht zu entnehmen, wo Vollzeitkräfte wirken. Definitiv bekannt ist mir das in den Fällen Donaueschingen und Altshausen (Württemberg).

Diese kleine Auswertung dokumentiert eindrucksvoll, dass das von einem eigenen Facharchivar betreute Adelsarchiv im Aussterben begriffen ist. Das gilt auch für umfangreiche und wertvolle Archive, erinnert sei nur an die Beiträge in ARCHIVALIA zum
FLA Amorbach http://archiv.twoday.net/stories/470965/
und zum Büdinger Archiv http://archiv.twoday.net/stories/2928763/ .

Für Forschungen zum Hausfideikommiss des großherzoglichen Hauses stellte ich über den Leiter des GLAK einen Antrag auf Benutzung des Familienarchivs, der nun mit Mail vom 29.11.2006 abschlägig beschieden wurde:

Gesuch, mail vom 4. hier geöffnet am 6.11.2006

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

der Generalbevollmächtigte des Markgrafen
von Baden hat mir mit soeben eingegangenem Schreiben vom 27. 11. mitgeteilt, daß Ihnen wegen eigenen Nutzungsbedarfs derzeit keine Benutzungsgenehmigung erteilt werden kann, worüber ich Sie hierdurch mit der Bitte um Empfangsbestätigung informiere. Ein Zeitpunkt, ab dem Ihre Benutzung möglich wäre, ist nicht genannt. Ich stelle daher anheim, den Antrag gelegentlich zu erneuern.

Mit freundlichem Gruß

Rödel

--
Prof. Dr. Volker Rödel
Landesarchiv Baden-Württemberg
- Generallandesarchiv Karlsruhe -
Nördliche Hildapromenade 2, D-76133 Karlsruhe


Auch Dr. Winfried Klein durfte für seine Dissertation zur badischen Domänenfrage das Familienarchiv nicht einsehen.

Eine Lösung, wie unter
http://archiv.twoday.net/stories/2890191/
vorgeschlagen, ist überfällig.

Zu unseren Beiträgen
http://archiv.twoday.net/stories/692500/
http://archiv.twoday.net/stories/1808038/
ist Neues aus dem Online-Portal Jungborn Büdingen zu vermelden:

http://jungborn-buedingen.de/article2051.html

Vorauszuschicken ist:

- Es handelt sich nicht einfach um „das“ Ysenburger Archiv in Büdingen, sondern um ein (abgesehen von einigen älteren Urkunden) seit der spätmittelalterlichen Zeit aus mehreren Quellen zusammengekommenes riesiges Schriftgut-Agglomerat mit mehreren Aufbewahrungsorten.


- Es gibt auch nicht mehr „den“ Fürsten oder „das“ Fürstliche Haus zu Ysenburg und Büdingen, sondern eine verschachtelte Aufsplittung in Eigentum mehrerer Personen, GbRs und GmbHs.

- Es handelt sich nicht um Unterlagen einer Familie und deren Besitz. Es handelt sich vorwiegend um Akten aus ehemaligem staatlichem Handeln, die in Folge der auf dem Wiener Kongress festgesetzten Restregierungsrechte für ehemals reichsständische Häuser nicht abgegeben werden mussten. Seit dem Ende der Monarchie und der Auflösung der Fideikommisse unterliegen sie staatlicher Kontrolle.

Diese wird seit der letzten in der Sache ergangenen gesetzlichen Bestimmung ausgeübt vom Fideikommissgericht für Hessen in Kassel. Nach der Durchführungsverordnung ist das jeweils regional zuständige Hessische Staatsarchiv (im Falle von Ysenburg und Büdingen = Staatsarchiv Darmstadt) vor Sicherungsmaßnahmen zu hören und ihm die Aufsicht zu übertragen.

- Es handelt sich bei dem Ysenburg und Büdingischen Archivgut um das historische Patrimonium von etwa 60 Ortschaften, deren ältere Überlieferung fast ausschließlich hier zu finden ist.

[...]

Nach Erlöschen der Meerholzer Speziallinie im Jahre 1929 ging deren Archiv noch nach Fideikommissrecht an die Büdinger Speziallinie. Zu einem unbekannten Zeitpunkt wurde dieses Archiv nach Büdingen verbracht (das Schloss ist längst verkauft). 1941 erbte die Wächtersbacher Linie den Besitz der Büdinger Linie. Wegen eines Schlossbrandes wurde ihr Wächtersbacher Archiv sehr bald ebenfalls nach Büdingen verbracht (das Wächtersbacher Schloss ist inzwischen auch verkauft). Seither befindet sich sämtliches Archivgut der Ysenburg und Büdingen wieder in Büdingen.

Bei Auflösung des Büdinger Fideikommisses 1931 wurde das Eigentum „an den Bestandteilen des im Schloß zu Büdingen untergebrachten "Gesamtarchivs", soweit sie bisher den beteiligten Hausvermögen zugehörten" auf die „Versorgungsstiftung Isenburg-Büdingen“ übertragen. Die Stiftung unterliegt staatlicher Aufsicht. Sie hat die Verpflichtung, das Archiv zugänglich zu halten. Die Familien Isenburg bzw. Ysenburg und Büdingen sind nur noch insofern beteiligt, als sie je eines von drei Vorstandsmitgliedern stellen. Weitere Stiftungen wurden nicht eingerichtet.

Über die sonstigen Rechtsverhältnisse und ihre Regelungen bei Auflösung der Fideikommisse liegen keine Informationen vor. Es ist möglich, dass das gesamte Archivgut 1990 auf die „Kulturgut Fürst zu Ysenburg und Büdingen GbR“ übertragen wurde. Im "Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes" wird, nie widersprochen, von einem einzigen Ysenburgischen Archiv in Büdingen ausgegangen.

Von den Beständen des Büdinger Gesamtarchivs gibt es ein mehrbändiges Inventar. Die Bestände des Wächtersbacher Archivs wurden auf Karteikarten erfasst. Über die Inventare des Meerholzer Archivs liegen keine Informationen vor. Dem Staatsarchiv wurden Kopien der Akteninventare bisher nicht überlassen.

2. Jetzige Verhältnisse

Ysenburg und Büdingisches Archivgut findet sich heute zerstreut über drei Gebäude: das sogenannte Brauhaus in der Nähe des Schlosses, das sogenannte Bandhaus hinter dem Schlosskomplex an der Stadtmauer und ein zeitweilig von der Stadt Büdingen benutztes Gebäude (Schlossgasse 8) vor dem Schloss in entgegengesetzter Richtung an der Stadtmauer. Nach seinerzeit publizierten Angaben des letzten Ysenburg und Büdingschen Archivars handelt es sich um 1,5 Kilometer Akten, von denen ein Drittel im Bandhaus liege. Über die Verteilung der mindestens vier Bestände auf die drei Gebäude liegen nur vage Angaben vor.

Die Stiftung verfügt zurzeit über keinerlei laufende Mittel. Sie hatte gegenüber dem Eigentümer des Vermögens Ysenburg und Büdingen in Büdingen einen schuldrechtlichen Anspruch auf Stellung der erforderlichen Mittel. Dieser Anspruch ist aber spätestens mit dem Erbschaftskonkurs von Otto Friedrich Fürst zu Ysenburg und Büdingen erloschen. Der Anspruch war laut Stiftungssatzung grundbuchlich gesichert. Indes hat sich im Insolvenzgutachten der Forstbetrieb Fürst zu Ysenburg und Büdingen GbR kein Hinweis hierauf gefunden. Sonstige Rechtsverhältnisse sind unbekannt.

Das Brauhaus (und vermutlich auch Schlossgasse 8) gehören Casimir Alexander Fürst zu Ysenburg und Büdingen, dem auch das Schloss gehört. Das Bandhaus gehört vermutlich der Kameralvermögen Fürst zu Ysenburg und Büdingen GbR. Beide haben keine rechtliche Verpflichtung, das Archiv unterzubringen. Das Brauhaus ist nach Presseberichten zurzeit zusammen mit dem gesamten Schlosskomplex Gegenstand eines Zwangsversteigerungsverfahrens. Das Bandhaus wird seit längerer Zeit zusammen mit der daneben gelegenen Rentkammer zum Verkauf angeboten.

Das Bandhaus ist in desolatem Zustand. und liegt an isolierter Stelle. Das Brauhaus ist nach erhaltenen Informationen ebenfalls nicht hinreichend sicher. Von einer Gebäudeaufsicht ist nichts bekannt. Einen Archivar gibt es seit Jahren nicht mehr. So lange ist es trotz Anfragen beim Vorsitzenden der Stiftung Wolfgang Ernst Fürst zu Ysenburg und Büdingen auch nicht mehr möglich, das Archiv zu benutzen.

3. Was steht an?

1. Bestandsaufnahme aller Bestände, Übergabe von Kopien des alten Inventars des Gesamtarchivs und der Inventare des seinerzeit in den Schlössern Wächtersbach und Meerholz sowie sonst in Büdingen aufbewahrten Archivgutes an das zuständige Staatsarchiv. So kann auch sichergestellt werden, dass Archivgut nicht veräußert wird.

2. Feststellung der Eigentumsverhältnisse am gesamten Archivgut

3. Klärung der fideikommissrechtlichen Situation

4. Klärung des zukünftigen Aufbewahrungsortes (wohin das Archivgut nach dem Ausfallen der beiden jetzt benutzten Gebäude verbracht wird)

5. Sicherstellung der sachgerechten Lagerung sowie der Nutzung durch Interessierte

Ausreichende Handhabe bieten die §§ 14 und 15 der Stiftungssatzung und § 6 des Fideikommissgesetzes von 1938. Zurzeit ist das Ysenburger Archivgut gefährdet und nicht zugänglich.
Christian Vogel

Nachdem sich die Spitzenstücke der Kunsthalle Karlsruhe, für deren Ankauf Ministerpräsident Oettinger gesammelt hat, als Landeseigentum erwiesen haben, stellt sich die Frage, wo - außer in Salem - Kulturgut zu finden ist, das eindeutig dem Haus Baden gehört und vom Land angekauft werden kann.

Soweit es sich um Inventar des Badischen Landesmuseums und der Badischen Landesbibliothek handelt, spricht alles dafür, dass die Zähringer Stiftung wirksam Eigentümerin geworden ist. Die Stiftung als eigene Rechtspersönlichkeit, die dem Stifterwillen verpflichtet ist und insofern nicht zur Disposition des Landes oder des Hauses Baden steht, hat ein Recht auf Wahrung ihres Eigentums. Es ist fraglich, ob man im Landesmuseum Stücke findet, die nicht von der Zähringer-Stiftung beansprucht werden und trotzdem als Privateigentum des ehemaligen großherzoglichen Hauses gelten können. Die "Hinterlegungen" in der Landesbibliothek müssen Stück für Stück geprüft werden und fallen, sofern sie großherzogliches Privateigentum waren, ebenfalls unter das Eigentum der Zähringer Stiftung, stehen also ebenfalls nicht als unbestrittenes Eigentum des Hauses Baden zur Verfügung.

Damit aber muss sich der Blick auf die markgräflichen Archivbestände richten, die sich teils im Generallandesarchiv in Karlsruhe, teils in Salem befinden (von Beständen in anderen Privatschlössern, über die mir nichts bekannt ist, einmal abgesehen).

Will man den anderen Archivverwaltungen der Länder aber nicht die Preise verderben, so erscheint es - trotz der herausragenden Bedeutung des Salemer Urkundenbestands - ausgeschlossen, das gesamte markgräfliche Archivgut für mehr als 1 Mio. Euro anzukaufen. Benötigt werden aber 30 Mio., denn ohne rechte Gegenleistung kann man dem maroden mittelständischen Unternehmen Baden, dessen Hauptgläubiger einem Ondit zufolge kanadische und US-Banken sein sollen, nicht aus der Bredouille helfen. Schon allein, um ein für allemal Ruhe vor dieser gierigen Sippschaft zu haben, wäre eine gütliche Einigung wünschenswert.

Wenn es aber um einen umfassenden Aufwasch geht, muss unbedingt das markgräfliche Archivgut einbezogen werden - um künftigen Ärger hinsichtlich von Eigentumsansprüchen zu vermeiden und um spätfeudale Benutzungsbeschränkungen im Interesse der Forschung bzw. der Bürgerinnen und Bürger, die das staatliche Archivgut vor 1918 frei einsehen dürfen, endlich zu beseitigen.

Das Landesarchiv Baden-Württemberg ist somit aufgerufen, sich für einen Ankauf des gesamten in markgräflichem Eigentum stehenden historischen Archivguts einzusetzen!

Nun zu den einzelnen Bestandteilen dieses Komplexes.

I. Die Erfindung des großherzoglichen Familienarchivs

Es kann auf die Ausführungen von H. Schwarzmaier/H. Köckert, Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe. Teil 3: Haus- und Staatsarchiv sowie Hofbehörden (44-60), Stuttgart 1991 verwiesen werden.

1871 wurde eine "Kommission zur Einrichtung des Haus- und Staatsarchivs" gegründet. Als 1878 eine Entschließung des Großherzogs die Bestände des GLAK einteilte in 1. Großherzogliches Familienarchiv, 2. Großherzogliches Haus- und Staatsarchiv und 3. Landesarchiv war die Abtrennung des Familienarchivs im wesentlichen vollzogen (ebd., S. 10-12). Nach dem Pertinenzprinzip wurden aus den staatlichen Akten für das Familienarchiv (FA) "Familiensachen" herausgezogen, also ein Selektbestand gebildet. So wurden die Testamente der baden-durlachischen Linie ins FA überführt, die Baden-Badener blieben in ihren jeweiligen Beständen. Dass diese unorganische Trennung mit dem Provenienzprinzip nicht zu vereinbar ist und aus archivfachlichen Gründen eine Wiedereingliederung des Familienarchivs - wenigstens auf der Verzeichnungsebene - geboten ist, kann niemand ernsthaft bestreiten können.

Aber hier gilt das vom GLAK befolgte ängstliche Prinzip des "Nicht daran rühren!", denn die Unterlagen wurden leider von der Badischen Volksregierung 1919 dem Haus Baden zugesprochen:

Die Bestände des Großherzoglichen Familienarchivs und des Großherzoglichen Hausarchivs, Abteilung I und II des Haus- und Staatsarchivs sowie die Handschriften- und Plansammlung des Großherzoglichen Fideikommisses sind unveräußerliches Eigentum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs beziehungsweise seines Hauses. Sie werden in dieser Eigenschaft unter Wahrung der daraus entspringenden Rechte in den bisher dazu vorgesehenen Räumen des Generallandesarchivs verwahrt und fallen nach Aussterben des fürstlichen Mannesstammes dem badischen Staate anheim.
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baden_landtagsverhandlungen_1919_220.JPG

Hausarchiv und Fideikommißsammlungen durften - dieser Erklärung zufolge - mit Erlaubnis des GLAK-Direktors benützt werden (und sind heute allgemein frei, bei Reproduktionen der Fideikommiss-Handschriften fragt man aber in Salem an), während die Genehmigung der Benützung des Familienarchivs beim Chef des Hauses Baden lag und liegt. Der jetzige Direktor beteuert zwar, die Verweigerung der Benutzungsgenehmigung für Winfried Klein (der über die Domänenfrage seine Dissertation schrieb) sei in seiner Amtszeit ein singulärer Fall gewesen, muss aber zugeben, dass die Abwicklung der Benutzungsgesuche nicht völlig reibungslos laufe. Es dauere mindestens eine Woche, bis aus Salem die Genehmigung da sei. (Ich habe am 22. Oktober einen Benutzungsantrag an den Direktor des GLAK zur Weiterleitung gestellt, aber bis heute keine Reaktion erhalten.)

Dass die Findbücher (handschriftliche Bandrepertorien aus dem Ende des 19. Jahrhunderts) einsehbar sind, ist ein schwacher Trost.

Aus rechtshistorischer Sicht ist die Zuordnung der Fideikommissangelegenheiten und Testamente zum FA inakzeptabel, da es sich um - etwa bei der umfangreichen Fideikommisskonstitution vom 22. März 1792 - Rechtsnormen mit Gesetzescharakter handelt. Hausgesetze waren aufgrund der Autonomie der hochadeligen Häuser gültige Gesetze, die nach heutigen sowie den Maßstäben des 19. Jahrhunderts dem Publizitätsprinzip für Gesetze unterliegen. Ob Privateigentum oder nicht - solche Rechtsnormen haben allgemein zugänglich zu sein.

(Dagegen wird man - entgegen verbreiteten Gerüchten - sicher nichts über Kaspar Hauser im FA finden. Das Haus Baden war klug genug, in großem Umfang Unterlagen zu dieser Affäre zu beseitigen.)

Dass man aus Opportunismus den Willkürakt des seinerzeitigen Souveräns, der weitgehend aus staatlichen Unterlagen sich ein "Familienarchiv" zusammenschustern ließ, unangetastet lässt, ist mit Blick auf die Ansprüche des Hauses Baden nicht mehr hinzunehmen. Das Archivgut ist zwar dauernd für das GLAK gesichert und darf nicht veräußert werden, aber durch die Benutzungsgenehmigung für das FA hat die Familie doch einen kleinen, aber feinen Trumpf in der Hand.

Erwähnt sei noch, dass 1951 eine Vereinbarung mit dem Markgrafen geschlossen wurde, wonach bei drohender Kriegsgefahr oder einem sonstigen Notstand das Archiv von dem Markgrafen geborgen werden wird (GLAK 235/40323, Akte über das Landesmuseum).

Wohlgemerkt: Es geht beim FA um Unterlagen, die bis zum Jahr 1918 entstanden sind und schon von daher frei zugänglich sein sollten.

II. Die Handschriften und Karten des großherzoglichen Hausfideikommisses

In der Darstellung von Winfried Klein in der FAZ (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2885928/ ) heisst es:

Alleiniger Anhaltspunkt für die heute geltend gemachten Ansprüche des Hauses Baden könnte ein Beschluß der badischen Regierung vom 20. Februar 1919 sein. Darin heißt es, daß "die Handschriften- und Plansammlung des Großherzoglichen Hausfideikommisses unveräußerliches Eigentum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs beziehungsweise seines Hauses" ist. Sie sollte aber "in den bisher dazu vorgesehenen Räumen des Generallandesarchivs verwahrt" bleiben und nach Aussterben des Mannesstammes dem Land Baden-Württemberg anheimfallen. Dieser Regierungsbeschluß ist Bestandteil des Auseinandersetzungsvertrags. Er betrifft aber nur die Handschriften des Familienfideikommisses und nicht diejenigen der Hofbibliothek. Sollten - aus welchen Gründen auch immer - Handschriften des Familienfideikommisses nach 1919 in die ehemalige Hofbibliothek gekommen sein, so könnte man in bezug auf diese tatsächlich am Staatseigentum zweifeln. Zu berücksichtigen wäre dabei aber, daß durch den Auseinandersetzungsvertrag ein vertragliches Verwahrungsverhältnis begründet worden ist und einem Herausgabeanspruch entgegensteht. Sollte das Haus Baden den Auseinandersetzungsvertrag aus diesem Grund kündigen wollen, so müßte es aber selbst mit Ausgleichsansprüchen rechnen: Denn in diesem Fall würde es kundtun, säkularisiertes Klostergut - eigentliches Staatseigentum - privat vereinnahmt zu haben. Für einen solchen Fall nahmen selbst dem Großherzog nahestehende Juristen einen Ausgleichsanspruch des Staats an.

Zusammenfassend läßt sich daher sagen, daß die Handschriften Staatseigentum sind, wenn sie nach der Säkularisation Bestandteil der Badischen Hofbibliothek geworden sind. Sollten sie der Handschriften- und Plansammlung des großherzoglichen Hausfideikommisses zugeschlagen worden sein, so stünde dem Staat bei Beendigung des derzeitigen Verwahrungsverhältnisses ein Ausgleichsanspruch zu.


Dies bedarf der Ergänzung. Die Handschriften des Hausfideikommisses im GLAK stammen ursprünglich aus der Hof- und Landesbibliothek, wie aus dem von Aloys Schulte verfassten Vorwort zum Repertorium hervorgeht. Im November 1886 brachte die Archivverwaltung bei der Hof- und Landesbibliothek in Anregung, dass von dieser aus ihrer Manuskript-Sammlung Stücke archivalischen Charakters und insbesondere solche, die zur Ergänzung von Lücken in den Beständen des Großherzoglichen Haus- und Staatsarchivs wie des FA dienen könnten, abgegeben würden. Die großherzogliche Ermächtigung zur Übergabe wurde mit Erlass aus dem Geheimen Kabinett an das Ministerium der Justiz, Kultus und Unterrichts vom 13. März 1887 erteilt, "mit der Maßgabe, daß die Handschriften Eigentum des Großherzoglichen Haus-Fideicommisses bleiben". Im April 1887 wurden die Handschriften ins GLAK gebracht (Schäfer, s.u.).

Zu den Karten und Plänen, die 1893 durch eine Abgabe aus dem Schlößchen im Fasanengarten (der Intendanz der Zivilliste unterstehend) wesentlichen Zuwachs erhielten vgl. Alfons Schäfer, Inventar der handgezeichneten Karten und Pläne zur europäischen Kriegsgeschichte des 16.-19. Jh.s im GLAK, Stuttgart 1971, S. XXXf. (unter Auswertung von GLAK 450/233).

Die Handschriften stammten aus den Kabinetten Rastatt (Nr. 1-53), Durlach (Nr. 54-133) und Karlsruhe (Nr. 134-393) der Bibliothek (verständlicherweise trugen die Säkularisationsbestände nichts bei). Nr. 394 und folgende wurden vom Geheimen Kabinett oder der Generalintendanz der Zivilliste übergeben. Das Haus Baden nützte auch noch nach 1918 die Möglichkeit, den 534 Nummern umfassenden Handschriftenbestand durch Zugänge zu erweitern, der letzte Zugang stammt von 1935.

1887 hielt der Großherzog das Gros der Bestände der Hof- und Landesbibliothek (wie auch der anderen Sammlungen) für das Eigentum des Hausfideikommisses (auch die Handschriften der säkularisierten Klöster). Bei der Verbringung ins GLAK pochte der Großherzog auf dieses Eigentumsrecht.

Offenbar kamen als "Hinterlegungen" tatsächlich einige Handschriften aus dem GLAK in die Bibliothek zurück. Diese stehen aber als "hofeigene Bestände" Bibliothek der Zähringer Stiftung zu.

Im Vergleich zu den ab 1891 durch gedruckte Kataloge erschlossenen Handschriften der Badischen Landesbibliothek fristen die als Selektbestand aus den alten Provenienzen Baden, Durlach und Karlsruhe gebildeten "Fideikommisshandschriften" des GLAK ein Schattendasein. Auch wenn es sich überwiegend um junge Handschriften des 18./19. Jahrhunderts handelt, sollten sie - wenigstens virtuell - den Provenienzen, denen sie entrissen wurden, wieder angegliedert werden.

III. Hinterlegungen im GLAK

Bestand 69 Baden, Markgräfliche Verwaltung ist eine Hinterlegung, der nur mit Genehmigung des Hauses benutzt werden darf. Einsichtig ist das von der Genese des Bestands nicht (siehe Schwarzmaier/Köckert S. 109), denn nur ca. 30 der 1203 Akten und Bände reichen in die Zeit nach 1918 hinein; bei den 2282 Rechnungen ist es etwa ein Drittel. Genuin staatliches Schriftgut aus den Registraturen der Hofbehörden wird so der allgemeinen Nutzung entzogen.

Auch 69 Geheimes Kabinett der Großherzogin Luise von Baden ist eine Hinterlegung, die nur mit Genehmigung benutzt werden darf, obwohl es anachronistisch wäre, in den dort behandelten Angelegenheiten "Privatsachen" der Landesfürstin zu sehen. Sie war eine öffentliche Person, und ihre Unterlagen müssen der Forschung vorbehaltlos offen stehen.

IV. Klosterurkunden Salem

Der wichtigste Urkundenbestand im GLAK gehört dem Markgrafen, Näheres siehe http://archiv.twoday.net/stories/2837017/

Ob die dauerhafte Verwahrung unter allen Umständen durchgesetzt werden kann, mag man bezweifeln, auch wenn die Hürde für eine Kündigung aus wichtigem Grund für dieses Dauerschuldverhältnis sehr hoch liegt und eine Entwidmung der öffentlichen Sachen im Anstaltsgebrauch erfolgen müsste.

V. Das Archiv in Salem

Hier befindet sich die Überlieferung des Rentamts Salem aus dem 19. Jahrhundert (also einer quasi-staatlichen Behörde der Standesherrschaft) und auch der Nachlass von Prinz Max von Baden (gest. 1929). Es wäre höchst wünschenswert, wenn diese Archivalien nach den Grundsätzen des Landesarchivgesetzes allgemein nutzbar wären (und natürlich am besten in Landeseigentum). Derzeit haben Günstlinge Zutritt in Salem, beispielsweise Prof. Krimm, der stellvertretende Leiter des GLAK, der mir gegenüber zwar auf Golo Mann (den Auswerter des Nachlasses von Max von Baden) und bauhistorische Studien zu Salem hinwies, denen das Archivgut zugänglich war, geflissentlich aber verschwieg, dass er selbst für seinen Aufsatz über Burgen der Badener im 19. Jahrhundert dort recherchieren durfte.

Auch wenn Näheres über den Umfang der Archivbestände mir nicht bekannt ist (Prof. Krimm war sichtlich unwillig, etwas darüber zu sagen), so spricht doch alles dafür, dass die Unterlassung der Aufnahme der Salemer Bestände in das "Verzeichnis national wertvoller Archive" (Link) ein Skandal ist. Dass das Archiv mindestens ebenso wertvoll ist wie dort gelisteten Schlossarchive und der Nachlass von Max von Baden bedeutender ist als beispielsweise der dort unter Nr. 0142 aufgeführte Nachlass Werner von Blomberg (10 cm!) erscheint mir evident. Angesichts der Klage von Max Markgraf von Baden gegen einen Eintrag auf die Kulturgüterliste (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2737033/#2823469 ) braucht man nicht lang zu rätseln, woher die lakaienhafte Haltung der baden-württembergischen Archivverwaltung kommt: Man will keinen Ärger und belässt alles beim spätfeudalen Status quo.

FAZIT

Das Archivgut des Hauses Baden im GLAK und in Salem ist überwiegend als genuin "öffentliches Archivgut" einzustufen, das nach Maßgabe des Landesarchivgesetzes allgemein zugänglich sein sollte.

Wenn das Land Baden-Württemberg auf eine Gesamteinigung mit dem Haus Baden abzielt, dann muss auch das Archivgut einbezogen werden und es muss eine Lösung gefunden werden, die den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit Rechnung trägt. Es geht nicht an, dass wertvolle Geschichtsquellen aus der Zeit vor 1918 bis auf weiteres nach Gutsherrenart der Forschung entzogen werden können.

Angesichts des unanständigen Auftretens des Hauses Badens ist es ratsam, für die Zukunft klare Verhältnisse zu schaffen und möglichst alles durch Kauf in Landeseigentum zu überführen.

Nachtrag Im Handschriftenbestand des GLAK befinden sich unter der Signatur 65/577 Ordnungen von Salem für Schemmerberg, die aus Salem stammen und früher als Besitz des badischen Hausfideikommisses (korrekt wäre: Bodenseefideikommisses) betrachtet wurden. Das wenig wertvolle frühneuzeitliche Stück dürfte somit heute noch dem Haus Baden gehören.

http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baden_landtagsverhandlungen_1919_220.JPG

Vom 20. Mai bis 5. November findet eine große grenzüberschreitende Ausstellung im Egerland-Museum in Marktredwitz und im Regionalmuseum in Eger statt. Thema: Auf den Spuren eines Adelsgeschlecht-Die Nothaffte in Böhmen und Mähren. Im Regionalmuseum in Eger geht es um das Wirken der Nothaffte im Mittelalter, im Egerland-Museum in Marktredwitz wird der Zeitraum Ende Mittelalter bis zum 20. Jahrhundert behandelt. Daneben sind viele Eponate zu sehen.
Genaueres http://www.egerlandmuseum.de und http://www.muzeumcheb.cz

Quelle: Rolf Beutler in BaWue-L

Mich erreichte folgende Anfrage:

Wie kann ein Antiquar 628 Archivalien aus dem 16.-18. Jh.
anbieten und woher hat er die?

Antiquariat Schilbach
Link

Es handelt sich um "Amtsdrucksachen", Gelegenheitsschriften. Es sind verschiedenste legale Quellen denkbar:

1. Dublettenabgaben aus Archiven (bzw. Archivbibliotheken) und Bibliotheken

2. Abgaben sprengelfremder Unterlagen aus Archiven (bzw. Archivbibliotheken) und Bibliotheken

3. Auflösung historischer Sammelbände, die z.B. aus Privatbibliotheken (Adelsbibliotheken) stammen können.

4. Übernahme von Sammlern, die sich auf solche ephemeren Drucke spezialisiert haben.

Hinsichtlich von 1 und 2 vertrete ich die Ansicht, dass bei Abgaben aus Archiven diese sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Auch die in der Archivbibliothek vorhandenen Materialien partizipieren an dem Unveräußerlichkeitsgrundsatz von Archivgut. Eine Abgabe an andere Archive gilt im allgemeinen als legitim, eine Abgabe an den Handel erweckt doch erhebliche Bedenken. Werden Drucksachen aus einem territorialgeschichtlichen Bestand (etwa einem herrschaftsarchiv) separiert und in der Archivbibliothek verwahrt, so bleiben sie doch Provenienzschriftgut, auch wenn es sich um zeitgenössische Deduktionensammlungen oder Sammlungen ähnlicher Schriften handelt, die von Verwaltungsbeamten zu Vergleichszwecken angelegt wurden.

http://www.austroaristo.com/literatur/lit_hochenegg/adel04.htm

Der Adel im Leben Tirols
Eine soziologische Studie
in Studien zur Rechts-, Wirtschafts- und Kulturgeschichte, geleitet von Nikolaus GRASS
Dr. Hans Hochenegg

4. Adelsherrn als Kulturträger

[...]
Vom nötigen Verständnis für literarische Leistung zeugen die ansehnlichen Schloßbüchereien und Privatbibliotheken adeliger Herrn. Sie umfaßten wertvollste Manuskripte und Druckwerke. Handschriften des Nibelungenliedes fanden sich auf Schloß Annenberg und Schloß Montani im Vinschgau und auf Hohenems in Vorarlberg - sosehr schätzte man deutsche Dichtung!

In Innsbruck befanden sich im 18. Jahrhundert ansehnliche Bücherbestände in den Palästen der Grafen CORETH, FERRARI, SARNTHEIN, THURN und TAXIS, TRAPP, WOLKENSTEIN, besonders reichhaltige im Ansitz des Landschaftssyndicus Anton Maria von EGGER (Sohn des Johann Kaspar) zu Marienfrid [3]. Die Bibliothek der Herrn von REINHART kam als wertvolle Stiftung in die Innsbrucker Universitätsbibliothek. Den Grundstock der vor allem auf das Heimatkundliche ausgerichteten Ferdinandeumsbibliothek aber bietet die "Bibliotheca Dipauliana", die umfangreiche Tyrolensiensammlung des Appellationsgerichtspräsidenten Andreas Alois Freiherrn DI PAULI (1761-1830). Statthalter Karl Graf CHOTEK (geb. 1788, gest. 1868), dessen Familie wegen ihrer Verdienste um das Land Tirol seit 1745 der Tiroler Adelsmatrikel angehört, und der Südtiroler Baron Di Pauli waren die Männer, durch deren Eifer und Opfermut im Jahre 1823 das Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, genannt nach seinem Protektor, ERZHERZOG FERDINAND von Österreich, dem späteren Kaiser, ins Leben trat. Es wurde zum Sammelpunkt aller heimatkundlichen Bestrebungen, zur Stätte stolzer Schau auf alle Leistungen wissenschaftlicher, künstlerischer und technischer Art, die aus Tirol hervorgegangen sind! Ein großer Förderer des Ferdinandeums war der von 1841 bis zum Jahre 1848 amtierende Landesgouvemeur Clemens Graf BRANDIS (1798-1863), hervorragende Wohltäter waren die Brüder Johann von WIESER (1805-1886) und Ludwig von WIESER (1808-1888); sie vermachten dem Ferdinandeum ihre bedeutenden Kunstsammlungen.

In Bozen nimmte man die Büchereien der Grafen SARNTHEIN, der Freiherrn von EYRL, der Herren von KAGER. MACKOWITZ und ZALLINGER. In Meran nannte man die Familie von BRAITENBERG-Zennenberg, in Bruneck die Freiherrn von STERNBACH als Besitzer stattlicher Bibliotheken.

Ignaz DE LUCA (1746-1799) nennt Buchtitel aus dem Bestand jener Büchersammlungen, vor allem kostbare Frühdrucke und Nachschlagewerke. Daß jene Schätze auch anderen zugute kamen ist auf S. 14 mit folgenden Worten ausgedrückt: "Die Besitzer dieser Bibliotheken sind zu viel Menschenfreunde, als daß sie anderen den Gebrauch der Bücher versagen könnten".

Hoffen wir, daß es ihnen nicht ebenso ergangen ist wie meinem Urgroßvater Carl Joseph von WEINHART (1712-1788). Er besaß sowohl in seinem Innsbrucker Haus, jetzt Burggraben 4, und in seinem Schloß Thierburg im Gnadenwald wertvolle Büchereien. Auch er gewährte großmütig Leihgaben, doch nach üblen Erfahrungen schrieb er schmerzerfüllt nieder: "Meine Bücher und die meiner Frau sind uns wie Schafe von Wölfen entrissen worden,... Ein sonst ehrlicher, uns wohlbekannter Mann trug davon soviel er wollte, aus dem Hause und versicherte, was niemals erfolgte, die genaueste Rückgabe...".

Im den Adelsbibliotheken waren selbstverständlich auch die Arbeiten der eingangs genannten heimischen Historiker neben anderen Geschichtswerken vorhanden. Sozialen und politischen Zwecken diente der Besitz rechtswissenschaftlicher Schriften.

http://www.hauswedell-nolte.de/

1066 Friedrich der Große. - Ca. 275 Briefe an und Briefabschriften von Gebhard Werner von der Schulenburg (Politiker, 1722-1788), darunter 58 Briefe von Friedrich dem Großen mit Unterschrift, davon 2 mit eigenh. Anmerkungen bzw. Korrekturen. Meist Berlin u. Potsdam bzw. Wolfsburg, 10. XII. 1772 - 18. XII. 1780. Meist Folio. (195)
Gebhard Werner von der Schulenburg studierte in Leipzig u. Helmstedt. Durch enge Beziehungen seiner Familie zum preuß. Hof u. besonders zu Friedrich Wilhelm I. gelangte er bald in den Staatsdienst u. wurde bereits 1750 Hofmarschall. 1764-71 wurde er mit einer Gesandschaft in Stuttgart betraut u. schlichetete dort die Streitigkeiten zwischen Herzog Karl II. Eugen u. den württemb. Ständen. Durch das Testament seiner Mutter erbte er die Wolfsburg, den Familiensitz für die nächsten 200 Jahre.
Die Sammlung beinhaltet, mit wenigen Ausnahmen, in chronologischer Abfolge jeweils eine Abschrift der Briefe aus der Wolfsburg sowie die Originalschreiben an Gebhard Werner von der Schulenburg. - Die 58 Briefe von Friedrich dem Großen, meist in französ. Sprache von Schreiberhand verfaßt, behandeln in knappen Worten (meist nur 5-10 Zeilen Text) verschied. Themen der Tagespolitik, der wirtschaftlichen Entwicklung in Preußen sowie personelle Fragen des Hofes. Oft reagierte der König auf Anliegen und Anfragen, welche Gebhard Werner von der Schulenburg in seinen Briefen an ihn gerichtet hatte.
Neben diesen ungefähr 120 Schriftstücken sind etwa 70 weitere >>Brief-Paare<< in der Sammlung enthalten. Diese stammen meist aus den Monaten Februar bis Mai 1776 und beziehen sich direkt auf die Ernennung von Gebhard Werner von der Schulenburg zum Geheimen Staatsminister am 14. II. 1776. Die Ernennungsurkunde (handschr. u. mit Unterschrift u. Papiersiegel des Königs) liegt der Sammlung bei. Ferner sind 2 Abschriften der Urkunde u. ein Schreiben zu den anfallenden Kosten vorhanden. Diese Ernennung wurde sowohl vom Hofe als auch vom Beförderten selbst angezeigt. Zahlr. Gratulations- u. Empfehlungsschreiben erreichten daraufhin die Wolfsburg. Unter den Absendern finden sich: Prinz Friedrich August u. Prinz Leopold von Braunschweig, Prinz Friedrich Wilhelm (dem späteren König Fr. W. II), Prinz Heinrich u. Prinz Ferdinand (dem Bruder von Friedrich II.) von Preußen, Wilhelm von Braunschweig-Bevern, Markgraf von Anspach, Barone von Gemmingen, von Schulmeier, von Solms, von Zedlitz, von Blumenthal, von Hertzberg, von Gemmingen, mehrere Generäle (von Hords, von Bülow, von Dieskau, Buddenbruch, von Ramin, von Ziethen, von Wedell), verschied. Minister des preussischen Hofes, u. a. von Horst u. von Münchhausen sowie Schreiben aus den Familien von Diestel, von Finck u. von Freienstein. - Dazu ferner: Druckfassung, Abschriften bzw. Manuskripte in dt. u. französ. Sprache, die Creditassoziation des schlesischen Adels von 1769 betreffend. - Gedrucktes Begleitschreiben zur vorrangigen Behandlung des Boten einer Depesche. - Gedr. Urkunde für Gebhard Werner von der Schulenburg mit Unterschr. von Friedrich Wilhelm III. mit Unterschrift. - Notizen u. Inhaltsübersichten aus späterer Zeit
Die Schriftstücke, seit 200 Jahren in Familienbesitz, wurden am Kriegsende 1945 in dem damaligen Familienstammsitz, der Neuen Wolfsburg, eingemauert. Unentdeckt und während der Teilung Deutschlands unerreichbar, lagerte die Kiste mit den Schriftstücken zusammen mit anderen Familienschätzen in dem Versteck. Die dort vorherrschende Feuchtigkeit u. Nässe hat die Schriftstücke stark in Mitleidenschaft gezogen. Sämtliche Bll. stark spor-, stock- u. wasserfleckig, zahlr. mit großen Papier- und Textverlusten. Die Bll. zwischenzeitlich getrocknet u. konserviert, Fehlstellen teils mit Japan ausgebessert. - Alle Bll. in speziellen Schutzhüllen u. zusammen in Holzkassette.
Schätzung/Estimate: EUR 25.000.-


Abbildung http://www.hauswedell-nolte.de/catb_pics/Tafel_42.pdf

http://www.edingen-neckarhausen.de/ausstellung.html

Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat den ausgestorbenen Grafen von Oberndorff eine sehenswerte Ausstellung gewidmet, die nicht nur Leihgaben aus dem GLA (wo das Familienarchiv liegt) enthält, sondern auch solche aus dem Besitz der Nachkommen der Oberndorff.

 

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