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Herrschaftsarchive

http://archiv.twoday.net/stories/470965/

http://archiv.twoday.net/stories/470965/

Herr Lusiardi wies aus Anlass unserer Nachweise unter
http://archiv.twoday.net/search?q=gutsarch
auf seinen Bericht im "Archivar", Heft 1 - Febr. 2004, S. 66 f. (nicht online) hin, den ich mit seiner freundlichen Genehmigung wiedergebe.

Restitution von Herrschafts- und Gutsarchiven –
Erster länderübergreifender Workshop in Magdeburg

Am 3. Juli 2003 veranstaltete das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt in Magdeburg einen Workshop zur Archivierung von Herrschafts- bzw. Gutsarchiven, die im Zuge der Bodenreform seit 1945 in die Staatsarchive der Sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR gelangt und gemäß Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) von 1994 rückgabebehaftet sind. Der Bedeutung dieses Themas hatten bereits Referate von Birgit Richter (Sächsisches Staatsarchiv Leipzig) und Werner Heegewaldt (Brandenburgisches Landeshauptarchiv) auf den Deutschen Archivtagen in Cottbus (2001) und Trier (2002) Rechnung getragen; nun kam erstmals auch ein organisierter länderübergreifender Dialog zustande, an dem sich Vertreter der Archivverwaltungen aller fünf neuen Bundesländer beteiligten. Die Tagung wurde durch einen Vorabaustausch wichtiger Informationen vorbereitet, so dass auf zeitraubende Einzelvorträge verzichtet werden konnte.
Infolge des Restitutionsgrundsatzes des AusglLeistG können die Alteigentümer nach Anerkennung ihres Eigentumsanspruchs durch die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen die enteigneten Archivalien zurückfordern. Diese gehen damit ggf. wieder in Privatbesitz über, sind dann also – anders als bei einer Verwahrung in den Staatsarchiven –nicht mehr grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich. Da jedoch viele Gutsarchive insbesondere aufgrund der Wahrnehmung herrschaftlicher Funktionen durch die Standes- und Gutsherren von großer Bedeutung für die Landesgeschichte sind, bemühen sich – bei allem Respekt vor den durchaus berechtigten persönlichen Interessen der Alteigentümer – alle ostdeutschen Staatsarchive darum, möglichst viele Gutsarchi-ve weiterhin in ihrer Verwahrung zu behalten.
Den betroffenen Archiven ist durch das AusglLeistG die Möglichkeit zur Beantragung eines bis zum Jahr 2014 befristeten Nießbrauchs eröffnet worden. Darüber hinaus gehende Einigungen mit den Alteigentümern, etwa in Form eines Depositalvertrages, konnten bislang nur in relativ wenigen Fällen erreicht werden. Da diese Aufgabe in den kommenden Jahren immer drängender werden wird, standen juristische Probleme und Fragen der Verhandlungs- und Vertragsgestaltung im Mittelpunkt des Workshops. Dass die „Schlossbergungen“ als Enteignungen im Sinne des Gesetzes zur Rege-lung offener Vermögensfragen anzusehen sind, war unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ungeachtet der unterschiedlichen Formulierungen in den Bodenreform-Verordnungen der einzelnen Länder unumstritten. Eine neue Sachlage hat sich jedoch für die Unterlagen aus der Patrimonialge-richtsbarkeit durch die Verwaltungspraxis des Sächsischen Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen (SLRV) ergeben; danach unterliegen Patrimonialgerichtsakten nicht dem AusglLeistG, da auf sie im Bereich des Königreichs bzw. Freistaates Sachsen bereits vor 1945 ein staatlicher Anspruch bestanden habe. Da die jeweiligen Bestimmungen zur Ablösung der Patrimonialgerichtsbarkeit und Abgabe der Gerichtsunterlagen und die entsprechende Verwaltungspraxis im 19. Jh. in den einzelnen Ländern jedoch Unterschiede aufweisen, ist noch zu prüfen, inwieweit die Rechtslage jeweils vergleichbar ist und in den Verhandlungen mit den Alteigentümern beachtet werden muss.
Dem Bestreben der Archive nach einer dauerhaften fachgerechten Archivierung und Zugänglich-machung der Bestände kommt die Nießbrauchklausel des AusglLeistG zumindest für die Frist bis 2014 entgegen. Für die Gewährung eines Nießbrauchs setzt das AusglLeistG jedoch den Nachweis der „Kulturgut“-Qualität und „öffentlichen Ausstellung“ des Gutes voraus, was in der Praxis Proble-me aufwerfen kann und zugleich deutlich macht, dass im Gesetzgebungsverfahren der Problem-komplex enteigneten Archivguts offenbar keine Beachtung gefunden hatte. Daher sprachen sich alle Teilnehmer für eine entsprechende Überarbeitung zumindest der länderübergreifenden Hand-reichung zur Anwendung des AusglLeistG aus, die unter Beteiligung der für Kultur zuständigen Ressorts der fünf neuen Bundesländer und Berlins sowie der Bundesministerien der Finanzen und der Justiz erarbeitet und 1997 vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt herausgegeben wurde. Die derzeit laufende Novellierung der Handreichung in Sachsen wird diese Anforderungen voraussichtlich schon berücksichtigen. Im übrigen empfahl Silke Birk (Sächsisches Staatsministerium des Innern), bei Nutzung des Nießbrauchrechts ein Zustandsprotokoll anzufertigen, um schadensrechtlichen Auseinandersetzungen nach Ende der Nießbrauchfrist vorzubeugen.
Unter den Lösungsvarianten für eine dauerhafte Archivierung durch die Staatsarchive wird der Ankauf des Archivguts angesichts der Lage der Länderhaushalte wohl auch nach 2014 nur eine Ausnahme bleiben können, wie unlängst im Falle des Goethe- und Schiller-Archivs geschehen, das Bestandteil einer umfassenden Entschädigungsvereinbarung zwischen dem Großherzoglichen Haus Sachsen-Weimar-Eisenach und dem Freistaat Thüringen wurde.
Vorteilhafter ist demgegenüber die Möglichkeit der Schenkung, deren Attraktivität unter Umstän-den durch eine Spendenquittung zur steuerlichen Geltendmachung erhöht werden kann, wie dies in Thüringen in vergleichbaren Fällen praktiziert worden ist. Allerdings wird dabei die Frage der fiskalischen Bewertung von Archivgut aufgeworfen, die auch im Rahmen der Einführung neuer Steuerungsmodelle an die Archivverwaltungen herangetragen und sehr kontrovers diskutiert wird. Bis-lang sind Schenkungen jedoch meist nur für Teilbestände erfolgt, wenn im Gegenzug Archivgut, meist Unterlagen zur Familiengeschichte, unter Nießbrauchverzicht restituiert wurde. Solche Lösungen sind aus Provenienzaspekten sicherlich nicht anzustreben, wurden auf der Tagung jedoch für vertretbar erachtet, wenn die einzige Alternative in der Restitution des gesamten Archivguts eines Bestandes nach 2014 besteht.
Eine wichtigere Rolle spielen bisher und wohl auch zukünftig Vereinbarungen über die weitere Archivierung des Schriftguts durch die Staatsarchive unter Anerkennung des Eigentumsanspruchs des Restitutionsberechtigten. Entsprechende Verträge konnte etwa das Brandenburgische Landeshauptarchiv bereits in zwölf Fällen abschließen. Ausführlich wurden daher Fragen der Gestal-tung von „Deposital-“ bzw. „Archivverträgen“ besprochen, darunter die Festlegung von Mindestlauf-zeiten, Möglichkeiten der Kostenbeteiligung der Eigentümer insbesondere bei Restaurierungsmaßnahmen und Fragen der Benutzung von Archivgut und Schutzfilmen. Dabei wurde die vertragliche Zusicherung eines dauerhaften Filmnutzungsrechts im Hinblick auf eine mögliche Vertragsauflösung nicht zuletzt deshalb für wichtig erachtet, weil hier die sehr komplexe und gegenwärtig kontro-vers beurteilte Materie des Urheberrechts an Archivgutreproduktionen berührt ist.
Gleich welche Lösung im einzelnen angestrebt wird, kann es zur Erzielung günstiger Vereinbarungen nur hilfreich sein, die archivischen Leistungen für die Sicherung und Nutzung der Überlieferung und die kulturelle Bedeutung des Archivgutes für die Allgemeinheit offensiv zu vermitteln, wie Werner Heegewaldt unter Hinweis auf die Öffentlichkeitsarbeit des Brandenburgischen Landeshauptarchivs betonte.
Sollte dennoch keine einvernehmliche Lösung möglich sein und eine Rückgabe des Archivguts notwendig werden, so kann bei historisch besonders bedeutsamen Beständen durch deren Eintragung in das “Verzeichnis national wertvollen Kulturguts und national wertvoller Archive” gegebenenfalls ein gewisser Schutz vor einer Veräußerung ins Ausland erreicht werden. Weitergehende Effekte einer solchen Eintragung werden jedoch kontrovers beurteilt. Dass die Reform des deutschen Kulturgutschutzrechts 1998 scheiterte (vgl. Der Archivar, 52.1999, S. 233–240), ist auch vor diesem Hintergrund zweifellos zu bedauern. Die alternative Nutzung des Denkmalschutzrechts ist nach den Gesetzen einiger Bundesländer, etwa Sachsens und Sachsen-Anhalts, grundsätzlich möglich, wirft jedoch spezifische Probleme auf. Immerhin wurde in Sachsen ein Antrag auf Unterschutzstellung bereits für ein Depositum – auf Betreiben des Eigentümers – mit Erfolg gestellt. Es handelt sich hierbei um das Archiv der Deutschen Werkstätten Hellerau, also nicht um restitutionsbehaftetes Archivgut nach AusglLeistG.
Eine Rückgabe des Archivguts kann im übrigen auch sehr konkrete Schwierigkeiten verursachen: Die Ermittlung der tatsächlich enteigneten Unterlagen gestaltet sich nämlich insbesondere in denjenigen Fällen problematisch und zeitaufwendig, wo vor 1989 Patrimonialgerichtsakten aus den staatlichen Behörden- und Gerichtsbeständen herausgelöst und in die Gutsarchivbestände provenienzgemäß zurückgeordnet worden sind; denn Zugangslisten auf Aktenebene liegen über das nach 1945 in die Archive gelangte Schriftgut nur ausnahmsweise vor. Der immense Zeitaufwand einer Einzelfallprüfung lässt sich freilich in denjenigen Fällen vermeiden, in denen im Einvernehmen oder durch Restitutionsbescheid die Zuerkennung der Patrimonialgerichtsakten an das staatliche Archiv erreicht wird.
Aus archivfachlicher Perspektive wurde die provenienzmäßige Zurückordnung der Patrimonialgerichtsunterlagen im Grundsatz einhellig befürwortet; wo dies noch nicht geschehen ist, kann zukünftig durch die Möglichkeiten einer IT-gestützten Erschließung die Kennzeichnung der jeweiligen Ar-chivalien oder auch nur eine virtuelle Zurückordnung vorgenommen werden.
Da diese und weitere Fragen der archivischen Ordnung und Verzeichnung aus Zeitgründen jedoch nur nachrangig behandelt werden konnten, hielten es die Anwesenden für sinnvoll, in zwei bis drei Jahren erneut einen solchen Workshop zu veranstalten, um diese archivfachlichen Aspekte intensiver zu diskutieren und sich über den Stand der Restitutionsverhandlungen und neue Erfahrungen auszutauschen.
Magdeburg Ralf Lusiardi

Ob im Fürstlich-Leiningenschen Archiv zu Amorbach weitere Quellen liegen, konnte nicht eruiert werden, da das Archiv mittlerweile nicht mehr zugänglich ist schreibt Kurt Schöndorf, Die Hochzeit der Pfalzgräfin Marie Elisabeth auf der Hardenburg [1585], in: Pfälzer Heimat 55 (2004), H. 3, 101-113, hier S. 112 Anm. 7. Weiss jemand mehr?

Anschrift:
Fürst zu Leiningen, Fürstlich Leiningensches Archiv
Schloßplatz 1
63916 Amorbach (Odenwald)
Tel.: (09373) 971524
Fax: (09373) 971550

Update

Es ist ein Skandal, dass das wichtigste Adelsarchiv für die Pfalz seit Herbst 2003 nicht mehr benutzbar ist, siehe
http://www.fuerst-leiningen.de/main_archiv.html
Der Fürst hat seinen Bediensteten, der das Archiv mitbetreute, entlassen, will aber nicht verkaufen, sondern dass sein Archiv zum Nulltarif von den staatlichen Archiven mitbetreut wird, was wiederum die bayerische Archivverwaltung als Präzedenzfall nicht will und leisten kann, zumal auch etliche andere Adelige diese Lösung allzu gern präferieren würden. Fideikommisrechtliche Zugangsrechte bestehen im Fall Amorbach leider nicht.

Die Zeche zahlt einmal mehr die Forschung. Es wäre dringend geboten, dass sich die an der Pfälzer Landesgeschichte Interessierten sich für eine Lösung, die eine notdürftige Benutzbarkeit sicherstellt, engagieren!

Dem Eigentümer aber sei ins Stammbuch geschrieben: Eigentum verpflichtet!

Zu den Beständen siehe
http://datenmatrix.de/cgi-local/archive-in-bayern/archivdetail.cgi?ID=394&templ=vorlage_einzeltreffer
an die 5000 Urkunden seit 1196
"Verwaltungsakten, Amts-, Kopial- und Lagerbücher der Ämter Amorbach, Buchen, Miltenberg und Tauberbischofsheim (Kurmainz), Boxberg und Mosbach (Kurpfalz) sowie Hardheim und Rippberg (Hochstift Würzburg), ferner (Rest-)Archiv der Benediktinerabtei Amorbach (u.a. Urbar, 1395)" u.a.m.
ca. 16.200 Rechnungen

Laut Verzeichnis national wertvoller Archive
http://www.zoll.de/e0_downloads/a1_vorschriften/a0_gesamtliste_gesetze/schutz_des_kulturgutes_teil_b.pdf
ca. 5500 Urkunden, davon 135 Kaiserurkunden, 1280 lfd. m Akten

Laut Minerva-Handbücher Archive (1974), S. 30-32 153+16 Kaiserurkunden, insgesamt 1180 lfd. m, 850 Bände. An Urkunden werden aufgeführt führt die Herrschaft Leiningen 2791, Kl. Amorbach 1656, verschiedener Provenienz über 1000 Stück.

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrstlich_Leiningensches_Archiv_Amorbach

Update

Der wichtigste neuere Beitrag ist der Festvortrag (1991) von Kurt Andermann: Kulturpflege in der "Provinz". Hundert Jahre wissenschaftliche Betreuung des Fürstlich Leiningenschen Archivs, in: Aschaffenburger Jahrbuch 15 (1992), S. 243-259

Zum Umfang: "ca. 6000 Urkunden, weit mehr als 300 Urbare und Kopialbücher, nahezu 1000 Karten und Pläne sowie über 16 000 Rechnungsbände - alles in allem rund 1300 laufende Meter!" (S. 250).

Die linksrheinischen Provenienzen machten etwa ein Sechstel des Bestandes aus, Unterlagen Kloster Amorbacher, Kurmainzer, Kurpfälzer und Würzburger Herkunft rund ein Drittel, ungefähr die Hälfte entstamme der fürstlichen Verwaltung des 19./20. Jh.

Das FLA sei eigentlich "ein Landesarchiv in privatem Eigentum" (S. 256).

Andermann arbeitet die Bedeutung des Archivs für die kulturelle Zentralität Amorbachs heraus und fragt sich, in welches Staatsarchiv es denn gehöre. Nach Würzburg, Speyer oder Karlsruhe? "Auf den aus archivarischer Sicht geradezu barbarischen Gedanken, die Bestände nach ihrer regionalen Pertinenz aufzuteilen, würde ernstlich wohl niemand verfallen!" (S. 257) Der Tabubruch des solchermaßen aufgeteilten Leyen'schen Archivs Waal hat aber genau das möglich gemacht!

Der Kleingeist der Archivare und der Regierungen lässt nicht darauf hoffen, dass die fachlich optimale Lösung zum Zuge kommt: eine vom Fürstenhaus und den Bundesländern Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg getragene Stiftung mit Sitz in Amorbach, die dauerhaft den Verbleib und die freie Zugänglichkeit des FLA in Amorbach sichert.

Die laut Experten weltweit ältesten Zeichnungen, die das Innere von Höhlen abbilden, wurden im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt in Wernigerode wiedergefunden. Sie stammen aus dem Jahr 1656 und gehören zu einem Gutsarchiv. Davon lagern im Harz 250. [...]

Heute gehören die einmaligen Zeichnungen zum Gutsarchiv Erxleben, und dieses lagert im Landeshauptarchiv in Wernigerode. Etwa 250 solcher privaten Dokumentensammlungen, die nach der Bodenreform von 1945 in den Besitz der Staatsarchive gelangten, befinden sich seit 1967 im Harz. Diese Unterlagen der Adelshäuser aus dem Gebiet der früheren preußischen Provinz Sachsen aneinandergereiht, ergeben eine Länge von etwa drei Kilometern. Allein ein Drittel davon betrifft Papiere von verzweigten Linien der Familie Fürst zu Stolberg. Das Land möchte diese Dokumente auch in Zukunft archivieren, obwohl sie laut "Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz" ab 2014 Alteigentümern zurückzugeben sind. Mit so genannten Depositalverträgen soll erreicht werden, die Geschichtsschätze für die öffentliche Forschung zu bewahren. Das ist offenbar ein langwieriges Geschäft. Bislang wurden für die Gutsarchive drei solcher Verträge geschlossen, fünf Verhandlungen sollen kurz vor dem Abschluss stehen, und in einem Fall werden die zuvor kopierten Dokumente einer heute im Süddeutschen beheimateten Familie übergeben.
[...]

http://www.volksstimme.de/show_fullarticle.asp?AID=616303&Region=Welt&Template=FullArticle_kurz&Column=

Zu Gutsarchiven s.a. http://archiv.twoday.net/search?q=gutsarch

Über den schon Anfang 2004 erfolgten Übergang des Archivs der Familie Khevenhüller an das Kärntner Landesarchiv unterrichtet kurz das Österreich Journal (mit Farbbildern):

http://www.oe-journal.at/Aktuelles/Magazin/021_010404_A4.pdf

"Als Kaiser Ferdinand II.
die Religionsfreiheit des protestantischen
Adels aufhob und ihn vor die Alternative
Konversion oder Emigration stellte, entschied
sich der Großteil der Familie im Jahre 1629
aus Glaubensgründen für die Auswanderung. Bei dieser Emigration in die Freie Reichsstadt
Nürnberg nahm die Familie auch ihr
gesamtes Archiv mit, um für den Fall einer
Rückkehr Beweismittel zur Beanspruchung
ihrer Besitzungen zur Verfügung zu haben.
Dieses aus Schloß Landskron bei Villach
stammende Archiv gelangte durch Einheirat
im späten 17. Jahrhundert auf das Stammschloß
der reichsgräflichen Familie Giech in
Thurnau in Oberfranken.
Georg Khevenhüller hat 1959 ein kurz gefaßtes
Archivinventar veröffentlicht. Der Erwerb
dieser für die Landesgeschichte des
Spätmittelalters und der frühen Neuzeit noch
ungehobenen Schätze blieb jedoch für viele
Jahrzehnte ein unerfüllbar scheinender
Wunsch der Kärntner Archivare und Historiker.
Umso erfreulicher ist es, daß es dem
Kärntner Landesarchiv ausgerechnet im Jubiläumsjahr
2004 gelungen ist, diesen Schatz
zu heben. Nach mehrjährigen Verhandlungen
in enger Kooperation mit der Generaldirektion
der Staatlichen Archive Bayerns konnte
im Herbst des Vorjahres ein Kaufvertrag abgeschlossen
werden. Großzügige Unterstützungsleistungen
durch die Privatstiftung
Kärntner Sparkasse und den Geschichtsverein
für Kärnten ermöglichten die Aufbringung
des Kaufpreises."

http://www.auction.de/

Am 23./24.9.2004 gelangen bei Nagel nicht nur landesgeschichtlich wertvolle Teile der Bernadotte'schen Sammlungen auf der Mainau (siehe http://log.netbib.de/archives/2004/09/06/adelssammlung-von-der-mainau-wird-verscherbelt/ ) zur Versteigerung, es kommt auch eine Archivalie anderer Provenienz (nicht angegeben) unter den Hammer:

Nr. 490
Verleihung eines Privilegs durch Kaiser Leopold I. an Hans und Carl, Freiherren von Bemelberg und Hohenburg. 22seitiger Schriftsatz der Hofkanzlei, von Kaiser Leopold I. unterzeichnet. Pgt., rotes Siegel.

600 Euro

Die Adelsauktion bei Sotheby's in Amsterda schmückt sich mit einem Archivalien-Stilleben:
http://search.sothebys.com/images/liveauctions/h1_090304.jpg
Es stammt wohl aus der Siegelsammlung, von der es heisst:

"Collecting passion is evident in the vast collection of several hundreds of royal and noble sealing wax impressions dating through the centuries. The group also includes steel seals, engraved matrixes, signet rings bezels of rock crystal, carnelian and other stones and carved with different armorial devices, and various autograph manuscripts of documentary importance."

Diese ist als Lot 281 ausgewiesen:

comprising the efforts of several different, subsequent collectors, typically applied to rectangular shaped boards, grouped by kinship of secular and religious rulers, a large quantity of wax seal impressions retaining wooden boxes and strip of parchment having being detached from the corresponding documents, a very large quantity of red wax seal impressions, most applied to strong paper and usually identified, also including a group of steel seals, lead papal seals, a small group of signet ring bezels carved with different armorial devices, of rock crystal, carnelian and other stones, and a small group of autograph manuscripts and documents of various dates; together with a custom built box composed of six hinged trays veneered in figured walnut, in distressed condition, altogether contained in several boxes

PROVENANCE
The Baronial family von Warsberg

Es ist aber nicht allein damit gethan, dass jeder, je nach seinen Verhältnissen, sei es Einen, mehrere oder viele Gulden oder Thaler als jährlichen Zuschuss in die Kasse des Museums lege, sondern dass auch die Geschichtsquellen und die ehrwürdigen Reliquien der Adelsfamilien erhalten werden. Wer daher von meinen sehr verehrten Standesgenossen in seinen Schlössern, Burgen oder Häusern dergleichen Dinge hat, die entweder entbehrlich oder einer spätern Gefahr der Zerstörung und Missachtung ausgesetzt sind, möge sie dem germanischen Museum überlassen, sei es als Stiftung, oder auch nur als Depositum für Widerruf für längere Jahre, wie ich es selbst gethan habe, obgleich ich mit grösstem Fleiss mein Hausarchiv geordnet hatte. Während mir die als Stiftung für immer feststehende Anstalt des Museums ganz andere Garantien bietet für die ewige Erhaltung meines alten Archives, als ich selbst beim besten Vertrauen auf den Sinn meiner Nachkommen und deren Beamte haben konnte, habe ich noch den Gewinn, das Wichtigste und Besste meines Archives in sauberer und lesbarer Abschrift wohlgeordnet zu erhalten. Möge diess der Beachtung werth gefunden werden! So word mit der Zeit der deutsche Adel ein reiches, sonst kaum geniessbares Material seiner Geschichte auf Einem Punkt vereinigt erhalten, welcher zugleich ein schöner Einigungspunkt für unsere Standesgenossen werden kann und zwar ein Einigungspunkt fern von allem politischen Treiben und gemeinen Materialismus, lediglich zur Ehre und für Begründung der geschichtlichen Bedeutung unseres Standes. Während selbst entschiedene Adelsfeinde dieses Bestreben zu verurtheilen nicht vermögen, werden alle wahren Freunde des Vaterlandes, der deutschen Geschichte und Kunst uns ihren Dank nicht versagen können.
Gedrucktes Flugblatt des Hans Freiherr von und zu Aufseß (1801-1872) 1855 (UB Augsburg), zitiert nach der kenntnisreichen Studie von Dietrich Hakelberg, Adliges Herkommen und bürgerliche Nationalgeschichte. Hans von Aufseß und die Vorgeschichte des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg, in: Zur Geschichte der Gleichung "germanisch-deutsch", hg. von Heinrich Beck u.a. (RGA Ergbd. 34), Berlin/NY 2004, S. 523-576 , hier S. 566f. (ohne Hervorhebungen der Vorlage).
Ursprünglich wollte (nach ebd., S. 548) Aufseß 1841 sein Familienarchiv mit seiner Altertümersammlung in eine Stiftung einbringen, damit beides für alle Zeiten auf der Burg Aufseß verbleiben sollte (vergleichbar einem Fideikommiss). Hermann von Rotenhan riet ab, da dies seine Erben zu sehr einschränken würde. Aufseß wählte daher die Museumslösung. Nach seinem Tod wurde 1882 das Schloßinventar aber trotzdem in eine Familienstiftung eingebracht.

bietet das Antiquariat Schilbach im http://www.zvab.de in reicher Fülle an. Viele Württembergica, unzählige Leichenpredigten!

Siehe etwa:
Umfangreiches Konvolut von Material zur Württembergischen Verfassungsrevision 1898 mit älteren Materialien aus der Arbeitsmappe des beteiligten Abgeordneten der 1. Kammer Graf von Rechberg, enthaltend diverse Druckschriften und handschriftliche Aufzeichnungen. 1898, ungebunden

Nach telefonischer Auskunft des Antiquars Dr. Schilbach habe er vor 10-15 Jahren aus der UB Tübingen den ganzen Bestand erworben, der wohl auf ein Zensurarchiv zurückgehe. Die UB habe das mit ihren Beständen angeblichen und das Überzählige verkauft.

Solche sog. Dublettenverkäufe sind die grösste Plage für die Erhaltung geschlossener Bestände. Da das oben zitierte Stück wohl ebenso zum Bestand gehörte (ich habe den Antiquar aber nicht direkt darauf angesprochen), ergibt sich der skandalöse Befund, dass die UB Tübingen handschriftliche Materialien verscherbelt hat.

Werner Heegewaldt, Vom Volkseigentum zum Depositum - Zur Situation der Gutsarchive im Brandenburgischen Landeshauptarchiv, in: Der Archivar 57 (2004) H. 2, S. 119-123 schildert die unkomfortable Lage der brandenburgischen Archivverwaltung durch das EALG (für mich ein Unrechts-Gesetz). Die Eigentümer bestreiten z.B., dass es sich um "Kulturgut" handelt (S. 121). H.s "positive Zwischenbilanz" ist für mich wie Pfeifen im Walde - er erörtert auch nicht, inwieweit staatliche Schutzmassnahmen (Eintragung in die Liste national wertvollen Kulturguts, Denkmalschutzrecht) die Erhaltung und Vorschriften wie der § 25a des Denkmalschutz- und pflegegesetzes Rheinland-Pfalz die Nutzung der Privatarchive der einstigen ostelbischen Junker sicherstellen könnten.

Zur Lage in Sachsen:
http://archiv.twoday.net/stories/109533/
http://archiv.twoday.net/stories/3312/

Kritik am EALG:
http://hclist.de/pipermail/museum/2002-February/000881.html

"Gütliche Einigungen":
http://log.netbib.de/index.php?s=g%FCtlich&submit=Suche

 

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