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Kulturgut

http://commons.wikimedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtshof_Baden-W%C3%BCrttemberg:_National_wertvolles_Kulturgut%2C_1986

Leider sind die Bilder dieses urheberrechtlich nicht geschützten Gerichtsurteils (§ 5 UrhG) mir zu klein geraten. Sie stammen aus:

Schmid, Hermann: Von der Sozialpflichtigkeit säkularisierter Kunstgegenstände : Überlegungen zum Urteil d. Verwaltungsgerichtshofs B-W vom 14.3.1986 gegen Markgraf Max von Baden. - In: Freiburger Diözesan-Archiv 106. 1986. - S. 257 - 272

Schmid äußert sich in diesem lesenswerten Aufsatz sehr kritisch über den Eigentumsanspruch der Markgrafen. Ein 1919 aufgestelltes Verzeichnis des Markgrafeneigentums konnte er trotz mehrfacher Nachforschungen im GLA nicht auffinden.

Es fällt nicht leicht, angesichts des Ausverkaufs der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe die Ruhe zu bewahren. Das Perfide daran ist: Das Land Baden-Württemberg hat alle Trümpfe in der Hand, was den möglichen Schutz der unersetzlichen Handschriften angeht. Obwohl Kulturgüter von nationalem Wert ohne Wenn und Aber nach gerichtlich - aber nur für den Eigentümer! - voll nachprüfbaren Kriterien in die Liste national wertvollen Kulturguts einzutragen sind, um die Abwanderung ins Ausland zu verhindern, kann das Land rechtswidrig dem Haus Baden zusagen, dass keine solche Verkaufsbeschränkung erfolgt. Zuständig für die Eintragung ist ja das Wissenschaftsministerium des Landes. Der Bürger kann dagegen nicht vor Gericht ziehen, ihm fehlt das für die Klagebefugnis erforderliche subjektive öffentliche Recht. Ebenso verhält es sich im Denkmalschutzrecht. Natürlich ist die ehemalige Klosterbibliothek der Reichenau eine Sachgesamtheit, die das Kriterium eines Kulturdenkmals ohne weiteres erfüllt. Schließlich ist sie ungleich bedeutender als die evangelische Predigerbibliothek in Isny, die im Denkmalbuch steht. Eine Eintragung der Reichenauer Bestände wird aber dank des Weisungsrechts der Landesregierung gewiss unterbleiben. Das gleiche Bild bei der staatlichen Stiftungsaufsicht der ominösen "Zähringer-Stiftung", die das angeblich oder wirklich in Privateigentum befindliche Kulturgut des Hauses Baden verwaltet. Vor allem bei den beweglichen Denkmälern kann sich das Land Baden-Württemberg jeden Willkürakt leisten. Erinnert sei nur an den Verkauf der Druckschriften der Donaueschinger Hofbibliothek ab 1999, unter denen sich die Bibliothek des Joseph von Laßberg, ein Kulturdenkmal von europäischem Rang, befand. Wir brauchen also dringend - nach dem Vorbild des Naturschutzrechts - ein Verbandsklagerecht für anerkannte kulturelle Vereinigungen, mit denen die Einstufungen im Kulturgutschutz- und Denkmalschutzrecht von einem unabhängigen Gericht kontrolliert werden können. Sonst werden Kulturgüter zum Freiwild der Haushaltspolitiker.

(Der FAZ als Leserbrief zugeleitet.)

Update: Veröffentlicht am 6. Oktober 2006 S. 9

Ergänzend sei wie immer auf
http://www.blb-karlsruhe.de/ verwiesen. Hier nur eine Auswahl der zunehmenden Presseberichte.

Ausführlich berichtet über die Pressekonferenz der beiden Stuttgarter Minister (Finanzen: Stratthaus, Wissenschaft: Frenkenberg) vom Donnerstag bw heute:

Ausverkauf von Bibliotheksschätzen
Bilder gegen Bücher oder gar heimliche Haushaltssanierung, wie manche vermuten? Denn laut Bibliotheksdirektor Peter Michael Ehle müsste wohl fast das gesamte Konvolut – es besteht aus rund 3600 Handschriften, 4000 Musikschriften und 13 000 Inkunabeln, also Frühdrucken – abverkauft werden, um an 70 Millionen Euro zu kommen. Das wird von Stratthaus und Frankenberger bestritten. "Nach internationalen Kunstexperten sind manche Blätter viel mehr wert, als bisher angenommen", so Stratthaus. "Ob die dann auch verkauft werden, ist die andere Frage." Und deren Antwort liegt in der Verantwortung des Wissenschaftsministers.
Der lässt eine Kommission mit Experten aus seinem Hause und der badischen Landesbibliothek bilden, deren Mitglieder auswählen sollen, was veräußert werden soll. Die Experten, unter denen laut Minister keiner sei, der einen Vorteil aus dem Verkauf ziehe, sollen möglichst zurückhalten, was für die wissenschaftliche Benutzbarkeit wichtig oder für die badische Landesgeschichte von Bedeutung ist. "Ich nenne keine Objekte, zumal schon in der Kunstszene Werke angeboten werden, die nicht zum Verkauf stehen", erklärt Frankenberg. "Nicht alles, was in Baden geschaffen wurde, ist für Baden und nicht jedes Liebhaberstück ist zwangsläufig für die wissenschaftliche Forschung relevant. Unsere Experten wissen, was sie tun."

Hoffen auf den edlen Spender
Ob das bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) genauso gesehen wird, bleibt abzuwarten. Da von dort die Erschließung und Katalogisierung der Manuskripte mit rund 1,5 Millionen Euro gefördert wurden, wird bei der DFG erwartet, dass die Handschriften, die fünf Prozent des gesamten deutschen Bestands einmaliger Schriftquellen ausmacht, dauerhaft für die Wissenschaft und Forschung zugänglich bleiben. Wenn sie in Privathände gelangen, ist das jedoch kaum zu garantieren. Dann könnten die DFG-Vertreter ihre Fördergelder zurückfordern. Doch der Wissenschaftsminister ist bereit, dies in Kauf zu nehmen. "Das Risiko geht auf mein Haus. Aber im Vergleich zum Erlös ist das ein geringes."
Und so wird gehofft, dass sich ein Käufer findet, der die wertvollen Blätter in der Landesbibliothek lässt. Die Chancen hierfür sind gering: Die Messer auf dem Kunstmarkt sind längst gewetzt. Den Vergleich verzögern könnten nun die Mitglieder des Landtags, denn die müssen noch zustimmen. Laut Finanzminister Stratthaus soll dies noch im Oktober geschehen.


Kommentar: Vollendete Ignoranz! Wo bitteschön sind in der BLB die Liebhaberstücke, die für die Forschung irrelevant sind? Welche historische Handschrift ist überhaupt für die Forschung bedeutungslos?

***

In einer gemeinsamen Erklärung appellieren jetzt Wulf D. v. Lucius, der Vorsitzende der Württembergischen Bibliotheksgesellschaft, und Hannsjörg Kowark, der Direktor der Württembergischen Landesbibliothek, an das Land, den Verlust "wertvollster historischer Bestände" zu verhindern und andere Wege des Ausgleichs mit der Familie der Markgrafen von Baden zu finden. Sollte angesichts der noch nicht geklärten Rechtsverhältnisse der Verkauf nicht zu vermeiden sein, solle "das Opfer nicht allein den Büchern" auferlegt werden, heißt es in der Mitteilung. Nach Ansicht von Lucius und Kowark ist es nicht einleuchtend, "dass Bilder, Skulpturen und andere Gegenstände schützenswerter sein sollten als der gewachsene Handschriftenbestand, der für die Erforschung und Tradierung der Geschichte gewichtiger ist als manches Kunstwerk". (Stuttgarter Zeitung 28.9.2006)

Stuttgarter Zeitung
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1257039?_suchtag=2006-09-28
Die Regierung agiere zu defensiv.

Die Welt
http://www.welt.de/appl/newsticker2/?channel=kul&module=dpa&id=12748720
Baden-Württemberg im Kreuzfeuer der Kritik

Berlin (ddp). Der Deutsche Kulturrat bewertet das Festhalten der baden-württembergischen Landesregierung an dem geplanten Verkauf von wertvollen Handschriften als «Skandal». Es sei unglaublich, dass sich ein Kunstminister eines Landes hinter einen solchen Vorgang stelle, sagte Kulturrats-Geschäftsführer Olaf Zimmermann am Donnerstag der Nachrichtenagentur ddp in Berlin.

Der baden-württembergische Kunstminister Peter Frankenberg (CDU) sollte sich die Frage stellen, ob er die richtige Aufgabe habe.

Zimmermann betonte, die inzwischen internationale Kritik an den Verkaufsplänen sei «an Deutlichkeit nicht mehr zu übertreffen». Die gesamte Fachwelt halte den Vorgang für «nicht hinnehmbar». Die Argumentation der Landesregierung, damit einen langwierigen und möglicherweise riskanten Gerichtsprozess mit dem Markgrafenhaus Baden zu verhindern, wies Zimmermann zurück. Das Land habe die Aufgabe, Kulturbesitz zu wahren und sollte es auf einen Prozess ankommen lassen.

Zimmermann bekräftigte, bei einer Veräußerung der Handschriften würde es bundesweit «kein Halten» mehr geben, Finanzschwierigkeiten mit dem Verkauf von Kulturgut zu lösen. «Wenn man die Schleuse öffnet, wird man sie nie wieder geschlossen bekommen», warnte der Geschäftsführer. Es gehe um viel mehr, als um die Frage der Handschriften.
(ddp)

Die FAZ fordert zurecht eine Offenlegung der Gutachten:

„Wir hätten einen Rechtsstreit mit dem Haus Baden nicht gewinnen können, und stellen Sie sich vor, Cranachs Gemälde in den staatlichen Sammlungen müssen abgehängt werden, weil das Haus Baden sie verkaufen will“, sagte Finanzminister Stratthaus. Wissenschaftsminister Frankenberg versprach, dafür zu sorgen, daß „Pakete von Schriften“ zusammengehalten würden, damit die wissenschaftliche Nutzbarkeit nicht gefährdet werde. Er sagte, das Vorgehen der Regierung sei kein Bruch mit der Tradition des Landes; denn man „wäre nie auf die Idee gekommen, Kunstgegenstände zu verkaufen, wenn die Rechtslage nicht so unsicher wäre“. Dann allerdings stellt sich die Frage, warum - wenn die Rechtslage so eindeutig ist - die Gutachten nicht veröffentlicht werden oder zumindest der Opposition zur Verfügung gestellt. Ministerpräsident Oettinger hatte eine Veröffentlichung in Aussicht gestellt; das Finanzministerium äußerte Bedenken.

Das Weblog http://kulturausverkauf.blogg.de/ enthält einen weiteren offenen Protestbrief an Oettinger.

[...] Was für den Dynastie-Wechsel galt, galt beim Untergang der Monarchie erst recht. Denn die neuentstandene Republik kann die abgetretene Dynastie schwerlich großzügiger behandeln, als das die untergegangene Monarchie mit ihren depossedierten Dynastien getan hat. Drum schlägt beim Untergang der Monarchie das fürstenrechtliche Pertinenz-Prinzip ein letztes Mal durch. Die Souveränität geht vom Monarchen auf das Volk über; die Republik übernimmt das bis dahin fürstenrechtlich gebundene Kronvermögen. Dem Monarchen verbleibt allein das, was nach Fürstenrecht zu seinem Privatvermögen zählte.

Die Abdankung des Großherzogs

So hat auch Baden die Dinge geregelt. Es hat 1919 einen Vertrag mit dem vormaligen Großherzoglichen Haus geschlossen, der diesem eine Reihe von Liegenschaften des vormaligen Patrimonialbesitzes „als Privateigentum“ zusprach, die Sammlungen der Kunsthalle und der Landesbibliothek aber nicht erwähnt. Auf sie hätte der Vertrag eingehen müssen, wenn auch sie dem Großherzog hätten überlassen werden sollen. Dazu bestand indessen für die Republik Baden kein Anlaß. Sie trat nicht an, um Badens Kulturerbe als notfalls versilberbares Reservevermögen an seinen scheidenden Monarchen abzutreten.

Fazit also: Die Sammlungen der Landesbibliothek wie der Kunsthalle in Karlsruhe und anderer Museen des Landes sind mit der Abdankung des Großherzogs automatisch auf die Republik Baden und von ihr 1952 auf Baden-Württemberg übergegangen. Es gibt daher keinen Grund, sich mit dem Markgrafen über das Eigentum an ihnen zu vergleichen, schon gar nicht zu einem so horrenden Preis wie dem, den die Liquidierung der Karlsruher Handschriftensammlung das Land Baden-Württemberg kosten würde.
Reinhard Mußgnug ist emeritierter Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg.


FAZ 29.09.2006, Nr. 227 / Seite 37

Siehe dazu in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/stories/2731632/
http://archiv.twoday.net/stories/2708484/

Zur Rechtslage siehe auch:
http://www.welt.de/data/2006/09/28/1053382.html?s=2

http://mp3.swr.de/swr2/forum/swr2_forum_20060928_handschriftendeal.6444m.mp3

In Unterfranken wird – mit Mitteln der Bayerischen Landesstiftung – angekauft, nicht verscherbelt:

Es ist kreisrund, mehr als 400 Jahre alt und das einzige bekannte Werk seiner Art: Ein Sammelband aus der Hofbibliothek Julius Echters. Lange war das Buch verschollen; erst vor kurzem ist es in den USA wieder aufgetaucht; jetzt hat es die Universitätsbibliothek Würzburg auf einer Versteigerung in New York gekauft. Ab Freitag, 29. September, wird das einzigartige Rundbuch erstmals der Öffentlichkeit auf der Würzburger Festung im Fürstenbaumuseum präsentiert. Es kann dort bis Ende Oktober besichtigt werden.


Mehr Informationen und ein schönes Bild dieser Rarität gibt's hier:

http://idw-online.de/pages/de/news177210

und beim Schwäbischen Tagblatt:

http://www.cityinfonetz.de/index.php?nav1=das+magazin&artikel_id=35612321

Bücher gegen Bilder

Es sollen Handschriften verkauft werden, um den öffentlichen Sammlungen die wertvollen Kunstschätze des Hauses Baden zu sichern (F.A.Z.-Feuilleton vom 27. September). Mit diesem Vorschlag konnte der im Vergleich zu Manuskripten größeren Bekanntheit von Bildern Rechnung getragen, zugleich aber auch unterstellt werden, es handle sich bei dem zu verhökernden Bestand der Badischen Landesbibliothek lediglich um verstaubte Bände, die eigentlich nur ergraute Spezialisten zu interessieren hätten. Wieweit die zu einem großen Teil im Zuge der Säkularisation am Anfang des 19. Jahrhunderts aus den Klöstern in die Großherzogliche Hofbibliothek und spätere Landesbibliothek gelangten Handschriften tatsächlich als Besitz des Hauses Baden zu behandeln sind, mögen Juristen entscheiden. Den Entscheidungsträgern, die dem Verkauf einer solchen Sammlung zustimmen, muß jedoch bewußt sein, was für ein immens wichtiges kulturelles Erbe hier zerstört wird. Es geht unter anderem um Spitzenstücke des Reichenauer Klosters aus der karolingischen und ottonischen Zeit, die Zeugen einer für die damalige Geschichte des Reiches einzigartigen Text-, Schrift- und Buchmalereikultur sind. Als nicht minder wichtig müssen selbst die weniger bekannten Provenienzen gelten, zu denen insbesondere St. Peter im Schwarzwald zu zählen ist. Der unersetzliche Bestand, zu dem auch so prachtvoll ausgestattete Zimelien wie die Evangelistare von St. Peter und dasjenige von Speyer gehören, ermöglichen es, in einer einzigen Sammlung die subtilen Varianten jener Miniaturmalerei zu verfolgen, die um 1200, am Übergang von der Romanik zur Gotik, neue Formen des Bildverständnisses entwickelt. Der Bücherschatz umfaßt zudem wichtigste Referenzwerke der oberrheinischen Buchmalerei vom 12. bis zum 15. Jahrhundert. Sie stammen überwiegend aus Klöstern der Region, sind aber nicht einfach badischen Ursprungs, sondern sind zum Teil im Elsaß, in Basel oder am Hochrhein entstanden und überliefern uns eine so enge Verflechtung von Wissen, Frömmigkeit und Bildgestaltung, wie sie an keinem anderen Ort der Welt zu finden ist. Auch wenn dem Vernehmen nach gewisse Highlights erhalten bleiben sollen, zeugt die Absicht, eine solche Sammlung auseinanderzureißen, von einem bisher nicht für möglich gehaltenen Unverständnis der eigenen Kultur und ihrer Geschichte.

Professor Dr. Lieselotte E. Saurma,
Universität Heidelberg

Leserbrief FAZ 28.9.2006, S. 10

Deutschland verschleudert seine Vergangenheit
Amerikanische und britische Kunsthistoriker sind entsetzt: Ein Protest gegen die Pläne der Regierung Oettinger

An die Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

22. September 2006

Es fehlen uns die Worte, unserer Verwunderung, unserem Schock und Entsetzen Ausdruck zu geben, angesichts der noch immer fast unglaublichen Nachrichten über den skandalösen Plan, den größten Teil der Handschriftenbestände - ungefähr 3500 von insgesamt 4200 Bänden - aus der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zu verkaufen, um es dem Haus von Baden zu erlauben, seine Schulden zu begleichen und seinen letzten Wohnsitz in Salem zu renovieren. Andere Nationen, zum Beispiel England, haben Wege gefunden, durch Instrumente wie den National Trust ein Gleichgewicht zwischen Konservierung und privaten Besitzansprüchen herzustellen. Nicht zuletzt dank Dostojewski bleibt Baden-Baden, die frühere Residenz des markgräflichen Hauses, weltbekannt als Sitz des heute unbedeutenden Spielkasinos, aber wer hätte gedacht, daß die Regierung von Baden-Württemberg sich als die größte Spielerin von allen erweisen würde?

Abgesehen von allen anderen Erwägungen, ist es fraglich, ob der Weltmarkt so viele Handschriften, von denen viele unvergleichliche Schätze sind, auf einmal und innerhalb so kurzer Zeit aufnehmen kann. Deshalb steht zu befürchten, daß eine große Zahl von ihnen zu Preisen verschleudert werden, die in keiner Beziehung zu ihrem echten Wert stehen. Abgesehen von der finanziellen Verantwortungslosigkeit, wird mit dieser Aktion, die unter der Hand und ohne öffentliche Debatte oder Rechnungsprüfung beschlossen wurde, eine der größten Sammlungen der Welt in alle Winde verstreut und damit zerstört.

Dieser Handschriftensammlung repräsentiert in vielerlei Hinsicht einen unvergleichlichen Nachweis und ein Repositorium von mehr als tausend Jahren europäischen Mönchstums und europäischer Geschichte, einschließlich bedeutender Monumente der Kunst, Literatur, Theologie, Mystik und Musik. Bücher, die (unter beträchtlichen Kosten seitens des Staats) konserviert, katalogisiert und ausgestellt wurden, werden nun Gott weiß wo enden. Viele werden in Privatsammlungen verschwinden und damit unzugänglich für Studenten, Wissenschaftler und die breite Öffentlichkeit von kultur- und geschichtsbeflissenen Einzelpersonen.

Historische Sammlungen - Klosterbibliotheken, die über Jahrhunderte hinweg entstanden - werden verstreut, wodurch es nahezu unmöglich wird, sie systematisch oder kohärent zu erforschen. Es ist kaum zu glauben, daß Bücher, die den Dreißigjährigen Krieg, die napoleonischen Kriege, die Säkularisation und sogar zwei Weltkriege überstanden haben, auseinandergenommen und zu Opfern des Marktes werden - und wofür? Um die Würde einer aristokratischen Familie in finanziellen Schwierigkeiten zu erhalten, in anscheinendem Bruch mit dem demokratischen Verfahren, ganz zu schweigen vom öffentlichen Interesse.

Eine Bibliothek ist mehr als nur eine Sammlung von Büchern. Sie ist ein Repositorium von Erinnerung, oder besser gesagt, sie ist eine Ressource, die die Arbeit an Gedächtnis, Geschichte und kulturellem Selbstbewußtsein ermöglicht. Obwohl die Sammlung während des Zweiten Weltkriegs ausgelagert war, wurde der Großteil des Karlsruher Bestands - ungefähr 360 000 gedruckte Werke - von Bomben vernichtet. Andere wichtige, großartige Bibliotheken, von Alexandria bis Sarajewo und der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar, sind heute verloren durch Unglücksfälle, Vandalismus oder Gewalteinwirkung. Sollen wir jetzt Karlsruhe in die Liste von Desastern einordnen? In diesem Fall wird es einen Sonderplatz einnehmen, denn in diesem Fall wird eine bedeutende Bibliothek zerstört, nicht zufällig, sondern unter der Leitung derer, die zu ihrem Schutz bestellt waren.

Es wäre weniger schlimm, wenn die Sammlungen in Karlsruhe von nicht mehr als rein antiquarischem Interesse wären, von nur lokaler oder bestenfalls regionaler Bedeutung. Selbst unter diesen Bedingungen wäre ihre Auflösung skandalös. Das ganze Mittelalter hindurch und auch noch danach war der Oberrhein jedoch eine Wiege der Zivilisation, ein wichtiger Platz des europäischen Urbanismus, ein Arterie zwischen Nord und Süd, kurz gesagt, eine treibende Kraft in der Geschichte Europas. Die Versteigerung der Karlsruher Handschriften wird weltweit als deutliches Signal registriert werden, daß in Deutschland die Vergangenheit zum Verkauf steht - und das zu Schleuderpreisen. Im Verkauf von solchen Schätzen macht die Regierung von Baden-Württemberg nicht nur das demokratische Vorgehen, sondern auch ihreVerpflichtungen gegenüber Bildung, Kultur und dem Gemeinwohl zur Farce.

Prof. Dr. Jeffrey F. Hamburger, History of Art & Architecture, Harvard University

Mitunterzeichnet von: Prof. Dr. Ann Blair, History, Harvard University, Prof. Dr. Caroline Walker Bynum, Institute for Advanced Study, Princeton, Prof. Dr. Walter Cahn, History of Art, Yale University, Prof. Dr. Margot Fassler, History of Music and Liturgy, Yale University, Prof. Dr. Roberta Frank, English, Yale University; President, Medieval Academy of America, Prof. Dr. Carmela Vircillo Franklin, Classics, Columbia University; Director, American Academy in Rome, Prof. Dr. Rachel Fulton, History, University of Chicago, Prof. Dr. Patrick Geary, History, University of California, Los Angeles, Prof. Dr. Thomas F. Kelly, Music, Harvard University, Prof. Dr. James H. Marrow, Art & Archaeology, Princeton University; Fitzwilliam Museum, Cambridge; President, Medieval Manuscript Society, Prof. Dr. E. Ann Matter, History, University of Pennsylvania, Prof. Dr. Robert Nelson, History of Art, Yale University, Prof. Dr. Thomas F. X. Noble, History; Director, Medieval Institute, University of Notre Dame, Prof. Dr. Nigel F. Palmer, Medieval German, Oxford University, Prof. Dr. Ken Pennington, Columbus School of Law, School of Theology and Religious Studies; The Catholic University of America, Prof. Dr. Robert Somerville, History, Columbia University, Prof. Dr. Nicholas Watson, English; Chair of Medieval Studies Committee, Harvard University, Prof. Dr. Anders Winroth, History; Chair, Medieval Studies Program, Yale University.

FAZ 28.9.2006, S. 44

Auch der Karlsruher Gemeinderat hat den Verkauf abgelehnt. Er verabschiedete in seiner gestrigen Sitzung eine entsprechende Resolution.

Die Interessen des Landes und des Hauses Baden müssten anders ausgeglichen werden, hieß es gestern Abend zur Begründung. Weiter beruft sich die Resolution auf das Entsetzen vieler Bürger, das der angekündigte Verkauf der BLB-Dokumente ausgelöst habe. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass das gesamte Land für die Sicherung der Kulturgüter sorgen müsse; Lösungen müssten auch auf Bundesebene gesucht werden. Die Stadträte denken hier an Sponsoren, Stiftungen und die Prüfung anderer Kapitalanlagen.


Quelle:
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=pmg2006927-108I

Weitere Stellungnahmen:
http://www.lesezeichen.szylla.net/?p=525
http://www.lesezeichen.szylla.net/?p=524 (mit PDF der SPD-Anfrage)

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1572132/fxw2ya/

Wissenschaftler aus aller Welt haben in einem Brief an die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" gegen den geplanten Verkauf wertvoller Handschriften durch das Land Baden-Württemberg protestiert. Der Verkauf sei ein Akt der Barbarei, wie er Bibliotheken sonst nur in Kriegszeiten widerfahre, heißt es.

Das in der Donnerstags-Ausgabe der "FAZ" veröffentlichte Schreiben ist von 19 Professoren und Kunsthistorikern unterzeichnet. Darunter sind Wissenschaftler der US-Eliteuniversitäten Harvard, Yale und Princeton. Es werde "weltweit als deutliches Signal registriert werden, dass in Deutschland die Vergangenheit zum Verkauf steht - und das zu Schleuderpreisen", heißt es weiter.

Neue Informationen bringt der Artikel von Rüdiger Soldt vom 27.9., S. 37:

Im Streit über den Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek lautet die juristische Frage: Wer ist Eigentümer der Handschriften - das Land oder das markgräfliche Herrscherhaus Baden? Der angesehene Anwalt Hachenburg war schon 1919 an dieser Frage verzweifelt. [...]

Vor drei Jahren hat ein Gutachten des Bonner Völkerrechtlers Rudolf Dolzer dem Haus Baden Hoffnung gemacht, die Eigentumsfrage zu seinen Gunsten gerichtlich klären zu lassen. Ein Gutachten des Freiburger Rechtswissenschaftlers Thomas Würtenberger und des früheren Landgerichtspräsidenten Peter Wax malt nun das Prozeßrisiko aus und rät der Landesregierung zum Vergleich. Was den Inhalt des Gutachtens angeht, ist man allerdings auf die Angaben des Auftraggebers angewiesen. Die Landesregierung lehnt eine Veröffentlichung ab und verweist darauf, man wolle der Gegenseite, dem Haus Baden, keine nützlichen Hinweise geben.

Allerdings hat die Öffentlichkeit ein eigenes Interesse daran, sich ein Urteil über einen Sachverhalt zu bilden, der den Anschein eines anrüchigen Gegengeschäfts weckt: Warum soll der Staat einer Familie beim Erhalt einer Schloß-Immobilie unter die Arme greifen, wenn diese Familie im Gegenzug der Öffentlichkeit einen Schatz entzieht, der jahrzehntelang aus öffentlichen Mitteln konserviert und erschlossen worden ist? Die Opposition wirft der Regierung vor, in die "Falle der Familie" gegangen zu sein. "Die Frage, wem was gehört, ist bisher nie endgültig geklärt worden", sagt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Nils Schmid. Bis die Besitzverhältnisse geklärt seien, solle das Land "ruhig Blut bewahren".

Die Eigentumsfrage stellt sich seit Beginn des neunzehnten Jahrhunderts, seit der zaghaften Herausbildung säkularer Verfassungsstaaten. Es begann damit, daß nach der Säkularisation Handschriften aus den Klöstern in die Sammlungen integriert wurden, die einige Jahre zuvor von der markgräflichen Familie eingerichtet worden waren. In der Staatsrechtslehre begann man, zwischen dem Eigentum eines Herrscherhauses und dem des Staates zu unterscheiden: Was ist privat, was dient der staatlichen Repräsentation? Die Markgrafen sahen im materiellen Gewinn aus der Säkularisation der Klöster auch eine Entschädigung für linksrheinische Gebietsverluste und betrachteten die Handschriften als ihr Eigentum. In der damals wohl fortschrittlichsten deutschen Verfassung von 1818 gibt es einen Artikel 59, der das Domäneneigentum, zu dem die Sammlungen gezählt wurden, zum Privateigentum der Markgrafen erklärte.

Das badische Landrecht sah die Möglichkeit vor, "Eigentum zu ersitzen". Das heißt: 1803 nicht erworbene Handschriften könnten durch das "Ersitzen" in den darauffolgenden dreißig Jahren Eigentum des Hauses Baden geworden sein. 1872 übereignete der badische Markgraf Friedrich I. seine Kunstsammlung in die Obhut des Staates, doch entschieden war damit nichts; denn die Eigentumsrechte behielt er. An den badischen Innenminister schrieb er damals, "ein Wechsel des Eigentums" sei "nicht angezeigt".

1918 dankte der Großherzog ab und schloß mit dem Land Baden einen Vertrag, dessen Regelungen aus Sicht der Rechtsgutachter widersprüchlich sind. Bis 1924 stritten sich das Herrscherhaus und das Land über die Zuständigkeit für die Sammlungen. Erst das Testament Friedrichs II. von 1927 schien Klarheit zu schaffen: Er vererbte die Sammlungen nicht dem Markgrafen Berthold, sondern seiner Ehefrau Hilda, der er vorschrieb, die Kunstschätze nach ihrem Tod in die "Zähringer Stiftung" einzubringen. Der Großherzog starb 1928, seine Frau lebte bis 1952, zwei Jahre später wurde die Stiftung gegründet. Damit könnte die Eigentumsfrage geklärt sein, das Problem ist nur: Es gibt kein Übergabeprotokoll der Sammlung an die Stiftung. "Was 1919 Eigentum des Großherzogs war, ist das Eigentum seiner Erben geblieben", heißt es im Finanzministerium. Die Gutachter des Landes sind der Auffassung, daß die Übergabe der Sammlungen und Kunstgegenstände in die "Zähringer Stiftung" nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprach. Zudem sei es auch tatsächlich "heute nicht mehr möglich, die Erwerbsgeschichte jedes einzelnen Gegenstandes zu rekonstruieren", argumentieren die Gutachter.

4200 Handschriften werden in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe aufbewahrt, 3600 hiervon waren 1919 in Besitz des Hauses Baden. Von einer "Zerschlagung der Sammlung" will die Landesregierung nicht sprechen, da man nur etwa 70 von 3600 Handschriften veräußern will. [...]


Kommentar: Das Eigentum am Domäneneigentum wurde 1919 durch das von mir hier besprochene Gesetz http://archiv.twoday.net/stories/2708484/ abschließend geregelt. Wenn die Handschriften zum Domäneneigentum zählten (und nicht zum Hausfideikommiss oder zum Privateigentum) sind sie 1919 qua Gesetz Staatseigentum geworden.

 

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