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Kulturgut

Zu

http://archiv.twoday.net/stories/714906593/

und den Kommentaren stelle ich fest:

Aufgrund des Eintrags im Katalog der Fa. Stargardt durfte ich davon ausgehen, dass der Eigentümer des Gemmingen'schen Archivs in Fränkisch Crumbach das Stück als Teil des Archivs bei Stargardt eingeliefert hat.

Meine Überschrift "Freiherren von Gemmingen verscherbeln national wertvolles Archivgut" war aufgrund dieser Faktenlage vollauf gerechtfertigt. Diese Behauptung stelle ich aber bis zu einer Klärung der Sachlage nicht mehr auf.

Stargardt hat telefonisch eine Stellungnahme in Aussicht gestellt. Es wurde jedoch bereits angedeutet, dass das Stück von einem Eigentümer, zu dem es nach einer Erbteilung gelangt war, eingeliefert wurde.

Im Wissenschaftsministerium habe ich heute wieder nur Herrn Bührmann erreicht, der mich an die nicht erreichbare Frau Fuchs weiterverwiesen hat, die meine Fragen von letzter Woche trotz Bitte um eine rasche Antwort noch nicht beantwortet hat.

Der Leiter des Staatsarchivs Darmstadt war heute telefonisch nicht zu erreichen, er ist bis Donnerstag nicht im Haus. Soweit er in einem Kommentar zu meinem Beitrag ausführt "Das im Beitrag genannte Turnierbuch gehörte nicht zum Archivbestand. Bibliotheksgut wurde auf Wunsch des Schenkers ausdrücklich von der Übergabe an das Staatsarchiv ausgenommen. Nach Auskunft des Freiherrn von Gemmingen-Hornberg ist dieses Turnierbuch auch nicht aus seinem Besitz zur Auktion gegeben worden." stelle ich dazu fest:

1. Nach den Usancen in Adelsarchiven sind Chroniken und andere Handschriften zur Familiengeschichte - um eine solche handelt es sich zweifelsohne bei dem Kraichgauer Turnierbuch der Herren von Gemmingen - Teil des Familienarchivs und damit ARCHIVGUT.

2. Das Stück trägt einen Stempel des Archivs von Fränkisch-Crumbach. Selbst wenn es nicht im Inventar des Archivs verzeichnet sein sollte, das eigentlich dem Wissenschaftsministerium vorliegen müsste (jedenfalls aber dem Staatsarchiv Darmstadt als neuem Eigentümer), spricht das dafür, dass es Teil des geschützten Bestandes ist, jedenfalls dann, wenn es zum Zeitpunkt der Eintragung sich im Archiv befand.

Zu einer Gerichtsentscheidung in Sachen Büdingen, bei der es um die gleiche Frage ging:

http://archiv.twoday.net/stories/692500/ (Kommentare)

Zu den von keiner Fachkenntnis getrübten Ausführungen angeblich von Hans Freiherr von Gemmingen

"Wie mir bekannt, gibt es, mindestens 2 "Freiherren" v. Gemmingen, die als Nachfolger in FC benennbar sind, sie sprechen nur von einem, und ob sie den gehört haben, ist auch noch zu bezweifeln.
Als 2. Beteiligter behalte ich mir hierzu juristische Schritte vor!

In der Liste wertvoller Kulturgüter (Minerva-Liste) ist das Buch ebenfalls nicht verzeichnet. Also kann und wäre es nicht ungesetzlich, wenn jemand aus der Familie dasgenannte Werk zum Verkauf geben würde. Soweit mir bekannt, Nachforschungen werden bis Mitte März ein definitives Ergenis haben,´gibt es sogar eine Doublette des Werkes.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Frhr.v. Gemmingen

Genannte List ist trotz Kontakten Anfang der 90 Jahre bis ins Ministerium nie der Familie v. Gemmingen bekannt gemacht worden. "

stelle ich fest:

Ich habe NICHT von 1 Freiherren von Gemmingen gesprochen, sondern den Plural Freiherren von Gemmingen gewählt. Auch wenn eine natürliche Person der Eigentümer eines Adels- oder Herrschaftsarchivs ist, wird es in der historischen Forschung und im Archivwesen der jeweiligen sogenannten "Adelsfamilie" zugerechnet.

Es gibt keine Minerva-Liste. Wenn das Stück zum Zeitpunkt der Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Archivguts zum Archiv gehörte, unterliegt es den sich aus dem Gesetz ergebenden Verpflichtungen.

"Doublette": Dass es weitere Turnierbücher der Kraichgauer Ritterschaft und auch von der Gemminger Variante gibt (siehe dazu Archivalia), ändert nichts an der von Brandis bescheinigten besonderen Bedeutung des jetzt angebotenen Stücks.

NACHTRAG 10.3.2014
Mail des Auktionshauses:

"Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

das Turnierbuch trägt den Stempel „Frhr. v. Gemmingen’sches Archiv Fränkisch-Crumbach“. Dieses Archiv ist in das Verzeichnis national wertvoller Archive aufgenommen.
Der besondere Schutz, den dieser Eintrag bewirkt, erstreckt sich nach unserer Kenntnis nicht nur auf das an einem bestimmten Ort geschlossen aufbewahrte Archiv, sondern auch auf jedes einzelne Archivstück, unabhängig von seinem Aufbewahrungsort. Daher unser Hinweis auf das Ausfuhrverbot.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Mecklenburg

J.A.STARGARDT
Autographenhandlung
Xantener Strasse 6
10707 Berlin "

11.3.2014. Frau Fuchs hat freundlicherweise die eingereichten Fragen telefonisch beantwortet.

1. Vertritt das Ministerium die Auffassung, dass die zur Versteigerung eingelieferte Handschrift ihren Schutz nach dem KultgSchG behält?

Ja.

2. Falls ja, wie soll die Kontrolle praktisch erfolgen, insbesondere wenn sie sich in einem anderen Bundesland befindet?

Das muss noch geklärt werden.

3. Sind Präzedenzfälle für solche Einzelverkäufe aus national wertvollen Archiven bekannt und wie wurde verfahren?

In Hessen nicht.

4. Da das Stück mutmaßlich nach Berlin verbracht wurde: Erfolgte eine Ortswechselanzeige des Eigentümers nach § 14 KultgSchG?

Keine Auskunft zu den Fragen 4 und 5.

5. Wenn nein, hat das Ministerium vor, die Ordnungswidrigkeit zu sanktionieren?

6. Gibt es Gespräche über einen Ankauf für eine öffentliche Sammlung oder sind solche geplant?

Diese gibt es nicht.

7. Beabsichtigt das Ministerium eine vorläufige Unterschutzstellung der Handschrift als national wertvolles Kulturgut?

Dazu besteht keine Veranlassung, siehe Antwort auf Frage 1.

8. Wenn nein, wieso nicht?

Der Schutz besteht ja.


- BSB Clm 4452, Reichenau, ca. 1007 - 1012 - online:
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00087481-7

[anklickbaren Link und Bild ergänzt, KG]

[ACHTUNG KORREKTUR: http://archiv.twoday.net/stories/714908416/ ]

Es lief unter

http://archiv.twoday.net/stories/96988341/#714906445

ein Hinweis auf eine bevorstehende Versteigerung am 25./26. März 2014 durch das bekannte Auktionshaus Stargardt ein. Im Katalog 700 Nr. 1180

http://www.stargardt.de/download/file/700/VI_Geschichte.pdf

wird eine kostbare Handschrift mit 12.000 Euro angesetzt, die aus dem im Verzeichnis national wertvoller Archive eingetragenen Archiv der Freiherren von Gemmingen in Fränkisch Crumbach (Odenwaldkreis, Hessen) stammt.

[Laut Ergebnisliste für 16.000 Euro verkauft:
http://www.stargardt.de/download/file/700/Ergebnisliste%20700.pdf ]

http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Archive/Hessen/00758.html

Minerva-Handbuch 1974
http://books.google.de/books?id=U0BL2gbP8ZUC&pg=PA283

Üblicherweise werden Privatarchive nicht in das Denkmalbuch des Landes eingetragen, sondern in das Verzeichnis national wertvoller Archive. Die schützenswerte Gesamtheit wird dadurch aber lediglich moralisch, aber nicht juristisch geschützt, denn der Einzelverkauf im Inland (wie im vorliegenden Fall) wird von dem Gesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/kultgschg/index.html

nicht erfasst. Einmal mehr erweist sich der deutsche Kulturgutschutz als "zahnloser Tiger".

Viel spricht für die Rechtsauffassung, dass Einzelstücke aus Sammlungen, die den Besitzer im Inland wechseln, den Schutz behalten, aber praktikabel ist das nicht, denn dann müsste eigentlich im öffentlichen Verzeichnis aus Transparenzgründen eine eigene Position für Einzelstücke aus Archiven geschaffen werden.

Nichts hindert das Land Hessen, eine vorläufige Unterschutzstellung der kostbaren Handschrift als national wertvolles Kulturgut in die Wege zu leiten.

Da sich das Stück nicht mehr in Fränkisch Crumbach, sondern bei Stargardt in Berlin befinden dürfte, könnte es sein, dass der Eigentümer gegen die Anzeigepflicht nach § 14 in Verbindung mit § 9 KultgSchG verstoßen hat.

In jedem Fall ist das Angebot ein Armutszeugnis für die hessische Adelsarchivpflege, die sich in einem Sammelband von 2009 präsentierte

http://archiv.twoday.net/stories/133336582/

Das zuständige Staatsarchiv in Darmstadt konnte offensichtlich im Vorfeld keinen hinreichend vertrauensvollen Kontakt zur Adelsfamilie aufbauen, der die öffentliche Versteigerung verhindert hätte. Der Leiter des Archivs war telefonisch heute nicht zu erreichen, im Ministerium konnte Herr Christian Bührmann spontan keine Auskunft zur Angelegenheit geben.

Das 1615 datierte Turnierbuch der Freiherrlichen Familie Gemmingen war bisher der Forschung nicht bekannt. Nach dem Supralibros waren Friedrich von Gemmingen zu Fürfeld und seine Frau Agnes Sibilla die Auftraggeber und Erstbesitzer, die den Band 1618 binden ließen. Tilo Brandis wird im Katalog mit der Aussage zitiert, die Handschrift sei das vollständigste Exemplar des Kraichgauer Turnierbuchs. Zu ihm siehe

http://archiv.twoday.net/stories/96988341/


1901-1903 verkauft:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/gutekunst1901_05_20

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=wolfegg

Nein, die Geschichte der Stadt Altona ist da - und zwar nicht nur dort: http://anonymea.tumblr.com/post/77950579104/altona-kleine-muehlenstrasse-um-1890-im

Hier auch:
http://archiv.twoday.net/search?q=christianeum
http://archiv.twoday.net/stories/640154217/


Altona, Kleine Mühlenstraße (um 1890), im Hintergrund St. Trinitatis

1991 stellte Louis Ferdinand von Preußen einen Entschädigungsantrag für die in der Sowjetischen Besatzungszone enteigneten Schlösser, Villen und Ländereien in Brandenburg; der BADV prüft jetzt einen Bescheidentwurf des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen Oder-Spree.

Außerdem schaltete Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (LINKE) am Montag das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ein. Wegen der Brisanz des Sachverhaltes soll es die Angelegenheit kritisch prüfen. Denn dergleichen Entschädigungen sind nicht rechtens, wenn die Enteigneten dem Naziregime erheblichen Vorschub geleistet haben. (aus ND).

Pressemitteilung:
http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.356732.de

Moneten für die alten Monarchen. Dem Haus Hohenzollern winken rund 1,2 Millionen Euro Entschädigung. Von Andreas Fritsche:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/925203.moneten-fuer-die-alten-monarchen.html

Berichterstattung in der vom ND erwähnten Märkischen Allgemeine:
http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Kaiser-Familie-im-Netz-der-Buerokratie
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Der-Suendenfall-des-Hauses-Hohenzollern
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Entschaedigung-fuer-Hohenzollern-1-2-Millionen-Euro
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Kritik-an-Hohenzollern-Entschaedigung
und weitere Links jew. am Ende der Artikel.

In der englischsprachigen Mailingliste Exlibris hat Jonathan Hill, unter anderem Mitglied des Verbands Deutscher Antiquare, sich kurz zu Wort gemeldet und betont, es sei eine freiwillige und rechtsgültige Entscheidung gewesen, die Bücher zu veräußern. Die Stadt Stralsund hätte sie ja ohne weiteres auf der Auktion erwerben können und es stehe ihr frei, die Bücher zu seinen Preisen [Einkaufspreis] rückzuerwerben. Dass ersteres gelogen ist, zeige ich in meiner Antwort. Hills Stellungnahme und Erwiderung habe ich dokumentiert auf:

http://archivalia.tumblr.com/post/77863711186/causa-stralsund-the-answer-of-the-dishonorable-mr

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Update:
http://www.stralsund.de/shared/Nachrichtenportal/Aktuelles/Zum-aktuellen-Stand-Verkauf-und-Rueckerwerb-der-Stralsunder-Gymnasialbibliothek.html
http://www.blog.pommerscher-greif.de/gesuchte-buecher/


Der NDR recherchierte das, wie Maria Rottler mir soeben mitteilte:

http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/stralsundbuchschatz127.html

Selbstverständlich sah er keine Veranlassung, meinen Beitrag, der - aufgrund eines anonymen Tippgebers - als erstes diesen Kepler-Band als Stralsunder Eigentum identifizierte, zu verlinken:

http://archiv.twoday.net/stories/219022356/

Update: Übrigens ist Armin Schlechters Beitrag im Bibliotheksdienst vom Februar 2013 jetzt kostenlos einsehbar:

http://dx.doi.org/10.1515/bd-2013-0012


Der Film "The Monuments Men" mit George Clooney basiert auf der Arbeit des "Monuments, Fine Arts, and Archives program", über das man sich in der Wikipedia informieren kann:

https://en.wikipedia.org/wiki/Monuments,_Fine_Arts,_and_Archives_program
https://de.wikipedia.org/wiki/Monuments,_Fine_Arts,_and_Archives_Section

Ein Mitarbeiter dieser Organisation, Edgar Breitenbach, hat große Verdienste um die Rückführung der Handschrift des Hildebrandlieds nach Deutschland. Die spannende Geschichte seiner Odyssee schrieb eine US-Bibliothekarin:

Opritsa D. Popa: Bibliophiles and Bibliothieves. The Search for the Hildebrandslied and the Willehalm Codex. With a preface by Winder McConnel. (Cultural Property Studies. Schriften zum Kulturgüterschutz) Berlin / New York: Walter de Gruyter 2003

Zusammenfassung auf Deutsch in meiner ausführlichen Rezension (2004):
http://www.iaslonline.lmu.de/index.php?vorgang_id=868


Die Überschrift ist eindeutiger als der Blogartikel, der sich um Differenzierungen bemüht:

http://smallnotes.library.virginia.edu/2014/02/06/this-just-in-breaking-bad/

Hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=zerleg


 

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