Open Access
Der kurze schwedische Erfahrungsbericht, wonach das Mandat des Blekinge Institute of Technology (BTH) zu keinem signifikanten Anstieg der OA-Publikationen geführt hat, bestätigt mich in meiner Skepsis gegenüber den von Harnad und seiner Anhängerschar (Sale et al.) durchgeführten Untersuchungen, die andere Resultate erbrachten. Dass diese gefälscht sind, möchte ich nicht behaupten, aber eine solide empirische Grundlage für weitreichende Aussagen "Nur Mandate können IRs füllen" sieht anders aus.
http://www.sciecom.org/ojs/index.php/sciecominfo/article/viewFile/3623/3172
http://www.sciecom.org/ojs/index.php/sciecominfo/article/viewFile/3623/3172
KlausGraf - am Freitag, 21. Mai 2010, 19:58 - Rubrik: Open Access
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Was RA Kreutzer da abgesondert hat, halte ich für höchst fragwürdig:(weil übervorsichtig)
http://www.allianzinitiative.de/fileadmin/leitfaden.pdf
Ich halte meine eigenen Ausführungen zu den unbekannten Nutzungsarten für hilfreicher:
http://archiv.twoday.net/search?q=unbekannte+nutzungsart
Es ist absoluter Schwachsinn, § 137 l auch bei Zeitschriftenartikeln anzuwenden. "Wurde weder rechtzeitig Widerspruch eingelegt noch die Rechte vor dem 1.1.2008 auf die Institution übertragen, sollte man zur Sicherheit m. E. generell davon ausgehen, dass die Übertragungsfiktion des § 137l UrhG – auch bei Zeitschriftenbeiträgen – eingreift. Das Gegenteil sollte nur angenommen werden, wenn der Altvertrag vorliegt und sich hieraus etwas anderes ergibt oder es zumindest klare – möglichst auch beweisbare – Anhaltspunkte dafür gibt, dass dem Verlag nicht „alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt“ wurden."
Angesichts von § 38 UrhG trägt der Verlag die Beweislast, dass überhaupt ein schriftlicher* Vertrag besteht. Wenigstens in den Geisteswissenschaften kann davon ausgegangen werden, dass früher keine schriftlichen* Verträge abgeschlossen wurden, also die Befristung auf ein Jahr nach § 38 UrhG gilt.
Update: Nach der Breitseite von Müller gegen mich in INETBIB hat sich Steinhauer meiner Ansicht angeschlossen:
http://www.bibliotheksrecht.de/2010/05/19/leitfaden-137l-urhg-8624966/
*) 20.5.: Gemeint waren Verträge in Schriftform. Korrektur vom 20.5. [Nachtrag BCK 21.5.]
Siehe auch Kommentar.
http://www.allianzinitiative.de/fileadmin/leitfaden.pdf
Ich halte meine eigenen Ausführungen zu den unbekannten Nutzungsarten für hilfreicher:
http://archiv.twoday.net/search?q=unbekannte+nutzungsart
Es ist absoluter Schwachsinn, § 137 l auch bei Zeitschriftenartikeln anzuwenden. "Wurde weder rechtzeitig Widerspruch eingelegt noch die Rechte vor dem 1.1.2008 auf die Institution übertragen, sollte man zur Sicherheit m. E. generell davon ausgehen, dass die Übertragungsfiktion des § 137l UrhG – auch bei Zeitschriftenbeiträgen – eingreift. Das Gegenteil sollte nur angenommen werden, wenn der Altvertrag vorliegt und sich hieraus etwas anderes ergibt oder es zumindest klare – möglichst auch beweisbare – Anhaltspunkte dafür gibt, dass dem Verlag nicht „alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt“ wurden."
Angesichts von § 38 UrhG trägt der Verlag die Beweislast, dass überhaupt ein schriftlicher* Vertrag besteht. Wenigstens in den Geisteswissenschaften kann davon ausgegangen werden, dass früher keine schriftlichen* Verträge abgeschlossen wurden, also die Befristung auf ein Jahr nach § 38 UrhG gilt.
Update: Nach der Breitseite von Müller gegen mich in INETBIB hat sich Steinhauer meiner Ansicht angeschlossen:
http://www.bibliotheksrecht.de/2010/05/19/leitfaden-137l-urhg-8624966/
*) 20.5.: Gemeint waren Verträge in Schriftform. Korrektur vom 20.5. [Nachtrag BCK 21.5.]
Siehe auch Kommentar.
KlausGraf - am Mittwoch, 19. Mai 2010, 23:27 - Rubrik: Open Access
http://commonsblog.wordpress.com/2010/05/19/commonsblog-jetzt-gemeinfrei/
Aller guten Dinge sind drei. Ich habe dieses Blog 2007 mit einer CC Lizenz eröffnet, welche attribuiert (also auf Benennung der Autorenschaft Wert legt) und das Copyleft-Prinzip anwendet, zugleich aber eine kommerzielle Nutzung untersagt.
Dann fragte ich mich: Was habe ich davon, wenn Andere mit diesen Sachen hier kein Geld verdienen dürfen? Nichts! Was haben die Anderen davon? Ärger! Was hat die Allgemeinheit davon? Wieder nichts!
Also habe ich mich vor etwa einem Jahr für eine andere CC Lizenz entschieden. Eine, die nur noch attribuiert und das Copyleft-Prinzip anwendet, aber den Nutzer_innen freistellt, was sie darüber hinaus mit den Inhalten machen. Ist doch klasse, dachte ich, wenn jemand mit dem Reden oder Schreiben über Commons auch seinen Lebensunterhalt verdienen kann – das tue ich schließlich auch irgendwie. Wenn dann noch ein paar Ideen aus dem Commonsblog dabei sind, umso besser!
Und heute erlebt der Commonsblog seinen dritten Lizenzwechsel. Denn ich fand via Keimform einen Beitrag von Hanno Böck, der sich intensiver mit den Komplexitäten der -freien- Lizensierung auseinandersetzt. Das für mich entscheidende Argument lautet:
„People should be „free“ to use stuff – not to understand the bunch of complexities from licenses.“
Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Idee des Commonsblogs ist, dazu beizutragen, dass soviel wie möglich über Commons/Gemeingüter/Allmende nachgedacht, diskutiert und gestritten wird – damit wir uns letztlich der ungeheuren Relevanz der Gemeingüter für das, was wir zum Leben brauchen, wieder bewußt werden. Das geht am besten, wenn alle mit den Inhalten dieses Blogs machen können was sie wollen! Davon bin ich überzeugt.
Natürlich freue ich mich, wenn die Autorenschaft Erwähnung findet, sofern die Commonsbloginhalte von Anderen genutzt werden. Immer gelingt das nicht (auch mir nicht, irgendwann vermischen sich die Ideen der Anderen mit den eigenen und werden zum untrennbaren Ganzen), aber oft geschieht das ohnehin. Und zwar unabhängig davon, wie ich lizensiere. Gehört zum guten Ton, sozusagen.
Seit heute stehen also alle Inhalte des Commonsblogs wirklich zur freien Verfügung (mit Ausnahme derer, die eindeutig nicht mir zuzuordnen sind, auf die ich also nur verweise und verlinke.)
Ein paar Vorteile dieser Praxis hat Hanno Böck in seinem Beitrag zusammengefasst. Hier meine Interpretation:
Du bist mit allen kompatibel.
Du kannst jedem die Lizenz im Handumdrehen erklären.(„Du hast die Erlaubnis, mit den Inhalten alles zu tun, was Du willst.“ )
Dein Projekt kann in allen möglichen Wissens-Kontexten verwendet werden.
Du machst Anwälte arbeitslos. (Das hat der CC – Gründer Lawrence Lessig schon suggeriert
Das „gemeinfrei“ im Titel steht in Anführungszeichnen, weil streng genommen in Europa die Gemeinfreiheit gar nicht möglich ist. Der Gesetzgeber zwingt uns gewissermaßen zur Unterwerfung unter das Urheberrecht. (Siehe Berner Überheinkunft) Wir haben es automatisch, für jede Kritzelei, jeden hingeworfenen Satz, jeden Blogeintrag, jedes Foto, jedes Werk. Der Gesetzgeber hat „Gemeinfreiheit als Ausgangsposition“ nicht vorgesehen. In anderen Kulturkreisen ist genau das aber noch der Fall (deshalb werden sog. Freie Lizenzen gerade in Ländern des Südens kritisiert.)
Man kann nun zweierlei tun, um diesem Zwang zu entgehen:
1. Einfach die Dinge, die man produziert ohne den eigenen Namen veröffentlichen oder
2. explizit alle Rechte abtreten. Was ich hiermit tue. … bis in vielen, vielen Jahrzehnten, die Inhalte des Commonsblogs auch juristisch gesehen gemeinfrei werden.
Aller guten Dinge sind drei. Ich habe dieses Blog 2007 mit einer CC Lizenz eröffnet, welche attribuiert (also auf Benennung der Autorenschaft Wert legt) und das Copyleft-Prinzip anwendet, zugleich aber eine kommerzielle Nutzung untersagt.
Dann fragte ich mich: Was habe ich davon, wenn Andere mit diesen Sachen hier kein Geld verdienen dürfen? Nichts! Was haben die Anderen davon? Ärger! Was hat die Allgemeinheit davon? Wieder nichts!
Also habe ich mich vor etwa einem Jahr für eine andere CC Lizenz entschieden. Eine, die nur noch attribuiert und das Copyleft-Prinzip anwendet, aber den Nutzer_innen freistellt, was sie darüber hinaus mit den Inhalten machen. Ist doch klasse, dachte ich, wenn jemand mit dem Reden oder Schreiben über Commons auch seinen Lebensunterhalt verdienen kann – das tue ich schließlich auch irgendwie. Wenn dann noch ein paar Ideen aus dem Commonsblog dabei sind, umso besser!
Und heute erlebt der Commonsblog seinen dritten Lizenzwechsel. Denn ich fand via Keimform einen Beitrag von Hanno Böck, der sich intensiver mit den Komplexitäten der -freien- Lizensierung auseinandersetzt. Das für mich entscheidende Argument lautet:
„People should be „free“ to use stuff – not to understand the bunch of complexities from licenses.“
Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Idee des Commonsblogs ist, dazu beizutragen, dass soviel wie möglich über Commons/Gemeingüter/Allmende nachgedacht, diskutiert und gestritten wird – damit wir uns letztlich der ungeheuren Relevanz der Gemeingüter für das, was wir zum Leben brauchen, wieder bewußt werden. Das geht am besten, wenn alle mit den Inhalten dieses Blogs machen können was sie wollen! Davon bin ich überzeugt.
Natürlich freue ich mich, wenn die Autorenschaft Erwähnung findet, sofern die Commonsbloginhalte von Anderen genutzt werden. Immer gelingt das nicht (auch mir nicht, irgendwann vermischen sich die Ideen der Anderen mit den eigenen und werden zum untrennbaren Ganzen), aber oft geschieht das ohnehin. Und zwar unabhängig davon, wie ich lizensiere. Gehört zum guten Ton, sozusagen.
Seit heute stehen also alle Inhalte des Commonsblogs wirklich zur freien Verfügung (mit Ausnahme derer, die eindeutig nicht mir zuzuordnen sind, auf die ich also nur verweise und verlinke.)
Ein paar Vorteile dieser Praxis hat Hanno Böck in seinem Beitrag zusammengefasst. Hier meine Interpretation:
Du bist mit allen kompatibel.
Du kannst jedem die Lizenz im Handumdrehen erklären.(„Du hast die Erlaubnis, mit den Inhalten alles zu tun, was Du willst.“ )
Dein Projekt kann in allen möglichen Wissens-Kontexten verwendet werden.
Du machst Anwälte arbeitslos. (Das hat der CC – Gründer Lawrence Lessig schon suggeriert
Das „gemeinfrei“ im Titel steht in Anführungszeichnen, weil streng genommen in Europa die Gemeinfreiheit gar nicht möglich ist. Der Gesetzgeber zwingt uns gewissermaßen zur Unterwerfung unter das Urheberrecht. (Siehe Berner Überheinkunft) Wir haben es automatisch, für jede Kritzelei, jeden hingeworfenen Satz, jeden Blogeintrag, jedes Foto, jedes Werk. Der Gesetzgeber hat „Gemeinfreiheit als Ausgangsposition“ nicht vorgesehen. In anderen Kulturkreisen ist genau das aber noch der Fall (deshalb werden sog. Freie Lizenzen gerade in Ländern des Südens kritisiert.)
Man kann nun zweierlei tun, um diesem Zwang zu entgehen:
1. Einfach die Dinge, die man produziert ohne den eigenen Namen veröffentlichen oder
2. explizit alle Rechte abtreten. Was ich hiermit tue. … bis in vielen, vielen Jahrzehnten, die Inhalte des Commonsblogs auch juristisch gesehen gemeinfrei werden.
KlausGraf - am Mittwoch, 19. Mai 2010, 21:50 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Mittwoch, 19. Mai 2010, 20:53 - Rubrik: Open Access
I wrote the following mail to the AMSCI-Open-Access-Forum moderated and censored by Stevan Harnad:
2010/5/16 Stevan Harnad :
> I don't know how David Goodman (the only troll whose identity I know,
> but an exceptional one, being indeed someone with expertise in matters
> related to biology librarianship) can stand it!
This (insulting Mr Goodman as troll) is a not-excusable personal
attack not compatible with the status of a list moderator. I would
like to see that Professor Harnad isn't responsible for the moderation of this list any more.
Dr Klaus Graf
Update: Mail from Harnad
I am delighted to hear that Dr. Graf has taken a sudden interest in
defending from insult rather than dispensing it. But I will only
approve this posting if David ask me to do so. My guess is that David
understood from context that "troll" was being used tongue-in-cheek
here. Dr. Graf's sensibilities are clearly elsewhere.
2010/5/16 Stevan Harnad :
> I don't know how David Goodman (the only troll whose identity I know,
> but an exceptional one, being indeed someone with expertise in matters
> related to biology librarianship) can stand it!
This (insulting Mr Goodman as troll) is a not-excusable personal
attack not compatible with the status of a list moderator. I would
like to see that Professor Harnad isn't responsible for the moderation of this list any more.
Dr Klaus Graf
Update: Mail from Harnad
I am delighted to hear that Dr. Graf has taken a sudden interest in
defending from insult rather than dispensing it. But I will only
approve this posting if David ask me to do so. My guess is that David
understood from context that "troll" was being used tongue-in-cheek
here. Dr. Graf's sensibilities are clearly elsewhere.
KlausGraf - am Sonntag, 16. Mai 2010, 17:36 - Rubrik: Open Access
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http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=5482
Copyright for Creativity (C4C) ist eine Initiative führender europäische Kultur-, Wissenschafts- und Bildungsorganisationen für ein zeitgemäßeres und wettbewerbsfreundlicheres Urheberrecht.
https://www.copyright4creativity.eu/bin/view/Main/

Copyright for Creativity (C4C) ist eine Initiative führender europäische Kultur-, Wissenschafts- und Bildungsorganisationen für ein zeitgemäßeres und wettbewerbsfreundlicheres Urheberrecht.
https://www.copyright4creativity.eu/bin/view/Main/

KlausGraf - am Montag, 10. Mai 2010, 23:58 - Rubrik: Open Access
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Im Huckepack der Bibliothekare, mit denen sie in einer gemeinsamen Organisation zusammengeschlossen sind, haben auch die Archivare der kanadischen Queens-University eine Regelung beschlossen, derzufolge sie ihre wissenschaftlichen Beiträge im Open-Access-Repositorium der Universität einstellen sollen:
http://archiv.twoday.net/stories/6330741/
Seite des Universitätsarchivs
http://archives.queensu.ca
http://archiv.twoday.net/stories/6330741/
Seite des Universitätsarchivs
http://archives.queensu.ca
KlausGraf - am Montag, 10. Mai 2010, 16:29 - Rubrik: Open Access
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http://www.bibliothek-saur.de/preprint/2010/ar2654_kataloganreicherung.pdf
Siehe dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/6175013/
Siehe dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/6175013/
KlausGraf - am Montag, 10. Mai 2010, 11:56 - Rubrik: Open Access
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http://wiki.piratenpartei.de/images/d/d2/NRW_Programm_2010_A5.pdf
Auszug:
Die NRW-Piraten wollen die Zugangsbeschränkungen
für digitale Bibliotheken abbauen.
Zurzeit finden sich in den digitalen Bibliotheken
hauptsächlich Doktorarbeiten und
vergleichbare Ergebnisse. Diplomarbeiten,
Hausarbeiten und Ähnliches werden nicht
gespeichert und stehen damit auch nicht für
die Recherche zur Verfügung. Da die Veröffentlichung
in diesen Bibliotheken praktisch
kostenfrei ist, braucht hier nicht gespart zu
werden. Dieses Vorgehen führt zu einem
unnötigen Verlust an Wissen. Viele junge
Wissenschaftler kommen zu spät mit den
digitalen Bibliotheken in Kontakt. Daher setzen
wir uns für die Öffnung dieser Bibliotheken
ein.
Mit 1,5 Prozent landesweit hat die von mir gewählte Piratenpartei keinen Blumentopf gewonnen (auch wenn es in einzelnen Orten auch bessere Ergebnisse gab: Aachen I 4,2 %). Aber ich empfehle einen Blick auch auf die anderen Punkte des Wahlprogramms, das zeigt, dass sich die Piratenpartei thematisch deutlich breiter aufgestellt hat als früher.
Update:
http://www.derwesten.de/nachrichten/Frust-nach-der-Wahl-Piraten-wollen-raus-aus-dem-Netz-id2967923.html

Auszug:
Die NRW-Piraten wollen die Zugangsbeschränkungen
für digitale Bibliotheken abbauen.
Zurzeit finden sich in den digitalen Bibliotheken
hauptsächlich Doktorarbeiten und
vergleichbare Ergebnisse. Diplomarbeiten,
Hausarbeiten und Ähnliches werden nicht
gespeichert und stehen damit auch nicht für
die Recherche zur Verfügung. Da die Veröffentlichung
in diesen Bibliotheken praktisch
kostenfrei ist, braucht hier nicht gespart zu
werden. Dieses Vorgehen führt zu einem
unnötigen Verlust an Wissen. Viele junge
Wissenschaftler kommen zu spät mit den
digitalen Bibliotheken in Kontakt. Daher setzen
wir uns für die Öffnung dieser Bibliotheken
ein.
Mit 1,5 Prozent landesweit hat die von mir gewählte Piratenpartei keinen Blumentopf gewonnen (auch wenn es in einzelnen Orten auch bessere Ergebnisse gab: Aachen I 4,2 %). Aber ich empfehle einen Blick auch auf die anderen Punkte des Wahlprogramms, das zeigt, dass sich die Piratenpartei thematisch deutlich breiter aufgestellt hat als früher.
Update:
http://www.derwesten.de/nachrichten/Frust-nach-der-Wahl-Piraten-wollen-raus-aus-dem-Netz-id2967923.html

KlausGraf - am Montag, 10. Mai 2010, 01:00 - Rubrik: Open Access
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http://creativecommons.org/weblog/entry/21906
Zum befreiten Spiel Ryzom: http://de.wikipedia.org/wiki/Ryzom
Winch Gate, CC BY-SA
Zum befreiten Spiel Ryzom: http://de.wikipedia.org/wiki/Ryzom
Winch Gate, CC BY-SAKlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 01:42 - Rubrik: Open Access
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