Open Access
KlausGraf - am Freitag, 5. Juni 2009, 22:34 - Rubrik: Open Access
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In Stuart Shiebers neuem Blog findet sich diese neue eindrucksvolle Zahl.
KlausGraf - am Freitag, 5. Juni 2009, 21:12 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Freitag, 5. Juni 2009, 20:55 - Rubrik: Open Access
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Handlungsbedarf gegenüber der Änderung des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort
Unter dem Titel „VG Wort und Google - im Interesse von Bildung und Wissenschaft?“ hat das Aktionsbündnis am 5. Juni 2009 eine Pressemitteilung herausgegeben. Die zentrale Aussage besteht darin, dass allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern empfohlen wird, der jüngsten Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort nicht zuzustimmen bzw. ihr zu widersprechen.
Weiter unten werden hier noch einmal die wichtigsten Argumente für diese Empfehlung des Aktionsbündnisses zusammengefasst. Zuerst unsere Ratschläge, wie Sie verfahren sollten, wenn Sie die Einschätzung des Aktionsbündnisses teilen.
Die VG Wort unterscheidet zwischen Wahrnehmungsberechtigten und Bezugsberechtigten. Wahrnehmungsberechtigte haben mit der VG Wort einen Vertrag abgeschlossen. Bezugsberechtigte können auch ohne einen speziellen Vertrag an der jährlichen Ausschüttung teilnehmen.
Die VG Wort wird in den nächsten Wochen alle Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigten über die Änderungen des Wahrnehmungsvertrages informieren.
„Wahrnehmungsberechtigte haben dann die Möglichkeit, den Änderungen binnen einer Frist von sechs Wochen zu widersprechen; Bezugsberechtigte müssen sich mit den Änderungen einverstanden erklären“ (vgl. die verbindliche Formulierung in dem geänderten Wahrnehmungsvertrag).
Aus dem Anschreiben der VG Wort wird vermutlich zu entnehmen sein, ob Sie Wahrnehmungsberechtigter oder Bezugsberechtigter sind.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Bezugsberechtigter sind, müssen Sie gar nichts gegenüber der VG Wort tun. Damit stimmen Sie der Änderung des Wahrnehmungsvertrags nicht zu.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie Wahrnehmungsberechtigter sind, sollten Sie einen Brief (VG Wort, Goethestraße 49, 80336 München) oder eine E-Mail (vgw@vgwort.de) an die VG Wort schreiben mit beispielsweise folgendem Text:
Hiermit lege ich gegen die Änderung des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort gemäß den Beschlüssen vom 23. Mai 2009 Widerspruch ein.
Wenn Sie sich über Ihren Status unsicher sind, können Sie, um sicher zu gehen, den Widerspruch entsprechend (b) einlegen.
Wie in der Pressemitteilung angedeutet, erwägt das Aktionsbündnis, ob die Interessen von Bildung und Wissenschaft auch gegenüber Google nicht aus der Wissenschaft selber organisiert werden müssen. Dazu könnte eine Meldestelle (Registry) eingerichtet werden, bei der sich alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eintragen könnten, die ihre Werke, gerade auch die vergriffenen, als Open Access gestellt sehen wollen und dafür auch die Rechte haben. Über diese Pläne werden wir Sie weiter informieren.
Das Aktionsbündnis wird zudem versuchen, mit Google zu einer Einigung zu kommen, nach der die freie Anzeige in Google Books erlaubt wird, eventuell auch mit Werbung, aber nur unter der Voraussetzung, dass dadurch keine neuen kommerziellen Verwertungsmodelle entstehen.
Zusammenfassung der zu erwartenden Konsequenzen aus der Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort
Nach erfolgter Übertragung der Rechte der Rechteinhaber an die VG Wort und nach Rechtsgültigkeit des Settlement zwischen Google und den US-amerikanischen Verlags- und Autorenverbänden ist zu erwarten, dass
die “VG Wort die Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google digitalisierten Werke einzieht und gleichzeitig aber die in Deutschland erschienenen Werke aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurückzieht„ (aus der Pressemitteilung der VG Wort vom 23.5.2009);
die gegenwärtig sehr nützliche und in der Wissenschaft intensiv genutzte Anzeige von „Textschnipseln“ oder auch größerer Teile der von Google eingescannten Werke dann für eine geraume Zeit nicht mehr möglich sein wird;
die VG Wort Lizenzverträge mit Google, vielleicht auch mit anderen Anbietern abschließt, bei denen dann die Nutzung der Werke vermutlich nur über kommerzielle Nutzungsmodelle (Pay-per-view) möglich sein wird;
bei noch lieferbaren Büchern nur noch die Anzeige der bibliographischen Information möglich sein wird.
All dies liegt nach Meinung des Aktionsbündnisses nicht im Interesse von Bildung und Wissenschaft. Das Google Settlement in der jetzt erkennbaren Form und die Pläne von VG Wort befördern nicht den Open-Access-Gedanken. Freier Zugang zum Wissen, zumindest zu dem in öffentlichen Umgebungen und mit öffentlichen Mitteln erzeugten, liegt im Interesse jeder einzelnen Wissenschaftlerin, jedes Wissenschaftlers und der Gesellschaft insgesamt. So wie das Aktionsbündnis gegenüber dem Gesetzgeber ein Sonderrecht, also ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft fordert, so müssen auch gegenüber Google und von der VG Wort Sonderregelungen für die Nutzung digitalisierter wissenschaftlicher Werke eingefordert werden.
Weitere Auskünfte über bundeszentrale@urhg-bildung-wissenschaft.de oder vom Sprecher des Aktionsbündnisses: Rainer Kuhlen einholen.
***
Pressemitteilung 4/09
vom 5. Juni 2009
VG Wort und Google - im Interesse von Bildung und Wissenschaft?
Kurzfassung:
Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ empfiehlt allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der jüngsten Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort nicht zuzustimmen bzw. ihr zu widersprechen. Mit entsprechenden Vorschlägen hat sich das Aktionsbündnis zunächst an die institutionellen und persönlichen Unterzeichner der Göttinger Erklärung gewendet. Durch die von der Mitgliederversammlung der VG Wort beschlossene Änderung des Wahrnehmungsvertrags sieht das Aktionsbündnis die Interessen von Bildung und Wissenschaft an einem in Sinne von Open Access freizügigen Zugriff stark gefährdet. Das Aktionsbündnis appelliert an die VG Wort, diese Interessen unbedingt zu berücksichtigen. Für Bildung und Wissenschaft müssen andere Regelungen gefunden werden als z.B. für den Belletristikbereich. Anderenfalls muss überlegt werden, ob diese Interessen auch gegenüber Google nicht aus der Wissenschaft selber vertreten werden müssen.
Langfassung:
Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ befürchtet, dass die (noch nicht rechtskräftige) Vereinbarung zwischen Google und den US-Verlagen/Autoren (das „Settlement“) einerseits, andererseits vor allem der geänderte Wahrnehmungsvertrag der VG Wort die Interessen von Bildung und Wissenschaft nicht ausreichend berücksichtigt. So wie das Aktionsbündnis gegenüber dem Gesetzgeber ein Sonderrecht, ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht fordert, so müssen auch gegenüber Google und von der VG Wort Sonderregelungen für die Nutzung digitalisierter Werke für Bildung und Wissenschaft eingefordert werden.
Die VG Wort versucht derzeit, sich von den Autoren die Wahrnehmung ihrer Rechte an ihren Werken übertragen zu lassen. Erhält die VG Wort diese Rechte, hat sie nach dem rechtsgültigen Abschluss des „Settlement“ vor, alle deutschsprachigen Titel, für die sie Rechte hat, aus der Google Buchsuche entfernen zu lassen. Dies wird sowohl vergriffene als auch noch lieferbare Titel betreffen. Anschließend soll mit Google hinsichtlich der Anzeige vergriffener Titel verhandelt werden. Vermutlich wird es hier um Pay-per-view-Modelle gehen. Bei noch lieferbaren Büchern soll es keine Textauszüge und Schnipsel mehr geben. Angezeigt werden dürfen nur die bibliographischen Daten.
Dies alles ist nicht im Interesse von Bildung und Wissenschaft.
In der Wissenschaft steht der geringe finanzielle Gewinn der Autorinnen und Autoren durch z.B. Pay-per-view-Modelle in keinem Verhältnis zu den individuellen und volkswirtschaftlichen Kosten durch das Fehlen eines freien (möglichst vollständigen) Zugangs zu den Werken. Durch einen freien Zugang wird nicht nur die Sichtbarkeit der eigenen Werke und damit der individuelle Reputationsgewinn erhöht, auch die Möglichkeiten, von vielen Werken anderer leicht Kenntnis zu erlangen und auf sie Zugriff zu erhalten, ist im Interesse eines jeden Wissenschaftlers und einer jeden Wissenschaftlerin. Dass der volkswirtschaftliche Nutzen umso höher ist, je freizügiger auf publiziertes Wissen zugegriffen werden kann, ist eine längst gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis. Dies alles mag auf den Publikumsmärkten bzw. für Belletristik anders sein.
Solange die VG Wort sich nicht stärker für die Interessen von Bildung und Wissenschaft und dort für einen freien Zugang einsetzt, empfiehlt das Aktionsbündnis allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der jüngsten Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort nicht zuzustimmen bzw. unter Umständen ihr auch explizit zu widersprechen. Mit entsprechenden Vorschlägen hat sich das Aktionsbündnis zunächst an die (372) institutionellen und (7056) persönlichen Unterzeichner der Göttinger Erklärungen gewendet (vgl. URL). Über die Wissenschaftsorganisationen und Fachgesellschaften sollen noch weitere Wissenschaftler erreicht werden.
Das Aktionsbündnis hat darüber hinaus Zweifel, ob es überhaupt dem Auftrag der VG Wort entspricht, sich Verwertungsrechte bzw. Lizenzvergaberechte von den Autoren für das Ausland sichern zu lassen. Daher appelliert das Aktionsbündnis an die VG Wort, sich bei den Verhandlungen mit Google damit zu begnügen, für Bildung und Wissenschaft die nicht-kommerzielle Nutzung der bislang und der in Zukunft einzuscannenden Werke auszuhandeln. Selbstverständlich würde dadurch die Berechtigung der Autorinnen und Autoren keineswegs entfallen, bei der VG Wort den jährlichen Antrag zu stellen, um für ihre publizierten Arbeiten an der Ausschüttung beteiligt zu werden.
Sollte den Forderungen des Aktionsbündnisses an die VG Wort nicht entsprochen werden, müssen sicherlich Überlegungen angestellt werden, in welcher Form für Bildung und Wissenschaft eine eigene Interessenvertretung bezüglich der Nutzung wissenschaftlicher Werke nach den Prinzipien von Open Access aufgebaut werden kann. Auch jetzt schon versucht das Aktionsbündnis mit Google zu einer Einigung zu kommen , nach der die freie Anzeige im Google Books Dienst erlaubt wird, eventuell auch mit Werbung, aber nur unter der Voraussetzung, dass dadurch keine neuen kommerziellen Verwertungsmodelle entstehen.
Das Aktionsbündnis favorisiert mit der Forderung nach freiem Zugang zu den von Google digitalisierten wissenschaftlichen Materialien keineswegs Googles Vorhaben der Digitalisierung und Bereitstellung wissenschaftlicher Werke. Das Aktionsbündnis unterstützt alle Bestrebungen, publizierte (vergriffene, verwaiste, aber auch aktuell verfügbare) Werke aus der Wissenschaft sowie aus dem weiteren Kulturbereich frei verfügbar zu machen. Sicherlich muss von Fall zu Fall geprüft werden, wie dafür angemessene Kompensationsleistungen zu erbringen sind. Das Aktionsbündnis fordert die öffentlichen Träger in Bund und Ländern auf, laufende Vorhaben wie die Europeana, die europäische digitale Bibliothek, oder auch die verschiedenen Vorhaben, die zu einer deutschen digitalen Bibliothek führen sollten, nachhaltiger zu befördern. Auch angesichts der oft unzureichenden Qualität der von Google erstellten Digitalisate darf die Aufgabe der Digitalisierung des gemeinsamen Kulturgutes nicht Google überlassen bleiben.
Weitere Informationen über bundeszentrale@urhg-bildung-wissenschaft.de oder vom Sprecher des Aktionsbündnisses: Rainer Kuhlen, Leiter des Projektes IUWIS - Infrastruktur Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" ( http://www.urheberrechtsbuendnis.de/ ) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 7.000 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.
***
KOMMENTAR
Das entspricht meiner Position, die ich zuletzt unter
http://archiv.twoday.net/stories/5720188/
dargestellt habe.
UPDATE:
Ilja Braun ignoriert in seinem Beitrag
http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/06/05/„aktionsbundnis-urheberrecht“-gegen-vg-wort/
dass ich es war, der diese Forderung zuerst erhoben hat. Daran haben sich Hoeren und dann das Urheberrechtsbündnis angeschlossen. Dem Urheberrechtsbündnis habe ich hinter den Kulissen Formulierungshilfe gegeben.
Unter dem Titel „VG Wort und Google - im Interesse von Bildung und Wissenschaft?“ hat das Aktionsbündnis am 5. Juni 2009 eine Pressemitteilung herausgegeben. Die zentrale Aussage besteht darin, dass allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern empfohlen wird, der jüngsten Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort nicht zuzustimmen bzw. ihr zu widersprechen.
Weiter unten werden hier noch einmal die wichtigsten Argumente für diese Empfehlung des Aktionsbündnisses zusammengefasst. Zuerst unsere Ratschläge, wie Sie verfahren sollten, wenn Sie die Einschätzung des Aktionsbündnisses teilen.
Die VG Wort unterscheidet zwischen Wahrnehmungsberechtigten und Bezugsberechtigten. Wahrnehmungsberechtigte haben mit der VG Wort einen Vertrag abgeschlossen. Bezugsberechtigte können auch ohne einen speziellen Vertrag an der jährlichen Ausschüttung teilnehmen.
Die VG Wort wird in den nächsten Wochen alle Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigten über die Änderungen des Wahrnehmungsvertrages informieren.
„Wahrnehmungsberechtigte haben dann die Möglichkeit, den Änderungen binnen einer Frist von sechs Wochen zu widersprechen; Bezugsberechtigte müssen sich mit den Änderungen einverstanden erklären“ (vgl. die verbindliche Formulierung in dem geänderten Wahrnehmungsvertrag).
Aus dem Anschreiben der VG Wort wird vermutlich zu entnehmen sein, ob Sie Wahrnehmungsberechtigter oder Bezugsberechtigter sind.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Bezugsberechtigter sind, müssen Sie gar nichts gegenüber der VG Wort tun. Damit stimmen Sie der Änderung des Wahrnehmungsvertrags nicht zu.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie Wahrnehmungsberechtigter sind, sollten Sie einen Brief (VG Wort, Goethestraße 49, 80336 München) oder eine E-Mail (vgw@vgwort.de) an die VG Wort schreiben mit beispielsweise folgendem Text:
Hiermit lege ich gegen die Änderung des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort gemäß den Beschlüssen vom 23. Mai 2009 Widerspruch ein.
Wenn Sie sich über Ihren Status unsicher sind, können Sie, um sicher zu gehen, den Widerspruch entsprechend (b) einlegen.
Wie in der Pressemitteilung angedeutet, erwägt das Aktionsbündnis, ob die Interessen von Bildung und Wissenschaft auch gegenüber Google nicht aus der Wissenschaft selber organisiert werden müssen. Dazu könnte eine Meldestelle (Registry) eingerichtet werden, bei der sich alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eintragen könnten, die ihre Werke, gerade auch die vergriffenen, als Open Access gestellt sehen wollen und dafür auch die Rechte haben. Über diese Pläne werden wir Sie weiter informieren.
Das Aktionsbündnis wird zudem versuchen, mit Google zu einer Einigung zu kommen, nach der die freie Anzeige in Google Books erlaubt wird, eventuell auch mit Werbung, aber nur unter der Voraussetzung, dass dadurch keine neuen kommerziellen Verwertungsmodelle entstehen.
Zusammenfassung der zu erwartenden Konsequenzen aus der Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort
Nach erfolgter Übertragung der Rechte der Rechteinhaber an die VG Wort und nach Rechtsgültigkeit des Settlement zwischen Google und den US-amerikanischen Verlags- und Autorenverbänden ist zu erwarten, dass
die “VG Wort die Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google digitalisierten Werke einzieht und gleichzeitig aber die in Deutschland erschienenen Werke aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurückzieht„ (aus der Pressemitteilung der VG Wort vom 23.5.2009);
die gegenwärtig sehr nützliche und in der Wissenschaft intensiv genutzte Anzeige von „Textschnipseln“ oder auch größerer Teile der von Google eingescannten Werke dann für eine geraume Zeit nicht mehr möglich sein wird;
die VG Wort Lizenzverträge mit Google, vielleicht auch mit anderen Anbietern abschließt, bei denen dann die Nutzung der Werke vermutlich nur über kommerzielle Nutzungsmodelle (Pay-per-view) möglich sein wird;
bei noch lieferbaren Büchern nur noch die Anzeige der bibliographischen Information möglich sein wird.
All dies liegt nach Meinung des Aktionsbündnisses nicht im Interesse von Bildung und Wissenschaft. Das Google Settlement in der jetzt erkennbaren Form und die Pläne von VG Wort befördern nicht den Open-Access-Gedanken. Freier Zugang zum Wissen, zumindest zu dem in öffentlichen Umgebungen und mit öffentlichen Mitteln erzeugten, liegt im Interesse jeder einzelnen Wissenschaftlerin, jedes Wissenschaftlers und der Gesellschaft insgesamt. So wie das Aktionsbündnis gegenüber dem Gesetzgeber ein Sonderrecht, also ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft fordert, so müssen auch gegenüber Google und von der VG Wort Sonderregelungen für die Nutzung digitalisierter wissenschaftlicher Werke eingefordert werden.
Weitere Auskünfte über bundeszentrale@urhg-bildung-wissenschaft.de oder vom Sprecher des Aktionsbündnisses: Rainer Kuhlen einholen.
***
Pressemitteilung 4/09
vom 5. Juni 2009
VG Wort und Google - im Interesse von Bildung und Wissenschaft?
Kurzfassung:
Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ empfiehlt allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der jüngsten Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort nicht zuzustimmen bzw. ihr zu widersprechen. Mit entsprechenden Vorschlägen hat sich das Aktionsbündnis zunächst an die institutionellen und persönlichen Unterzeichner der Göttinger Erklärung gewendet. Durch die von der Mitgliederversammlung der VG Wort beschlossene Änderung des Wahrnehmungsvertrags sieht das Aktionsbündnis die Interessen von Bildung und Wissenschaft an einem in Sinne von Open Access freizügigen Zugriff stark gefährdet. Das Aktionsbündnis appelliert an die VG Wort, diese Interessen unbedingt zu berücksichtigen. Für Bildung und Wissenschaft müssen andere Regelungen gefunden werden als z.B. für den Belletristikbereich. Anderenfalls muss überlegt werden, ob diese Interessen auch gegenüber Google nicht aus der Wissenschaft selber vertreten werden müssen.
Langfassung:
Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ befürchtet, dass die (noch nicht rechtskräftige) Vereinbarung zwischen Google und den US-Verlagen/Autoren (das „Settlement“) einerseits, andererseits vor allem der geänderte Wahrnehmungsvertrag der VG Wort die Interessen von Bildung und Wissenschaft nicht ausreichend berücksichtigt. So wie das Aktionsbündnis gegenüber dem Gesetzgeber ein Sonderrecht, ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht fordert, so müssen auch gegenüber Google und von der VG Wort Sonderregelungen für die Nutzung digitalisierter Werke für Bildung und Wissenschaft eingefordert werden.
Die VG Wort versucht derzeit, sich von den Autoren die Wahrnehmung ihrer Rechte an ihren Werken übertragen zu lassen. Erhält die VG Wort diese Rechte, hat sie nach dem rechtsgültigen Abschluss des „Settlement“ vor, alle deutschsprachigen Titel, für die sie Rechte hat, aus der Google Buchsuche entfernen zu lassen. Dies wird sowohl vergriffene als auch noch lieferbare Titel betreffen. Anschließend soll mit Google hinsichtlich der Anzeige vergriffener Titel verhandelt werden. Vermutlich wird es hier um Pay-per-view-Modelle gehen. Bei noch lieferbaren Büchern soll es keine Textauszüge und Schnipsel mehr geben. Angezeigt werden dürfen nur die bibliographischen Daten.
Dies alles ist nicht im Interesse von Bildung und Wissenschaft.
In der Wissenschaft steht der geringe finanzielle Gewinn der Autorinnen und Autoren durch z.B. Pay-per-view-Modelle in keinem Verhältnis zu den individuellen und volkswirtschaftlichen Kosten durch das Fehlen eines freien (möglichst vollständigen) Zugangs zu den Werken. Durch einen freien Zugang wird nicht nur die Sichtbarkeit der eigenen Werke und damit der individuelle Reputationsgewinn erhöht, auch die Möglichkeiten, von vielen Werken anderer leicht Kenntnis zu erlangen und auf sie Zugriff zu erhalten, ist im Interesse eines jeden Wissenschaftlers und einer jeden Wissenschaftlerin. Dass der volkswirtschaftliche Nutzen umso höher ist, je freizügiger auf publiziertes Wissen zugegriffen werden kann, ist eine längst gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis. Dies alles mag auf den Publikumsmärkten bzw. für Belletristik anders sein.
Solange die VG Wort sich nicht stärker für die Interessen von Bildung und Wissenschaft und dort für einen freien Zugang einsetzt, empfiehlt das Aktionsbündnis allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der jüngsten Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort nicht zuzustimmen bzw. unter Umständen ihr auch explizit zu widersprechen. Mit entsprechenden Vorschlägen hat sich das Aktionsbündnis zunächst an die (372) institutionellen und (7056) persönlichen Unterzeichner der Göttinger Erklärungen gewendet (vgl. URL). Über die Wissenschaftsorganisationen und Fachgesellschaften sollen noch weitere Wissenschaftler erreicht werden.
Das Aktionsbündnis hat darüber hinaus Zweifel, ob es überhaupt dem Auftrag der VG Wort entspricht, sich Verwertungsrechte bzw. Lizenzvergaberechte von den Autoren für das Ausland sichern zu lassen. Daher appelliert das Aktionsbündnis an die VG Wort, sich bei den Verhandlungen mit Google damit zu begnügen, für Bildung und Wissenschaft die nicht-kommerzielle Nutzung der bislang und der in Zukunft einzuscannenden Werke auszuhandeln. Selbstverständlich würde dadurch die Berechtigung der Autorinnen und Autoren keineswegs entfallen, bei der VG Wort den jährlichen Antrag zu stellen, um für ihre publizierten Arbeiten an der Ausschüttung beteiligt zu werden.
Sollte den Forderungen des Aktionsbündnisses an die VG Wort nicht entsprochen werden, müssen sicherlich Überlegungen angestellt werden, in welcher Form für Bildung und Wissenschaft eine eigene Interessenvertretung bezüglich der Nutzung wissenschaftlicher Werke nach den Prinzipien von Open Access aufgebaut werden kann. Auch jetzt schon versucht das Aktionsbündnis mit Google zu einer Einigung zu kommen , nach der die freie Anzeige im Google Books Dienst erlaubt wird, eventuell auch mit Werbung, aber nur unter der Voraussetzung, dass dadurch keine neuen kommerziellen Verwertungsmodelle entstehen.
Das Aktionsbündnis favorisiert mit der Forderung nach freiem Zugang zu den von Google digitalisierten wissenschaftlichen Materialien keineswegs Googles Vorhaben der Digitalisierung und Bereitstellung wissenschaftlicher Werke. Das Aktionsbündnis unterstützt alle Bestrebungen, publizierte (vergriffene, verwaiste, aber auch aktuell verfügbare) Werke aus der Wissenschaft sowie aus dem weiteren Kulturbereich frei verfügbar zu machen. Sicherlich muss von Fall zu Fall geprüft werden, wie dafür angemessene Kompensationsleistungen zu erbringen sind. Das Aktionsbündnis fordert die öffentlichen Träger in Bund und Ländern auf, laufende Vorhaben wie die Europeana, die europäische digitale Bibliothek, oder auch die verschiedenen Vorhaben, die zu einer deutschen digitalen Bibliothek führen sollten, nachhaltiger zu befördern. Auch angesichts der oft unzureichenden Qualität der von Google erstellten Digitalisate darf die Aufgabe der Digitalisierung des gemeinsamen Kulturgutes nicht Google überlassen bleiben.
Weitere Informationen über bundeszentrale@urhg-bildung-wissenschaft.de oder vom Sprecher des Aktionsbündnisses: Rainer Kuhlen, Leiter des Projektes IUWIS - Infrastruktur Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" ( http://www.urheberrechtsbuendnis.de/ ) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 7.000 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.
***
KOMMENTAR
Das entspricht meiner Position, die ich zuletzt unter
http://archiv.twoday.net/stories/5720188/
dargestellt habe.
UPDATE:
Ilja Braun ignoriert in seinem Beitrag
http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/06/05/„aktionsbundnis-urheberrecht“-gegen-vg-wort/
dass ich es war, der diese Forderung zuerst erhoben hat. Daran haben sich Hoeren und dann das Urheberrechtsbündnis angeschlossen. Dem Urheberrechtsbündnis habe ich hinter den Kulissen Formulierungshilfe gegeben.
KlausGraf - am Freitag, 5. Juni 2009, 19:42 - Rubrik: Open Access
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Der Karlsruher Universitätsverlag präsentiert seine erste Online-Zeitschrift: Das Journal of New Frontiers in Spatial Concepts
http://blog.ubka.uni-karlsruhe.de/aktuelles/?p=527
Danke Beate!

http://blog.ubka.uni-karlsruhe.de/aktuelles/?p=527
Danke Beate!

KlausGraf - am Mittwoch, 3. Juni 2009, 13:29 - Rubrik: Open Access
http://www.literaturcafe.de/urheberrecht-warum-die-naivitaet-der-romanautoren-fuer-uns-alle-gefaehrlich-werden-kann/
Der Beitrag setzt sich mit teilweise unsäglich ahnungslosen Stellungnahmen von Belletristik-Autoren zum Internet auseinander und spricht am Rande auch Open Access an.
Der Beitrag setzt sich mit teilweise unsäglich ahnungslosen Stellungnahmen von Belletristik-Autoren zum Internet auseinander und spricht am Rande auch Open Access an.
KlausGraf - am Mittwoch, 3. Juni 2009, 12:58 - Rubrik: Open Access
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Das Projekt Matricula – Kirchenbuch-Matrikelportal sieht die Schaffung eines Portals für Kirchenbücher bzw. Matrikel aus Mitteleuropa vor und agiert sowohl staaten- wie auch konfessionsübergreifend. Beteiligt sind sowohl der deutsche „Verband kirchlicher Archive“ (evang.), die „Bundeskonferenz der kirchlichen Archive“ (röm.-kath.), die Bistumsarchive Passau und Hildesheim, als auch das Diözesanarchiv St. Pölten, das Oberösterreichische Landesarchiv (beide AT) und das Moravský Zemský Archiv (CZ). Die Koordination erfolgt durch das International Centre for Archival Research, Wien (ICARUS Projektbetreuer: Dr. Karl Heinz).
Auf der URL http://www.matricula.findbuch.net stehen im Rahmen dieses Projektes seit dem 26. Februar 2009 die St. Pöltner Matriken als Digitalisate im Internet in einer Beta-Version zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich um 643.578 Kirchenbuchseiten aus 164 Pfarren (von insgesamt 424) und 2439 Bänden. Auch aus dem Bistum Passau sind Digitalisate der 20 Kirchenbücher aus der Pfarre Passau-Hals für die Jahre 1613-1887 eingestellt, aus der evangelischen Landeskirche Hessen-Kassel 21 Kirchenbücher aus Gelnhausen 1727-1879.
Ganz im Sinne des OpenAccess-Gedankens können sämtliche Digitalisate kostenlos und ohne Registrierung betrachtet werden! Technisch wird nur ein Internetbrowser mit installiertem Flash-Player Plug-in benötigt.
Zusätzlich zu den im Diözesanarchiv verfügbaren Matriken sollen in einigen Jahren alle alten Matriken der Diözese im Internet verfügbar sein, also auch die, die noch in den Pfarren liegen und die, die in den Klöstern (z. B. Göttweig) liegen. Daran anschließend will das Diözesanarchiv St. Pölten auch damit beginnen, die Matriken der Wiener Erzdiözese zu digitalisieren. Beginnen will man dort mit dem Nord-Vikariat (Weinviertel).
Den Archivdirektoren aus St. Pölten, Dr. Thomas Aigner, und aus Passau, Dr. Herbert Wurster, und den anderen Projektbeteiligten kann die genealogische Gemeinschaft gar nicht genug danken. Sie haben den Genealogen eine riesige Arbeitserleichterung beschert und haben mit dieser Aktion den Maßstab für online verfügbare Kirchenbuch-Digitalisierungen gesetzt!
Speziell aus deutscher Sicht bleibt zu hoffen, dass auch die hiesigen Kirchenbucharchive sich endlich für einen offenen Umgang mit Kirchenbuchdigitalisaten entscheiden und keine kostenpflichtigen Lösungen etablieren. Die österreichische Lösung zeigt, dass es möglich ist! (KPW) (Hervorhebung von mir KG)
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2009/06#Austria_goes_online.21
Diesen Ausführungen kann ich mich nur anschließen. Leider heisst es auf der Seite derzeit: "Aufgrund unvorhergesehener technischer Schwierigkeiten sind bis auf weiteres keine bzw. nur sporadisch Bilder abrufbar."
Für die Technik ist bei Findbuch.net AUGIAS Data zuständig. Solange Archivare sich in die Hände dieser Firma begeben, ist mit derlei zu rechnen.
Update: Inzwischen sind die Bilder nach Projektangaben wieder online, aber mit Chrome sehe ich sie nur in einem winzigen Bildschirmausschnitt in der Mitte, und die Auflösung ist keineswegs so großzügig, wie dies zum problemlosen Entziffern notwendig wäre.
Ich sehe auch mit dem FF bei einem anderen Beispiel nichts! Kein einziges Bild. Sehr beta ...
Auf der URL http://www.matricula.findbuch.net stehen im Rahmen dieses Projektes seit dem 26. Februar 2009 die St. Pöltner Matriken als Digitalisate im Internet in einer Beta-Version zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich um 643.578 Kirchenbuchseiten aus 164 Pfarren (von insgesamt 424) und 2439 Bänden. Auch aus dem Bistum Passau sind Digitalisate der 20 Kirchenbücher aus der Pfarre Passau-Hals für die Jahre 1613-1887 eingestellt, aus der evangelischen Landeskirche Hessen-Kassel 21 Kirchenbücher aus Gelnhausen 1727-1879.
Ganz im Sinne des OpenAccess-Gedankens können sämtliche Digitalisate kostenlos und ohne Registrierung betrachtet werden! Technisch wird nur ein Internetbrowser mit installiertem Flash-Player Plug-in benötigt.
Zusätzlich zu den im Diözesanarchiv verfügbaren Matriken sollen in einigen Jahren alle alten Matriken der Diözese im Internet verfügbar sein, also auch die, die noch in den Pfarren liegen und die, die in den Klöstern (z. B. Göttweig) liegen. Daran anschließend will das Diözesanarchiv St. Pölten auch damit beginnen, die Matriken der Wiener Erzdiözese zu digitalisieren. Beginnen will man dort mit dem Nord-Vikariat (Weinviertel).
Den Archivdirektoren aus St. Pölten, Dr. Thomas Aigner, und aus Passau, Dr. Herbert Wurster, und den anderen Projektbeteiligten kann die genealogische Gemeinschaft gar nicht genug danken. Sie haben den Genealogen eine riesige Arbeitserleichterung beschert und haben mit dieser Aktion den Maßstab für online verfügbare Kirchenbuch-Digitalisierungen gesetzt!
Speziell aus deutscher Sicht bleibt zu hoffen, dass auch die hiesigen Kirchenbucharchive sich endlich für einen offenen Umgang mit Kirchenbuchdigitalisaten entscheiden und keine kostenpflichtigen Lösungen etablieren. Die österreichische Lösung zeigt, dass es möglich ist! (KPW) (Hervorhebung von mir KG)
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2009/06#Austria_goes_online.21
Diesen Ausführungen kann ich mich nur anschließen. Leider heisst es auf der Seite derzeit: "Aufgrund unvorhergesehener technischer Schwierigkeiten sind bis auf weiteres keine bzw. nur sporadisch Bilder abrufbar."
Für die Technik ist bei Findbuch.net AUGIAS Data zuständig. Solange Archivare sich in die Hände dieser Firma begeben, ist mit derlei zu rechnen.
Update: Inzwischen sind die Bilder nach Projektangaben wieder online, aber mit Chrome sehe ich sie nur in einem winzigen Bildschirmausschnitt in der Mitte, und die Auflösung ist keineswegs so großzügig, wie dies zum problemlosen Entziffern notwendig wäre.
Ich sehe auch mit dem FF bei einem anderen Beispiel nichts! Kein einziges Bild. Sehr beta ...
KlausGraf - am Montag, 1. Juni 2009, 15:19 - Rubrik: Open Access
http://www.wissenschaftskultur.de/portal-geschichte/schriften/
Es stehen digitalisiert zur Verfügung:
Abhandlungen der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig 1850-1926
Annalen der Naturphilosophie 1901-1921
Schriften der Naturwissenschaftlichen Gesellschaft Isis zu Dresden 1846-1939
Es stehen digitalisiert zur Verfügung:
Abhandlungen der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig 1850-1926
Annalen der Naturphilosophie 1901-1921
Schriften der Naturwissenschaftlichen Gesellschaft Isis zu Dresden 1846-1939
KlausGraf - am Sonntag, 31. Mai 2009, 13:58 - Rubrik: Open Access
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http://www.qucosa.de/ ist ein neues oder jedenfalls noch nicht sehr bekanntes Open-Access-Repositorium.
Die Suche in Google erbringt eine sehr überschaubare Trefferliste:
http://www.google.com/search?rlz=1C1CHMB_deDE291DE303&sourceid=chrome&ie=UTF-8&q=qucosa
Qucosa dient der Publikation, dem Nachweis und der langfristigen Archivierung von Dokumenten aus Wissenschaft und Wirtschaft. Das von den wissenschaftlichen Bibliotheken im Freistaat Sachsen getragene Angebot ist Teil der internationalen Open-Access-Bewegung.
Folgende Dokumentarten werden in elektronischer Form entgegen genommen:
Dissertationen und Habilitationen
Abschlussarbeiten wie Diplom-, Magister-, Masterarbeiten
Forschungsberichte
Proceedings
Preprints
Zeitschriftenartikel
sonstige Veröffentlichungen
Der Dokumenten- und Publikationsserver bietet den Autoren die weltweite Verfügbarkeit der Volltexte und eine langfristige Archivierung ihrer Publikationen.
Die Zitierfähigkeit ist durch eine dauerhafte, stabile WWW - Adresse (persistent identifier urn:nbn) garantiert.
Die elektronischen Dokumente werden mit Hilfe von strukturierten Metadaten bibliographisch beschrieben und über nationale und internationale Bibliothekskataloge, Suchmaschinen und andere Nachweisinstrumente erschlossen.
Zur Suche in Qucosa steht das Recherchemodul zur Verfügung.
Als registrierter Datenprovider der Open Archive Initiative (OAI) bietet dieser Server die Möglichkeit der Recherche und Erschließung der Metadaten durch Anbieter in aller Welt.
Qucosa beschränkt sich nicht auf Erstveröffentlichungen. Die meisten Verlage (u.a. Blackwell, Elsevier, Kluwer, Springer, Wiley) gestatten ihren Autoren inzwischen paralleles Open Access-Publizieren auf Hochschulservern. Gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrats können Autoren unter Einhaltung der Urheberechte die von ihnen verfassten Dokumente auch zusätzlich - eventuell nach einer Sperrfrist - auf dem Dokumentenserver veröffentlichen.
Die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter liegt in der Verantwortung der Autorinnen und Autoren bzw. der Herausgeber der elektronischen Dokumente.
Die Publikationen auf Qucosa sind ohne zeitliche Beschränkung verfügbar und für die langfristige Archivierung vorgesehen.
Das Ganze macht einen sehr unprofessionellen Eindruck, hat aber das Qualitätssiegel eines DINI-Zertifikats. Kritikpunkte sind:
* Es wird nicht deutlich, WER deponieren darf.
Auf http://www.sachsendigital.de/elektronisch-publizieren/ liest man:
Für wissenschaftliche Publikationen über Sachsen, insbesondere auch für Tagungsbeiträge und kleinere Forschungsarbeiten, besteht die Möglichkeit der zeitnahen Veröffentlichung auf elektronischem Wege.
Das von den wissenschaftlichen Bibliotheken im Freistaat Sachsen getragene Angebot des Dokumenten- und Publikationsservers Qucosa (Quality Content of Saxony) dient der kostenfreien Publikation, dem Nachweis und der langfristigen Archivierung von Dokumenten aus Wissenschaft und Wirtschaft.
Auf http://wwwcms.hs-zigr.de/HSB/de/index.html liest man:
Es gilt für Angehörige der sächsischen Hochschulen, die ihre Arbeiten einem breiten Publikum als Teil der internationalen Open-Access-Bewegung anbieten wollen.
Zusätzlich verlinkt
http://www.qucosa.de/otherinformation.php
noch den Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen, auf dessen Homepage mit der Suche nach Qucosa selbstverständlich keinerlei Informationen gefunden werden. Es bleibt offen, ob sächsische Kommunalbedienste, soweit diese wissenschaftliche Publikationen erstellen, Qucosa nützen können, auch wenn sich ihr Beitrag nicht auf Sachsen bezieht. Ebenso offen bleibt, ob Autoren außerhalb Sachsens, die über Sachsen publizieren, deponieren dürfen.
Gerade bei disziplinären Repositorien ist es das A und O, dass man transparent erfährt, welche Beiträge von welcher Personengruppe angenommen werden:
http://oad.simmons.edu/oadwiki/Disciplinary_repositories
Saardok ermöglicht den Vorschlag von (eigenen) Dokumenten, die sich auf das Saarland beziehen:
http://www.sulb.uni-saarland.de/welt/saardok/mail_formular.php
Ansonsten fällt mir aus dem deutschsprachigen Bereich nur noch ein:
http://www.ooegeschichte.at/Richtlinien_zur_Veroeffentlichung.441.0.html
* Es ist ja wohl ein Witz, dass Qucosa keinerlei Browsing erlaubt. Wer in Sachgebieten blättern will, muss die OAI-Schnittstelle bemühen:
http://search3.driver.research-infrastructures.eu/webInterface/showRepository.do?action=load&name=Qucosa
* Wenn man eine OAI-Schnittstelle hat, sollte man diese auch verlinken:
http://hsss.slub-dresden.de/oai/OAI-2.0
* Open Access heisst nicht nur gratis Open Access, das sollten endlich auch mal deutsche Repositorien-Manager merken. Es sollte mindestens die Möglichkeit vorgesehen werden, Beiträge unter eine CC- oder andere freie Lizenz zu stellen. Indem martialisch das bestehende Urheberrecht zugrundegelegt wird, schadet man der Open-Access-Bewegung nur.
* Besonders dumm ist es, jedes Dokument mit dem Titel "Einstieg zum Volltext" zu versehen. Selbst Freidok hat inzwischen begriffen, dass diese Art und Weise, seine Inhalte vor Suchmaschinen zu verstecken, kontraproduktiv ist (bei Suchmaschinen ist der Dokumenttitel ein wichtiges Kriterium).
Die Suche in Google erbringt eine sehr überschaubare Trefferliste:
http://www.google.com/search?rlz=1C1CHMB_deDE291DE303&sourceid=chrome&ie=UTF-8&q=qucosa
Qucosa dient der Publikation, dem Nachweis und der langfristigen Archivierung von Dokumenten aus Wissenschaft und Wirtschaft. Das von den wissenschaftlichen Bibliotheken im Freistaat Sachsen getragene Angebot ist Teil der internationalen Open-Access-Bewegung.
Folgende Dokumentarten werden in elektronischer Form entgegen genommen:
Dissertationen und Habilitationen
Abschlussarbeiten wie Diplom-, Magister-, Masterarbeiten
Forschungsberichte
Proceedings
Preprints
Zeitschriftenartikel
sonstige Veröffentlichungen
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Zusätzlich verlinkt
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Ansonsten fällt mir aus dem deutschsprachigen Bereich nur noch ein:
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* Es ist ja wohl ein Witz, dass Qucosa keinerlei Browsing erlaubt. Wer in Sachgebieten blättern will, muss die OAI-Schnittstelle bemühen:
http://search3.driver.research-infrastructures.eu/webInterface/showRepository.do?action=load&name=Qucosa
* Wenn man eine OAI-Schnittstelle hat, sollte man diese auch verlinken:
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* Open Access heisst nicht nur gratis Open Access, das sollten endlich auch mal deutsche Repositorien-Manager merken. Es sollte mindestens die Möglichkeit vorgesehen werden, Beiträge unter eine CC- oder andere freie Lizenz zu stellen. Indem martialisch das bestehende Urheberrecht zugrundegelegt wird, schadet man der Open-Access-Bewegung nur.
* Besonders dumm ist es, jedes Dokument mit dem Titel "Einstieg zum Volltext" zu versehen. Selbst Freidok hat inzwischen begriffen, dass diese Art und Weise, seine Inhalte vor Suchmaschinen zu verstecken, kontraproduktiv ist (bei Suchmaschinen ist der Dokumenttitel ein wichtiges Kriterium).
KlausGraf - am Sonntag, 31. Mai 2009, 13:11 - Rubrik: Open Access
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http://www.zugang-zum-wissen.de/journal/index.php?/archives/75-Fragen-an-das-Europaeische-Parlament-zu-Open-Access-fuer-Bildung-und-Wissenschaft.html (Version mit Links)
Fragen an das Europäische Parlament zu "Open Access" für Bildung und Wissenschaft
Warum Bildung und Wissenschaft Open Access zu Forschungsergebnissen benötigen
Wissenschaftler werden direkt oder indirekt über staatliche Finanzierung bezahlt. Sie arbeiten in öffentlich geförderten Einrichtungen und Universitäten. Der Austausch ihrer Ergebnisse geschieht im Allgemeinen in Form referierter (von Fachkollegen begutachteter) Zeitschriftenaufsätze. Diese Form des Austausches ist eine absolute Notwendigkeit, um in der Forschung Fortschritte zu erzielen.
Diese Forscher sind Autoren, zu deren staatlich finanziertem Berufsauftrag das Publizieren gehört, im Gegensatz zu Honorar-Autoren, die gegen Vergütung oder auf Tantiemen-Basis schreiben. Wissenschaftler und ihre Institution wollen, dass ihre Ergebnisse unmittelbar zugänglich sind, damit weltweit jeder Nutzer sie lesen, benutzen, anwenden und darauf aufbauen kann, ohne finanzielle oder andere Zugangsbarrieren.
Es gibt eine globale Entwicklung zur Schaffung von "Open Access" (OA) für die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung (siehe den angehängten einführenden Text zu OA), eine Entwicklung, die rasch zunehmend Anerkennung und weltweite Unterstützung findet, bei Wissenschaftlern, ihren Forschungseinrichtungen und deren Geldgebern, wie auch in der Öffentlichkeit, die als Steuerzahler die Forschung finanziert.
Aber es gibt auch immer noch zahlreiche Missverständnisse, was Open Access bedeutet, selbst unter ihren Verfechtern. Und es gibt Opposition gegen Open Access - hauptsächlich von großen, kommerziellen Verlagen. Open Access lässt sich realisieren, indem eine digitale Kopie der zur Veröffentlichung angenommenen Endfassung des Manuskripts aller referierten Zeitschriftenaufsätze auf der Instituts-Website des Autors unmittelbar nach Annahme zur Veröffentlichung durch eine Zeitschrift hinterlegt wird.
Fragen, die Journalisten stellen und Kandidaten beantworten sollten
Wir haben einige sehr gezielte Fragen an die Kandidaten für das EU-Parlament formuliert; Antworten von Kandidaten werden wir anschließend in der Wissenschafts-Community verbreiten. Der Zweck dieser Fragen ist, zu eruieren und deutlich zu machen, welche Hürden gegenwärtig auf EU-Ebene zu überwinden sind, um Gesetzgebung und Politik zu einer stabilen und verlässlichen Unterstützung für Forschungsinformation im digitalen Zeitalter mittels Open Access zu bewegen (während es weiterhin ganz in der Hand der Forscher bleiben soll, was und wo sie veröffentlichen wollen).
1. Wie wollen Sie mit Forschern kommunizieren, um ihre Anforderungen hinsichtlich der Gesetzgebung zu erfahren und zu verstehen? Ist Ihnen bewußt, dass weltweit Forschungsorganisationen einmütig Open Access fordern, in Deutschland z. B. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), die Helmholtz-Gemeinschaft (HG), der Wissenschaftsrat (WR), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), genau wie die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen sowie das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft ; in Großbritannien der Wellcome Trust, desgleichen auch in anderen EU-Ländern?
2. Sind Ihnen die Empfehlungen der Europäischen Gemeinschaft zugunsten von verpflichtendem OA bekannt, und kennen Sie die Petition für garantierten öffentlichen Zugang zu aus öffentlichen Mitteln geförderten Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung, die bis heute von 27.000 europäischen Wissenschaftlern und Forschungsorganisationen unterzeichnet wurde? Vgl. auch den von dem Journalisten Richard Poynder verfassten Artikel Open Access: The War in Europe.
3. Ist Ihnen die internationale Geltung der Empfehlungen von Wissenschaftsorganisationen zum Thema Open Access [UNESCO, SPARC, ...] bekannt? Und werden Sie mit den Trägern dieser Empfehlungen Kontakt aufnehmen?
4. Ist Ihnen bekannt, dass führende Universitäten der Welt eine Verpflichtung eingegangen sind, Open Access für das gesamte Aufkommen an referierten wissenschaftlichen Zeitschriftenaufsätzen ihrer Wissenschaftler sicherzustellen: Harvard, MIT, Universitäten Southampton (UK), Minho (PT) usf. (vgl. die Liste der OA-Verpflichtungserklärungen von Institutionen bei ROARMAP), und dass die meisten Universitäten und Forschungsinstitute inzwischen ein Open-Access-Repositorium für die digitalen Kopien der wissenschaftlichen Arbeiten ihrer Autoren eingerichtet haben?
5. Ist Ihnen bekannt, dass es eine besondere europäische Community gibt, nämlich die Wissenschaftler, für die noch keine spezifische Gesetzgebung existiert, die den notwendigen Anforderungen entspricht, um Forschung effizient betreiben zu können? Im Gegenteil, die derzeitige Gesetzgebung missbraucht das Copyright (und in Deutschland das Urheberrecht), um diese besondere Gruppe von Autoren, die ihre wissenschaftlichen Arbeiten als Teil ihrer Berufsaufgabe erstellen, in ein Rechtssystem zu zwängen, das ausschließlich für Honorar-Autoren entworfen wurde (die ihren Lebensunterhalt bestreiten, indem sie für den allgemeinen Verbraucher veröffentlichen). Das Ergebnis ist, dass die mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschung ihres vollen potentiellen Nutzungsumfangs und ihres Impacts beraubt wird. Das Ergebnis sind Barrieren aufgrund von Subskriptionsgebühren und Lizenzverträgen, die den Zugriff der Forscher auf Forschung blockieren, die zur freien Weitergabe und Verbreitung bestimmt sein sollte.
Werden Sie dabei helfen, die Aufmerksamkeit auf eine dringend notwendige Gesetzgebung zu lenken, die öffentlich geförderte, zur freien Weitergabe und Verbreitung bestimmte Forschungspublikationen anders behandelt als auf Vergütung und Tantiemen gerichtete gewerbliche Publikationen?
Die Frage ist: Ist die EU bereit, die bereichsspezifische Gesetzgebung zu schaffen, die die wissenschaftliche Forschung benötigt, oder wird sie fortfahren, die Bedürfnisse und die Werke aus öffentlichen Mitteln finanzierter Wissenschaftler so zu behandeln, als wären sie die gleichen wie gewerblich tätiger Autoren?
Hier für Sie noch einige Hintergrundinformationen zum Thema Open Access
WAS IST OPEN ACCESS?
Freier Online-Zugriff.
OPEN ACCESS WORAUF?
Auf die ca. 2,5 Millionen Artikel, die jährlich in referierten wissenschaftlichen Zeitschriften aller Disziplinen (und Sprachen) publiziert werden, geschrieben, um rezipiert zu werden, für Gebrauch und Impact, nicht gegen Honorar oder Tantiemen. Der Inhalt, auf den dies abzielt, sind von Fachkollegen begutachtete Zeitschriftenartikel, unmittelbar nach ihrer Annahme zur Veröffentlichung.
OPEN ACCESS: WIE?
Durch Hinterlegung (durch die Wissenschaftler) der begutachteten Endfassung des Autoren-Manuskripts (des "Postprints") in ihrem institutionellen Repositorium, unmittelbar nach der Annahme zur Veröffentlichung.
Die Hinterlegung des Postprints sollte verpflichtend gemacht werden, ebenso wie dies inzwischen 80 Organisationen der Forschungsförderung und Institutionen weltweit verlangen (darunter die Université de Liège, Harvard, Stanford und MIT), sowie alle Forschungsförderungsgremien Großbritanniens, und das NIH in den Vereinigten Staaten.
OPEN ACCESS: WARUM?
Der Zweck von verpflichtendem OA ist, dass Rezeption, Nutzung und Impact der Forschungsergebnisse dramatisch verstärkt werden und damit zur Erhöhung der Produktivität der Forschung, ihrer Fortschritte, Anwendungen und ihres technologischen, medizinischen und kulturellen Nutzens für die steuerzahlende Gesellschaft, die ja die Forschung finanziert, beitragen sollen.
OPEN ACCESS: WO?
Forschungsergebnisse sollten in dem institutionellen Repositorium (IR) der Institution, an der der Wissenschaftler arbeitet, oder in einem zentralen, fachbezogenen Repositorium (FR) hinterlegt werden.
OPEN ACCESS: WANN?
Alle einschlägigen Studien demonstrieren: je früher und breiter auf Forschungsergebnisse zugegriffen werden kann, umso größer sind Rezeption und Impact. Daher sollte die Hinterlegung der von Fachkollegen begutachteten Endfassung des Manuskripts unmittelbar nach der Annahme zur Veröffentlichung verlangt werden.
IST OPEN ACCESS DAS GLEICHE WIE "OPEN ACCESS PUBLIZIEREN"?
Nein, und die Vermischung beider Begriffe ist einer der häufigsten Irrtümer hinsichtlich OA. Es gibt zwei Wege für Wissenschaftler, um OA für ihre Forschung zu schaffen:
Der "Grüne Weg zu OA" ist der, den wir beschrieben haben: in einer der 25.000 referierten wissenschaftlichen Zeitschriften zu publizieren, die es weltweit für alle wissenschaftlichen Disziplinen und Sprachen gibt, und zugleich die begutachtete Endfassung des Manuskripts selbst zu archivieren, unmittelbar nach der Annahme zur Veröffentlichung.
Der "Goldene Weg zu OA" bedeutet in einer OA-Zeitschrift zu publizieren, d.h. einer Zeitschrift, die alle Aufsätze online frei zugänglich macht. Die große Mehrheit der 25.000 Zeitschriften billigt und unterstützt die "Grüne" OA-Selbstarchivierung, aber nur eine kleine Minderheit von Ihnen sind Gold OA. Im Übrigen erheben die Top Gold OA-Zeitschriften Publikationsgebühren (anstelle, oder zusätzlich zu Subskriptionsgebühren).
Daher liegt der Goldene OA nicht in den Händen der Wissenschaftler, im Gegensatz zum Grünen OA; der goldene Weg liegt in der Hand der Verlage. Außerdem kostet der Goldene OA für die führenden Gold OA-Zeitschriften Geld, welches von den bereits knappen Forschungsmitteln abgezweigt werden muß; Grüner OA kostet nichts. Und, als letztes: Grüner OA (da ganz in der Hand der Wissenschafts-Community) kann von den Institutionen und Geldgebern der Forscher verpflichtend gemacht werden, während das für Goldenen OA nicht möglich ist (weil er in der Hand der Verlage liegt und weil die Wissenschaftler in ihrer Entscheidung frei bleiben müssen, welche Zeitschrift für ihre Arbeit optimal ist).
WIRD „GRÜNES“ VERPFLICHTENDES OA DAS PUBLIZIEREN WISSENSCHAFTLICHER ZEITSCHRIFTEN ZUGRUNDE RICHTEN?
Nein, verpflichtende OA-Verpflichtungen von Forschungsinstitutionen und Förderorganisationen, die fordern, dass all ihre referierten Zeitschriftenartikel online frei zugänglich gemacht werden (Grüner OA), werden wissenschaftliche Zeitschriften nicht zerstören. Falls und wenn universeller Grüner OA Institutionen dazu bringt, ihre Zeitschriftenabos zu kündigen und damit Subskriptionen als Mittel zur Deckung der Publikationskosten von Zeitschriften nicht mehr tragfähig sind, werden Zeitschriften zum Publikationsmodell des Goldenen OA übergehen und die Publikationskosten werden von den Institutionen oder Förderorganisationen in Form einer Gebühr für jeden publizierten Artikel gedeckt werden.
Einführung in Open Access
Das World Wide Web gibt den Wissenschaftlern die Mittel an die Hand, ihre Forschungsergebnisse frei zugänglich zu machen, für jeden und überall. Wissenschaftler verkaufen ihre Veröffentlichungen nicht, sie geben sie umsonst her, und da 90% der weltweiten Forschung aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, sollten die Ergebnisse dieser Forschung öffentlich sein. Dies nennt man Open Access.
Warum ist Open Access so wichtig? Weil, im Fall von Zeitschriftenartikeln, nur die reichsten Institutionen in der Lage sind, sich einen leidlichen Anteil aller publizierten wissenschaftlichen Zeitschriften zu leisten; daher war es für die meisten Wissenschaftler nicht immer einfach, von solchen Aufsätzen Kenntnis zu erhalten und auf sie zuzugreifen. Aufsätze werden nicht von all denen wahrgenommen, für die sie relevant sind, und daher werden wissenschaftliche Ergebnisse nicht so verwertet wie sie könnten. Open Access ändert dies alles. Der Terminus "Open Access" wurde zuerst 2002 durch die "Budapest Open Access Initiative klar definiert. Sie definiert Open Access so:
"’Open Access’ meint, dass die wissenschaftliche Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen, sie indexieren, als Daten an Software übergeben und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren abgesehen von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind."
Die Open-Access-Forschungsliteratur besteht aus freien Online-Kopien referierter Zeitschriftenartikel und Konferenzberichte, ebenso technischen Berichten, Hochschulschriften und Arbeitspapieren, in manchen Fällen auch Buchkapiteln oder selbst ganzen Monographien. In den meisten Fällen gibt es keine Lizenzbeschränkungen für ihre Nutzung durch die Leser. Sie können daher frei für Forschung und Lehre und andere Zwecke benutzt werden. Manchmal bestehen Missverständnisse, was Open Access bedeutet. Es ist weder Publizieren im Selbstverlag, noch ein Weg, um die Begutachtung durch Fachkollegen (Peer review) und formelles Publizieren zu umgehen, noch ist es eine Art von zweitklassiger, Trivial-Publikation. Es ist einfach das Mittel der Wahl, um Forschungsergebnisse online für die gesamte Wissenschaftler-Community zugänglich zu machen.
Wie Open Access bereitgestellt wird
Open Access kann hauptsächlich auf zwei Wegen bereitgestellt werden. Erstens kann ein Wissenschaftler eine Kopie von jedem Artikel in ein Open-Access-Repositorium einstellen. Dies ist auch als Open Access Selbst-Archivieren bekannt. Zweitens, kann er oder sie Aufsätze in Open-Access-Zeitschriften veröffentlichen. Dies wird Open Access Publizieren genannt.
Open Access Selbst-Archivieren
Open-Access-Repositorien sind digitale Sammlungen von wissenschaftlichen Aufsätzen, die dort von ihren Autoren eingebracht wurden. Im Falle von Zeitschriftenartikeln kann dies entweder vor der Begutachtung ("Preprint") oder danach ("Postprint") geschehen. Der Postprint ist die Endfassung des Autoren-Manuskripts, nachdem die im Begutachtungsprozess verlangten Änderungen gemacht worden sind. Diese Fassung gehört noch dem Forscher, bis der Verlag sie annimmt und für eine Zeitschrift formatiert. Selbstarchivieren von Preprints ist in einigen Disziplinen üblich, in den meisten Disziplinen jedoch nicht.
Diese Open-Access-Repositorien enthalten Metadaten zu jedem Aufsatz (Titel, Verfasserangabe und andere bibliographische Details), und zwar in einem Format, das dem sog. Open Archives Initiative Protocol for Metadata Harvesting (OAI-PMH) genügt. Mit anderen Worten, sämtliche Open-Access-Repositorien arbeiten in einer standardisierten Weise, wodurch ihre Inhalte leicht indexierbar werden. Um auf die Inhalte dieser Archive zuzugreifen, können sie Google, Google Scholar oder andere Web-Suchmaschinen benutzen. Diese Suchmaschinen grasen die Inhalte der Archive weltweit und systematisch ab, die so eine gemeinsame Datenbank der aktuellen globalen Forschung bilden.
Open-Access-Repositorien
Die meisten Open-Access-Repositorien sind multidisziplinär angelegt und sind in Universitäten oder anderen Forschungseinrichtungen zu finden. Es gibt insgesamt derzeit um die 1.300 Repositorien, und diese Zahl ist über die letzten drei Jahre im Schnitt um 1 pro Tag angewachsen. Es gibt auch einige zentrale, fachbezogene Repositorien wie z.B. das ArXiv, das bestimmte Gebiete der Physik und verwandter Disziplinen abdeckt. Eine Liste von Open-Access-Archiven wird von der EPrints Website an der Universität Southampton geführt. Auch ausführliche Information, wie ein Repositorium aufgesetzt werden kann, sind auf dieser Website zu finden. Eine andere Liste von Repositorien wird von dem SHERPA Projekt an der Universität Nottingham gepflegt.
Copyright
Die gegenwärtige Politik der einzelnen Verlage in Bezug auf das Selbstarchivieren und das Copyright kann im Detail der SHERPA Projekt-Website an der Universität Nottingham entnommen werden (deutschsprachige Schnittstelle auf den Seiten der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation e.V. (DINI): "Was gestatten Verlage bei der Selbstarchivierung im Open Access?"). Die Reform des Urheberrechts in Deutschland aus der Perspektive der Wissenschaft wird vom Aktionsbündnis inmitten einer heftig tobenden Debatte vorangetrieben: "EU-Parlament stimmt gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen", und Lawrence Lessig: "Das alte Copyright muss weg."
Open Access Publizieren
Open-Access-Zeitschriften sind referierte Zeitschriften, auf deren Artikel online durch jedermann kostenlos zugegriffen werden kann. Einige erheben eine Publikationsgebühr für Artikel ("Article processing charges", oder APCs), womit sie das sonst übliche Modell, bei dem Bibliotheken für Abonnements auf Zeitschriften bezahlen, umkehren. Die Mehrheit der Open-Access-Zeitschriften erhebt allerdings keine solchen Gebühren und schafft es, die Publikation über Sponsoring, Zuschüsse, Anzeigenerlöse etc. zu finanzieren. APCs werden z.T. durch die Autoren bezahlt, in den meisten Fällen aber aus Forschungsbeihilfen oder institutionellen Fonds oder dem Instituts-Etat.
Eine umfassende Liste von Open-Access-Zeitschriften aus allen Fachgebieten wird von der Universität Lund gepflegt. Zum Zeitpunkt dieser Niederschrift enthielt die Liste ca. 4.000 Zeitschriften. Viele dieser Open-Access-Zeitschriften haben Impact-Faktoren und werden vom Institute for Scientific Information (ISI) für das Web of Science indexiert.
Warum Institutionen Open Access unterstützen sollten
Es wird Zeit für Universitäten und Forschungseinrichtungen, die neuen Technologien in die wissenschaftliche Kommunikation zu integrieren und die Papier-Ära und all die Publikationsregeln und -gewohnheiten, die mit ihr assoziiert waren, zu vergessen. Open Access erlaubt Wissen zu teilen und gemeinsam zu nutzen, beschleunigt den Fortschritt der Wissenschaft und ermöglicht den Entwicklungsländern Zugriff auf Forschungsinformation.
Für Forschungseinrichtungen selbst gibt es noch andere Gründe, warum sie Open Access unterstützen sollten. Empirisch lässt sich belegen, dass Artikel, die selbstarchiviert wurden, häufiger zitiert werden als solche, die nicht Open Access zugänglich sind. Eine Bibliographie von Studien zu Impact und Zitierhäufigkeit wird durch das "Open Citation Project" gepflegt. Universitäten und Forschungseinrichtungen profitieren von dem kumulativen Effekt des erhöhten Impacts (der erhöhten Sichtbarkeit und Wirksamkeit) ihrer Autoren. Darüber hinaus sind Open-Access-Repositorien von hohem Nutzen für akademische und Forschungseinrichtungen und die Forschungsförderorganisationen, um Steuerungs- und Managementinformationen und Berichte über ihre Forschungsprogramme zu generieren und so eine bessere Evaluierung, Überwachung und ein besseres Management der Forschung zu ermöglichen.
Verpflichtende Richtlinien, Forschungsergebnisse in Forschungsrepositorien abzulegen
Es gibt weltweit bereits 80 solcher Richtlinien: Die Hälfte kommt aus Institutionen, die andere von den Fördereinrichtungen (vgl. ROARMAP). Europa hat in dieser Hinsicht durchaus eine Vorreiterposition. Nicht nur hat eine Reihe von nationalen Organisationen der Forschungsförderung bereits verpflichtende Richtlinien verabschiedet und implementiert, auch die durch den neuen Europäischen Forschungsrat geförderten Arbeiten und 20% der im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU unterstützten Forschungsvorhaben stehen ebenfalls unter einer solchen Verpflichtung. Das Europäische Parlament könnte dazu beitragen, dass 100% Open Access für die Ergebnisse der europäischen Forschung erreicht wird.
Warum das Europäische Parlament Open Access fördern sollte.
Das Europäische Parlament sollte Open Access für alle von der Europäischen Kommission geförderten Forschungsprogramme und für die Forschungsergebnisse aller von der EU geförderten Universitäten und Forschungseinrichtungen verpflichtend machen. Das Ziel ist es, die Rezeption, Nutzung und den Impact (Sichtbarkeit und Wirkung) der Forschung in der EU zu maximieren und dadurch Fortschritt, Produktivität, Anwendungen und Nutzen der Forschung für die EU-Steuerzahler und die Welt zu steigern.
26. Mai 2009, Euroscience Workgroup on Science Publishing
Autorisierte Übersetzung des englischen Originals durch Bernd-Christoph Kämper 29.5.2009 ( CC-BY )
Update 11.06.2009 bck: Hinweis auf die deutschsprachige Schnittstelle zur SHERPA Projekt-Website auf den DINI-Seiten ergänzt ("Was gestatten Verlage bei der Selbstarchivierung im Open Access?")
Fragen an das Europäische Parlament zu "Open Access" für Bildung und Wissenschaft
Warum Bildung und Wissenschaft Open Access zu Forschungsergebnissen benötigen
Wissenschaftler werden direkt oder indirekt über staatliche Finanzierung bezahlt. Sie arbeiten in öffentlich geförderten Einrichtungen und Universitäten. Der Austausch ihrer Ergebnisse geschieht im Allgemeinen in Form referierter (von Fachkollegen begutachteter) Zeitschriftenaufsätze. Diese Form des Austausches ist eine absolute Notwendigkeit, um in der Forschung Fortschritte zu erzielen.
Diese Forscher sind Autoren, zu deren staatlich finanziertem Berufsauftrag das Publizieren gehört, im Gegensatz zu Honorar-Autoren, die gegen Vergütung oder auf Tantiemen-Basis schreiben. Wissenschaftler und ihre Institution wollen, dass ihre Ergebnisse unmittelbar zugänglich sind, damit weltweit jeder Nutzer sie lesen, benutzen, anwenden und darauf aufbauen kann, ohne finanzielle oder andere Zugangsbarrieren.
Es gibt eine globale Entwicklung zur Schaffung von "Open Access" (OA) für die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung (siehe den angehängten einführenden Text zu OA), eine Entwicklung, die rasch zunehmend Anerkennung und weltweite Unterstützung findet, bei Wissenschaftlern, ihren Forschungseinrichtungen und deren Geldgebern, wie auch in der Öffentlichkeit, die als Steuerzahler die Forschung finanziert.
Aber es gibt auch immer noch zahlreiche Missverständnisse, was Open Access bedeutet, selbst unter ihren Verfechtern. Und es gibt Opposition gegen Open Access - hauptsächlich von großen, kommerziellen Verlagen. Open Access lässt sich realisieren, indem eine digitale Kopie der zur Veröffentlichung angenommenen Endfassung des Manuskripts aller referierten Zeitschriftenaufsätze auf der Instituts-Website des Autors unmittelbar nach Annahme zur Veröffentlichung durch eine Zeitschrift hinterlegt wird.
Fragen, die Journalisten stellen und Kandidaten beantworten sollten
Wir haben einige sehr gezielte Fragen an die Kandidaten für das EU-Parlament formuliert; Antworten von Kandidaten werden wir anschließend in der Wissenschafts-Community verbreiten. Der Zweck dieser Fragen ist, zu eruieren und deutlich zu machen, welche Hürden gegenwärtig auf EU-Ebene zu überwinden sind, um Gesetzgebung und Politik zu einer stabilen und verlässlichen Unterstützung für Forschungsinformation im digitalen Zeitalter mittels Open Access zu bewegen (während es weiterhin ganz in der Hand der Forscher bleiben soll, was und wo sie veröffentlichen wollen).
1. Wie wollen Sie mit Forschern kommunizieren, um ihre Anforderungen hinsichtlich der Gesetzgebung zu erfahren und zu verstehen? Ist Ihnen bewußt, dass weltweit Forschungsorganisationen einmütig Open Access fordern, in Deutschland z. B. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), die Helmholtz-Gemeinschaft (HG), der Wissenschaftsrat (WR), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), genau wie die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen sowie das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft ; in Großbritannien der Wellcome Trust, desgleichen auch in anderen EU-Ländern?
2. Sind Ihnen die Empfehlungen der Europäischen Gemeinschaft zugunsten von verpflichtendem OA bekannt, und kennen Sie die Petition für garantierten öffentlichen Zugang zu aus öffentlichen Mitteln geförderten Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung, die bis heute von 27.000 europäischen Wissenschaftlern und Forschungsorganisationen unterzeichnet wurde? Vgl. auch den von dem Journalisten Richard Poynder verfassten Artikel Open Access: The War in Europe.
3. Ist Ihnen die internationale Geltung der Empfehlungen von Wissenschaftsorganisationen zum Thema Open Access [UNESCO, SPARC, ...] bekannt? Und werden Sie mit den Trägern dieser Empfehlungen Kontakt aufnehmen?
4. Ist Ihnen bekannt, dass führende Universitäten der Welt eine Verpflichtung eingegangen sind, Open Access für das gesamte Aufkommen an referierten wissenschaftlichen Zeitschriftenaufsätzen ihrer Wissenschaftler sicherzustellen: Harvard, MIT, Universitäten Southampton (UK), Minho (PT) usf. (vgl. die Liste der OA-Verpflichtungserklärungen von Institutionen bei ROARMAP), und dass die meisten Universitäten und Forschungsinstitute inzwischen ein Open-Access-Repositorium für die digitalen Kopien der wissenschaftlichen Arbeiten ihrer Autoren eingerichtet haben?
5. Ist Ihnen bekannt, dass es eine besondere europäische Community gibt, nämlich die Wissenschaftler, für die noch keine spezifische Gesetzgebung existiert, die den notwendigen Anforderungen entspricht, um Forschung effizient betreiben zu können? Im Gegenteil, die derzeitige Gesetzgebung missbraucht das Copyright (und in Deutschland das Urheberrecht), um diese besondere Gruppe von Autoren, die ihre wissenschaftlichen Arbeiten als Teil ihrer Berufsaufgabe erstellen, in ein Rechtssystem zu zwängen, das ausschließlich für Honorar-Autoren entworfen wurde (die ihren Lebensunterhalt bestreiten, indem sie für den allgemeinen Verbraucher veröffentlichen). Das Ergebnis ist, dass die mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschung ihres vollen potentiellen Nutzungsumfangs und ihres Impacts beraubt wird. Das Ergebnis sind Barrieren aufgrund von Subskriptionsgebühren und Lizenzverträgen, die den Zugriff der Forscher auf Forschung blockieren, die zur freien Weitergabe und Verbreitung bestimmt sein sollte.
Werden Sie dabei helfen, die Aufmerksamkeit auf eine dringend notwendige Gesetzgebung zu lenken, die öffentlich geförderte, zur freien Weitergabe und Verbreitung bestimmte Forschungspublikationen anders behandelt als auf Vergütung und Tantiemen gerichtete gewerbliche Publikationen?
Die Frage ist: Ist die EU bereit, die bereichsspezifische Gesetzgebung zu schaffen, die die wissenschaftliche Forschung benötigt, oder wird sie fortfahren, die Bedürfnisse und die Werke aus öffentlichen Mitteln finanzierter Wissenschaftler so zu behandeln, als wären sie die gleichen wie gewerblich tätiger Autoren?
Hier für Sie noch einige Hintergrundinformationen zum Thema Open Access
WAS IST OPEN ACCESS?
Freier Online-Zugriff.
OPEN ACCESS WORAUF?
Auf die ca. 2,5 Millionen Artikel, die jährlich in referierten wissenschaftlichen Zeitschriften aller Disziplinen (und Sprachen) publiziert werden, geschrieben, um rezipiert zu werden, für Gebrauch und Impact, nicht gegen Honorar oder Tantiemen. Der Inhalt, auf den dies abzielt, sind von Fachkollegen begutachtete Zeitschriftenartikel, unmittelbar nach ihrer Annahme zur Veröffentlichung.
OPEN ACCESS: WIE?
Durch Hinterlegung (durch die Wissenschaftler) der begutachteten Endfassung des Autoren-Manuskripts (des "Postprints") in ihrem institutionellen Repositorium, unmittelbar nach der Annahme zur Veröffentlichung.
Die Hinterlegung des Postprints sollte verpflichtend gemacht werden, ebenso wie dies inzwischen 80 Organisationen der Forschungsförderung und Institutionen weltweit verlangen (darunter die Université de Liège, Harvard, Stanford und MIT), sowie alle Forschungsförderungsgremien Großbritanniens, und das NIH in den Vereinigten Staaten.
OPEN ACCESS: WARUM?
Der Zweck von verpflichtendem OA ist, dass Rezeption, Nutzung und Impact der Forschungsergebnisse dramatisch verstärkt werden und damit zur Erhöhung der Produktivität der Forschung, ihrer Fortschritte, Anwendungen und ihres technologischen, medizinischen und kulturellen Nutzens für die steuerzahlende Gesellschaft, die ja die Forschung finanziert, beitragen sollen.
OPEN ACCESS: WO?
Forschungsergebnisse sollten in dem institutionellen Repositorium (IR) der Institution, an der der Wissenschaftler arbeitet, oder in einem zentralen, fachbezogenen Repositorium (FR) hinterlegt werden.
OPEN ACCESS: WANN?
Alle einschlägigen Studien demonstrieren: je früher und breiter auf Forschungsergebnisse zugegriffen werden kann, umso größer sind Rezeption und Impact. Daher sollte die Hinterlegung der von Fachkollegen begutachteten Endfassung des Manuskripts unmittelbar nach der Annahme zur Veröffentlichung verlangt werden.
IST OPEN ACCESS DAS GLEICHE WIE "OPEN ACCESS PUBLIZIEREN"?
Nein, und die Vermischung beider Begriffe ist einer der häufigsten Irrtümer hinsichtlich OA. Es gibt zwei Wege für Wissenschaftler, um OA für ihre Forschung zu schaffen:
Der "Grüne Weg zu OA" ist der, den wir beschrieben haben: in einer der 25.000 referierten wissenschaftlichen Zeitschriften zu publizieren, die es weltweit für alle wissenschaftlichen Disziplinen und Sprachen gibt, und zugleich die begutachtete Endfassung des Manuskripts selbst zu archivieren, unmittelbar nach der Annahme zur Veröffentlichung.
Der "Goldene Weg zu OA" bedeutet in einer OA-Zeitschrift zu publizieren, d.h. einer Zeitschrift, die alle Aufsätze online frei zugänglich macht. Die große Mehrheit der 25.000 Zeitschriften billigt und unterstützt die "Grüne" OA-Selbstarchivierung, aber nur eine kleine Minderheit von Ihnen sind Gold OA. Im Übrigen erheben die Top Gold OA-Zeitschriften Publikationsgebühren (anstelle, oder zusätzlich zu Subskriptionsgebühren).
Daher liegt der Goldene OA nicht in den Händen der Wissenschaftler, im Gegensatz zum Grünen OA; der goldene Weg liegt in der Hand der Verlage. Außerdem kostet der Goldene OA für die führenden Gold OA-Zeitschriften Geld, welches von den bereits knappen Forschungsmitteln abgezweigt werden muß; Grüner OA kostet nichts. Und, als letztes: Grüner OA (da ganz in der Hand der Wissenschafts-Community) kann von den Institutionen und Geldgebern der Forscher verpflichtend gemacht werden, während das für Goldenen OA nicht möglich ist (weil er in der Hand der Verlage liegt und weil die Wissenschaftler in ihrer Entscheidung frei bleiben müssen, welche Zeitschrift für ihre Arbeit optimal ist).
WIRD „GRÜNES“ VERPFLICHTENDES OA DAS PUBLIZIEREN WISSENSCHAFTLICHER ZEITSCHRIFTEN ZUGRUNDE RICHTEN?
Nein, verpflichtende OA-Verpflichtungen von Forschungsinstitutionen und Förderorganisationen, die fordern, dass all ihre referierten Zeitschriftenartikel online frei zugänglich gemacht werden (Grüner OA), werden wissenschaftliche Zeitschriften nicht zerstören. Falls und wenn universeller Grüner OA Institutionen dazu bringt, ihre Zeitschriftenabos zu kündigen und damit Subskriptionen als Mittel zur Deckung der Publikationskosten von Zeitschriften nicht mehr tragfähig sind, werden Zeitschriften zum Publikationsmodell des Goldenen OA übergehen und die Publikationskosten werden von den Institutionen oder Förderorganisationen in Form einer Gebühr für jeden publizierten Artikel gedeckt werden.
Einführung in Open Access
Das World Wide Web gibt den Wissenschaftlern die Mittel an die Hand, ihre Forschungsergebnisse frei zugänglich zu machen, für jeden und überall. Wissenschaftler verkaufen ihre Veröffentlichungen nicht, sie geben sie umsonst her, und da 90% der weltweiten Forschung aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, sollten die Ergebnisse dieser Forschung öffentlich sein. Dies nennt man Open Access.
Warum ist Open Access so wichtig? Weil, im Fall von Zeitschriftenartikeln, nur die reichsten Institutionen in der Lage sind, sich einen leidlichen Anteil aller publizierten wissenschaftlichen Zeitschriften zu leisten; daher war es für die meisten Wissenschaftler nicht immer einfach, von solchen Aufsätzen Kenntnis zu erhalten und auf sie zuzugreifen. Aufsätze werden nicht von all denen wahrgenommen, für die sie relevant sind, und daher werden wissenschaftliche Ergebnisse nicht so verwertet wie sie könnten. Open Access ändert dies alles. Der Terminus "Open Access" wurde zuerst 2002 durch die "Budapest Open Access Initiative klar definiert. Sie definiert Open Access so:
"’Open Access’ meint, dass die wissenschaftliche Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen, sie indexieren, als Daten an Software übergeben und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren abgesehen von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind."
Die Open-Access-Forschungsliteratur besteht aus freien Online-Kopien referierter Zeitschriftenartikel und Konferenzberichte, ebenso technischen Berichten, Hochschulschriften und Arbeitspapieren, in manchen Fällen auch Buchkapiteln oder selbst ganzen Monographien. In den meisten Fällen gibt es keine Lizenzbeschränkungen für ihre Nutzung durch die Leser. Sie können daher frei für Forschung und Lehre und andere Zwecke benutzt werden. Manchmal bestehen Missverständnisse, was Open Access bedeutet. Es ist weder Publizieren im Selbstverlag, noch ein Weg, um die Begutachtung durch Fachkollegen (Peer review) und formelles Publizieren zu umgehen, noch ist es eine Art von zweitklassiger, Trivial-Publikation. Es ist einfach das Mittel der Wahl, um Forschungsergebnisse online für die gesamte Wissenschaftler-Community zugänglich zu machen.
Wie Open Access bereitgestellt wird
Open Access kann hauptsächlich auf zwei Wegen bereitgestellt werden. Erstens kann ein Wissenschaftler eine Kopie von jedem Artikel in ein Open-Access-Repositorium einstellen. Dies ist auch als Open Access Selbst-Archivieren bekannt. Zweitens, kann er oder sie Aufsätze in Open-Access-Zeitschriften veröffentlichen. Dies wird Open Access Publizieren genannt.
Open Access Selbst-Archivieren
Open-Access-Repositorien sind digitale Sammlungen von wissenschaftlichen Aufsätzen, die dort von ihren Autoren eingebracht wurden. Im Falle von Zeitschriftenartikeln kann dies entweder vor der Begutachtung ("Preprint") oder danach ("Postprint") geschehen. Der Postprint ist die Endfassung des Autoren-Manuskripts, nachdem die im Begutachtungsprozess verlangten Änderungen gemacht worden sind. Diese Fassung gehört noch dem Forscher, bis der Verlag sie annimmt und für eine Zeitschrift formatiert. Selbstarchivieren von Preprints ist in einigen Disziplinen üblich, in den meisten Disziplinen jedoch nicht.
Diese Open-Access-Repositorien enthalten Metadaten zu jedem Aufsatz (Titel, Verfasserangabe und andere bibliographische Details), und zwar in einem Format, das dem sog. Open Archives Initiative Protocol for Metadata Harvesting (OAI-PMH) genügt. Mit anderen Worten, sämtliche Open-Access-Repositorien arbeiten in einer standardisierten Weise, wodurch ihre Inhalte leicht indexierbar werden. Um auf die Inhalte dieser Archive zuzugreifen, können sie Google, Google Scholar oder andere Web-Suchmaschinen benutzen. Diese Suchmaschinen grasen die Inhalte der Archive weltweit und systematisch ab, die so eine gemeinsame Datenbank der aktuellen globalen Forschung bilden.
Open-Access-Repositorien
Die meisten Open-Access-Repositorien sind multidisziplinär angelegt und sind in Universitäten oder anderen Forschungseinrichtungen zu finden. Es gibt insgesamt derzeit um die 1.300 Repositorien, und diese Zahl ist über die letzten drei Jahre im Schnitt um 1 pro Tag angewachsen. Es gibt auch einige zentrale, fachbezogene Repositorien wie z.B. das ArXiv, das bestimmte Gebiete der Physik und verwandter Disziplinen abdeckt. Eine Liste von Open-Access-Archiven wird von der EPrints Website an der Universität Southampton geführt. Auch ausführliche Information, wie ein Repositorium aufgesetzt werden kann, sind auf dieser Website zu finden. Eine andere Liste von Repositorien wird von dem SHERPA Projekt an der Universität Nottingham gepflegt.
Copyright
Die gegenwärtige Politik der einzelnen Verlage in Bezug auf das Selbstarchivieren und das Copyright kann im Detail der SHERPA Projekt-Website an der Universität Nottingham entnommen werden (deutschsprachige Schnittstelle auf den Seiten der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation e.V. (DINI): "Was gestatten Verlage bei der Selbstarchivierung im Open Access?"). Die Reform des Urheberrechts in Deutschland aus der Perspektive der Wissenschaft wird vom Aktionsbündnis inmitten einer heftig tobenden Debatte vorangetrieben: "EU-Parlament stimmt gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen", und Lawrence Lessig: "Das alte Copyright muss weg."
Open Access Publizieren
Open-Access-Zeitschriften sind referierte Zeitschriften, auf deren Artikel online durch jedermann kostenlos zugegriffen werden kann. Einige erheben eine Publikationsgebühr für Artikel ("Article processing charges", oder APCs), womit sie das sonst übliche Modell, bei dem Bibliotheken für Abonnements auf Zeitschriften bezahlen, umkehren. Die Mehrheit der Open-Access-Zeitschriften erhebt allerdings keine solchen Gebühren und schafft es, die Publikation über Sponsoring, Zuschüsse, Anzeigenerlöse etc. zu finanzieren. APCs werden z.T. durch die Autoren bezahlt, in den meisten Fällen aber aus Forschungsbeihilfen oder institutionellen Fonds oder dem Instituts-Etat.
Eine umfassende Liste von Open-Access-Zeitschriften aus allen Fachgebieten wird von der Universität Lund gepflegt. Zum Zeitpunkt dieser Niederschrift enthielt die Liste ca. 4.000 Zeitschriften. Viele dieser Open-Access-Zeitschriften haben Impact-Faktoren und werden vom Institute for Scientific Information (ISI) für das Web of Science indexiert.
Warum Institutionen Open Access unterstützen sollten
Es wird Zeit für Universitäten und Forschungseinrichtungen, die neuen Technologien in die wissenschaftliche Kommunikation zu integrieren und die Papier-Ära und all die Publikationsregeln und -gewohnheiten, die mit ihr assoziiert waren, zu vergessen. Open Access erlaubt Wissen zu teilen und gemeinsam zu nutzen, beschleunigt den Fortschritt der Wissenschaft und ermöglicht den Entwicklungsländern Zugriff auf Forschungsinformation.
Für Forschungseinrichtungen selbst gibt es noch andere Gründe, warum sie Open Access unterstützen sollten. Empirisch lässt sich belegen, dass Artikel, die selbstarchiviert wurden, häufiger zitiert werden als solche, die nicht Open Access zugänglich sind. Eine Bibliographie von Studien zu Impact und Zitierhäufigkeit wird durch das "Open Citation Project" gepflegt. Universitäten und Forschungseinrichtungen profitieren von dem kumulativen Effekt des erhöhten Impacts (der erhöhten Sichtbarkeit und Wirksamkeit) ihrer Autoren. Darüber hinaus sind Open-Access-Repositorien von hohem Nutzen für akademische und Forschungseinrichtungen und die Forschungsförderorganisationen, um Steuerungs- und Managementinformationen und Berichte über ihre Forschungsprogramme zu generieren und so eine bessere Evaluierung, Überwachung und ein besseres Management der Forschung zu ermöglichen.
Verpflichtende Richtlinien, Forschungsergebnisse in Forschungsrepositorien abzulegen
Es gibt weltweit bereits 80 solcher Richtlinien: Die Hälfte kommt aus Institutionen, die andere von den Fördereinrichtungen (vgl. ROARMAP). Europa hat in dieser Hinsicht durchaus eine Vorreiterposition. Nicht nur hat eine Reihe von nationalen Organisationen der Forschungsförderung bereits verpflichtende Richtlinien verabschiedet und implementiert, auch die durch den neuen Europäischen Forschungsrat geförderten Arbeiten und 20% der im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU unterstützten Forschungsvorhaben stehen ebenfalls unter einer solchen Verpflichtung. Das Europäische Parlament könnte dazu beitragen, dass 100% Open Access für die Ergebnisse der europäischen Forschung erreicht wird.
Warum das Europäische Parlament Open Access fördern sollte.
Das Europäische Parlament sollte Open Access für alle von der Europäischen Kommission geförderten Forschungsprogramme und für die Forschungsergebnisse aller von der EU geförderten Universitäten und Forschungseinrichtungen verpflichtend machen. Das Ziel ist es, die Rezeption, Nutzung und den Impact (Sichtbarkeit und Wirkung) der Forschung in der EU zu maximieren und dadurch Fortschritt, Produktivität, Anwendungen und Nutzen der Forschung für die EU-Steuerzahler und die Welt zu steigern.
26. Mai 2009, Euroscience Workgroup on Science Publishing
Autorisierte Übersetzung des englischen Originals durch Bernd-Christoph Kämper 29.5.2009 ( CC-BY )
Update 11.06.2009 bck: Hinweis auf die deutschsprachige Schnittstelle zur SHERPA Projekt-Website auf den DINI-Seiten ergänzt ("Was gestatten Verlage bei der Selbstarchivierung im Open Access?")
KlausGraf - am Sonntag, 31. Mai 2009, 01:24 - Rubrik: Open Access
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