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Open Access

http://cyberlaw.stanford.edu/system/files/Golan%20order_0.pdf

http://cyberlaw.stanford.edu/node/6149

http://digital-scholarship.org/digitalkoans/2009/04/05/public-domain-victory-in-golan-v-holder/

http://www.techdirt.com/articles/20090403/1619494384.shtml

Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf Wikimedia Commons haben:

http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Non-U.S._copyrights

http://commons.wikimedia.org/wiki/Template_talk:Not-PD-US-URAA

http://www.asis.org/Bulletin/Apr-09/Bulletin_AprMay09_Final.pdf

(Letzter Beitrag)

Siehe auch:
http://www.dlib.org/dlib/january08/ferreira/01ferreira.html

http://www.perlentaucher.de/blog/21_faz_enteignet_den_papst

Ob FAZ, Süddeutsche, Tagespiegel, Zeit, Frankfurter Rundschau oder taz, Zeit - sie alle machen bei dieser Enteignung der Autoren mit. Sie bieten Artikel feil, die ihnen nicht gehören. Der Urheber, also der Autor, sieht von den Einnahmen in der Regel keinen Pfennig.

Ausnahmsweise ein sachlicher Beitrag zu Christiane Schulzki-Haddouti.

Ich jedenfalls finde die Aussicht eines “differenzierten und inviduellen Rechtemanagement” grundsätzlich gut, da es nicht nur die Einzelverwaltung, sondern auch die Gruppenverwaltung mittels CC-Lizenzen zulassen würde. So könnte man en bloc etwa Bücher mit unterschiedlichen Creative-Commons-Lizenzen versehen, die damit die Entscheidung der Rechteinhaber transparent machen. Und darauf müsste sich das System der VG Wort auch einstellen können. Allerdings schweigt sich die VG Wort über CC-Lizenzen im Moment aus. Ich versuche seit drei Wochen schon dazu den Geschäftsführer zu befragen - ohne dass es mir gelänge.

Da gibt es schon deshalb keinen Dissens, weil ich ja selbst schon früher vorgeschlagen habe, freie Lizenzen in das im Rahmen des Settlement errichtete Registry zu implementieren:

http://archiv.twoday.net/stories/5598988/#5599382

Wir, die Unterzeichnenden, unterstützen den Gedanken von Open Access im Bereich von Wissenschaft und Bildung. Bei öffentlich geförderter Forschung sollte es selbstverständlich sein, dass deren Resultate der Öffentlichkeit auch auch kostenfrei zur Verfügung stehen. Für eine moderne Wissenschaftsgessellschaft brauchen wir erheblich mehr Open Access als bisher, nicht weniger!

Wir sind der Überzeugung, dass mehr elektronischer Open Access bei Verlagsprodukten sich eher positiv auf die Verkäufe auswirkt als negativ und dass Verlage auch mit Open Access attraktive Geschäftsmodelle entwickeln können, dass aber auf jeden Fall eine un-ideologische Herangehensweise an die unbestreitbaren Probleme des wissenschaftlichen Publikationswesens angemessener erscheint als polemische Manifeste, die die Enteignung der Urheber als Gefahr an die Wand malen.

Wir unterstützen die erheblich größere Sichtbarkeit wissenschaftlicher Publikationen und älterer gemeinfreier Werke durch Google Book Search. Auch wenn die Anliegen der Öffentlichkeit und der Bibliotheken bei dem für die USA ins Auge gefassten Settlement entschieden zu kurz kommen, stimmen wir der durch das Settlement zu erwartenden größeren Sichtbarkeit vergriffener urheberrechtlich geschützter wissenschaftlicher Werke deutschsprachiger Urheber in den USA zu und fühlen uns als Wissenschaftsurheber von der Verwertungsgesellschaft Wort, die Google zunächst das Recht der teilweisen Anzeige vergriffener Werke entziehen will, ganz und gar nicht vertreten.

Soweit wir - insbesondere nach dem § 38 des deutschen Urheberrechtsgesetzes - Rechtsinhaber an unseren wissenschaftlichen Publikationen (Beiträge in Sammelbänden, Bücher) sind, genehmigen wir Google, dass es im Rahmen von Google Book Search die Volltexte dieser unserer Publikationen (die in der Sprache des Settlement als "Beilagen" bezeichnet werden) weltweit kostenfrei zugänglich machen darf.

Wir fordern zugleich, dass als Teil des von Google geplanten Copyright-Registers ein Verzeichnis für Wissenschafts- und andere Autoren etabliert wird, in der diese die freie Anzeige ihrer Publikationen durch Google Book Search und die eventuelle Unterstellung unter freie Lizenzen wie Creative Commons eintragen können.


Wenn es möglich wäre, gegenüber der VG Wort differenziert zu erklären, welche Nutzungen man ggf. unter welcher freien Lizenz gegenüber Google und natürlich auch anderen Nachnutzern (da freie Lizenzen ein Angebot an jedermann darstellen) freigibt, dann wäre den Bedürfnissen der für Open Access aufgeschlossenen Wissenschaftsautoren voll und ganz Genüge getan und ein Widerspruch beim Wahrnehmungs- oder Berechtigungsvertrag der VG Wort, der beim augenblicklichen Stand der Dinge unausweichlich scheint, um das die Sichtbarkeit vernichtende Removal für die eigenen Buchbeiträge zu verhindern, nicht mehr geboten.

Aber angesichts der sattsam bekannten Tatsache, dass alle Verwertungsgesellschaften auf dem Kriegsfuß mit freien Lizenzen und CC stehen, ist das sicher ein unerfüllbarer Wunschtraum.

Ums martialisch zu formulieren: Wissenschaftsautoren und an freien Inhalten interessierte Autoren müssen ihre Bataillone sammeln. Wenn es nicht mit der VG Wort geht, geht es vielleicht gegen sie. Viel Hoffnung, dass sich viel bewirken lässt, habe ich nicht. Um im Bild zu bleiben: Ein kleines Fähnlein der Open-Access- und CC-Anhänger dürfte kaum etwas ausrichten gegen die durch jahrzehntelange Lobbyarbeit gestählte Kampfmaschine des Börsenvereins.

Aber das Urheberrechtsbündnis sollte auf jeden Fall den Versuch unternehmen, bei Google und der VG Wort nachdrücklich die Interessen der Wissenschaftsautoren zu vertreten.

Die Linkliste

http://open-access.net/de/allgemeines/rechtsfragen/urheberrecht_und_google_book_search/

ist inakzeptabel lückenhaft, nicht nur, weil Archivalia weitgehend fehlt. Das wäre bei dem Reuß-Kontext zwar entbehrlich, nicht aber bei Google Books. Umfangreicher und sorgfältiger:

http://infobib.de/blog/2009/03/25/materialsammlung-rund-um-den-heidelberger-appell/

Herr Ulmer versteigt sich zu der pathetischen Behauptung, dass das Lehrbuch in Deutschland seit vergangener Woche "tot" sei. Nein, das ist es ganz gewiß nicht. Wir hatten bei uns in Stuttgart in 2008 440,000 Kapitelabrufe auf lizenzierte deutschsprachige Springer e-books. Das wird hier bestens angenommen, ebenso wie die innovative Präsentation von Nachschlage- und Tabellenwerken im naturwiss.-techn. Bereich auf der Knovel-Plattform, um nur einmal zwei Beispiele zu nennen. "Gestorben" ist für uns an der Universitätsbibliothek Stuttgart allerdings seit letzter Woche der "UTB-Studi-e-book Trial". Unter normalen Umständen hätten wir den Trial vielleicht noch mitgemacht, in der Hoffnung, UTB im Verlaufe des Trials auf Grundlage des Feedbacks der Benutzer zu Nachbesserungen im Angebot (mehr Nutzerfreundlichkeit) bewegen zu können. Aber angesichts eines rabulistischen und wild herumulmernden Verlegers, der wissenschaftliche Bibliotheken und ihre Nutzer just zu dem Zeitpunkt an den Pranger stellt und mit abwegigen Behauptungen und Anschuldigungen zu kriminalisieren sucht, zu dem die Verlagskooperation UTB ihren bundesweiten Trial an Bibliotheken beginnt (ein geradezu geschäftsschädigendes Verhalten für alle beteiligten Verlage), kann man sich wirklich nur an den Kopf fassen und fragen "Bin ich im falschen Film?

Kommentiert BC Kämper http://www.boersenblatt.net/314659/ Weiterlesen dort lohnt sich.

Zum Thema
http://archiv.twoday.net/search?q=ulmer

http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/04-02-09.htm

Wieder einmal Pflichtlektüre und allemal gehaltvoller, was man in der Journaille dazu so lesen kann.

Weishaupt, Karin (2009): Freier Zugang und Qualität – kein Widerspruch! Etablierte Strukturen des Wissenschaftssystems behindern die Durchsetzung von Open Access. Internet-Dokument. Gelsenkirchen: Inst. Arbeit und Technik. Forschung Aktuell, Nr. 04/2009

http://www.iat.eu/forschung-aktuell/2009/fa2009-04.pdf

Etablierte Strukturen des Wissenschaftssystems
behindern die Durchsetzung innovativer
Publikationsformen und müssen kritisch
hinterfragt werden.
_ Open-Access-Zeitschriften können sich nur
schwer etablieren, weil ihnen meist der Impact
Factor fehlt, vor allem in Deutschland.
_ Aus der Erscheinungsform einer Zeitschrift können
keine Rückschlüsse auf ihre Qualität gezogen
werden; Open-Access-Zeitschriften praktizieren
überdurchschnittlich oft Begutachtungsverfahren.
_ Aber sowohl der Impact Factor als auch das
Begutachtungsverfahren sind inzwischen aufgrund
ihrer eklatanten Mängel heftig umstritten
und werden elektronischen Publikationen nicht
gerecht.

Dissertation von Uwe Thomas Müller

http://edoc.hu-berlin.de/docviews/abstract.php?id=29636

http://digital-scholarship.org/digitalkoans/2009/03/29/over-100-million-creative-commons-licensed-images-on-flickr/

Foto aus Sri Lanka, Fotograf: СНΛЯАKΛ http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en

 

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