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Open Access

http://wimbauer.wordpress.com/2009/03/29/open-access-und-googlebuchscan-aus-autorensicht/

Der Antiquar und Autor Tobias Wimbauer schreibt (am Schluss freundlicherweise einen Link auf Archivalia anfügend):

Derzeit wird in Zeitungen und im Internet mehr oder weniger informiert und mehr oder weniger ernsthaft bis aufgeregt über Fragen des „Open Access“ (bei manchen aka “Open Enteignung”) diskutiert, darein mengt sich die Diskussion über das Vorgehen von Google: ganze Bibliotheksbestände werden gescannt und online gestellt.

Als Autor, Rechercheur, Informationsjunkie und Dauersurfer bin ich in jede Richtung befangen. Beim Versuch zu sagen, was ich nun von Google Buchscan / Open Access halte, kam ich zu dem Schluss, dass ich die Buchscans befürworte, wenn sie nicht so durchgeführt werden, wie von Nicholson Baker in „Der Eckenknick“ geschildert, nämlich mit ersatzloser Vernichtung des Originals nach dem Scan. Die erzürnt Baker zurecht.

1. Als Autor. Als Autor bin ich natürlich an der Verbreitung meiner Texte interessiert. Nicht zuletzt aus pekuniären Gründen. Denn nur ein verkauftes Buch bringt etwas ein.

2. Als Rechercheur. Als Rechercheur für beispielsweise mein Buch „Personenregister der Tagebücher Ernst Jüngers“ (Freiburg 1999: Rombach; 2. Aufl.: Schnellroda 2003: Edition Antaios, derzeit vergriffen) bin ich auf gute Quellen angewiesen für Lebensdaten, Zitatverifikation usw. Und da führte früher kein Weg an gedruckten Quellen vorbei, da Onlinequellen oft widersprüchlich waren. Durchsuchbare, gescannte Bücher lösen da allerhand Probleme im Handumdrehen. Es werden mit einem Klick Quellen verfügbar, nach denen ich mir vor 10-12 Jahren bei meinen Recherchen fürs Jüngerregister noch die Füsse wundlief.

3. Als Leser und Autor. Schon mehrfach habe ich über Googlebuchdings in Bücher hineingesehen, ebenso mit der SearchInside-Funktion von Amazon. Und einige der Bücher habe ich nach 1-2 angesehenen Probeseiten dann gekauft und gelesen, oder zur Lektüre irgendwann in die Regale gestellt. Manches Buch allerdings habe ich nach Durchsicht einiger gescannter Seiten ganz bewusst nicht gekauft.

4. Als Autor. Von mir sind im Moment zwei Bücher komplett verfügbar bei Googlebuch: Mein Jüngerregister in der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage von 2003, und „Anarch im Widerspruch. Neue Beiträge zu Werk und Leben der Gebrüder Jünger“ von 2004 .

Wenn man nun in diesen beiden Büchern sucht, bekommt man 5-Zeilen-Schnippsel angezeigt und mehr nicht. Man kann also nicht einmal ganze Seiten oder mehr lesen. Kurz: Wenn jemand etwas sucht, etwa einen Namen, dann findet er rasch, ob er im durchsuchten Buch fündig wird – oder nicht. Aber sich durch ein ganzes Kapitel mit diesen Schnippseln durchzusuchen, das dürfte jedem zu aufwendig sein, und wenn das Buch nicht absolut verschollen ist, wird man eher das Buch leihen oder kaufen, als da sich die Finger wund zu frickeln. Und auch die recht comfortable Search-Inside-Funktion von Amazon, die zwar ganze Seiten anzeigt, aber eben nicht mehr, führt nicht dazu, dass das Buch dadurch unkaufwürdig wird.

Ich bin der festen Überzeugung, dass jemand, der regelmässig mein Jüngerregister nutzen will, oder jemand, der den „Anarchen im Widerspruch“ lesen will, dass dem ein PDF o.ä. nicht genügt. 300+ Seiten liest man nicht am Bildschirm.Die druckt man sich auch nicht aus. Die will man als Buch.

Und wenn doch: jemand der das tut, würde das Buch auch nicht kaufen, wenn es nicht online im Volltext verfügbar wäre. Der würde warten, bis jemand die Datei irgendwo hinstellt. Oder eben auf die Lektüre verzichten.

Oder er würde in die nächste Bibliothek gehen und sich das Buch ausleihen oder per Fernleihe kommen lassen. Im Gegensatz zur Online-„Fernleihe“ via Buchscan, regt sich darüber niemand auf. Weil das ja zum Bildungsauftrag des Landes gehört usw. Die Onlinebibliothek ist aber vielleicht die adäquate Ausformung des Bildungsauftrags für das 21. Jahrhundert? Nicht? Doch!

Nochmal als Autor. Im ersten Moment hatte ich mich geärgert als ich sah, dass die beiden genannten Bücher von mir komplett online sind, weil mich niemand gefragt hatte und den Verlag auch nicht. Im zweiten Moment aber fühlte ich mich geschmeichelt, dass man meine Bücher Seite für Seite in der University of Michigan auf den Scanner legt und ablichtet. Überhaupt ist es doch toll, dass die Bücher in Michigan stehen, dass man sich dort dafür interessiert.

Und die Vorstellung, dass eine studentische Hilfskraft oder sonstwer meinethalben ein Paarhundertmal auf den „Start“-Knopf drückte, finde ich vergnüglich.

Vieles in der aktuellen Debatte geht weit vorbei, etwa wenn Marek Liebermann in der Süddeutschen von heute von der „Gratis-Fratze“ spricht, die den Kreativen die Geschäfte verhageln würden. Das stimmt doch nicht. Es ist letztlich Gratis-Werbung:

Bei einem guten Buch ist jede gescannte Seite ein Kaufargument.

Bei einem schlechten Buch ist jede gescannte Seite ein Fingerwegdavonargument.

Aber unterstellt, dass ein Leser selbst entscheiden kann und vielleicht ganz andere Masstäbe hat als vielleicht ich, ist das Qualitätsargument nachrangig.

Bei wissenschaftlichen Texten – um diese geht es eigentlich bei der Open-Access-Debatte, es geht nicht um Romane oder Lyrik – sind die Verkaufszahlen sowieso meist vernachlässigbar. Für den Autor gibt’s meist ohnehin nur Freiexemplare und / oder Sonderdrucke, wenn Honorar, dann auch nur pauschal, aber doch nicht nach Verkaufszahlen. Es zählt für den Autor (der Verleger misst anders) also allenfalls, dass möglichst viele seine Thesen, Ausführungen, Erkenntnisse etc.pp lesen, und dass sie zitiert werden. Durch Scan und kostenfreie Onlineverfügbarkeit ist für Verbreitung und damit virulente Wirksamkeit gesorgt.

Die ungefragte Bucherfassung durch Google ist zwar zunächst ein Rechtsbruch – etwa analog zum Photokopieren eines vollständigen Buches [wer hat das als Student noch nie gemacht?!], nämlich eine Urheberrechtsverletzung. Aber, grosses Aber: dieser Rechtsbruch ist für Forscher und Liebhaber, für Leser und Rechercheure von Nutzen. Er ist Weichenstellung für etwas wichtigeres:

Denn eigentlich ist die ungefragte Bucherfassung in grossem Stil nichts anderes als die Modernisierung des Bibliotheksbegriffs. Sie ist dabei nicht weniger als die Revolutionierung des demokratischen Bildungsideals: das jederzeit zugängliche, geballte Wissen für jedermann.

Es gibt viel Unnützes und Halbwahres im Netz. Je mehr gute, wichtige, intelligente, kluge, weisheitsdurchsättigte Texte online sind, desto mehr haben alle davon und desto obsoleter werden obsolete, halbgare Quellen:

Ich hörte von allerlei Schularbeiten, deren einzige Quelle die Wikipedia war. Wenn künftig „Google Buchsuche“ die Hauptquelle sein wird, ist mir auch um die Bildung der Schüler nicht mehr bang.

Eines noch zum Schluss. Beim Überlesen dieses Textes beschleicht mich die Befürchtung, dass dies als Progoogletext aufgefasst werden könne. Das ist es gar nicht. Wer mich kennt, der weiss das. Und wer mich nicht kennt, der weiss es jetzt.

Bringt die Bibliotheken zu den Leuten! Anders gesagt: Bringt die Bücher zu den Leuten! Als Antiquar und Autor habe ich ohnehin nichts anderes im Sinn.


Danke für diese besonnene Stellungnahme, die ich mit freundlicher Genehmigung wiedergeben darf.

Nachdem sich Verleger Matthias Ulmer heute einen Schlagabtausch mit mir in Sachen Google Book Search lieferte

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html

ergriff auch Bernd-Christoph Kämper von der UB Stuttgart das Wort:

Nach ihrem nun öffentlich gemachten Brief werden wir in Stuttgart unseren geplanten UTB Trial wohl nicht mehr anlaufen lassen. Warum sollten wir uns dafür hergeben, mit einem Verleger zu kooperieren, der in dreister Manier Bibliotheken und ihre Nutzer für die Wahrnehmung ihrer durch das UrhG garantierten Rechte zu kriminalisieren sucht. Wir werden nicht Ihre willigen Helfer sein, die dafür sorgen, dass sich die Abkassier-Mentalität des Ulmer-Verlags als Modell für andere Verlage erweist, indem die Studierenden für jeden Ausdruck aus einem ihrer E-Books zur Kasse gebeten werden. Wenn nicht mal eine Übernahme von Textpassagen durch Kopieren & Einfügen möglich ist, dann weiß ich sowieso nicht, was solch ein Produkt an der Hochschule zu suchen hat (vgl. Oliver Obst in http://www.uni-muenster.de/ZBMed/aktuelles/1198 , der von einer "doppelten Versuchsanordnung" spricht und mit Recht das "innovativ" in Anführungszeichen setzt). "Wenn ein Nutzer aus einem eBook etwas kopieren möchte, so wird er auf den Shop der UTB-Website weitergeleitet (dieses Weiterleiten ist kostenlos) und kann dort Druckrechte kaufen und mit seiner Kreditkarte bezahlen." Nachdem es daran massive Kritik gab, soll es jetzt ein Standard-Kopierrecht geben, das sich auf ca. 2 bis 5 Seiten pro Titel beschränken wird. Alternativ soll es auch möglich sein, weitere Kopierrechte über den integrierten UTB-Shop mit der lizenzierenden UB zentral abzurechnen, was die Kosten gewaltig in die Höhe treiben dürfte. Wenn Sie so tun, als wären sie mit ihrem Angebot bei den Bibliotheken auf begeisterte Resonanz gestoßen, dann unterschlagen Sie, dass es im Vorfeld und immer noch massive Kritik wegen der eingeschränkten Druck und Kopierrechte gegeben hat - viele Bibliotheken haben sich nur mit großen Bauchschmerzen zu einem Trial entschlossen, weil UTB in manchen Bereichen ein Quasi-Monopol hat und sie denken, dass sie nicht drum herum kommen. Die von Bibliotheken im Vorfeld des Trials in Gesprächen mit UTB geäußerten Wünsche wurden größtenteils völlig ignoriert.

http://www.uni-muenster.de/ZBMed/aktuelles/1198

Die ULB meldet: 400 Lehrbücher der UTB-Verlagsgruppe stehen als E-Books zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt über www.libreka.de. Hierbei handelt es sich um einen doppelten Versuchsaufbau: Zum einen möchte der Verlag sein im Aufbau befindliches E-Book-Angebot testen, zum anderen soll sein “innovatives” Geschäftsmodell (s.u.) am Markt geprüft werden. Anregungen und Verbesserungsvorschläge deshalb bitte unbedingt an Testangebote.ULB schicken!

UTB-Geschäftsmodell: Anders als bei allen bisherigen E-Book-Angeboten, sei es von Springer, Thieme, Lippincott oder Elsevier gilt für die UTB-E-Books:

Kein PDF, nur mittlere Lesbarkeit
Kein Herunterladen bzw. Ausdrucken möglich
Keine Übernahme von Textpassagen durch Kopieren & Einfügen möglich
Kosten sind nutzungsabhängig: 28 Cent pro Aufruf eines Buches (unabhängig von der betrachteten Seitenzahl)

http://www.sueddeutsche.de/351385/637/2820647/Das-wollt-ihr-ni-cht-wirkli-ch.html

Zitat:

Was für ein Gesicht machen wir, die wir mit Kreativen Geschäfte machen und/oder die Schätze ihrer Arbeit lieben, wenn uns die Gratis-Fratze angrinst? Und auf welcher Seite steht die Politik?

Am vergangenen Wochenende haben 160 Autoren, Verleger und Wissenschaftler den "Heidelberger Appell" unterzeichnet, darunter so großartige Leute wie Michael Krüger, Georges-Arthur Goldschmidt und Vittorio Klostermann. Sie lehnen alle Versuche ab, "das für Literatur, Kunst und Wissenschaft fundamentale Urheberrecht, das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Presse- und Publikationsfreiheit zu untergraben".

Quer durch alle Branchen muss man sagen: Ohne technischen und rechtlichen Schutz ist der Wettlauf mit der Zeit und gegen den Zeitgeist nicht zu gewinnen.


Opa, geh wieder schlafen!

Via
http://infobib.de/blog/2009/03/28/auch-marek-lieberberg-weis-nicht-was-open-access-bedeutet/ mit Kritik

Zum Thema
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

1. In der taz wird inzwischen doch Kritik an den veralteten Vorstellungen der Initiatoren des Heidelberger Appells geäußert:

Niemand außer ein paar Bilderstürmern dürfte bestreiten, dass sich die Uhr nicht auf die Zeit vor Google und vor der Digitalisierung zurückdrehen lässt. Was einmal in der Welt zirkuliert, verschwindet nicht mehr. Die neuen Technologien bringen Nutzungsmöglichkeiten mit sich, die für Produzenten wie Konsumenten zu reizvoll sind. Erinnert sich heute noch jemand daran, wie der Übergang vom Blei- zum Fotosatz vonstatten ging und die Verleger sich über die Wegrationalisierung eines ganzen (hoch gebildeten!) Berufsstandes gefreut haben?

Oder in der anderen Richtung an die rührigen Raubdrucker, die in den 1970er-Jahren in Deutschland erst linke Literatur und später Bestseller großer Verlage illegal herstellten und sie im Handverkauf auf Straßen und Kneipen vertrieben? Das waren Mundräuber, die das Urheberrecht aus romantischen oder kleinkriminellen Motiven verletzten. Damals entstand eine No-Copyright-Szene, die keine breite Wirkung erzielte, von der sich allerdings die späteren Netzaktivisten ihr Vokabular holten: keine Zensur, freier Zugang für alle zum kulturellen Reichtum usw.


2. Die VG Wort hat mir wie den anderen Wahrnehmungsberechtigten einen Rundbrief geschickt, der auch nicht sprachlich besser ist als die teilweise irreführende Google-Übersetzung der Vereinbarung. Die Arbeitsgruppe der VG Wort schlägt vor, dass durch eine Änderung des Wahrnehmungsvertrages bzw. im Rahmen einer Beauftragung folgende Rechte aus dem Google-Vergleich wahrgenommen werden:

- Vergütungsansprüche für vor dem 5.5.2009 erfolgte Digitalisierungen

- Das Recht, die Entfernung von sämtlichen vergriffenen Büchern zu verlangen. "Gleichzeitig soll die VG Wort das Recht eingeräumt bekommen, digitale Nutzungen von vergriffenen Büchern weltweit für Google (über das Google-Partnerprogramm) oder Dritte zu lizenzieren, sofern nicht Autor oder Verlag dem widerspricht."

- Das Recht, die Entfernung von sämtlichen lieferbaren Büchern zu verlangen. Gleichzeitig soll der VG Wort "möglicherweise das Recht eingeräumt werden, Suchmaschinen wie Google die Indexierung von Büchern (Volltextsuche im Buchinhalt) zu lizenzieren, sofern dem Internetnutzer ausschließlich bibliographische Angaben und keine Buchinhalte angezeigt werden".

Die VG Wort beabsichtigt nicht, ein vollständiges "opt out" zum Vergleich oder "objections" gegenüber dem Gericht vorzutragen. Beide Rechte müssten bis zum 5. Mai 2009 ggf. individuell ausgeübt werden.

3. Ich habe die kostenfreie Telefonnummer 00 800 8000 3300 angerufen. Bis 18:30 Uhr MEZ hätte im Call Center eine deutschsprachige Mitarbeiterin zur Verfügung gestanden, aber es wurde eine Dolmetscherin hinzugezogen. Die beiden Damen waren ganz reizend, auch wenn ich es vorgezogen habe, überwiegend schlechtes Englisch zu sprechen. Besondere urheberrechtliche Fachkenntnisse waren aber leider nicht vorhanden.

Ich bemühte mich darzulegen, dass ich als Autor in Deutschland in einem Verlagsvertrag alle Rechte abgebe, vergleichbar einem Transfer of Copyrights (buy-out-Vertrag): Vervielfältigung und Verbreitung, Weiterlizenzierung, Übersetzung, Vertrieb auch in den USA usw.

Nach diesen Erläuterungen kam die Google-Mitarbeiterin zu dem Schluss, dass ich als Autor NICHT der Gruppe der Autoren gemäß dem Settlement angehöre, dass also der Vertreter gegenüber Google der Verlag ist.

Damit sehe ich meine Position unter
http://archiv.twoday.net/stories/5607112/
bestätigt.

Natürlich ist es der VG Wort unbenommen, die Vergütungansprüche wie üblich zwischen Verlegern und Autoren aufzuteilen. Wie allerdings eine Aufteilung bei 60 Dollar von Google anders aussehen soll als 30:30 ist rätselhaft, selbst wenn man keine Verwaltungskosten der VG Wort in Abzug bringt. Für ein einzelnes Buch wird der Autor also nicht mehr als 30 Dollar erwarten dürfen.

Meine zweite Frage war die nach den "Inserts" (Beilagen). Meine Ansicht, dass bei Beiträgen in Sammelbänden in der Regel nach § 38 UrhG der Autor als Rechteinhaber am Settlement beteiligt ist, wurde bestätigt. Beiträge in Sammelbänden sind vollständige Inserts (teilweise Inserts wären z.B. längere Zitate aus selbstständigen Werken, auszugsweise Wiedergaben usw.).

4. Zu der von Google angebotenen Datenbank, zugänglich nach Registrierung unter

http://www.googlebooksettlement.com/

Es ist völlig unklar, was genau Inhalt der Datenbank ist (siehe dazu die Kommentare zu http://archiv.twoday.net/stories/5607112/). Google Book Search enthält ja jede Menge bibliographischer Daten, ohne dass eine der drei Anzeigeoptionen gegeben ist bzw. ohne dass Inhalte als Schnipsel oder per Voransicht dargestellt werden.

Bei diesen bibliographischen Angaben kann es sich um Bücher handeln, die zur Digitalisierung vorgesehen oder eventuell bereits digitalisiert sind. Es kann sich aber auch um Bücher handeln, die sich derzeit noch gar nicht im Verfügungsbereich von Google befinden, also im Bestand von Partnerbibliotheken bzw. von diesen für Google freigegeben.

Meldet man einen Anspruch an, sollte man eigentlich erfahren, ob ein Buch bereits digitalisiert wurde, aber ich habe ein Insert angemeldet von einem Buch, von dem ich wusste, dass es in Vorschau verfügbar ist, doch es wurde "nicht digitalisiert". Dies bedeutet wohl, dass sich digitalisiert nur auf das Bibliotheksprogramm bezieht.

Der Eintrag in der Verwaltung sieht dann so aus:

Title:Adelige und bürgerliche Erinnerungskulturen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit

Author:Werner Rösener

Imprint or Publisher:Vandenhoeck & Ruprecht

Year:2000

Format:Book

Identifier:ISBN:3525354274, LCCN:2002390378, OCLC:247485283, OCLC:48111722

Digitization status:Not digitized, and will not be digitized on or before May 5, 2009, without authorization.- View on Google Book Search

Commercial Availability:This book is classified as not Commercially Available in the United States.

Rightsholders Klaus Graf - this is your claim

Manage Insert

Display Uses:Display Uses authorized [ja]
Display Uses not authorized
Learn more
Edit Insert Claim
You may edit the information you provided to claim this Insert. By saving your change, you certify that it is true to the best of your knowledge, information, and belief. If you feel you have claimed this Insert in error, unclaim this Insert now.

Insert type:This is an Entire Insert. [ja]
If this box is not checked, this Insert will be claimed as a Partial Insert.

Location: - [Seitenzahlen, habe ich nicht angegeben]

Description: [Titel habe ich nicht angegeben]


Diese Ansicht, dass es nur auf das Bibliotheksprogramm ankommt, bestätigte sich, als ich einen Anspruch für ein Buch von mir anmeldete (obowhl in Deutschland der Verlag die Rechte hat), aber dafür gibts ein Undo:

Title:Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert

Author:Klaus Graf

Imprint or Publisher:Einhorn-Verlag

Year:1984

Format:Book

Identifier:ISBN:3921703530, LCCN:85147019, OCLC:13281639, OCLC:251655957, OCLC:251795337

Digitization status:Digitized without authorization.- View on Google Book Search

Commercial Availability:This book is classified as not Commercially Available in the United States.

I challenge the Commercial Availability status of this book.
Please include any information that might aid the Registry in determining the Commercial Availability of your book.

Rightsholders Klaus Graf - this is your claim
Manage book
You may control the Display Uses or remove this book using the checkboxes below. Books classified as not Commercially Available start with all Display Uses included (i.e., boxes checked). Books classified as Commercially Available start with all Display Uses excluded. If you wish to make changes, please check or uncheck the boxes and provide additional information as applicable.

Display Uses: Consumer Purchase
Automatically use the Settlement-Controlled Price
Specify a sales price $ in U.S. dollars

Institutional Subscriptions and Public Access Service
Excluding these services for books classified as not Commercially Available will also exclude Consumer Purchase.

Preview Use
Standard Preview
Continuous Preview
Fixed Preview

[Bezieht sich leider nicht auf die Möglichkeit, ein Buch ganz freizugeben.]

Snippet Display
Front Matter Display
Advertising
Book Annotation Sharing


Removal:Remove from Google Book Search and Library Digital Copies
Hosted Version

Interest in hosted version I am interested in a Hosted Version of the book for my web site. Please contact me when this is available.

[Einbindung des Buchs via Google auf der eigenen Website]

Pictorial works

Pictorial Rights I own the rights to all pictorial works in this book (such as photographs, illustrations, maps or paintings).
Edit claim
You may edit the information you provided to claim this book. By saving your change, you certify that it is true to the best of your knowledge, information, and belief. If you feel you have claimed this book in error, unclaim this book now. [done]

Work made for hire:This book is a work for hire.
If this box is not checked, this book will be claimed as not a work for hire.

Rights:I am confident that the rights to the book have not reverted (based, e.g., on the type of book or type of contract for the book).
I am highly confident that the rights to the book have not reverted (based, e.g., on the individual book or contract for the book).
I own the rights (including through reversion to me or my predecessor in this interest from the publisher)My client owns the rights (including through reversion to client or predecessor in this interest from the publisher)
Rights have not reverted to me (or my predecessor in this interest) from the publisherRights have not reverted to client (or predecessor in this interest) from the publisher
I do not know if the rights have revertedI do not know if the rights have reverted


Ich habe noch einen Anspruch für einen Aufsatz, der offenbar als Sonderdruck in die Datenbank geraten ist, als "Buch" angemeldet. Er befindet sich erwartungsgemäß im WorldCat:

http://www.worldcat.org/oclc/177293654

Fazit: Derzeit ist es also nicht möglich, Google weitergehende Nutzungen, als es das Settlement vorsieht, zu erlauben (z.B. Anzeigen des Volltextes). Dies geht im Augenblick (und womöglich auch in Zukunft) ausschließlich über das auf kommerzielle Verleger ausgerichtete Partnerprogramm, d.h. man sendet ein PDF ein oder das Buch.

5. Abschließende Bewertung

Entscheidend ist, ob die VG Wort für diejenigen Autoren sprechen darf, die an einer möglichst großen Sichtbarkeit ihrer Werke in Google Book Search interessiert sind z.B. Wissenschaftsautoren.

Die von ihr ins Auge gefassten Maßnahmen führen zu einer eklatanten Verschlechterung der wissenschaftlichen Recherchequalität von Google, denn sowohl vergriffene als auch lieferbare Bücher werden aus dem Index verschwinden, also nicht mehr durchsuchbar sein!

Daran können auch die belletristischen Autoren nicht das geringste Interesse haben, zumal das Lieblingskind des Buchhandels LIBREKA überhaupt nicht mit Google konkurrieren kann.

Bei vergriffenen Büchern kann die VG Wort Lizenzen erteilen, aber wer sagt denn, dass Google sofort auf diese Bedingungen eingeht? Erst einmal sind die unzähligen Möglichkeiten, durch Volltextsuche Neues zu finden, futsch.

Nur "möglicherweise" soll Google erlaubt werden, bei lieferbaren Büchern eine Volltextsuche anzubieten. Die kurzen Buchauszüge und Snippets, die ja in vielen Fällen höchst nützlich sind, werden dann der Vergangenheit angehören.

Getrieben von Ewiggestrigen, einer ideologisch verbohrten Verlagslobby und irregeleiteten Autorenverbänden, schlägt die VG Wort eine einzigartige wissenschaftliche Recherchemöglichkeit kurz und klein. Die Interessen der Allgemeinheit bleiben auf der Strecke!

Vor allem es ist es auch ökonomisch extrem kurzsichtig: Die hervorragenden Resultate des Google-Partnerprogramms zeigen doch, dass Sichtbarkeit sich auszahlt.

Möglichst viele Autoren müssen der VG Wort die Befugnis entziehen, in ihrem Namen zu sprechen. Das Urheberrechtsbündnis sollte stattdessen die Interessen der meisten Wissenschaftsautoren an Open Access gegenüber Google geltend machen und nicht dazu auffordern, unwirksame Musterbriefe an Google zu schreiben, die dort wohl eher im Papierkorb landen!

http://www.alexandria.unisg.ch/Reglement_Open_Access.pdf

Der Senat der Universität St. Gallen hat am 15. Dezember 2008 ein 'Reglement zur Open Access Policy' verabschiedet. Dieses Reglement konkretisiert die Open Access Policy vom 12. Nov. 2007.

Am wichtigsten ist natürlich Artikel 5 zur Verpflichtung, Volltexte bereitzustellen:

Volltexte sind auf dem institutionellen Archiv bereitzustellen, wenn das finale Manuskript bei einem Verlag zur Veröffentlichung akzeptiert wurde und der Verlag die Selbstarchivierung des "finalen Manuskripts" oder der "Arbeitsversion" zulässt.

Wenn bedeutet hier wohl nicht sobald [when], wie sich unten zeigen wird, sondern sofern [if].

Als finales Manuskript wird wohl das Verlags-PDF verstanden:

Das finale Manuskript ist eine vom Verlag akzeptierte Publikation. Diese liegt als endgültige Verlagsversion vor.

Siehe auch:

Die Arbeitsversion ist im Gegensatz zum finalen Manuskript eine Vorversion, welche entweder keine oder nur einen Teil der Modifikationen der Verlags-version enthält. Solche können Anpassungen im Design oder im Inhalt sein.

Die englische Kurzfassung des Reglements sagt daher ausdrücklich:

If there is a possibility to deposit the publisher's PDF under OA instead of the author's refereed, accepted final draft, the researchers have to choose the former.
http://www.eprints.org/openaccess/policysignup/fullinfo.php?inst=University%20of%20St.%20Gallen

Die Wissenschaftler sollen sich die erforderlichen Rechte vorbehalten oder ein Embargo vereinbaren..

Die Veröffentlichung hat zeitgleich mit der Druck-Veröffentlichung bzw. nach dem Embargo zu erfolgen. In Vorbereitung befindliche Beiträge sind nicht erwünscht (also keine Pre-Prints).

Der Zeitpunkt der Veröffentlichung sollte sofort nach der Veröffentlichung bei einem Verlag oder nach Ablauf der vom Verlag festgesetzten Sperrfrist erfolgen. Eine Veröffentlichung von Publikationen als "forthcoming" ist auf Alexandria nicht erwünscht.

Das würde bedeuten, dass die englische Zusammenfassung The full text (the author's postprint or the publisher's PDF) has to be deposited in the institutional repository of the research platform of the University of St. Gallen (http://www.alexandria.unisg.ch) at the moment of acceptance by a publisher falsch ist und daher auch die Zusammenfassung:

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/02/u-of-st-gallen-adopts-oa-policy.html

Gegen die alternative Lesart Deposit nach Annahme des Manuskripts/Freischaltung bei Druckveröffentlichung spricht die Erwähnung, dass "forthcoming" Beiträge nicht erwünscht sind.

Negativ ist die folgende Klausel zu bewerten:

Die Publikationen von Buchbeiträgen, Kommentaren und Büchern fallen nicht unter diese Bereitstellungspflicht.

Buchbeiträge sind eine wichtige Gruppe von Publikationen, die zudem nicht klar von Konferenzbeiträgen zu trennen sind. Sofern bei Buchbeiträgen keine Verlags-Verträge geschlossen werden, wären die Autoren nach Schweizer Recht befugt, die Beiträge einzustellen:

http://www.sagw.ch/de/sagw/laufende-projekte/open-access/oa-vergehen-herausgeber/oa-faq-jaccard.html

http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a382.html

Art. 382 Obligationenrecht

Art. 382

II. Verfügung des Verlaggebers

1 Solange die Auflagen des Werkes, zu denen der Verleger berechtigt ist, nicht vergriffen sind, darf der Verlaggeber weder über das Werk im Ganzen noch über dessen einzelne Teile zum Nachteile des Verlegers anderweitig verfügen.

2 Zeitungsartikel und einzelne kleinere Aufsätze in Zeitschriften darf der Verlaggeber jederzeit weiter veröffentlichen.

3 Beiträge an Sammelwerke oder grössere Beiträge an Zeitschriften darf der Verlaggeber nicht vor Ablauf von drei Monaten nach dem vollständigen Erscheinen des Beitrages weiter veröffentlichen.
(Hervorhebung KG)

In den Geisteswissenschaften wird es sich nicht anders verhalten als hierzulande, dass nämlich meist keine Vereinbarungen über Beiträge in Sammelwerken getroffen werden. Nach der Dreimonatsfrist könnten sie zur Verfügung stehen. Von daher ist es absolut rätselhaft, wieso die Universität St. Gallen behaupten kann, bei Buchbeiträgen würden Verlage keine Möglichkeit zur Selbstarchivierung einräumen!

Wie nicht anders zu erwarten, bietet sich bei einem Blick auf den OA-Server von St. Gallen das von ZORA Zürich bekannte trostlose Bild, dass so gut wie keine aktuellen Volltexte verfügbar sind und selbst einen Beitrag aus einer OA-Zeitschrift muss man bei der Autorin anfordern!

http://www.alexandria.unisg.ch/Publikationen/nach-Jahr/Y-2009/50864

Eine vergleichsweise ausführliche Stellungnahme von Anatol Stefanowitsch

http://www.iaas.uni-bremen.de/sprachblog/2009/03/26/closed-minds-on-open-access/

Auszug:

Mir ist es absolut schleierhaft, warum Buch- und Zeitschriftenverlage nicht kapieren, dass Google ihnen mit Diensten wie Google Books (und auch Google News, aber das ist ein anderes Thema) einen Gefallen tut. Hier ist eine Firma, die es Lesern möglich macht, in Büchern nach Stichwörtern zu suchen. Ich kann nicht einmal schätzen, wieviel Geld Verlage allein an mir verdient haben, weil ich Bücher gekauft habe, die ich über Google Books gefunden habe. Bücher, von denen ich andernfalls schlicht nicht gewusst hätte, dass sie etwas für mich Interessantes enthalten. Damit diese Suche möglich ist, investiert Google viel Geld und viel Zeit in das Digitalisieren von Bibliotheken und in Verhandlungen mit einzelnen Verlagen. Und was investieren die Verlage? Nichts! Im Gegenteil: sie bekommen Geld von Google.

Gut, ab und zu finde ich über Google Books auch Passagen, die mir so, wie ich sie dort finde, ausreichen. Die zitiere ich dann manchmal in Fachaufsätzen ohne das dazugehörige Buch zu kaufen. Aber verliert der Verlag dadurch Geld? Natürlich nicht. Ich hätte das Buch sonst ja auch nicht gekauft. Bestenfalls wäre ich in die Universitätsbibliothek gefahren und hätte dort in das Buch hineingesehen, aber vermutlich hätte überhaupt nicht gewusst, dass darin etwas Interessantes steht.


Und:

Verlage können und sollten auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Aber sie müssen sich den veränderten Bedingungen anpassen statt in angstheischenden Appellen von „Presse- und Publikationsfreiheit“ zu schwafeln. Ich weiß, dass viele Verlage fieberhaft über neue Konzepte nachdenken. Dass ihnen meistens (noch) nichts Gutes einfällt, um ein Nebeneinander von Open-Access und traditionellem Verlagshandwerk zu erreichen, liegt typischerweise nicht an mangeldem gutem Willen sondern daran, dass die digitale Revolution sie völlig unvorbereitet getroffen hat. Da ist eine Abwehrreaktion wie die, die sich im Heidelberger Appell äußert, verständlich aber unproduktiv. Ich wünsche mir von den Verlagen eine Besinnung auf Kernkompetenzen, (wo nötig) eine Anpassung von Gewinnerwartungen an ein realistisches Niveau und vor allem Offenheit im Denken. Gerade viele kleinere Verlage, die auch in der Vergangenheit mit wesentlich bescheideneren Gewinnvorstellungen operieren mussten als die Branchenriesen, zeigen hier ermutigende Zeichen.

Mein ehemaliger Bremer Kollege Stefan Müller hat beispielsweise sein sehr empfehlenswertes Lehrbuch „Head-Driven Phrase Structure Grammar: Eine Einführung“ im Verlag Stauffenburg veröffentlicht. Dort kostet es 35 Euro und ist damit, gemessen an den allgemeinen Preisen am Markt, fast geschenkt. Das Buch ist aber auch kostenlos als PDF-Datei auf seiner Webseite erhältlich, und zwar mit expliziter Einwilligung des Verlags. Er gibt dort auch die Kontonummer des Verlags an, damit Leser, die die PDF-Datei verwenden, dem Verlag freiwillig eine Spende zukommen lassen können. Das alles hat nicht etwa dazu geführt, dass der Verlag auf seinen Büchern sitzengeblieben ist. Im Gegenteil: Das Buch ist nach nur einem Jahr in die zweite Auflage gegangen. Alle profitieren: Der Verlag verkauft Bücher, die Leser können sich zwischen einer schön gedruckten und gebundenen Ausgabe für 35 Euro und einer kostenlosen PDF-Datei entscheiden (wenn sie sind, wie ich, fangen sie mit der PDF-Datei an und kaufen sich dann doch das Buch) und mein Kollege erntet neben grammatiktheoretischem Ruhm auch die Ehre, ein Pionier des digitalen Wissenschaftszeitalters zu sein.

Das ist ein lobenswertes Fallbeispiel für Wissenschaftler und Verlage gleichermaßen. Der Heidelberger Appell ist dagegen das letzte Aufbäumen einer vergangenen Epoche.


Aufgrund des Hinweises auf den Zusatzprofit trotz Open Access habe ich den Blogbeitrag unter

http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access

gelistet.

Schillers Jenaer Antrittsrede "Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte?" stellt Brotgelehrte und philosophische Köpfe einander gegenüber.

Kein gerechterer Beurteiler fremden Verdiensts als der philosophische Kopf. Scharfsichtig und erfinderisch genug, um jede Tätigkeit zu nutzen, ist er auch billig genug, den Urheber auch der kleinsten zu ehren. Für ihn arbeiten alle Köpfe – alle Köpfe arbeiten gegen den Brotgelehrten. Jener weiß alles, was um ihn geschiehet und gedacht wird, in sein Eigentum zu verwandeln – zwischen denkenden Köpfen gilt eine innige Gemeinschaft aller Güter des Geistes; was einer im Reiche der Wahrheit erwirbt, hat er allen erworben – Der Brotgelehrte verzäunet sich gegen alle seine Nachbarn, denen er neidisch Licht und Sonne mißgönnt, und bewacht mit Sorge die baufällige Schranke, die ihn nur schwach gegen die siegende Vernunft verteidigt.

http://www.zeno.org/Literatur/M/Schiller,+Friedrich/Theoretische+Schriften/Was+heißt+und+zu+welchem+Ende+studiert+man+Universalgeschichte?hl=reformatoren+haufe
http://de.wikisource.org/wiki/Was_heißt_und_zu_welchem_Ende_studiert_man_Universalgeschichte%3F

Der philosophische Kopf erkennt also die Leistungen seiner Vorarbeiter, auch wenn es geringfügige sind, an: CC-BY. Er kann sie sich zu eigen machen, doch nicht in Form eines eifersüchtigen Besitzanspruchs. Es geht um intellektuelle Gütergemeinschaft im Bereich des Erkenntnisstrebens, um eine wissenschaftliche Allmende also. Der Brotgelehrte dagegen neidet anderen Forschern "Licht und Sonne", also ihre Erkenntnisse. Er pocht auf sein geistiges Eigentum, doch der von ihm errichtete Zaun kann dem "free flow of information" nicht widerstehen.

Via
http://archiv.twoday.net/stories/5608491/#5608767
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,487313,00.html


http://immateriblog.de/?p=405

Es hätte Größe gehabt, darauf einzugehen (und auch die Punkte, die Klaus Graf anspricht, statt ihn mit dem Zitat “Auch taz hetzt jetzt gegen Open Access” wie einen Spinner dastehen zu lassen); man muss es ja nicht gleich zitieren. Es hätte gezeigt, dass man aus Debatten lernen kann, dass man versteht, dass man in einer Welt neuer journalistischer Herausforderungen diese Herausforderungen annimmt und Wert darauf legt, die eigenen Leser zu informieren, so gut man kann. Stattdessen scheint der “Berliner Appell” wohl gewesen zu sein: “Einmauern, Kollegen, keine Handbreit zurückweichen. Wir haben die Definitionsmacht darüber, was richtig und was falsch ist, wir sind die Journalisten!”

http://www.urheberrechtsbuendnis.de

Pressemitteilung 1/09
vom 25. März 2009
Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert? Verlieren wir den Gedanken der Sozialpflichtigkeit von Wissen, verlieren wir unsere Zukunft.

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ widerspricht dem von Roland Reuß initiierten, öffentlich gemachten und von Schriftstellern, Verlagen und auch von einigen Wissenschaftlern unterzeichneten Appell mit dem irreführenden Titel „Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte“ ( http://www.textkritik.de/urheberrecht/index.htm ).

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ widerspricht insbesondere den groben Fehleinschätzungen und der mangelnden Seriosität, die sich schon in den gewählten polemischen Worten äußert, wie sie in einem Artikel von Roland Reuß mit dem Titel „Open Access als Enteignung“ (FAZ vom 11.2.2009) formuliert wurden und die auch die Grundlage für den erwähnten Appell sind. Darin heißt es u.a., dass Open Access nichts anderes sei als eine „Enteignung“ der Autoren bzw. der Verlage. Die Unterstützung von Open Access durch die deutschen Wissenschaftsorganisationen sei Teil der „Machtergreifung“ und der „Erpressung“, die zur Enteignung führen.

Das Aktionsbündnis, in dem die großen Wissenschaftsorganisationen sowie eine große Zahl von wissenschaftlichen Institutionen, Fachgesellschaften und Einzelpersönlichkeiten zusammengeschlossen sind, sieht sich hingegen mit Gudrun Gersmann, der Vorsitzenden des Unterausschusses „Elektronische Publikationen“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), darin einig, dass Open Access dringend benötigte Alternativen zu der bislang dominierenden kommerziellen Publikationspraxis eröffnet, die in Bildung und Wissenschaft zu unerträglichen Verknappungssituationen bei der Informationsversorgung durch wissenschaftliche Bibliotheken geführt haben. Auch eröffnet Open Access neue attraktive Geschäftsmodelle für die Verlags- und Internetwirtschaft, die zugleich aber auch die Anforderungen der Wissenschaft auf freier Zugänglichkeit zu wissenschaftlichen Informationen erfüllen.

Das Aktionsbündnis setzt sich für die Entwicklung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts ein. Das impliziert keinesfalls die Abschaffung des Urheberrechts, wohl aber dessen bislang nur sehr unzureichend geglückte Anpassung an zunehmend elektronisch bestimmte Informationsumgebungen und vor allem eine Stärkung der Autorenschaft. Das Aktionsbündnis sieht auch die Notwendigkeit, dass der Gesetzgeber stärker als bisher die Interessen derjenigen berücksichtigen muss, die direkt von den Einnahmen ihrer kreativen Tütigkeit leben wollen. Die Lösung dieses Problems kann nicht der Verlagswirtschaft, der IT-Wirtschaft und auch kaum den Verwertungsgesellschaften überlassen bleiben. Hier sind ganz neue Modelle gefragt. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass sowohl die Publikationsfreiheit als auch die Freiheit von Forschung und Lehre des einzelnen Wissenschaftlers vom Aktionsbündnis entschlossen verteidigt werden. Die Unterzeichner des in die falsche Richtung gehenden Appells verkennen, dass, wie bei allen Rechten und Freiheiten, die „individualrechtlichen Ansprüche“ in demokratischen Gesellschaften nie absolut gelten können, sondern immer auch einer sozialen Bindung unterworfen sind. Individualrechtlicher Schutz zum einen und Sozialpflichtigkeit jeder Art von Eigentum zum andern werden durch das Grundgesetz Art. 14, durch Abs. 1 und Abs. 2 gleichermaßen festgelegt . Daher betont das Aktionsbündnis im Unterschied zum Appell: „Verlieren wir den Gedanken der Sozialpflichtigkeit von Wissen, verlieren wir unsere Zukunft.“

Das Aktionsbündnis fordert daher, dass Wissenschaft und Öffentlichkeit ungehinderten Zugang zu den mit öffentlichen Mitteln produzierten Werken haben. Im Urheberrecht sollte daher verankert werden, dass Wissenschaftler, die in öffentlichen Einrichtungen arbeiten, grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte an die kommerziellen Verwerter (Verlage) abtreten dürfen. Das Recht der Autoren an einer freien Selbstpublikation und/oder einer Bereitstellung in einem Open-Access-Repository oder z.B. bei Google bleibt somit erhalten.

Dies enthebt Google aber auch in Zukunft nicht der Pflicht, sich der Zustimmung der wissenschaftlichen Autoren zu vergewissern. Die Autoren sollten ihre Zustimmung jedoch an die Bedingung knüpfen, dass Google keine Nutzungsgebühren für die Bereitstellung der Werke erhebt und keine exklusiven Rechte an ihnen reklamiert. Das Aktionsbündnis wird sich entsprechend an Google wenden. Einen entsprechenden Musterbrief, den Autoren an Google senden künnen, wird das Aktionsbündnis kurzfristig auf seinem Server bereitstellen.

Prof. Dr. Rainer Kuhlen

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 360 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 7.000 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.


In der Sache Google ist hoffentlich noch nicht das letzte Wort gesprochen. Wir brauchen eine korporative Vertretung der Wissenschaftsautoren gegenüber Google nicht nur Musterbriefe, die ja schon bei den unbekannten Nutzungsarten nicht funktioniert haben.

http://infobib.de/blog/2009/03/25/materialsammlung-rund-um-den-heidelberger-appell/

 

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