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Open Access

http://www.ib.hu-berlin.de/~libreas/libreas_neu/podcasts/podcast_10/index.html

Steinhauer ist der Ansicht, dass OA-Mandate an deutschen Hochschulen nicht gehen und dass es nicht möglich sei, via Satzung eine Veröffentlichung von Prüfungsarbeiten zu bewirken. Ich bin in beiden Punkten gänzlich anderer Ansicht.

http://cc.aljazeera.net/

We have made available our exclusive Arabic and English video footage from the Gaza Strip produced by our correspondents and crews. The ongoing war and crisis in Gaza, together with the scarcity of news footage available, make this repository a key resource for anyone producing content on the current situation.

The Gaza footage is released under the ‘Creative Commons 3.0 Attribution’ license which allows for commercial and non-commercial use. This means that news outlets, filmmakers and bloggers will be able to easily share, remix, subtitle or reuse our footage.


[...]

This is the first time that video footage produced by a news broadcaster is released under the ‘Creative Commons 3.0 Attribution’ license which allows for commercial and non-commercial use.

http://www.culture.gouv.fr/culture/editions/documents/cr118-119_p38.pdf

Patrick Daowski fordert zurecht Nachnutzungsmöglichkeiten für Bibliotheksdigitalisate (französischer Kurzbeitrag).

Jürgen Kaestner in INETBIB:

In der ZEIT Nr. 3 vom 8.1. S. 30 ist ein Artikel von Christoph Drösser erschienen: "Der Felix Krull der Mathematik. Über Jahre hinweg hat ein dubioser Wissenschaftler die Fachwelt mit gelehrt klingendem Unsinn genarrt. Nun sind Gutachter, Verlage und Kollegen blamiert". Es handelt sich dabei um Mohamed El Naschie und die von ihm herausgegebene Chaos, Solitons and Fractals im Elsevier-Verlag.
"Dass dies der herausgebende Verlag nicht sah oder nicht sehen wollte, ist die eine Hälfte des Skandals. Dass Elsevier das dubiose Heft weiter für gutes Geld verkaufte - ein Abonnement von Chaos, Solitons and Fractals kostet pro Jahr 4042 Euro - ist die andere Hälfte.
Denn die Wissenschaftsverlage, von denen Elsevier der größte ist, halten sich stets zugute, die Spreu vom Weizen zu trennen. Die Qualitätssicherung der Forschung ist ihre Dienstleistung, damit begründen sie die teils horrenden Preise ihrer Periodika. Dabei müssen die Fachverlage nichts für den Inhalts zahlen, auch der Begutachtungsprozess, die sogenannte peer review, wird von Wissenschaftlern ehrenhalber geleistet. Trotzdem können die Verlage die Preise fast nach Belieben festsetzen. Denn Forscher müssen publizieren, um wissenschaftlich zu überleben, publish or perish lautet die Devise. Und keine Bibliothek kann es sich leisten, die Flaggschiffe unter den Zeitschriften nicht zu führen. Seit den neunziger Jahren drehten die Verlage die Preisspirale drastisch nach oben. Im Jahr 2005 fuhr Elsevier eine Umsatzrendite von 31 Prozent ein.
Nun dürfte wohl kaum jemand ausdrücklich Chaos, Solitons and Fractals bestellen (genaue Auflagenzahlen verrät Elsevier nicht). Doch die meisten Institutionen müssen dem Verlag seine Zeitschriften paketweise abnehmen; sie müssen also zu den wenigen begehrten Top-Journalen auch die mediokre Masse dazu kaufen."


http://golem.ph.utexas.edu/category/2008/11/the_case_of_m_s_el_naschie.html
http://sbseminar.wordpress.com/2008/11/30/laffaire-el-naschie/


Siehe auch:
http://voxday.blogspot.com/2008/12/but-but-its-peer-reviewed.html

http://www.scienceblogs.de/mathlog/2008/11/chaos-bei-elsevier.php

http://pipeline.corante.com/archives/2008/12/22/publish_your_work_the_easy_way.php

http://backreaction.blogspot.com/2008/11/chaos-solitons-and-self-promotion.html

Bemerkenswert ist, dass Wissenschaftsblogger den Skandal haben auffliegen lassen.

Es ist unvorstellbar, dass der Pseudo-Wissenschaftler über 300 Artikel in seiner "eigenen" Zeitschrift, die er als Chefherausgeber betreut, veröffentlichen konnte.

Besonders pikant die folgende Bemerkung von John Baez im erstgenannten Weblog (utexas, Kommentare):

To me, Chaos, Solitons & Fractals illustrates many of the worst things that can happen under this system. Since the journal isn’t openly accessible, its problems fester under cover of darkness. If the editor had put his papers on the arXiv, their flaws would have been quickly spotted. Advocates of for-profit journals boast of the virtues of peer review — but it turns out the best place to hide bullshit is in a refereed journal that’s not open-access! The Bogdanoff brothers took advantage of this too.

NACHTRAG:

Und gleich der nächste Elsevier-Peer-Review-Skandal
http://scholarlykitchen.sspnet.org/2009/01/09/peer-review-scandal-shakes-french-geologists/

http://infobib.de/blog/2009/01/07/freie-inhalte/

In der FAZ vom 08.01.2009, Nr. 6 , S. 34 bringt Verleger Vittorio Klostermann (Verleger in Frankfurt und Vorsitzender der "Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger" - Bild) einmal mehr die verlagseigenen Nebelwerfer gegen Open Access in Stellung.

Zu früheren Stellungnahmen Klostermanns:

http://archiv.twoday.net/stories/4440889/#4466812
http://archiv.twoday.net/stories/4708522/
http://www.klostermann.de/verlegen/vek_8.htm

Bereits der Titel ist irreführend:

"Die große Allianz gegen das Buch
Zentrale deutsche Wissenschaftsgremien möchten mit dem gedruckten Band auch gleich das Urheberrecht mitabschaffen."

Für alle, die mit längeren Texten arbeiten, ist das Buch weiterhin Medium der ersten Wahl. Umso mehr überrascht ein Grundlagenpapier, das die Allianz der deutschen Forschungsgesellschaften unter dem Titel "Schwerpunktinitiative ,Digitale Information'" kürzlich veröffentlicht hat. Mitglieder dieser Allianz sind die Alexander von Humboldt-Stiftung, der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer- und die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz- und die Leibniz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Hochschulrektorenkonferenz und der Wissenschaftsrat.

Es muss sicher stetige Aufgabe sein, die Informationsversorgung der Wissenschaften zu verbessern. Dass dies aber ausschließlich durch digitale Medien erreicht werden soll, wie das genannte Grundlagenpapier nahelegt, kann nicht überzeugen. Wegen der im Wissenschaftsbereich immer noch wachsenden Aufwendungen für digitale Infrastruktur und digitale Inhalte droht der Erwerb gedruckter Bücher dort vollends zu versiegen. Und als ob das nicht schon schlimm genug wäre, fordert die Allianz der Wissenschaftsgesellschaften nun auch eine Änderung des Urheberrechts: Man möchte "den Autoren das ,Grundrecht' sichern, ihre Ergebnisse im Sinne eines freien Zugangs der Wissenschaft zu Informationen publizieren zu können". Diesem Satz muss man etwas länger nachschmecken. Was ist das für ein Grundrecht, das dem Autor da gegeben werden soll? Sämtliche Verwertungsrechte liegen doch schon nach jetzigem Urheberrecht beim Autor! Das ihm hier neu zugesprochene Recht soll jedoch "der Wissenschaft", also anderen, einen freien Zugang zu seinen Büchern erlauben. Nicht der Autor bekommt etwas, er soll anderen etwas geben. Ihm wird kein Recht gesichert, sondern vielmehr eines weggenommen. Geben mag seliger sein als Nehmen, aber das Gebenmüssen als Grundrecht zu bezeichnen geht denn doch zu weit.


Rabulistische Wortklauberei, nichts weiter. Der Verleger verkennt, dass Urheber Verwertern bei der Vertragsgestaltung unterlegen sind. In der Regel möchte sich der Wissenschaftler mit seinem Verlag nicht herumstreiten. Dass Verlage ausschließliche Nutzungsrechte brauchen, ist kein Grundgesetz. Die vorgeschlagene Klausel soll es Autoren ermöglichen (und ermuntern), ihre Arbeiten der weltweiten Scientific Community kostenfrei zur Verfügung zu stellen, ohne Ärger mit dem Verlag befürchten zu müssen. Von einem Müssen kann hier noch keine Rede sein.

Klostermann fährt fort:

Durch die Novellierung des Urheberrechts sollen die Professoren und Dozenten der Universitäten und Forschungseinrichtungen verpflichtet werden, sämtliche von ihnen verfassten Werke für eine kostenlose Online-Publikation zur Verfügung zu stellen. Dabei scheint die Allianz zu übersehen, dass dieser in der Open-Access-Welt als "golden" bezeichnete Weg in eine Sackgasse führt: Die Verlage werden ökonomisch kaum in der Lage sein, Geld in die Publikation von Büchern zu investieren, deren Inhalte frei aus dem Netz heruntergeladen werden können. Damit aber verlören die Autoren neben dem Honoraranspruch auch die Chance, dass ihre Texte professionell gestaltet, beworben und vertrieben werden.

Es wird durch Wiederholung nicht wahrer, dass die freie Online-Verfügbarkeit dem Absatz gedruckter Bücher oder Zeitschriften schadet. Hinreichende Evidenz fürs Gegenteil:

http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access

Honoraranspruch der Autoren? In der Regel haben wissenschaftliche Autoren keinen Honoraranspruch!

Professionelle Gestaltung, Werbung und Vertrieb lassen sich bei Bedarf hinzukaufen. Im übrigen werden diese Verlagsleistungen hinsichtlich ihrer Bedeutung von den Verlegern extrem übertrieben dargestellt.

Roland Reuß, Herausgeber unter anderem der großen Kleist- und Kafka-Ausgaben des Stroemfeld-Verlags, hat vor diesem Hintergrund in einem Beitrag der Zeitschrift "TEXT. Kritische Beiträge" im Dezember 2008 die Situation der Editionsphilologie in aller Schärfe und Polemik beschrieben und vor dem Verschwinden des gedruckten Buches gewarnt. Das Buch, so Reuß, ist das beste Medium nicht nur für die Langzeitarchivierung von größeren Texten, sondern auch für deren Qualitätskontrolle - und dies genau deshalb, weil bereits die unmittelbare Herstellung eines Buches eine Menge Geld kostet und mit wirtschaftlichen Risiken einhergeht.

Die Rolle des Verlags ist die eines Investors in Zukunftsprojekte, der nicht nur für die Erfolge, sondern auch für die Misserfolge geradestehen muss. Entfällt dessen regulative Funktion, ist die Öffentlichkeit dem ungefilterten Angebot fachlicher und universitärer Repositorien ausgeliefert. Es ist nicht anzunehmen, dass das die Informationsversorgung der Wissenschaften verbesserte.


Gerade bei Editionen ist die Forderung nach Open Access unabweisbar, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/230198/

Es gibt keine Alternative zur Langzeitarchivierung digitaler Daten - man kann das Rad der Geschichte nicht einfach zurückdrehen.

Der Wissenschaftler war vor der digitalen Welt dem ungefilterten Angebot gedruckten Schrotts ausgeliefert; fehlen ihm die quellenkritischen oder Informations-Kompetenzen einen in einem Repositorium vorgefundenen Beitrag angemessen zu bewerten, sollte er keine Wissenschaft betreiben. Und wie oft hat man es erlebt, dass wichtige Bücher nicht oder durch Kürzung verstümmelt erschienen sind.

Insgesamt eine eher dümmliche Polemik.

http://www.friendsoffrontiers.org/ ist eine offenkundig neue Website zur Unterstützung von Open Access. Man braucht einige Zeit, um herauszufinden, ob es sich um eine seriöse oder unseriöse Seite handelt. "Frontiers", eine Schweizer Stiftung, verlegt Open-Access-Zeitschriften im Bereich Neuroscience, siehe

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007/10/new-series-of-oa-journals-in.html

Wenn man aber schon eine Unterstützer-Community im Internet aufziehen will, sollte man irgendetwas in Richtung Web 2.0-Community anbieten. Man kann sich registrieren und einloggen, das ist es dann auch. Es gibt kein Forum, keine Möglichkeit, mit anderen Mitgliedern in Kontakt zu treten, man kann Unterstützer-Statements schreiben, die nach Prüfung veröffentlicht werden, aber das hat offenbar noch niemand getan. Cui bono?

"Auf http://www.landesarchiv.at stehen über 540 historische und landeskundliche Beiträge heutiger und ehemaliger Mitarbeiter des Landesarchivs gratis zur Verfügung. Der Veröffentlichung 'flüchtiger' Beiträge, vor allem für Vortragsmanuskripte, dient eine eigene Onlinereihe mit dem Titel 'Verba volant'. Das Landesarchiv stellt über seine Webseiten Findmittel zu seinen Archivalien zur Verfügung, zudem Datenbanken, Internetausstellungen, Onlinepublikationen, digitalisierte Archivalien, Wappen, Informationen zu Jakobswegen, nützliche Links und anderes mehr"

Via http://library-mistress.blogspot.com/2009/01/apa-onlineoffensive-des-vorarlberger.html

http://medienpaedagogik.phil.uni-augsburg.de/denkarium/?p=587

Sie will alle ihre künftigen Artikel als Pre- oder Postprint zur Verfügung stellen. Ich halte es allerdings entgegen der Autorin durchaus für vertretbar, einen Preprint statt der gedruckten Ausgabe zu zitieren.

http://recteur.blogs.ulg.ac.be/?cat=10

Bernard Rentier, Rektor der Universität Lüttich und Open-Access-Befürworter, teilte in seinem Blog Ende November 2008 mit, dass von den 1200 Einträgen in ORBi

http://orbi.ulg.ac.be/

etwa 80 Prozent von einem Volltext begleitet sind, der in etwa der Hälfte aller Fälle (also gut 40 %) Open Access einsehbar ist. Für den Rest gibt es den bekannten Request-Button (von den sechs heute angeforderten Eprints gingen mir bereits 3 zu).

Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/5193609/

Angehörige der Universität haben Zugriff auf alle Volltexte, auch auf die der allgemeinen Öffentlichkeit unzugänglichen. Diese auch bei anderen Schriftenservern verbreitete Praxis kann nicht gutgeheissen werden.

Eine Rechtfertigung der uni-internen Zugänglichmachung kann sich nur aus folgenden Gesichtspunkten ergeben:

(1) Der Autor verfügt über die nötigen Rechte, möchte aber, dass Wissenschaftler bei ihm anfragen.

Repositorien-Manager sollten alles das Open Access zur Verfügung stellen, was nach dem Urheberrecht zugänglich gemacht werden darf; nicht mehr, aber auch nicht weniger!

Hier geht es nicht um Geheimdokumente, sondern um publizierte Schriften. (Wer einen beliebigen Wissenschaftler in Lüttich gut genug kennt, kann ja ohnehin auch ohne Kontakt zum Autor sich einen Eprint besorgen.)

Der grüne Weg kann nur dann funktionieren, wenn die Dokumente zum frühestmöglichen Zeitpunkt (in der Regel: Auslaufen eines Embargos) zur Verfügung stehen.

Zwischen der Lütticher Theorie
http://orbi.ulg.ac.be/project?id=103
und der Praxis dürfte eine erhebliche Diskrepanz bestehen. Ein Embargo-Eprint, wie dort angegeben, habe ich nicht gesehen. Daher stimmt der Verleger OA nicht zu oder der Autor befindet sich in Verhandlungen. Ich vermute aber, dass in den meisten Fällen Fall Nr. 4 vorliegt:

Der Autor hat sich um OA gar nicht gekümmert.

(2) Die Uni verfügt über eine uni-weite Lizenz des Verlags.

Dass Kopien lizenzierter Zeitschriftenartikel ins Repositorium eingestellt werden könnten, wäre mir neu, und auch von speziellen Repositorien-Lizenzen ist mir nichts bekannt.

(3) Das nationale Urheberrecht betrachtet eine uni-weite Zugänglichmachung als nicht-öffentlich.

Dies kann für Deutschland ausgeschlossen werden, wie ein Blick auf § 52a UrhG zeigt. Nach § 15 Abs. 3 UrhG liegt bei einer uni-weiten Veröffentlichung eindeutig eine Veröffentlichung vor, die dem Rechteinhaber vorbehalten ist. Liegen die Rechte beim Verlag, kann dieser nicht übergangen werden.

Es darf bezweifelt werden, dass es sich in Belgien anders verhält, auch wenn hier "Öffentlichkeit" im belgischen Gesetz nicht definiert wird:

http://www.juridat.be/cgi_loi/loi_F.pl?cn=1994063035

Die europarechtlichen Vorgaben sind wenig eindeutig, siehe Schricker, UrhR, 3. Aufl. § 15 Rz. 62. Zwar gibt es zwischen dem rein privaten Gebrauch noch einen auf persönlicher Verbundenheit beruhenden Gebrauch, aber es muss erheblich bezweifelt werden, dass ein uni-weiter Gebrauch noch in diesem Sinn "persönlich" ist.

Es ist daher zu vermuten, dass in den meisten Fällen die Sperrung nicht notwendig oder die Freigabe an die Universitätsangehörigen rechtswidrig ist.

Besonders pikant wird die Angelegenheit, wenn man die selbstgebastelte Lütticher Lizenz hinzunimmt:

"Tous les documents dans ORBi sont protégés par une licence d'utilisation."

Es ist natürlich absolut widersinnig, diese angebliche Open-Access-Lizenz auch auf die gesperrten Beiträge anzuwenden. Genau das geschieht aber. Denn bei der Anforderung mit dem Request-Button heißt es:

"Nous vous rappelons qu'en signant la licence d'utilisation, vous vous êtes engagé à n'utiliser le(s) document(s) demandé(s) qu'à des fins strictement privées, d'illustration de l'enseignement ou de recherche scientifique et à en mentionner la source."

Die Eprints dürfen also nur für private, Unterrichtszwecke und Forschungszwecke verwendet werden. Selbstverständlich kann die Uni Lüttich keine Erlaubnis erteilen, wenn sie nicht der Rechteinhaber ist. Die gesperrten Beiträge können aber per definitionem nicht Open Access freigegeben werden, eine Open-Access-Lizenz, die über die Schranken des Urheberrechts hinausgeht, ist daher nicht anwendbar.

Par le téléchargement d'un document (article, communication, etc.) disponible sur le site du Répertoire institutionnel de l'Université de Liège ORBi, l'Utilisateur (i.e. toute personne physique ou morale) s'engage à respecter les termes de la présente licence d'utilisation dudit document.

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La présente licence est régie par le droit belge.


Selbst wenn man die Nichtanwendbarkeit der Lizenz für die gesperrten Beiträge konzediert, bestehen erhebliche Zweifel, ob der Ausschluß jeglicher kommerzieller Nutzung mit der BOAI kompatibel ist. Die BOAI-Passage lautet:

"Par "accès libre" à cette littérature, nous entendons sa mise à disposition gratuite sur l'Internet public, permettant à tout un chacun de lire, télécharger, copier, transmettre, imprimer, chercher ou faire un lien vers le texte intégral de ces articles, les disséquer pour les indexer, s'en servir de données pour un logiciel, ou s'en servir à toute autre fin légale, sans barrière financière, légale ou technique autre que celles indissociables de l'accès et l'utilisation d'Internet. La seule contrainte sur la reproduction et la distribution, et le seul rôle du copyright dans ce domaine devrait être de garantir aux auteurs un contrôle sur l'intégrité de leurs travaux et le droit à être correctement reconnus et cités."

Zur Erinnerung:

http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/08-02-08.htm

"not all libre OA is BBB OA. For example, permitting all uses except commercial use (the CC-NC license) and permitting all uses except derivative works (the CC-ND license) are not equivalent to one another and --ignoring certain subtleties-- not compatible with the BBB definition."

Unter

http://orbi.ulg.ac.be/project?id=105

liest man:

"Contrairement à bon nombre d'idées préconçues, l'accès libre ne remet donc nullement en cause les droits de propriété intellectuelle des auteurs sur leurs œuvres (voir les "Mythes de l'Open Access").

Les utilisateurs du répertoire peuvent lire, télécharger, copier, distribuer et imprimer l'œuvre pour autant qu'ils respectent les droits élémentaires des auteurs ULg. Aussi, un accès ouvert à un texte intégral sur ORBi est subordonné à l'acceptation d'une licence d'utilisation au terme de laquelles les utilisateurs s'engagent à :

indiquer, dans toute citation, la source de l'œuvre et le(s) nom(s) de(s) l'auteur(s) ;
ne pas modifier, transformer ou adapter l'œuvre, sans autorisation explicite de l'auteur ;
ne pas utiliser l'œuvre à des fins commerciales (c'est-à-dire en ayant principalement l'intention ou en poursuivant l'objectif d'obtenir des avantages commerciaux ou une compensation financière) ;
ne pas utiliser l'œuvre de manière telle que cela nuise à son exploitation sous d'autres formes."

Es wird also auch explizit das für OA zentrale Bearbeitungsrecht ausgeschlossen. Wenn man den Satz "l'accès libre ne remet donc nullement en cause les droits de propriété intellectuelle des auteurs sur leurs œuvres" ernst nimmt, handelt es sich definitiv lediglich um GRATIS OA, denn es wird keinerlei "permission barrier" beseitigt.

Es ist völlig unverständlich, wieso man nicht eine Creative Commons-Lizenz, meinetwegen auch CC-BY-NC, gewählt hat, denn ohne den letzten Satz (La seule ...) könnte man zum Schluss kommen, dass die BOAI über die Fair-Use-Regelungen nicht wesentlich hinausgeht, also lediglich GRATIS-OA ist. Wesentlich genauer ist die Berliner Erklärung, die z.B. Bearbeitungen ausdrücklich erwähnt.

Es ist damit fraglich, dass die Lütticher Lizenz trotz ihrer Berufung auf die BOAI als LIBRE-OA konzipiert ist. Solange nicht z.B. klargestellt ist, ob Spiegelungen in anderen Repositorien oder Bearbeitungen (z.B. Übersetzungen) möglich sind, wird man ORBi nicht als Beispiel für LIBRE OA ansehen können.

In Wirklichkeit handelt es sich um eine Irreführung des Nutzers, denn die Berufung auf BOAI ist offenkundig missbräuchlich!

 

twoday.net AGB

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