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Open Access

http://www.census.de/census

Vom Pantheon in Rom bis zur Statue des Pan im Pariser Louvre – der "Census of Antique Works of Art and Architecture Known in the Renaissance" hat jetzt seine Datenbank mit etwa 6.500 erfassten antiken Monumenten und rund 28.000 Bild- und Schriftzeugnissen aus der Zeit der Renaissance ins Internet gestellt. [...]
Die Akademie versteht die Öffnung für die Allgemeinheit als weiteren Schritt zur Umsetzung der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen, betonte BBAW-Präsident Günter Stock in einer kleinen Feierstunde anlässlich der Freischaltung. "Die digitale Zusammenführung der über die Museen der Welt verteilten Dokumente" hätte schon "neue Kooperations- und Arbeitsmöglichkeiten" geschaffen, aber den Census ins Netz zu stellen sei "so etwas wie eine Zeitenwende" und zeige einmal mehr, dass das Internet "fundamentale Auswirkungen auf das System des wissenschaftlichen Publizierens" habe.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/90791

Wie üblich hat man in Berlin Open Access nicht begriffen, denn unter Kontakt heisst es lapidar: "Vervielfältigung in jeder Form ist untersagt". Wurde herausgenommen.

Eine Vielzahl von Beiträgen führt leicht verständlich in das Thema ein:

http://openaccess-germany.de/fileadmin/downloads/Open-Access-Handbuch.pdf

Die Diplomarbeit von Heinz Pampel "Universitätsverlage im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Literaturversorgung. Eine kritische Bestandsaufnahme" ist zugleich eine Pflichtlektüre für die Anhänger von Open Access.

Die elektronische Version der als Verlagspublikation vorliegenden Arbeit ist über den E-LIS Server zugänglich.
URL: http://eprints.rclis.org/archive/00009991/

http://www.arte.tv/de/kunst-musik/metropolis/diese-woche/Diese-Woche/1587404.html

Der Beitrag steht unter der unter der CC-BY-NC-SA zur Verfügung.


http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12854654&forum_id=118091

Eine der seltenen (?) Perlen im Heise-Forum. Es geht um die hahnebüchenen Vorwürfe der Verwertungsgesellschaften gegen Creative Commons:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/90415

http://declaration.wissensallmende.de/

Deklaration kann unterzeichnet werden.

Via
http://jakoblog.de/2007/05/29/deklaration-fuer-gerechteren-zugang-zu-wissen/

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_05_20_fosblogarchive.html#1807449223075870539

http://lib.ugent.be/ ist derzeit nicht erreichbar.

https://archive.ugent.be/community-list DSpace ist erreichbar.

Die Open Access-Rhetorik der Ankündigung passt m.E. ganz und gar nicht zur extremen Heimlichtuerei von Google und seiner zur Vertraulichkeit dringend verpflichteten Partner.

Open Access heisst im übrigen nicht:
Mache jede Menge alter Bücher ohne brauchbare Metadaten mit schlechten Scans und unbrauchbarer Fraktur-OCR und mäßig brauchbarer Volltextsuche zugänglich.

http://oe1.orf.at/highlights/102769.html

Thomas Bredenfeld plädiert für Creative Commons:

Bei Creative Commons kann im Gegensatz dazu ein Schöpfer von Kulturgut selbst bestimmen, was mit seinen Schöpfungen geschehen soll, wofür und wie er diese freigibt und dabei - und das ist das Entscheidende - bleibt immer sein Urheberrecht gewahrt. Er kann der Gemeinschaft etwas zur Verfügung stellen, dem Allgemeingut hinzufügen, ohne sein Werk “geistig verschenken” zu müssen. Dieses Lizenzmodell wird derzeit sukzessive in immer mehr Ländern in anwendbares nationales Recht umgesetzt und ermöglicht es, mit aktuellem Kulturgut legal abgesichert wieder etwas zu tun, was immer die Basis einer Kultur war: Das Aufgreifen und Verändern von Vorhandenem, letztlich das Weitererzählen von Geschichten, Überlieferung also, das Lebendighalten von Inhalten.

Auf gemeinschaftlicher, nichtkommerzieller Arbeit basierende Kultur- und Wissensplattformen, wie zum Beispiel Wikipedia, und der zunehmende Überdruss an einer komplett durchkommerzialisierten Medienwelt lassen hoffen, dass der Gedanke des Allgemeinguts im kulturellen Bereich wieder mehr an Bedeutung gewinnt und auch künftig Inhalte frei bleiben, so wie es zum Beispiel die antiken Sagen und anderes geistiges Erbe der Menschheit sind.

Mehr und mehr Menschen stellen heute ihr eigenes Schaffen in diesem Sinne der Allgemeinheit zur Verfügung. So wie das Internet die gegenwärtigen kommerziellen Auswüchse im Umgang mit kulturellen Inhalten erst möglich gemacht hat, bietet es auf der Gegenseite allen, die dagegen kämpfen, eine nicht-kommerzielle Verbreitungsplattform, die der Renaissance des Allgemeinguts weiteren Auftrieb verleihen wird.

Der Verband deutscher Schriftsteller (VS), das P.E.N.-Zentrum Deutschland und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben eine "Frankfurter Mahnung" (DOC-Datei) verfasst, in der sie sich gegen "jegliche Art politischen Zwangs zum Open Access zu urheberrechtlich geschützten Werken" richten.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/89715/from/rss09

Halten wir fest:

*Es ist eine völlig unbewiesene Behauptung, dass nur ein restriktives Urheberrechts-Regime die Kreativität anspornt. Es gab künstlerische und literarische Höchstleistungen lange bevor es ein Urheberrecht gab (und es gab solche auch in Hochkulturen, die das Konzept des geistigen Eigentums nicht kannten.)

*Mit alten Lösungen wird man der digitalen Herausforderung nicht gerecht.

*Vom harten Urheberrecht profitieren am meisten die Verwerter, nicht etwa die Urheber, die oft genug (z.B. als Übersetzer) von den Verlagen mit Hungerlöhnen abgespeist werden.

*Die Krise des wissenschaftlichen Publizierens ist keine Finanzierungskrise der Bibliotheken, denn wenn Monopolgewinne erwirtschaftet werden können, holt der Monopolist das neu eingespeiste Geld auch noch ab.

*Die Bürgergesellschaft hat ein legitimes Interesse daran, dass Steuerzahler öffentlich finanzierte Forschung kostenfrei rezipieren können.

*Open Access wird nicht gefordert für Werke, von denen ihre Autoren leben müssen (und schon gar nicht für literarische Werke). Im übrigen spricht alle empirische Evidenz dafür, dass OA die Verkaufszahlen von Büchern erhöht statt vermindert (siehe ausführliche Belege unter: http://archiv.twoday.net/stories/3326893/ ). Die Verlage könnten ohne weiteres selber testen, ob dies stimmt oder nicht. Wenn sie es aber nicht tun, sollten sie uns mit ideologischen Behauptungen verschonen.

Informationen zu OA:
http://openaccess-germany.de/
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

Nachtrag:

Ruth Goebel kommentiert die "Frankfurter Mahnung" ebenfalls:
http://www.fotostoria.de/?p=863

Nachtrag II:

Der Volltext der kurzen Frankfurter Mahnung als WORD-Doc unter
http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=0&dl_id=142625
enthält am Schluss folgende Passage:

Die Diskussionen um eine umfassende digitale Bibliothek deutscher Literatur im Internet müssen von der Anforderung des Urhebers ausgehen, über das Schicksal seiner Werke souverän zu entscheiden. Jegliche Art politischer Zwang zum open access zu urheberrechtlich geschützten Werken ist eine gravierende Fehlsteuerung. Um das berechtigte öffentliche Bedürfnis zu befriedigen, an der Kultur- und Wissensgesellschaft teilzuhaben, muss der Staat ein politisches Zeichen setzen und mehr Geld in die Wissensbereitstellung und -aufbereitung investieren.

Halten wir erneut fest:

* Nicht der Urheber entscheidet in der Regel souverän über das Schicksal seiner Werke, sondern der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts, also der Verlag. Urheber und ihre Rechtsnachfolger sind in der Regel sehr viel weniger ideologisch gegen OA eingestellt als Verlage und würden, wären sie denn ermittelbar ("verwaiste Werke"), vielfach die Zustimmung zur Einstellung in eine elektronische Bibliothek geben.

* Wer zahlt schafft an. Sowohl staatliche als auch private Förderung urheberrechtlich geschützter Werke kann nicht bedeuten, dass Verlage einen Blankoscheck erhalten, sich ohne Rücksicht an öffentlichen Geldern zu bedienen. Wenn es eine öffentliche Aufgabe ist, Wissen bereitzustellen, dann darf erwartet werden, dass derjenige öffentliche Geldgeber, der das Geld bereitstellt, auch über die Modalitäten des Wissenszugang entscheidet. Wenn man das "politischen Zwang zu open access" nennt, dann ist dieser Zwang richtig und sinnvoll.

* Open Access betrifft überwiegend wissenschaftliche Literatur in Form von Zeitschriftenartikeln, für die die Autoren keinen Cent erhalten. Der überwältigende Zuspruch zur EU-Petition für OA hat deutlich gemacht, wie breit die Unterstützung für OA inzwischen in der Wissenschaftsgemeinde ist. Wenn Wissenschaftler OA möchten, dann geht das Verdi und PEN und den Börsenverein nicht das geringste an.

Nachtrag III:
Peter Subers Kommentare
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_05_13_fosblogarchive.html#8518561160675379341

Nachtrag IV:
Panikmache, sagt BITKOM
http://www.urheberrecht.org/news/3032/

Freitag nachmittags ist in deutschen Amtsstuben kein intelligentes Leben mehr anzutreffen (außer der Zimmerpflanze).

Demzufolge erwartet man natürlich vergeblich, dass auf
http://openaccess-germany.de/
zeitnah das Ergebnis der Beratungen des Bundesrats nachlesbar wäre. Er äußerte sich OA-kritisch.

Aktuell wird man (unter Verlinkung der Pressemitteilung des Urheberrechtsbündnisses) auf Heise informiert:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89635

Die INETBIB-Diskussion gibts auch schon im Netz:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html

Als zweite Hiobsbotschaft war dort zu lesen, dass der Klage gegen den Artikelversand der Bibliotheken stattgegeben wurde.

Technorati hat (anders als Google Blogsearch) folgenden Kommentar eines Bloggers:
http://chaoslinie.blogger.de/stories/786157/

 

twoday.net AGB

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