Open Access
In den Museen ist der "Open Access"-Gedanke noch nicht angekommen, das wurde auf dem Essener Archivtag 2006 durch das Referat von Thilo Martini deutlich: http://archiv.twoday.net/stories/2843805/
Dass kulturgutverwahrende Institutionen (Archive, Bibliotheken, Museen) zu den Adressaten der Berliner Erklärung zählen, ist in dieser ohne weiteres nachlesbar. Diese verweist ausdrücklich auf die ECHO Charter, die sich ausschließlich dem freien Zugang zu Digitalisaten von kulturellem Erbe widmet:
http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/policy/oa_basics/charter
Der freie Zugang zu den Digitalisaten von kulturellem Erbe muss exakt den gleichen Regeln unterliegen wie der Zugang zu Zeitschriftenartikeln oder wissenschaftlichen Daten. Er muss also gewährleisten:
* die kostenfreie Nutzung der digitalen Reproduktionen
* die freie Weiterverwendbarkeit der Reproduktionen.
Gerade der zweite Punkt (Suber: Beseitigung der "permission barriers") wird gern unterschlagen.
Es ist klar, dass das übliche Bildrechte-Regime, das auch bei wissenschaftlichen Publikationen abkassiert, mit Open Access nicht vereinbar ist:
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/
Bereits im Februar 2004 habe ich hier Überlegungen zum Open Access (OA) für Archivalien zur Diskussion gestellt:
http://archiv.twoday.net/stories/145113/
Bei der Frage, wie OA von Kulturgut im Rahmen der OA-Bewegung gefördert wird, liegt es nahe, sich an die institutionellen Unterzeichner der Berliner Erklärung zu halten.
1. Die Dresdener Kunstsammlungen
Auf der Website der Dresdener Kunstsammlungen, die zu den Erstunterzeichnern gehörte, kommt OA nicht vor bzw. der Begriff bezieht sich auf den Freihandbestand der Bibliothek:
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=site%3Askd-dresden.de+%22open+access
Man sehe auch eine andere Suche.
Das Impressum enthält einen umfassenden Copyright-Vermerk, honrarfrei dürfen nur eigens freigegebene Bilder für Presseveröffentlichungen über Ausstellungen verwendet werden. Das Bildarchiv läuft nach den üblichen Regeln:
http://bildarchiv.skd-dresden.de/skddb/Start.jsp
Bei jedem Bild, auch den gemeinfreien (wir erinnern uns: nach herrschender Lehre entsteht bei der Reproduktionsfotografie kein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG), ist eine Veröffentlichungsgenehmigung erforderlich.
Bei einer Auflage von unter 3000 Stück kostet eine Publikation in einem Buch 75 Euro Reproduktionsgebühr. Ermäßigung gibts nur für Schulbücher und Nachauflagen. Zu dieser Bildrechte-Tyrannei:
http://archiv.twoday.net/stories/3440388/
Die Bilder der Website des Bildarchivs sind für wissenschaftliche Zwecke zu klein und dafür auch nicht gedacht.
Bei den Publikationen sieht es niederschmetternd aus. Wissenschaftliche Veröffentlichungen sollten Open Access zur Verfügung stehen, aber ich finde keinen einzigen Volltext auf der Website, es gibt noch nicht einmal einen einzigen Aufsatz aus den Kunstblättern oder dem Jahrbuch, der OA ist:
http://www.skd-dresden.de/de/info/publikationen.html
Das Fazit ist: Die Dresdener Kunstsammlungen sind ihrem Auftrag gemäß der Berliner Erklärung von 2003, OA zu fördern, in keiner Weise nachgekommen. Es sind keinerlei OA-Aktivitäten registrierbar. Direktor Roth hat unterschrieben und beliebt das Thema seitdem zu ignorieren. Erbärmlich!
Sieht es bei der Leibniz-Gemeinschaft, zu der sechs hochrangige Forschungsmuseen gehören, besser aus?
2. Die allgemeine Position der Leibniz Gemeinschaft zu OA
Das Engagement der Leibniz Gemeinschaft für OA ist deutlich verhaltener als das der anderen Wissenschaftsorganisationen. Während sich die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft auf open-access.net präsentieren, zu den Unterstützern der Plattform gehören und auch z.T. beachtliche eigene Informationsangebote unterhalten, findet man bei der Leibniz Gemeinschaft nur dürftige Informationen zu OA.

Seit September 2005 gibt es einen eigenen Arbeitskreis, der einige wenige Dokumente zugänglich macht:
http://www.leibniz-gemeinschaft.de/extern/organisation/index_1.html
http://www.leibniz-gemeinschaft.de/extern/organisation/openaccess/dokumente.html
Solide Informationen über eine im November 2006 (?) durchgeführte Online-Befragung (wie viele haben sich beteiligt? usw.) fehlen. Angeblich befürworten 93 % der Befragten OA, angeblich wird etwa ein Viertel der Publikationen auch OA publiziert.
In den Dokumenten wird zwar das Problem von OA für Forschungsdaten angesprochen, dass sich OA aber auch auf Kulturgüter und daher auf das Kerngeschäft der Museen (aber auch des Herder-Instituts, das ja auch eigene Sammlungen unterhält) bezieht, wird überhaupt nicht als Problem wahrgenommen.
Hinsichtlich des allgemeinen OA-Engagements ist freilich als positiv zu registrieren, dass der AK OA im April 2007 einen eigenen Sprecher (Dr. Stempfhuber) gewählt hat und die "Umsetzung der Berliner Erklärung" vorbereitet:
http://www.wgl.de:8080/wgl/Presse/Leibniz-Nachrichten/Pr-455/LN31(05-2007).pdf
Mit Förderung der DFG soll die GIGA Journal-Family zu OA-Zeitschriften werden:
http://www.giga-hamburg.de/index.php?file=projekt_openaccess.html&folder=publikationen
Wie aber sieht es mit dem Kulturgut aus?
Im AK ist allerdings kein einziger Vertreter der Museen präsent, und bei einem Telefonat mit dem Geschäftsführer der Gemeinschaft vor einiger Zeit stellte sich heraus, dass tatsächlich aus diesem Bereich keinerlei OA-Aktivitäten bekannt sind.
3. Die geisteswissenschaftliche Sektion der Leibniz Gemeinschaft
Ich werde in loser Folge in diesem Weblog die Internetauftritte der einzelnen Institute der Sektion für Geisteswissenschaften und Bildungsforschung sichten und auf ihren OA-Gehalt befragen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass von einer Förderung von OA nicht oder kaum gesprochen werden kann.
http://www.wgl.de/extern/institutionen/index_2.html
Ich beginne mit dem Deutschen Bergbaumuseum Bochum.
Kommt der Begriff OA auf der Website vor?
Nein
Finden sich Publikationen aus der Arbeit des Museums im Volltext?
Nein, auch vergriffene Publikationen werden nicht als PDFs auf der Website bereitgestellt (anders als beim Herder-Institut).
Ist eine wissenschaftlich verwertbare Objektdokumentation vorhanden?
Der Internetauftritt des Museums enthält vergleichsweise wenige Bilder. Die unter montan.dok vereinigten Sammlungen haben keine durchsuchbaren Datenbanken, sieht man von der umfangreichen Bereitstellung von Findmitteln durch das Bergbauarchiv im Rahmen von archive.nrw.de ab. Über Digitalisate ist nichts vermerkt, es dürfte sie daher auch nicht geben.
Es gibt keinen Hinweis auf freie Lizenzen oder dergleichen.
Fazit: OA wird ignoriert.
WEITERE FOLGEN:
(2) Deutsches Institut für Erwachsenenbildung
http://archiv.twoday.net/stories/4073672/
(3)Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung
http://archiv.twoday.net/stories/4077508/
(4) Deutsches Museum
http://archiv.twoday.net/stories/4081646/
(5) Deutsches Schiffahrtsmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4085010/
(6) Germanisches Nationalmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4088349/
(7) Herder-Institut
http://archiv.twoday.net/stories/4091735/
(8) Institut für Deutsche Sprache
http://archiv.twoday.net/stories/4093621/
(9) Institut für Zeitgeschichte
http://archiv.twoday.net/stories/4096044/
(10) Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften
http://archiv.twoday.net/stories/4100507/
(11) IWF Wissen und Medien
http://archiv.twoday.net/stories/4103216/
(12) Institut für Wissensmedien
http://archiv.twoday.net/stories/4106159/
(13) Römisch-Germanisches Zentralmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4106227/
(14) Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation
http://archiv.twoday.net/stories/4110473/
Resümee:
http://archiv.twoday.net/stories/4113065/
Dass kulturgutverwahrende Institutionen (Archive, Bibliotheken, Museen) zu den Adressaten der Berliner Erklärung zählen, ist in dieser ohne weiteres nachlesbar. Diese verweist ausdrücklich auf die ECHO Charter, die sich ausschließlich dem freien Zugang zu Digitalisaten von kulturellem Erbe widmet:
http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/policy/oa_basics/charter
Der freie Zugang zu den Digitalisaten von kulturellem Erbe muss exakt den gleichen Regeln unterliegen wie der Zugang zu Zeitschriftenartikeln oder wissenschaftlichen Daten. Er muss also gewährleisten:
* die kostenfreie Nutzung der digitalen Reproduktionen
* die freie Weiterverwendbarkeit der Reproduktionen.
Gerade der zweite Punkt (Suber: Beseitigung der "permission barriers") wird gern unterschlagen.
Es ist klar, dass das übliche Bildrechte-Regime, das auch bei wissenschaftlichen Publikationen abkassiert, mit Open Access nicht vereinbar ist:
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/
Bereits im Februar 2004 habe ich hier Überlegungen zum Open Access (OA) für Archivalien zur Diskussion gestellt:
http://archiv.twoday.net/stories/145113/
Bei der Frage, wie OA von Kulturgut im Rahmen der OA-Bewegung gefördert wird, liegt es nahe, sich an die institutionellen Unterzeichner der Berliner Erklärung zu halten.
1. Die Dresdener Kunstsammlungen
Auf der Website der Dresdener Kunstsammlungen, die zu den Erstunterzeichnern gehörte, kommt OA nicht vor bzw. der Begriff bezieht sich auf den Freihandbestand der Bibliothek:
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=site%3Askd-dresden.de+%22open+access
Man sehe auch eine andere Suche.
Das Impressum enthält einen umfassenden Copyright-Vermerk, honrarfrei dürfen nur eigens freigegebene Bilder für Presseveröffentlichungen über Ausstellungen verwendet werden. Das Bildarchiv läuft nach den üblichen Regeln:
http://bildarchiv.skd-dresden.de/skddb/Start.jsp
Bei jedem Bild, auch den gemeinfreien (wir erinnern uns: nach herrschender Lehre entsteht bei der Reproduktionsfotografie kein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG), ist eine Veröffentlichungsgenehmigung erforderlich.
Bei einer Auflage von unter 3000 Stück kostet eine Publikation in einem Buch 75 Euro Reproduktionsgebühr. Ermäßigung gibts nur für Schulbücher und Nachauflagen. Zu dieser Bildrechte-Tyrannei:
http://archiv.twoday.net/stories/3440388/
Die Bilder der Website des Bildarchivs sind für wissenschaftliche Zwecke zu klein und dafür auch nicht gedacht.
Bei den Publikationen sieht es niederschmetternd aus. Wissenschaftliche Veröffentlichungen sollten Open Access zur Verfügung stehen, aber ich finde keinen einzigen Volltext auf der Website, es gibt noch nicht einmal einen einzigen Aufsatz aus den Kunstblättern oder dem Jahrbuch, der OA ist:
http://www.skd-dresden.de/de/info/publikationen.html
Das Fazit ist: Die Dresdener Kunstsammlungen sind ihrem Auftrag gemäß der Berliner Erklärung von 2003, OA zu fördern, in keiner Weise nachgekommen. Es sind keinerlei OA-Aktivitäten registrierbar. Direktor Roth hat unterschrieben und beliebt das Thema seitdem zu ignorieren. Erbärmlich!
Sieht es bei der Leibniz-Gemeinschaft, zu der sechs hochrangige Forschungsmuseen gehören, besser aus?
2. Die allgemeine Position der Leibniz Gemeinschaft zu OA
Das Engagement der Leibniz Gemeinschaft für OA ist deutlich verhaltener als das der anderen Wissenschaftsorganisationen. Während sich die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft auf open-access.net präsentieren, zu den Unterstützern der Plattform gehören und auch z.T. beachtliche eigene Informationsangebote unterhalten, findet man bei der Leibniz Gemeinschaft nur dürftige Informationen zu OA.

Seit September 2005 gibt es einen eigenen Arbeitskreis, der einige wenige Dokumente zugänglich macht:
http://www.leibniz-gemeinschaft.de/extern/organisation/index_1.html
http://www.leibniz-gemeinschaft.de/extern/organisation/openaccess/dokumente.html
Solide Informationen über eine im November 2006 (?) durchgeführte Online-Befragung (wie viele haben sich beteiligt? usw.) fehlen. Angeblich befürworten 93 % der Befragten OA, angeblich wird etwa ein Viertel der Publikationen auch OA publiziert.
In den Dokumenten wird zwar das Problem von OA für Forschungsdaten angesprochen, dass sich OA aber auch auf Kulturgüter und daher auf das Kerngeschäft der Museen (aber auch des Herder-Instituts, das ja auch eigene Sammlungen unterhält) bezieht, wird überhaupt nicht als Problem wahrgenommen.
Hinsichtlich des allgemeinen OA-Engagements ist freilich als positiv zu registrieren, dass der AK OA im April 2007 einen eigenen Sprecher (Dr. Stempfhuber) gewählt hat und die "Umsetzung der Berliner Erklärung" vorbereitet:
http://www.wgl.de:8080/wgl/Presse/Leibniz-Nachrichten/Pr-455/LN31(05-2007).pdf
Mit Förderung der DFG soll die GIGA Journal-Family zu OA-Zeitschriften werden:
http://www.giga-hamburg.de/index.php?file=projekt_openaccess.html&folder=publikationen
Wie aber sieht es mit dem Kulturgut aus?
Im AK ist allerdings kein einziger Vertreter der Museen präsent, und bei einem Telefonat mit dem Geschäftsführer der Gemeinschaft vor einiger Zeit stellte sich heraus, dass tatsächlich aus diesem Bereich keinerlei OA-Aktivitäten bekannt sind.
3. Die geisteswissenschaftliche Sektion der Leibniz Gemeinschaft
Ich werde in loser Folge in diesem Weblog die Internetauftritte der einzelnen Institute der Sektion für Geisteswissenschaften und Bildungsforschung sichten und auf ihren OA-Gehalt befragen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass von einer Förderung von OA nicht oder kaum gesprochen werden kann.
http://www.wgl.de/extern/institutionen/index_2.html
Ich beginne mit dem Deutschen Bergbaumuseum Bochum.
Kommt der Begriff OA auf der Website vor?
Nein
Finden sich Publikationen aus der Arbeit des Museums im Volltext?
Nein, auch vergriffene Publikationen werden nicht als PDFs auf der Website bereitgestellt (anders als beim Herder-Institut).
Ist eine wissenschaftlich verwertbare Objektdokumentation vorhanden?
Der Internetauftritt des Museums enthält vergleichsweise wenige Bilder. Die unter montan.dok vereinigten Sammlungen haben keine durchsuchbaren Datenbanken, sieht man von der umfangreichen Bereitstellung von Findmitteln durch das Bergbauarchiv im Rahmen von archive.nrw.de ab. Über Digitalisate ist nichts vermerkt, es dürfte sie daher auch nicht geben.
Es gibt keinen Hinweis auf freie Lizenzen oder dergleichen.
Fazit: OA wird ignoriert.
WEITERE FOLGEN:
(2) Deutsches Institut für Erwachsenenbildung
http://archiv.twoday.net/stories/4073672/
(3)Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung
http://archiv.twoday.net/stories/4077508/
(4) Deutsches Museum
http://archiv.twoday.net/stories/4081646/
(5) Deutsches Schiffahrtsmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4085010/
(6) Germanisches Nationalmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4088349/
(7) Herder-Institut
http://archiv.twoday.net/stories/4091735/
(8) Institut für Deutsche Sprache
http://archiv.twoday.net/stories/4093621/
(9) Institut für Zeitgeschichte
http://archiv.twoday.net/stories/4096044/
(10) Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften
http://archiv.twoday.net/stories/4100507/
(11) IWF Wissen und Medien
http://archiv.twoday.net/stories/4103216/
(12) Institut für Wissensmedien
http://archiv.twoday.net/stories/4106159/
(13) Römisch-Germanisches Zentralmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4106227/
(14) Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation
http://archiv.twoday.net/stories/4110473/
Resümee:
http://archiv.twoday.net/stories/4113065/
KlausGraf - am Freitag, 13. Juli 2007, 22:57 - Rubrik: Open Access
Rundschreiben A 2007-31 vom 29.06.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DFG hat darauf hingewiesen, dass der Regierungsentwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes
Ihre Rechte als Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Publikationen empfindlich
zu beschränken droht. Nach der neuen Regelung soll der Verlag im Normalfall alle Rechte über
zukünftige Nutzungsarten erhalten. Autorinnen und Autoren, die dies nicht wünschen, müssen dann
explizit widersprechen.
Diese geplante Regelung würde auch Publikationen betreffen, die vor 1995 erschienen sind: der Verlag
erhielte dann automatisch das Recht, diese Werke auch elektronisch oder in weiteren, zukünftig
vielleicht möglichen Formen zu publizieren. Für Sie würde dies bedeuten, dass Sie ihre Arbeiten, die
vor 1995 gedruckt erschienen sind, nicht mehr sekundär - auf dem Hochschulschriftenserver der
RWTH oder Ihrem eigenen Server – publizieren dürften. Für Publikationen nach 1995 ist diese
Möglichkeit der Sekundärpublikation im Verlagsvertrag berücksichtigt.
Damit Sie Ihre Verwertungsrechte wahren, empfehlen wir Ihnen, bei allen Verlagen, mit denen Sie vor
1995 publiziert haben, formal Widerspruch einzulegen. Dazu hat die wissenschaftliche
Fachgesellschaft der Psychologen einen Textbaustein entworfen, den Sie unter
http://www.dgps.de/dgps/kommissionen/iuk/005.php abrufen können.
Darüber hinaus können Sie sich auf den WWW-Seiten der DFG und der Hochschulbibliothek
(=> RWTH Hochschulschriften) informieren oder sich von der Hochschulbibliothek bzw. der
Rechtsabteilung der ZHV unterstützen lassen.
Ihre Ansprechpartner dort:
Hochschulbibliothek: Herr Dr. Rappmann (rappmann@bth.rwth-aachen.de, Tel.: 8094471)
Frau Dr. Eich (eich@bth.rwth-aachen.de, Tel.: 8094446)
ZHV, 1.5: Herr Kulka (christof.kulka@zhv.rwth-aachen.de, Tel.: 8094014)
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Manfred Nettekoven
(Kanzler)
Der Musterbrief hat folgenden Wortlaut:
Musterbrief zum Ausschluss „unbekannter Nutzungsarten“
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der in der aktuellen Gesetzesnovellierung geplanten Änderung in § 31a UrhG-E 2006„Verträge über
unbekannte Nutzungsarten" und in § 137 l UrhG-E 2006 „Übergangsregelung für neue Nutzungsarten“
bin ich nicht einverstanden. In dem Gesetzentwurf wird mir ein Widerspruchsrecht eingeräumt, was ich
mit diesem Schreiben wahrnehmen möchte.
Sofern dieses Gesetz in Kraft tritt und eine Regelung für die unbekannten Nutzungsarten enthält,
widerspreche ich jeder Nutzungsart, die zu der damaligen Zeit meiner Veröffentlichung noch unbekannt
war. Dieser Widerspruch gilt für alle meine Veröffentlichungen in Ihrem Verlag.
Sollten Sie die Nutzungsrechte, die ich Ihnen eingeräumt habe, an einen Dritten übertragen haben, bitte
ich um eine unverzügliche Mitteilung, wie es mir der § 137l Abs. 2 UrhG-E 2006 zusichert, an wen die
Rechte veräußert worden sind.
Ich bitte um Bestätigung meines Widerspruchs für jede einzelne Publikation.
Mit freundlichen Grüßen
(Fehler korrigiert)
Zum Hintergrund siehe http://archiv.twoday.net/stories/4055807/
Widerspruch einlegen müssen vor allem:
* Autoren von Monographien, da im Verlagsvertrag so gut wie immer ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart wurden
* Autoren von Aufsätzen in Zeitschriften und Sammelbänden, die eine ausdrückliche Rechteabtretung unterzeichnet haben.
Nach § 38 UrhG erlischt ohne ausdrücklichen Vertrag das ausschließliche Nutzungsrecht bei Zeitschriftenartikeln und unvergüteten Beiträgen in Sammelbänden nach einem Jahr. Es ist daher an sich nicht nötig, auch in diesem Fall zu widersprechen. Wer sicher gehen will, kann aber auch hier widersprechen.
Wer - etwa aus mangelnder Information - die Jahresfrist des § 137 l versäumt hat, hat immer noch die Chance, das ausschließliche Nutzungsrecht zurückzurufen, wenn der Verwerter es nicht oder nur unzureichend ausübt (§ 41 UrhG). Nach dem Ablauf von 2 Jahren nach Einräumung des Rechts kann gegenüber dem Verwerter unter Setzung einer angemessenen Nachfrist der Widerruf erklärt werden.
Bei Büchern wird ein halbes Jahr als Nachfrist als angemessen erachtet, die sich aber durch technische Neuerungen verkürzt: Im Kommentar von Dreier/Schulze, UrhG ²2006 $ 41 Rdnr. 27 wird als Beispiel die Ablieferung einer Diskette genannt. Dann könne die Nachfrist durchaus bei nur drei Monaten liegen.
Ist eine Ausübung des Nutzungsrechts unmöglich z.B. bei Insolvenz oder Aufgabe des Verlags, bedarf es keiner Nachfrist.
Vor allem bei vergriffenen Büchern, bei denen es offensichtlich ist, dass eine Neuauflage seitens des Verlags nicht ins Auge gefasst wird, ist es sinnvoll, das Nutzungsrecht zurückzurufen. Alle Rechte liegen dann wieder beim Autor.
(Aber auch ohne einen solchen ausdrücklichen Rückruf werden bei vergriffenen Bänden viele Verlage problemlos eine "Open Access"-Veröffentlichung im Internet genehmigen.)
Ein solcher Rückruf nach § 41 UrhG ist bereits jetzt bei Werken, die nach 1995 - ab diesem Jahr gilt das Internet nicht mehr als unbekannte Nutzungsart - erschienen sind, empfehlenswert.
Es können auch einzelne Rechte zurückgerufen werden (Dreier/Schulze Rdnr. 10). Da das Online-Recht gesondert ausgeübt werden kann, sollte ein Urheber dieses Recht zurückrufen können, sofern der Verwerter im Online-Bereich untätig bleibt. Hinsichtlich der befürchteten Konkurrenz einer Open-Access-Edition ist festzuhalten, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, dass bei kostenfreier Internetveröffentlichung die Verkaufszahlen einer Druckveröffentlichung zurückgehen. Das Gegenteil ist richtig:
http://archiv.twoday.net/stories/3326893/
Es könnte also sogar gegenüber dem Verlag argumentiert werden, dass ohne eine OA-Veröffentlichung das Nutzungsrecht unzureichend ausgeübt wird.
Der Rückruf ist tunlichst per eingeschriebem Brief an den Verlag zu richten, sofern eine gütliche Einigung im Vorfeld nicht möglich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DFG hat darauf hingewiesen, dass der Regierungsentwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes
Ihre Rechte als Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Publikationen empfindlich
zu beschränken droht. Nach der neuen Regelung soll der Verlag im Normalfall alle Rechte über
zukünftige Nutzungsarten erhalten. Autorinnen und Autoren, die dies nicht wünschen, müssen dann
explizit widersprechen.
Diese geplante Regelung würde auch Publikationen betreffen, die vor 1995 erschienen sind: der Verlag
erhielte dann automatisch das Recht, diese Werke auch elektronisch oder in weiteren, zukünftig
vielleicht möglichen Formen zu publizieren. Für Sie würde dies bedeuten, dass Sie ihre Arbeiten, die
vor 1995 gedruckt erschienen sind, nicht mehr sekundär - auf dem Hochschulschriftenserver der
RWTH oder Ihrem eigenen Server – publizieren dürften. Für Publikationen nach 1995 ist diese
Möglichkeit der Sekundärpublikation im Verlagsvertrag berücksichtigt.
Damit Sie Ihre Verwertungsrechte wahren, empfehlen wir Ihnen, bei allen Verlagen, mit denen Sie vor
1995 publiziert haben, formal Widerspruch einzulegen. Dazu hat die wissenschaftliche
Fachgesellschaft der Psychologen einen Textbaustein entworfen, den Sie unter
http://www.dgps.de/dgps/kommissionen/iuk/005.php abrufen können.
Darüber hinaus können Sie sich auf den WWW-Seiten der DFG und der Hochschulbibliothek
(=> RWTH Hochschulschriften) informieren oder sich von der Hochschulbibliothek bzw. der
Rechtsabteilung der ZHV unterstützen lassen.
Ihre Ansprechpartner dort:
Hochschulbibliothek: Herr Dr. Rappmann (rappmann@bth.rwth-aachen.de, Tel.: 8094471)
Frau Dr. Eich (eich@bth.rwth-aachen.de, Tel.: 8094446)
ZHV, 1.5: Herr Kulka (christof.kulka@zhv.rwth-aachen.de, Tel.: 8094014)
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Manfred Nettekoven
(Kanzler)
Der Musterbrief hat folgenden Wortlaut:
Musterbrief zum Ausschluss „unbekannter Nutzungsarten“
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der in der aktuellen Gesetzesnovellierung geplanten Änderung in § 31a UrhG-E 2006„Verträge über
unbekannte Nutzungsarten" und in § 137 l UrhG-E 2006 „Übergangsregelung für neue Nutzungsarten“
bin ich nicht einverstanden. In dem Gesetzentwurf wird mir ein Widerspruchsrecht eingeräumt, was ich
mit diesem Schreiben wahrnehmen möchte.
Sofern dieses Gesetz in Kraft tritt und eine Regelung für die unbekannten Nutzungsarten enthält,
widerspreche ich jeder Nutzungsart, die zu der damaligen Zeit meiner Veröffentlichung noch unbekannt
war. Dieser Widerspruch gilt für alle meine Veröffentlichungen in Ihrem Verlag.
Sollten Sie die Nutzungsrechte, die ich Ihnen eingeräumt habe, an einen Dritten übertragen haben, bitte
ich um eine unverzügliche Mitteilung, wie es mir der § 137l Abs. 2 UrhG-E 2006 zusichert, an wen die
Rechte veräußert worden sind.
Ich bitte um Bestätigung meines Widerspruchs für jede einzelne Publikation.
Mit freundlichen Grüßen
(Fehler korrigiert)
Zum Hintergrund siehe http://archiv.twoday.net/stories/4055807/
Widerspruch einlegen müssen vor allem:
* Autoren von Monographien, da im Verlagsvertrag so gut wie immer ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart wurden
* Autoren von Aufsätzen in Zeitschriften und Sammelbänden, die eine ausdrückliche Rechteabtretung unterzeichnet haben.
Nach § 38 UrhG erlischt ohne ausdrücklichen Vertrag das ausschließliche Nutzungsrecht bei Zeitschriftenartikeln und unvergüteten Beiträgen in Sammelbänden nach einem Jahr. Es ist daher an sich nicht nötig, auch in diesem Fall zu widersprechen. Wer sicher gehen will, kann aber auch hier widersprechen.
Wer - etwa aus mangelnder Information - die Jahresfrist des § 137 l versäumt hat, hat immer noch die Chance, das ausschließliche Nutzungsrecht zurückzurufen, wenn der Verwerter es nicht oder nur unzureichend ausübt (§ 41 UrhG). Nach dem Ablauf von 2 Jahren nach Einräumung des Rechts kann gegenüber dem Verwerter unter Setzung einer angemessenen Nachfrist der Widerruf erklärt werden.
Bei Büchern wird ein halbes Jahr als Nachfrist als angemessen erachtet, die sich aber durch technische Neuerungen verkürzt: Im Kommentar von Dreier/Schulze, UrhG ²2006 $ 41 Rdnr. 27 wird als Beispiel die Ablieferung einer Diskette genannt. Dann könne die Nachfrist durchaus bei nur drei Monaten liegen.
Ist eine Ausübung des Nutzungsrechts unmöglich z.B. bei Insolvenz oder Aufgabe des Verlags, bedarf es keiner Nachfrist.
Vor allem bei vergriffenen Büchern, bei denen es offensichtlich ist, dass eine Neuauflage seitens des Verlags nicht ins Auge gefasst wird, ist es sinnvoll, das Nutzungsrecht zurückzurufen. Alle Rechte liegen dann wieder beim Autor.
(Aber auch ohne einen solchen ausdrücklichen Rückruf werden bei vergriffenen Bänden viele Verlage problemlos eine "Open Access"-Veröffentlichung im Internet genehmigen.)
Ein solcher Rückruf nach § 41 UrhG ist bereits jetzt bei Werken, die nach 1995 - ab diesem Jahr gilt das Internet nicht mehr als unbekannte Nutzungsart - erschienen sind, empfehlenswert.
Es können auch einzelne Rechte zurückgerufen werden (Dreier/Schulze Rdnr. 10). Da das Online-Recht gesondert ausgeübt werden kann, sollte ein Urheber dieses Recht zurückrufen können, sofern der Verwerter im Online-Bereich untätig bleibt. Hinsichtlich der befürchteten Konkurrenz einer Open-Access-Edition ist festzuhalten, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, dass bei kostenfreier Internetveröffentlichung die Verkaufszahlen einer Druckveröffentlichung zurückgehen. Das Gegenteil ist richtig:
http://archiv.twoday.net/stories/3326893/
Es könnte also sogar gegenüber dem Verlag argumentiert werden, dass ohne eine OA-Veröffentlichung das Nutzungsrecht unzureichend ausgeübt wird.
Der Rückruf ist tunlichst per eingeschriebem Brief an den Verlag zu richten, sofern eine gütliche Einigung im Vorfeld nicht möglich ist.
KlausGraf - am Freitag, 13. Juli 2007, 21:41 - Rubrik: Open Access
Das Landesarchiv Schleswig-Holstein und die Staats- und Universitätsbibliothek arbeiten künftig beim Veröffentlichen zusammen: Hamburg University Press, der Verlag der SUB, wird die Titel der “Veröffentlichungen aus dem Landesarchiv Schleswig-Holstein” realisieren. Am 9. Juli wurde ein entsprechender Rahmenvertrag unterzeichnet, nach dem der Verlag die Publikationen in einer Print- und einer frei verfügbaren Onlineversion parallel realisieren wird.
Die Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek, Prof. Dr. Gabriele Beger, und der Direktor des Landesarchivs, PD Dr. Rainer Hering, bekunden mit der Zusammenarbeit ihre Absicht, die freie Internet-Verfügbarkeit von mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen („Open Access“) praktisch zu unterstützen.

Die Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek, Prof. Dr. Gabriele Beger, und der Direktor des Landesarchivs, PD Dr. Rainer Hering, bekunden mit der Zusammenarbeit ihre Absicht, die freie Internet-Verfügbarkeit von mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen („Open Access“) praktisch zu unterstützen.

KlausGraf - am Dienstag, 10. Juli 2007, 21:49 - Rubrik: Open Access
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Über die Zeitschriftenkrise und Open Access berichtet ausführlich das Technology Review
http://www.heise.de/tr/artikel/92138/1/0
Auszug
Die Überschrift für die Preisübersicht in dem Branchenblatt lautet "Serial Wars", "Serienkriege" also. Weit hergeholt erscheint sie nicht: Verleger üben Druck auf Hochschulen aus, da sie der Meinung sind, dass Sammellizenzen für den elektronischen Zugang zu ihren Titeln für ein gesamtes Labor oder einen Campus zu großzügig genutzt oder missbraucht werden.
So berichtet der Chemiker Peter Murray-Rust, Leiter einer Forschungsgruppe an der Universität Cambridge, von einem großen Verlag, der ein Inspektionsteam zu einem Labor entsandte, um dort für angebliche übermäßige Nutzung sei- ner Produkte Geld einzutreiben. "Wir stehen kurz vor einem Krieg mit den Verlegern, wenn sich nichts ändert", sagt Murray-Rust. Die Angegriffenen aber halten sich zumindest mit öffentlichen Äußerungen vornehm zurück: Die Fachverlage Springer und Wiley sowie der Verleger von "Science", die Technology Review um eine Stellungnahme bat, wollten sich zum Thema Open Access nicht äußern.
Ihre Gegner werden dafür umso deutlicher: Als "Dinosaurier mit Gnadenfrist" bezeichnet Barbara Cohen die ungeliebten Verlage. Die ehemalige Redakteurin beim Fachmagazin "Nature Genetics" vergleicht das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit mit einer Geburt: "Es dauert eine Weile, ist äußerst schmerzhaft, und man freut sich, wenn das Baby endlich auf der Welt ist. Mit einem entscheidenden Unterschied: Bei Fachartikeln gehört das Kind der Hebamme. Die Verlage bestimmen, welche Besuchsrechte die Eltern haben, und man muss dafür auch noch bezahlen."
http://www.heise.de/tr/artikel/92138/1/0
Auszug
Die Überschrift für die Preisübersicht in dem Branchenblatt lautet "Serial Wars", "Serienkriege" also. Weit hergeholt erscheint sie nicht: Verleger üben Druck auf Hochschulen aus, da sie der Meinung sind, dass Sammellizenzen für den elektronischen Zugang zu ihren Titeln für ein gesamtes Labor oder einen Campus zu großzügig genutzt oder missbraucht werden.
So berichtet der Chemiker Peter Murray-Rust, Leiter einer Forschungsgruppe an der Universität Cambridge, von einem großen Verlag, der ein Inspektionsteam zu einem Labor entsandte, um dort für angebliche übermäßige Nutzung sei- ner Produkte Geld einzutreiben. "Wir stehen kurz vor einem Krieg mit den Verlegern, wenn sich nichts ändert", sagt Murray-Rust. Die Angegriffenen aber halten sich zumindest mit öffentlichen Äußerungen vornehm zurück: Die Fachverlage Springer und Wiley sowie der Verleger von "Science", die Technology Review um eine Stellungnahme bat, wollten sich zum Thema Open Access nicht äußern.
Ihre Gegner werden dafür umso deutlicher: Als "Dinosaurier mit Gnadenfrist" bezeichnet Barbara Cohen die ungeliebten Verlage. Die ehemalige Redakteurin beim Fachmagazin "Nature Genetics" vergleicht das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit mit einer Geburt: "Es dauert eine Weile, ist äußerst schmerzhaft, und man freut sich, wenn das Baby endlich auf der Welt ist. Mit einem entscheidenden Unterschied: Bei Fachartikeln gehört das Kind der Hebamme. Die Verlage bestimmen, welche Besuchsrechte die Eltern haben, und man muss dafür auch noch bezahlen."
KlausGraf - am Freitag, 6. Juli 2007, 14:22 - Rubrik: Open Access
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Resolution der 67. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission, Dessau, 28. Juni 2007
Beschluss
Die Deutsche UNESCO-Kommission unterstützt das Open-Access-Prinzip. Open Access im Sinne dieser Resolution bezeichnet den freien, für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugang zu mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen.
Die Deutsche UNESCO-Kommission sieht in Open Access eine neue Chance, allen Menschen einen umfassenden und ungehinderten Zugriff auf das mit öffentlichen Mitteln produzierte Wissen zu ermöglichen.
Sie setzt sich ein für die konstruktive und innovative Weiterentwicklung des Open-Access-Prinzips durch alle Akteure, die in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien dafür zuständig sind, Wissen öffentlich zugänglich zu machen.
Die Deutsche UNESCO-Kommission sieht die Chance, dass auf der Grundlage des Open Access-Prinzips innovative, attraktive und elektronischen Umgebungen angemessene Organisations- und Geschäftsmodelle für Publikation und Distribution von Wissen entstehen, die auch Verlagen und der gesamten Informationswirtschaft neue Möglichkeiten zur Erschließung von Publikations- und Distributionsmärkten bieten.
Mit dem von ihr herausgegebenen Handbuch will die Deutsche UNESCO-Kommission ein besseres Verständnis für die Hintergründe und Ziele von Open Access ermöglichen. Die Diskussion zu Open Access berührt zentrale Fragen der Wissensvermittlung in unserer Gesellschaft und sollte daher auf einer möglichst breiten Basis geführt werden.
Hintergrund
Das Open-Access-Prinzip ist in die Abschlusserklärung des UN-Weltgipfels zur Informationsgesellschaft 2003 (Declaration of Principles - Building the Information Society: a global challenge in the new Millennium) aufgenommen worden. Dort heißt es: "Unser Ziel ist die Förderung universellen und gleichberechtigten Zugangs aller Menschen zu wissenschaftlichem Wissen und der Schaffung und Verbreitung von wissenschaftlichen und technischen Informationen, einschließlich Open-Access-Initiativen für wissenschaftliches Publizieren."1) Zu dieser Entwicklung haben die im UNESCO-Weltbericht Towards Knowledge Societies (2005) und die vom Internationalen Verband der bibliothekarischen Vereine und Institutionen (IFLA) formulierten Ziele beigetragen.2)
Auch in der UNESCO-Empfehlung zur Förderung der Mehrsprachigkeit und zum allgemeinen Zugang zum Cyberspace wird zur Förderung von Open-Access-Lösungen aufgerufen.3)
Die Deutsche UNESCO-Kommission schließt sich mit der Unterstützung des Open-Access-Prinzips den großen deutschen Wissenschaftsorganisationen an, die 2003, neben vielen anderen nationalen und internationalen Institutionen, die Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities unterzeichnet und sich so der Förderung des Open-Access-Prinzips verpflichtet haben.4)
Folgende Erwägungen haben die Deutsche UNESCO-Kommission bei ihrem Beschluss geleitet:
Aufrechterhaltung des offenen Zugangs zum Wissen
Die Deutsche UNESCO-Kommission sieht im Open-Access-Prinzip zum einen eine neue Chance, den Zugriff auf das Wissen, das im öffentlichen Raum in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien erstellt wurde, für jeden möglich zu machen. Zum anderen sieht sie im Open-Access-Prinzip eine Chance für einen Innovationsschub bei den Organisations- und Geschäftsmodellen für das Öffentlichmachen von Wissen. Beides soll zur Verbesserung des bereits zunehmend eingeschränkten Zugangs zu öffentlichem Wissen beitragen. Diese Einschränkung bedroht die Leistungsfähigkeit des deutschen, aber auch des weltweiten Bildungs- und Wissenschaftssystems und erschwert den Aufbau neuer Bildungs- und Wissenschaftssysteme in Entwicklungsländern.
Auch die zu beobachtende Tendenz, kulturelle Gemeingüter, die in Museen, Archiven und Bibliotheken für die Öffentlichkeit bereit gehalten werden, aus finanziellen Erwägungen in Privatbesitz zu verkaufen oder die Rechte für ihre digitale Verwertung an kommerzielle Anbieter zu veräußern, kann zu einer nicht hinnehmbaren Einschränkung des allgemeinen Zugangs zu diesen Gütern führen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Kultureinrichtungen digitale Verwertungsrechte auf Dauer und exklusiv an kommerzielle Verwerter verkaufen. [Hervorhebung KG]
Offene Räume mit vielfältigen Modellen
Open Access kann das Entstehen offener und freier Räume begünstigen, die als notwendige Ergänzung zu den kommerziellen Räumen verstanden werden und deren Entwicklung durch das Internet mit seinen offenen Netzstrukturen möglich gemacht wird.
Paradigmenwechsel
Open Access vermeidet die Kosten der Wissensaufbereitung und -vermittlung nicht. Das Prinzip kommt aber insofern einem Paradigmenwechsel gleich, als dabei die Nutzung von öffentlich gemachtem und mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen aus Bildung und Wissenschaft für den Nutzer frei - im Sinne von im Regelfall kostenlos - ist: Nicht die Nutzer zahlen für die Nutzung, sondern die Produzenten von Wissen bzw. deren Institutionen oder öffentliche Geldgeber kommen für die Kosten in der Publikations- und Distributionskette auf.
Urheberrechte und Copyrights
Open Access kann in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums stehen, obwohl keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechte der Urheber gegeben sind - die Rechte an Texten bleiben bestehen, auch wenn der Text frei zugänglich ins Netz gestellt wird. Hingegen hat Open Access Auswirkungen auf Verwertungsrechte: Das Prinzip von Open Access ist, dass Verwertungsrechte nicht dauerhaft exklusiv einem Verwerter (z.B. einem Verlag) eingeräumt werden, sondern stattdessen oder parallel Open-Access-Publikationen möglich sind oder zeitversetzt möglich werden.
Bedeutung gewinnt hierbei auch verstärkt ein dem Urheber verbleibendes und gesetzlich abgesichertes Zweitverwertungsrecht, wie es zurzeit im politischen Raum im Rahmen der Debatten zur Reform des Urheberechts diskutiert wird.
Qualitätssicherung
Das Open-Access-Prinzip kann über spezielle Open-Access-Zeitschriften oder über sogenannte institutionelle Open-Access-Repositories realisiert werden. Vor allem Letztere können beispielsweise von wissenschaftlichen Einrichtungen, Bibliotheken, Museen, Medienarchiven alleine oder in Zusammenarbeit mit der Verlags- und Informationswirtschaft betrieben werden. Diese Open-Access-Repositories, frei zugängliche Speicher des öffentlichen Wissens, belassen den Wissensproduzenten weiterhin die Möglichkeit, ihre Werke zusätzlich in andere Veröffentlichungsformen einzubringen. Welche Organisationsform auch gewählt wird – die Qualität von Open-Access-Arbeiten in Bildung und Wissenschaft soll durch das bewährte Peer-review- oder auch durch neue in elektronischen Räumen möglich werdende Review-Verfahren abgesichert werden.
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat in Zusammenarbeit mit zahlreichen Expertinnen und Experten ein Open-Access-Handbuch herausgegeben, welches das Thema umfassend aus vielfältigen Perspektiven behandelt und diese Resolution ergänzt.
_____________
1.) Paragraph 28; Übersetzung: DUK. Ebenso im WSIS Plan of Action (2003) in C3 "Access to Information and Knowledge", 10 i: "Encourage initiatives to facilitate access, including free and affordable access to open access journals and books, and open archives for scientific information."
2.) Statement on Open Access to Scholarly Literature and Research Documentation.
3.) Paragraph 18: "Member States and international organizations should encourage open access solutions including the formulation of technical and methodological standards for information exchange, portability and interoperability, as well as online accessibility of public domain information on global information networks."
4.) Deutsche Version unter http://www.zim.mpg.de/openaccess-berlin/BerlinDeclaration_dt.pdf. Verbindlich ist die englische Version http://www.zim.mpg.de/openaccess-berlin/berlin_declaration.pdf.
Quelle:
http://www.unesco.de/reshv67-3.html
Beschluss
Die Deutsche UNESCO-Kommission unterstützt das Open-Access-Prinzip. Open Access im Sinne dieser Resolution bezeichnet den freien, für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugang zu mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen.
Die Deutsche UNESCO-Kommission sieht in Open Access eine neue Chance, allen Menschen einen umfassenden und ungehinderten Zugriff auf das mit öffentlichen Mitteln produzierte Wissen zu ermöglichen.
Sie setzt sich ein für die konstruktive und innovative Weiterentwicklung des Open-Access-Prinzips durch alle Akteure, die in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien dafür zuständig sind, Wissen öffentlich zugänglich zu machen.
Die Deutsche UNESCO-Kommission sieht die Chance, dass auf der Grundlage des Open Access-Prinzips innovative, attraktive und elektronischen Umgebungen angemessene Organisations- und Geschäftsmodelle für Publikation und Distribution von Wissen entstehen, die auch Verlagen und der gesamten Informationswirtschaft neue Möglichkeiten zur Erschließung von Publikations- und Distributionsmärkten bieten.
Mit dem von ihr herausgegebenen Handbuch will die Deutsche UNESCO-Kommission ein besseres Verständnis für die Hintergründe und Ziele von Open Access ermöglichen. Die Diskussion zu Open Access berührt zentrale Fragen der Wissensvermittlung in unserer Gesellschaft und sollte daher auf einer möglichst breiten Basis geführt werden.
Hintergrund
Das Open-Access-Prinzip ist in die Abschlusserklärung des UN-Weltgipfels zur Informationsgesellschaft 2003 (Declaration of Principles - Building the Information Society: a global challenge in the new Millennium) aufgenommen worden. Dort heißt es: "Unser Ziel ist die Förderung universellen und gleichberechtigten Zugangs aller Menschen zu wissenschaftlichem Wissen und der Schaffung und Verbreitung von wissenschaftlichen und technischen Informationen, einschließlich Open-Access-Initiativen für wissenschaftliches Publizieren."1) Zu dieser Entwicklung haben die im UNESCO-Weltbericht Towards Knowledge Societies (2005) und die vom Internationalen Verband der bibliothekarischen Vereine und Institutionen (IFLA) formulierten Ziele beigetragen.2)
Auch in der UNESCO-Empfehlung zur Förderung der Mehrsprachigkeit und zum allgemeinen Zugang zum Cyberspace wird zur Förderung von Open-Access-Lösungen aufgerufen.3)
Die Deutsche UNESCO-Kommission schließt sich mit der Unterstützung des Open-Access-Prinzips den großen deutschen Wissenschaftsorganisationen an, die 2003, neben vielen anderen nationalen und internationalen Institutionen, die Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities unterzeichnet und sich so der Förderung des Open-Access-Prinzips verpflichtet haben.4)
Folgende Erwägungen haben die Deutsche UNESCO-Kommission bei ihrem Beschluss geleitet:
Aufrechterhaltung des offenen Zugangs zum Wissen
Die Deutsche UNESCO-Kommission sieht im Open-Access-Prinzip zum einen eine neue Chance, den Zugriff auf das Wissen, das im öffentlichen Raum in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien erstellt wurde, für jeden möglich zu machen. Zum anderen sieht sie im Open-Access-Prinzip eine Chance für einen Innovationsschub bei den Organisations- und Geschäftsmodellen für das Öffentlichmachen von Wissen. Beides soll zur Verbesserung des bereits zunehmend eingeschränkten Zugangs zu öffentlichem Wissen beitragen. Diese Einschränkung bedroht die Leistungsfähigkeit des deutschen, aber auch des weltweiten Bildungs- und Wissenschaftssystems und erschwert den Aufbau neuer Bildungs- und Wissenschaftssysteme in Entwicklungsländern.
Auch die zu beobachtende Tendenz, kulturelle Gemeingüter, die in Museen, Archiven und Bibliotheken für die Öffentlichkeit bereit gehalten werden, aus finanziellen Erwägungen in Privatbesitz zu verkaufen oder die Rechte für ihre digitale Verwertung an kommerzielle Anbieter zu veräußern, kann zu einer nicht hinnehmbaren Einschränkung des allgemeinen Zugangs zu diesen Gütern führen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Kultureinrichtungen digitale Verwertungsrechte auf Dauer und exklusiv an kommerzielle Verwerter verkaufen. [Hervorhebung KG]
Offene Räume mit vielfältigen Modellen
Open Access kann das Entstehen offener und freier Räume begünstigen, die als notwendige Ergänzung zu den kommerziellen Räumen verstanden werden und deren Entwicklung durch das Internet mit seinen offenen Netzstrukturen möglich gemacht wird.
Paradigmenwechsel
Open Access vermeidet die Kosten der Wissensaufbereitung und -vermittlung nicht. Das Prinzip kommt aber insofern einem Paradigmenwechsel gleich, als dabei die Nutzung von öffentlich gemachtem und mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen aus Bildung und Wissenschaft für den Nutzer frei - im Sinne von im Regelfall kostenlos - ist: Nicht die Nutzer zahlen für die Nutzung, sondern die Produzenten von Wissen bzw. deren Institutionen oder öffentliche Geldgeber kommen für die Kosten in der Publikations- und Distributionskette auf.
Urheberrechte und Copyrights
Open Access kann in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums stehen, obwohl keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechte der Urheber gegeben sind - die Rechte an Texten bleiben bestehen, auch wenn der Text frei zugänglich ins Netz gestellt wird. Hingegen hat Open Access Auswirkungen auf Verwertungsrechte: Das Prinzip von Open Access ist, dass Verwertungsrechte nicht dauerhaft exklusiv einem Verwerter (z.B. einem Verlag) eingeräumt werden, sondern stattdessen oder parallel Open-Access-Publikationen möglich sind oder zeitversetzt möglich werden.
Bedeutung gewinnt hierbei auch verstärkt ein dem Urheber verbleibendes und gesetzlich abgesichertes Zweitverwertungsrecht, wie es zurzeit im politischen Raum im Rahmen der Debatten zur Reform des Urheberechts diskutiert wird.
Qualitätssicherung
Das Open-Access-Prinzip kann über spezielle Open-Access-Zeitschriften oder über sogenannte institutionelle Open-Access-Repositories realisiert werden. Vor allem Letztere können beispielsweise von wissenschaftlichen Einrichtungen, Bibliotheken, Museen, Medienarchiven alleine oder in Zusammenarbeit mit der Verlags- und Informationswirtschaft betrieben werden. Diese Open-Access-Repositories, frei zugängliche Speicher des öffentlichen Wissens, belassen den Wissensproduzenten weiterhin die Möglichkeit, ihre Werke zusätzlich in andere Veröffentlichungsformen einzubringen. Welche Organisationsform auch gewählt wird – die Qualität von Open-Access-Arbeiten in Bildung und Wissenschaft soll durch das bewährte Peer-review- oder auch durch neue in elektronischen Räumen möglich werdende Review-Verfahren abgesichert werden.
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat in Zusammenarbeit mit zahlreichen Expertinnen und Experten ein Open-Access-Handbuch herausgegeben, welches das Thema umfassend aus vielfältigen Perspektiven behandelt und diese Resolution ergänzt.
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1.) Paragraph 28; Übersetzung: DUK. Ebenso im WSIS Plan of Action (2003) in C3 "Access to Information and Knowledge", 10 i: "Encourage initiatives to facilitate access, including free and affordable access to open access journals and books, and open archives for scientific information."
2.) Statement on Open Access to Scholarly Literature and Research Documentation.
3.) Paragraph 18: "Member States and international organizations should encourage open access solutions including the formulation of technical and methodological standards for information exchange, portability and interoperability, as well as online accessibility of public domain information on global information networks."
4.) Deutsche Version unter http://www.zim.mpg.de/openaccess-berlin/BerlinDeclaration_dt.pdf. Verbindlich ist die englische Version http://www.zim.mpg.de/openaccess-berlin/berlin_declaration.pdf.
Quelle:
http://www.unesco.de/reshv67-3.html
KlausGraf - am Sonntag, 1. Juli 2007, 21:31 - Rubrik: Open Access
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Die Diplomarbeit von Beatrice Bürgi ist online unter:
http://www.informationswissenschaft.ch/fileadmin/uploads/pdf/csi/CSI_22_B_rgi_FINAL.pdf
Abstract
Die Forderungen nach barrierefreiem Zugang zu wissenschaftlicher Literatur nehmen
weltweit zu. Ein Werkzeug, das diesem Wunsch entspricht, ist das Institutional Repository
(IR). Durch diesen Dokumentenserver werden wissenschaftliche Dokumente einer
Institution bereitgestellt und elektronisch archiviert. Die Inhalte eines IR sind frei über das
Internet zugänglich und können gesucht, gelesen, gespeichert und weiterverwendet
werden. Daneben generiert ein Dokumentenserver auch Nutzen für die Institution und die
Forschenden selbst, denn die wissenschaftlichen Erzeugnisse erlangen dank der freien
Verfügbarkeit eine grössere Verbreitung und der gesamte Forschungs-Output der
Institution kann gemessen und auch besser vermarktet werden.
In der Schweiz existieren bereits verschiedene Dokumentenserver. Diese sind sehr
unterschiedlich ausgerichtet und werden zum Teil nicht nach international geltenden
Richtlinien geführt. Diese Arbeit soll den Hochschulen, welche die Errichtung eines
Institutional Repository bzw. dessen professionellen Betrieb in Erwägung ziehen, eine
brauchbare Hilfestellung bieten. In einem praxisorientierten Massnahmenkatalog werden
die Überlegungen und Schritte, welche für die Errichtung eines Institutional Repository
notwendig sind und die daraus entstehenden Konsequenzen für die Hochschule aufgezeigt.
KOMMENTAR:
Die Arbeit ist sicher eine nützliche Entscheidungshilfe, aber nicht hinreichend mit ihrem Thema vertraut. Nur eine Minderheit in der OA-Community fordert, dass IRs nur begutachtete Literatur aufnehmen (Töwe 2005a ist eine Einzelmeinung). Sodann sollte man im deutschsprachigen Kontext nie von Copyright sprechen.
http://www.informationswissenschaft.ch/fileadmin/uploads/pdf/csi/CSI_22_B_rgi_FINAL.pdf
Abstract
Die Forderungen nach barrierefreiem Zugang zu wissenschaftlicher Literatur nehmen
weltweit zu. Ein Werkzeug, das diesem Wunsch entspricht, ist das Institutional Repository
(IR). Durch diesen Dokumentenserver werden wissenschaftliche Dokumente einer
Institution bereitgestellt und elektronisch archiviert. Die Inhalte eines IR sind frei über das
Internet zugänglich und können gesucht, gelesen, gespeichert und weiterverwendet
werden. Daneben generiert ein Dokumentenserver auch Nutzen für die Institution und die
Forschenden selbst, denn die wissenschaftlichen Erzeugnisse erlangen dank der freien
Verfügbarkeit eine grössere Verbreitung und der gesamte Forschungs-Output der
Institution kann gemessen und auch besser vermarktet werden.
In der Schweiz existieren bereits verschiedene Dokumentenserver. Diese sind sehr
unterschiedlich ausgerichtet und werden zum Teil nicht nach international geltenden
Richtlinien geführt. Diese Arbeit soll den Hochschulen, welche die Errichtung eines
Institutional Repository bzw. dessen professionellen Betrieb in Erwägung ziehen, eine
brauchbare Hilfestellung bieten. In einem praxisorientierten Massnahmenkatalog werden
die Überlegungen und Schritte, welche für die Errichtung eines Institutional Repository
notwendig sind und die daraus entstehenden Konsequenzen für die Hochschule aufgezeigt.
KOMMENTAR:
Die Arbeit ist sicher eine nützliche Entscheidungshilfe, aber nicht hinreichend mit ihrem Thema vertraut. Nur eine Minderheit in der OA-Community fordert, dass IRs nur begutachtete Literatur aufnehmen (Töwe 2005a ist eine Einzelmeinung). Sodann sollte man im deutschsprachigen Kontext nie von Copyright sprechen.
KlausGraf - am Dienstag, 26. Juni 2007, 14:30 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Mittwoch, 20. Juni 2007, 02:49 - Rubrik: Open Access
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http://openaccess-germany.de/
...solche Informationen scheinen aber ihre Zielgruppe nicht zu erreichen. Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Publikationen, mit denen ich zu tun habe, haben noch nie etwas von Open Access und entsprechenden Modellen der Vertragsgestaltung mit Verlagen gehört. Weder an der Uni (Prof, Graduiertenkolleg, Tutorien, Universitätsverlag, Herausgeber von Schriftenreihen) noch vom konkreten Geldgeber (DFG etc., obwohl diese OA mit groß angelegten Programmen fördert).
http://oplbb.blogg.de/eintrag.php?id=176
...solche Informationen scheinen aber ihre Zielgruppe nicht zu erreichen. Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Publikationen, mit denen ich zu tun habe, haben noch nie etwas von Open Access und entsprechenden Modellen der Vertragsgestaltung mit Verlagen gehört. Weder an der Uni (Prof, Graduiertenkolleg, Tutorien, Universitätsverlag, Herausgeber von Schriftenreihen) noch vom konkreten Geldgeber (DFG etc., obwohl diese OA mit groß angelegten Programmen fördert).
http://oplbb.blogg.de/eintrag.php?id=176
KlausGraf - am Mittwoch, 20. Juni 2007, 02:31 - Rubrik: Open Access
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http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie/2007/06#Die_Genealogie_in_Zeiten_der_Kommerzialisierung
Archivierung und Digitalisierung von Daten - Hauptthemen der DAGV-Klausurtagung 2007
Auszüge:
Perspektiven der Genealogie. Konzepte – Archivierung – Kommerzialisierung“ war das Motto der dritten Klausurtagung "Problemkreise der Genealogie" der Deutschen Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände (DAGV) am 14. und 15. April 2007. Zum zweiten Mal – 2004 ging es um die Erstellung von Ortsfamilienbüchern – hatte der Vorsitzende des Dachverbandes, Dr. Hermann Metzke, nach Thalbürgel bei Jena eingeladen.
Genealogie als Markt
Der erste von vier Themenkomplexen war der Kommerzialisierung der Genealogie gewidmet und den Möglichkeiten, wie genealogische Vereine, staatliche und kirchliche Archive damit umgehen können. Den Einführungsvortrag "Genealogische Vereinsarbeit im Spannungsfeld von Kommerzialisierung und Open Access" hielt der Autor und 1. Vorsitzende des Vereins für Computergenealogie. Open Access steht dafür, wissenschaftliche Publikationen der Öffentlichkeit kostenfrei über das Internet zugänglich zu machen. Auch die EU fördert mit vielen Millionen Euro pro Jahr diesen Anspruch. Da inzwischen immer mehr Menschen diesen Open-Access-Zugang auch für historisches Archivgut fordern, müssen sich gerade öffentlich geförderte Archive und Vereine diesem Gedanken stellen.
Die im Vortrag vorgestellten Projekte des CompGen-Vereins und der Maus (Bremen) zeigen, dass Vereine, die offensiv und kostenfrei ihre Forschungsergebnisse im Internet publizieren, einen großen Mitgliederzuwachs haben. Beispiele anderer europäischer Nationen zeigen, dass Digitalisate nicht nur kommerziell im Netz bereitgestellt werden, sondern auch kostenfrei verfügbar sein können. Der Autor dieses Beitrags fordert, dass genealogische Vereine ihren gemeinnützigen Auftrag ernst nehmen und durch kostenfrei zugängliche Internetpublikationen einen maximalen Verbreitungsgrad ihrer Forschungsergebnisse erreichen. Insbesondere plädierte er für ein gemeinsames Engagement von Vereinen und Archiven, um so auch für Archivgut den Open-Access-Gedanken umzusetzen.
"Zusammenarbeit zwischen kirchlichen Archiven und genealogischen Vereinen – eine Alternative zur Kommerzialisierung?" Diese Frage beleuchtete Dr. Bertram Fink vom Landeskirchlichen Archiv Stuttgart der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (LKA). Er befasste sich mit dem derzeitigen Dienstleistungsangebot des LKA und den Auswirkungen der Computergenealogie auf das kirchliche Archiv. Das LKA hat seine bisherigen Findmittel (Gemeindekartei, Filmliste) optimiert und Online-Findmittel erstellt. Mit Hilfe der Gemeinde- und Kirchenbuchdatenbank ist es möglich, einen Archivbesuch vom heimischen PC aus vorzubereiten, um die Filme im Mikrofilmlesesaal nach Voranmeldung einzusehen oder sogar auch Filme auszuleihen. Das LKA fördert die Erstellung von Ortsfamilienbüchern durch Sonderkonditionen wie z. B. verlängerte Leihfristen der Filme oder Gebührenbefreiung.
Aufgrund der Bedeutung der Kirchenbücher als öffentlich-rechtliche Urkunden und als zentrale kulturelle Quellen sieht das LKA es als seine Aufgabe an, digitalisierte Kirchenbücher nach Möglichkeit kostenfrei im Internet anzubieten. Jeder, der künftig Familienforschung betreiben möchte, soll bei einer Google-Recherche nicht nur auf kommerzielle Angebote verwiesen werden. Zentrale Quellen für den Einstieg und die Erstellung eines Stammbaumes sollten weitgehend einem kommerziellen Kontext entzogen bleiben.
Digitalisierungen haben gegenüber Mikroverfilmungen Vorteile: die Benutzung ist vielfältiger möglich und sie können besser, einfacher und billiger verbreitet werden. Deshalb möchte das LKA sein Dienstleistungsangebot weiter optimieren und die Kirchenbuchdatenbank ausbauen. 2.237 Mikrofilme müssen dazu digitalisiert und online bereitgestellt werden. Allerdings muss sichergestellt sein, dass auf Dauer
* der virtuelle Lesesaal Teil des archivischen Dienstleistungsangebots bleibt,
* die kirchliche Herkunft der Quellen deutlich gekennzeichnet ist und
* das digitalisierte Dienstleistungsangebot aufrechterhalten werden kann.
Zu diesem Projekt gab es bisher zwei Anfragen an das LKA: Ancestry, die deutsche Tochter des amerikanischen Unternehmens "The Generations Network", will die Filme digitalisieren und gegen Gebühr im Netz bereitstellen. Das zweite Angebot kommt von der GSU (Genealogical Society of Utah), die ein gleiches Angebot machte, aber die Digitalisate kostenfrei bereitstellen würde. Noch hat sich das Archiv nicht für eine Zusammenarbeit mit dem einen oder anderen Anbieter entschieden. Bertram Fink regte viele Diskussionen am Rande der Tagung an mit der Frage, ob nicht auch genealogische Vereine in Deutschland mit Archiven Kooperationen für Digitalisierungs- und Indexierungsprojekte vereinbaren sollten.
Dr. Bettina Joergens vom Staats- und Personenstandsarchiv Detmold (Landesarchiv NRW) berichtete über den Weg, den das Archiv bei der Archivierung, Digitalisierung und Kommerzialisierung geht. Das Detmolder Archiv zeichnet sich durch eine sehr aufgeschlossene Haltung den Familienforschern gegenüber aus. So finden in diesem Jahr zum vierten Mal die "Detmolder Sommergespräche" statt, bei denen sich Archivare und Genealogen austauschen.
Im Laufe der nächsten Jahre sollen alle Zivilstandsregister und Kirchenbücher aus Westfalen und Lippe digitalisiert und auf CDs publiziert werden. Zum einen aus konservatorischen Gründen: um die Benutzung der Originale zu reduzieren. Zum anderen will man dem immer höheren Bedarf an digital verfügbaren historischen Quellen entgegen kommen. Die CDs werden durch den Patrimonium Transkriptum Verlag verkauft. Kostenfreie Internetpublikationen sind noch nicht geplant. Allerdings wünscht man die intensive Mitarbeit der Familienforscher bei der Erschließung der Kirchenbücher, so dass z. B. Index-Dateien auf den CDs angeboten werden können.
Die Position der katholischen Kirche zur Nutzung von Kirchenbüchern konnten die Tagungsteilnehmer leider nicht diskutieren, da der Referent von der Bundeskonferenz der Archive der katholischen Kirche in Deutschland verhindert war.
Woher die Daten wirklich kommen
Gegenüber Firmen wie Ancestry ist man im Landesarchiv NRW eher skeptisch eingestellt. Das Archiv legt großen Wert darauf, dass die Herkunft von Quellen jederzeit belegbar ist. Eine Verbreitung ohne Quellenhinweise solle möglichst verhindert werden.
Frank Sebald von der Genealogischen Gesellschaft von Utah (GSU) stellte Ideen zu Kooperationen in einer immer kommerzieller ausgerichteten Archivwelt zum Nutzen aller Beteiligten vor. Interessant war, dass in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) auch ein Umdenken stattgefunden hat. So kommt es den Mormonen heute nicht mehr darauf an, Mikrofilme (und Digitalisate) selber zu erstellen und im Netz zu veröffentlichen, sondern primär ist wichtig, dass die Daten überhaupt verfügbar sind und das möglichst kostenfrei. Ob die Digitalisate auf dem Server eines Archivs, eines Vereins oder bei den Mormonen zu finden sind, sei nebensächlich. In Kooperationsvereinbarungen über Digitalisierungsprojekte werden deshalb inzwischen verschiedenste Modelle angeboten. In den Landeskirchen und Vereinen, in denen religiöse Vorbehalte den Mormonen gegenüber keine Rolle spielen, ist die Zusammenarbeit mit der GSU sicherlich von großem Interesse. Technik und Kapazitäten sind absolut auf dem gleichen Stand wie bei Ancestry – allerdings sind die Daten kostenfrei zugänglich. Durch die verschiedenen neuen Kooperationsmöglichkeiten mit der GSU wird es auch solchen mit Vorbehalten möglich sein, einen durchaus interessanten Weg der Zusammenarbeit zu finden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass durch ein klärendes Gespräch mit der GSU (Mormonen) viele Vorbehalte ausgeräumt werden können, welche durch mangelnde oder fehlerhafte Informationen ausgelöst wurden.
Sebald warnte Archive und Vereine davor, auf vermeintlich lukrative Angebote von diversen kommerziellen Unternehmen einzugehen. Diese sind marktwirtschaftlich orientierte Unternehmen, deren Ziel es ist, langfristig selber immer größer zu werden und die Partner (Datenlieferanten) aus dem Markt zu drängen. Familienforscher nähmen dann nur noch diese Unternehmen wahr, aber nicht mehr die Archive, von denen das Digitalisat stammt.
[...]
Vereine bringen Daten ins Web
Zum Abschluss der Klausurtagung präsentierten sich Projekte genealogischer Vereine und Arbeitskreise. Der Autor stellte Gemeinschaftsprojekte der Familiengeschichtsforschung vor. An allen Projekten des CompGen-Vereins (GedBas, GenWiki, GOV, FOKO) arbeiten nicht nur Mitglieder, diese Projekte sind offen für die ganze genealogische Gemeinschaft. Ein neues Projekt wird im GenWiki künftig digitalisierte Bücher bereitstellen. Die Wiki-Technik stellt eine geradezu ideale Verbindung dar, die es Forschern weltweit ermöglicht, Digitalisate online einzusehen und die transkribierten Texte direkt im GenWiki einzugeben. So entsteht eine digitale Quellenedition.
Lothar Gerlach informierte über das Projekt seines Teams Kirchenbuch-Virtuell, das im Auftrag einzelner Kirchengemeinden im Landkreis Bayreuth inzwischen über 400 Kirchenbücher digitalisiert hat. Das Ziel dieses Projektes, die Digitalisate kostenfrei im Internet bereitzustellen, wurde leider nicht erreicht, da die übergeordnete Behörde der Kirchengemeinden nicht in das Projekt involviert war und sich später unter Hinweis auf das kirchliche Archivgesetz quer legte. Inzwischen liegt ein Vertrag zwischen dem Kirchenarchiv und Kirchenbuch-Virtuell vor, so dass kurzfristig doch noch mit einer Internetpublikation gerechnet werden kann. Allerdings darf der Zugang nur gegen Gebühren erfolgen.
Kirchenbuch-Virtuell hat wertvolle Basisarbeit bei einer Massendigitalisierung von Kirchenbüchern geleistet. Das Team ist mit Hochleistungs- und Buchscannern ausgestattet, Bildverarbeitung und Bereitstellung im Internet sind im Masseneinsatz erprobt. Diese Erfahrungen können andere Vereine nutzen und das Team z. B. als Digitalisierungs-Zentrum für ähnliche Projekte einbinden.
[...]
Gratwanderung für die Vereine
Zum Abschluss der Tagung diskutierten die Teilnehmer am Runden Tisch, ob und wie Archive und Vereine die Gratwanderung zwischen Gemeinnützigkeit und Kommerz bewältigen können. Es gab einen breiten Konsens, dass
* Archive und Vereine noch intensiver ins Gespräch kommen müssen;
* Archive und Familienforscher in gemeinsamen Projekten voneinander profitieren können;
* die Vereine auch untereinander mehr kommunizieren müssen;
* die vielen weiteren Ideen in Folgegesprächen ausgebaut werden sollen.
(Klaus-Peter Wessel) (Hervorhebungen von mir, KG)
Archivierung und Digitalisierung von Daten - Hauptthemen der DAGV-Klausurtagung 2007
Auszüge:
Perspektiven der Genealogie. Konzepte – Archivierung – Kommerzialisierung“ war das Motto der dritten Klausurtagung "Problemkreise der Genealogie" der Deutschen Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände (DAGV) am 14. und 15. April 2007. Zum zweiten Mal – 2004 ging es um die Erstellung von Ortsfamilienbüchern – hatte der Vorsitzende des Dachverbandes, Dr. Hermann Metzke, nach Thalbürgel bei Jena eingeladen.
Genealogie als Markt
Der erste von vier Themenkomplexen war der Kommerzialisierung der Genealogie gewidmet und den Möglichkeiten, wie genealogische Vereine, staatliche und kirchliche Archive damit umgehen können. Den Einführungsvortrag "Genealogische Vereinsarbeit im Spannungsfeld von Kommerzialisierung und Open Access" hielt der Autor und 1. Vorsitzende des Vereins für Computergenealogie. Open Access steht dafür, wissenschaftliche Publikationen der Öffentlichkeit kostenfrei über das Internet zugänglich zu machen. Auch die EU fördert mit vielen Millionen Euro pro Jahr diesen Anspruch. Da inzwischen immer mehr Menschen diesen Open-Access-Zugang auch für historisches Archivgut fordern, müssen sich gerade öffentlich geförderte Archive und Vereine diesem Gedanken stellen.
Die im Vortrag vorgestellten Projekte des CompGen-Vereins und der Maus (Bremen) zeigen, dass Vereine, die offensiv und kostenfrei ihre Forschungsergebnisse im Internet publizieren, einen großen Mitgliederzuwachs haben. Beispiele anderer europäischer Nationen zeigen, dass Digitalisate nicht nur kommerziell im Netz bereitgestellt werden, sondern auch kostenfrei verfügbar sein können. Der Autor dieses Beitrags fordert, dass genealogische Vereine ihren gemeinnützigen Auftrag ernst nehmen und durch kostenfrei zugängliche Internetpublikationen einen maximalen Verbreitungsgrad ihrer Forschungsergebnisse erreichen. Insbesondere plädierte er für ein gemeinsames Engagement von Vereinen und Archiven, um so auch für Archivgut den Open-Access-Gedanken umzusetzen.
"Zusammenarbeit zwischen kirchlichen Archiven und genealogischen Vereinen – eine Alternative zur Kommerzialisierung?" Diese Frage beleuchtete Dr. Bertram Fink vom Landeskirchlichen Archiv Stuttgart der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (LKA). Er befasste sich mit dem derzeitigen Dienstleistungsangebot des LKA und den Auswirkungen der Computergenealogie auf das kirchliche Archiv. Das LKA hat seine bisherigen Findmittel (Gemeindekartei, Filmliste) optimiert und Online-Findmittel erstellt. Mit Hilfe der Gemeinde- und Kirchenbuchdatenbank ist es möglich, einen Archivbesuch vom heimischen PC aus vorzubereiten, um die Filme im Mikrofilmlesesaal nach Voranmeldung einzusehen oder sogar auch Filme auszuleihen. Das LKA fördert die Erstellung von Ortsfamilienbüchern durch Sonderkonditionen wie z. B. verlängerte Leihfristen der Filme oder Gebührenbefreiung.
Aufgrund der Bedeutung der Kirchenbücher als öffentlich-rechtliche Urkunden und als zentrale kulturelle Quellen sieht das LKA es als seine Aufgabe an, digitalisierte Kirchenbücher nach Möglichkeit kostenfrei im Internet anzubieten. Jeder, der künftig Familienforschung betreiben möchte, soll bei einer Google-Recherche nicht nur auf kommerzielle Angebote verwiesen werden. Zentrale Quellen für den Einstieg und die Erstellung eines Stammbaumes sollten weitgehend einem kommerziellen Kontext entzogen bleiben.
Digitalisierungen haben gegenüber Mikroverfilmungen Vorteile: die Benutzung ist vielfältiger möglich und sie können besser, einfacher und billiger verbreitet werden. Deshalb möchte das LKA sein Dienstleistungsangebot weiter optimieren und die Kirchenbuchdatenbank ausbauen. 2.237 Mikrofilme müssen dazu digitalisiert und online bereitgestellt werden. Allerdings muss sichergestellt sein, dass auf Dauer
* der virtuelle Lesesaal Teil des archivischen Dienstleistungsangebots bleibt,
* die kirchliche Herkunft der Quellen deutlich gekennzeichnet ist und
* das digitalisierte Dienstleistungsangebot aufrechterhalten werden kann.
Zu diesem Projekt gab es bisher zwei Anfragen an das LKA: Ancestry, die deutsche Tochter des amerikanischen Unternehmens "The Generations Network", will die Filme digitalisieren und gegen Gebühr im Netz bereitstellen. Das zweite Angebot kommt von der GSU (Genealogical Society of Utah), die ein gleiches Angebot machte, aber die Digitalisate kostenfrei bereitstellen würde. Noch hat sich das Archiv nicht für eine Zusammenarbeit mit dem einen oder anderen Anbieter entschieden. Bertram Fink regte viele Diskussionen am Rande der Tagung an mit der Frage, ob nicht auch genealogische Vereine in Deutschland mit Archiven Kooperationen für Digitalisierungs- und Indexierungsprojekte vereinbaren sollten.
Dr. Bettina Joergens vom Staats- und Personenstandsarchiv Detmold (Landesarchiv NRW) berichtete über den Weg, den das Archiv bei der Archivierung, Digitalisierung und Kommerzialisierung geht. Das Detmolder Archiv zeichnet sich durch eine sehr aufgeschlossene Haltung den Familienforschern gegenüber aus. So finden in diesem Jahr zum vierten Mal die "Detmolder Sommergespräche" statt, bei denen sich Archivare und Genealogen austauschen.
Im Laufe der nächsten Jahre sollen alle Zivilstandsregister und Kirchenbücher aus Westfalen und Lippe digitalisiert und auf CDs publiziert werden. Zum einen aus konservatorischen Gründen: um die Benutzung der Originale zu reduzieren. Zum anderen will man dem immer höheren Bedarf an digital verfügbaren historischen Quellen entgegen kommen. Die CDs werden durch den Patrimonium Transkriptum Verlag verkauft. Kostenfreie Internetpublikationen sind noch nicht geplant. Allerdings wünscht man die intensive Mitarbeit der Familienforscher bei der Erschließung der Kirchenbücher, so dass z. B. Index-Dateien auf den CDs angeboten werden können.
Die Position der katholischen Kirche zur Nutzung von Kirchenbüchern konnten die Tagungsteilnehmer leider nicht diskutieren, da der Referent von der Bundeskonferenz der Archive der katholischen Kirche in Deutschland verhindert war.
Woher die Daten wirklich kommen
Gegenüber Firmen wie Ancestry ist man im Landesarchiv NRW eher skeptisch eingestellt. Das Archiv legt großen Wert darauf, dass die Herkunft von Quellen jederzeit belegbar ist. Eine Verbreitung ohne Quellenhinweise solle möglichst verhindert werden.
Frank Sebald von der Genealogischen Gesellschaft von Utah (GSU) stellte Ideen zu Kooperationen in einer immer kommerzieller ausgerichteten Archivwelt zum Nutzen aller Beteiligten vor. Interessant war, dass in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) auch ein Umdenken stattgefunden hat. So kommt es den Mormonen heute nicht mehr darauf an, Mikrofilme (und Digitalisate) selber zu erstellen und im Netz zu veröffentlichen, sondern primär ist wichtig, dass die Daten überhaupt verfügbar sind und das möglichst kostenfrei. Ob die Digitalisate auf dem Server eines Archivs, eines Vereins oder bei den Mormonen zu finden sind, sei nebensächlich. In Kooperationsvereinbarungen über Digitalisierungsprojekte werden deshalb inzwischen verschiedenste Modelle angeboten. In den Landeskirchen und Vereinen, in denen religiöse Vorbehalte den Mormonen gegenüber keine Rolle spielen, ist die Zusammenarbeit mit der GSU sicherlich von großem Interesse. Technik und Kapazitäten sind absolut auf dem gleichen Stand wie bei Ancestry – allerdings sind die Daten kostenfrei zugänglich. Durch die verschiedenen neuen Kooperationsmöglichkeiten mit der GSU wird es auch solchen mit Vorbehalten möglich sein, einen durchaus interessanten Weg der Zusammenarbeit zu finden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass durch ein klärendes Gespräch mit der GSU (Mormonen) viele Vorbehalte ausgeräumt werden können, welche durch mangelnde oder fehlerhafte Informationen ausgelöst wurden.
Sebald warnte Archive und Vereine davor, auf vermeintlich lukrative Angebote von diversen kommerziellen Unternehmen einzugehen. Diese sind marktwirtschaftlich orientierte Unternehmen, deren Ziel es ist, langfristig selber immer größer zu werden und die Partner (Datenlieferanten) aus dem Markt zu drängen. Familienforscher nähmen dann nur noch diese Unternehmen wahr, aber nicht mehr die Archive, von denen das Digitalisat stammt.
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Vereine bringen Daten ins Web
Zum Abschluss der Klausurtagung präsentierten sich Projekte genealogischer Vereine und Arbeitskreise. Der Autor stellte Gemeinschaftsprojekte der Familiengeschichtsforschung vor. An allen Projekten des CompGen-Vereins (GedBas, GenWiki, GOV, FOKO) arbeiten nicht nur Mitglieder, diese Projekte sind offen für die ganze genealogische Gemeinschaft. Ein neues Projekt wird im GenWiki künftig digitalisierte Bücher bereitstellen. Die Wiki-Technik stellt eine geradezu ideale Verbindung dar, die es Forschern weltweit ermöglicht, Digitalisate online einzusehen und die transkribierten Texte direkt im GenWiki einzugeben. So entsteht eine digitale Quellenedition.
Lothar Gerlach informierte über das Projekt seines Teams Kirchenbuch-Virtuell, das im Auftrag einzelner Kirchengemeinden im Landkreis Bayreuth inzwischen über 400 Kirchenbücher digitalisiert hat. Das Ziel dieses Projektes, die Digitalisate kostenfrei im Internet bereitzustellen, wurde leider nicht erreicht, da die übergeordnete Behörde der Kirchengemeinden nicht in das Projekt involviert war und sich später unter Hinweis auf das kirchliche Archivgesetz quer legte. Inzwischen liegt ein Vertrag zwischen dem Kirchenarchiv und Kirchenbuch-Virtuell vor, so dass kurzfristig doch noch mit einer Internetpublikation gerechnet werden kann. Allerdings darf der Zugang nur gegen Gebühren erfolgen.
Kirchenbuch-Virtuell hat wertvolle Basisarbeit bei einer Massendigitalisierung von Kirchenbüchern geleistet. Das Team ist mit Hochleistungs- und Buchscannern ausgestattet, Bildverarbeitung und Bereitstellung im Internet sind im Masseneinsatz erprobt. Diese Erfahrungen können andere Vereine nutzen und das Team z. B. als Digitalisierungs-Zentrum für ähnliche Projekte einbinden.
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Gratwanderung für die Vereine
Zum Abschluss der Tagung diskutierten die Teilnehmer am Runden Tisch, ob und wie Archive und Vereine die Gratwanderung zwischen Gemeinnützigkeit und Kommerz bewältigen können. Es gab einen breiten Konsens, dass
* Archive und Vereine noch intensiver ins Gespräch kommen müssen;
* Archive und Familienforscher in gemeinsamen Projekten voneinander profitieren können;
* die Vereine auch untereinander mehr kommunizieren müssen;
* die vielen weiteren Ideen in Folgegesprächen ausgebaut werden sollen.
(Klaus-Peter Wessel) (Hervorhebungen von mir, KG)
KlausGraf - am Mittwoch, 20. Juni 2007, 01:58 - Rubrik: Open Access
http://lists.d-nb.de/pipermail/diss-online/2007-June/000289.html
Hoeren hat dazu Stellung genommen. Während die nur durch Verwertungsgesellschaften geltend zu machenden Vergütungsansprüche (z.B. durch Privatkopie) bei der DPP gegeben sind, fehlt eine solche Klarstellung bei Creative Commons. Zu ergänzen ist, dass dann wohl auch bei der GNU FDL ein konkludenter Verzicht auf diese Ansprüche zu vermuten ist.
Siehe dazu auch: htts://www.vgwort.de/metis.php
Hoeren hat dazu Stellung genommen. Während die nur durch Verwertungsgesellschaften geltend zu machenden Vergütungsansprüche (z.B. durch Privatkopie) bei der DPP gegeben sind, fehlt eine solche Klarstellung bei Creative Commons. Zu ergänzen ist, dass dann wohl auch bei der GNU FDL ein konkludenter Verzicht auf diese Ansprüche zu vermuten ist.
Siehe dazu auch: htts://www.vgwort.de/metis.php
KlausGraf - am Samstag, 9. Juni 2007, 16:47 - Rubrik: Open Access
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