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Open Access

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Die Open Access – Bewegung und ihre Rezeption an wissenschaftlichen Bibliotheken in Österreich

Turnovsky, Petra (2004) Die Open Access – Bewegung und ihre Rezeption an wissenschaftlichen Bibliotheken in Österreich. Master thesis, Universitätslehrgang Bibliotheks- und Informationsmanagement 3, Donau-Universität Krems.

Full text available as:
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[English abstract] As a reaction to the serials crisis a movement has formed, which aims at open and charge free access to scientific literature in the internet. Open Access can be achieved by selfarchiving or by open access journals, which are financed by author payments. This master thesis provides a survey about the current state of the art of the movement, about the different conditions in the scientific disciplines and the networked initiatives. The situation is considered from the libraries’ point of view, focusing on science libraries in Austria. The instruments for retrieval were identified as a week point. An additional obstacle for Open Access is the importance of the citation rate when scientific publications are evaluated. Due to the installation of e-print-servers a new assignment for libraries has developed.

[German abstract] Als Reaktion auf die Zeitschriftenkrise hat sich eine Bewegung formiert, deren Ziel der offene und kostenfreie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur im Internet ist. Open Access kann mittels Selbstarchivierung oder durch Open Access Zeitschriften, die sich durch Autorenbeiträge finanzieren, geschaffen werden. Diese Masterthese bietet einen Überblick über den aktuellen Stand der Bewegung, die unterschiedlichen Voraussetzungen in den wissenschaftlichen Disziplinen und die vernetzten Initiativen. Die Betrachtung erfolgt aus der Sicht der Bibliotheken. Die Instrumente zum Retrieval werden als Schwachpunkt identifiziert. Ein weiteres Hindernis für Open Access ist die Bedeutung der Zitationsrate bei der Bewertung wissenschaftlicher Arbeiten. Durch die Einrichtung von Publikationsservern entsteht ein neues Aufgabengebiet für Bibliotheken. Eine Untersuchung der Websites wissenschaftlicher Bibliotheken in Österreich zeigt, dass die Open Access Bewegung in Österreich bisher wenig Beachtung gefunden hat. Zum Vergleich wurden die Websites einiger Bibliotheken aus Deutschland, der Schweiz und dem englischsprachigen Raum herangezogen. Daraus werden Vorschläge zum bibliothekarischen Umgang mit Open Access abgeleitet.

Cream of Science macht auch aus den Geisteswissenschaften viele Aufsätze renommierter niederländischer Gelehrter "Open Access" zugänglich, einzelne Aufsätze sind auch auf deutsch geschrieben, etwa:

https://dare.ubvu.vu.nl/handle/1871/3190

Die Bedeutung der Hohen Schule zu Steinfurt im Universitätsraum der östlichen Niederlande im 16. und 17. Jahrhundert (1991)
Authors: Frijhoff, W.T.M.

An wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind und in Periodika erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht, den Beitrag nach Ablauf von grundsätzlich sechs Monaten seit Erstveröffentlichung öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zur Verfolgung nicht-kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist, fordert Gerd Hansen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/59496

Siehe dazu auch:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg27508.html

Im jüngsten Rundbrief heisst es:

"Der geschlossene, ab dem 1. Juli 2005 lizenzpflichtige Bereich
betrifft nur das verteilte digitale Bildarchiv. Die Bildgeber stellen
ihre Datenbanken der Forschung und Lehre auch zukünftig kostenlos als
open-content zur Verfügung. Die Lizenzen werden also nicht auf die
Bilder erhoben und dienen KEINEN kommerziellen Zwecken. Sie werden
vielmehr ausschließlich die Betriebskosten decken, die für Erhalt,
Pflege und Ausbau des Bildarchivs (Aktualisierung, Einbindung neuer
Datenbanken) anfallen." (Hervorhebung von mir, K.G.)

Ob Bildarchive von kommerziellen Anbietern betrieben werden oder von not-for-profit-Organisationen ändert nichts an der Tatsache, dass es eine Perversion des "Open Content"-Begriffs darstellt, eine kostenpflichtige Bilddatenbank als "Open Content" zu bezeichnen.

Man vergleiche etwa die Definition der Wikipedia de:
"Freie Inhalte, oft auch mit der englischen Bezeichnung Open Content tituliert, sind Schriftstücke sowie Bild- und Tonwerke, deren Weiterverbreitung ausdrücklich gewünscht ist. Oft wird dabei auch eingeschlossen, dass Veränderungen am Werk erlaubt sind. Freie Inhalte stellen damit eine Gegenposition zu Werken auf, bei denen der Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere das Urheberrecht, der Verbreitung des Werks enge Grenzen auferlegt. Grundsätzlich entstehen freie Inhalte aus dem Gedanken, dass die rigide Einschränkung der Verbreitung von ihrer Natur nach immateriellen Gütern den Austausch von Wissen und Ideen behindere."
http://de.wikipedia.org/wiki/Open_content

Die englische Version lautet:
"Open content, coined by analogy with "open source," (though technically it is actually share-alike) describes any kind of creative work including articles, pictures, audio, and video that is published in a format that explicitly allows the copying of the information. Content can be either in the public domain or under a license like the GNU Free Documentation License. "Open content" is also sometimes used to describe content that can be modified by anyone; there is no closed group like a commercial encyclopedia publisher responsible for all the editing."

Eine deutsche Startseite zum Thema Open Access ist:

http://www.zugang-zum-wissen.de/

http://www.weimar-klassik.de/media/dokumente/Weim_Erklaerung_1_2.pdf

Weimarer Empfehlungen zur Herstellung von und zum Umgang
mit Digitalisaten aus Nachlässen in Archiven und Bibliotheken

Durch den Entwicklungsstand der Technik sind neue Zugangsmöglichkeiten zu Nachlässen in Archiven und Bibliotheken entstanden. Die Archive und Bibliotheken begrüßen die „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ (Berlin Declaration on Open Access to
Knowledge in the Sciences and Humanities) vom 22. Oktober 2003 und unterstützen die weitere
Förderung des neuen „Prinzips des offenen Zugangs“ zum besten Nutzen von Wissenschaft und
Gesellschaft. Sie beabsichtigen daher, ihre Archivalien im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Ziele
sowie der Normen des Urheberrechts und des Schutzes der Privatsphäre im Internet verfügbar zu
machen. Im Sinne dieser Ziele sind die folgenden Empfehlungen zur Herstellung von und zum Umgang mit Digitalisaten zu verstehen.
1) Digitalisate im Sinne dieser Empfehlungen sind digitale Abbildungen (Kopien) von Archivalien.
2) Das Digitalisieren von Archivalien ist ein neuer, zusätzlicher Service der Archive und Bibliotheken.
3) Für Genehmigungen zur Herstellung von Digitalisaten gelten die gleichen Kriterien wie für die
Herstellung von fotografischen Reproduktionen.
4) Die Herstellung der Digitalisate erfolgt durch das Archiv bzw. die Bibliothek oder durch von den
Institutionen beauftragte Firmen. In begründeten Ausnahmefällen kann Benutzern die Herstellung
von Digitalisaten genehmigt werden.
5) In jedem Fall ist bei der Herstellung von Digitalisaten zu gewährleisten:
a) Das Archiv / die Bibliothek gibt die Qualitätskriterien zur Herstellung der Digitalisate vor.
b) Das Archiv / die Bibliothek gibt die Namenkonventionen zur Benennung der Digitalisate vor.
c) Das Archiv / die Bibliothek behält oder erhält durch Rückübertragung das ausschließ-
liche Nutzungsrecht für die Digitalisate in Anlehnung an § 31 Abs. 3 in Verbindung mit
§§ 15ff. des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. 1 5. 1237) in der je-
weils neuesten Fassung. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
d) Von Benutzern erstellte Digitalisate werden dem Archiv / der Bibliothek kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
6) Sofern Digitalisate im Internet frei zugänglich sind, ist das Herunterladen und die Anfertigung
von Kopien der Digitalisate für den eigenen Bedarf nach dem Prinzip des offenen Zugangs zu wis-
senschaftlichem Wissen gebührenfrei.
7) Die Reproduktion von Digitalisaten in Publikationen (Drucke, elektronische Publikationen) ist
analog zur fotografischen Reproduktion im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung genehmigungs- und gegebenenfalls gebührenpflichtig.
8) Die Benutzer verpflichten sich, von Print- und Offline-Publikationen dem Archiv kostenlos ein
Belegexemplar zuzusenden. Bei Online-Publikationen ist der freie Zugang zu gewährleisten.
9) Die Benutzungsbedingungen sind wie bisher auf den fotografischen Reproduktionen deutlich er-
kennbar auch in alle elektronischen Publikationen aufzunehmen.
Weimar, 5. Juni 2004


Auf dieses kuriose Dokument, das laut http://www.weimar-klassik.de/de/gsa/gsa_digitalisierung.html von den wichtigsten Handschriftenabteilungen und Literaturarchiven verabschiedet wurde, wurde ich eben erst aufmerksam. Was diese restriktive Vorgabe mit Open Access zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht. Der Text gibt vor, die Berliner Erklärung zu unterstützen, aber zugleich schlägt er ihr ins Gesicht, denn dass zum Open Access auch das Aufheben von permission barriers, also urheberrechtlichen Beschränkungen gehört, haben diese Herrschaften nicht begriffen.

Open Access heisst nicht nur: kostenfreier Zugriff zum eigenen Gebrauch, sondern setzt auch voraus, dass die Digitalisate beliebig ohne die von den Bibliotheken rechtswidrig geforderten Urheberrechte (beim Digitalisieren entsteht nach überwiegender Ansicht kein Lichtbild nach § 72 UrhG) verwendet werden können. Der Vorbehalt der Reproduktionsgebühren auch für die Internetnutzung lässt erkennen, dass die Raubritter und Zwingherren gemeinfreien Kulturguts sich den Open-Access-Gedanken lediglich als Schafspelz übergeworfen haben. Siehe kritisch zu diesem Thema:
http://archiv.twoday.net/stories/120401/

Erinnert sei auch an:
http://www.wlb-stuttgart.de/archive/repro-gebuehren.html
Das Bureau des Comité international de paléographie latine ruft deshalb alle nationalen und lokalen Verwaltungen sowie die Verantwortlichen in privaten Bibliotheken und Archiven dazu auf, über die eigentlichen Herstellungskosten hinaus keine zusätzlichen Gebühren zu erheben, sofern es sich um rein wissenschaftliche Forschung ohne kommerziellen Hintergrund handelt. Im übrigen ist es höchst widersinnig, Strafgelder gerade auf jene Forschungsarbeit zu erheben, die die Bibliotheken wissenschaftlich bereichert, den Autoren hingegen keinerlei Einkünfte bringt.

Zum Thema Belegexemplar sei nur auf:
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/zander.htm
verwiesen. Ohne gesetzliche Grundlage kann bei öffentlichrechtlicher Benutzungsordnung kein Belegexemplar gefordert werden.

Überhaupt scheint mir die Weimarer Erklärung nicht mit den tradierten Grundsätzen des öffentlichen Rechts vereinbar, das für die Bibliotheksbenutzung der meisten wissenschaftlichen Biblioheken der öffentlichen Hand gilt. Wo ist etwa die Rechtsgrundlage für die Forderung, der Benutzer habe eigene Urheberrechte entschädigungslos an die Bibliothek zu übertragen?

Einmal mehr erweist sich, dass man genau hinschauen sollte, wenn von Open Access die Rede ist. Die Wölfe sind clever.

http://www.bildungsforschung.org/

Heft 1 soll im Maerz erscheinen, auf die programmatische
Begruendung des Open Access-Ansatzes im Text zu Inhalt und
Konzeption sei nachdruecklich aufmerksam gemacht.

Angela Ullmann
Nicht nur die Bücher!
- Digitales Kulturgut in Archiven und Bibliotheken -
JurPC Web-Dok. 7/2005, Abs. 1 - 12

In der Diskussion um die Erhaltung digitaler Informationen steht seit geraumer Zeit die Sicherung digitaler Publikationen durch Bibliotheken im Vordergrund.(1) Der Archivierung digitaler Unterlagen, die in der öffentlichen Verwaltung, beim Gesetzgeber oder in der Rechtssprechung entstehen, wird dagegen weniger öffentliche Aufmerksamkeit geschenkt. Dies mag zum einen damit zusammenhängen, dass es mehr Bibliotheken und Bibliothekare als Archive und Archivare gibt, andererseits haben die Bibliotheken naturgemäß ein breiteres Publikum als die Archive. Dass Archive nicht nur die Rechte des Staates, sondern auch die seiner Bürger sichern, ist im öffentlichen Bewusstsein leider nicht so sehr präsent.

Den Aufsatz weiterlesen kann man hier:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20050007.htm

Zitiert sei auch die Bemerkung der Autorin, dass die zunehmende Digitalisierung neben den großen Risiken auch Chancen birgt. Digitales Kulturgut kann auf neuen Wegen allgemein zugänglich gemacht werden - eine wichtige Rahmenbedingung für die Initiativen zum Open Access(9).

Das verteilte digitale Bildarchiv Prometheus wird kostenpflichtig sowohl für Institutionen als auch für Einzelnutzer. Dem neuesten Newsletter ist zu entnehmen:

Das nun fertig entwickelte und zum 1.
Juli dieses Jahres eingeführte Konzept sieht Lizenzgebühren vor, die von
den das Bildarchiv nutzenden Institutionen und Privatpersonen entrichtet
werden. Die Lizenzen dienen ausschließlich der Deckung allgemeiner
Betriebskosten und damit der nachhaltigen Konsolidierung eines
Open-Content-Projekts.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Größe des
potentiellen Nutzerkreises. So liegt die Campuslizenz bei 3000 Euro, die
Einzellizenz, die den Charakter einer Schutzgebühr hat, bei 20 Euro pro
Jahr. Ein Hochschulinstitut mit weniger als 500 Studierenden zahlt 500 Euro
im Jahr, für 2005 also nur 250 Euro. Über einen IP-Check wird das
Bildarchiv dann für Forschung und Lehre leicht nutzbar; ein
personalisierter Zugang für die Verwendung der Arbeitsmappen und
Präsentationswerkzeuge ist auf Anfrage kostenlos zu erhalten.


Die Verwendung des Open Content-Begriffs kann nur als als höchst missbräuchlich zurückgewiesen werden. Open Access (auch dieser Begriff wurde von den Verantwortlichen von Prometheus wiederholt gebraucht, siehe http://archiv.twoday.net/stories/190017/ ) meint: Die Zugangskosten für die digitalen Inhalte werden nicht von den persönlichen oder institutionellen Nutzern getragen, und die breite Resonanz der Open Access Bewegung zeigt, dass für diese grundsätzliche Entscheidung gute Gründe sprechen.

Open Access verzichtet desweiteren auf "permission barriers", aber wer Prometheus nutzen will, muss sich äusserst restriktiven Nutzungsbedigungen unterwerfen.

Es gibt auch keinen "freien Bereich", in dem etwa nach CC lizenzierte oder als Public Domain freigegebene Bilder vom allgemeinen Publikum ohne Anmeldung eingesehen werden dürfen.

Die Verantwortlichen können noch so sehr die Schlagwörter "Open Content" oder "Open Access" im Munde führer: Sie tun dies unberechtigt. Mit der Umstellung auf ein Lizenzierungsmodell unterscheidet sich Prometheus nicht mehr von anderen kostenpflichtigen Unternehmungen wie
http://www.artstor.org/
http://www.amico.org/

Kurz und schlecht: Prometheus verdient keinerlei Unterstützung mehr durch diejenigen, die sich für freie Inhalte einsetzen.

Open Access - eine sehr kurze Einführung

Von Peter Suber

US-Original
http://www.earlham.edu/~peters/fos/brief.htm∞
Von Peter Suber nach den Grundsätzen von "Open Access" freigegeben.
Übersetzungsentwurf: Klaus Graf (verbessert von anderen im Netbib-Wiki)

"Open Access"-Publikationen (OA-Publikationen) liegen digital, online, kostenfrei und frei von den meisten urheberrechtlichen und Lizenz-Beschränkungen (permission barriers) vor. Ermöglicht wird dies durch das Internet und die Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers.

In den meisten Fächern bezahlen wissenschaftliche Zeitschriften die Autoren nicht, welche daher OA unterstützen können, ohne Einkünfte zu verlieren. In dieser Hinsicht unterscheiden sich Wissenschaftler von den meisten Musikern oder Filmproduzenten, weshalb die Kontroversen über OA für Musik und Filme die Frage der Forschungsliteratur nicht tangieren.

OA ist vollständig vereinbar mit dem Qualitätsprinzip des "Peer Review", und alle wichtigen OA-Initiativen betonen die Bedeutung des Qualitätsprinzips. Nicht nur die Autoren stellen ihre Arbeit kostenfrei zur Verfügung, sondern auch die meisten Zeitschriftenherausgeber und Gutachter.

OA-Veröffentlichungen sind nicht kostenfrei in dem Sinne, dass es nichts kostet, sie zu erstellen, wenngleich sie kostengünstiger produziert werden können als konventionelle Forschungsliteratur. Es stellt sich nicht die Frage, ob wissenschaftliche Studien kostenfrei produziert werden können, sondern ob es bessere Wege der Finanzierung gibt als die Leser bezahlen zu lassen und Zugangsbeschränkungen einzurichten. Die Geschäftsmodelle für die Finanzierung hängen davon ab, wie OA gewährleistet wird.

Dafür gibt es zwei grundlegende Instrumente: OA-Zeitschriften und OA-Archive (Eprint-Server, Repositorien).

* OA-Archive unterliegen nicht dem "Peer Review", sondern machen einfach ihre Inhalte frei weltweit zugänglich. Sie können unbegutachtete Preprints (Vorabveröffentlichungen vor der Drucklegung), begutachtete Postprints oder beides enthalten. OA-Archive können von Institutionen wie Universitäten oder von Fächern wie Physik oder den Wirtschaftswissenschaften unterhalten werden. Autoren können ihre Preprints dort einstellen, ohne jemand um Erlaubnis zu fragen, und eine überwiegende Mehrheit der Zeitschriften gestattet auch das Einstellen der Postprints. Wenn solche Archive sich an das Metadata-Harvesting-Protokoll der Open Archives Initiative (OAI) halten, ist Interoperabilität gegeben und Nutzer können die Inhalte auffinden, ohne zu wissen, welche Archive existieren, wo sie sich befinden und was sie enthalten. Es gibt inzwischen Open Source Software, um solche, dem OAI-Standard genügenden Archive einzurichten und zu unterhalten, und weltweit gibt es eine breite Akzeptanz für die Nutzung dieser Software. Die Kosten der Archive sind vernachlässigbar: Man benötigt nur etwas Server-Platz und ein wenig Techniker-Zeit zur Betreuung.


* OA-Zeitschriften unterliegen einem "Peer Review" und machen nach dieser Begutachtung den akzeptierten Beitrag weltweit frei zugänglich. Die entstehenden Kosten beziehen sich auf den "Peer Review", die redaktionelle Tätigkeit und den Server-Platz. OA-Zeitschriften finanzieren sich in ähnlicher Weise wie private Fernsehsender und Radiostationen. Wer den Inhalt verbreiten möchte, zahlt die Produktionskosten, so dass der Zugang für alle, die über die passenden Empfangsgeräte verfügen, unentgeltlich ist. Übertragen auf OA heisst dies: Oft erhalten die Zeitschriften Unterstützung von den Universitäten, die den Netzplatz bereitstellen, oder den sie tragenden wissenschaftlichen Gesellschaften. Es kann aber auch bedeuten, dass Zeitschriften bei akzeptierten Artikel Publikationsgebühren erheben, die vom Autor oder seinem Geldgeber (etwa dem Arbeitgeber, z.B. der Universität, einer Stiftung oder einem Forschungsunterstützungsfond) aufgebracht werden müssen. Üblicherweise verzichten OA-Zeitschriften auf die Bezahlung dieser Gebühren, wenn dies eine unzumutbare Härte bedeuten würde. OA-Zeitschriften mit institutioneller Unterstützung erheben im allgemeinen keine solche Publikationsgebühren. OA-Zeitschriften können die Kosten reduzieren, indem sie Einkünfte aus anderen Publikationen, aus Werbung, bezahlten Premiumdiensten oder anderen Nebeneinkünften zuschiessen. Institutionen und Konsortien können Ermäßigung der Publikationsgebühren vereinbaren. Manche OA-Verleger verzichten auf Publikationsgebühren bei Forschern, die Institutionen angehören, die eine auf jährlicher Basis Mitglied sind. Es ist eine Menge Kreativität und Ideenreichtum gefragt, wenn es darum geht, die Kosten von "Peer Review"-Zeitschriften aufzubringen, und wir sind weit davon entfernt, alle Möglichkeiten bereits ausgeschöpft zu haben.

Eine längere Einführung auf Englisch und weiterführende Links findet man in Peter Subers "Open Access Overview": http://www.earlham.edu/~peters/fos/overview.htm

Quelle:
http://wiki.netbib.de/coma/OpenAccess

 

twoday.net AGB

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