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Wissenschaftsbetrieb

http://www.suite101.de/content/thema-bei-anne-will-doktor-guttenberg---alles-nur-geklaut-a102566

Ab 22 Uhr im Ersten. Mit dabei ist der Historiker Prof. Dr. Eckhard Freise. Unmittelbar nach der Sendung steht er im Chat zur Verfügung.

Update: Freise macht keine gute Figur. Es war ein Inkompetenzenstadl, bei dem vor allem Lauterbach aus der Sicht der Wissenschaft deutlich gemacht hat, dass alle Dozenten, die Plagiate beanstanden, einpacken können, wenn Dr. G. durchkommt.

23:39 war der moderierte Chat (vergleichsweise wenige Fragen wurden behandelt) zuende, er war nur wenig erhellender. Deutlich wurde, dass Freise eine Aberkennung für geboten hält. Schlusswort Freise: "Die Zunft ist mordsmäßig angefressen. Herr Dr. zu Guttenberg hat die Innung blamiert."



http://www.stupidedia.org/stupi/Datei:Copypaste.jpg

http://archiv.twoday.net/search?q=guttenberg



http://labs.vis4.net/guttenplag/ktzg_diss.png

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=guttenberg

http://goo.gl/KiLoL = lz-online.de

Der junge Christdemokrat aus Hannover galt als Shooting-Star und Prototyp eines Aufsteigers. Im Juni 2008 wurde Kasper im Alter von nur 33 Jahren für acht Jahre zum neuen Vorsteher des Landesverbandes Lippe gewählt. Doch nur wenig später erlebte der neue "Fürst von Lippe" einen jähen Absturz.

Aufmerksame Wissenschaftler an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer hatten herausgefunden, dass Kasper in seinen wissenschaftlichen Arbeiten geschummelt und Texte teilweise wörtlich von anderen Autoren übernommen hatte, ohne sie ausreichend kenntlich zu machen. Auch Kaspers Promotion zum Thema Sozialsponsoring, die er im Jahr 2004 an der Universität Göttingen vorgelegt hatte, stellte sich als "ein Flickenteppich von Plagiaten" dar.

Die Hochschule erkannte Kasper im Juni 2009 den Doktortitel ab. Auch die Göttinger Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. Weil Kasper ein hohes Amt bekleidete, bejahte sie in diesem Fall das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung und verhängte gegen Kasper wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht im Januar 2010 eine Geldstrafe von 9.000 Euro (90 Tagessätze).

Auch für die Plagiate in zwei anderen wissenschaftlichen Büchern, die im Kohlhammer-Verlag erschienen waren, wurde Kasper zur Rechenschaft gezogen. Er leistete 5.000 Euro Schadenersatz an den Stuttgarter Verlag – dem Abschreiber wurden zudem 10.000 Euro Geldbuße von der Detmolder Staatsanwaltschaft auferlegt. Anschließend war Kasper nicht mehr im Amt zu halten. Am 19. Mai 2010 wählten die Mitglieder der lippischen Landesverbandsversammlung den Vorsteher einstimmig ab.

Damit war eine kurze Ära unrühmlich zu Ende gegangen. Kasper selbst hatte sich lange Zeit uneinsichtig gezeigt und immer wieder bekräftigt, er habe nach bestem Wissen und Gewissen zitiert und wolle weiter im Amt bleiben. Kasper versuchte zudem, für die Plagiate in der Promotion seine beiden Doktorväter, ergraute ehrwürdige Kirchenrechtler, verantwortlich zu machen. In der Tat war den beiden Professoren die Schummelei nicht aufgefallen.

(Hervorhebung von mir)

Via
http://goo.gl/TyGWg = de. wikipedia.org

Update: Zum fall Kasper siehe auch
http://www.nw-news.de/owl/3619622_Kasper_muss_zahlen.html
http://goo.gl/5ETum = nw-news.de

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=guttenberg

Ich habe in netbib kommentiert (dort mit Links)

http://log.netbib.de/archives/2011/02/19/kommentar-zur-causa-guttenberg-schlag-ins-gesicht-fur-alle-ehrlichen-wissenschaftler/

Die relevanten Fakten liegen weitgehend auf dem Tisch (laufende umfangreiche Berichterstattung in Archivalia), da bedarf es keines lavierenden Abwartens. Wer immer Informationskompetenz/wissenschaftliches Arbeiten an Hochschulen unterrichtet oder in Bibliotheken usw. vermittelt, kann nur entsetzt darüber sein, dass sich eine Bayreuther “Summa cum laude”-Dissertation als in hohem Maß unselbständiger Flickenteppich aus nicht oder nicht hinreichend gekennzeichneten Übernahmen aus anderen Arbeiten herausstellt. Die Verantwortlichen des Südwestverbunds haben eine nur zu berechtigte Anmerkung zu Guttenbergs Machwerk inzwischen feige herausgelöscht. Fassungslos sieht man, wie der in flagranti ertappte Täter seine Tat herunterspielt und von seinen Parteifreunden in Schutz genommen wird. Nach den Maßstäben der bisherigen Rechtsprechung gibt es nur eine Konsequenz: Der Doktortitel muss entzogen werden. Aber ich befürchte nach den erbärmlich lavierenden und verharmlosenden Stellungnahmen, die aus dem Hochschulbereich zu lesen waren (und nach dem bisherigen viel zu milden Umgang mit Plagiaten, wenn sie etwa von Professoren und nicht von Studierenden begangen wurden), dass die Uni Bayreuth, die sich gern mit ihrem prominenten Absolventen schmückte, davor zurückschreckend wird. Anfechten kann eine Nichtentziehung leider niemand, nur der Plagiator könnte den Entzug gerichtlich überprüfen lassen. In Tübingen gab es vor einigen Jahren drei solcher Fälle: “In dem sozialwissenschaftlichen Fall sei es „extrem mühsam“ gewesen, die Titel-Aberkennung auch gerichtlich durchzufechten, erinnert sich Fakultätsdekan Prof. Josef Schmid. Die Auseinandersetzung vor den Verwaltungsgerichten dauerte drei Jahre. Der Entzug des Doktortitels wurde erst durchgesetzt, nachdem der Autor der in großem Umfang kopierten Passagen mit einer Urheberrechtsklage Erfolg hatte.” (Tagblatt). An einer strafbaren Urheberrechtsverletzung kann für mich kein Zweifel bestehen, Guttenberg hat in die Rechte der plagiierten Autoren eingegriffen. Der Verlag hat das Buch auch als Ebook zurückgezogen, trotzdem könnten die so ihres geistigen Eigentums Beraubten zivilrechtlich Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Wenn Guttenberg mit seiner dreisten Abwiegelung (“fraglos Fehler”) durchkommt, ist das ein erheblicher Flurschaden für die wissenschaftliche Kultur in Deutschland. Rainer Kuhlen hat Recht, wenn er fragt: Ist die jetzt begonnene Diskussion nicht Wasser auf die Mühlen der Verfechter von Open Access? Ich schrieb dazu am Donnerstag: “Ist es wirklich vorstellbar, dass der verdiente Verfassungsrechtler Häberle (Jg. 1934) sich von seinem Star-Doktoranden eine Datei der Arbeit geben lässt, um dann mit eigener Hand oder durch einen Assistenten die dreiste Schummelei mit Google, Google Book Search oder meinetwegen auch einer Plagiatssoftware aufzudecken? Nein. Solange Professoren und Professorinnen an den Hochschulen das Sagen haben, die nicht richtig im Internet angekommen sind (und das ist keine Frage des Alters!), werden solche Skandale immer wieder aufgedeckt werden. Es ist dringend vorzusehen, dass jede Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver Open Access zu veröffentlichen ist. Schon das Wissen, dass jeder dann nach unerlaubten Entlehnungen fahnden kann, kann abschreckende Wirkung entfalten. [...] Da es nun einmal die Möglichkeit gibt, Plagiate mittels moderner Technologie aufzuspüren und diese mit ein wenig Übung von jedem Wissenschaftler praktiziert werden kann, gibt es keine Entschuldigung, wenn Gutachter von Dissertationen und anderen Abschlussarbeiten, aber auch Peer-Review-Gutachter auf diese Kontrolle verzichten. Guttenbergs Gutachter tragen für mich eine Mitschuld!” Der Plagiatsfall Guttenberg zeigt überdeutlich: Auch unser Wissenschaftsbetrieb sitzt auf der Anklagebank.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=guttenberg

SPIEGEL-Titel

Titelgeschichte: http://www.scribd.com/doc/49166556/Spiegel-Doktor-der-Reserve

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Leser Peter Kronenberger schreibt auf FAZ.net
http://goo.gl/H8kaL

So hieß ein Büchlein, daß Ende der 80er Jahre dem Publikum vor Augen führte, mit welch seichten Plattitüden man in Deutschland Doktor wird - sofern man in einer "demokratischen Partei" gut verankert ist, politisches Wohlwollen wie ein Weichzeichner auf den kritischen Blick der Gutachter wirkt. Dem Büchlein ist ein einleitendes Kapitel "Der Doktormacher" vorangestellt - das Bekenntnis eines professionellen ghostwriters, dessen Auffliegen in den 80ern gewisse Furore machte. Es verdeutlicht, daß eine Disseration keineswegs eine "eigenständige wissenschaftliche Leistung" sein soll, wie in den Promotionsordnungen einhellig beschworen wird, sondern ein tausendfacher Kotau vor der akademischen Oligarchie. Doktorvater und Zweitgutachter, Dekane und Prodekane, die Stars der Fakultät und des Faches in nationaler und internationaler Hinsicht sind entsprechend "zu würdigen", die Wahr- und Richtigkeit ihrer Meinungen tapfer gegen kritische Angriffe zu verteidigen. Die hypertrophe Eitelkeit dieser neuzeitlichen Hofmarschälle ist es dann auch, die solche fakes so einfach macht. Man sollte weniger auf Guttenberg schauen, als auf das, was diese Affaire über den korrupten akademischen Betrieb erkennen lässt.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=guttenberg

Update: Kompa über Westerwelle
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34227/1.html

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41955163.html

Auf die Plagiat-Parallele wies hin:
http://www.scienceblogs.de/zeittaucher/2011/02/guttenberg-nzzwerbung-und-ein-ahnlicher-fall-von-1971.php

Christian Jung schreibt zur Causa Guttenberg: "Über die Plagiats-Vorwürfe gegenüber Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg ist alles gesagt. Wenn sich ein Studierender oder Gymnasiast in einer Haus- oder Seminarkursarbeit ähnlich verhalten würde, könnte er unter Umständen sein Studium an der jeweiligen Universität nicht fortsetzen oder sogar das Abitur nicht bestehen."

Siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=guttenberg

Update:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34230/1.html

Die Causa Dr. G. ist das Titelthema des am Montag erscheinenden SPIEGEL

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,746518,00.html

Der Ministerialrat Dr. Dr. Ulrich Tammler verfasste für den damaligen CSU-Abgeordneten die Ausarbeitung "Die Frage nach einem Gottesbezug in der US-Verfassung und die Rechtsprechung des Supreme Court zur Trennung von Staat und Religion".
Tammler beendete seine Arbeit an dem zehnseitigen Papier am 13. Mai 2004 und leitete es unter der Registernummer WF III - 100/04 an das Abgeordnetenbüro Guttenbergs. Obwohl Abgeordnete die Wissenschaftlichen Dienste nur im Rahmen ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit nutzen dürfen, fügte Guttenberg die Arbeit in seine Dissertation nahezu vollständig ein.

Strenge Richtlinien für Verwertung

Änderungen an dem Text finden sich kaum. So tauschte er etwa das Wort "Begriff" gegen das Wort "Bezug" aus, fügte ein "freilich" ein, änderte ein "teilweise" in ein "zuweilen" und bezeichnete das "oberste Bundesgericht" als "Supreme Court".

Dr. Dr. Tammler selbst wird namentlich in keiner von Guttenbergs Quellenangaben zitiert. Lediglich die Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste erwähnt Guttenberg auf Seite 391 seiner Promotionsschrift. "Vergleiche auch eine im Auftrag des Verfassers entwickelte Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 13. Mai 2004", ist unter der Fußnote 83 vermerkt.

Die rund 60 Gutachter der Wissenschaftlichen Dienste sollen die Abgeordneten bei ihrer Arbeit als Abgeordnete unterstützen. "Der Deutsche Bundestag behält sich sämtliche Rechte an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Veröffentlichung und Verbreitung bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Abteilungsleitung", heißt es in den Richtlinien für die Dienste.


Zum Thema
http://archiv.twoday.net/search?q=guttenberg

Update:

http://goo.gl/WLdG7 = faz.net


http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Plagiate

Vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,746560,00.html

„Amerika“ und „amerikanisch“ beziehen sich nach allgemeinem Sprachgebrauch im
Folgenden auf die Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Die Herkunft der Kontinentsbezeichnung
war lange Zeit umstritten. Mittlerweile ist jedoch geklärt, dass die Namensgebung
auf zwei Deutsche zurückzuführen ist. Der deutsche Humanist M. Ringmann
begeisterte sich für den Entdecker und Seefahrer Vespucci. Der mit Ringmann befreundete
Kosmograph M. Waldseemüller nahm dessen Vorschlag auf, Vespuccis Namen auf der
seiner „Cosmographiae Introductio“ beigegebenen Weltkarte von 1507 für den neuen und
erst vage umrissenen Erdteil zu verwenden. Ringmann hatte vorgeschlagen, Vespuccis
Vornamen Amerigo (der sich von Imre oder Emerich, dem zusammen mit dem Vater heiliggesprochenen
Sohn des Ungarnkönigs Stephan I herleitet) entsprechend den Namen der
Kontinente der „AltenWelt“, Europa, Afrika, zu feminisieren und in dieser Formals „America“
zu übernehmen. Andere Versionen, denen zufolge der Kontinent nach Amalrich, dem
Namen zweier Könige von Jerusalem im 12. Jahrhundert, oder nach der 1529 gegründeten
Stadt Maracaibo benannt worden sei, sind einwandfrei widerlegt. Vgl. F. Laubenberger,
Ringmann oder Waldseemüller? Eine kritische Untersuchung über den Urheber des Namens
Amerika, in: Archiv für Wiss. Geographie, Bd. XIII, H. 3; A. Ronsin, Découverté et
baptéme de l’Amérique, 2.Aufl. 1992.


Freiherr zu Guttenberg: Verfassung und Verfassungsvertrag, 2009, S. 15

Was bitteschön hat dieser geschwätzige Exkurs mit dem Thema zu tun? Wen interessiert in einer verfassungsgeschichtlichen Arbeit die Herkunft des Namens Amerika? Da wird gelehrtes Wissen ausgekippt, wobei fraglich ist, ob der Autor die beiden Literaturtitel selbst gesehen hat. Denn das Laubenberger-Zitat entspricht nicht dem sonstigen Usus, mit dem der Autor Zeitschriftenaufsätze zitiert (arabische Jahrgangsziffer oder gar keine, Erscheinungsjahr, das hier fehlt: 1959). Richtig heißt es übrigens baptême. Völlig unnötig ist der Verweis auf die Etymologie des Vornamens Amerigo und die obsoleten früheren Deutungen. Jedenfalls eine Weitschweifigkeit, die in der zweiten Fußnote einer wissenschaftlichen Arbeit doppelt unangenehm berührt.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=guttenberg

Update: Auch dieser Text ist abgeschrieben, aus der Fischer-Länderkunde, sie mit weiteren Hinweisen
http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Fragment_015_108-118

Wikipedia s.v. Waldseemüller



http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Plagiate

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=guttenberg


Bertold von Haller schreibt mir:

Dafür etwas anderes: Nachdem Sie sich ja an der Diskussion über die famose Doktorarbeit unseres Herrn Verteidigungsministers beteiligen, will ich kurz auf einen Aspekt hinweisen, der m.W. in der Debatte bisher nicht angesprochen wurde. Seine "Zitierweise" ist mir nur zu sehr vertraut, ich kann sie bei meiner - leider noch lange nicht abgeschlossenen - Arbeit über die Sage von der "Weißen Frau der Hohenzollern" (ein gespenstisches, aber durchaus lehrreiches und zugleich amüsantes Thema) bereits für das 17. Jahrhundert und seitdem durchgehend nachweisen. Es geht um das nicht als solches gekennzeichnete "Zitieren von Zitaten", d.h. der Autor übernimmt mehr oder weniger wörtlich ganze Textpassagen einschließlich der Fußnoten, verschweigt aber die unmittelbare Quelle (statt die Fußnoten korrekt mit "zitiert nach ..." zu beginnen, was natürlich keinen guten Eindruck machen würde, wenn das zu oft geschieht).

Das bedeutet aber nach meiner langjährigen Erfahrung, daß der Herr Verfasser gerade die in den Fußnoten zitierte Literatur nur zum geringen Teil gelesen hat (was bei angeblich 1300 Stück auch kaum in vertretbarer Zeit zu schaffen wäre) und trotzdem damit das Literaturverzeichnis aufbläht (und auf diese Weise ebenfalls verfälscht, denn dort darf ja nur angeführt werden, was man auch benutzt hat), während er die tatsächlich verwendeten Quellen zumindest an der einschlägigen Stelle verschweigt. Das ist also ein zweifacher Betrug, in der Wissenschaft aber leider weit verbreitet (noch frecher war ein Herr Professor in Erlangen, der eine Arbeit des dortigen Stadtarchivars nur an einer Stelle zitierte, wo er ihm einen Fehler glaubte nachweisen zu können, ansonsten aber seitenweise daraus abschrieb; das führte - aber erst auf massiven Protest des Betroffenen - zu einem hochnotpeinlichen Verfahren an der Uni mit dem Ergebnis, daß der Herr Prof. derselben jetzt wohl auf ewig erhalten bleibt, weil ihn anderswo keiner mehr haben will) und wohl meist gar nicht als Problem erkannt. Ich kann hier natürlich am besten von der Historiker-, Volkskundler- etc. Zunft reden, obwohl ich im Gegensatz zum Herrn Minister das 2. juristische Staatsexamen habe, wenn auch mangels innerer Beziehung zum Fach ein durchaus mäßiges.

Diese Art von "Zitaten" fällt aber nur auf, wenn man sich die Mühe macht, die angegebenen Fundstellen selbst nachzuschlagen (was ich mir zum Glück von Anfang an angewöhnt habe, auch als das ohne Internet sehr viel schwieriger war). Es stellt sich dann nämlich oft genug heraus, daß man es hier mit einer "Zitatkette" zu tun hat, die nach dem Prinzip der "Stillen Post" funktioniert - d.h. irgendwann schleicht sich ein Fehler ein, vor allem dann, wenn die Autoren nicht ganze Passagen, sondern nur einzelne Aussagen übernehmen, für welche die mit übernommenen Fußnoten gar nicht mehr einschlägig sind. Am einfachsten kann man diesen Zitierverstoß an falschen Seitenangaben, Erscheinungsjahren, Autorennamen, Aufsatztiteln etc. erkennen, die durch Tippfehler, Zahlendreher usw. relativ häufig vorkommen. Wenn die Vorarbeiter allerdings korrekt zitiert haben, wird der Nachweis dieser Pseudobelege schwieriger.

Ich habe zwar keine Zeit, mich selbst in die Bloggerdiskussion einzuklinken, aber wenn Sie mögen, dürfen Sie meine obigen Hinweise gerne verwerten, auch unter Nennung meiner Person.


Siehe auch
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,296403,00.html
http://archiv.twoday.net/search?q=guttenberg


 

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