Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Erbloggtes hat zwei ausgezeichnete Beiträge zum Fall Schavan geschrieben.

http://erbloggtes.wordpress.com/2012/05/07/plagiate-jenseits-personlicher-schuld-armutszeugnis-des-bildungssystems/

Dieser Beitrag geht ausführlich auf meine Kontroverse mit Schwerhoff ein. Ich möchte den Schlussfolgerungen ausdrücklich zustimmen.

Es geht bekanntlich um
http://archiv.twoday.net/stories/97013509/
http://archiv.twoday.net/stories/97014367/

http://erbloggtes.wordpress.com/2012/05/05/warum-schavanplag-sich-von-vroniplag-abspaltete/

Dieser Beitrag kritisiert schlüssig die Haltung von Vroniplag.

Was Schavan im Fall der Arbeit von Stadter gemacht hat (Abbildung bei Erbloggtes) geht gar nicht.

Ich stehe mit meiner Einschätzung, dass die Arbeitsweise einen Titelentzug rechtfertigt, durchaus nicht allein.

Ich denke aber auch, dass man mit dem Beitrag in "Erbloggtes" nach den strukturellen Rahmenbedingungen, die Plagiate entstehen lassen, fragen muss und das heißt vor allem nach der Themenvergabe und der angemessenen Betreuung.

Dümmliche Forderungen, nur noch Doktoranden zuzulassen, die zugleich Mitarbeiter der Hochschule sind

http://archiv.twoday.net/stories/97014595/

helfen da nicht weiter.

Wer eine erziehungswissenschaftliche Schwafel-Dissertation, wie sie Schavan offensichtlich vorgelegt hat, vergibt, dem muss klar sein, dass da in den allerseltensten Fällen etwas Originelles, die Forschung Weiterführendes herauskommt. (Google Scholar zählt für Schavan Gewissen 4 Zitate, für meine Dissertation 26.) Sondern dass die Gefahr allzu nahe liegt, aus zweiter Hand zu arbeiten und es nicht so genau zu nehmen.

Wer als Doktormutter oder Doktorvater nicht in der Lage ist, eine Dissertation so intensiv zu betreuen, dass er ein Plagiat bereits vor der Einreichung abwenden kann, sollte gar keine Dissertationen betreuen.

Wenn man bemerkt, dass jemand das Zeug zu einem großen Wurf hat, kann man bei der Themenvergabe sicher großzügig sein. Aber ansonsten sollte man nur solche Themen vergeben, die echte Forschungslücken schließen und sich nicht am unendlichen Band der Sekundärliteratur entlanghangeln. Es sollte vorzugsweise die genaue Arbeit mit Primärquellen - gern wenig bekannte, gern auch Archivalien - gefördert werden.

Wir müssen - auch in der Geschichtswissenschaft - den Mut zu schmaleren Themen haben - auch weil die Doktoranden oft zu lange an ihren Dissertationen arbeiten und umfangreiche Wälzer abliefern.

(Dass Gerd Schwerhoff dazu Kluges zu sagen hätte, davon bin ich überzeugt. Aber er hat den sachlichen Diskurs verlassen, nicht ich.)

FeliNo meinte am 2012/05/08 00:34:
Ein Anfang?
Der Gedanke macht einen Anfang. Zu berücksichtigen ist dabei indes auch die Historie der Geisteswissenschaften seit Ende der 1960er Jahre, deren Produkte auf eine einzelne Doktorandin zu schieben (wie hier) nicht ausreicht. Die 1970er Jahre waren die Zeit der Modelle, der Theorien - in allen geisteswissenschaftlichen Disziplinen. Die Philologie begann ihr ureigenstes Terrain, das des Fragments und des Kommentars, als zu kleinlich zu erachten. Insbesondere die "Pädagogik", noch um 1970 ein Nebenfach für Staatsexamenskandidaten, mauserte sich rasant zu "Erziehungswissenschaften", die sich gelegentlich mit den - pardon - röhrenden Banaltäten aufgeplusterter (durchweg anderswo abgeguckter) "Modelle" einmischte in die Wirklichkeiten der Bildungslandschaften und zum Ende des Jahrtausends den Bauchladen der Bildungspolitik jeder Couleur wohlfeil bestücken konnte. Anhand des vorliegenden Falles den modellgenerierten Begriff des "Standards" zu entzaubern wäre ein Gewinn, nicht nur für die Bildung. 
Erbloggtes (Gast) meinte am 2012/05/08 01:53:
Vielen Dank...
...für die freundliche Zustimmung! Ich sehe zwei Seelen in Ihrer Brust. Die eine von ihnen möchte ich mit Widersprüchen etwas zusammenstauchen:
1. Auch jemand, der das Zeug zum großen Wurf hat, sollte Forschungslücken schließen.
2. Wenn Nichthistoriker sich an Archivalien versuchen, zudem an bis dato unerforschten, kommt es leicht zu seichtem Humbug (ein besseres Wort fällt mir gerade nicht ein).
3. Wenn Historiker unbekannte Quellen als Thema wählen/bekommen, dann fehlt ihnen allzu oft die Fragestellung: Als Forschungslücke sehen sie es im schlechten (häufigen?) Fall bereits an, die Quellen zu referieren. Denn die waren ja noch nicht bearbeitet.
4. Gerade Historiker sind in dieser Hinsicht oft unerträglich positivistisch: Sie stellen halt vor, was es so zu einem Thema zu wissen gibt. Dadurch entstehen (elend) umfangreiche Wälzer.
5. Jeder Mut zu schmaleren Themen wird dadurch zunichte gemacht, dass sich im Hinterkopf des Historikers ein kleiner Zähler befindet. Das Thema mag noch so schmal sein, der Zähler ist erst im grünen Bereich, wenn er bei 1.000 unbenutzten Quellen angekommen ist. Das ist die Währung, mit der (außer ganz außerwissenschaftlichen Faktoren) wissenschaftlicher Erfolg bezahlt wird.

Und zum Schluss:
6. Dass sie eine erziehungswissenschaftliche Diss. eingereicht hat, sollte Schavan nicht vorgeworfen werden. Sonst wären ja auch die Vorwürfe der Physiker berechtigt, dass die Geisteswissenschaftler keine Wissenschaft betrieben und in ihrem Fach ja Promotionsbetrug gar nicht vorkommen könnte ;-)

Das soll aber alles nicht darüber hinwegtäuschen, dass ich mit Ihnen im Grundsatz einer Meinung bin und mich sehr über die Anregungen gefreut habe. 
FeliNo antwortete am 2012/05/08 02:41:
Einspuch, euer Ehren, zu Punkt 6: Der Unterschied der Geisteswissenschaften zur Physik besteht darin, dass die Physik ihre vorherigen Erkenntnisse ergänzt, die Geisteswissenschaften indes dieselben jeweils verwirft. Der Vergleich hat insofern mmer gehinkt. So wie Schavan das getan hat, wurde in dem Fach seinerzeit durchgehend promoviert. Wenn Sie das zu Kenntnis nehmen, sind Sie Ihrem in Ihrem Blog formulierten Anspruch an "Haltung" einen Schritt näher. Ich bin für eine Debatte, die die Historie der Wissenschaften einbezieht bei der Forderung nach dem Durchkämmen ihrer (Hochschul-)Strukturen, weil diese sich über die Politik bis in die staatlichen Schulen durchsetzen wie ein Schimmelpilz. 
hck (Gast) antwortete am 2012/05/08 10:25:
Ad 2 & ad 3
2. Versuch:
Nochn Einspruch:
Auch extrem positivistische Arbeiten, rein quellenreferierende Sachen können für darauf folgende Forschung sehr nützlich sein, und dies auf lange Zeit.
Bei Texten mit "Theorieüberschuss" ist das zumindest für mich anders.

(BTW: Beim ersten Versuch gab's endlich mal ein bairisches Captcha, und noch dazu ein inhaltlich passendes: "boade"; aber da hat der Roboter gemeint ich hätte mich vertippt; jetzt darf/muss/soll ich mich an "soads" versuchen. [:-)] ) 
Erbloggtes (Gast) antwortete am 2012/05/08 11:59:
@FeliNo & hck
Meiner Wissenschaftsauffassung nach versuchen wissenschaftliche Arbeiten wissenschaftliche Fragen zu beantworten. Die Geschichtswissenschaft ergänzt zumeist mit neuen Quellen Altbekanntes (nach dem Motto: Ist These x denn auch gemäß Quellenbestand y wahr?).
Dass die Physik ihre Erkenntnisse nicht verwirft, ist absurd. Widerstreitende Konzepte versuchen sich auch dort ständig zu widerlegen.
Ich bin aber bereit anzunehmen, dass die 70er in den Geistes- & Sozialwissenschaften die Zeit eines Paradigmenwechsels waren. Nach Kuhn findet in dieser Zeit keine "Normalwissenschaft" statt, da ein altes Paradigma abgelöst wird (evtl. das "historische" abgelöst vom "theoretischen" Paradigma).
Das ist auch mein Einwand gegen hck: Entscheidend ist nicht Theorie- oder Quellenorientierung. Das ist beides falsch. Entscheidend ist, dass es eine wiss. Fragestellung gibt. Und die darf m.E. nicht lauten: "Was steht im Quellenkorpus x?" Arbeiten mit so einer Fragestellung (oft machen sie das nicht mal explizit) sind der weiteren Forschung m.E. nicht nützlich. Denn die folgende Forschung weiß dann nicht einmal, was den Quellenreferenten interessiert hat - und muss die Quellen ohnehin nochmal bearbeiten.
(Quelleneditionen sind etwas anderes. Aber die werden i.d.R. nicht als wiss. Qualifikationsarbeiten akzeptiert.) 
hck (Gast) antwortete am 2012/05/08 16:58:
AW auf Erbloggtes
1. Ich sehe für *keine* "meiner" Geisteswissenschaften (Philosophiehistorie, Theologiehistorie, allg. Intellectual history) einen Paradigmenwechsel in den 1970ern: nichts was "ältere" Arbeiten unwichtig/veraltet da noch nocht auf Basis von X arbeitend gemacht hätte.

2. Fragen kenne ich. "Wissenschaftliche Fragestellungen" nicht. Die Weise der Behandlung von Fragen kann wissenschaftlich sein. Und es gibt eine Menge ordentlicher wissenschaftlicher Arbeiten die gar keine vorher gestellten Fragen beantwort6n (außer vielleicht "was kann u.U. auch passieren wenn man X tut?").

3. "Was steht im Quellenkorpus x?"-Arbeiten enthalten meistens auch Editionsanhänge, und geben auch falls nicht (wenn gut gemacht) genug Überblick um andren die Entscheidung zu erleichtern sich ein bestimmtes Quellencorpus mal anzugucken (oder nicht anzugucken).

(Die Zeit der bairischen Captchas scheint leider wieder vorbei: ich bekomme gerade "bags".) 
Tom (Gast) meinte am 2012/05/08 13:28:
Sachlichen Diskurs verlassen
Seit wann gelten ehrenrührige und reißerische Forderungen a`la "Schavan muss weg" mit unbewiesenen Behauptungen fernab der verfassungsmäßig verbrieften Unschuldsvermutung als "sachlicher Diskurs". Gerade Ihre Hexenjagd hat dazu geführt, dass ein sachlicher Diskurs zumindest auf Archivalia nicht mehr möglich ist.

Etwas mehr Realismus in Bezug auf die eigenen Äußerungen wäre der Sache mehr dienlich als derart denziatorische Unterstellungen... 
Erbloggtes (Gast) antwortete am 2012/05/08 14:43:
@Tom
Lustig, "Hexenjagd" ;-)

Unschuldsvermutung u.ä. oft vorgetragene Plagiatoren-Kinkerlitzchen gehören ins Rechtssystem, nicht ins Wissenschaftssystem. Die Uni, die den Titel entzieht, kann das ohne weiteres tun.
Dann kann Schavan dagegen klagen; und dann gilt die Unschuldsvermutung für die Uni! Siehe Chatzimarkakis-Urteil.

Dass ein Politiker aus bestimmtem Grund zurücktreten muss, das darf wohl jeder Bürger jederzeit behaupten.
Soviel zum sachlichen Diskurs. 
Tom (Gast) antwortete am 2012/05/08 15:27:
@Erbloggtes
Es geht nicht um den Sachverhalt, sondern die Wortwahl...

Soviel zum Thema inhaltliches Verständnis von Blogbeiträgen.

PS: Die Unschuldsvermutung gilt ab Beginn eines Verdachts und nicht erst im Gerichtsverfahren. Der Entzug eines Doktortitels kann auch nur aufgrund von Beweisen, nicht Vermutungen erfolgen - eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Auch eine Uni bewegt sich hier nicht außerhalb der Verfassung - zum Glück! 
Erbloggtes (Gast) antwortete am 2012/05/08 16:21:
im Rechtssystem
"Verdacht" im Rechtssystem. Nicht "Verdacht" im Wissenschaftssystem.
Einem Verdacht im Wissenschaftssystem darf jeder nachgehen und sein Urteil fällen. Und das darf dann jeder veröffentlichen. Nennt man Wissenschaftsfreiheit.
Ständige Analogien mit Gerichtsverfahren sind Humbug. In der Promotionskommission sitzen keine Richter, sie benutzen keine Beweise, es gibt keine Anwälte und keine Revisionsinstanz. Die Kommission bildet sich eine auf Tatsachen gegründete Meinung und begründet diese mit Verweis auf die Promotionsordnung und die Tatsachen. Und wenn sie am Ende die Wendung "in dubio pro reo" benutzen sollte, dann lache ich einmal kurz und nehme die Uni Düsseldorf nicht mehr ernst.
Das wäre dann nämlich so, als wolle man die relativistische Physik ablehnen, weil man nicht hinreichend Beweise für die Falschheit der newtonschen Mechanik hätte. Und die war ja zuerst da. 
Tom (Gast) antwortete am 2012/05/08 18:21:
@Erbloggtes
Der Entzug einer Doktorwürde ist eine justitiable Entscheidung und kommt einem Verwaltungsakt gleich. Die Universität ist eine jurist. Person öffentlichen Rechts und unterliegt insofern dem Rechtsstaatsprinzip und damit dem Willkürverbot. Dies hebelt auch keine sog. Wissenschaftsfreiheit aus! Insofern kann der Entzug der Doktorwürde nur auf Basis konkreter, beweisbarer Sachverhalte erfolgen, ansonsten ist er Willkür und damit nichtig.

Hierfür braucht es keine Richter, vergl. bspw. äquivalente Ausführungen im VwVfG für die allgemeine Verwaltung. Eine Promotion erfolgt auf Basis einer erlassenen Promotionsordnung und fällt nicht aus der Wissenschaftsfreiheit vom Himmel. Die Promotionsordnung wird i.d.R. vom vorgesetzten Ministerium, zumeist dem Wissenschaftsministerium mind. genehmigt, wenn nicht direkt bekanntgemacht. Eine Promotion erfolgt insofern, genau wie auch deren Entzug auf Basis von Recht und Gesetz.

Insofern unterliegt die Uni der verfassungsmäßigen Ordnung und damit dem Willkürverbot, der Unschuldsvermutung etc. Nachlesen können Sie das alles gern in einschlägigen Kommentaren zum Grundgesetz - gibt es übrigens kostenfrei bei der Bundeszentrale für politische Bildung...! 
FeliNo antwortete am 2012/05/08 18:23:
@Erbloggtes: D'accord mit Ihrer Zurückweisung meines Satzes mit Physik; nicht der "Streit" (der ist ja gelegentlich fruchtbar), sondern der Paradigmenwechsel in den 1970ern in den Geisteswissenschaften ist der Punkt, wie Sie auch richtig anmerken. Ich persönlich finde - als Ausgangspunkt für einen Diskurs - Klaus Grafs Forderung nach "kleineren" Themen ganz hilfreich in ihrem Gegensatz, weil sie u.a. das Augemerk auf die Frage lenkt, was die jeweilige Forschung und ihre Verteter von einer Dissertation eigentlich erwarten (bislang geht der Diskurs - so mein Eindruck - eigentlich mehr um die Frage, mit welchem Recht jemand einen Titel erwirbt und trägt...) 
KlausGraf antwortete am 2012/05/08 18:42:
Hier gilt nicht die Unschuldsvermutung
sondern die Vermutung, dass von Kommentatoren "Tom" überwiegend gehaltloses Gepöbel kommt, auf das man gar nicht eingehen sollte.

Da die Unis (Hagen, Innsbruck) bewiesen haben, dass sie nicht verantwortungsbewusst mit dem Thema umgehen und nur entziehen, wenn sie es gar nicht vermeiden können, ist es an der Bürgergesellschaft, sich aufgrund der dargelegten Befunde ein Urteil zu bilden. Dieses unsägliche "Warten wir doch die Entscheidung der Uni ab" heißt oft nichts anderes als "Leute mit anderem Parteibuch dürfen gern ihren Doktor verlieren". Oder es bedeutet eine inakzeptable Verharmlosung unsauberen Arbeitens. 
Erbloggtes (Gast) antwortete am 2012/05/08 19:20:
VwVfG
Tja, so Juristen, die vom VwVfG schwafeln, aber nicht zwischen Exekutive und Judikative bzw. sogar Strafverfahren unterscheiden können, die gibt es an den Unis, wenn auch meist nicht in den rechtswissenschaftlichen Fakultäten, meine ich.

Was man von einer Diss. erwartet, kann man wohl so übersetzen, dass jemand eine Forschungsleistung abliefern soll. 
FeliNo antwortete am 2012/05/08 19:39:
Sehe ich auch so wie Klaus Graf, wobei ich die These aufstelle, dass eben dieses Arbeiten, das wir jetzt als "unsauber" ansehen, seinerzeit (also um 1980) durchaus in der Logik des oben von Erbloggtes konstatierten "theoretischen Paradigmas" lag, das mMn zu oft Themen hervorbrachte, die nur sozusagen "repräsentativ" im Rahmen bearbeitbar waren. Oder plakativer: Das nannte sich "Wissenschaft"; "Forschung" indes war das, was der Tiefseetaucher am Meeresboden sucht. Gleichwohl: ist da wirklich ein Widerspruch? Ich meine, nein; für mich ist immer noch die Neugier der Motor. Hat vielleicht das "unsaubere Arbeiten" mit einem Mangel daran zu tun? Dass man tatsächlich lediglich den Titelerwerb sieht und eher lustlos an seiner Arbeit werkelt? Ist es nicht Aufgabe der Professoren, die Neugier zu wecken und das lustlose Abarbeiten zu verhindern, zum Beispiel durch eigenes Interesse an dem, was der betreute Nachwuchs nun herausfindet? 
Erbloggtes (Gast) antwortete am 2012/05/09 01:06:
+1
Ja. Ganz klar.
Ich nenne das intrinsische Motivation. 
Tom (Gast) antwortete am 2012/05/09 09:28:
@Erbloggtes
Es wäre hilfreich, wenn Sie die Verfassung zunächst lesen, dann verstehen und sie dann kommentieren würden.

Öffentliche Institutionen sind an Recht und Gesetz gebunden, was dem Willkürverbot entspringt. Was das Thema Beweise anbetrifft: Schauen Sie doch mal in § 26 Beweismittel... und nein wir sind nicht bei Gericht...

Sorry, aber Unwissenheit schützt nicht davor, sich entspr. zu informieren. 
Tom (Gast) antwortete am 2012/05/09 09:29:
@Erbloggtes
Es wäre hilfreich, wenn Sie die Verfassung zunächst lesen, dann verstehen und sie dann kommentieren würden.

Öffentliche Institutionen sind an Recht und Gesetz gebunden, was dem Willkürverbot entspringt. Was das Thema Beweise anbetrifft: Schauen Sie doch mal in § 26 Beweismittel... und nein wir sind nicht bei Gericht...

Sorry, aber Unwissenheit schützt nicht davor, sich entspr. zu informieren. 
Tom (Gast) antwortete am 2012/05/09 09:32:
@KG
Sorry, dass ich vergessen hatte, dass jede Bemerkung, die nicht dem anklagenden Gestus des Admin entspricht natürlich Gepöbel ist - damit kennen Sie sich ja erfahrungsgemäß bestens aus Hr. Dr. Graf.

Als Historiker und vor allem Mitarbeiter eines öffentliches Archivs sollte man die Verfassung eigentlich kennen... Darf ich Ihnen ein Exemplar zukommen lassen? 
SW meinte am 2012/05/10 21:38:
Der Fall Mathiopoulos
http://www.zeit.de/studium/hochschule/2012-05/mathiopoulos-plagiat-professur

Verdammte Bananenrepublik! 
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma