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ARCHIV.Net - Internetportal zum Archivwesen
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daskollektiv - am Dienstag, 11. März 2003, 22:27 - Rubrik: Web 2.0
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daskollektiv - am Dienstag, 11. März 2003, 22:18
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UNESCO-Verzeichnis frauengeschichtlicher Dokumentationseinrichtungen. (Die UNESCO-Verzeichnisse wurden hier, glaube ich, schon an anderer Stelle erwähnt, but...)
Women's Archives
Women's Archives
daskollektiv - am Dienstag, 11. März 2003, 22:10 - Rubrik: Suchen
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Eva Bimlinger, Forschungskoordinatorin der österreichischen Historikerkommission, wendet sich heute in einem Leserbrief in der FAZ (S. 42) gegen die Falschdarstellung durch Stefan Templ vom 25.2. Die Arisierungsakten seien im Öst. Staatsarchiv aber auch den Landesarchiven durchaus zugänglich und würden dies auch bleiben. Die umfangreichen Datenbanken des Projekts stünden lediglich aus technischen Gründen nicht im Internet.
Die Webseite der Historikerkommission bietet sehr umfangreiches Material zum Mandat der Kommission: “Vermögensentzug auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS-Zeit sowie Rückstellungen bzw. Entschädigungen (sowie wirtschaftliche und soziale Leistungen) der Republik Österreich ab 1945”.
Die Webseite der Historikerkommission bietet sehr umfangreiches Material zum Mandat der Kommission: “Vermögensentzug auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS-Zeit sowie Rückstellungen bzw. Entschädigungen (sowie wirtschaftliche und soziale Leistungen) der Republik Österreich ab 1945”.
KlausGraf - am Dienstag, 11. März 2003, 18:18 - Rubrik: Staatsarchive
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Der Main-Rheiner porträtiert das Stadtarchiv Mainz und seinen neuen Leiter Dr. Werner Dobras.
Seine Vision ist ein "Stadtarchiv am Puls der Zeit", in den kommenden zwei Monaten sollen viele der Findbücher - so nennt man die Inhaltsverzeichnisse der einzelnen Aktenbestände - im Internet zugänglich gemacht werden. Damit nimmt das Stadtarchiv in Rheinland-Pfalz eine Vorreiterrolle ein. 50000 Datensätze zu Archivalien und 50000 Datensätze zu Auswertungen sind schon vorhanden; seit 1994 werden neue Findbücher digital eingegeben. "Das ist auch ein Anreiz für Leute, das Archiv zu besuchen, so wollen wir den Weg zu uns erleichtern", erklärt Dobras. Eine Online-Archivdatenbank soll die Scheu vor dem Staub der Jahrhunderte nehmen.
Seine Vision ist ein "Stadtarchiv am Puls der Zeit", in den kommenden zwei Monaten sollen viele der Findbücher - so nennt man die Inhaltsverzeichnisse der einzelnen Aktenbestände - im Internet zugänglich gemacht werden. Damit nimmt das Stadtarchiv in Rheinland-Pfalz eine Vorreiterrolle ein. 50000 Datensätze zu Archivalien und 50000 Datensätze zu Auswertungen sind schon vorhanden; seit 1994 werden neue Findbücher digital eingegeben. "Das ist auch ein Anreiz für Leute, das Archiv zu besuchen, so wollen wir den Weg zu uns erleichtern", erklärt Dobras. Eine Online-Archivdatenbank soll die Scheu vor dem Staub der Jahrhunderte nehmen.
KlausGraf - am Dienstag, 11. März 2003, 14:25 - Rubrik: Kommunalarchive
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In der "Archivliste" schreibt Dr. Christoph Popp:
das Stadtarchiv Mannheim hat die letzte Änderung der Archivordnung dahingehend genutzt, den § 4 "Ort und Zeit der Benutzung, Verhalten im
Benutzerraum" in dieser Hinsicht zu ergänzen. In Satz 2 heißt es u.a. " Kameras, Taschen, Mappen, Mäntel und dergleichen dürfen in den Benutzerraum nicht
mitgenommen werden ... Schreibmaschinen, Diktiergeräte und andere technische Hilfsmittel dürfen nur mit vorheriger Zustimmung verwendet werden. Zur
Wahrung von Urheber- und Nutzungsrechten ist die selbständige Anfertigung von analogen oder digitalen Reproduktionen grundsätzlich untersagt.
Ausnahmen bedürfen der Genehmigung."
In solchen Ausnahmefällen werden dann auch die regulären Gebühren fällig. Im Zeitalter der nötigen Einnahmeverbesserungen kann es nicht angehen, dass wir leichtfertig auf Einnahmen verzichten; rechtlich gesehen wäre die Genehmigung einer selbständigen Anfertigung von Reproduktionen ein
Gebührenverzicht, an dem die Stadt kein Interesse haben kann.
Die Begeisterung der Nutzer hält sich natürlich in Grenzen, [...]
Abgesehen davon, dass diesem "benutzerfreundlichen" Archiv ein Benutzer zu wünschen ist, der sich auf dem Klageweg gegen diese Vorschrift wendet, erscheint mir die Norm als nicht mit höherrangigem Recht vereinbar.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat 1996 für eine kommunale Friedhofssatzung festgestellt: "Wird durch eine Satzung der Ausübung von Grundrechten ein Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahren vorgeschaltet, so muß sich aus der Rechtsvorschrift selbst ergeben, welche Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung gegeben sein müssen oder aus welchen Gründen die Genehmigung versagt werden darf" (Urteil vom 16.10.1996, Gewerbe-Archiv 1997, S. 324-325, hier S. 325).
Der VGH schliesst sich an die ständige Rechtssprechung des BVerfG an seit BVerfGE 20, 150:
Hält es der Gesetzgeber für erforderlich, der Ausübung grundrechtlicher Befugnisse ein Genehmigungsverfahren vorzuschalten, so muß sich aus der Rechtsvorschrift selbst ergeben, welche Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung gegeben sein müssen, bzw. aus welchen Gründen die Genehmigung versagt werden darf. (Siehe auch BVerfG 18.10.1991 1 BvR 1377/91)
Während Vorschriften, die der Bestandserhaltung dienen, ohne weiteres in einer kommunalen Satzung geregelt werden können, greift das aus fiskalischen Erwägungen erlassene Reproduktionsverbot in Grundrechte des Benutzers ein, ohne dass dafür eine spezielle gesetzliche Ermächtigung vorliegt.
Nachtrag: http://archiv.twoday.net/stories/168920/
das Stadtarchiv Mannheim hat die letzte Änderung der Archivordnung dahingehend genutzt, den § 4 "Ort und Zeit der Benutzung, Verhalten im
Benutzerraum" in dieser Hinsicht zu ergänzen. In Satz 2 heißt es u.a. " Kameras, Taschen, Mappen, Mäntel und dergleichen dürfen in den Benutzerraum nicht
mitgenommen werden ... Schreibmaschinen, Diktiergeräte und andere technische Hilfsmittel dürfen nur mit vorheriger Zustimmung verwendet werden. Zur
Wahrung von Urheber- und Nutzungsrechten ist die selbständige Anfertigung von analogen oder digitalen Reproduktionen grundsätzlich untersagt.
Ausnahmen bedürfen der Genehmigung."
In solchen Ausnahmefällen werden dann auch die regulären Gebühren fällig. Im Zeitalter der nötigen Einnahmeverbesserungen kann es nicht angehen, dass wir leichtfertig auf Einnahmen verzichten; rechtlich gesehen wäre die Genehmigung einer selbständigen Anfertigung von Reproduktionen ein
Gebührenverzicht, an dem die Stadt kein Interesse haben kann.
Die Begeisterung der Nutzer hält sich natürlich in Grenzen, [...]
Abgesehen davon, dass diesem "benutzerfreundlichen" Archiv ein Benutzer zu wünschen ist, der sich auf dem Klageweg gegen diese Vorschrift wendet, erscheint mir die Norm als nicht mit höherrangigem Recht vereinbar.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat 1996 für eine kommunale Friedhofssatzung festgestellt: "Wird durch eine Satzung der Ausübung von Grundrechten ein Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahren vorgeschaltet, so muß sich aus der Rechtsvorschrift selbst ergeben, welche Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung gegeben sein müssen oder aus welchen Gründen die Genehmigung versagt werden darf" (Urteil vom 16.10.1996, Gewerbe-Archiv 1997, S. 324-325, hier S. 325).
Der VGH schliesst sich an die ständige Rechtssprechung des BVerfG an seit BVerfGE 20, 150:
Hält es der Gesetzgeber für erforderlich, der Ausübung grundrechtlicher Befugnisse ein Genehmigungsverfahren vorzuschalten, so muß sich aus der Rechtsvorschrift selbst ergeben, welche Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung gegeben sein müssen, bzw. aus welchen Gründen die Genehmigung versagt werden darf. (Siehe auch BVerfG 18.10.1991 1 BvR 1377/91)
Während Vorschriften, die der Bestandserhaltung dienen, ohne weiteres in einer kommunalen Satzung geregelt werden können, greift das aus fiskalischen Erwägungen erlassene Reproduktionsverbot in Grundrechte des Benutzers ein, ohne dass dafür eine spezielle gesetzliche Ermächtigung vorliegt.
Nachtrag: http://archiv.twoday.net/stories/168920/
KlausGraf - am Dienstag, 11. März 2003, 01:45 - Rubrik: Archivrecht
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English Heritage has introduced an online digital archive of more than 300
years of working life
(BBC News). The BBC choice of 10 pictures can be found here.
years of working life
(BBC News). The BBC choice of 10 pictures can be found here.
KlausGraf - am Dienstag, 11. März 2003, 01:11 - Rubrik: English Corner
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