http://print.google.com/print?id=J9MaOeRUG-AC
Managing Records as Evidence and Information
by Richard J Cox
Synopsis
For the past three decades, policies regarding a variety of information issues have emanated from federal agencies, legislative chambers, and corporate boardrooms. Despite the focus on information policy, it is still a relatively new concept and one only now beginning to be studied. The subject area is wider than believed--archives and records policies, information resources management, information technology, telecommunications, international communications, privacy and confidentiality, computer regulation and crime, intellectual property, and information systems and dissemination. This is not a compendium of policies to be used, but rather an exploration in a more detailed fashion of the fundamental principles supporting the setting of records policies.
Use Google print (use the US Google) to find more books on records management.
On Google's DRM see
http://www.google.com/search?num=100&hl=en&lr=&q=%22google+print%22+drm+break&btnG=Search
Managing Records as Evidence and Information
by Richard J Cox
Synopsis
For the past three decades, policies regarding a variety of information issues have emanated from federal agencies, legislative chambers, and corporate boardrooms. Despite the focus on information policy, it is still a relatively new concept and one only now beginning to be studied. The subject area is wider than believed--archives and records policies, information resources management, information technology, telecommunications, international communications, privacy and confidentiality, computer regulation and crime, intellectual property, and information systems and dissemination. This is not a compendium of policies to be used, but rather an exploration in a more detailed fashion of the fundamental principles supporting the setting of records policies.
Use Google print (use the US Google) to find more books on records management.
On Google's DRM see
http://www.google.com/search?num=100&hl=en&lr=&q=%22google+print%22+drm+break&btnG=Search
KlausGraf - am Montag, 24. Januar 2005, 03:11 - Rubrik: English Corner
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Heinrich Bebel schrieb am 23. Januar 1513 seinem Freund Michael Hummelberg (Horawitz, Analecten ... 1877, 25)
that he could not provide Hummelberg with a copy of his recent book because, of the ten free copies which he had received from the publisher he had been obliged to give all to various abbots and colleges under existing (‘Ego enim nullum habeo, nam decem accepi dono, quae ex composito quibusdam abbatibus et collegiis debebam').
E. Armstrong, Before Copyright, p. 85
http://digbig.com/4cmtp
Zum Thema siehe auch
http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/LIB-L/200008/20000816.html
(nicht mehr in Google!)
that he could not provide Hummelberg with a copy of his recent book because, of the ten free copies which he had received from the publisher he had been obliged to give all to various abbots and colleges under existing (‘Ego enim nullum habeo, nam decem accepi dono, quae ex composito quibusdam abbatibus et collegiis debebam').
E. Armstrong, Before Copyright, p. 85
http://digbig.com/4cmtp
Zum Thema siehe auch
http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/LIB-L/200008/20000816.html
(nicht mehr in Google!)
KlausGraf - am Montag, 24. Januar 2005, 03:01 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.odessa3.org/
Odessa is a digital library dedicated to the cultural and family history of the millions of Germans who emigrated to Russia in the 1800s and their descendants, who are now scattered throughout the world.
The Odessa document collection consists primarily of digitized books and records plus indexes of microfilms and research aids that enable users to trace individual and family migrations since the early 1800s.
Odessa is made freely available by the author and by the Germans from Russia Heritage Society, on whose server the library resides.
Odessa is a digital library dedicated to the cultural and family history of the millions of Germans who emigrated to Russia in the 1800s and their descendants, who are now scattered throughout the world.
The Odessa document collection consists primarily of digitized books and records plus indexes of microfilms and research aids that enable users to trace individual and family migrations since the early 1800s.
Odessa is made freely available by the author and by the Germans from Russia Heritage Society, on whose server the library resides.
KlausGraf - am Sonntag, 23. Januar 2005, 21:53 - Rubrik: English Corner
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Die Alfred Klahr Gesellschaft. Archiv und Bibliotheksverein (AKG) ist eine gemeinnützige Organisation, deren Tätigkeit ausschließlich wissenschaftlichen und volksbildnerischen Zwecken dient. Dem Verein obliegt es, die Bestände des Archivs und der Bibliothek der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) zu verwalten und sie für wissenschaftliche Forschungen bereitzustellen. Die konstituierende Generalversammlung der Alfred Klahr Gesellschaft fand am 13. November 1993 in Wien statt.
Die AKG gibt vierteljährlich ein Mitteilungsblatt heraus und führt öffentliche Veranstaltungen (Symposien, Ausstellungen und Seminare) durch. Sie arbeitet mit nationalen und internationalen Institutionen und Personen zusammen, die den Zielen der Gesellschaft förderlich sind.
Die website enthält u. a. eine Übersicht über die Sammlungen, eine umfangreiche Bibliographie zur Geschichte der KPÖ sowie das Mitteilungsblatt im PDF-Download.
Nachbemerkung. Im Konflikt mit dem Ernst-Kirchweger-Haus (sieh auch http://archiv.twoday.net/stories/386069/ bzw. www.ekhbleibt.info hat sich der Vorstand der KPÖ nicht mit Ruhm bekleckert und die Existenz der Volxbibliothek, des Infoladens und des Archiv der sozialen Bewegungen, die alle (derzeit noch) im EKH ihre Räume haben, massiv gefährdet.
Die AKG gibt vierteljährlich ein Mitteilungsblatt heraus und führt öffentliche Veranstaltungen (Symposien, Ausstellungen und Seminare) durch. Sie arbeitet mit nationalen und internationalen Institutionen und Personen zusammen, die den Zielen der Gesellschaft förderlich sind.
Die website enthält u. a. eine Übersicht über die Sammlungen, eine umfangreiche Bibliographie zur Geschichte der KPÖ sowie das Mitteilungsblatt im PDF-Download.
Nachbemerkung. Im Konflikt mit dem Ernst-Kirchweger-Haus (sieh auch http://archiv.twoday.net/stories/386069/ bzw. www.ekhbleibt.info hat sich der Vorstand der KPÖ nicht mit Ruhm bekleckert und die Existenz der Volxbibliothek, des Infoladens und des Archiv der sozialen Bewegungen, die alle (derzeit noch) im EKH ihre Räume haben, massiv gefährdet.
Bernd Hüttner - am Samstag, 22. Januar 2005, 11:44 - Rubrik: Archive von unten
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http://www2.uni-jena.de/philosophie/iskvo/mit_hei.htm
Hochschuldozent Stefan Heidemann hat dieses Weblog in praktischer Weise genutzt: Indem er in seinem Schriftenverzeichnis beim Titel der FS Klüßendorf auf unsere Besprechung verlinkte (sonst gibt es ja zu diesem Band meines Wissens nichts im Netz).
Hochschuldozent Stefan Heidemann hat dieses Weblog in praktischer Weise genutzt: Indem er in seinem Schriftenverzeichnis beim Titel der FS Klüßendorf auf unsere Besprechung verlinkte (sonst gibt es ja zu diesem Band meines Wissens nichts im Netz).
KlausGraf - am Samstag, 22. Januar 2005, 03:47 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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In der Januar-Ausgabe des Uni-Magazins erscheint ein Beitrag über das Berufsbild des Diplom-Dokumentars und verwandter Species. Mehrfach ist auch von Archivaren die Rede: Die Grenzen zwischen dem Berufsbild Dokumentar und Archivar sind nicht eindeutig.
jp - am Freitag, 21. Januar 2005, 13:59 - Rubrik: Ausbildungsfragen
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http://www.vifa-recht.de/
Der Berg kreißte und heraus kam ... ein Pantoffeltierchen, noch nicht einmal ein Mäuschen.
Die Virtuelle Fachbibliothek Recht ist ein Instrument für die rechtswissenschaftliche Online-Recherche. Sie bietet einen ortsunabhängigen und unkomplizierten Zugang zu rechtswissenschaftlichen Fachinformationen im Internet. Zur Zeit stehen folgende Module zur Verfügung:
* Recherche nach wissenschaftlich relevanten Internetquellen
* Verschiedene komfortable Recherchemöglichkeiten in den juristischen Beständen der Staatsbibliothek zu Berlin
* Suche nach Aufsätzen, die in juristischen Zeitschriften und Festschriften erschienen sind
* Recherche nach elektronischen und gedruckten juristischen Fachzeitschriften
* Recherchierbare Übersicht von juristischen Online-Datenbanken
* Nachweis von gedruckten und online verfügbaren juristischen Bibliographien
Die vorliegende Internet-Präsenz der Virtuellen Fachbibliothek Recht ist das Ergebnis einer von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Pilotphase, die von November 2003 bis zum Dezember 2004 gedauert hat.
Was bei diesem grosskotzigen Projekt herauskam, ist so enttäuschend, dass man geneigt ist festzustellen, hier sei der Tatbestand der Steuergeldverschwendung gegeben.
Es wurde viel Zeit und Geld für die fachgerechte Katalogisierung einer vergleichsweise geringen Zahl an Internetressourcen vergeudet, die in der benutzungsunfreundlichen Ausgabe von jeweils nur 15 Treffern besteht.
Wie in http://log.netbib.de bemerkt, existieren Weblogs ("Blawgs") für die Vifa nicht.
Es ist doch ein Witz, dass die vorzügliche Linksammlung aus dem gleichen Haus zu den Amtsdruckschriften nicht aufgenommen wurde.
http://amtsdruckschriften.staatsbibliothek-berlin.de/de/links/internetquellen/
Hier hatte man beispielsweise kein Problem damit, Gesetze im WWW - Landesrecht
http://www.rechtliches.de/Landesrecht.html
die private Zusammenstellung von Mark Obrembalski zu verlinken. Wer gute Links in übersichtlicher Form benutzungsfreundlich präsentiert sucht, sollten bei den Amtsdruckschriften oder Herrn Kaestner http://141.90.2.46/elbib/elbibleitseite.htm vorbeischauen und nicht bei der Vifa.
Was wirklich dringend fehlt, wurde nicht in Angriff genommen: Die Verzeichnung der Inhalte juristisch relevanter Digitalisierungsprojekte (siehe http://www.jurawiki.de/DigitalisierungsProjekte ) und der Hochschulschriften/Open-Access-Publikationen.
KUSELIT und andere kommerzielle Anbieter können hinsichtlich der "Aufsatzsuchmaschine" nur lachen. Die nur getrennt durchsuchbaren Online-Contents des GBV (im allgemeinen eher mies) und die unselbständige juristische Literatur im Südwestverbund sind keine ernsthafte Konkurrenz. Zum Thema Archivrecht haben die Online-Contents null, der SWB einen Treffer. Warum sollte man hier suchen, wenn man beispielsweise die gleiche Suche genauso kostenfrei im SWB erledigen könnte, wo dann auch in der erweiterten Suche nach Schlagwörtern gesucht werden kann. Im übrigen kann jeder unter GBV P7+ auf die erweiterten Suchmöglichkeiten der unfreien Online Contents des GBV zugreifen. Dass beispielsweise die Aufsätze des Projektpartners fhi nicht einzeln abrufbar sind (ebensowenig wie die Artikel anderer juristische Open-Access-Journale), spricht für sich.
Ergänzend kann der OPAC der Bundestagsbibliothek, die ebenfalls unselbständige Literatur erschliesst, herangezogen werden:
http://opac.bibliothek.bundestag.de/
Juristischer Bestand der Staatsbibliothek zu Berlin ab 1985: Die "neuartige Navigation" erlaubt es, sich zum Thema Rechtsgeschichte 5485 Treffer ausgeben zu lassen, die dann per Stichwort weiter eingegrenzt werden können. Eine Eingrenzung nach Erscheinungsjahren ist nicht möglich. Der praktische Nutzen dieser neuartigen Suchmöglichkeit dünkt mich gleich Null.
Recherche von Fachzeitschriften: Hier kann man in der ZDB und in der EZB recherchieren - getrennt, versteht sich. Das konnte man bisher auch schon.
Online-Bibliographien: Was die NJBI (eine wörtlich zitierte Hauptquelle) bietet ist erheblich besser.
http://www.mpipriv-hh.mpg.de/deutsch/Mitarbeiter/LanskyRalph/NJBI_Start.html
Es handelt sich um einen Auszug aus den Internetquellen (siehe oben). Gleiches gilt für die Datenbanken, deren Einträge der Regensburger DBIS-Liste entnommen sind:
http://www.bibliothek.uni-regensburg.de/dbinfo/
Angesichts eines eigenständigen nützlichen Inhalts möchte man berlinern: Dat kannste verjessen!
Der Berg kreißte und heraus kam ... ein Pantoffeltierchen, noch nicht einmal ein Mäuschen.
Die Virtuelle Fachbibliothek Recht ist ein Instrument für die rechtswissenschaftliche Online-Recherche. Sie bietet einen ortsunabhängigen und unkomplizierten Zugang zu rechtswissenschaftlichen Fachinformationen im Internet. Zur Zeit stehen folgende Module zur Verfügung:
* Recherche nach wissenschaftlich relevanten Internetquellen
* Verschiedene komfortable Recherchemöglichkeiten in den juristischen Beständen der Staatsbibliothek zu Berlin
* Suche nach Aufsätzen, die in juristischen Zeitschriften und Festschriften erschienen sind
* Recherche nach elektronischen und gedruckten juristischen Fachzeitschriften
* Recherchierbare Übersicht von juristischen Online-Datenbanken
* Nachweis von gedruckten und online verfügbaren juristischen Bibliographien
Die vorliegende Internet-Präsenz der Virtuellen Fachbibliothek Recht ist das Ergebnis einer von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Pilotphase, die von November 2003 bis zum Dezember 2004 gedauert hat.
Was bei diesem grosskotzigen Projekt herauskam, ist so enttäuschend, dass man geneigt ist festzustellen, hier sei der Tatbestand der Steuergeldverschwendung gegeben.
Es wurde viel Zeit und Geld für die fachgerechte Katalogisierung einer vergleichsweise geringen Zahl an Internetressourcen vergeudet, die in der benutzungsunfreundlichen Ausgabe von jeweils nur 15 Treffern besteht.
Wie in http://log.netbib.de bemerkt, existieren Weblogs ("Blawgs") für die Vifa nicht.
Es ist doch ein Witz, dass die vorzügliche Linksammlung aus dem gleichen Haus zu den Amtsdruckschriften nicht aufgenommen wurde.
http://amtsdruckschriften.staatsbibliothek-berlin.de/de/links/internetquellen/
Hier hatte man beispielsweise kein Problem damit, Gesetze im WWW - Landesrecht
http://www.rechtliches.de/Landesrecht.html
die private Zusammenstellung von Mark Obrembalski zu verlinken. Wer gute Links in übersichtlicher Form benutzungsfreundlich präsentiert sucht, sollten bei den Amtsdruckschriften oder Herrn Kaestner http://141.90.2.46/elbib/elbibleitseite.htm vorbeischauen und nicht bei der Vifa.
Was wirklich dringend fehlt, wurde nicht in Angriff genommen: Die Verzeichnung der Inhalte juristisch relevanter Digitalisierungsprojekte (siehe http://www.jurawiki.de/DigitalisierungsProjekte ) und der Hochschulschriften/Open-Access-Publikationen.
KUSELIT und andere kommerzielle Anbieter können hinsichtlich der "Aufsatzsuchmaschine" nur lachen. Die nur getrennt durchsuchbaren Online-Contents des GBV (im allgemeinen eher mies) und die unselbständige juristische Literatur im Südwestverbund sind keine ernsthafte Konkurrenz. Zum Thema Archivrecht haben die Online-Contents null, der SWB einen Treffer. Warum sollte man hier suchen, wenn man beispielsweise die gleiche Suche genauso kostenfrei im SWB erledigen könnte, wo dann auch in der erweiterten Suche nach Schlagwörtern gesucht werden kann. Im übrigen kann jeder unter GBV P7+ auf die erweiterten Suchmöglichkeiten der unfreien Online Contents des GBV zugreifen. Dass beispielsweise die Aufsätze des Projektpartners fhi nicht einzeln abrufbar sind (ebensowenig wie die Artikel anderer juristische Open-Access-Journale), spricht für sich.
Ergänzend kann der OPAC der Bundestagsbibliothek, die ebenfalls unselbständige Literatur erschliesst, herangezogen werden:
http://opac.bibliothek.bundestag.de/
Juristischer Bestand der Staatsbibliothek zu Berlin ab 1985: Die "neuartige Navigation" erlaubt es, sich zum Thema Rechtsgeschichte 5485 Treffer ausgeben zu lassen, die dann per Stichwort weiter eingegrenzt werden können. Eine Eingrenzung nach Erscheinungsjahren ist nicht möglich. Der praktische Nutzen dieser neuartigen Suchmöglichkeit dünkt mich gleich Null.
Recherche von Fachzeitschriften: Hier kann man in der ZDB und in der EZB recherchieren - getrennt, versteht sich. Das konnte man bisher auch schon.
Online-Bibliographien: Was die NJBI (eine wörtlich zitierte Hauptquelle) bietet ist erheblich besser.
http://www.mpipriv-hh.mpg.de/deutsch/Mitarbeiter/LanskyRalph/NJBI_Start.html
Es handelt sich um einen Auszug aus den Internetquellen (siehe oben). Gleiches gilt für die Datenbanken, deren Einträge der Regensburger DBIS-Liste entnommen sind:
http://www.bibliothek.uni-regensburg.de/dbinfo/
Angesichts eines eigenständigen nützlichen Inhalts möchte man berlinern: Dat kannste verjessen!
KlausGraf - am Donnerstag, 20. Januar 2005, 23:18 - Rubrik: Archivrecht
Am 10.12.2004 fand in der Oberfinanzdirektion Münster ein Workshop zum Thema "Die Überlieferung von Unterlagen der Bundes- und Landesfinanzverwaltung - Archivierung, Quellenwert, Benutzung" statt, an dem Archivar(innen), Historiker(innen) und Mitarbeiter(innen) der Finanzverwaltung teilnahmen. Einen Tagungsbericht dazu finden Sie jetzt im Internetportal Archive.NRW unter http://www.archive.nrw.de/dok/publikationen/FinanzWorkshop.pdf.
Dr. Martina Wiech
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Abteilung 2
Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit
Graf-Adolf-Str. 67
40210 Düsseldorf
Dr. Martina Wiech
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Abteilung 2
Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit
Graf-Adolf-Str. 67
40210 Düsseldorf
Dr. Martina Wiech - am Mittwoch, 19. Januar 2005, 10:29 - Rubrik: Bewertung
In der Süddeutschen Zeitung vom 15. Januar wurde Marianne Birthler zum Schicksal ihrer Behörde interviewt. Auszug:
SZ: Kulturstaatssekretär Knut Nevermann hat vorgeschlagen, die Birthler-Behörde aufzulösen und ins Bundesarchiv zu überführen. Die Auflösung ist vom Tisch, das Thema Bundesarchiv wird aber weiter diskutiert. Auch von Ihnen.
Birthler: Das Thema Bundesarchiv ist ja kein Tabu. Aber bevor man das erwägt, muss man sich gut überlegen, ob man diesen weltweit einzigartigen Bestand auseinander reißt. Das Land Sachsen hat angekündigt, seine Akten dann ins Landesarchiv zu holen. Das hieße, viele Betroffenen müssten in mehreren Archiven nach ihren Unterlagen suchen. Stasi-Akten dürfen nach der gültigen Rechtsprechung auch nicht nach normalen Archivstandards genutzt werden, sondern genießen besonderen Schutz.
SZ: Nach der Klage von Helmut Kohl musste das Stasi-Unterlagengesetz geändert werden. Wie mühselig ist es, alle Betroffenen zu benachrichtigen?
Birthler: Die Benachrichtigungspraxis hatte wir ja schon vorher, und ich finde sie berechtigt. Wenn jemand Teile meiner Akte für ein Buch oder einen Artikel benutzen will, möchte ich sie als erste zu sehen bekommen, nicht als letzte. Für die Behörde ist das umständlich. Sehr umständlich. Aber es ist gut begründet.
SZ: Also alles kein Problem?
Birthler: Es gibt Details der Neuregelung, die für uns sehr belastend sind. Früher mussten wir Informationen, die erkennbar durch Menschenrechtsverletzungen gesammelt wurden, etwa durch Abhören, besonders sensibel behandeln. Jetzt ist die Beweislast umgekehrt. Wir müssen ausschließen, dass Menschenrechte verletzt wurden. Wer die Akten kennt, weiß, dass die Quelle der Information oft nicht zu erkennen ist.
SZ: Was bedeutet denn das?
Birthler: Wenn in meiner Akte Dinge stehen, die gar nicht brisant sind, also: "über Birthler wurde bekannt, dass sie drei Kinder hat", müssen solche banalen Sätze jetzt geschwärzt werden, weil wir nicht beweisen können, dass sie aus harmlosen Quellen stammen. Das macht uns ganz große Schwierigkeiten. Es verkennt auch, dass die Stasi insgesamt keine harmlose Quelle war. Bisher haben wir uns daran orientiert, ob eine Information die Persönlichkeitsrechte verletzt. Jetzt geht es primär darum, wie die Stasi die Information bekommen hat.
Siehe auch den Leserbrief von Dr. Ilko-Sascha Kowalczuk (wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Bildung und Forschung der BStU, Berlin) in der FAZ vom 8.1.2004, Text unter
http://www.augias.net/art_archiv_net_4248.html
SZ: Kulturstaatssekretär Knut Nevermann hat vorgeschlagen, die Birthler-Behörde aufzulösen und ins Bundesarchiv zu überführen. Die Auflösung ist vom Tisch, das Thema Bundesarchiv wird aber weiter diskutiert. Auch von Ihnen.
Birthler: Das Thema Bundesarchiv ist ja kein Tabu. Aber bevor man das erwägt, muss man sich gut überlegen, ob man diesen weltweit einzigartigen Bestand auseinander reißt. Das Land Sachsen hat angekündigt, seine Akten dann ins Landesarchiv zu holen. Das hieße, viele Betroffenen müssten in mehreren Archiven nach ihren Unterlagen suchen. Stasi-Akten dürfen nach der gültigen Rechtsprechung auch nicht nach normalen Archivstandards genutzt werden, sondern genießen besonderen Schutz.
SZ: Nach der Klage von Helmut Kohl musste das Stasi-Unterlagengesetz geändert werden. Wie mühselig ist es, alle Betroffenen zu benachrichtigen?
Birthler: Die Benachrichtigungspraxis hatte wir ja schon vorher, und ich finde sie berechtigt. Wenn jemand Teile meiner Akte für ein Buch oder einen Artikel benutzen will, möchte ich sie als erste zu sehen bekommen, nicht als letzte. Für die Behörde ist das umständlich. Sehr umständlich. Aber es ist gut begründet.
SZ: Also alles kein Problem?
Birthler: Es gibt Details der Neuregelung, die für uns sehr belastend sind. Früher mussten wir Informationen, die erkennbar durch Menschenrechtsverletzungen gesammelt wurden, etwa durch Abhören, besonders sensibel behandeln. Jetzt ist die Beweislast umgekehrt. Wir müssen ausschließen, dass Menschenrechte verletzt wurden. Wer die Akten kennt, weiß, dass die Quelle der Information oft nicht zu erkennen ist.
SZ: Was bedeutet denn das?
Birthler: Wenn in meiner Akte Dinge stehen, die gar nicht brisant sind, also: "über Birthler wurde bekannt, dass sie drei Kinder hat", müssen solche banalen Sätze jetzt geschwärzt werden, weil wir nicht beweisen können, dass sie aus harmlosen Quellen stammen. Das macht uns ganz große Schwierigkeiten. Es verkennt auch, dass die Stasi insgesamt keine harmlose Quelle war. Bisher haben wir uns daran orientiert, ob eine Information die Persönlichkeitsrechte verletzt. Jetzt geht es primär darum, wie die Stasi die Information bekommen hat.
Siehe auch den Leserbrief von Dr. Ilko-Sascha Kowalczuk (wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Bildung und Forschung der BStU, Berlin) in der FAZ vom 8.1.2004, Text unter
http://www.augias.net/art_archiv_net_4248.html
KlausGraf - am Dienstag, 18. Januar 2005, 12:29 - Rubrik: Staatsarchive
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