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Gemäß einem vor dem Amtsgericht Siegburg geschlossenen Vergleich habe ich mich verpflichtet, in Archivalia ein bestimmtes Wort hinsichtlich der Arbeitsweise Schulers nur dann zu verwenden, wenn deutlich wird, welches konkrete Werk aus welchen Gründen ich mit diesem Adjektiv belegen möchte.

http://archiv.twoday.net/stories/16564348/

Zur Arbeitsweise Schulers:

http://archiv.twoday.net/stories/3914222/ (Abkürzungslexikon)
http://archiv.twoday.net/stories/16564368/ (Dissertationsbetreuung)

[Nachtrag: http://archiv.twoday.net/stories/96988530/ Lexikonartikel ]

Einem Nachtrag zu http://archiv.twoday.net/stories/49586414/ entnimmt man, dass Schuler in seiner Notarsdatenbank bei Johannes Selbach fehlerhaft gearbeitet hat, indem er ihn mit seinem mutmaßlichen Sohn Eberhard verwechselte und die Forschung durch das vermeintliche Belegdatum 1480 gravierend in die Irre führt.

Gemeint ist das Repertorium Germanicum notariorum publicorum (RGN) von Peter Johannes Schuler
http://www.hgw-online.net/menschzeichen/dbnotare/

Hinreichende Erläuterungen zu dieser Datenbank und insbesondere den Datenquellen sind nicht aufzufinden, deren Umfang derzeit angegeben wird mit:
Anzahl der Datensätze: 5328
Anzahl der Signete: 968
Anzahl der Rheinischen: 709 [gemeint sind offenbar rheinische Notare, wie rheinisch definiert ist, erfährt man nicht.]

Es fehlt ein Literatur- und Abkürzungsverzeichnis.

Es ist unklar, in welchem Umfang das 1987 erschienene Werk Schulers "Notare Südwestdeutschlands" Eingang gefunden hat. Man sollte annehmen, dass es den Grundstock bildet, aber weit gefehlt. Teilweise gibt es OCR-erfasste Artikel, teilweise aber auch Artikel, die nur neues Material enthalten, aber nicht das alte. Und es fehlen Notare aus dem Verzeichnis von 1987 ganz.

Der ausführliche Artikel Jodocus de Pfullendorf Nr. 986 liegt auch in der Datenbank vor, Zusätze gibt es anscheinend nicht. Er ist offenbar mit OCR erfasst worden, doch zeigt schon eine oberflächliche Durchsicht, dass eine sorgfältige Korrektur NICHT stattgefunden hat.

Statt Jodocus heißt die Person in der Datenbank auch Judocus bzw. Joducus (und zwar abweichend von der gedruckten Vorlage). Der Name der Bearbeiterin des Rottweiler Patriziats Elben wird mehrfach als Eiben wiedergegeben. Bereits in der gedruckten Vorlage ist die Signatur der Hofgerichtsordnung falsch wiedergegeben (HH statt HB). Zu Jos von Pfullendorf:
http://archiv.twoday.net/stories/11561810/
http://archiv.twoday.net/stories/34628773/

Schuler 1987 Nr. 987 Philippi fehlt in der Datenbank. Nr. 988 Phunser ist wieder vorhanden, allerdings ohne die Anmerkungen = Nachweise und mit typischem OCR-Fehler cHirin (statt darin). Nr. 989 Pictoris fehlt.

Zu Nr. 990 gibt es andere Belege, ohne dass die Belege von 1987 wiederholt werden oder auch nur auf ihre Existenz hingewiesen wird!

(Das ist z.B. auch der Fall bei Jacob Hartberg Nr. 495a oder Nr. 1236, Johannes Selbach.)

Nr. 991 und 992 fehlen.

Nr. 993 (Conradus Piscatoris, Stadtschreiber und Notar in Nördlingen) ist eine Mischung aus altem und neuem Material, ohne dass ein zutreffender Eindruck von der Person vermittelt wird. Wichtige Informationen aus der Druckausgabe fehlen (Stadtschreiber, gestorben Sept. 1451), der eher unwichtige Jahrtagsbeleg der Karmeliter 1439 wird wiederholt, wohl weil in der Druckfassung 1987 fehlerhaft Mehrstat statt Melerstat stand:
http://books.google.de/books?id=cNJVAAAAYAAJ&q=johannes+melerstat

Nr. 994 ist gleich zweimal vorhanden:

"Johannes, pistpris [SIC!!] de Lunekirch" (mehr erfährt man nicht über ihn)

Im anderen Eintrag fehlt der zweite Beleg (aus dem Verzeichnis von 1987).

Nr. 995 ist inhaltlich komplett präsent, aber mit grotesk entstellender OCR in Quellenzitat: ""Conrad Pistoris soman neut Conlor von Ebingen" (statt: so man nent Cantor) und leicht umformuliert (wohnte statt wohnh.)

Nr. 996 ist zweimal präsent, als Gerardus und Gererardus, aber der Beleg aus der Druckausgabe 1438 fehlt.

Nr. 997-999 fehlen!

Laut Datenbank stammt Nr. 1000 Heinrich Pregler aus Nonoforo (recte: Novoforo), was als "[neumaskt in das Oberpfalz]" aufgelöst wird, die Druckausgabe zitierte die Wiener Matrikel mit Wernerus de Pregler de Novoforo, was in der Datenbank so lautet: Wiruerus de Pregler de Nonoforo.

Gehen wir nun zurück zu Johannes Baldung Nr. 49, mir wohlvertraut: http://archiv.twoday.net/stories/16585225/

Schuler hat hier einfach die lange Liste seiner Belege 1987 zusammengekürzt und eigenartigerweise eine bibliographische Angabe seines seinerzeitigen Buchs eingemengt:

1465 Mai 4, Schwäb. Gmünd (Nitsch UU Schwäb. Gmünd Nr. 1411); 1466 Juni 13, Schwäb. Gmünd (ebd. Nr. 712, 1449); 1467 Apr. 27, Schwäb. Gmünd (ebd. Nr. 1467; Deibele Katharinenspit. Nr. 41); 1467 Mai 2, Schwäb. Gmünd (Nitsch UU Schwäb. Gmünd Nr. 1079); 1467 Juli 14, Schwäb. Gmünd (ebd. Nr. 1592); "siehe Schuler, Notare Südwestdeutschlands, Reihe B, Band 90" 1490 Febr. 4 (HStSt, A. 499 U 819); 1512 Apr. 24, Schwäb. Gmünd (HStASt., A. 499 U 195); 1513 Febr. 20, Schwäb. Gmünd (ebd. U 776); 1513 Sept. 27, Schwäb. Gmünd (Nitsch SpitA Nr. 757,758); 1514 Apr. 7 (ebd. Nr. 761)

Bei seinem mutmaßlichen Vater Nr. 48 (Johannes Baldung der Ältere) fehlen alle Nachweise und es wurde der Streit mit Konrad Mettelmann weggelassen.

Der Speyerer Stadtschreiber und Notar Marcus Mommenson erscheint mit gleichem Heidelberger Immatrikulationsdatum aber unterschiedlichen Belegen zweimal: als Mommeson und als Mommenson, letzterer Artikel entspricht der Druckfassung 1987.

Die Volltextsuche verdient übrigens diesen Namen nicht, denn bei Gmünd oder Göppingen (beides Namen mit Umlauten) versagt sie (auch gmuend/gmund hilft nicht weiter).

Johannes Härer aus Schwäbisch Gmünd ist daher über die Suche nicht auffindbar, und auch die Suche nach Gamundia versagt in diesem Fall, da Schulers Datenbank nur die offenkundige Fehllesung Garmundia ohne Verbesserung bietet!

Ich denke, ich darf abbrechen.

Ich bin der letzte der ein "work in progress" oder eine Baustelle im Internet tadelt, aber es ist eine Unverschämtheit, dass der Anbieter den Nutzer völlig im unklaren lässt, was er erwarten darf und was nicht.

Vor der unkritischen Benutzung der Datenbank (und auch des 1987 gedruckten Verzeichnisses) muss dringend gewarnt werden: Auf die Angaben von Schuler ist in einer viel zu großen Zahl von Fällen kein Verlass! Größte Vorsicht ist bei jeder seiner Angaben angebracht!

Es muss immer auch die Druckfassung konsultiert werden! Die Online-Fassung enthält teilweise groteske OCR-Fehler, die bei sorgfältiger Korrektur nie und nimmer hätten stehen bleiben dürfen. Zugleich enthält die Online-Datenbank verdienstvollerweise in großem Umfang neues Material, das die alten Nachweise ergänzt.
Tom (Gast) meinte am 2011/11/03 22:46:
Der Graf`sche Privatkrieg
geht in die nächste Runde. Ergebnis: außer einer sehr subjektiven Beurteilung nicht viel - schade! 
KlausGraf antwortete am 2011/11/03 22:50:
Was ist denn daran bitte subjektiv?
Es werden UNBESTREITBARE FAKTEN dargestellt. Im übrigen gebe ich auf die Meinung von Kommentartrollen keinen Cent. 
Max (Gast) antwortete am 2011/11/04 09:07:
Geht mir mit Ihren
Suaden genauso 
Tom (Gast) antwortete am 2011/11/04 09:09:
Unbestreitbare Fakten
die so unbestreitbar sind und waren, dass Sie einen Vergleich schließen mussten... Peter Johannes Schuler ist ein unbestreitbar anerkannter Spezialist im Kontext Notariatswesen, Historische Hilfswissenschaften, daran werden auch die Meinungen einzelner Archivblogadmins nichts ändern. 
 

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