Archivrecht
Ein neues Buch dazu bespricht:
iuwis.de/blog/aus-der-literatur-winfried-bullingermarkus-bretzel-j%C3%B6rg-schmalfu%C3%9F-hrsg-urheberrechte-museen-und
[Mai 2011: nicht mehr erreichbar]
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KlausGraf - am Montag, 6. Dezember 2010, 22:20 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.neunetz.com/2010/12/04/wikileaks-dokumente-bestaetigen-dass-usa-das-geplante-spanische-urheberrechtsgesetz-geschrieben-haben/
http://www.boingboing.net/2010/12/03/wikileaks-cables-rev.html
"Spain's Congress is about to vote on a new and extremely harsh copyright/Internet law. It's an open secret that the law was essentially drafted by American industry groups working with the US trade representative."
http://www.boingboing.net/2010/12/03/wikileaks-cables-rev.html
"Spain's Congress is about to vote on a new and extremely harsh copyright/Internet law. It's an open secret that the law was essentially drafted by American industry groups working with the US trade representative."
KlausGraf - am Montag, 6. Dezember 2010, 18:59 - Rubrik: Archivrecht
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Sobald in Kindergärten oder Schulklassen nach Noten gesungen wird, hält die GEMA (stellvertretend für die VG Musikedition) die Hand auf, denn die meisten Notenblätter werden aufgrund minimaler Abweichungen von traditionellen ungeschützten Vorlagen von der GEMA als urheberrechtlich geschützt angesehen und unterliegen einem strikten Kopierverbot. Da kann sich die VG Musikedition noch so wortreich verteidigen: Das ist einfach Abzocke.
Und im rheinischen Monheim hielt sich Autorin Elke Bräunling nicht lange mit den von ihr stammenden Zeilen "Ein bisschen so wie Martin möchte´ ich manchmal sein, / und ich will an andre denken, / etwas geben, etwas schenken" auf und ließ durch ihren Rechtsanwalt den Martinsumzug mit 500 Euro abmahnen, der rechtswidrig den Text ihres Gedichts ins Internet gestellt hatte, damit die Teilnehmer mitsingen konnten.
Und auf Wikimedia Commons wird ein traditioneller Liedtext gelöscht, weil ein triviales Arrangement als geschützt angesehen wurde.
Erfreulicherweise hat jetzt der Verein Musikpiraten ein Liederbuch mit rund 30 Liedern publiziert, mit dem in Kindergärten ohne Angst vor GEMA und Anwälten gesungen werden kann:
http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/files/cc-weihnachtslieder.pdf
Auch wenn es sich bei vielen Neu-"Arrangements" um Copyfraud handelt, weil die Gestaltungshöhe nicht erreicht ist (und Lizenzen außer CC0 widersinnig sind), geht diese Initiative in die richtige Richtung.
Hilfreich sind im Netz vorhandene gemeinfreie Notendrucke, etwa in der inzwischen 79.000 Partituren umfassenden Petrucci-Bibliothek.
Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat man intensiv volkstümliche Kinderreime und -lieder aufgezeichnet. Einen Überblick auf dem Stand von 1909 gab Karl Wehrhan:
http://www.archive.org/details/kinderliedundkin00wehruoft
Auch das Standardwerk von Franz Magnus Böhme "Deutsches Kinderlied und Kinderspiel" (1897), eine Zusammenfassung regionaler Sammlungen, ist im Internet Archive (gespiegelt aus Google Book Search, Danke an P.) abrufbar:
http://www.archive.org/details/DeutschesKinderliedUndKinderspiel
Sobald ich von der Existenz der Initiative http://kinder-wollen-singen.de/ erfuhr, schaute ich im Katalog der ULB Düsseldorf nach Digitalisierbarem. Es liegen inzwischen online vor:
Johannes Friedrich Ranke: Lieder und Spiele für Kleinkinderschulen und Kinderstuben. Gütersloh 1879
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1818359
Johannes Friedrich Ranke: Kinderlieder mit leichter Klavierbegleitung und vollständiger Bezeichnung des Fingersatzes. Elberfeld 1885
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1818222
Karl Wehrhan: Frankfurter Kinderleben in Sitte und Brauch, Kinderlied und Kinderspiel. Wiesbaden 1929
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1821119
Eine Seite "Kinderlieder" gibt es auf Wikisource noch nicht, aber hier sind einige weitere Links (nochmals Danke an P.):
Wandervögelein: das ist: sechszig feine Lieder mit Tonweisen für sang- und reiselustige Knaben. Nürnberg 1821 http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00000632
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben: Vierzig Kinderlieder: Nach Original- und Volks-Weisen, mit Clavierbegleitung. Leipzig 1847
http://books.google.com/books?id=38sSJXd_aAoC
Georg Scherer: Alte und neue Kinderlieder, Fabeln, Sprüche und Räthsel. Leipzig 1849
http://books.google.com/books?id=b9gqAAAAYAAJ
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben: Die Kinderwelt in Liedern. Mainz 1853
http://books.google.com/books?id=yZQ6AAAAcAAJ
Ludovica Brentano von La Roche Des Bordes: Kinderlieder. Regensburg 1853
http://books.google.com/books?id=xkg7AAAAYAAJ
Ernst Ludwig Rochholz: Alemannisches Kinderlied und Kinderspiel aus der Schweiz. Leipzig 1857
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb10117261-1
Krell und Hermann [Componist]: Die Kinderstube: Lieder für Mutter und Kinder. Mit Begleitung des Pianoforte versehen von Nicolaus Hermann. Hildburghausen 1864
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00031681
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben: Kinderlieder'. Berlin 1878 (2. Auflage) http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Kinderlieder_Fallersleben
Viktor Paul Mohn: Kinder-Lieder und Reime: Auswahl und Zeichnungen. Berlin [1881]
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00000445
Mathilde Wesendonck: Alte und neue Kinder-Lieder und Reime. Berlin 1890
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00000541
Gertrud Züricher: Kinderlied und Kinderspiel im Kanton Bern. Bern 1903
http://www.archive.org/details/kinderliedundki00zrgoog
#gema
Beide Bilder aus: http://www.bbf.dipf.de/VirtuellesBildarchiv/Alle Türlein:
http://archiv.twoday.net/search?q=adventskalender+(t%C3%BCrlein
KlausGraf - am Montag, 6. Dezember 2010, 00:38 - Rubrik: Archivrecht
Ich hätte mich bis auf die Knochen blamiert, hätte ich über die nicht lizenzgerechte Nutzung von
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Anatomical_theatre_of_the_Archiginnasio,_Bologna,_Italy_-_the_statue_of_Galenus.JPG
in EGO http://www.ieg-ego.eu ( siehe http://archiv.twoday.net/stories/11437206/ ) gewettert. Aber dann löschte ich den bereits geschriebenen Beitrag, weil obiges Bild vom Urheber als Public Domain freigegeben worden war, also keinen Lizenzvorschriften unterliegt.
EGO nutzt häufig "Flachware" (und fast immer die ungeeignetsten oder hässlichsten Bilder), also muss man etwas suchen, bis man den ersten richtigen (als Urheberrechtsverletzung abmahnbaren) Lizenzverstoß findet. Gerade ein Portal, das selbst unter CC (leider CC-BY-NC-ND) lizenziert ist, sollte sich da wirklich keinen Lapsus erlauben.
http://www.ieg-ego.eu/de/threads/modelle-und-stereotypen/das-spanische-jahrhundert-16.-jhd
Die Seite nutzt das Bild
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Casa_de_pilatos1.jpg

zu dem folgende Angaben zur Verfügung stehen:
Description: Patio principal de la Casa de Pilatos de Sevilla (Andalucía, España)
Date: 30 October 2007
Source: Flickr (http://www.flickr.com/photos/jamesdale10/1878300289/)
Author: James Gordon
Lizenz ist:
http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en
Das Bild ist auf Flickr nicht mehr vorhanden, es wurde aber nach dem Hochladen auf Wikimedia Commons überprüft, dass die Lizenz zutraf.
EGO gibt an:
Patio principal de la Casa de Pilatos de Sevilla (Andalusien, Spanien), Farbphotographie, 2007, unbekannter Photograph; Bildquelle: Wikimedia Commons, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Casa_de_pilatos1.jpg.
lizensiert unter der Creative Commons Attribution ShareAlike 3.0 License.
Das sind zwei dicke Hunde:
1. Der Fotograf ist keineswegs unbekannt, sondern James Gordon und das Weglassen seines Namens verpflichtet zum Schadensersatz (üblicherweise sprechen Gerichte das Doppelte der üblicherweise fälligen Lizenzgebühren zu, wenn die Urhebernennung rechtswidrig unterbleibt).
2. Man darf nicht einfach eine Creative-Commons-Lizenz durch eine andere ersetzen. CC-BY 2.0 ist etwas anderes als CC-BY-SA 3.0.
Auf der gleichen Seite wird auch bei
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ventana2.jpg?uselang=de
behauptet, es handle sich um einen unbekannten Fotografen. Das ist falsch, anzugeben ist: AnTeMi (oder User::AnTeMi). Ob ein Fotograf unter Klarnamen oder Pseudonym ein Foto unter freie Lizenz stellt, ist wurscht. Wird die vorgesehene Urhebernennung nicht durchgeführt, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
Ebenso verhält es sich bei
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cenotafio_de_Felipe_II_y_su_familia.jpg (angeblich "Unbekannter Photograph")
Weitere Fälle angeblich unbekannter Fotografen:
http://www.ieg-ego.eu/hoepelt-2010-de (5 Fälle)
Bei der Bundesarchiv-Fotografie
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_170-682,_Potsdam,_Sanssouci,_Communs.jpg
wird auf die Datenbank des Bundesarchivs verlinkt, obwohl dort gar nichts von der CC-Lizenz steht, was zumindest irreführend ist. Außerdem wird wieder die falsche Lizenz angegeben. EGO sagt CC-BY-SA 3.0 Unported während es in Wirklichkeit CC-BY-SA 3.0 Germany ist! Wenn ich den Thesenanschlag Luthers in das Jahr 1519 setze, ist das ebenso schwachsinnig, wie wenn ich nicht in der Lage bin, exakt die richtige Lizenz auszuwählen. Bei einem Projekt, in das Massen von Steuergeldern geflossen sind, darf verlangt werden, dass es sich strikt an die Vorgaben der freien Lizenzen hält (vor allem, wenn Wikimedia Commons wohl die Hauptbilderquelle für Fotos dreidimensionaler Objekte ist). Die Wikipedia wird von EGO vornehm ignoriert, aber die Wikimedia-Commons-Fotografen, die unter Pseudonym agieren, werden um die ihnen zustehende Attribution gebracht! Und im ersten Fall wird sogar ein mit Klarname auftretender Fotograf nicht genannt.
Wenn solche Projekte es nicht anders lernen, lizenzgerecht zu nutzen, befürworte ich Abmahnungen durch die betroffenen Wikimedia-Benutzer.
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Anatomical_theatre_of_the_Archiginnasio,_Bologna,_Italy_-_the_statue_of_Galenus.JPG
in EGO http://www.ieg-ego.eu ( siehe http://archiv.twoday.net/stories/11437206/ ) gewettert. Aber dann löschte ich den bereits geschriebenen Beitrag, weil obiges Bild vom Urheber als Public Domain freigegeben worden war, also keinen Lizenzvorschriften unterliegt.
EGO nutzt häufig "Flachware" (und fast immer die ungeeignetsten oder hässlichsten Bilder), also muss man etwas suchen, bis man den ersten richtigen (als Urheberrechtsverletzung abmahnbaren) Lizenzverstoß findet. Gerade ein Portal, das selbst unter CC (leider CC-BY-NC-ND) lizenziert ist, sollte sich da wirklich keinen Lapsus erlauben.
http://www.ieg-ego.eu/de/threads/modelle-und-stereotypen/das-spanische-jahrhundert-16.-jhd
Die Seite nutzt das Bild
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Casa_de_pilatos1.jpg
zu dem folgende Angaben zur Verfügung stehen:
Description: Patio principal de la Casa de Pilatos de Sevilla (Andalucía, España)
Date: 30 October 2007
Source: Flickr (http://www.flickr.com/photos/jamesdale10/1878300289/)
Author: James Gordon
Lizenz ist:
http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en
Das Bild ist auf Flickr nicht mehr vorhanden, es wurde aber nach dem Hochladen auf Wikimedia Commons überprüft, dass die Lizenz zutraf.
EGO gibt an:
Patio principal de la Casa de Pilatos de Sevilla (Andalusien, Spanien), Farbphotographie, 2007, unbekannter Photograph; Bildquelle: Wikimedia Commons, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Casa_de_pilatos1.jpg.
lizensiert unter der Creative Commons Attribution ShareAlike 3.0 License.
Das sind zwei dicke Hunde:
1. Der Fotograf ist keineswegs unbekannt, sondern James Gordon und das Weglassen seines Namens verpflichtet zum Schadensersatz (üblicherweise sprechen Gerichte das Doppelte der üblicherweise fälligen Lizenzgebühren zu, wenn die Urhebernennung rechtswidrig unterbleibt).
2. Man darf nicht einfach eine Creative-Commons-Lizenz durch eine andere ersetzen. CC-BY 2.0 ist etwas anderes als CC-BY-SA 3.0.
Auf der gleichen Seite wird auch bei
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ventana2.jpg?uselang=de
behauptet, es handle sich um einen unbekannten Fotografen. Das ist falsch, anzugeben ist: AnTeMi (oder User::AnTeMi). Ob ein Fotograf unter Klarnamen oder Pseudonym ein Foto unter freie Lizenz stellt, ist wurscht. Wird die vorgesehene Urhebernennung nicht durchgeführt, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
Ebenso verhält es sich bei
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cenotafio_de_Felipe_II_y_su_familia.jpg (angeblich "Unbekannter Photograph")
Weitere Fälle angeblich unbekannter Fotografen:
http://www.ieg-ego.eu/hoepelt-2010-de (5 Fälle)
Bei der Bundesarchiv-Fotografie
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_170-682,_Potsdam,_Sanssouci,_Communs.jpg
wird auf die Datenbank des Bundesarchivs verlinkt, obwohl dort gar nichts von der CC-Lizenz steht, was zumindest irreführend ist. Außerdem wird wieder die falsche Lizenz angegeben. EGO sagt CC-BY-SA 3.0 Unported während es in Wirklichkeit CC-BY-SA 3.0 Germany ist! Wenn ich den Thesenanschlag Luthers in das Jahr 1519 setze, ist das ebenso schwachsinnig, wie wenn ich nicht in der Lage bin, exakt die richtige Lizenz auszuwählen. Bei einem Projekt, in das Massen von Steuergeldern geflossen sind, darf verlangt werden, dass es sich strikt an die Vorgaben der freien Lizenzen hält (vor allem, wenn Wikimedia Commons wohl die Hauptbilderquelle für Fotos dreidimensionaler Objekte ist). Die Wikipedia wird von EGO vornehm ignoriert, aber die Wikimedia-Commons-Fotografen, die unter Pseudonym agieren, werden um die ihnen zustehende Attribution gebracht! Und im ersten Fall wird sogar ein mit Klarname auftretender Fotograf nicht genannt.
Wenn solche Projekte es nicht anders lernen, lizenzgerecht zu nutzen, befürworte ich Abmahnungen durch die betroffenen Wikimedia-Benutzer.
KlausGraf - am Samstag, 4. Dezember 2010, 21:13 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33771/1.html
Die "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht", kurz "IGEL" , wird heute ab 8 Uhr auf http://leistungsschutzrecht.info eine Website online gehen lassen, welche die "wichtigsten Wegmarken" aus der Debatte sammeln will.
Update 15 Uhr 18: Die Website ist noch nicht online. Ich hasse Ankündigungen von Websites. Wieso muss man Menschen auf die Folter spannen, wenn in allzu vielen Fällen der geplante Starttermin eh nicht eingehalten werden kann?
Update: Am 9. Dezember ist immer noch nichts online.
Die "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht", kurz "IGEL" , wird heute ab 8 Uhr auf http://leistungsschutzrecht.info eine Website online gehen lassen, welche die "wichtigsten Wegmarken" aus der Debatte sammeln will.
Update 15 Uhr 18: Die Website ist noch nicht online. Ich hasse Ankündigungen von Websites. Wieso muss man Menschen auf die Folter spannen, wenn in allzu vielen Fällen der geplante Starttermin eh nicht eingehalten werden kann?
Update: Am 9. Dezember ist immer noch nichts online.
KlausGraf - am Freitag, 3. Dezember 2010, 02:23 - Rubrik: Archivrecht
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Eine amüsante Fälle unter dem Titel "Die Hexenprozesse der Neuzeit" lässt Revue passieren:
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-20627/wahrsagerei-die-hexenprozesse-der-neuzeit_aid_577930.html
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-20627/wahrsagerei-die-hexenprozesse-der-neuzeit_aid_577930.html
KlausGraf - am Freitag, 3. Dezember 2010, 02:21 - Rubrik: Archivrecht
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Ich schließe mich RA Stadler an:
http://www.internet-law.de/2010/12/mein-blog-bleibt-online.html
Siehe auch
http://log.netbib.de/archives/2010/12/01/netbib-ab-2011-mit-offnungszeiten/
http://infobib.de/blog/2010/11/30/jugendmedienschutz-staatsvertrag-jmstv/
Archivalia beeinträchtigt nicht die Entwicklung Jugendlicher!
Update:
http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmedienstaatsvertrag-und-altersfreigabe-im-internet
http://www.internet-law.de/2010/12/mein-blog-bleibt-online.html
Siehe auch
http://log.netbib.de/archives/2010/12/01/netbib-ab-2011-mit-offnungszeiten/
http://infobib.de/blog/2010/11/30/jugendmedienschutz-staatsvertrag-jmstv/
Archivalia beeinträchtigt nicht die Entwicklung Jugendlicher!
Update:
http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmedienstaatsvertrag-und-altersfreigabe-im-internet
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Dezember 2010, 18:37 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Montag, 29. November 2010, 23:24 - Rubrik: Archivrecht
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/11/27/bin-jetzt-bei-panoramio/
Man hätte das ja mal besprechen können. So wie die Eigentümer ja auch darüber sprechen, ob das Treppenhaus saniert oder das Dach erneuert wird. Alles Aktionen der letzten Jahre. Bei denen saßen wir auch mit der Verwaltung an einem Tisch. Es gab durchaus Meinungsverschiedenheiten (und Abstimmungen). Aber nichts hat dazu geführt, dass man sich bei einer Begegnung im Treppenhaus nicht mehr grüßt…
Wie das heute so ist, kenne ich meine Nachbarn nicht näher. Jedoch würde ich von keinem annehmen, dass er so bräsig ist, vor dem Absenden des Widerspruchs nicht mal einen Gedanken daran zu verschwenden, was wohl seine Nachbarn von der Aktion halten. Statt aber kurz Bescheid zu sagen und sich vielleicht sogar einer Diskussion zu stellen, werden vollendete Tatsachen geschaffen. Aus dem Hinterhalt. Und anonym. Das ist zwar formal nicht zu beanstanden. Aber trotzdem feige.
Das verstimmt mich nicht nur diffus, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen. Mir gehört nicht nur eine Wohnung in dem Haus. Es ist jetzt schon absehbar, dass die Vermietungschancen durch die Verpixelung des Objekts sinken. Weil Mietinteressenten natürlich Street View nutzen, wenn sie nach Düsseldorf ziehen wollen. Aber auch weil die vermummte Fassade jedenfalls für mich als Wohnungssuchenden ein Warnsignal wäre: Vorsicht, da leben empfindliche Gestalten; Ärger programmiert?
Im Augenblick: 346 Kommentare
Das ist das Haus, in dem dem Düsseldorfer Rechtsanwalt mehr als eine Wohnung gehört.
Man hätte das ja mal besprechen können. So wie die Eigentümer ja auch darüber sprechen, ob das Treppenhaus saniert oder das Dach erneuert wird. Alles Aktionen der letzten Jahre. Bei denen saßen wir auch mit der Verwaltung an einem Tisch. Es gab durchaus Meinungsverschiedenheiten (und Abstimmungen). Aber nichts hat dazu geführt, dass man sich bei einer Begegnung im Treppenhaus nicht mehr grüßt…
Wie das heute so ist, kenne ich meine Nachbarn nicht näher. Jedoch würde ich von keinem annehmen, dass er so bräsig ist, vor dem Absenden des Widerspruchs nicht mal einen Gedanken daran zu verschwenden, was wohl seine Nachbarn von der Aktion halten. Statt aber kurz Bescheid zu sagen und sich vielleicht sogar einer Diskussion zu stellen, werden vollendete Tatsachen geschaffen. Aus dem Hinterhalt. Und anonym. Das ist zwar formal nicht zu beanstanden. Aber trotzdem feige.
Das verstimmt mich nicht nur diffus, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen. Mir gehört nicht nur eine Wohnung in dem Haus. Es ist jetzt schon absehbar, dass die Vermietungschancen durch die Verpixelung des Objekts sinken. Weil Mietinteressenten natürlich Street View nutzen, wenn sie nach Düsseldorf ziehen wollen. Aber auch weil die vermummte Fassade jedenfalls für mich als Wohnungssuchenden ein Warnsignal wäre: Vorsicht, da leben empfindliche Gestalten; Ärger programmiert?
Im Augenblick: 346 Kommentare
Das ist das Haus, in dem dem Düsseldorfer Rechtsanwalt mehr als eine Wohnung gehört.KlausGraf - am Montag, 29. November 2010, 18:18 - Rubrik: Archivrecht
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Telemedicus findet es ganz in Ordnung, dass die Einbindung fremder RSS-Feeds als Urheberrechtsverletzung verfolgt werden kann. Ich nicht.
http://www.telemedicus.info/article/1902-AG-Hamburg-zu-Urheberrechtsverletzungen-durch-RSS-Feeds.html
Update: http://archiv.twoday.net/stories/14634058/
http://www.telemedicus.info/article/1902-AG-Hamburg-zu-Urheberrechtsverletzungen-durch-RSS-Feeds.html
Update: http://archiv.twoday.net/stories/14634058/
KlausGraf - am Montag, 29. November 2010, 18:13 - Rubrik: Archivrecht
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