Archivrecht
http://version1.europeana.eu/web/europeana-project/publications
Die Charter stellt heraus, dass auch digitalisierte Werke der Public Domain (wird in der deutschen Fassung mit Gemeingut übersetzt, was eher unüblich ist) Public Domain bleiben.
"Die Digitalisierung von gemeinfreien Inhalten schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle Werke, die in analoger Form als Gemeingut vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung weiterhin Gemeingut."
Aber für die Charter gilt: "Sie ist nicht bindend für die Inhaltsanbieter von Europeana."
Heißt: Europeana spuckt große Töne, aber die Inhaltsanbieter dürfen selbstverständlich Copyfraud wie gehabt betreiben oder - wie das schottische Projekt SCRAN - die Nutzer mit unbrauchbaren Mini-Thumbnails abspeisen. Es fehlen Aussagen zum Rechtsschutz von Reproduktionen: Selbstverständlich beziehen sich die Aussagen zu Digitalisaten nicht auf die geschützten Reproduktionen, die diese Digitalisate sind. Der Anwendungsbereich der Charter ist somit exakt: NULL.
http://archiv.twoday.net/search?q=europeana
Die Charter stellt heraus, dass auch digitalisierte Werke der Public Domain (wird in der deutschen Fassung mit Gemeingut übersetzt, was eher unüblich ist) Public Domain bleiben.
"Die Digitalisierung von gemeinfreien Inhalten schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle Werke, die in analoger Form als Gemeingut vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung weiterhin Gemeingut."
Aber für die Charter gilt: "Sie ist nicht bindend für die Inhaltsanbieter von Europeana."
Heißt: Europeana spuckt große Töne, aber die Inhaltsanbieter dürfen selbstverständlich Copyfraud wie gehabt betreiben oder - wie das schottische Projekt SCRAN - die Nutzer mit unbrauchbaren Mini-Thumbnails abspeisen. Es fehlen Aussagen zum Rechtsschutz von Reproduktionen: Selbstverständlich beziehen sich die Aussagen zu Digitalisaten nicht auf die geschützten Reproduktionen, die diese Digitalisate sind. Der Anwendungsbereich der Charter ist somit exakt: NULL.
http://archiv.twoday.net/search?q=europeana
KlausGraf - am Mittwoch, 14. April 2010, 17:16 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Mittwoch, 14. April 2010, 01:41 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.feldblog.de/?p=460
http://www.finanzer.org/blog/index.php/2010/04/13/herr-k-labert-mal-wieder/
http://blog.wikimedia.de/2010/04/13/landgericht-hamburg-entscheidet-fur-wikimedia-deutschland/
Das für seine abwegigen Urteile berüchtigte LG Hamburg hat eine Störerhaftung von Wikimedia Deutschland e.V. für Wikipedia-Inhalte verneint. Az.: 325 O 321/08
Urteils-PDF, hinsichlich des Versäumnis-Teilurteils gegen die Wikimedia Foundation von RA Feldmann ZENSIERT
http://feldblog.de/wp-content/uploads/2010/04/landgericht-hamburg_urteil_20100326_325-o-32108.pdf
Telemedicus kuscht und veröffentlicht die ZENSIERTE Version:
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/999-LG-Hamburg-Az-325-O-32108-Keine-Stoererhaftung-von-Wikimedia-e.V-fuer-Wikipedia.html
Seit wann entscheidet der Einsender, was an einem Urteil von Relevanz ist? Ist es nicht von ebenso großem wenn nicht größerem Interesse zu wissen, wie man die Wikimedia-Foundation an den Wickel bekommt, die ja tatsächlich der Diensteanbieter ist? Das aber wird durch Schwärzung WEGZENSIERT.
Siehe auch
http://www.heise.de/newsticker/meldung/LG-Hamburg-Keine-Stoererhaftung-fuer-Wikimedia-Deutschland-977028.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Alexander-Martin_Sardina/Archiv/2009
KOMMENTARE
Adrian (Gast) meinte am 14. Apr, 00:45:
Schwärzungen
Lieber Herr Dr. Graf,
ich kann Ihnen nicht genau sagen, was hinter den geschwärzten Stellen in der Entscheidung steckt. Herr Feldmann hat mir jedoch versichert, dass die entsprechenden Stellen für die Rechtsfrage der Haftung von Wikimedia Deutschland keine Bedeutung hat.
Ich finde es auch nicht schön, dass die Entscheidung nicht vollständig veröffentlicht werden konnte, aber manchmal ist das auch eine Frage des Vertrauensverhältnisses zu Mandanten, ob und welche Details ein Rechtsanwalt an die Öffentlichkeit geben darf. Das müssen wir respektieren.
Allerdings haben wir die Entscheidung sofort nachdem wir die Schwärzungen gesehen haben, vom LG Hamburg angefordert, um eine vollständige Version nachreichen zu können. Da der Entscheidungsversand jedoch ca. 3 Wochen dauern wird, war es uns nicht möglich, auf die Schnelle eine vollständige Version der Entscheidung aufzutreiben. Mehr als auf die Schwärzungen hinzuweisen, blieb uns also gar nicht übrig. Von "kuschen" kann da keine Rede sein.
KlausGraf antwortete am 14. Apr, 00:58:
Bedeutung für andere Rechtsfragen
Nein, keine juristische Fachzeitschrift, kein Blogger oder ein Internetportal muss es akzeptieren oder sogar respektieren, wenn der Einsender eines Urteils dieses manipuliert. Hier ging es um die Haftung für die Inhalte der Wikipedia, und da wäre es natürlich von größtem Interesse zu wissen, wie die Beklagte zu 2 mit Sitz in den USA prozessrechtlich behandelt wurde. Wenn der Einsender das auf die Haftung von Wikimedia Deutschland e.V. verkürzt, bedeutet das Zensur. Und wenn man sich auf die Veröffentlichung einlässt, ist das nichts als Kuschen vor Zensur.
Adrian (Gast) antwortete am 14. Apr, 01:41:
Schwärzungen
Lieber Herr Graf,
ich habe das mal nachgezählt: Bei den "zensierten" Teilen der Entscheidung handelt es sich um aufgerundet 10 Zeilen. Von diesen 10 Zeilen sind 4 die Kostenetscheidung, die anderen 6 stehen direkt zu Beginn der Entscheidung, was darauf hindeutet, dass das Gericht nur sehr kurz eine Feststellung trifft. Alle anderen Schwärzungen dienen der Anonymisierung, was absolut üblich ist.
Ich habe über das Urteil berichtet, weil ich davon ausgegangen bin, dass diese wenigen Zeilen keine derart wichtigen Informationen enthalten können, als dass der Sinn der Entscheidung entstellt würde. Es mag sein, dass ich dadurch nicht über alle Aspekte der Entscheidung berichten konnte, aber diese Tatsache habe ich ja auch so transparent wie möglich gemacht.
Wie gesagt: Auch ich bin nicht glücklich über die Schwärzungen. Aber mehr, als den kompletten Volltext anfordern, kann ich einfach nicht tun.
Außerdem sehe ich einfach den großen Skandal nicht. Ein Rechtsanwalt darf einfach keine Informationen aus einem Mandat an die Öffentlichkeit geben, die der Mandant nicht freigegeben hat. Da kann ich noch so laut "ZENSUR" schreien und es wird sich nichts daran ändern.
KlausGraf antwortete am 14. Apr, 01:48:
Bitte keine dümmlichen Wiederholungen
Ich bin durchaus des Lesens mächtig und habe das bei Feldmann verlinkte PDF selbst gesichtet, brauche dazu also keine Belehrungen. Es scheint um ein Säumnis-Urteil zulasten der Wikimedia-Foundation zu gehen. Es ist auch ein ziemlich schwaches Bild, auf die sehr schlüssige Vorhaltung, dass Telemedicus über das Stöckchen gehüpft ist, das ihm der Einsender hingehalten hat, mit einer Bagatellisierung ("sehe ... den großen Skandal nicht") zu antworten. Was ist denn ein großer Skandal? Die SPIEGEL-Affäre anno 1962?
EOD
Update:
https://www.xing.com/profile/AlexanderMartin_Sardina
Zitat:
"Da es aktuell im Internet eine völlig einseitige und vor allem unvollständige Berichterstattung zu dem Wikipedia-Urteil - und sogar entsprechende Mitleidsbekundungen an mich - gibt, möchte ich via XING mitteilen, dass es bereits am 2. Juli 2009 ein Versäumnis-Teilurteil [es wurde von Wiki schlichtweg kein Anwalt benannt!] des Landgerichts Hamburg gegeben hat, mit dem die Wikimedia Foundation USA rechtskräftig verurteilt wurde (Aktenzeichen 325 O 321/08), gewisse Inhalte aus allen mich betreffenden Wikipedia-Seiten zu löschen und auch künftig sicherzustellen, dass diese nicht mehr eingestellt werden, andernfalls drohen bei jedem Verstoß bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld bzw. bis zu 6 Monate Ordnungshaft. Außerdem können natürlich die einzelnen Autoren von Beiträgen belangt werden; es sollte besser niemand meinen, als IP-User oder auch als Nick-Name-User sei man anonym und bewege sich in einem rechtsfreien Raum. Dieser grandiose Sieg über Wiki USA ist wesentlich entscheidender als der Umstand, dass die aus Prinzip aufrechterhaltene Klage gegen Wikimedia Deutschland im März 2010 abgewiesen wurde bzw. ich zumindest die nächsten Jahre (aber auch nicht ewig!) hinnehmen muss, dass es überhaupt einen Wikipedia-Artikel zu mir gibt. "
Update:
Beide Urteile sind online unter
http://schneider-addae-mensah.de/joomla/index.php?option=com_content&view=article&id=3&Itemid=6
Es liegt ein rechtskräftiges Versäumnis-Teilurteil gegen die Wikimedia-Foundation vor, die es ihr verbietet, in der Wikipedia bestimmte Inhalte über Sardina zu verbreiten.
http://www.finanzer.org/blog/index.php/2010/04/13/herr-k-labert-mal-wieder/
http://blog.wikimedia.de/2010/04/13/landgericht-hamburg-entscheidet-fur-wikimedia-deutschland/
Das für seine abwegigen Urteile berüchtigte LG Hamburg hat eine Störerhaftung von Wikimedia Deutschland e.V. für Wikipedia-Inhalte verneint. Az.: 325 O 321/08
Urteils-PDF, hinsichlich des Versäumnis-Teilurteils gegen die Wikimedia Foundation von RA Feldmann ZENSIERT
http://feldblog.de/wp-content/uploads/2010/04/landgericht-hamburg_urteil_20100326_325-o-32108.pdf
Telemedicus kuscht und veröffentlicht die ZENSIERTE Version:
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/999-LG-Hamburg-Az-325-O-32108-Keine-Stoererhaftung-von-Wikimedia-e.V-fuer-Wikipedia.html
Seit wann entscheidet der Einsender, was an einem Urteil von Relevanz ist? Ist es nicht von ebenso großem wenn nicht größerem Interesse zu wissen, wie man die Wikimedia-Foundation an den Wickel bekommt, die ja tatsächlich der Diensteanbieter ist? Das aber wird durch Schwärzung WEGZENSIERT.
Siehe auch
http://www.heise.de/newsticker/meldung/LG-Hamburg-Keine-Stoererhaftung-fuer-Wikimedia-Deutschland-977028.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Alexander-Martin_Sardina/Archiv/2009
KOMMENTARE
Adrian (Gast) meinte am 14. Apr, 00:45:
Schwärzungen
Lieber Herr Dr. Graf,
ich kann Ihnen nicht genau sagen, was hinter den geschwärzten Stellen in der Entscheidung steckt. Herr Feldmann hat mir jedoch versichert, dass die entsprechenden Stellen für die Rechtsfrage der Haftung von Wikimedia Deutschland keine Bedeutung hat.
Ich finde es auch nicht schön, dass die Entscheidung nicht vollständig veröffentlicht werden konnte, aber manchmal ist das auch eine Frage des Vertrauensverhältnisses zu Mandanten, ob und welche Details ein Rechtsanwalt an die Öffentlichkeit geben darf. Das müssen wir respektieren.
Allerdings haben wir die Entscheidung sofort nachdem wir die Schwärzungen gesehen haben, vom LG Hamburg angefordert, um eine vollständige Version nachreichen zu können. Da der Entscheidungsversand jedoch ca. 3 Wochen dauern wird, war es uns nicht möglich, auf die Schnelle eine vollständige Version der Entscheidung aufzutreiben. Mehr als auf die Schwärzungen hinzuweisen, blieb uns also gar nicht übrig. Von "kuschen" kann da keine Rede sein.
KlausGraf antwortete am 14. Apr, 00:58:
Bedeutung für andere Rechtsfragen
Nein, keine juristische Fachzeitschrift, kein Blogger oder ein Internetportal muss es akzeptieren oder sogar respektieren, wenn der Einsender eines Urteils dieses manipuliert. Hier ging es um die Haftung für die Inhalte der Wikipedia, und da wäre es natürlich von größtem Interesse zu wissen, wie die Beklagte zu 2 mit Sitz in den USA prozessrechtlich behandelt wurde. Wenn der Einsender das auf die Haftung von Wikimedia Deutschland e.V. verkürzt, bedeutet das Zensur. Und wenn man sich auf die Veröffentlichung einlässt, ist das nichts als Kuschen vor Zensur.
Adrian (Gast) antwortete am 14. Apr, 01:41:
Schwärzungen
Lieber Herr Graf,
ich habe das mal nachgezählt: Bei den "zensierten" Teilen der Entscheidung handelt es sich um aufgerundet 10 Zeilen. Von diesen 10 Zeilen sind 4 die Kostenetscheidung, die anderen 6 stehen direkt zu Beginn der Entscheidung, was darauf hindeutet, dass das Gericht nur sehr kurz eine Feststellung trifft. Alle anderen Schwärzungen dienen der Anonymisierung, was absolut üblich ist.
Ich habe über das Urteil berichtet, weil ich davon ausgegangen bin, dass diese wenigen Zeilen keine derart wichtigen Informationen enthalten können, als dass der Sinn der Entscheidung entstellt würde. Es mag sein, dass ich dadurch nicht über alle Aspekte der Entscheidung berichten konnte, aber diese Tatsache habe ich ja auch so transparent wie möglich gemacht.
Wie gesagt: Auch ich bin nicht glücklich über die Schwärzungen. Aber mehr, als den kompletten Volltext anfordern, kann ich einfach nicht tun.
Außerdem sehe ich einfach den großen Skandal nicht. Ein Rechtsanwalt darf einfach keine Informationen aus einem Mandat an die Öffentlichkeit geben, die der Mandant nicht freigegeben hat. Da kann ich noch so laut "ZENSUR" schreien und es wird sich nichts daran ändern.
KlausGraf antwortete am 14. Apr, 01:48:
Bitte keine dümmlichen Wiederholungen
Ich bin durchaus des Lesens mächtig und habe das bei Feldmann verlinkte PDF selbst gesichtet, brauche dazu also keine Belehrungen. Es scheint um ein Säumnis-Urteil zulasten der Wikimedia-Foundation zu gehen. Es ist auch ein ziemlich schwaches Bild, auf die sehr schlüssige Vorhaltung, dass Telemedicus über das Stöckchen gehüpft ist, das ihm der Einsender hingehalten hat, mit einer Bagatellisierung ("sehe ... den großen Skandal nicht") zu antworten. Was ist denn ein großer Skandal? Die SPIEGEL-Affäre anno 1962?
EOD
Update:
https://www.xing.com/profile/AlexanderMartin_Sardina
Zitat:
"Da es aktuell im Internet eine völlig einseitige und vor allem unvollständige Berichterstattung zu dem Wikipedia-Urteil - und sogar entsprechende Mitleidsbekundungen an mich - gibt, möchte ich via XING mitteilen, dass es bereits am 2. Juli 2009 ein Versäumnis-Teilurteil [es wurde von Wiki schlichtweg kein Anwalt benannt!] des Landgerichts Hamburg gegeben hat, mit dem die Wikimedia Foundation USA rechtskräftig verurteilt wurde (Aktenzeichen 325 O 321/08), gewisse Inhalte aus allen mich betreffenden Wikipedia-Seiten zu löschen und auch künftig sicherzustellen, dass diese nicht mehr eingestellt werden, andernfalls drohen bei jedem Verstoß bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld bzw. bis zu 6 Monate Ordnungshaft. Außerdem können natürlich die einzelnen Autoren von Beiträgen belangt werden; es sollte besser niemand meinen, als IP-User oder auch als Nick-Name-User sei man anonym und bewege sich in einem rechtsfreien Raum. Dieser grandiose Sieg über Wiki USA ist wesentlich entscheidender als der Umstand, dass die aus Prinzip aufrechterhaltene Klage gegen Wikimedia Deutschland im März 2010 abgewiesen wurde bzw. ich zumindest die nächsten Jahre (aber auch nicht ewig!) hinnehmen muss, dass es überhaupt einen Wikipedia-Artikel zu mir gibt. "
Update:
Beide Urteile sind online unter
http://schneider-addae-mensah.de/joomla/index.php?option=com_content&view=article&id=3&Itemid=6
Es liegt ein rechtskräftiges Versäumnis-Teilurteil gegen die Wikimedia-Foundation vor, die es ihr verbietet, in der Wikipedia bestimmte Inhalte über Sardina zu verbreiten.
KlausGraf - am Dienstag, 13. April 2010, 23:34 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Dienstag, 13. April 2010, 02:08 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Dienstag, 13. April 2010, 02:06 - Rubrik: Archivrecht
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Ob jemand ein adeliger oder nichtadeliger Namensträger ist, ist ein Bewertungsvorgang. Dieser Bewertungsvorgang ist von Elementen des Meinens und Dafürhaltens geprägt, sodass es sich bei der Äußerung, eine Person sei ein "nichtadeliger Namensträger", um eine Meinungsäußerung handelt, die vom Grundrecht nach Artikel 5 Abs. 1 GG geschützt ist.
OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 16 U 21/09 Volltext
OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 16 U 21/09 Volltext
KlausGraf - am Sonntag, 11. April 2010, 16:29 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.kanzleikompa.de/2010/04/10/internetsperren-briten-schmuggeln-urheberrecht-ein/
Kompa verlinkt abschließend das NRW-Wahlwerbungs-Video der Piratenpartei.
Kompa verlinkt abschließend das NRW-Wahlwerbungs-Video der Piratenpartei.
KlausGraf - am Samstag, 10. April 2010, 18:25 - Rubrik: Archivrecht
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Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/4442450/ und http://archiv.twoday.net/stories/5756909/
In den Kommentaren zu
http://log.netbib.de/archives/2009/06/12/just-say-no-publizieren-bei-vdm-verlag-dr-muller/
finden sich Informationen zur neuesten Geschäftsidee des VDM-Verlags: Wikipedia-Inhalte drucken.
Amazon wird mit diesen Büchern zugespamt:
http://news.slashdot.org/story/10/04/03/2112203/Print-On-Demand-Publisher-VDM-Infects-Amazon
http://en.wikipedia.org/wiki/Talk:VDM_Publishing
Die "große Geldmacherei mit Diplomarbeiten" thematisiert:
http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/buecher/Die-grosse-Geldmacherei-mit-Diplomarbeiten/story/31646682
In den Kommentaren zu
http://log.netbib.de/archives/2009/06/12/just-say-no-publizieren-bei-vdm-verlag-dr-muller/
finden sich Informationen zur neuesten Geschäftsidee des VDM-Verlags: Wikipedia-Inhalte drucken.
Amazon wird mit diesen Büchern zugespamt:
http://news.slashdot.org/story/10/04/03/2112203/Print-On-Demand-Publisher-VDM-Infects-Amazon
http://en.wikipedia.org/wiki/Talk:VDM_Publishing
Die "große Geldmacherei mit Diplomarbeiten" thematisiert:
http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/buecher/Die-grosse-Geldmacherei-mit-Diplomarbeiten/story/31646682
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 16:09 - Rubrik: Archivrecht
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http://2headz.ch/blog/2010/04/wissenschaftliche-redlichkeit/
Beitrag von Mandy Schiefner:
http://www.afh.uzh.ch/aboutus/publikationen/G_4_7_Schiefner.pdf
"Selten wird das Thema Plagiat unter der Perspektive betrachtet, sie zu verhindern:
Wie kann man als Dozent oder Dozentin den Unterricht so gestalten, dass Plagiate nach Möglichkeit
verhindert werden? Was können Lehrverantwortliche dazu beitragen, dass durch die Gestaltung
der Lehre der Aufbau einer akademischen Kompetenz auf Seiten der Lernenden gefördert
wird?"
Sehr richtig!
Beitrag von Mandy Schiefner:
http://www.afh.uzh.ch/aboutus/publikationen/G_4_7_Schiefner.pdf
"Selten wird das Thema Plagiat unter der Perspektive betrachtet, sie zu verhindern:
Wie kann man als Dozent oder Dozentin den Unterricht so gestalten, dass Plagiate nach Möglichkeit
verhindert werden? Was können Lehrverantwortliche dazu beitragen, dass durch die Gestaltung
der Lehre der Aufbau einer akademischen Kompetenz auf Seiten der Lernenden gefördert
wird?"
Sehr richtig!
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 16:02 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/14-01-2010-olg-frankfurt-main-az-6-u-114-09.html
Die an sich fremde Marke "Fabergé" darf für die Bezeichnung eines Museums, hier das "Fabergé-Museum", verwendet werden. Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Verwendung der Marke zwar eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markengesetzes liege. Jedoch sei die Verwendung in diesem Fall nicht unlauter, denn die Angabe über Merkmale der auch so bezeichneten Leistung sei markenrechtlich zulässig.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2010, Az.: 6 U 114/09
Siehe auch
http://www.fabergemuseum.de/?id=1

Die an sich fremde Marke "Fabergé" darf für die Bezeichnung eines Museums, hier das "Fabergé-Museum", verwendet werden. Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Verwendung der Marke zwar eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markengesetzes liege. Jedoch sei die Verwendung in diesem Fall nicht unlauter, denn die Angabe über Merkmale der auch so bezeichneten Leistung sei markenrechtlich zulässig.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2010, Az.: 6 U 114/09
Siehe auch
http://www.fabergemuseum.de/?id=1

KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 15:21 - Rubrik: Archivrecht
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