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Archivrecht

Treffend diagnostiziert:
http://netzwertig.com/2010/02/09/der-fall-axolotl-roadkill-doppelmoral-in-grossem-stil/

Nun ist das Verwenden des Materials anderer, wie es in den Reaktionen in FAZ und anderen Publikationen beschrieben wird, nicht so ungewöhnlich. Was allerdings in den Texten nicht erwähnt wird (neben etwa Verbindungen von verteidigenden SPON-Autoren und betroffenem Verlag (via)), ist die diametral andere Sichtweise, die sonst bei Urheberrechtsfragen an der gleichen Stelle an den Tag gelegt wird. Immer wieder wird in FAZ, SZ, Welt, ZEIT und anderen Publikationen gefordert, dass das Urheberrecht stärker geschützt werden müsse.

Tatsächlich findet seit jeher gegenseitige Befruchtung in der Kunst statt. Viele Musiker fangen damit an, Songs von anderen Künstlern zu spielen. Selbst Shakespeare hat sich freimütig bei anderen bedient. Mehr noch: Shakespeares König Lear wäre unter aktuellem us-amerikanischen Copyright so nie erschienen und wahrscheinlich ebenso unter aktuellem deutschen Urheberrecht nicht. Ist das nicht bemerkenswert?

Mindestens ebenso bemerkenswert ist die Tatsache, dass dieser Zusammenhang bei der aktuellen Urheberrechtsdebatte in den Medien praktisch immer unterschlagen wird. Jetzt aber trifft es eine Autorin und ein Werk, dass man mag und schon dreht sich die Haltung in vielen Medien um 180 Grad. Das offenbart vor allem eins: Bei der Urheberrechtsdebatte in den Medien geht es selten um die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen oder darum, wofür dieses Recht überhaupt eingeführt wurde. Es geht um Partikularinteressen


Zum Fall
http://archiv.twoday.net/stories/6179643/

Zum Ganzen auch die Einleitung zu meiner Urheberrechtsfibel http://www.contumax.de


http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/983-BVerfG-Az-1-BvR-206209-Nichtannahme-einer-Verfassungsschwerde-gegen-97-Abs.-2-UrhG.html

Zweifel äußert das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Rückwirkung. Zum Ganzen siehe auch meine "Urheberrechtsfibel" zu § 97a UrhG http://www.contumax.de

http://www.art-lawyer.de/index.php5?page=7&id=2783

http://www.welt.de/die-welt/kultur/article6023370/Gericht-Berlin-darf-Sachs-Sammlung-behalten.html

Das Kammergericht Berlin entschied in zweiter Instanz, dass Sachs-Sohn Peter zwar der Eigentümer ist, er aber die Herausgabe der Sammlung nicht erzwingen kann.

Nach Ansicht des Kammergerichts hat sich das Museum um die Sammlung verdient gemacht. Es habe zu Recht davon ausgehen können, dass es die Sammlung behalten dürfe, sagte Bulling. «Die jahrzehntelange Bewahrung von mehr als 4000 Plakaten geht über eine bloße Nutzung hinaus.» artefacti

Ein Aktenzeichen habe ich nicht gefunden, ebenso wenig einen Volltext auf: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/

Update:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kammergericht_8_U_56_09_Urteil_vom_28.1.2010.pdf

http://archiv.twoday.net/stories/75238596/

http://www.juraexamen.info/unentgeltliche-pro-bono-rechtsberatung-berliner-anwalte-beraten-kostenlos/

http://blog.beck.de/2010/02/09/landgericht-koeln-und-strassenfotos

Das Landgericht Köln hatte über http://www.bilderbuch-koeln.de zu befinden. Dort wird Google Maps eingesetzt;

die Fotos stammen von diversen Nutzern. Das Gericht befand mit Urteil vom 13. Januar 2010 (28 O 578/09):

1. Wer im Netz Fotos von Strassenzügen mit Informationen zu Hintergründen von Stadtgeschichte oder Architektur
verbindet, kann sich auf das Medienprivileg des § 41 BDSG berufen.

2. Losgelöst davon ist eine Verwendung des Bildmaterials nach § 29 Abs. 2 BDSG unter Berücksichtigung der insoweit vorrangigen
Kommunikationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) zulässig.


Volltext:
http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/982-LG-Koeln-Az-28-O-57809-Fotos-von-Strassen-und-Gebaeuden-Bilderbuch-Koeln.html

Dem Ergebnis ist zuzustimmen. Ich halte es aber für im Ansatz verfehlt, in der Abbildung eines Hauses mit Straße und Hausnummer ein personenbezogenes Datum des Hauseigentümers zu sehen. Wieso nicht auch der Mieter oder dort Beschäftigten?

Zu Streetview:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
http://www.urheberrecht.org/news/3865/


http://hausblog.taz.de/2010/02/kai-diekmann-bezahlt-taz-mitarbeiter/

Via
http://www.bildblog.de/15810/bekannt-aus-der-dummschwaetzer/

http://www.retosphere.de/offenenetze/2010/02/07/ag-mainz-ist-unklar-wer-eine-datei-per-filesharing-angeboten-hat-ist-der-anschlussinhaber-freizusprechen/

http://iuwis.de/blog/axolotl-reifepr%C3%BCfung-ein-kommentar-zu-einer-aktuellen-debatte

Hinzuweisen ist auch auf:

"Eigentlich heißt es ja immer, dass das Netz nicht recherchieren kann, aber in diesem Fall beruhen alle heutigen qualitätsjournalistischen Artikel (siehe unten, FAZ und Welt) auf einem Eintrag von Deef Pirmasens' Blogs Gefühlskonserve."
http://www.perlentaucher.de/feuilletons/2010-02-08.html

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind1002&L=netlaw-l&P=4063

Aus einer spannenden Filesharing-Diskussion in NETLAW-L.

Al Capone

Nach Angaben der Landtagsverwaltung verlief die Anhörung sehr zufriedenstellend. Die abschließende Beratung des Archivgesetzes im Kulturausschuss wird in der Sitzung am 24. Februar 2010 erfolgen. Im Landtagsplenum wird das Archivgesetz am 10. oder 11. März 2010 behandelt werden.

An dieser Stelle möchte ich mich bei der zuständigen Ausschussassitentin herzlich für die freundlichen und schnellen E-Mail-Auskünfte bedanken!

 

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