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Archivrecht

Noch formuliert die Piratenpartei ihre Position zum Urheberrecht eher unbeholfen. Kristian Köhntopp versucht sich an einer Umschreibung kooperativer Netzkultur.

http://edithosb.blogspot.com/2009/07/copyfraud-something-i-never-thought.html

http://www.damm-legal.de/olg-jena-zur-unzulaessigen-werbung-mit-dem-gruendungsjahr

http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr483.php (Quasi-Volltext)


http://www.boersenblatt.net/328525/

Klaus Wrede, Geschäftsführer des Fachverlags Symposion sagt:

Die ungeregelte Verbreitung elektronischer Dokumente juristisch verhindern zu wollen ist offensichtlich aussichtslos.

DRM ist nutzerunfreundlich und als Konzept vermutlich schon gescheitert (siehe Musikindustrie).

Grundsätzlich ist jede Restriktion des Teilens von Wissen gerade für eine Gesellschaft problematisch, die vom Wissen abhängt.

Verlage werden nicht gegen die neuen Marktbedingungen Geld verdienen, sondern nur mit ihnen.

Volltext.

http://antjeschrupp.com/2009/07/01/thema-urheberrecht-wofur-werden-autor_innen-eigentlich-bezahlt/

http://www.telemedicus.info/article/1367-Interview-zum-Lizenzwechsel-bei-Wikimedia.html

Interview mit Christoph Endell. Auszug:

War die Einführung der Lizenz rechtmäßig? Diese Frage stellt sich insbesondere in Bezug auf die Urheberrechte der Autoren, die ihre Beiträge damals ausschließlich unter der GFDL lizenziert haben.

In der GFDL-Lizenz ist eine Klausel enthalten, die erlaubt, das Material auch unter einer späteren GFDL-Lizenz zu veröffentlichen, die sog. „any later version-Klausel” in Nummer 10 der GFDL. Diese Klausel haben die Autoren mit Veröffentlichung ihrer Artikel mitgetragen. Wikimedia, Creative Commons und die Free Software Foundation, welche die GFDL-Lizenz betreut, haben daher eine neuere GFDL-Lizenz entwickelt, nämlich die Lizenz Version 1.3, die einen simultanen Release unter der CC-BY-SA-Lizenz ermöglicht. Die alte GFDL-Lizenz wird also nicht ersetzt, sondern besteht parallel zur Creative Commons-Lizenz fort. Es handelt sich dabei um ein duales Lizenzmodell.

Eine solche „Relizenzierung” für Wikimedia ist aber meines Erachtens zumindest nach deutschem Recht nicht möglich. Eigentlich können solche Entscheidungen nämlich nur die Autoren selbst treffen, die alle Urheberrechte an ihren Werken haben. Wikimedia hat bisher nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt bekommen. Ähnlich äußert sich übrigens auch die FSF selbst, die sagt: „normally, these sorts of licensing decisions can and should be handled by the copyright holder(s) of a particular work”. Insofern halte ich einen solchen Weg für versperrt, sofern nicht alle Urheber einzeln der Änderung zustimmen.

Eine zweite Möglichkeit wäre, anzunehmen, dass die CC-BY-SA 3.0-Lizenz selbst unter die „any later Version”-Klausel der GFDL fällt. Hier kommt es dann letztlich darauf an, wie man die Willenserklärung des Autors versteht, die mit der ursprünglichen Lizenz abgegeben wurde. Ich denke, das ist der einzige Weg, wie man diese „Relizenzierung” betrachten kann, denn nur diese Klausel bietet ein entsprechendes „Tor” zur Lizenzänderung.

Nr. 10 GFDL erfordert dazu allerdings verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssten. Zum einen müsste die FSF die Lizenz veröffentlicht haben. Das ist nicht der Fall: Die Lizenz ist durch Creative Commons veröffentlicht worden. Allerdings bezieht sich die FSF in Nummer 11 der GFDL ausdrücklich auf Creative Commons. Das könnte eine entsprechende „Veröffentlichung” kompensieren. Auch dann ließe sich allerdings trefflich darüber streiten, ob die CC-Lizenz tatsächlich eine Lizenz im „Geiste der GFDL” ist, was ja auch schon Till Jäger im Gespräch mit Telemedicus angedeutet hat.

Beispiel: Eine Eigenschaft der GFDL ist ja gerade die Inkompatibilität zur CC-Lizenz. Die GFDL ist primär als Text-Lizenz gedacht. Mit Hilfe der CC-Lizenz wird es etwa deutlich leichter, Texte auch in Musikstücken (unter CC) zu remixen etc. Zu diesem Thema ließe sich auch auf einzelne Argumente aus der Diskussion zur „Tragedy of the Anti-Commons” verweisen.

Insgesamt kann man wohl bei der CC-BY-SA-3.0-Lizenz davon ausgehen, dass diese, als die „copyleft”-Lizenz von CC, im „Geiste der GFDL” ist. Ich würde allerdings auch eine andere Meinung für vertretbar halten. Insgesamt muss ich aber sagen, dass mir die gesamte Konstruktion etwas Bauchschmerzen bereitet, auch wenn der Schritt grundsätzlich zum einen begrüßenswert ist und ich zum anderen auch keine andere Möglichkeit gesehen hätte, ihn durchzuführen.


KOMMENTAR

1. Gemäß Sektion 11 der GNU FDL 1.3 vom November 2008 war es möglich, bis zum August 2009 die Inhalte der Wikipedia auch unter CC-BY-SA 3.0 zu veröffentlichen ("republish"). Von dieser Möglichkeit hat die Wikimedia Foundation Gebrauch gemacht. Wer einen Edit in den Projekten der Wikimedia F. vornimmt, liest:

"You irrevocably agree to release your contributions under the Creative Commons Attribution/Share-Alike License 3.0 and the GFDL. You agree to be credited, at minimum, through a hyperlink or URL when your contributions are reused in any form. See the Terms of Use for details".

Die Wikipedia selbst steht aber explizit nur unter CC, denn es heißt im Fußtext:

"Text is available under the Creative Commons Attribution/Share-Alike License; additional terms may apply. See Terms of Use for details."

Die Wikipedia bricht damit mit dem Grundsatz freier Lizenzen, dass die Inhalte unter freier Lizenz mit einem Hinweis auf diese gekennzeichnet werden. Die Wikipedia hält die Lizenzbedingungen der GNU FDL nicht mehr ein, da der Link zur GNU FDL fehlt.

In den Terms of Use heißt es:

For compatibility reasons, any page which does not incorporate text that is exclusively available under CC-BY-SA or a CC-BY-SA-compatible license is also available under the terms of the GNU Free Documentation License. In order to determine whether a page is available under the GFDL, review the page footer, page history, and discussion page for attribution of single-licensed content that is not GFDL-compatible. All text published before June 15th, 2009 was released under the GFDL, and you may also use the page history to retrieve content published before that date to ensure GFDL compatibility.

Soweit nicht externer CC-BY-SA-Content importiert wurde, steht demnach aller Text der Wikipedia unter der GNU FDL, ohne dass aber die Lizenzbedingungen (Nennung und Link auf die Lizenz) eingehalten werden.

Die Wikipedia ist also nun ein CC-Wiki, das nicht den Lizenzbedingungen der GNU FDL genügt, dem aber Inhalte entnommen werden können, die unter der GNU FDL lizenzierbar sind. Es darf bezweifelt werden, dass diese abstruse Konstruktion mit dem Geist der GNU FDL vereinbar ist.

2. Hinsichtlich früherer Beiträge ergibt sich nicht das Geringste aus der aktuell erforderlichen Zustimmung zur neuen Lizenz unter der Bedingungen, dass man mit einer Attribution by Link einverstanden ist. Das ist der Hauptpunkt meiner Kritik: die Garantie der GNU FDL, dass jeder namentlich bei allen geänderten Versionen (durch Urheberrechtsvermerke oder die Sektion History oder auf der Titelseite) immer präsent bleiben wird, wird ignoriert.

Konkret heißt das: Werden frühere Textbeiträge von einem Nachnutzer ohne komplette Autorenliste verwendet, ist die Lizenz erloschen, da keine Zustimmung zur Attribution by Link vorliegt.

Es ist auch fraglich, ob der General Disclaimer

http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:General_disclaimer

"no contract" mit dem derzeit ausgeübten Zwang, einer Attribution by link only zustimmen zu müssen, vereinbar ist.

3. Werden Beiträge in der Wikipedia verschoben oder gelöscht oder ist die Wikipedia offline, funktioniert die Attribution by Link nicht mehr und die Lizenz erlischt.

Es ist fraglich, ob es mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht vereinbar ist, dass die WMF die Autoren der Wikipedia zwingt, auf eine Namensnennung zu verzichten, auch wenn das die Folge hat, dass ihre Beiträge nicht mehr nutzbar sind, wenn das Linkziel verschwindet oder zeitweise nicht erreichbar ist.

4. Werden externe Textbeiträge unter CC-BY-SA importiert, dann gilt selbstverständlich Attribution by link only NICHT, da keine Einwilligung des externen Beiträgers vorliegt.

ARCHIVALIA-LINKS

Zur Umlizenzierung hier:

http://archiv.twoday.net/stories/5764405/
http://archiv.twoday.net/stories/5643845/

http://www.urheberrecht.org/news/3675/

Der Deutsche Kulturrat hat den Fragebogen des Bundesministeriums der Justiz zum Reformbedarf im Bereich des Urheberrechts beantwortet und seine Stellungnahme veröffentlicht. [...]

Konkret spricht sich der Kulturrat für Einschränkungen der Privatkopie gemäß § 53 UrhG aus, da diese Schrankenregelung zunehmend in so großem Umfang genutzt werde, dass sie oftmals den Kauf urheberrechtlich geschützter Werke ersetze. Daher unterstütze man z.B. eine Beschränkung der Privatkopierfreiheit auf originale Exemplare eines Werke oder ein Verbot der Herstellung von Kopien durch Dritte. [...]

Des Weiteren hält der Kulturrat die Einführung einer Vergütungspflicht in § 59 UrhG für die kommerzielle gewerbliche Nutzung von Abbildungen von Kunstwerken im öffentlichen Raum für notwendig. Damit unterstütze man die Forderung der »Enquete-Kommission« nach einer entsprechenden Gesetzesänderung.


Zum letzten Punkt, der Abschaffung der Panoramafreiheit, siehe hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=panoramafreiheit

Einmal mehr übergeht dieser Kulturrat die Interessen der Allgemeinheit. Es ist zu hoffen, dass diese fragwürdige Lobbyisten-Organisation kein Gehör findet.

Update: Am Rande kommt der Kulturrat auch vor in:
http://libreas.wordpress.com/2009/06/29/internet-urheberrecht-und-politik-einige-gedanken-zur-aktuellen-debatte/

http://www.spuer-sinn.net/blog3/ahoi/ Siehe auch meinen Kommentar http://shorttext.com/pbs5c54yb

http://www.ankegroener.de/?p=4758

http://www.troubadoura.de/index.php/warum-ich-noch-nicht-in-die-piratenpartei-eintrete/

Die LINKE will Kulturcents auf urheberrechtlich erloschene Werke für die Förderung junger Kunst erheben

Zitiert nach Steinhauer
http://www.wissenschaftsurheberrecht.de/2009/06/29/urheberrecht-bundestagswahl-6418035/

Es gibt etliche Punkte, bei denen meine Position mit der LINKEN übereinstimmt, aber netzpolitisch darf die Partei dann nicht patzen. Das führt für mich zur Abwertung.

Dieser "Goethecent" (früher: Goethegroschen") ist ein Vorschlag aus der Mottenkiste, bekannt als Urhebernachfolgevergütung (siehe den Regierungsentwurf zum UrhG von 1965) oder "domaine public payant" (Literatur bei Katzenberger in Schricker 3. Aufl. § 64 Rz 3f.).

Zu verfassungsrechtlichen Bedenken:
http://www.privatfunk.de/literatur.html?/lit/TextLit080.html

Meine Gegenargumente:

Wer für freie Inhalte wie z.B. Wikisource ist, muss für eine extreme Verkürzung der Schutzfrist eintreten und nicht für eine Ausweitung!

Die Public Domaine ist ein zu reiches Gut, als dass man sie einer potentiell korrupten Verwertungsgesellschaft oder anderen Institution zur Schlachtung ausliefern darf.

Es müsste ein überbordender Verwaltungs- und Kontrollapparat geschaffen werden, der alle Nutzungen gemeinfreier Werke kontrolliert und abkassiert.

Was ist mit junger Kunst gemeint? Aktuelle Kunst oder Kunst von jungen Leuten? Im letzteren Fall wäre das eine typische Altersdiskrimierung.

Wie soll der große Batzen gerecht verteilt werden? Es ist doch völlig unrealistisch, dass die bewährten Seilschaften nicht ebenso korrupt wie jetzt einen satten Anteil "Verwaltungskosten" abzocken.

Wie soll das funktionieren, wenn Künstler heute von der GEMA besch*** werden? Siehe etwa:
http://archiv.twoday.net/stories/5793150/

Nein, dieser Kulturcent ist SED-like und ganz und gar abzulehnen. Ich wähle daher voraussichtlich die Piratenpartei!

 

twoday.net AGB

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