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Archivrecht

http://www.heise.de/tp/artikel/46/46032/1.html

#gema

In den USA hat ein Gericht die Sorgfaltspflichten von Rechteinhabern unterstrichen, wenn diese Take-down-Forderungen erheben. Sie müssen im Einzelfall prüfen, ob "fair use" vorliegt. Viele halten die Entscheidung für weitreichend, andere nicht.

http://www.deutschlandradiokultur.de/lenz-vs-universal-music-das-dancing-baby-und-der-alltag-im.2156.de.html?dram:article_id=331506 m.w. N.

Urteilstext Lenz vs. Universal Music
http://www.scribd.com/doc/280946517/Opinion-From-United-States-Court-of-Appeals-9th-Circuit-Lenz-vs-Universal-Music

https://netzpolitik.org/2015/wikimedia-und-mannheimer-museum-fuehren-musterprozess-um-digitalisierung-gemeinfreier-bilder/

http://meedia.de/2015/09/09/schlappe-fuer-lsr-verlage-kartellamt-leitet-kein-verfahren-gegen-google-ein/

Update: http://www.internet-law.de/2015/09/leistungsschutzrecht-verlage-blitzen-beim-kartellamt-ab.html mit Hinweis auf die ausführliche Entscheidungsbegründung
http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Entscheidungen/Missbrauchsaufsicht/2015/B6-126-14.pdf

http://the1709blog.blogspot.de/2015/09/is-paper-book-sharing-app-illegal-under.html

Wie krank muss man eigentlich sein, um so etwas zu beanstanden? Nach deutschem Recht erlaubt der Erschöpfungsgrundsatz, rechtmäßig erworbene Bücher zu verkaufen oder zu verleihen.

http://www.lz.de/lippe/oerlinghausen/20558408_Detmolder-Amtsgericht-bestaetigt-Hausverbot-fuer-rechtsextremen-Aktivisten.html

Das Amtsgericht Detmold stellt in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Klage unbegründet ist und das ausgesprochene Hausverbot rechtmäßig erteilt wurde. Das Recht des privatrechtlichen Vereins „Archäologischen Freilichtmuseum Oerlinghausen“ sei auf Grund der Privatautonomie insgesamt höher anzusiedeln. Er sei aufgrund seines Hausrechts berechtigt, das Hausverbot auszusprechen und könne frei entscheiden, wem der Zutritt gewährt wird und wem nicht.

Auf öffentlichrechtlich organisierte Museen ist die Entscheidung offenkundig nicht übertragbar.

Kommentar: Teilhabe an Kultur ist grundsätzlich jedermann zu gewähren und damit auch die Möglichkeit, die eigene Überzeugung zu revidieren. Sobald Besucher auffällig werden oder gar andere Besucher einschüchtern oder in anderer Weise stören, kann und soll eingeschritten werden.

Nachtrag:
http://archiv.twoday.net/stories/117750371/

Sagt Blawger Udo Vetter:

http://www.journalist.de/ratgeber/handwerk-beruf/menschen-und-meinungen/udo-vetter-zur-datenhehlerei-das-ist-ein-absoluter-gummiparagraf.html

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-vergleich-lexxpress-juris-veroeffentlichung-urteile-kommerziell-internet/

Schon im Mai haben sich Lexxpress und juris außergerichtlich geeinigt, was bedeutet, dass es erstmal keine grundsätzliche gerichtliche Klärung der Rechtsfrage geben wird.

"Ab Januar 2016 sollen die bislang für Juris exklusiv aufbereiteten Entscheidungen nun durch den, gemeinsam mit dem Justizministerium zu realisierenden, frei zugänglichen Webservice "Entscheidungen im Internet" veröffentlicht und anderen kommerziellen Weiterverwendern zur Verfügung gestellt werden."

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/418666673/

http://www.online-und-recht.de/urteile/Auch-DIN-Normen-koennen-urheberrechtlich-geschuetzt-sein-Landgericht-Hamburg-20150331/

Der UrhG-Schutz von DIN-Normen ist ein Skandal! Jeder, der sich für Transparenz im Bereich der Justiz einsetzt, kann dieses Schandurteil nur mit Empärung lesen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.06.2013, BVerwGE 147, 100 Rn. 22 ff.) ist dem Publizitätserfordernis bereits durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Normwerke in den bundesweit eingerichteten Auslegestellen für DIN-Normen genüge getan. Dieser unglaublich dummen und obsoleten Einschätzung schließt sich die Kammer an.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/565872094/

Es geht um Speisen, nicht um die Stadt im Ruhrgebiet:

http://irights.info/artikel/wer-essen-fotografiert-kann-gelassen-bleiben/25972

Wer Essen fotografiert, kann gelassen bleiben. Das gilt übrigens auch für Fotos von Essensrechnungen.


 

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