Archivrecht
Die FAZ ignoriert alle Aufforderungen von dritter Seite, zu meiner Abmahnung Stellung zu nehmen. Auf Google+ werden kritische Wortmeldungen gelöscht, wie den Kommentaren zu
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/LizwwQf27Z8
zu entnehmen ist:
Dirk Schmidt sagt dort: "Von der +FAZ.NET - Frankfurter Allgemeine gibt es keine Stellungnahmen. Kritiken werden zensiert, indem sie kommentarlos gelöscht werden. Kritische Google+-User werden von +FAZ.NET - Frankfurter Allgemeine gesperrt. "
Christa M.: "Ich sag nur dazu. Ich habe wegen "nur" Loeschen meiner harmlosen Kommentare. (Ich schrieb Dirk Schmidt als Antwort +10 fuer deinen Kommentar) u. Loeschen der Kommentare von +Dirk Schmidt u. noch weiteren die FAZ hier auf G+ blockiert. Die sind ja das Letzte."
Mein offener Brief in Archivalia an die Herausgeber der FAZ
http://archiv.twoday.net/stories/326207397/
wurde wiederholt ganz oder in Teilen in anderen Blogs wiedergegeben. Der Fall ist derzeit auch auf der Rivva-Startseite mit
8 BLOGS · 51 TWEETS · 3 LIKES · 10 SHARES · 76 PLUSONES
http://rivva.de/190511834
https://causaschavan.wordpress.com/2013/03/22/fortgesetzte-beziehungskiste-wie-sich-klaus-graf-zur-unterlassenen-unterlassungserklarung-erklart/
Erbloggtes mit vollständiger Wiedergabe, falls Archivalia offline ist
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/03/22/klaus-graf-offener-brief-an-die-faz/
Netbib (Edlef Stabenau) mit vollständiger Wiedergabe
http://log.netbib.de/archives/2013/03/22/skandaloser-fehlgriff/
Redaktionsblog hypotheses.org
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1120
http://www.schiebener.net/wordpress/?p=22977
mit vollständiger Wiedergabe
Stilstand
http://www.stilstand.de/die-kunst-den-ruf-zu-ladieren/
http://tamagothi.wordpress.com/2013/03/23/4335/
http://blah.tamagothi.de/2013/03/23/wenn-ich-bis-vor-einigen-jahren-zufriedener-abo/
The hobo and the gypsy
https://hogymag.wordpress.com/2013/03/22/causa-schavan-ein-offener-brief-von-klaus-graf-an-die-faz/
mit vollständiger Wiedergabe
Jürgen Fenn schreibt
"In einer anderen Liga
Posted on 24. März 2013 by jfenn
Ich glaube nicht, daß die FAZ sich mit der Abmahnung von Klaus Graf sozusagen fahrlässig (Vollzitat bei Erbloggtes) „Sympathien bei Bloggern und in den Social Media aktiven Menschen verscherzt“ hat. Sie macht genau das, was sie sonst auch das ganze Jahr über tut: Sie setzt ihre rechte Agenda, zumal gut 200 Tage vor der Bundestagswahl. Und sie kümmert sich um ihr Geschäft, indem sie ihrer Klientel suggerieren möchte, daß Blogs etwas Schlechtes seien. Daß Blogger vor gar nichts zurückschreckten. Daß sie unseriös seien und was weiß ich, was sonst noch alles.
Die Abmahnung gegen Klaus Graf zielt auf alle kritischen Blogger. Sie ist Teil einer Kampagne, die schon seit langem läuft. Blogs verlören Leser. Blogs seien in eine Krise geraten, hieß es da zur letzten Jahreswende. Blogs seien wieder weniger interessant für die Leser geworden als die Zeitungen. Woher wissen die das eigentlich, die Zeitungen? Über aktuelle Ereignisse informiere ich mich seit langem zu gut 90 Prozent aus Blogs. Und im übrigen lese ich ausländische Zeitungen wie den Guardian oder die Nachrichten des australischen Rundfunks, die bei dem, was sie schreiben, den nötigen Abstand zu den hiesigen Kampagnen haben. Kampagnen wie diese, zum Beispiel.
Es ist auch kein Zufall, daß hier ein Blogger angegangen wird, der sich vehement für wissenschaftliche Redlichkeit und gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verwendet hat, das gerade von rot-grün im Bundesrat durchgewunken worden ist. Der große Auftritt der Opposition blieb aus. War ja klar: Man möchte es sich ja schließlich nicht mit der Journaillie verderben, gut 200 Tage vor der Bundestagswahl.
Diese Kampagne ist aber auch eine der letzten ihrer Art. Hier erleben wir noch einmal den großen Aufstand der großen Rechtsabteilung eines ganz großen Pressekonzerns, der es nötig hat, gegen einen Wissenschaftsblogger aufzutreten, der in einer ganz anderen Liga spielt, in einer ernstzunehmenden nämlich. Und darauf darf die Blogosphäre doch auch stolz sein. Blogger, die Roß und Reiter nennen, verteidigen die Meinungs- und Pressefreiheit gegen die politisch vermachtete Konzernpresse. Soweit ist es gekommen.
Das sind letzte Gefechte und peinliche Stellvertreterkriege. Klaus hat unsere Geduld anderweitig durchaus in Anspruch genommen, aber hier bin ich mit ihm solidarisch, denn was er damals geschrieben hatte, war harmlos und durchweg der kritischen Aufklärung verpflichtet, verglichen mit dem, was die FAZ tagtäglich unter dem Deckmantel der bürgerlichen Ideologie so in die Welt setzt.
Und in gut 200 Tagen ist Bundestagswahl."
http://schneeschmelze.wordpress.com/2013/03/24/in-einer-anderen-liga/
Fenns Text unter http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/de/
Frühere Resonanz zur Sache:
http://archiv.twoday.net/stories/326204812/
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/342793744/

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Dirk Schmidt sagt dort: "Von der +FAZ.NET - Frankfurter Allgemeine gibt es keine Stellungnahmen. Kritiken werden zensiert, indem sie kommentarlos gelöscht werden. Kritische Google+-User werden von +FAZ.NET - Frankfurter Allgemeine gesperrt. "
Christa M.: "Ich sag nur dazu. Ich habe wegen "nur" Loeschen meiner harmlosen Kommentare. (Ich schrieb Dirk Schmidt als Antwort +10 fuer deinen Kommentar) u. Loeschen der Kommentare von +Dirk Schmidt u. noch weiteren die FAZ hier auf G+ blockiert. Die sind ja das Letzte."
Mein offener Brief in Archivalia an die Herausgeber der FAZ
http://archiv.twoday.net/stories/326207397/
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Erbloggtes mit vollständiger Wiedergabe, falls Archivalia offline ist
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Netbib (Edlef Stabenau) mit vollständiger Wiedergabe
http://log.netbib.de/archives/2013/03/22/skandaloser-fehlgriff/
Redaktionsblog hypotheses.org
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1120
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mit vollständiger Wiedergabe
Stilstand
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http://blah.tamagothi.de/2013/03/23/wenn-ich-bis-vor-einigen-jahren-zufriedener-abo/
The hobo and the gypsy
https://hogymag.wordpress.com/2013/03/22/causa-schavan-ein-offener-brief-von-klaus-graf-an-die-faz/
mit vollständiger Wiedergabe
Jürgen Fenn schreibt
"In einer anderen Liga
Posted on 24. März 2013 by jfenn
Ich glaube nicht, daß die FAZ sich mit der Abmahnung von Klaus Graf sozusagen fahrlässig (Vollzitat bei Erbloggtes) „Sympathien bei Bloggern und in den Social Media aktiven Menschen verscherzt“ hat. Sie macht genau das, was sie sonst auch das ganze Jahr über tut: Sie setzt ihre rechte Agenda, zumal gut 200 Tage vor der Bundestagswahl. Und sie kümmert sich um ihr Geschäft, indem sie ihrer Klientel suggerieren möchte, daß Blogs etwas Schlechtes seien. Daß Blogger vor gar nichts zurückschreckten. Daß sie unseriös seien und was weiß ich, was sonst noch alles.
Die Abmahnung gegen Klaus Graf zielt auf alle kritischen Blogger. Sie ist Teil einer Kampagne, die schon seit langem läuft. Blogs verlören Leser. Blogs seien in eine Krise geraten, hieß es da zur letzten Jahreswende. Blogs seien wieder weniger interessant für die Leser geworden als die Zeitungen. Woher wissen die das eigentlich, die Zeitungen? Über aktuelle Ereignisse informiere ich mich seit langem zu gut 90 Prozent aus Blogs. Und im übrigen lese ich ausländische Zeitungen wie den Guardian oder die Nachrichten des australischen Rundfunks, die bei dem, was sie schreiben, den nötigen Abstand zu den hiesigen Kampagnen haben. Kampagnen wie diese, zum Beispiel.
Es ist auch kein Zufall, daß hier ein Blogger angegangen wird, der sich vehement für wissenschaftliche Redlichkeit und gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verwendet hat, das gerade von rot-grün im Bundesrat durchgewunken worden ist. Der große Auftritt der Opposition blieb aus. War ja klar: Man möchte es sich ja schließlich nicht mit der Journaillie verderben, gut 200 Tage vor der Bundestagswahl.
Diese Kampagne ist aber auch eine der letzten ihrer Art. Hier erleben wir noch einmal den großen Aufstand der großen Rechtsabteilung eines ganz großen Pressekonzerns, der es nötig hat, gegen einen Wissenschaftsblogger aufzutreten, der in einer ganz anderen Liga spielt, in einer ernstzunehmenden nämlich. Und darauf darf die Blogosphäre doch auch stolz sein. Blogger, die Roß und Reiter nennen, verteidigen die Meinungs- und Pressefreiheit gegen die politisch vermachtete Konzernpresse. Soweit ist es gekommen.
Das sind letzte Gefechte und peinliche Stellvertreterkriege. Klaus hat unsere Geduld anderweitig durchaus in Anspruch genommen, aber hier bin ich mit ihm solidarisch, denn was er damals geschrieben hatte, war harmlos und durchweg der kritischen Aufklärung verpflichtet, verglichen mit dem, was die FAZ tagtäglich unter dem Deckmantel der bürgerlichen Ideologie so in die Welt setzt.
Und in gut 200 Tagen ist Bundestagswahl."
http://schneeschmelze.wordpress.com/2013/03/24/in-einer-anderen-liga/
Fenns Text unter http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/de/
Frühere Resonanz zur Sache:
http://archiv.twoday.net/stories/326204812/
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/342793744/

KlausGraf - am Sonntag, 24. März 2013, 17:46 - Rubrik: Archivrecht
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Wer hat uns verraten? NRW-Sozialdemokraten. Der Bundesrat hat das Leistungsschutzrecht der Presseverleger nicht verhindert bzw. auf die lange Bank bis zur Bundestagswahl geschoben.
Sascha Lobo listet unsere (der Netzgemeinde) Fehler beim Umgang mit dem LSR auf:
http://saschalobo.com/2013/03/22/unsere-muetter-unsere-fehler/
Sascha Lobo listet unsere (der Netzgemeinde) Fehler beim Umgang mit dem LSR auf:
http://saschalobo.com/2013/03/22/unsere-muetter-unsere-fehler/
KlausGraf - am Freitag, 22. März 2013, 19:07 - Rubrik: Archivrecht
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Soeben per Fax übermittelt (der Text darf gern ganz oder in Auszügen mit Quellenangabe anderweitig veröffentlicht werden):
Sehr geehrte Herren,
die Frankfurter Allgemeine Zeitung fordert mich mit Schreiben vom 8. März 2013 auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der ich mich gegenüber der FAZ GmbH und Frau Heike Schmoll verpflichte, die Veröffentlichung und Verbreitung der Behauptung zu unterlassen, dass Frau Schmoll “die Freundin und/oder die Lebensgefährtin von Frau Annette Schavan sei”.
Ich habe mich zur Sache in zwei Blogeinträgen geäußert, auf die ich ergänzend verweise:
http://archiv.twoday.net/stories/326202963/
http://archiv.twoday.net/stories/326204812/
Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt habe ich mich entschieden, keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Weder durch die Formulierung “Schavan-Freundin Schmoll”, die aus meiner Sicht lediglich die auffällig freundliche Berichterstattung von Frau Schmoll über Frau Schavan charakterisieren sollte, noch durch die Linksetzung auf http://causaschavan.wordpress.com habe ich die von Ihnen als falsch und üble Nachrede bezeichnete Unterstellung einer Lebenspartnerschaft verbreitet. Mir war dieses Gerücht völlig unbekannt.
Bei der rechtlichen Würdigung empfiehlt es sich, von den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts auszugehen: “Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266 [295]; BGHZ 95, 212 [215]; 132, 13 [19]). Fern liegende Deutungen sind auszuscheiden (vgl. BVerfGE 93, 266 [296]).” So die Entscheidung 1 BvR 1696/98 aus dem Jahr 2005. Nach Ausweis der öffentlichen Resonanz auf die hier zur Rede stehende Abmahnung kann man nicht umhin, die Deutung des Begriffs Freundin als ausgesprochen “fern liegend” zu bezeichnen. Selbst für den Begriff Intima, der noch sehr viel mehr geeignet wäre, auf eine homosexuelle Beziehung anzuspielen, kann man dem Durchschnittspublikum eine solche Deutung nicht unterstellen, sonst würde sicher nicht Schavan als “Merkel-Intima” (so etwa die Südwest-Presse in einem Kommentar) bezeichnet werden.
Was meinen Link auf die Startseite von causaschavan.wordpress.com angeht, so hat dieses Blog dazu alles Nötige geschrieben: “Um es deutlich zu sagen: Wir haben mit Plagiatschavan nichts zu tun und wollen mit Plagiatschavan auch bitte nicht verwechselt werden. Wenn wir das richtig sehen, hat Klaus Graf jedoch nirgendwo einen Hyperlink auf Plagiatschavan gesetzt. Und auf Causa Schavan wurden von dem User “plagiatschavan” nur zwei Kommentare veröffentlicht, in denen Frau Schmoll lediglich in unverfänglicher Weise als “Freundin” der Frau Schavan angesprochen wird. Ein weiterer Kommentar dieses Users, der in dieser Hinsicht weniger unverfänglich erschien, wurde von uns nicht freigegeben und gelöscht.”
http://causaschavan.wordpress.com/2013/03/13/beziehungskiste-oder-was-der-blogger-klaus-graf-in-sachen-schavan-unterlassen-soll/
Dass ich aufgrund eines Hyperlinks haften soll, der zu einem Blog führt, in dessen Kommentaren irgendwo Frau Schmoll als Freundin von Frau Schavan bezeichnet wurde, überdehnt jedes vernünftige Konzept von Linkhaftung.
Sollte es außerhalb von Geschäftsführung und Justitiarat der FAZ tatsächlich Menschen geben, die meinen Blogbeitrag vom 3. Februar 2013 im Sinne der erwähnten Unterstellung auffassen, so finden diese nun in fetter Schrift einen Hinweis auf den Beitrag vom 17. März 2013, in dem ich klarstelle, dass ich nichts dergleichen unterstellen wollte und will. Ich darf versichern und wer meine bisherige Praxis in meinem seit 2003 bestehenden Blog Archivalia kennt, wird daran nicht zweifeln, dass ich diese Ergänzung nicht mehr zu entfernen gedenke. Dadurch ist eine hinreichende Klarstellung erfolgt, einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bedarf es unter diesen Umständen nicht.
Ich sehe Ihre Abmahnung gegenüber mir als skandalösen Fehlgriff an. Sie haben eigentlich alles falsch gemacht und sich viele Sympathien bei Bloggern und in den Social Media aktiven Menschen verscherzt. Wenn es Ihnen tatsächlich darum ging, sich schützend vor Ihre Mitarbeiterin zu stellen und ein Gerücht über ihre sexuelle Orientierung an der Verbreitung zu hindern, haben Sie durch das von mir in meinem zweiten Beitrag am 16. März 2013 dokumentierte nicht ganz geringe Aufsehen, das Ihre Abmahnung im Netz erregte, genau das Gegenteil erreicht.
Sie haben es noch nicht einmal geschafft, sauber über mich zu recherchieren, da Sie mir einen nicht existierenden Professorentitel beilegen. Sie hätten wissen können, dass ich, gern mit dem Adjektiv “streitbar” versehen, bei einer offenkundig an den Haaren herbeigezogenen Abmahnung ganz gewiss nicht klein beigebe, sondern den Casus an die Öffentlichkeit trage. Wer im Netz aktiv ist, sollte nun wirklich inzwischen den “Streisand-Effekt” kennen.
Es ist zudem bei vielen der Eindruck entstanden, dass hinter der Abmahnung ein stock-konservatives Lebensmodell und Menschenbild steht, für das der Verdacht einer homosexuellen Beziehung eine “Schmähung des Ansehens” darstellt. Selbst wenn man Frau Schmoll womöglich wahrheitswidrig als lesbisch outen würde, wäre das vielleicht eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, aber keine üble Nachrede.
Sie haben mit Ihrer Abmahnung ein Blog getroffen, das es sich nicht zuletzt seit der Affäre Guttenberg zur Aufgabe gemacht hat, wissenschaftliche Standards hochzuhalten und gegen Plagiate vorzugehen. Archivalia hat daher sehr intensiv über die Causa Schavan berichtet, wobei es sich meist auf die ausgezeichneten Recherchen der Blogs Erbloggtes und Causaschavan stützen konnte. Archivalia hat zwar keine eigenständigen Verdienste bei der Aufdeckung der Machenschaften, konnte aber durch seine fachliche Reichweite als führendes deutsches Geschichtsblog immer wieder unterstreichen, dass es nicht angeht, ein Plagiat deshalb milder zu sehen, weil die (damals noch amtierende) Wissenschaftsministerin betroffen ist. Das ist der Kontext des beanstandeten Blogbeitrags. Wie die meisten deutschen sogenannten “Qualitätsmedien” hat auch die FAZ - namentlich durch die wiederholt einseitig für Schavan Partei ergreifenden Artikel von Frau Schmoll - in dieser Angelegenheit völlig versagt. Gut recherchiert haben fast nur die Blogs. Nicht ohne Grund kommentiert Causaschavan meine Abmahnung: “Immerhin aber ist diese Konstruktion des Justitiariats der FAZ in etwa so schlecht recherchiert und so umstandslos daherbehauptet, dass man angesichts gewisser Qualitätspresseberichte und -kommentare der letzten Monate in Sachen Schavan zumindest keinen Stilbruch zu beklagen hat.”
Wenn ich, bis vor einigen Jahren zufriedener Abonnent der FAZ, die FAZ und die anderen sogenannten Qualitätsmedien inzwischen überwiegend nur noch als “Journaille” sehen kann, hängt das mit der Haltung der FAZ und dieser Medien zur digitalen Revolution zusammen. Sie sind nicht im 21. Jahrhundert angekommen, sondern klammern sich an veraltete Konzepte. Statt ein tragfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln, wollen Sie die neuen Medien in alte Schläuche füllen. (Und kundenfreundlich war Ihr Vorgehen gewiss nicht, den Abonnenten vor einiger Zeit die Möglichkeit zu nehmen, die FAZ am gleichen Tag ohne Mehrkosten auch digital einzusehen.)
Das Netz und seine Feinde: Die FAZ wirbt unverhohlen für das unsägliche Leistungsschutzgesetz der Presseverleger, das ich bekämpfe. Sie missbrauchen Ihre Medienmacht, indem Sie vor allem digitalen Reaktionären das Wort geben. Während Archivalia sich als Sturmgeschütz für “Open Access” sieht, dürfen Roland Reuß und Uwe Jochum und deren Kumpane in Ihrer Zeitung Unsinn gegen Open Access schreiben. In meinem Buch “Urheberrechtsfibel” habe ich 2009 dafür plädiert, das geltende Urheberrecht durch eine tiefgreifende Reform an das digitale Zeitalter anzupassen. Die FAZ macht aber Stimmung gegen jede Änderung, die die Macht der Verwerter antasten könnte.
Vor dem Hintergrund meiner Abmahnung erweist sich die Tatsache, dass Sie einige Blogger auf Ihrer Website schreiben lassen und auch den einen oder anderen netzfreundlichen Artikel veröffentlichen, als bloßes Feigenblatt. Zu einem fairen Umgang mit Bloggern gehört auch, dass man nach Möglichkeit auf eine Abmahnung, also das Fordern einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zunächst verzichtet. Und man sollte immer bedenken, dass auch Blogger ebenso wie die traditionelle Presse an der Meinungsbildung der Öffentlichkeit mitwirken und ihnen ebenso wie der Presse das Grundrecht der Pressefreiheit, das immer wieder von den sogenannten Qualitätsmedien als hohes Gut gepriesen wird, zusteht. Damit verträgt es sich nicht, einen Blogger mit einer absurden Abmahnung zu überziehen, die ihn einschüchtern soll, die aber im Justitiariat von sagen wir SPIEGEL ONLINE allenfalls einen Lachkrampf auslösen würde.
Es ist genau dieser Einschüchterungseffekt, der mich so wütend macht. Ich wünsche mir natürlich nicht, für meine mitunter wirklich etwas harten Formulierungen in Archivalia und andernorts abgemahnt zu werden. Ich wünsche mir, dass man mit Augenmaß und Gelassenheit vorgeht, wenn ein Blogger (oder Internetautor) etwas schreibt, was einem nicht gefällt. Wer klug ist, bedenkt den Streisand-Effekt. Ich plädiere in Archivalia und als Mitarbeiter von Wissenschaftsblogs auf de.hypotheses.org und als Redaktionsmitglied dieses Blogportals dafür, dass Wissenschaftler bloggen sollen. Zugleich informiere ich - vor allem in einer Artikelreihe Blog & Recht in Archivalia - über rechtliche Rahmenbedingungen. Der Beitrag zu möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen und erster Hilfe bei Abmahnungen steht noch aus. Wie kann ich glaubhaft für das Bloggen werben, wenn die FAZ wegen einer solchen Nichtigkeit abmahnt? Nicht jeder ist so robust wie ich. Soll man zu Wissenschaftsskandalen wie der Causa Schavan und dem merkwürdigen Treiben der sogenannten Qualitätsjournalisten einschließlich Ihrer Mitarbeiterin Schmoll den Mund halten, weil man Angst davor hat, abgemahnt zu werden?
Nach dem Vorstehenden wird es Sie nicht überraschen, wenn ich einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit großer Gelassenheit entgegensehe.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Herren,
die Frankfurter Allgemeine Zeitung fordert mich mit Schreiben vom 8. März 2013 auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der ich mich gegenüber der FAZ GmbH und Frau Heike Schmoll verpflichte, die Veröffentlichung und Verbreitung der Behauptung zu unterlassen, dass Frau Schmoll “die Freundin und/oder die Lebensgefährtin von Frau Annette Schavan sei”.
Ich habe mich zur Sache in zwei Blogeinträgen geäußert, auf die ich ergänzend verweise:
http://archiv.twoday.net/stories/326202963/
http://archiv.twoday.net/stories/326204812/
Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt habe ich mich entschieden, keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Weder durch die Formulierung “Schavan-Freundin Schmoll”, die aus meiner Sicht lediglich die auffällig freundliche Berichterstattung von Frau Schmoll über Frau Schavan charakterisieren sollte, noch durch die Linksetzung auf http://causaschavan.wordpress.com habe ich die von Ihnen als falsch und üble Nachrede bezeichnete Unterstellung einer Lebenspartnerschaft verbreitet. Mir war dieses Gerücht völlig unbekannt.
Bei der rechtlichen Würdigung empfiehlt es sich, von den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts auszugehen: “Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266 [295]; BGHZ 95, 212 [215]; 132, 13 [19]). Fern liegende Deutungen sind auszuscheiden (vgl. BVerfGE 93, 266 [296]).” So die Entscheidung 1 BvR 1696/98 aus dem Jahr 2005. Nach Ausweis der öffentlichen Resonanz auf die hier zur Rede stehende Abmahnung kann man nicht umhin, die Deutung des Begriffs Freundin als ausgesprochen “fern liegend” zu bezeichnen. Selbst für den Begriff Intima, der noch sehr viel mehr geeignet wäre, auf eine homosexuelle Beziehung anzuspielen, kann man dem Durchschnittspublikum eine solche Deutung nicht unterstellen, sonst würde sicher nicht Schavan als “Merkel-Intima” (so etwa die Südwest-Presse in einem Kommentar) bezeichnet werden.
Was meinen Link auf die Startseite von causaschavan.wordpress.com angeht, so hat dieses Blog dazu alles Nötige geschrieben: “Um es deutlich zu sagen: Wir haben mit Plagiatschavan nichts zu tun und wollen mit Plagiatschavan auch bitte nicht verwechselt werden. Wenn wir das richtig sehen, hat Klaus Graf jedoch nirgendwo einen Hyperlink auf Plagiatschavan gesetzt. Und auf Causa Schavan wurden von dem User “plagiatschavan” nur zwei Kommentare veröffentlicht, in denen Frau Schmoll lediglich in unverfänglicher Weise als “Freundin” der Frau Schavan angesprochen wird. Ein weiterer Kommentar dieses Users, der in dieser Hinsicht weniger unverfänglich erschien, wurde von uns nicht freigegeben und gelöscht.”
http://causaschavan.wordpress.com/2013/03/13/beziehungskiste-oder-was-der-blogger-klaus-graf-in-sachen-schavan-unterlassen-soll/
Dass ich aufgrund eines Hyperlinks haften soll, der zu einem Blog führt, in dessen Kommentaren irgendwo Frau Schmoll als Freundin von Frau Schavan bezeichnet wurde, überdehnt jedes vernünftige Konzept von Linkhaftung.
Sollte es außerhalb von Geschäftsführung und Justitiarat der FAZ tatsächlich Menschen geben, die meinen Blogbeitrag vom 3. Februar 2013 im Sinne der erwähnten Unterstellung auffassen, so finden diese nun in fetter Schrift einen Hinweis auf den Beitrag vom 17. März 2013, in dem ich klarstelle, dass ich nichts dergleichen unterstellen wollte und will. Ich darf versichern und wer meine bisherige Praxis in meinem seit 2003 bestehenden Blog Archivalia kennt, wird daran nicht zweifeln, dass ich diese Ergänzung nicht mehr zu entfernen gedenke. Dadurch ist eine hinreichende Klarstellung erfolgt, einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bedarf es unter diesen Umständen nicht.
Ich sehe Ihre Abmahnung gegenüber mir als skandalösen Fehlgriff an. Sie haben eigentlich alles falsch gemacht und sich viele Sympathien bei Bloggern und in den Social Media aktiven Menschen verscherzt. Wenn es Ihnen tatsächlich darum ging, sich schützend vor Ihre Mitarbeiterin zu stellen und ein Gerücht über ihre sexuelle Orientierung an der Verbreitung zu hindern, haben Sie durch das von mir in meinem zweiten Beitrag am 16. März 2013 dokumentierte nicht ganz geringe Aufsehen, das Ihre Abmahnung im Netz erregte, genau das Gegenteil erreicht.
Sie haben es noch nicht einmal geschafft, sauber über mich zu recherchieren, da Sie mir einen nicht existierenden Professorentitel beilegen. Sie hätten wissen können, dass ich, gern mit dem Adjektiv “streitbar” versehen, bei einer offenkundig an den Haaren herbeigezogenen Abmahnung ganz gewiss nicht klein beigebe, sondern den Casus an die Öffentlichkeit trage. Wer im Netz aktiv ist, sollte nun wirklich inzwischen den “Streisand-Effekt” kennen.
Es ist zudem bei vielen der Eindruck entstanden, dass hinter der Abmahnung ein stock-konservatives Lebensmodell und Menschenbild steht, für das der Verdacht einer homosexuellen Beziehung eine “Schmähung des Ansehens” darstellt. Selbst wenn man Frau Schmoll womöglich wahrheitswidrig als lesbisch outen würde, wäre das vielleicht eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, aber keine üble Nachrede.
Sie haben mit Ihrer Abmahnung ein Blog getroffen, das es sich nicht zuletzt seit der Affäre Guttenberg zur Aufgabe gemacht hat, wissenschaftliche Standards hochzuhalten und gegen Plagiate vorzugehen. Archivalia hat daher sehr intensiv über die Causa Schavan berichtet, wobei es sich meist auf die ausgezeichneten Recherchen der Blogs Erbloggtes und Causaschavan stützen konnte. Archivalia hat zwar keine eigenständigen Verdienste bei der Aufdeckung der Machenschaften, konnte aber durch seine fachliche Reichweite als führendes deutsches Geschichtsblog immer wieder unterstreichen, dass es nicht angeht, ein Plagiat deshalb milder zu sehen, weil die (damals noch amtierende) Wissenschaftsministerin betroffen ist. Das ist der Kontext des beanstandeten Blogbeitrags. Wie die meisten deutschen sogenannten “Qualitätsmedien” hat auch die FAZ - namentlich durch die wiederholt einseitig für Schavan Partei ergreifenden Artikel von Frau Schmoll - in dieser Angelegenheit völlig versagt. Gut recherchiert haben fast nur die Blogs. Nicht ohne Grund kommentiert Causaschavan meine Abmahnung: “Immerhin aber ist diese Konstruktion des Justitiariats der FAZ in etwa so schlecht recherchiert und so umstandslos daherbehauptet, dass man angesichts gewisser Qualitätspresseberichte und -kommentare der letzten Monate in Sachen Schavan zumindest keinen Stilbruch zu beklagen hat.”
Wenn ich, bis vor einigen Jahren zufriedener Abonnent der FAZ, die FAZ und die anderen sogenannten Qualitätsmedien inzwischen überwiegend nur noch als “Journaille” sehen kann, hängt das mit der Haltung der FAZ und dieser Medien zur digitalen Revolution zusammen. Sie sind nicht im 21. Jahrhundert angekommen, sondern klammern sich an veraltete Konzepte. Statt ein tragfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln, wollen Sie die neuen Medien in alte Schläuche füllen. (Und kundenfreundlich war Ihr Vorgehen gewiss nicht, den Abonnenten vor einiger Zeit die Möglichkeit zu nehmen, die FAZ am gleichen Tag ohne Mehrkosten auch digital einzusehen.)
Das Netz und seine Feinde: Die FAZ wirbt unverhohlen für das unsägliche Leistungsschutzgesetz der Presseverleger, das ich bekämpfe. Sie missbrauchen Ihre Medienmacht, indem Sie vor allem digitalen Reaktionären das Wort geben. Während Archivalia sich als Sturmgeschütz für “Open Access” sieht, dürfen Roland Reuß und Uwe Jochum und deren Kumpane in Ihrer Zeitung Unsinn gegen Open Access schreiben. In meinem Buch “Urheberrechtsfibel” habe ich 2009 dafür plädiert, das geltende Urheberrecht durch eine tiefgreifende Reform an das digitale Zeitalter anzupassen. Die FAZ macht aber Stimmung gegen jede Änderung, die die Macht der Verwerter antasten könnte.
Vor dem Hintergrund meiner Abmahnung erweist sich die Tatsache, dass Sie einige Blogger auf Ihrer Website schreiben lassen und auch den einen oder anderen netzfreundlichen Artikel veröffentlichen, als bloßes Feigenblatt. Zu einem fairen Umgang mit Bloggern gehört auch, dass man nach Möglichkeit auf eine Abmahnung, also das Fordern einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zunächst verzichtet. Und man sollte immer bedenken, dass auch Blogger ebenso wie die traditionelle Presse an der Meinungsbildung der Öffentlichkeit mitwirken und ihnen ebenso wie der Presse das Grundrecht der Pressefreiheit, das immer wieder von den sogenannten Qualitätsmedien als hohes Gut gepriesen wird, zusteht. Damit verträgt es sich nicht, einen Blogger mit einer absurden Abmahnung zu überziehen, die ihn einschüchtern soll, die aber im Justitiariat von sagen wir SPIEGEL ONLINE allenfalls einen Lachkrampf auslösen würde.
Es ist genau dieser Einschüchterungseffekt, der mich so wütend macht. Ich wünsche mir natürlich nicht, für meine mitunter wirklich etwas harten Formulierungen in Archivalia und andernorts abgemahnt zu werden. Ich wünsche mir, dass man mit Augenmaß und Gelassenheit vorgeht, wenn ein Blogger (oder Internetautor) etwas schreibt, was einem nicht gefällt. Wer klug ist, bedenkt den Streisand-Effekt. Ich plädiere in Archivalia und als Mitarbeiter von Wissenschaftsblogs auf de.hypotheses.org und als Redaktionsmitglied dieses Blogportals dafür, dass Wissenschaftler bloggen sollen. Zugleich informiere ich - vor allem in einer Artikelreihe Blog & Recht in Archivalia - über rechtliche Rahmenbedingungen. Der Beitrag zu möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen und erster Hilfe bei Abmahnungen steht noch aus. Wie kann ich glaubhaft für das Bloggen werben, wenn die FAZ wegen einer solchen Nichtigkeit abmahnt? Nicht jeder ist so robust wie ich. Soll man zu Wissenschaftsskandalen wie der Causa Schavan und dem merkwürdigen Treiben der sogenannten Qualitätsjournalisten einschließlich Ihrer Mitarbeiterin Schmoll den Mund halten, weil man Angst davor hat, abgemahnt zu werden?
Nach dem Vorstehenden wird es Sie nicht überraschen, wenn ich einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit großer Gelassenheit entgegensehe.
Mit freundlichen Grüßen
KlausGraf - am Freitag, 22. März 2013, 04:15 - Rubrik: Archivrecht
"Der Bundesgerichtshof hat den vom Oberlandesgericht festgesetzten Gesamtvertrag nicht in allen Punkten gebilligt und die Sache daher zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Es sei zwar nicht zu beanstanden, dass der Gesamtvertrag einen Vorrang angemessener Angebote der Rechteinhaber und eine Erfassung und Abrechnung einzelner Nutzungen vorsehe. Das Oberlandesgericht habe jedoch nicht überzeugend begründet, weshalb es bei der Festlegung des zulässigen Nutzungsumfangs teilweise von den Regelungen abgewichen sei, die die Parteien im gleichfalls Sprachwerke betreffenden "Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts an Schulen" getroffen haben; danach sind unter "kleine Teile eines Werkes" maximal 12% eines Werkes, "Teile eines Werkes" maximal 25% eines Werkes (jedoch nicht mehr als 100 Seiten) und "Werke geringen Umfangs" Druckwerke mit maximal 25 Seiten zu verstehen.
Es erscheine auch nicht sachgerecht, die Vergütung für das öffentliche Zugänglichmachen von Sprachwerken an Hochschulen - entsprechend dem von der Beklagten mit anderen Verwertungsgesellschaften geschlossenen "Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken mit Ausnahme von Sprachwerken an Hochschulen" - nach dem Werk oder Werkteil und nicht nach der Zahl der Seiten des Druckwerks, nach Gruppengrößen und nicht nach der Zahl der Teilnehmer der Veranstaltung sowie degressiv und nicht linear zu bemessen. Nicht zu beanstanden sei allerdings, dass sich das Oberlandesgericht bei der Bemessung der Vergütung an der sogenannten Kopiervergütung orientiert habe, die aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrages vom 8. März 2007 für Vervielfältigungen nach § 54a Abs. 2 UrhG aF (jetzt § 54c UrhG) zu zahlen sei und 0,008 € (0,8 ct) pro Seite betrage.
Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet"
Kein Volltext bisher.
Es erscheine auch nicht sachgerecht, die Vergütung für das öffentliche Zugänglichmachen von Sprachwerken an Hochschulen - entsprechend dem von der Beklagten mit anderen Verwertungsgesellschaften geschlossenen "Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken mit Ausnahme von Sprachwerken an Hochschulen" - nach dem Werk oder Werkteil und nicht nach der Zahl der Seiten des Druckwerks, nach Gruppengrößen und nicht nach der Zahl der Teilnehmer der Veranstaltung sowie degressiv und nicht linear zu bemessen. Nicht zu beanstanden sei allerdings, dass sich das Oberlandesgericht bei der Bemessung der Vergütung an der sogenannten Kopiervergütung orientiert habe, die aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrages vom 8. März 2007 für Vervielfältigungen nach § 54a Abs. 2 UrhG aF (jetzt § 54c UrhG) zu zahlen sei und 0,008 € (0,8 ct) pro Seite betrage.
Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet"
Kein Volltext bisher.
KlausGraf - am Donnerstag, 21. März 2013, 18:51 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=26336 mit gewohnt sorgfältigen Nachweisen
Siehe auch
http://archivalia.tumblr.com/post/45865416398/supreme-court-rules-in-kirtsaeng-v-wiley-first-sale
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/165211023/ (mit ausführlicher Stellungnahme zum Problem der Erschöpfung des Verbreitungsrechts außerhalb der EU)
Siehe auch
http://archivalia.tumblr.com/post/45865416398/supreme-court-rules-in-kirtsaeng-v-wiley-first-sale
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/165211023/ (mit ausführlicher Stellungnahme zum Problem der Erschöpfung des Verbreitungsrechts außerhalb der EU)
KlausGraf - am Mittwoch, 20. März 2013, 23:28 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme-BMJ-UrhG_2013-3-15-def1.pdf
Via
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Max-Planck-Institut-kritisiert-geplante-Urheberrechtsreform-1826094.html
Kritisiert wird deutlich die "green road" of Open Access und der Glauben an Repositorien.
Via
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Max-Planck-Institut-kritisiert-geplante-Urheberrechtsreform-1826094.html
Kritisiert wird deutlich die "green road" of Open Access und der Glauben an Repositorien.
KlausGraf - am Dienstag, 19. März 2013, 21:01 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.librarian.net/stax/4058/lacma-launches-new-collection-site-with-20k-public-domain-images/
http://lacma.wordpress.com/2013/03/14/what-do-cats-have-to-do-with-it-welcome-to-our-new-collections-website/
"Why would a museum give away images of its art? As Michael Govan often says, it’s because our mission is to care for and share those works of art with the broadest possible public. The logical, radical extension of that is to open up our treasure trove of images. "
Die Terms of use https://www.lacma.org/about/contact-us/terms-use sind so unklar, dass ich sie erst beim zweiten Lesen verstanden habe. Wenn Content gekennzeichnet ist mit "Public Domain High Resolution Image Available", verzichtet das Museum offenkundig auch auf das ihm zustehende Urheberrecht (US: Copyright) an Reproduktionen von 3-D-Vorlagen. Für Nutzer gilt hier nur die Verpflichtung zur Quellenangabe: "Users should cite the author/artist and source of the Public Domain High Resolution images as they would material from any printed or other work, and citation should include the URL www.lacma.org in addition to all other proprietary notices, if any, provided with the Public Domain High Resolution images." Das "should" deutet an, dass das Museum wohl nicht gegen Verstöße vorgehen wird. Anderer Content, nämlich der Protected Content (wozu auch Public-Domain-Werke gehören können), darf nur für nichtkommerzielle persönliche Zwecke genutzt werden.

http://lacma.wordpress.com/2013/03/14/what-do-cats-have-to-do-with-it-welcome-to-our-new-collections-website/
"Why would a museum give away images of its art? As Michael Govan often says, it’s because our mission is to care for and share those works of art with the broadest possible public. The logical, radical extension of that is to open up our treasure trove of images. "
Die Terms of use https://www.lacma.org/about/contact-us/terms-use sind so unklar, dass ich sie erst beim zweiten Lesen verstanden habe. Wenn Content gekennzeichnet ist mit "Public Domain High Resolution Image Available", verzichtet das Museum offenkundig auch auf das ihm zustehende Urheberrecht (US: Copyright) an Reproduktionen von 3-D-Vorlagen. Für Nutzer gilt hier nur die Verpflichtung zur Quellenangabe: "Users should cite the author/artist and source of the Public Domain High Resolution images as they would material from any printed or other work, and citation should include the URL www.lacma.org in addition to all other proprietary notices, if any, provided with the Public Domain High Resolution images." Das "should" deutet an, dass das Museum wohl nicht gegen Verstöße vorgehen wird. Anderer Content, nämlich der Protected Content (wozu auch Public-Domain-Werke gehören können), darf nur für nichtkommerzielle persönliche Zwecke genutzt werden.
KlausGraf - am Dienstag, 19. März 2013, 20:12 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.derwesten.de/politik/polizei-nimmt-nrw-piraten-fest-weil-er-laden-logo-fotografierte-id7741605.html
http://www1.wdr.de/themen/panorama/fotografierenhauptbahnhof102.html
http://www.internet-law.de/2013/03/das-fotografieren-im-offentlichen-raum-ist-gefahrlich.html
http://www.pottblog.de/2013/03/19/bundespolizei-setzt-im-kolner-hauptbahnhof-landtagsabgeordneten-der-piratenpartei-fest-weil-er-einen-rewe-to-go-laden-fotografiert-hat/
Unglaublich!
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
http://archiv.twoday.net/stories/5262563/

http://www1.wdr.de/themen/panorama/fotografierenhauptbahnhof102.html
http://www.internet-law.de/2013/03/das-fotografieren-im-offentlichen-raum-ist-gefahrlich.html
http://www.pottblog.de/2013/03/19/bundespolizei-setzt-im-kolner-hauptbahnhof-landtagsabgeordneten-der-piratenpartei-fest-weil-er-einen-rewe-to-go-laden-fotografiert-hat/
Unglaublich!
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
http://archiv.twoday.net/stories/5262563/

KlausGraf - am Dienstag, 19. März 2013, 19:27 - Rubrik: Archivrecht
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"Online-Piraterie hat einer EU-Untersuchung zufolge keine negativen Auswirkungen auf den digitalen Absatz von Musik. Das legt eine aktuelle Studie (PDF-Datei) vom Institute for Prospect Technological Studies (IPTS) nahe, das zum Wissenschaftsdienst der EU-Kommission gehört. Für die Studie wurde das Browsingverhalten von über 16.000 Personen aus Europa herangezogen und statistisch ausgewertet.
So würden die Verbraucher keineswegs illegale Downloads als Ersatz zum legalen Musikerwerb sehen, betonen die Forscher. Zudem könne man bei musikinteressierten Nutzern sogar einen leicht positiven Effekt herauslesen"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Studie-Online-Piraterie-schadet-dem-digitalen-Musikabsatz-nicht-1825271.html
So würden die Verbraucher keineswegs illegale Downloads als Ersatz zum legalen Musikerwerb sehen, betonen die Forscher. Zudem könne man bei musikinteressierten Nutzern sogar einen leicht positiven Effekt herauslesen"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Studie-Online-Piraterie-schadet-dem-digitalen-Musikabsatz-nicht-1825271.html
KlausGraf - am Montag, 18. März 2013, 23:12 - Rubrik: Archivrecht
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http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Urheberrechtsfragen&oldid=115545956#Bildrechte_bei_Archivfotos
Siehe dazu auch
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/1790/
Siehe dazu auch
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/1790/
KlausGraf - am Montag, 18. März 2013, 17:21 - Rubrik: Archivrecht