Archivrecht
Heute zurück aus Prag, eine kurze Wasserstandsmeldung zu meiner Abmahnung:
http://archiv.twoday.net/stories/326202963/
Vielen Dank für die große Solidarität, Weiterverbreiten ist nach wie vor gern gesehen.
Ich war am Mittwoch etwas unter Zeitdruck, daher erklären sich unter anderem die Tippfehler in meiner Meldung. Vom Schreiben der FAZ (1 Seite plus 8 Zeilen auf S. 2 plus vorformulierte Unterlassungserklärung) habe ich aber alles Wesentliche mitgeteilt.
Gerichtet ist das Einschreiben an "Herrn Professor Dr. Klaus Graf", was ja ausweislich des IMPRESSUMs falsch ist. Diejenigen, die das Impressum im MENU rechts nicht ausfindig machen können, könnten doch wenigstens die Intelligenz besitzen, mit Strg-F zu suchen.
Unterzeichnet ist das Schreiben der Geschäftsführung/Justitiariat vom 8. März 2013 vom Geschäftsführer Dr. Roland Gerschermann und Justitiar Dr. Simon Haug.
Die Absender "erlauben" sich, mir wg. meines Blogeintrags vom 3. Februar zu schreiben. Zitiert wird meine Formulierung "Schavan-Freundin Heike Schmoll unkt in der FAZ". Darüber hinaus wird die Linksetzung auf http://causaschavan.wordpress.com angeführt ("auf dem u.a. die Vorwürfe erhoben werden, Frau Dr. Schmoll sei die Lebenspartnerin von Frau Schavan").
Nun der genaue Wortlaut der Anschuldigung:
"Diese von Ihnen verbreitete Unterstellung, Frau Dr. Schmoll sei die Freundin oder die Lebensgefährtin von Frau Schavan ist nicht nur falsch, sondern erfüllt auch den Tatbestand der üblen Nachrede. Sie dient alleine der Schmähung des Ansehens von Frau Dr. Schmoll und beabsichtigt Frau Dr. Schmoll als Jounalistin herabzuwürdigen. Frau Dr. Schmoll ist weder die Lebensgefährtin noch die Freundin von Frau Schavan".
Da Grund zur Annahme bestehe, dass ich weiterhin die unwahre Unterstellung verbreiten werde, fordert man mich "namens der Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH sowie namens und im Auftrag von Frau Dr. Schmoll" auf, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zwar spätestens bis 22. März 2013, sonst werde man ohne weitere Ankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
In der Unterlassungserklärung soll ich mich bei einer Vertragsstrafe von 5001 Euro gegenüber der FAZ und Frau Schmoll verpflichten, nicht zu verbreiten und zu veröffentlichen, "dass Frau Dr. Heike Schmoll die Freundin und/ oder die Lebensgefährtin von Frau Annette Schavan sei".
Eine Kostennote war nicht beigefügt. Meinen Anwalt habe ich noch nicht konsultiert, es aber nächste Woche noch vor. Wenn ich Geld brauche, werde ich mich melden. Eigentlich sehe ich die Sache sehr gelassen, da die Anschuldigung doch völlig hanebüchen ist.
Bis 5000 Euro Streitwert wird vor dem Amtsgericht verhandelt. Die Vertragsstrafe soll mich also vor ein Landgericht (beliebt ist bei solchen Fällen: Hamburg) zerren, bei dem Anwaltszwang besteht. Wer zu Unrecht abgemahnt wird, bleibt regelmäßig auf seinen eigenen Kosten sitzen:
http://www.rettet-das-internet.de/interview_sewoma.htm#kostenerstattung
Ich tendiere dazu, KEINE Unterlassungserklärung abzugeben oder aber eine, die sich nur auf die Eigenschaft als Lebensgefährtin bezieht, bei erheblich reduzierter Vertragsstrafe (50 Euro?). Aber eigentlich müsste eine eidesstaattliche Erklärung von Frau Schmoll gefordert werden.
In der Besprechung des Falls in der Blogosphäre (die traditionellen Medien schweigen sich natürlich aus) wurde mehrfach betont, dass nicht causaschavan. wordpress.com, sondern ein anderes, von mir nicht verlinktes Blog die Behauptung aufgestellt hat, Schmoll sei die Lebensgefährtin von Schavan.
Meine Position hat sich seit Mittwoch nicht geändert. Durch die doch recht große Resonanz meines Blogbeitrags wissen jetzt erheblich mehr Leute von dem Gerücht (Streisand-Effekt).
Interessant ist die Vorgeschichte der Abmahnung, die auf die Causa Stralsund zurückgeht, als Frau Schmoll Kontakt zu mir suchte. Für diejenigen, die es nicht mitbekommen haben: Ich deckte letzten Herbst die Verscherbelung der Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv Stralsund auf. FAZ-Edelfeder Schmoll schrieb darüber in der FAZ am 10. November 2012 einen guten Artikel:
http://archiv.twoday.net/stories/202637191/
Am 7. November hatte sie mich über meine Freiburger Mail um einen Anruf gebeten ("Sehr geehrter Herr Dr. Graf", nicht etwa Professor).
Was ich am gleichen Tag in INETBIB schrieb, hat Schmoll offenkundig nicht gefallen:
FAZ-Edelfeder Dr. theol. h.c. Heike Schmoll, laut Wikipedia
Trägerin des Deutschen Sprachpreises, von der
Bildungsredaktion recherchiert ebenfalls ("für Umbruch
Sonntag") und bat um ein Telefonat. Am Montag wimmelte mich
Frau Regina Mönch dort noch ab, sie müsse im Lauf der Woche
erstmal prüfen, ob ein Externer etwas schreiben dürfe, man
sei verdonnert, möglichst alles selber zu machen.
Die Ostseezeitung liess sich ausführlich von mir
informieren, nach Erstellung des Artikels ignorierte sie
aber die Bitte um Mitteilung der Antwort der Stadt und des
erschienenen Artikels. Es ist nicht das erste Mal, dass ich
mitbekomme, wie Journalisten sich unfair gegenüber
Informanten verhalten, nachdem sie diese benutzt haben.
Eine dpa-Korrespondentin rief mich heute an, war aber nicht
mal in der Lage, zuvor alle relevanten Archivalia-Beiträge
zu sichten. Sie habe ein Lesezeichen auf Archivalia
gesetzt, das sich aber nicht aktualisiert habe. Hm.
Soviel zum Thema Qualitätsjournalismus in deutschen Landen.
Da bin ich doch eigentlich ganz froh, als Blogger so walten
und schalten zu können, wie es mir passt, wenngleich ich
durchaus eingestehe, dass mir die Aussicht, voraussichtlich
nie mehr etwas fuer die FAZ schreiben zu koennen, nicht
unbedingt gefaellt. Aber die Zeiten wandeln sich, und die
grossen alten Kuehe des Pressewesens aendern nun mal auch
ihre Fleckung.
Zur Erinnerung: Ich hatte zwei Artikel in der FAZ, beide zu
Kulturgutverlusten bei historischen Sammlungen:
am 5. Juli 2002 zur NEKB:
http://archiv.twoday.net/stories/2804757/
am 21. Februar 2007 zu den Eichstaetter Kapuzinerbuechern
http://archiv.twoday.net/stories/3344981/
Schmoll regierte per Mail noch am gleichen Tag:
"würden Sie bitte zwischen Feuilletonredaktion (Mönch) und Politik unterscheiden?"
Auf meine Einrede hin wurde sie unfreundlich:
"Weil Sie Kausalitäten herstellen, die keine sind: ich wußte weder von Ihrem Anruf noch von Ihrem Textangebot, weil ich im Ressort Politik für Bildung zuständig bin, das Feuilleton macht seine eigene Planung. Niemand hat gesagt, Sie könnten nicht mehr für die FAZ schreiben, alles von Ihnen frei erfunden."
Dazu stelle ich fest: Ich habe weder eine Kausalität hergestellt noch etwas frei erfunden.
Richtig ist: Frau Mönch hat mir eine Rückmeldung, ob mein Artikelangebot angenommen werden könne, telefonisch noch für die gleiche Woche in Aussicht gestellt, die aber nie erfolgt ist. Wenn Frau Schmoll nichts von dem Angebot an Frau Mönch wusste, würden weniger diplomatisch veranlagte Gemüter als ich von einem Sauladen FAZ sprechen, wo die Rechte nicht weiß, was die Linke tut - und das bei einem sehr brisanten Thema, wo der naive Außenstehende sich denkt, dass Feuilleton und Politik sich selbstverständlich abstimmen. Wer meine Sätze oben auch nur oberflächlich liest, sieht nichts von der Herstellung einer Kausalität und meine Prognose "die Aussicht, voraussichtlich nie mehr etwas fuer die FAZ schreiben zu koennen" ist auch keine Tatsachenbehauptung, man habe einen Bann über mich ausgesprochen.
Ich habe das so ausführlich dokumentiert, weil daraus klar hervorgeht, dass Frau Schmoll, die laut Wikipedia nur einen theologischen Ehrendoktor, aber keine ordentliche Promotion hat, offenkundig dazu neigt, Äußerungen, die ihr nicht gefallen, manipulativ zu verdrehen.
Ich hatte übrigens noch beim Bildungsressort angerufen und meine Telefonnummer für Frau Schmoll hinterlegt, aber nach unserem Mailwechsel hatte sie zu einem Gespräch anscheinend keine Lust mehr.
Halten wir zudem fest: Frau Schmoll war dieses Blog Archivalia und sein damaliger Einfluss in Sachen Stralsund gut bekannt. Von daher ist es rätselhaft, wie sie annehmen konnte, ich würde mich von einer von den meisten Stimmen als haltlos eingeschätzten Abmahnung einschüchtern lassen. Statt darauf zu bauen, dass so gut wie niemand die Verdächtigung, Schmoll sei die Lebensgefährtin von Schavan, zur Kenntnis genommen hat, nimmt sie einen kleinen Shitstorm in Kauf, der genau dieses Gerücht einem Teil der Netzgemeinde erst zugänglich macht.
Siehe übrigens auch http://goo.gl/Vs5Lp
Sobald sich etwas Neues ergibt, werde ich hier informieren.
Stay Tuned for the Next Episode ...
Bitte nach wie vor die Meldung der Abmahnung weiterverbreiten!
Liste der mir bekannt gewordenen bisherigen Meldungen und Diskussionen (ohne Twitter):
A) Von mir subjektiv als besonders wichtige Beiträge eingeschätzt:
http://schmalenstroer.net/blog/2013/03/abmahnung-fur-klaus-graf-in-der-causa-schavan/
https://causaschavan.wordpress.com/2013/03/13/beziehungskiste-oder-was-der-blogger-klaus-graf-in-sachen-schavan-unterlassen-soll/
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/03/13/faz-mahnt-unter-vorwand-missliebige-blogger-ab/
http://www.internet-law.de/2013/03/faz-mahnt-blogger-ab.html (RA Stadler: "Die Geschichte klingt für einen Außenstehenden – auch einen Juristen wie mich – eher nach einer Farce als nach einer ernsthaften Abmahnung.")
Einflussreiches Blog, etliche Übernahmen durch andere Blogs.
http://anneschuessler.com/2013/03/16/anne-erklart-das-internet-der-streisand-effekt/
B) Weitere Beiträge, weitgehend ungeordnet
http://rivva.de/189523363 (Nachweise, auch von Tweets)
[weitere Rivva-Links listet:
https://twitter.com/Erbloggtes/status/312534092136734720 ]
http://meedia.de/nc/internet/beziehungsstress-faz-mahnt-blogger-ab/2013/03/15.html (als Quelle in Google News vertreten)
http://blog.schockwellenreiter.de/2013/03/20130313.html#p05
http://www.wissenswerkstatt.net/2013/03/15/irrlichternde-juristen-bei-der-faz-laecherliche-abmahnung-des-bloggers-klaus-graf/
http://www.tiuz.de/faz-mahnt-meinungsauserung-ab/
http://www.stilstand.de/oh-gott-oh-gott/
http://www.turi2.de/2013/03/15/heute2-big-brother-dapd-wdr-15631561/
http://blah.tamagothi.de/2013/03/15/abmahnjuratroll-des-tages-ist-die-frankfurter-al/
http://chatatkins.blogger.de/stories/2222955/
http://gerechtigkeits.blog.de/2013/03/16/neigungen-anette-schavan-15633548/
http://www.burks.de/burksblog/2013/03/16/schavan-freunde-abmahnung-durchgefuhrt
http://webnews.pro/plagiate/lasst-ihr-ihren-doktortitel.html
http://www.abzocknews.de/2013/03/15/faz-mahnt-blogger-ab/#more-104863
http://www.feuerwaechter.org/2013/03/blogabmahnung-starcon-mag-keine-kritik-an-seinen-sternenlicht-juwelen/#more-3676
http://travelinks.tumblr.com/post/45422065296/faz-mahnt-blogger-ab
http://jfnet.wordpress.com/2013/03/16/faz-mahnt-blogger-ab/
http://scienceblogs.de/geograffitico/2013/03/14/rechtsschutz-initiative-fur-blogger/ (nur Kommentare)
http://www.gamestar.de/community/gspinboard/showthread.php?p=15434691
https://plus.google.com/u/0/103671081186471128874/posts/5LAK8zdcBUj
https://plus.google.com/115799574439693399323/posts/LTLUHTNiJEY
Nachträge nach Ersterstellung dieses Artikels:
http://post-von-horn.de/2013/03/15/papst-behorden-eu-guttenberg-blogs-arbeit/
http://hinterwaldwelt.blogspot.de/2013/03/ins-knie.html
http://rebellmarkt.blogger.de/stories/2223082/#2223094
http://blog.fefe.de/?ts=afbc3e4b
http://www.neunetz.com/2013/03/16/aktuelles-16-marz-2013/
http://www.heinrichplatz.tv/?p=10073
http://rattenschaden.blogspot.de/2013/03/links-und-rechts-15032013.html
http://www.mybasti.de/wir-sind-auserirdische-faz-vs-blogger-wunderlist-plugin
http://www.literaturasyl.de/politik/abmahnung-wegen-schavan-freundin/
http://comments.gmane.org/gmane.culture.libraries.inetbib/23339 Beitrag und Korrektur von mir in INETBIB
http://log.netbib.de/archives/2013/03/17/groses-kino-faz-mahnt-archivalia-ab/ Beitrag von mir in netbib
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/03/17/schavan-freundschaftsblattchen-faz-sah-journalistische-herabwurdigung-schmolls/ nimmt auf diesen Beitrag in Archivalia Bezug
18.3.
http://infobib.de/blog/2013/03/18/faz-attackiert-archivaliafreie-rede/
http://todamax.kicks-ass.net/2013/faz-mahnt-blogger-ab/ (veröffentlicht 14.3.)
http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/03/wochenspiegle-fuer-die-11-kw-das-war/ (veröffentlicht 17.3.)
19.3.
http://www.scinoptica.com/pages/topics/streisand-im-getriebe-der-faz.php
http://fellowpassenger.de/2013/03/19/ratselraten-in-abmahnistan/
http://irights.info/wochenruckblick-piratebay-urteil-abmahndeckelun-dj-tarif/13024 (18.3.)
http://matthias-mader.de/publizistik/netzfunde-der-letzten-tage/ (14.3.)
21.3.
http://www.telemedicus.info/article/2544-Wochenrueckblick-Pirate-Bay,-Germanys-Gold,-GEMA.html (17.3.)
22.3.
Ich gebe die Unterlassungserklärung NICHT ab.
http://archiv.twoday.net/stories/326207397/
23.3.
http://rivva.de/190511834 mit weiteren Nachweisen
24.3.
http://archiv.twoday.net/stories/326525167/ mit weiteren Nachweisen
Barbra Streisand 1962, Namensgeberin des Streisand-Effekts
http://archiv.twoday.net/stories/326202963/
Vielen Dank für die große Solidarität, Weiterverbreiten ist nach wie vor gern gesehen.
Ich war am Mittwoch etwas unter Zeitdruck, daher erklären sich unter anderem die Tippfehler in meiner Meldung. Vom Schreiben der FAZ (1 Seite plus 8 Zeilen auf S. 2 plus vorformulierte Unterlassungserklärung) habe ich aber alles Wesentliche mitgeteilt.
Gerichtet ist das Einschreiben an "Herrn Professor Dr. Klaus Graf", was ja ausweislich des IMPRESSUMs falsch ist. Diejenigen, die das Impressum im MENU rechts nicht ausfindig machen können, könnten doch wenigstens die Intelligenz besitzen, mit Strg-F zu suchen.
Unterzeichnet ist das Schreiben der Geschäftsführung/Justitiariat vom 8. März 2013 vom Geschäftsführer Dr. Roland Gerschermann und Justitiar Dr. Simon Haug.
Die Absender "erlauben" sich, mir wg. meines Blogeintrags vom 3. Februar zu schreiben. Zitiert wird meine Formulierung "Schavan-Freundin Heike Schmoll unkt in der FAZ". Darüber hinaus wird die Linksetzung auf http://causaschavan.wordpress.com angeführt ("auf dem u.a. die Vorwürfe erhoben werden, Frau Dr. Schmoll sei die Lebenspartnerin von Frau Schavan").
Nun der genaue Wortlaut der Anschuldigung:
"Diese von Ihnen verbreitete Unterstellung, Frau Dr. Schmoll sei die Freundin oder die Lebensgefährtin von Frau Schavan ist nicht nur falsch, sondern erfüllt auch den Tatbestand der üblen Nachrede. Sie dient alleine der Schmähung des Ansehens von Frau Dr. Schmoll und beabsichtigt Frau Dr. Schmoll als Jounalistin herabzuwürdigen. Frau Dr. Schmoll ist weder die Lebensgefährtin noch die Freundin von Frau Schavan".
Da Grund zur Annahme bestehe, dass ich weiterhin die unwahre Unterstellung verbreiten werde, fordert man mich "namens der Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH sowie namens und im Auftrag von Frau Dr. Schmoll" auf, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zwar spätestens bis 22. März 2013, sonst werde man ohne weitere Ankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
In der Unterlassungserklärung soll ich mich bei einer Vertragsstrafe von 5001 Euro gegenüber der FAZ und Frau Schmoll verpflichten, nicht zu verbreiten und zu veröffentlichen, "dass Frau Dr. Heike Schmoll die Freundin und/ oder die Lebensgefährtin von Frau Annette Schavan sei".
Eine Kostennote war nicht beigefügt. Meinen Anwalt habe ich noch nicht konsultiert, es aber nächste Woche noch vor. Wenn ich Geld brauche, werde ich mich melden. Eigentlich sehe ich die Sache sehr gelassen, da die Anschuldigung doch völlig hanebüchen ist.
Bis 5000 Euro Streitwert wird vor dem Amtsgericht verhandelt. Die Vertragsstrafe soll mich also vor ein Landgericht (beliebt ist bei solchen Fällen: Hamburg) zerren, bei dem Anwaltszwang besteht. Wer zu Unrecht abgemahnt wird, bleibt regelmäßig auf seinen eigenen Kosten sitzen:
http://www.rettet-das-internet.de/interview_sewoma.htm#kostenerstattung
Ich tendiere dazu, KEINE Unterlassungserklärung abzugeben oder aber eine, die sich nur auf die Eigenschaft als Lebensgefährtin bezieht, bei erheblich reduzierter Vertragsstrafe (50 Euro?). Aber eigentlich müsste eine eidesstaattliche Erklärung von Frau Schmoll gefordert werden.
In der Besprechung des Falls in der Blogosphäre (die traditionellen Medien schweigen sich natürlich aus) wurde mehrfach betont, dass nicht causaschavan. wordpress.com, sondern ein anderes, von mir nicht verlinktes Blog die Behauptung aufgestellt hat, Schmoll sei die Lebensgefährtin von Schavan.
Meine Position hat sich seit Mittwoch nicht geändert. Durch die doch recht große Resonanz meines Blogbeitrags wissen jetzt erheblich mehr Leute von dem Gerücht (Streisand-Effekt).
Interessant ist die Vorgeschichte der Abmahnung, die auf die Causa Stralsund zurückgeht, als Frau Schmoll Kontakt zu mir suchte. Für diejenigen, die es nicht mitbekommen haben: Ich deckte letzten Herbst die Verscherbelung der Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv Stralsund auf. FAZ-Edelfeder Schmoll schrieb darüber in der FAZ am 10. November 2012 einen guten Artikel:
http://archiv.twoday.net/stories/202637191/
Am 7. November hatte sie mich über meine Freiburger Mail um einen Anruf gebeten ("Sehr geehrter Herr Dr. Graf", nicht etwa Professor).
Was ich am gleichen Tag in INETBIB schrieb, hat Schmoll offenkundig nicht gefallen:
FAZ-Edelfeder Dr. theol. h.c. Heike Schmoll, laut Wikipedia
Trägerin des Deutschen Sprachpreises, von der
Bildungsredaktion recherchiert ebenfalls ("für Umbruch
Sonntag") und bat um ein Telefonat. Am Montag wimmelte mich
Frau Regina Mönch dort noch ab, sie müsse im Lauf der Woche
erstmal prüfen, ob ein Externer etwas schreiben dürfe, man
sei verdonnert, möglichst alles selber zu machen.
Die Ostseezeitung liess sich ausführlich von mir
informieren, nach Erstellung des Artikels ignorierte sie
aber die Bitte um Mitteilung der Antwort der Stadt und des
erschienenen Artikels. Es ist nicht das erste Mal, dass ich
mitbekomme, wie Journalisten sich unfair gegenüber
Informanten verhalten, nachdem sie diese benutzt haben.
Eine dpa-Korrespondentin rief mich heute an, war aber nicht
mal in der Lage, zuvor alle relevanten Archivalia-Beiträge
zu sichten. Sie habe ein Lesezeichen auf Archivalia
gesetzt, das sich aber nicht aktualisiert habe. Hm.
Soviel zum Thema Qualitätsjournalismus in deutschen Landen.
Da bin ich doch eigentlich ganz froh, als Blogger so walten
und schalten zu können, wie es mir passt, wenngleich ich
durchaus eingestehe, dass mir die Aussicht, voraussichtlich
nie mehr etwas fuer die FAZ schreiben zu koennen, nicht
unbedingt gefaellt. Aber die Zeiten wandeln sich, und die
grossen alten Kuehe des Pressewesens aendern nun mal auch
ihre Fleckung.
Zur Erinnerung: Ich hatte zwei Artikel in der FAZ, beide zu
Kulturgutverlusten bei historischen Sammlungen:
am 5. Juli 2002 zur NEKB:
http://archiv.twoday.net/stories/2804757/
am 21. Februar 2007 zu den Eichstaetter Kapuzinerbuechern
http://archiv.twoday.net/stories/3344981/
Schmoll regierte per Mail noch am gleichen Tag:
"würden Sie bitte zwischen Feuilletonredaktion (Mönch) und Politik unterscheiden?"
Auf meine Einrede hin wurde sie unfreundlich:
"Weil Sie Kausalitäten herstellen, die keine sind: ich wußte weder von Ihrem Anruf noch von Ihrem Textangebot, weil ich im Ressort Politik für Bildung zuständig bin, das Feuilleton macht seine eigene Planung. Niemand hat gesagt, Sie könnten nicht mehr für die FAZ schreiben, alles von Ihnen frei erfunden."
Dazu stelle ich fest: Ich habe weder eine Kausalität hergestellt noch etwas frei erfunden.
Richtig ist: Frau Mönch hat mir eine Rückmeldung, ob mein Artikelangebot angenommen werden könne, telefonisch noch für die gleiche Woche in Aussicht gestellt, die aber nie erfolgt ist. Wenn Frau Schmoll nichts von dem Angebot an Frau Mönch wusste, würden weniger diplomatisch veranlagte Gemüter als ich von einem Sauladen FAZ sprechen, wo die Rechte nicht weiß, was die Linke tut - und das bei einem sehr brisanten Thema, wo der naive Außenstehende sich denkt, dass Feuilleton und Politik sich selbstverständlich abstimmen. Wer meine Sätze oben auch nur oberflächlich liest, sieht nichts von der Herstellung einer Kausalität und meine Prognose "die Aussicht, voraussichtlich nie mehr etwas fuer die FAZ schreiben zu koennen" ist auch keine Tatsachenbehauptung, man habe einen Bann über mich ausgesprochen.
Ich habe das so ausführlich dokumentiert, weil daraus klar hervorgeht, dass Frau Schmoll, die laut Wikipedia nur einen theologischen Ehrendoktor, aber keine ordentliche Promotion hat, offenkundig dazu neigt, Äußerungen, die ihr nicht gefallen, manipulativ zu verdrehen.
Ich hatte übrigens noch beim Bildungsressort angerufen und meine Telefonnummer für Frau Schmoll hinterlegt, aber nach unserem Mailwechsel hatte sie zu einem Gespräch anscheinend keine Lust mehr.
Halten wir zudem fest: Frau Schmoll war dieses Blog Archivalia und sein damaliger Einfluss in Sachen Stralsund gut bekannt. Von daher ist es rätselhaft, wie sie annehmen konnte, ich würde mich von einer von den meisten Stimmen als haltlos eingeschätzten Abmahnung einschüchtern lassen. Statt darauf zu bauen, dass so gut wie niemand die Verdächtigung, Schmoll sei die Lebensgefährtin von Schavan, zur Kenntnis genommen hat, nimmt sie einen kleinen Shitstorm in Kauf, der genau dieses Gerücht einem Teil der Netzgemeinde erst zugänglich macht.
Siehe übrigens auch http://goo.gl/Vs5Lp
Sobald sich etwas Neues ergibt, werde ich hier informieren.
Stay Tuned for the Next Episode ...
Bitte nach wie vor die Meldung der Abmahnung weiterverbreiten!
Liste der mir bekannt gewordenen bisherigen Meldungen und Diskussionen (ohne Twitter):
A) Von mir subjektiv als besonders wichtige Beiträge eingeschätzt:
http://schmalenstroer.net/blog/2013/03/abmahnung-fur-klaus-graf-in-der-causa-schavan/
https://causaschavan.wordpress.com/2013/03/13/beziehungskiste-oder-was-der-blogger-klaus-graf-in-sachen-schavan-unterlassen-soll/
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/03/13/faz-mahnt-unter-vorwand-missliebige-blogger-ab/
http://www.internet-law.de/2013/03/faz-mahnt-blogger-ab.html (RA Stadler: "Die Geschichte klingt für einen Außenstehenden – auch einen Juristen wie mich – eher nach einer Farce als nach einer ernsthaften Abmahnung.")
Einflussreiches Blog, etliche Übernahmen durch andere Blogs.
http://anneschuessler.com/2013/03/16/anne-erklart-das-internet-der-streisand-effekt/
B) Weitere Beiträge, weitgehend ungeordnet
http://rivva.de/189523363 (Nachweise, auch von Tweets)
[weitere Rivva-Links listet:
https://twitter.com/Erbloggtes/status/312534092136734720 ]
http://meedia.de/nc/internet/beziehungsstress-faz-mahnt-blogger-ab/2013/03/15.html (als Quelle in Google News vertreten)
http://blog.schockwellenreiter.de/2013/03/20130313.html#p05
http://www.wissenswerkstatt.net/2013/03/15/irrlichternde-juristen-bei-der-faz-laecherliche-abmahnung-des-bloggers-klaus-graf/
http://www.tiuz.de/faz-mahnt-meinungsauserung-ab/
http://www.stilstand.de/oh-gott-oh-gott/
http://www.turi2.de/2013/03/15/heute2-big-brother-dapd-wdr-15631561/
http://blah.tamagothi.de/2013/03/15/abmahnjuratroll-des-tages-ist-die-frankfurter-al/
http://chatatkins.blogger.de/stories/2222955/
http://gerechtigkeits.blog.de/2013/03/16/neigungen-anette-schavan-15633548/
http://www.burks.de/burksblog/2013/03/16/schavan-freunde-abmahnung-durchgefuhrt
http://webnews.pro/plagiate/lasst-ihr-ihren-doktortitel.html
http://www.abzocknews.de/2013/03/15/faz-mahnt-blogger-ab/#more-104863
http://www.feuerwaechter.org/2013/03/blogabmahnung-starcon-mag-keine-kritik-an-seinen-sternenlicht-juwelen/#more-3676
http://travelinks.tumblr.com/post/45422065296/faz-mahnt-blogger-ab
http://jfnet.wordpress.com/2013/03/16/faz-mahnt-blogger-ab/
http://scienceblogs.de/geograffitico/2013/03/14/rechtsschutz-initiative-fur-blogger/ (nur Kommentare)
http://www.gamestar.de/community/gspinboard/showthread.php?p=15434691
https://plus.google.com/u/0/103671081186471128874/posts/5LAK8zdcBUj
https://plus.google.com/115799574439693399323/posts/LTLUHTNiJEY
Nachträge nach Ersterstellung dieses Artikels:
http://post-von-horn.de/2013/03/15/papst-behorden-eu-guttenberg-blogs-arbeit/
http://hinterwaldwelt.blogspot.de/2013/03/ins-knie.html
http://rebellmarkt.blogger.de/stories/2223082/#2223094
http://blog.fefe.de/?ts=afbc3e4b
http://www.neunetz.com/2013/03/16/aktuelles-16-marz-2013/
http://www.heinrichplatz.tv/?p=10073
http://rattenschaden.blogspot.de/2013/03/links-und-rechts-15032013.html
http://www.mybasti.de/wir-sind-auserirdische-faz-vs-blogger-wunderlist-plugin
http://www.literaturasyl.de/politik/abmahnung-wegen-schavan-freundin/
http://comments.gmane.org/gmane.culture.libraries.inetbib/23339 Beitrag und Korrektur von mir in INETBIB
http://log.netbib.de/archives/2013/03/17/groses-kino-faz-mahnt-archivalia-ab/ Beitrag von mir in netbib
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/03/17/schavan-freundschaftsblattchen-faz-sah-journalistische-herabwurdigung-schmolls/ nimmt auf diesen Beitrag in Archivalia Bezug
18.3.
http://infobib.de/blog/2013/03/18/faz-attackiert-archivaliafreie-rede/
http://todamax.kicks-ass.net/2013/faz-mahnt-blogger-ab/ (veröffentlicht 14.3.)
http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/03/wochenspiegle-fuer-die-11-kw-das-war/ (veröffentlicht 17.3.)
19.3.
http://www.scinoptica.com/pages/topics/streisand-im-getriebe-der-faz.php
http://fellowpassenger.de/2013/03/19/ratselraten-in-abmahnistan/
http://irights.info/wochenruckblick-piratebay-urteil-abmahndeckelun-dj-tarif/13024 (18.3.)
http://matthias-mader.de/publizistik/netzfunde-der-letzten-tage/ (14.3.)
21.3.
http://www.telemedicus.info/article/2544-Wochenrueckblick-Pirate-Bay,-Germanys-Gold,-GEMA.html (17.3.)
22.3.
Ich gebe die Unterlassungserklärung NICHT ab.
http://archiv.twoday.net/stories/326207397/
23.3.
http://rivva.de/190511834 mit weiteren Nachweisen
24.3.
http://archiv.twoday.net/stories/326525167/ mit weiteren Nachweisen

KlausGraf - am Samstag, 16. März 2013, 23:05 - Rubrik: Archivrecht
Pauser macht im Vöbblog zwar auf die neu gestaltete Website
http://www.ajbd.de/
aufmerksam, versäumt aber eigenartigerweise, die höchst erfreuliche Tatsache zu vermelden, dass die Firma Makrolog ein kostenloses Archiv der RBD 1971-2009 erstellt hat:
http://www.makrolog.de/ajbd
Dort kann auch nach Gerichtsurteilen gesucht werden. Eine Fundgrube zum Bibliotheksrecht!
http://www.ajbd.de/
aufmerksam, versäumt aber eigenartigerweise, die höchst erfreuliche Tatsache zu vermelden, dass die Firma Makrolog ein kostenloses Archiv der RBD 1971-2009 erstellt hat:
http://www.makrolog.de/ajbd
Dort kann auch nach Gerichtsurteilen gesucht werden. Eine Fundgrube zum Bibliotheksrecht!
KlausGraf - am Samstag, 16. März 2013, 22:59 - Rubrik: Archivrecht
Ein Schandurteil des VG Karlsruhe zur Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bzw. zur Belieferung von Informationsdiensten mit diesen:
http://openjur.de/u/266692.html
Hoffentlich ist das nicht rechtskräftig!
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/41787757/
http://openjur.de/u/266692.html
Hoffentlich ist das nicht rechtskräftig!
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/41787757/
KlausGraf - am Samstag, 16. März 2013, 22:40 - Rubrik: Archivrecht
Von RA Schwenke
http://rechtsanwalt-schwenke.de/faq-zum-presse-leistungsschutzrecht/
Digitale Gesellschaft http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/
http://rechtsanwalt-schwenke.de/faq-zum-presse-leistungsschutzrecht/

KlausGraf - am Mittwoch, 13. März 2013, 00:08 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Das Urteil http://archiv.twoday.net/stories/97060041/ wurde aufgehoben.
http://www.heise.de/tp/blogs/6/153905
"Auch das Berufungsgericht, dessen Urteilsbegründung heute veröffentlicht wurde, geht grundsätzlich von einem Eingriff in die Befugnisse der BVG aus, der die Gastfreundschaft der BVG strapaziert haben dürfte. Jedoch wendet das Berliner Kammergericht das sogenannte „Lex Wallraff“ an. In jener berühmten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff erstritten, dass auch die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen vom Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) umfasst wird und jedenfalls dann zulässig ist, wenn deren Bedeutung für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung einseitig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen und für die Rechtsordnung nach sich ziehen. In seiner Abwägungsentscheidung betonte das Gericht, dass die BVG schwerlich in ihrer Privatsphäre gestört sein könne, während umgekehrt der Filmbeitrag die Graffity-Szene nicht einseitig verherrliche oder deren Taten als nachahmenswert darstelle."
RA Kompa sollte wissen, dass es DIE Lex heißt!
http://www.heise.de/tp/blogs/6/153905
"Auch das Berufungsgericht, dessen Urteilsbegründung heute veröffentlicht wurde, geht grundsätzlich von einem Eingriff in die Befugnisse der BVG aus, der die Gastfreundschaft der BVG strapaziert haben dürfte. Jedoch wendet das Berliner Kammergericht das sogenannte „Lex Wallraff“ an. In jener berühmten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff erstritten, dass auch die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen vom Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) umfasst wird und jedenfalls dann zulässig ist, wenn deren Bedeutung für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung einseitig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen und für die Rechtsordnung nach sich ziehen. In seiner Abwägungsentscheidung betonte das Gericht, dass die BVG schwerlich in ihrer Privatsphäre gestört sein könne, während umgekehrt der Filmbeitrag die Graffity-Szene nicht einseitig verherrliche oder deren Taten als nachahmenswert darstelle."
RA Kompa sollte wissen, dass es DIE Lex heißt!
KlausGraf - am Montag, 11. März 2013, 19:25 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Ich habe dazu Stellung genommen unter:
http://lists.okfn.org/pipermail/okfn-de/2013-March/000838.html
Zu amtlichen Werken (§ 5 UrhG) lesenswert der Aufsatz in der ZGE, der frei einsehbar ist:
http://www.mohr.de/fileadmin/user_upload/Zeitschriften/PDF-Probehefte/ZGE-01.pdf
http://lists.okfn.org/pipermail/okfn-de/2013-March/000838.html
Zu amtlichen Werken (§ 5 UrhG) lesenswert der Aufsatz in der ZGE, der frei einsehbar ist:
http://www.mohr.de/fileadmin/user_upload/Zeitschriften/PDF-Probehefte/ZGE-01.pdf
KlausGraf - am Montag, 11. März 2013, 12:53 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://irights.info/verwaiste-werke-die-regelung-kommt-die-probleme-bleiben/12099
Paul Klimpel meint: "Die Umsetzung der EU-Richtlinie zu verwaisten Werken wird an den Problemen von Archiven, Museen und Bibliotheken nicht viel ändern: Die Rechtesituation bei älteren Werken bleibt weiterhin unklar. Doch vor allem wird sie das Problem angemaßter Rechte nicht lösen."
Paul Klimpel meint: "Die Umsetzung der EU-Richtlinie zu verwaisten Werken wird an den Problemen von Archiven, Museen und Bibliotheken nicht viel ändern: Die Rechtesituation bei älteren Werken bleibt weiterhin unklar. Doch vor allem wird sie das Problem angemaßter Rechte nicht lösen."
KlausGraf - am Sonntag, 10. März 2013, 21:10 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.heise.de/tp/blogs/6/153897
"Die von der Gewerkschaft Verdi gestützte Musikverwertungsgesellschaft GEMA erregte in Vergangenheit unter anderem mit Klagen gegen YouTube-Videos, einer Verteilung von sehr viel Geld an sehr wenige Mitglieder, einem Zweiklassenwahlrecht, das diese Verteilung faktisch zementiert, einer Bis-zu-2.600-Prozent-Abgabenerhöhung für Clubs, einer Bis-zu-1.850-Prozent-Abgabenerhöhung für Speichermedien, dem Abkassieren für singende Kinder, Verträgen mit fragwürdigen Berufsverbänden, der Forderung von Geld für Creative-Commons-Stücke, der erwiesenen Übervorteilung von Österreichern, der möglichen Übervorteilung von Drittweltmusikern und der Auszahlung von Geldern, die Komponisten und Textern zustehen könnten, an Verlage Aufsehen. Zuletzt machte sie mit dem Plan Schlagezeilen, von Discjockeys ab dem 1. April 2013 13 Cent für Stücke zu verlangen, die als Kopie vom Laptop oder vom USB-Stick gespielt werden, obwohl sie über Abgaben für Produzenten, Leermedien, Geräte und Clubs bereits vier Mal dafür kassiert.
Der Unmut über dieses Gebaren organisierte sich unter anderem auf Facebook, wo die Gruppe 1.000.000 Menschen gegen die GEMA entstand, die es zuletzt auf gut 36.000 Fans brachte. Diese Gruppe ist seit Freitagabend für Zugriffe aus Deutschland gesperrt ist, was angeblich die Verwertungsgesellschaft erwirkte, die für eine Stellungnahme dazu bislang nicht erreichbar war."
Über die NS-Vergangenheit der GEMA und ihre Unbeliebtheit anno 1951 liest man in einem damals veröffentlichen Artikel im SPIEGEL:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-29194282.html
79 Anti-GEMA-Links:
https://www.diigo.com/user/klausgraf/GEMA
Nachfolgegruppe der gesperrten Gruppe:
https://www.facebook.com/Menschen.gegen.die.GEMA
#gema

"Die von der Gewerkschaft Verdi gestützte Musikverwertungsgesellschaft GEMA erregte in Vergangenheit unter anderem mit Klagen gegen YouTube-Videos, einer Verteilung von sehr viel Geld an sehr wenige Mitglieder, einem Zweiklassenwahlrecht, das diese Verteilung faktisch zementiert, einer Bis-zu-2.600-Prozent-Abgabenerhöhung für Clubs, einer Bis-zu-1.850-Prozent-Abgabenerhöhung für Speichermedien, dem Abkassieren für singende Kinder, Verträgen mit fragwürdigen Berufsverbänden, der Forderung von Geld für Creative-Commons-Stücke, der erwiesenen Übervorteilung von Österreichern, der möglichen Übervorteilung von Drittweltmusikern und der Auszahlung von Geldern, die Komponisten und Textern zustehen könnten, an Verlage Aufsehen. Zuletzt machte sie mit dem Plan Schlagezeilen, von Discjockeys ab dem 1. April 2013 13 Cent für Stücke zu verlangen, die als Kopie vom Laptop oder vom USB-Stick gespielt werden, obwohl sie über Abgaben für Produzenten, Leermedien, Geräte und Clubs bereits vier Mal dafür kassiert.
Der Unmut über dieses Gebaren organisierte sich unter anderem auf Facebook, wo die Gruppe 1.000.000 Menschen gegen die GEMA entstand, die es zuletzt auf gut 36.000 Fans brachte. Diese Gruppe ist seit Freitagabend für Zugriffe aus Deutschland gesperrt ist, was angeblich die Verwertungsgesellschaft erwirkte, die für eine Stellungnahme dazu bislang nicht erreichbar war."
Über die NS-Vergangenheit der GEMA und ihre Unbeliebtheit anno 1951 liest man in einem damals veröffentlichen Artikel im SPIEGEL:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-29194282.html
79 Anti-GEMA-Links:
https://www.diigo.com/user/klausgraf/GEMA
Nachfolgegruppe der gesperrten Gruppe:
https://www.facebook.com/Menschen.gegen.die.GEMA
#gema

KlausGraf - am Sonntag, 10. März 2013, 18:48 - Rubrik: Archivrecht
Die ZEIT widmet sich nun auch der Amazon-Verlinkung im Katalog der Heidelberger Universitätsbibliothek:
http://www.zeit.de/2013/10/Uni-Heidelberg-Bibliothek-Amazon
Update zu
http://archiv.twoday.net/stories/264160331/
"In Heidelberg werfen die an den Konzern delegierten Literatursuchenden sogar Gewinne für die Bibliothek ab, sofern sie sich vom Kaufknopf verleiten lassen. Bei der Provision handle es sich allerdings nur um einen "kleinen vierstelligen Betrag pro Jahr", hieß es aus der Bibliothek gegenüber buchreport.de; eine Anfrage der ZEIT zu Details des Vertrages wollte die Bibliotheksdirektion nicht beantworten. "
Eine solche Intransparenz steht einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wie der Universität Heidelberg schlecht an.
""Viele Bibliotheken werden heute von ihren Unterhaltsträgern aufgefordert, mehr Drittmittel und Sponsorengelder einzuwerben", sagt die Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes Monika Ziller, die das Geschäft im Windschatten des Handelsgiganten als Ermessenssache der einzelnen Institutionen sieht."
Für mich ein klarer Aufruf zum Rechtsbruch, da eine einseitige Bevorzugung eines Anbieters nicht zulässig ist. Zu Art. 3 und UWG kommt auch das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten des Rundfunkstaatsvertrags hinzu:
http://archiv.twoday.net/stories/172011541/
"Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein." Auch wenn keine Gewinnbeteiligung vorhanden ist, stellt eine Verlinkung zu einem einzelnen Anbieter via Coverabbildung eine nicht gekennzeichnete Werbung dar.
http://www.zeit.de/2013/10/Uni-Heidelberg-Bibliothek-Amazon
Update zu
http://archiv.twoday.net/stories/264160331/
"In Heidelberg werfen die an den Konzern delegierten Literatursuchenden sogar Gewinne für die Bibliothek ab, sofern sie sich vom Kaufknopf verleiten lassen. Bei der Provision handle es sich allerdings nur um einen "kleinen vierstelligen Betrag pro Jahr", hieß es aus der Bibliothek gegenüber buchreport.de; eine Anfrage der ZEIT zu Details des Vertrages wollte die Bibliotheksdirektion nicht beantworten. "
Eine solche Intransparenz steht einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wie der Universität Heidelberg schlecht an.
""Viele Bibliotheken werden heute von ihren Unterhaltsträgern aufgefordert, mehr Drittmittel und Sponsorengelder einzuwerben", sagt die Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes Monika Ziller, die das Geschäft im Windschatten des Handelsgiganten als Ermessenssache der einzelnen Institutionen sieht."
Für mich ein klarer Aufruf zum Rechtsbruch, da eine einseitige Bevorzugung eines Anbieters nicht zulässig ist. Zu Art. 3 und UWG kommt auch das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten des Rundfunkstaatsvertrags hinzu:
http://archiv.twoday.net/stories/172011541/
"Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein." Auch wenn keine Gewinnbeteiligung vorhanden ist, stellt eine Verlinkung zu einem einzelnen Anbieter via Coverabbildung eine nicht gekennzeichnete Werbung dar.
KlausGraf - am Sonntag, 10. März 2013, 18:35 - Rubrik: Archivrecht
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130305_Freie_Inhalte_auf_den_Seiten_des_Bundesjustizministeriums.html
Die Lizenz CC-BY-ND gilt nur für eigens so gekennzeichnete Texte (nur Website, offenbar keine der als Download angebotenen Broschüren), NICHT für Bilder.
Welche Urhebernennung das BMJ wünscht, wird nicht spezifiziert.
Völlig daneben ist jedoch das Veränderungsgebot, das nicht nur Übersetzungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers verhindert, sondern auch jegliche Kürzung. Alle Texte dürfen nur unverändert und das heißt eben auch UNGEKÜRZT weitergenutzt werden. Aus der folgenden Rede darf man ohne Erlaubnis des BMJ nicht einfach eine Passage wiedergeben (soweit diese Passage urheberrechtlich geschützt ist und keine Urh_Schranke greift).
Rede der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB beim BRAK Dialog am 21. Februar 2013 im Gustav-Radbruch-Saal des Bundesministeriums der Justiz in Berlin
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Filges,
sehr geehrter Herr von Ruckteschell ,
sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, meine Damen und Herren!
Seien Sie im Bundesjustizministerium herzlich willkommen. Ich bin mir nicht sicher, ob man bei einer bisher einmaligen Wiederholung schon von Tradition sprechen darf – es ist jedenfalls schön, dass die BRAK nach der letzten Veranstaltung vor zwei Jahren nun erneut Gastgeber eines berufspolitischen Dialoges hier im Gustav-Radbruch-Saal des Bundesministeriums der Justiz ist.
Vom Namensgeber Gustav Radbruch stammt die Feststellung, bei der juristischen Tätigkeit handele es sich um „Verstandesarbeit“, um die „Beherrschung der verschwommenen Wirrsal menschlicher Beziehungen durch die Schärfe klarer Begriffe“.
Dies ist aber erst möglich, wenn zunächst das „Wirrsaal“ der Beziehungen erfasst und durchschaut wird. Deshalb gehört es zur Aufgabe aller juristisch Tätigen, zur Aufgabe sowohl der berufständischen Vertretungen und Verbände wie der Politik, neue und aktuelle Entwicklungen oder sich abzeichnende strukturelle Veränderungen stets aufmerksam zu verfolgen, aufzunehmen und zu überlegen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
Das betrifft natürlich auch den Bereich der beratenden Tätigkeit in unterschiedlichem Kontext. Bekanntlich hat es hinsichtlich der vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen Anpassungen des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes, zu denen die Anwaltschaft ja ganz wichtige Impulse gegeben hat, immer noch keine abschließende parlamentarische Befassung gegeben.
Vereint hatten BRAK und DAV immer wieder darauf hingewiesen, dass die derzeitige Rechtslage eine Lücke für die Freien Berufe enthält. Der Lösungsvorschlag des BMJ führte auch deshalb zu Gesprächsbedarf, weil er die Frage berührt, ob sich mit Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung das Bild des Anwaltes im 21. Jahrhundert generell ändere und ob dies mit den Vorstellungen des freien Berufes mit seinen hohen Anforderungen und einem besonderen Selbstverständnis bei der Ausübung der Arbeit kollidiere.
Es geht, meine Damen und Herren, bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung letztlich aber gar nicht um eine Haftungsbeschränkung für die Freien Berufe; da fast allen die Kapitalgesellschaften, zumindest die GmbH, zur Verfügung stehen, gibt es diese ja längst.
Es geht vielmehr um eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform mit transparenter Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter. Das Gewerbe hat mit der GmbH&Co.KG schon seit langem eine solche Option.
Die Öffnung der GmbH&Co.KG für die freien Berufe wäre natürlich auch denkbar gewesen, nämlich indem man das Handelsrecht zu einem generellen Unternehmensrecht umbaut. Das aber würde wiederum die Einbeziehung der freiberuflichen Tätigkeit in die Gewerbesteuer bedeuten, die wir gerade nicht wollen.
Die für den Freien Beruf angemessene, auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Lösung ist daher die Weiterentwicklung der Partnerschaftsgesellschaft zu einer Personengesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – bei gleichzeitigem Schutz der Mandanten durch Einführung einer entsprechenden Versicherungspflicht.
Ich bin deshalb der Ansicht, dass die grundsätzliche Debatte bereits entschieden ist. Nun ist es an der Zeit, die erforderlichen gesetzgeberischen Anpassungen zügig vorzunehmen – auch, weil wir nicht wollen, dass auf englische Gesellschaftsformen zurückgegriffen wird.
Meine Damen und Herren,
bei einem anderen Thema haben wir jetzt den nächsten wichtigen Schritt gemacht. Vor zwei Wochen hat im Bundestag endlich die 1. Lesung zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz stattgefunden; daran arbeiten wir im Ministerium bekanntlich seit Jahren und ich glaube, es liegt im Interesse aller, dass es noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Das neue Gerichts- und Notarkostengesetz wird an die veränderten europäischen Anforderungen und die Entwicklung im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung angepasst. Im Bereich der Gerichtskosten werden die derzeit über die gesamte Kostenordnung verteilten Wertregelungen zusammengeführt und systematisiert; in gerichtlichen Streitsachen sollen die Gerichtsgebühren um durchschnittlich 12 % steigen – und dies gleichmäßig über alle Instanzen. Auch das neue Notarkostenrecht wird moderner und transparenter. Zum Beispiel werden leistungsorientierte Gebühren geschaffen, etwa durch die Einführung von Mindestgebühren in Beurkundungsverfahren und die Absenkung der Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung. Aus verständlichen Gründen dürfte für Sie von besonderer Bedeutung sein, dass wir die Modernisierung des Kostenrechts bekanntlich mit der überfälligen Anpassung der Gebühren, der Honorare und Entschädigungen in allen Justizkostengesetzen verbunden haben.
Seit mehr als acht Jahren sind die Vergütungen für Rechtsanwälte jetzt unverändert geblieben, die der Notare sogar seit mehr als 25 Jahren; sie werden nun aber wieder der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.
Lassen Sie mich, sehr geehrte Damen und Herren, auch noch einen Satz zum Gesetzentwurf zum Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht sagen, das ja gemeinsam mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beraten worden ist. Gerade angesichts zum Teil missverständlicher oder gar falscher medialer Berichterstattung ist es mir wichtig, immer wieder sehr deutlich zu machen, dass die Prozesskostenhilfe als eine wichtige soziale Errungenschaft unbedingt erhalten werden soll. Deshalb hat die Bundesregierung auch bewusst einen etwas anderen Ansatz als die Länder gewählt und viele Vorstellungen nach einer stärkeren Eigenbeteiligung der Hilfeempfänger nicht übernommen.
Es muss zwar sichergestellt werden, dass die leider begrenzten staatlichen Mittel denjenigen zukommen, die sie tatsächlich benötigen; Menschen, die ausschließlich Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII – also Hartz IV oder Sozialhilfe – beziehen, und die bisher ratenfreie Prozesskostenhilfe erhalten haben, werden auch künftig keine Raten zahlen müssen.
Wer aber wirtschaftlich in der Lage ist, einen Beitrag zur Rückzahlung der gewährten Prozesskostenhilfe zu leisten, soll dies künftig in etwas größerem Umfang als bisher tun; denn durch die Prozesskostenhilfe soll der Bedürftige dem Durchschnittsverdiener nur gleich, nicht aber besser gestellt werden – so übrigens auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Obwohl es sich um einen anderen, hiervon völlig unabhängigen Gesetzentwurf handelt, darf ich an dieser Stelle übrigens noch erwähnen, dass die Bundesregierung plant, das Institut der Prozesskostenhilfe in einem Bereich sogar erstmalig einzuführen; nämlich für Drittbeteiligte in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Meine Damen und Herren,
ein weiteres Thema, mit dem Sie sich heute befassen werden, ist die Frage der berufsrechtlichen Stellung des Syndikus¬anwalts. Sie alle kennen die geltende Rechtslage, die, das kann man nicht anders sagen, eindeutig ist. Nach dem Willen des bisherigen Gesetzgebers und auch nach ständiger Rechtsprechung hat der Syndikusanwalt nach deutschem Recht im Unternehmen nicht die Stellung und Pflichten eines Rechtsanwalts. Bekanntlich ist die Doppelberufstheorie in jüngerer Zeit erneut vom Bundesgerichtshof und zudem auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden.
Allerdings haben sich in den letzten Jahren, und auch das kann nicht ernsthaft bezweifelt werden, Umfang und Ausgestaltung der Tätigkeit von Unternehmensjuristen verändert – Syndikusanwälte sind für viele Unternehmen mittlerweile zu unverzichtbaren Experten geworden, die sich im Geschäftsumfeld bestens auskennen und mit ihrer Expertise und ihren Beratungsleistungen unmittelbar zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Gerade vor diesem Hintergrund halte ich es für richtig, dass die – vor einigen Jahren ja schon fast ad acta gelegte – berufspolitische Diskussion um die Stellung der Syndici nun wieder voll entbrannt ist und auch bei den beiden wichtigen Verbänden, der BRAK und dem DAV, intensiv geführt wird.
Vor einigen Tagen habe ich auf dem Unternehmensjuristenkongress bereits deutlich gemacht, dass auch wir uns diesen Debatten nicht verschließen wollen, im Gegenteil: offen dafür sind.
Allerdings kennen Sie auch alle die schwierigen Probleme, die sich in diesem Zusammenhang stellen. Es geht nicht nur um die Frage der anwaltlichen Unabhängigkeit, sondern auch darum, wie gegebenenfalls das Zeugnisverweigerungsrecht oder das Beschlagnahmeverbot, die sogenannten Anwaltsprivilegien, ausgestaltet werden müssten. Diese Privilegien sollen ja nicht dem Anwalt zugute kommen, sondern sie gibt es im Interesse des Mandanten zur Ausübung seiner Tätigkeit. Gerade weil sie für unsere Rechtsordnung entscheidende Elemente darstellen, sind die kompliziert ausgestalteten Regelungen in der StPO „gelebtes Verfassungsrecht“ und dürfen als solche nicht aufgeweicht werden.
Damit ist aber die Diskussion, ob es nicht grundsätzlich möglich wäre, sie auch auf Syndici zu übertragen, keinesfalls ausgeschlossen; gerade angesichts der kontroversen Debatte halte ich es nicht für den richtigen Weg, alles von Anfang an apodiktisch abzulehnen. Man muss die Fragen aber natürlich auch in einen internationalen Kontext rücken. Eine vollständige Verpflichtung zur Aussage würde beispielsweise mit Regelungen in anderen Rechtsordnungen kollidieren, etwa der amerikanischen, wo das Recht der Zeugnisverweigerung im Interesse des Mandanten umfänglich gewährt wird. Wenn dagegen nach nationalem Recht aufgrund der Aussageverpflichtung auch Firmeninterna offengelegt werden müssten, könnte das natürlich erhebliche negative Auswirkungen für die Unternehmen haben. Eine Schlechterstellung der hiesigen Unternehmen in internationalen Prozessen kann aber kaum im Gesamtinteresse liegen.
Weitere ungelöste Probleme – lassen Sie mich nur das bekannte Dilemma mit dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger einerseits und dem Versorgungswerk der Anwälte andererseits erwähnen – müssen ebenfalls beantwortet werden.
Es gibt, meine Damen und Herren, für all diese Fragen natürlich noch keine Patentlösung. Sicherlich wird es in dieser Legislaturperiode auch keinen Gesetzentwurf mehr geben – auch keinen „geräuschlosen“, wie es Siegfried Kauder Anfang des Monats offenbar noch angedeutet hat . Klar ist aber auch: Wir dürfen die Debatte jetzt nicht wieder in die Schublade schieben und weitere 20 Jahre warten, um sie dann erneut aufzugreifen. Insofern erhoffe ich mir von Ihren Beratungen natürlich auch weitere Erkenntnisse und Empfehlungen.
Ihrer Veranstaltung wünsche ich nicht nur einen erfolgreichen, sondern auch einen möglichst angenehmen Verlauf hier im Bundesministerium der Justiz. Vielen Dank.
Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/2013/20130222_BRAK_Dialog.html?nn=1477162
Probleme: Mehrere Einzeltexte auf einer Seite. Bezieht sich das Veränderungsgebot auf den Gesamttext oder die Einzeltexte?
Müssen bei Artikeln mit Links auch die Links wiedergegeben werden?
Die Lizenz CC-BY-ND gilt nur für eigens so gekennzeichnete Texte (nur Website, offenbar keine der als Download angebotenen Broschüren), NICHT für Bilder.
Welche Urhebernennung das BMJ wünscht, wird nicht spezifiziert.
Völlig daneben ist jedoch das Veränderungsgebot, das nicht nur Übersetzungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers verhindert, sondern auch jegliche Kürzung. Alle Texte dürfen nur unverändert und das heißt eben auch UNGEKÜRZT weitergenutzt werden. Aus der folgenden Rede darf man ohne Erlaubnis des BMJ nicht einfach eine Passage wiedergeben (soweit diese Passage urheberrechtlich geschützt ist und keine Urh_Schranke greift).
Rede der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB beim BRAK Dialog am 21. Februar 2013 im Gustav-Radbruch-Saal des Bundesministeriums der Justiz in Berlin
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Filges,
sehr geehrter Herr von Ruckteschell ,
sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, meine Damen und Herren!
Seien Sie im Bundesjustizministerium herzlich willkommen. Ich bin mir nicht sicher, ob man bei einer bisher einmaligen Wiederholung schon von Tradition sprechen darf – es ist jedenfalls schön, dass die BRAK nach der letzten Veranstaltung vor zwei Jahren nun erneut Gastgeber eines berufspolitischen Dialoges hier im Gustav-Radbruch-Saal des Bundesministeriums der Justiz ist.
Vom Namensgeber Gustav Radbruch stammt die Feststellung, bei der juristischen Tätigkeit handele es sich um „Verstandesarbeit“, um die „Beherrschung der verschwommenen Wirrsal menschlicher Beziehungen durch die Schärfe klarer Begriffe“.
Dies ist aber erst möglich, wenn zunächst das „Wirrsaal“ der Beziehungen erfasst und durchschaut wird. Deshalb gehört es zur Aufgabe aller juristisch Tätigen, zur Aufgabe sowohl der berufständischen Vertretungen und Verbände wie der Politik, neue und aktuelle Entwicklungen oder sich abzeichnende strukturelle Veränderungen stets aufmerksam zu verfolgen, aufzunehmen und zu überlegen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
Das betrifft natürlich auch den Bereich der beratenden Tätigkeit in unterschiedlichem Kontext. Bekanntlich hat es hinsichtlich der vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen Anpassungen des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes, zu denen die Anwaltschaft ja ganz wichtige Impulse gegeben hat, immer noch keine abschließende parlamentarische Befassung gegeben.
Vereint hatten BRAK und DAV immer wieder darauf hingewiesen, dass die derzeitige Rechtslage eine Lücke für die Freien Berufe enthält. Der Lösungsvorschlag des BMJ führte auch deshalb zu Gesprächsbedarf, weil er die Frage berührt, ob sich mit Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung das Bild des Anwaltes im 21. Jahrhundert generell ändere und ob dies mit den Vorstellungen des freien Berufes mit seinen hohen Anforderungen und einem besonderen Selbstverständnis bei der Ausübung der Arbeit kollidiere.
Es geht, meine Damen und Herren, bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung letztlich aber gar nicht um eine Haftungsbeschränkung für die Freien Berufe; da fast allen die Kapitalgesellschaften, zumindest die GmbH, zur Verfügung stehen, gibt es diese ja längst.
Es geht vielmehr um eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform mit transparenter Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter. Das Gewerbe hat mit der GmbH&Co.KG schon seit langem eine solche Option.
Die Öffnung der GmbH&Co.KG für die freien Berufe wäre natürlich auch denkbar gewesen, nämlich indem man das Handelsrecht zu einem generellen Unternehmensrecht umbaut. Das aber würde wiederum die Einbeziehung der freiberuflichen Tätigkeit in die Gewerbesteuer bedeuten, die wir gerade nicht wollen.
Die für den Freien Beruf angemessene, auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Lösung ist daher die Weiterentwicklung der Partnerschaftsgesellschaft zu einer Personengesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – bei gleichzeitigem Schutz der Mandanten durch Einführung einer entsprechenden Versicherungspflicht.
Ich bin deshalb der Ansicht, dass die grundsätzliche Debatte bereits entschieden ist. Nun ist es an der Zeit, die erforderlichen gesetzgeberischen Anpassungen zügig vorzunehmen – auch, weil wir nicht wollen, dass auf englische Gesellschaftsformen zurückgegriffen wird.
Meine Damen und Herren,
bei einem anderen Thema haben wir jetzt den nächsten wichtigen Schritt gemacht. Vor zwei Wochen hat im Bundestag endlich die 1. Lesung zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz stattgefunden; daran arbeiten wir im Ministerium bekanntlich seit Jahren und ich glaube, es liegt im Interesse aller, dass es noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Das neue Gerichts- und Notarkostengesetz wird an die veränderten europäischen Anforderungen und die Entwicklung im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung angepasst. Im Bereich der Gerichtskosten werden die derzeit über die gesamte Kostenordnung verteilten Wertregelungen zusammengeführt und systematisiert; in gerichtlichen Streitsachen sollen die Gerichtsgebühren um durchschnittlich 12 % steigen – und dies gleichmäßig über alle Instanzen. Auch das neue Notarkostenrecht wird moderner und transparenter. Zum Beispiel werden leistungsorientierte Gebühren geschaffen, etwa durch die Einführung von Mindestgebühren in Beurkundungsverfahren und die Absenkung der Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung. Aus verständlichen Gründen dürfte für Sie von besonderer Bedeutung sein, dass wir die Modernisierung des Kostenrechts bekanntlich mit der überfälligen Anpassung der Gebühren, der Honorare und Entschädigungen in allen Justizkostengesetzen verbunden haben.
Seit mehr als acht Jahren sind die Vergütungen für Rechtsanwälte jetzt unverändert geblieben, die der Notare sogar seit mehr als 25 Jahren; sie werden nun aber wieder der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.
Lassen Sie mich, sehr geehrte Damen und Herren, auch noch einen Satz zum Gesetzentwurf zum Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht sagen, das ja gemeinsam mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beraten worden ist. Gerade angesichts zum Teil missverständlicher oder gar falscher medialer Berichterstattung ist es mir wichtig, immer wieder sehr deutlich zu machen, dass die Prozesskostenhilfe als eine wichtige soziale Errungenschaft unbedingt erhalten werden soll. Deshalb hat die Bundesregierung auch bewusst einen etwas anderen Ansatz als die Länder gewählt und viele Vorstellungen nach einer stärkeren Eigenbeteiligung der Hilfeempfänger nicht übernommen.
Es muss zwar sichergestellt werden, dass die leider begrenzten staatlichen Mittel denjenigen zukommen, die sie tatsächlich benötigen; Menschen, die ausschließlich Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII – also Hartz IV oder Sozialhilfe – beziehen, und die bisher ratenfreie Prozesskostenhilfe erhalten haben, werden auch künftig keine Raten zahlen müssen.
Wer aber wirtschaftlich in der Lage ist, einen Beitrag zur Rückzahlung der gewährten Prozesskostenhilfe zu leisten, soll dies künftig in etwas größerem Umfang als bisher tun; denn durch die Prozesskostenhilfe soll der Bedürftige dem Durchschnittsverdiener nur gleich, nicht aber besser gestellt werden – so übrigens auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Obwohl es sich um einen anderen, hiervon völlig unabhängigen Gesetzentwurf handelt, darf ich an dieser Stelle übrigens noch erwähnen, dass die Bundesregierung plant, das Institut der Prozesskostenhilfe in einem Bereich sogar erstmalig einzuführen; nämlich für Drittbeteiligte in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Meine Damen und Herren,
ein weiteres Thema, mit dem Sie sich heute befassen werden, ist die Frage der berufsrechtlichen Stellung des Syndikus¬anwalts. Sie alle kennen die geltende Rechtslage, die, das kann man nicht anders sagen, eindeutig ist. Nach dem Willen des bisherigen Gesetzgebers und auch nach ständiger Rechtsprechung hat der Syndikusanwalt nach deutschem Recht im Unternehmen nicht die Stellung und Pflichten eines Rechtsanwalts. Bekanntlich ist die Doppelberufstheorie in jüngerer Zeit erneut vom Bundesgerichtshof und zudem auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden.
Allerdings haben sich in den letzten Jahren, und auch das kann nicht ernsthaft bezweifelt werden, Umfang und Ausgestaltung der Tätigkeit von Unternehmensjuristen verändert – Syndikusanwälte sind für viele Unternehmen mittlerweile zu unverzichtbaren Experten geworden, die sich im Geschäftsumfeld bestens auskennen und mit ihrer Expertise und ihren Beratungsleistungen unmittelbar zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Gerade vor diesem Hintergrund halte ich es für richtig, dass die – vor einigen Jahren ja schon fast ad acta gelegte – berufspolitische Diskussion um die Stellung der Syndici nun wieder voll entbrannt ist und auch bei den beiden wichtigen Verbänden, der BRAK und dem DAV, intensiv geführt wird.
Vor einigen Tagen habe ich auf dem Unternehmensjuristenkongress bereits deutlich gemacht, dass auch wir uns diesen Debatten nicht verschließen wollen, im Gegenteil: offen dafür sind.
Allerdings kennen Sie auch alle die schwierigen Probleme, die sich in diesem Zusammenhang stellen. Es geht nicht nur um die Frage der anwaltlichen Unabhängigkeit, sondern auch darum, wie gegebenenfalls das Zeugnisverweigerungsrecht oder das Beschlagnahmeverbot, die sogenannten Anwaltsprivilegien, ausgestaltet werden müssten. Diese Privilegien sollen ja nicht dem Anwalt zugute kommen, sondern sie gibt es im Interesse des Mandanten zur Ausübung seiner Tätigkeit. Gerade weil sie für unsere Rechtsordnung entscheidende Elemente darstellen, sind die kompliziert ausgestalteten Regelungen in der StPO „gelebtes Verfassungsrecht“ und dürfen als solche nicht aufgeweicht werden.
Damit ist aber die Diskussion, ob es nicht grundsätzlich möglich wäre, sie auch auf Syndici zu übertragen, keinesfalls ausgeschlossen; gerade angesichts der kontroversen Debatte halte ich es nicht für den richtigen Weg, alles von Anfang an apodiktisch abzulehnen. Man muss die Fragen aber natürlich auch in einen internationalen Kontext rücken. Eine vollständige Verpflichtung zur Aussage würde beispielsweise mit Regelungen in anderen Rechtsordnungen kollidieren, etwa der amerikanischen, wo das Recht der Zeugnisverweigerung im Interesse des Mandanten umfänglich gewährt wird. Wenn dagegen nach nationalem Recht aufgrund der Aussageverpflichtung auch Firmeninterna offengelegt werden müssten, könnte das natürlich erhebliche negative Auswirkungen für die Unternehmen haben. Eine Schlechterstellung der hiesigen Unternehmen in internationalen Prozessen kann aber kaum im Gesamtinteresse liegen.
Weitere ungelöste Probleme – lassen Sie mich nur das bekannte Dilemma mit dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger einerseits und dem Versorgungswerk der Anwälte andererseits erwähnen – müssen ebenfalls beantwortet werden.
Es gibt, meine Damen und Herren, für all diese Fragen natürlich noch keine Patentlösung. Sicherlich wird es in dieser Legislaturperiode auch keinen Gesetzentwurf mehr geben – auch keinen „geräuschlosen“, wie es Siegfried Kauder Anfang des Monats offenbar noch angedeutet hat . Klar ist aber auch: Wir dürfen die Debatte jetzt nicht wieder in die Schublade schieben und weitere 20 Jahre warten, um sie dann erneut aufzugreifen. Insofern erhoffe ich mir von Ihren Beratungen natürlich auch weitere Erkenntnisse und Empfehlungen.
Ihrer Veranstaltung wünsche ich nicht nur einen erfolgreichen, sondern auch einen möglichst angenehmen Verlauf hier im Bundesministerium der Justiz. Vielen Dank.
Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/2013/20130222_BRAK_Dialog.html?nn=1477162
Probleme: Mehrere Einzeltexte auf einer Seite. Bezieht sich das Veränderungsgebot auf den Gesamttext oder die Einzeltexte?
Müssen bei Artikeln mit Links auch die Links wiedergegeben werden?
KlausGraf - am Donnerstag, 7. März 2013, 17:22 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen