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Archivrecht

"Durch die Verbindung einer Kinderzeichnung, in der Hildegard von Bingen mit "stummelartigen Händen und Füßen" und einem lachenden Smiley als Gesicht dargestellt wird, und der Wortunterschrift "Hl. Hildegard" wird diese entstellt und erhält den Charakter einer Karikatur." (Leitsatz Kanzlei Hild)

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/28-03-2012-bpatg-28-w-pat-81-11.html


Die Infografik von Mißfeld - siehe http://archiv.twoday.net/stories/129662342/ - hat zur Skizze einer Unterrichtseinheit angeregt:

http://schulesocialmedia.com/2012/08/29/creative-commons-im-unterricht/

Nicht nur Bettina Wulff - http://archiv.twoday.net/stories/142782528/ - ist betroffen.

http://archiv.twoday.net/stories/64971184/


Bin aus dem Urlaub zurück.

Bettina Wulff hat laut SZ Klage beim Hamburger Landgericht gegen Google eingereicht. Sie will damit verhindern, dass bei Eingabe ihres Namens automatisch Suchbegriffe wie "Escort" auftauchen.

RA Stadler würdigt die Rechtslage aus meiner Sicht zutreffend:

Man kann sich aber allgemein mit der Frage befassen, ob und inwieweit Google für Persönlichkeitsrechtsverletzungen haftet. Für Suchmaschinentreffer ist dies bereits, interessanterweise durch das OLG Hamburg, entschieden worden. Nach diesem Urteil kann es Google nicht untersagt werden, bestimmte Suchergebnisse anzuzeigen, die in Bezug auf die Person des Klägers die Begriffe “Immobilie” und “Betrug” bzw. “Machenschaften” enthalten.

Und ich denke, dass dieses Ergebnis zwingend ist und auch für die Funktion Autovervollständigung gilt und zwar völlig unabhängig davon, ob Suchmaschinen haftungsprivilegiert sind oder nicht. Denn die Frage, ob eine bestimmte Äußerung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder die Persönlichkeitsrechte eines anderen verletzt, kann nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG und des BGH nur nach Würdigung des gesamten Kontexts in dem die beanstandete Äußerung steht, beurteilt werden.

Wenn man diese Rechtsprechung ins Kalkül zieht, wird man schwerlich zu dem Ergebnis gelangen können, dass beispielsweise die Suchwortkombination “Bettina Wulff” und “Rotlichtvergangenheit” stets und unabhängig von ihrem jeweiligen Kontext rechtsverletzend ist. Denn sonst wäre auch die gesamte aktuelle Berichterstattung über die Prozesse Wulffs gegen Google und Jauch zu beanstanden, einschließlich dieses Blogbeitrags. Das ist aber nicht der Fall, zumal Frau Wulff mit ihrem juristischen Vorgehen selbst Öffentlichkeit schafft und damit die Vorlage für eine zulässige Berichterstattung liefert. Wenn es aber auch zulässige Inhalte gibt, die nach Eingabe der beanstandeten Suchkombinationen angezeigt werden können, folgt allein daraus, dass für ein Totalverbot der Anzeige einer Trefferergänzung durch die Auto-Complete-Funktion kein Raum ist.

http://www.internet-law.de/2012/09/haftet-google-fur-seine-autovervollstandigung.html

Siehe auch:

http://www.internet-law.de/2012/09/ob-bettina-wulff-barbara-streisand-kennt.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rotlicht-Geruechte-Bettina-Wulff-verklagt-Google-1703200.html

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bettina_Wulff&oldid=107814437

http://www.kanzleikompa.de/2012/09/08/wulff-b-jauch-g/

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/172008535/

bettina wulff

... nimmt zu, siehe

http://commons.wikimedia.org/wiki/File_talk:Rheinbreitbach_Hauptstra%C3%9Fe_10.jpg

Übrigens: Wiki loves monuments läuft ab 1. September weltweit:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Wiki_Loves_Monuments_2012

Foto Leit http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de

http://heise.de/-1677870

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Initiative für den besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet beschlossen. Betroffen sein sollen von dem geplanten neuen Leistungsschutzrecht neben gewerblichen Betreibern von Suchmaschinen auch News-Aggregatoren.


Martin Mißfeldt hat eine Grafik zu Creative Commons erstellt, die selbst unter CC-BY-SA steht

http://www.bildersuche.org/creative-commons-infografik.php

Was nicht hinreichend deutlich wird (auch auch von Wikimedia Commons sträflicherweise vernachlässigt): Es ist immer auch die Lizenz zu nennen/zu verlinken, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/38723599/


http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/06-07-2012-bgh-patanwz-1-11.html

Nach der Darstellung des Beschlusses könnte man versucht sein, an korrupte Machenschaften zu denken. Jedenfalls im Patentrecht scheint es keine Möglichkeit zu geben, die bei Fachaufsätzen doch sehr befremdliche Veröffentlichung eines fiktiven Interviews (Veröffentlichung eines Artikels als Interview, obwohl kein Interview geführt wurde) zu verhindern. Ebenso ist es ein Unding, dass die Zwangsmitglieder keinen Anspruch auf Offenlegung der Verträge über die Herausgabe der Zeitschrift haben.

Ein widerlicher Freibrief für Korruption und Schleichwerbung in der Verlagswirtschaft!

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/08/21/die-legende-vom-geistigen-eigentum/

Udo Vetter macht auf einen Kommentar von Florent Thouvenin aufmerksam:

http://www.nzz.ch/meinung/debatte/urheberrecht-statt-geistiges-eigentum-1.17503146



"Alles was Recht ist. Archivische Fragen - juristische Antworten. 81. Deutscher Archivtag in Bremen (=Tagungsdokumentationen zum Deutschen Archivtag, Band 16), Fulda 2012, 228 S. [ISBN 978-3-9811618-5-4]

Termingerecht ist der neue Tagungsband vom letztjährigen 81. Deutschen Archivtag 2011 in Bremen erschienen und wird in dieser Woche allen persönlichen und korporativen VdA-Mitgliedern als Mitgliederleistung kostenlos zugestellt.

Bestellbar ist die Publikation direkt bei der VdA-Geschäftsstelle. Nutzen Sie die bequeme Online-Bestellung!"

Quelle: Pressemitteilung des VdA, 20.8.2012

Eine Rezension hier wäre interessant ......

Zur Berichterstattung über den Bremer Archivtag hier auf Archivalia s. http://archiv.twoday.net/search?q=archivtag+bremen+2011

 

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