Genealogie
http://statelibrary.ncdcr.gov/dimp/digital/ncfamilyrecords/
North Carolina Family Records Online currently contains over 200 Bible Records (lists of birth, marriage, and death information recorded in North Carolina Bibles throughout the 18th, 19th, and 20th centuries). The collection also contains a six-volume index of marriage and death notices that appeared in five North Carolina newspapers from 1799-1893.

North Carolina Family Records Online currently contains over 200 Bible Records (lists of birth, marriage, and death information recorded in North Carolina Bibles throughout the 18th, 19th, and 20th centuries). The collection also contains a six-volume index of marriage and death notices that appeared in five North Carolina newspapers from 1799-1893.

KlausGraf - am Donnerstag, 28. Mai 2009, 00:56 - Rubrik: Genealogie
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Beim Hypothekenbuch des Amtes Bilstein (1724 * 1810) handelt es sich um die Bände 10 bis 38 des Bestandes *Herzogtum Westfalen, Amt Bilstein“ im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen. Die Archivalien bestehen aus Protokollen mit zahlreichen ergänzenden Beilagen. Protokolliert wurden insbesondere Grundstücks-verkäufe und *belastungen, tTestamente, Kindteilsforderungen und Eheberedungen. Zu finden sind dort außerdem Konkurse, die Abwicklung von Nachlässen und vereinzelt Ortssatzungen. Das Hypothekenbuch dürfte insbesondere das Interesse der Familien-, Flurnamen-, Ortsgeschichts- und regionaler Wirtschaftsgeschichtsforschung sowie von Volkskundlern auf sich ziehen.
Bestandsbildner war das kurkölnische Amt Bilstein, das von 1445 bis 1802 existierte. Die Archivalien reichen insofern weit in die hessen-darmstädtische Administrationszeit hinein. Die protokollierung der oben beschriebenen Rechtsvorgänge wurde mit der kurfürstlich-kölnischen Polizeiordnung vom 20. September 1723 (Tit. 16 § 1) angeordnet. Die ersten Eintragungen datieren vom Mai 1724. Die neue Vorschrift wurde also verhältnismäßig rasch umgesetzt. Sie diente der Rechtssicherheit von Vertragsparteien und der Vermeidung kostspieliger Prozesse aufgrund von Streitigkeiten. Mit dem Beginn der hessen-darmstädtischen Herrschaft im Herzogtum Westfalen 1802 erfolgte offensichtlich beim Amt Bilstein kein unmittelbarer Aktenschnitt. Das Hypothekenbuch wurde bis 1810 weitergeführt. Dies könnte mit den sich über mehrere Jahre hinziehenden Verwaltungs- und Justizreformen in dieser Zeit zusammenhängen.
Das kurkölnische Amt Bilstein umfasste bis 1802 einen Großteil des heutigen Kreises Olpe und Teile der Stadt Schmallenberg im Hochsauerlandkreis. Es gliederte sich in ein Ober- und ein Niederamt mit den Kirchspielen Heinsberg, Helden, Kirchveischede, Kirchhundem, Lenne, Oberhundem, Rahrbach sowie die bilsteinischen Güter in der Vogtei Grafschaft und dem Kirchspiel Elspe. Hinzu kamen die bilsteinischen Rechte in den Gebieten Attendorn und Olpe. Die protokollierten Rechtsgeschäfte des Hypothekenbuches gehen naturgemäß über dieses Gebiet hinaus.
Der Bestand wurde im Gemeindearchiv Kirchhundem in den Jahren 1990 bis 1996 inhaltlich erschlossen, was eine gezielte Benutzung ermöglicht. Zirka 8700 Fälle wurden dabei erfasst. Ein Personen- und Ortsnamensindex erleichtert die Benutzung. Das zweibändige Inventar hat einen Umfang von 990 Seiten im DIN A 4 Format; aus Kostengründen schied deshalb eine Veröffentlichung als Druckwerk aus. Die Veröffentlichung auf CD-Rom stellt insofern eine kostengünstige Alternative dar, das Inventar einem breiteren Interessentenkreis zugänglich zu machen. Die Bände 1 und 2 des Inventars sind hier als pdf-Dateien nutzbar. Die Archivalien selbst können im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, und in Form von Mikrofilmen im Gemeindearchiv Kirchhundem eingesehen werden.
Die CD-Rom kann bis zum 22.06.2009 zum Preis von 10,00 € zzgl. Versandkosten vorbestellt werden beim
Gemeindearchiv Kirchhundem
Hundemstr. 35
57399 Kirchhundem
Telefax-Nr. 02723 9250129
Der spätere Verkaufspreis beträgt 12,50 €.
via
Rundschreiben Kultur der Kulturregion Südwestfalen Nr. 05/09
Bestandsbildner war das kurkölnische Amt Bilstein, das von 1445 bis 1802 existierte. Die Archivalien reichen insofern weit in die hessen-darmstädtische Administrationszeit hinein. Die protokollierung der oben beschriebenen Rechtsvorgänge wurde mit der kurfürstlich-kölnischen Polizeiordnung vom 20. September 1723 (Tit. 16 § 1) angeordnet. Die ersten Eintragungen datieren vom Mai 1724. Die neue Vorschrift wurde also verhältnismäßig rasch umgesetzt. Sie diente der Rechtssicherheit von Vertragsparteien und der Vermeidung kostspieliger Prozesse aufgrund von Streitigkeiten. Mit dem Beginn der hessen-darmstädtischen Herrschaft im Herzogtum Westfalen 1802 erfolgte offensichtlich beim Amt Bilstein kein unmittelbarer Aktenschnitt. Das Hypothekenbuch wurde bis 1810 weitergeführt. Dies könnte mit den sich über mehrere Jahre hinziehenden Verwaltungs- und Justizreformen in dieser Zeit zusammenhängen.
Das kurkölnische Amt Bilstein umfasste bis 1802 einen Großteil des heutigen Kreises Olpe und Teile der Stadt Schmallenberg im Hochsauerlandkreis. Es gliederte sich in ein Ober- und ein Niederamt mit den Kirchspielen Heinsberg, Helden, Kirchveischede, Kirchhundem, Lenne, Oberhundem, Rahrbach sowie die bilsteinischen Güter in der Vogtei Grafschaft und dem Kirchspiel Elspe. Hinzu kamen die bilsteinischen Rechte in den Gebieten Attendorn und Olpe. Die protokollierten Rechtsgeschäfte des Hypothekenbuches gehen naturgemäß über dieses Gebiet hinaus.
Der Bestand wurde im Gemeindearchiv Kirchhundem in den Jahren 1990 bis 1996 inhaltlich erschlossen, was eine gezielte Benutzung ermöglicht. Zirka 8700 Fälle wurden dabei erfasst. Ein Personen- und Ortsnamensindex erleichtert die Benutzung. Das zweibändige Inventar hat einen Umfang von 990 Seiten im DIN A 4 Format; aus Kostengründen schied deshalb eine Veröffentlichung als Druckwerk aus. Die Veröffentlichung auf CD-Rom stellt insofern eine kostengünstige Alternative dar, das Inventar einem breiteren Interessentenkreis zugänglich zu machen. Die Bände 1 und 2 des Inventars sind hier als pdf-Dateien nutzbar. Die Archivalien selbst können im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, und in Form von Mikrofilmen im Gemeindearchiv Kirchhundem eingesehen werden.
Die CD-Rom kann bis zum 22.06.2009 zum Preis von 10,00 € zzgl. Versandkosten vorbestellt werden beim
Gemeindearchiv Kirchhundem
Hundemstr. 35
57399 Kirchhundem
Telefax-Nr. 02723 9250129
Der spätere Verkaufspreis beträgt 12,50 €.
via
Rundschreiben Kultur der Kulturregion Südwestfalen Nr. 05/09
Wolf Thomas - am Mittwoch, 27. Mai 2009, 18:19 - Rubrik: Genealogie
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Danke an den Scannenden!
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Alberti_Wappenbuch_Heft_01

Update: Inzwischen sind 2 weitere Hefte online. Die Bildbeschreibungen enthalten die Namen der behandelten Familien, was eine vorzügliche Hilfe darstellt (s. Komm.).
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Alberti_Wappenbuch_Heft_01

Update: Inzwischen sind 2 weitere Hefte online. Die Bildbeschreibungen enthalten die Namen der behandelten Familien, was eine vorzügliche Hilfe darstellt (s. Komm.).
KlausGraf - am Montag, 25. Mai 2009, 22:41 - Rubrik: Genealogie
Aus Anlass der grundlegenden Änderungen des Personenstandsrechts und seiner Auswirkungen auf Kommunalarchive hat das LWL-Archivamt im April 2009 in Gelsenkirchen, Münster, Hamm, Siegen und Detmold Workshops mit rund 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum Thema durchgeführt.
Um die gehaltenen Vorträge möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen zugänglich zu machen, finden Sie, ergänzt durch Links zu weiteren Informationen, Material (pdf-Dokumente) zu folgenden Themen:
Register und Sammelakten der Standesämter
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten
Westfalen-Lippe e.V.: Die Quellen und ihre Inhalte
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Die%20Quellen%20und%20ihre%20Inhalte.pdf
Dr. Wolfgang Bockhorst (LWL-Archivamt für Westfalen): Führung von Registern und Sammelakten im Standesamt nach gesetzlichen Vorgaben
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Fuehrung%20von%20Registern%20und%20Sammelakten%20im%20Standesamt.pdf
Überblick über Eckpunkte der Reform
Dr. Bettina Joergens (Landesarchiv NRW, Abt. Ostwestfalen-Lippe): Was bringt die Personenstandsreform Neues für die Archive?
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Was%20bringt%20die%20Personenstandsreform%20Neues.pdf
Übernahme von Standesamtsunterlagen
Dr. Bettina Joergens (Landesarchiv NRW, Abt. Ostwestfalen-Lippe): Übernahmepraxis des Personenstandsarchivs Westfalen-Lippe in Detmold
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Uebernahmepraxis%20des%20Personenstandsarchivs%20Westfalen-Lippe.pdf
Übergabeniederschrift (gesetzliche Vorgaben)
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Uebergabeniederschrift_Vorgaben.pdf
Bestandserhaltung und Digitalisierung
Dr. Peter Worm (LWL-Archivamt für Westfalen): Bestandserhaltung und Digitalisierung
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Bestandserhaltung%20und%20Digitalisierung.pdf
Nutzung
Dr. Marcus Stumpf (LWL-Archivamt für Westfalen): Nutzung unter archivrechtlichen Gesichtspunkten
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Nutzung%20von%20Personenstandsunterlagen.pdf
Verpflichtungserklärung (Muster)
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Verpflichtungserklaerung_Muster.pdf
Dr. Bettina Joergens (Landesarchiv NRW, Abt. Ostwestfalen-Lippe): Nutzergruppen und ihre Erwartungen
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Nutzergruppen%20und%20ihre%20Erwartungen.pdf
Elektronische Standesamtsunterlagen
Dr. Peter Worm (LWL-Archivamt für Westfalen): Ausblick: Archivierung elektronischer Standesamtunterlagen
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Ausblick%20elektronische%20Standesamtsunterlagen.pdf
Links
Gesetze und Verordnungen
Link: http://www.standesbeamte-wl.de/M/M9001.html
Bewertungsempfehlungen der Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) zu Sammelakten
Link: http://www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen.html
Quelle:
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/Archivamt/Personenstandsreform/index2_html
Um die gehaltenen Vorträge möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen zugänglich zu machen, finden Sie, ergänzt durch Links zu weiteren Informationen, Material (pdf-Dokumente) zu folgenden Themen:
Register und Sammelakten der Standesämter
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten
Westfalen-Lippe e.V.: Die Quellen und ihre Inhalte
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Die%20Quellen%20und%20ihre%20Inhalte.pdf
Dr. Wolfgang Bockhorst (LWL-Archivamt für Westfalen): Führung von Registern und Sammelakten im Standesamt nach gesetzlichen Vorgaben
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Fuehrung%20von%20Registern%20und%20Sammelakten%20im%20Standesamt.pdf
Überblick über Eckpunkte der Reform
Dr. Bettina Joergens (Landesarchiv NRW, Abt. Ostwestfalen-Lippe): Was bringt die Personenstandsreform Neues für die Archive?
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Was%20bringt%20die%20Personenstandsreform%20Neues.pdf
Übernahme von Standesamtsunterlagen
Dr. Bettina Joergens (Landesarchiv NRW, Abt. Ostwestfalen-Lippe): Übernahmepraxis des Personenstandsarchivs Westfalen-Lippe in Detmold
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Uebernahmepraxis%20des%20Personenstandsarchivs%20Westfalen-Lippe.pdf
Übergabeniederschrift (gesetzliche Vorgaben)
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Uebergabeniederschrift_Vorgaben.pdf
Bestandserhaltung und Digitalisierung
Dr. Peter Worm (LWL-Archivamt für Westfalen): Bestandserhaltung und Digitalisierung
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Bestandserhaltung%20und%20Digitalisierung.pdf
Nutzung
Dr. Marcus Stumpf (LWL-Archivamt für Westfalen): Nutzung unter archivrechtlichen Gesichtspunkten
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Nutzung%20von%20Personenstandsunterlagen.pdf
Verpflichtungserklärung (Muster)
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Verpflichtungserklaerung_Muster.pdf
Dr. Bettina Joergens (Landesarchiv NRW, Abt. Ostwestfalen-Lippe): Nutzergruppen und ihre Erwartungen
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Nutzergruppen%20und%20ihre%20Erwartungen.pdf
Elektronische Standesamtsunterlagen
Dr. Peter Worm (LWL-Archivamt für Westfalen): Ausblick: Archivierung elektronischer Standesamtunterlagen
Link: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/Ausblick%20elektronische%20Standesamtsunterlagen.pdf
Links
Gesetze und Verordnungen
Link: http://www.standesbeamte-wl.de/M/M9001.html
Bewertungsempfehlungen der Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) zu Sammelakten
Link: http://www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen.html
Quelle:
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/Archivamt/Personenstandsreform/index2_html
Wolf Thomas - am Freitag, 15. Mai 2009, 09:01 - Rubrik: Genealogie
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KlausGraf - am Mittwoch, 1. April 2009, 22:02 - Rubrik: Genealogie
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„…wie würde ich freudig an die Arbeit gehen, wenn ich meinen Beruf ausüben könnte…“.
Arbeit, Beruf und Genealogie im Spiegel archivischer und musealer Quellen
6. Detmolder Sommergespräch am 24. Juni 2009
Waschen, Nähen, Brot backen, Pflügen, Schweißen, Schmieden, Fische säubern, Ziegel brennen, Kohle fördern, Schafe hüten, Schreiben oder Unterrichten und viele Arbeiten mehr dienen und dienten dem Erwerb des Lebensunterhalts. Arbeit konnte aber auch Beruf und Berufung sein.
Von welchem Einkommen jemand lebte, unter welchen Bedingungen welche Art von Arbeit geleistet wurde, welche Berufe in einer Familie bevorzugt ausgeübt wurden, und wer in welcher Weise das Familieneinkommen erwirtschaftete, ist Teil von Biografien und Familiengeschichten. Umgekehrt wird Familien- und Personengeschichte erst dann besonders interessant, wenn die Arbeitswelt der Einzelnen und deren wirtschaftlichen Verhältnisse erkennbar werden. Fragen der Alltags-, Arbeits- und Wirtschaftsgeschichte sind insofern untrennbar mit genealogischen und biografischen Forschungen verbunden.
Beim 6. Detmolder Sommergespräch 2009 werden die Referentinnen und Referenten Fragen der Arbeits- und Wirtschaftsgeschichte diskutieren und dabei beispielhaft Biografien und genealogische Zusammenhänge aufzeigen. Sie werden archivische und museale Quellen vorstellen, anhand derer z.B. die eigene Familiengeschichte und vergangene Arbeitssituation en weiter erforscht und besser verstanden werden können
Die Detmolder Sommergespräche richten sich an alle Interessierten. Im Vordergrund der Sommergespräche steht der Austausch von Wissenschaftlerinnen und Familienforschern, Archivarinnen sowie Vertretern der Behörden. Denn sie sind voneinander abhängig: Die einen produzieren das Schriftgut, das die anderen archivieren und für die Forschung bereit stellen; Wissenschaftler und Familienforscherinnen werten die Unterlagen bei ihrer Archivrecherche aus und stellen die Ergebnisse der Forschergemeinschaft zur Verfügung. Die Sommergespräche sind daher eine gute Gelegenheit, um über die Geschichte von Arbeit und Beruf, die historischen Quellen zu arbeitshistorischen Themen in Archiven und Museen sowie deren Auswertungsmöglichkeiten für die Genealogie und historische Forschung zu diskutieren.
Sie können gerne Informationsmaterial auslegen und Datenbanken präsentieren. Bitte melden Sie dies vorher an.
Programm
9.30 Uhr-9.45 Uhr
Begrüßung
Prof. Dr. Wilfried Reininghaus, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
9.45-10.30 Uhr
Arbeit und Beruf. Definitionen, historische Einordnung und genealogische Bezüge
Dr. Julia Paulus, LWL-Institut für Regionalgeschichte / Universität Münster
10.30-11.00 Uhr Kaffee
11.00-12.15 Uhr
1. Sektion: Arbeit, Beruf und Familie, Teil I
Moderation: Dr. Bettina Joergens, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Arbeiten und Wirtschaften in vorindustrieller Zeit
Dr. Stefan Gorißen, Universität Bielefeld
Genealogie und Berufsgeschichte –
Verwandtschaftskreise und soziale Netze in der vorindustriellen Gesellschaft
PD Dr. Hermann Metzke, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Genealogischer Verbände, Jena
12.15-14.00 Uhr Mittagspause
14.00-14.45 Uhr Führungen durch das Archiv (insgesamt 3 Führungen)
14.45-16.00 Uhr
1. Sektion: Arbeit, Beruf und Familie, Teil II
Fünfhundert lippische Ziegler: Lebensläufe und Karrieren
Prof. Dr. Jan Lucassen, International Institute of Social History, Amsterdam
Großmutter Bergarbeiterfrau – Enkelin Studentin. Weibliche Arbeits- und Berufsbiografien im Ruhrgebiet
Dr. Dagmar Kift, LWL-Industriemuseum Dortmund
16.00-16.15 Uhr Kaffeepause
16.15-17.30 Uhr
2. Sektion: „Zeugen“ der Geschichte von Arbeit und Beruf: behördliche Überlieferung, archivische und museale Materialien
Moderation: Dr. Christian Reinicke, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Arbeit und Arbeitsbedingungen im Spiegel der Arbeitsgerichtsüberlieferung
Reinhard Wolf, ehem. Arbeitsgericht Detmold
Arbeitsorten auf der Spur mit musealen Quellen: Männerarbeit und Frauenarbeit am Beispiel der Hamburger Fischindustrie
Dr. Elisabeth von Dücker, (bis März 07) Museum der Arbeit, Hamburg
17.30-18.00 Uhr
Abschlussdiskussion
19.30 Uhr Nachtschicht im Museum
Führung durch das LWL Freilichtmuseum Detmold zum Thema „Arbeit“
Außerdem:
Lockeres Treffen am Vorabend (23.6.2009, ab 19 Uhr) im Brauhaus, Lange Straße 35 / Fußgängerzone, Detmold
Anmeldung:
Melden Sie sich bitte bis zum 10. Juni 2009 zur Tagung und zur Führung im LWL-Freilichtmuseum an, da die Teilnehmerzahl aus Platzgründen begrenzt ist.
Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos.
Wenn Sie mit der Nennung Ihres Namens in einer Teilnehmerliste nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte mit.
Adresse und Organisation:
Die Detmolder Sommergespräche sind eine Veranstaltung des Landesarchivs NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Detmold)
Ort:
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe
Willi-Hofmann-Straße 2
32756 Detmold
Tel.: 05231/766-0
Fax: 05231/766-114
Email: stadt@lav.nrw.de
www.archive.nrw.de oder www.lav.nrw.de
Titelzitat aus: Else Schilfarth, Die psychologischen Grundlagen der heutigen Mädchenbildung, Bd. 1: Berufsgestaltung, Leipzig 1926, S. 134.
Arbeit, Beruf und Genealogie im Spiegel archivischer und musealer Quellen
6. Detmolder Sommergespräch am 24. Juni 2009
Waschen, Nähen, Brot backen, Pflügen, Schweißen, Schmieden, Fische säubern, Ziegel brennen, Kohle fördern, Schafe hüten, Schreiben oder Unterrichten und viele Arbeiten mehr dienen und dienten dem Erwerb des Lebensunterhalts. Arbeit konnte aber auch Beruf und Berufung sein.
Von welchem Einkommen jemand lebte, unter welchen Bedingungen welche Art von Arbeit geleistet wurde, welche Berufe in einer Familie bevorzugt ausgeübt wurden, und wer in welcher Weise das Familieneinkommen erwirtschaftete, ist Teil von Biografien und Familiengeschichten. Umgekehrt wird Familien- und Personengeschichte erst dann besonders interessant, wenn die Arbeitswelt der Einzelnen und deren wirtschaftlichen Verhältnisse erkennbar werden. Fragen der Alltags-, Arbeits- und Wirtschaftsgeschichte sind insofern untrennbar mit genealogischen und biografischen Forschungen verbunden.
Beim 6. Detmolder Sommergespräch 2009 werden die Referentinnen und Referenten Fragen der Arbeits- und Wirtschaftsgeschichte diskutieren und dabei beispielhaft Biografien und genealogische Zusammenhänge aufzeigen. Sie werden archivische und museale Quellen vorstellen, anhand derer z.B. die eigene Familiengeschichte und vergangene Arbeitssituation en weiter erforscht und besser verstanden werden können
Die Detmolder Sommergespräche richten sich an alle Interessierten. Im Vordergrund der Sommergespräche steht der Austausch von Wissenschaftlerinnen und Familienforschern, Archivarinnen sowie Vertretern der Behörden. Denn sie sind voneinander abhängig: Die einen produzieren das Schriftgut, das die anderen archivieren und für die Forschung bereit stellen; Wissenschaftler und Familienforscherinnen werten die Unterlagen bei ihrer Archivrecherche aus und stellen die Ergebnisse der Forschergemeinschaft zur Verfügung. Die Sommergespräche sind daher eine gute Gelegenheit, um über die Geschichte von Arbeit und Beruf, die historischen Quellen zu arbeitshistorischen Themen in Archiven und Museen sowie deren Auswertungsmöglichkeiten für die Genealogie und historische Forschung zu diskutieren.
Sie können gerne Informationsmaterial auslegen und Datenbanken präsentieren. Bitte melden Sie dies vorher an.
Programm
9.30 Uhr-9.45 Uhr
Begrüßung
Prof. Dr. Wilfried Reininghaus, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
9.45-10.30 Uhr
Arbeit und Beruf. Definitionen, historische Einordnung und genealogische Bezüge
Dr. Julia Paulus, LWL-Institut für Regionalgeschichte / Universität Münster
10.30-11.00 Uhr Kaffee
11.00-12.15 Uhr
1. Sektion: Arbeit, Beruf und Familie, Teil I
Moderation: Dr. Bettina Joergens, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Arbeiten und Wirtschaften in vorindustrieller Zeit
Dr. Stefan Gorißen, Universität Bielefeld
Genealogie und Berufsgeschichte –
Verwandtschaftskreise und soziale Netze in der vorindustriellen Gesellschaft
PD Dr. Hermann Metzke, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Genealogischer Verbände, Jena
12.15-14.00 Uhr Mittagspause
14.00-14.45 Uhr Führungen durch das Archiv (insgesamt 3 Führungen)
14.45-16.00 Uhr
1. Sektion: Arbeit, Beruf und Familie, Teil II
Fünfhundert lippische Ziegler: Lebensläufe und Karrieren
Prof. Dr. Jan Lucassen, International Institute of Social History, Amsterdam
Großmutter Bergarbeiterfrau – Enkelin Studentin. Weibliche Arbeits- und Berufsbiografien im Ruhrgebiet
Dr. Dagmar Kift, LWL-Industriemuseum Dortmund
16.00-16.15 Uhr Kaffeepause
16.15-17.30 Uhr
2. Sektion: „Zeugen“ der Geschichte von Arbeit und Beruf: behördliche Überlieferung, archivische und museale Materialien
Moderation: Dr. Christian Reinicke, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Arbeit und Arbeitsbedingungen im Spiegel der Arbeitsgerichtsüberlieferung
Reinhard Wolf, ehem. Arbeitsgericht Detmold
Arbeitsorten auf der Spur mit musealen Quellen: Männerarbeit und Frauenarbeit am Beispiel der Hamburger Fischindustrie
Dr. Elisabeth von Dücker, (bis März 07) Museum der Arbeit, Hamburg
17.30-18.00 Uhr
Abschlussdiskussion
19.30 Uhr Nachtschicht im Museum
Führung durch das LWL Freilichtmuseum Detmold zum Thema „Arbeit“
Außerdem:
Lockeres Treffen am Vorabend (23.6.2009, ab 19 Uhr) im Brauhaus, Lange Straße 35 / Fußgängerzone, Detmold
Anmeldung:
Melden Sie sich bitte bis zum 10. Juni 2009 zur Tagung und zur Führung im LWL-Freilichtmuseum an, da die Teilnehmerzahl aus Platzgründen begrenzt ist.
Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos.
Wenn Sie mit der Nennung Ihres Namens in einer Teilnehmerliste nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte mit.
Adresse und Organisation:
Die Detmolder Sommergespräche sind eine Veranstaltung des Landesarchivs NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Detmold)
Ort:
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe
Willi-Hofmann-Straße 2
32756 Detmold
Tel.: 05231/766-0
Fax: 05231/766-114
Email: stadt@lav.nrw.de
www.archive.nrw.de oder www.lav.nrw.de
Titelzitat aus: Else Schilfarth, Die psychologischen Grundlagen der heutigen Mädchenbildung, Bd. 1: Berufsgestaltung, Leipzig 1926, S. 134.
KlausGraf - am Freitag, 6. März 2009, 17:26 - Rubrik: Genealogie
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KlausGraf - am Montag, 23. Februar 2009, 10:12 - Rubrik: Genealogie
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Becke-Klüchtzner, Edmund von der: Stamm-Tafeln des Adels des Großherzogthums Baden: ein neu bearbeitetes Adelsbuch
Baden-Baden, 1886
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/beckekluechtzner1886
Baden-Baden, 1886
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/beckekluechtzner1886
KlausGraf - am Mittwoch, 11. Februar 2009, 15:24 - Rubrik: Genealogie
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'Wenn andere von einem Traumurlaub an einem Palmenstrand träumen, so ist mein Traumurlaub ein mindestens dreiwöchiger Besuch im Hauptstaatsarchiv Stuttgart.'
Lisbeth Zahawi, Österreich-stämmige Australierin mit Balinger Wurzeln
Quelle: Südwest Presse (Link)
Lisbeth Zahawi, Österreich-stämmige Australierin mit Balinger Wurzeln
Quelle: Südwest Presse (Link)
Wolf Thomas - am Dienstag, 10. Februar 2009, 20:17 - Rubrik: Genealogie
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Seite im GenWiki
http://wiki-de.genealogy.net/Personenstandsgesetz
Materialsammlung in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/5418086
FRAGEN UND ANTWORTEN FÜR GENEALOGEN
Kann ich jetzt schon die neu zugänglich gewordenen Unterlagen einsehen?
Es wird dringend gebeten, den zuständigen Archiven etwas Zeit zu lassen. Gemäß § 61 Personenstandsgesetz gilt für die Benutzung das zuständige Landesarchivgesetz unabhängig vom Lagerort (Standesamt oder Archiv).
Wer darf die neu zugänglich gewordenen Unterlagen nutzen?
Im Prinzip jeder. In den meisten Bundesländern gilt auch für Kommunalarchivgut per Verweisung der Nutzungsanspruch für das Archivgut der Staatsarchive, der nur ein berechtigtes Interesse als Hürde kennt. Berechtigt im Sinne des Archivrechtes ist jedes nachvollziehbare Interesse, insbesonder die Familienforschung.
Auch bei neu eingerichteten Kommunalarchiven in denjenigen Ländern, die keinen Rechtsanspruch für die Benutzung kommunalen Archivguts kennen (z.B. Baden-Württemberg), gilt, wenn sie keine Satzung oder das Verwaltungshandeln bindende Benutzungspraxis haben, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen von einem Nutzungsanspruch auch für Nicht-Ortsansässige auszugehen. Dieser kann und sollte vor dem Verwaltungsgericht durchgesetzt werden.
Wie sieht es mit den Gebühren aus?
Grundsätzlich sind Benutzungsgebühren in Archiven zulässig. Wem die Gebühren zu hoch erscheinen, sollte sie von der zuständigen Kommunalaufsicht oder per Verwaltungsgerichtsverfahren überprüfen lassen. Alle Benutzungsgebühren müssen strikt mit den Vorschriften der zuständigen Kommunalabgabengesetze in Einklang stehen. Es muss also eine formell einwandfreie Gebührensatzung erlassen worden sein.
(Ob bei der Benutzung von Archivgut die übliche verwaltungsgebührenordnung zugrundegelegt werden darf, ist zweifelhaft, da Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren zwei Paar Stiefel sind.)
Müssen auch Wissenschaftler Gebühren zahlen?
Üblicherweise sind sie von Gebühren befreit. Es empfiehlt sich für Familienforscher, sich ein passendes, von der eigenen Familie unabhängiges Forschungsthema zurechtzulegen. Ordnet eine Satzung auch für wissenschaftliche Nutzung eine Gebührenpflicht an, sollte ein Antrag auf Erlass der Gebühr gestellt und bei Ablehnung geklagt werden.
Darf die Einsicht in ganze Bände verwehrt werden?
Dies erscheint zweifelhaft. Es gelten nur die üblichen Versagungstatbestände der Archivgesetze bzw. der zuständigen Satzungen z.B. im Fall des Stadtarchiv Nürnberg:
http://www.stadtarchiv.nuernberg.de/download/Satzung.pdf
Entsprechende Ablehnungsbescheide sollten verwaltungsgerichtlich überprüft werden.
http://wiki-de.genealogy.net/Personenstandsgesetz
Materialsammlung in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/5418086
FRAGEN UND ANTWORTEN FÜR GENEALOGEN
Kann ich jetzt schon die neu zugänglich gewordenen Unterlagen einsehen?
Es wird dringend gebeten, den zuständigen Archiven etwas Zeit zu lassen. Gemäß § 61 Personenstandsgesetz gilt für die Benutzung das zuständige Landesarchivgesetz unabhängig vom Lagerort (Standesamt oder Archiv).
Wer darf die neu zugänglich gewordenen Unterlagen nutzen?
Im Prinzip jeder. In den meisten Bundesländern gilt auch für Kommunalarchivgut per Verweisung der Nutzungsanspruch für das Archivgut der Staatsarchive, der nur ein berechtigtes Interesse als Hürde kennt. Berechtigt im Sinne des Archivrechtes ist jedes nachvollziehbare Interesse, insbesonder die Familienforschung.
Auch bei neu eingerichteten Kommunalarchiven in denjenigen Ländern, die keinen Rechtsanspruch für die Benutzung kommunalen Archivguts kennen (z.B. Baden-Württemberg), gilt, wenn sie keine Satzung oder das Verwaltungshandeln bindende Benutzungspraxis haben, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen von einem Nutzungsanspruch auch für Nicht-Ortsansässige auszugehen. Dieser kann und sollte vor dem Verwaltungsgericht durchgesetzt werden.
Wie sieht es mit den Gebühren aus?
Grundsätzlich sind Benutzungsgebühren in Archiven zulässig. Wem die Gebühren zu hoch erscheinen, sollte sie von der zuständigen Kommunalaufsicht oder per Verwaltungsgerichtsverfahren überprüfen lassen. Alle Benutzungsgebühren müssen strikt mit den Vorschriften der zuständigen Kommunalabgabengesetze in Einklang stehen. Es muss also eine formell einwandfreie Gebührensatzung erlassen worden sein.
(Ob bei der Benutzung von Archivgut die übliche verwaltungsgebührenordnung zugrundegelegt werden darf, ist zweifelhaft, da Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren zwei Paar Stiefel sind.)
Müssen auch Wissenschaftler Gebühren zahlen?
Üblicherweise sind sie von Gebühren befreit. Es empfiehlt sich für Familienforscher, sich ein passendes, von der eigenen Familie unabhängiges Forschungsthema zurechtzulegen. Ordnet eine Satzung auch für wissenschaftliche Nutzung eine Gebührenpflicht an, sollte ein Antrag auf Erlass der Gebühr gestellt und bei Ablehnung geklagt werden.
Darf die Einsicht in ganze Bände verwehrt werden?
Dies erscheint zweifelhaft. Es gelten nur die üblichen Versagungstatbestände der Archivgesetze bzw. der zuständigen Satzungen z.B. im Fall des Stadtarchiv Nürnberg:
http://www.stadtarchiv.nuernberg.de/download/Satzung.pdf
Entsprechende Ablehnungsbescheide sollten verwaltungsgerichtlich überprüft werden.
KlausGraf - am Samstag, 7. Februar 2009, 17:13 - Rubrik: Genealogie