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Informationsfreiheit und Transparenz

Der Bericht:

http://ec.europa.eu/transparency/access_documents/docs/rapport_2010/comm_pdf_com_2011_0492_f_de_rapport.pdf

Zusammenfassung

https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/deutsch/2011/08/rekordansturm-auf-die-dokumente-der-eu-verwaltung/

CCC feuert gegen Ex-Wikileaks Domscheits OpenLeaks:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/CCC-feuert-gegen-OpenLeaks-1322825.html

Das Bundesverwaltungsgericht droht ein bißchen mit dem Zeigefinger:

Angesichts des Verhaltens der Antragsgegnerin in einem ähnlich gelagerten Verfahren, das ebenfalls eine Einsicht in die Dokumente der Informationsstelle des Bundesverwaltungsamtes betraf, hat der Senat allerdings Anlass darauf hinzuweisen, dass sich die Antragsgegnerin ihrer prozessualen Verpflichtung aus § 99 Abs. 1 VwGO wie auch dem materiellen Anspruch des Antragstellers nicht durch eine Vernichtung der streitbefangenen Akten entziehen darf. Dabei bedarf keiner Vertiefung, dass ein solches Vorgehen den einfachrechtlichen Vorgaben über die Führung und Aufbewahrung von Behördenakten widerspricht; denn es gerät jedenfalls in Konflikt mit der aus dem Rechtsstaatsgebot folgenden Verpflichtung staatlicher Stellen, die Möglichkeiten des Einzelnen zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes nicht zu vereiteln.

Auch wenn die Verwaltung die Akten nicht vernichten darf, kann sie es de facto doch, und niemand braucht damit zu rechnen, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden ...

http://lexetius.com/2011,1690

http://fragdenstaat.de/

Heute startet die OKF Deutschland das neue Informationsfreiheitsportal “Frag den Staat“. Die Seite erlaubt es Bürgern, Journalisten und Forschern bei über 830 Bundeseinrichtungen Informationen anzufragen. Alle Anfragen können auf der Seite verfolgt werden und tragen damit zu einem öffentlichen Archiv amtlicher Dokumente bei.

Obwohl es in Deutschland Gesetze für Verbraucherschutz- und Umweltinformationen sowie ein Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene gibt, haben einige Bundesländer ihren Bürgern bis heute nicht die gleiche Möglichkeit eingeräumt.
Gleichzeitig wird das Gesetz bis heute von vielen Journalisten nicht routinemäßig genutzt und einige Behörden versuchen Anfragen durch bürokratische Tricks, überhöhte Gebührenforderungen oder mit Verweis auf Geheimhaltung zu untergraben.

Ziel von FragDenStaat ist es nun, durch einen transparenten Anfrageprozess eine konstruktive Praxis für das IFG zu entwickeln, die durch ein Archiv bestehender Antworten und eine einfache Oberfläche sowohl Behörden wie Bürgern Arbeit spart.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes soll nun erneuert werden und es gibt schon interessanteVorschläge von Greenpeace Deutschland und den Grünen. Bremen gibt mit seinem Landes-IFG die Richtung vor: es schreibt eine proaktive Veröffentlichung von Dokumenten im Internet vor.

Durch die Unterstützung von Access Info Europe, Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V., Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, Deutscher Journalisten-Verband e.V., Digitale Gesellschaft e.V., Legal Leaks, Mehr Demokratie e.V., netzwerk recherche e.V., n-ost Netzwerk für Osteuropa-Berichterstattung e.V., Open Data Network e.V. and Transparency International Deutschland e.V hoffen wir, dass auch FragDenStaat die eine oder Anregung für diesen Prozess geben kann.



Wer sagt denn, dass das OKFN-Portal nicht genauso ein Flop wird wie

http://befreite-dokumente.de/

ein Portal, das exakt das gleiche Ziel hatte und hat. Statt
zusammenzuarbeiten, macht man seinen eigenen Sandkasten auf und nimmt nicht zur Kenntnis, dass es sowas schon gab.

Zur urheberrechtlichen Problematik gilt immer noch das, was ich 2006 zur Aktensammelstelle "Befreite Dokumente" schrieb:

http://archiv.twoday.net/stories/1666772/



http://archiv.twoday.net/stories/29763322/#34639781



Mit über 150 Teil­neh­men­den hat heute die voll­stän­dig aus­ge­buchte opendata.ch 2011 Kon­fe­renz im Bun­des­ar­chiv in Bern statt­ge­fun­den. Par­la­men­ta­rier, Ver­wal­tungs­ka­der­leute sowie Ver­tre­ter von Wirt­schaft, For­schung und Medien haben an der ers­ten Schwei­zer Kon­fe­renz über frei zugäng­li­che Behör­den­da­ten teil­ge­nom­men. Gemein­sam konn­ten Vor­teile und Her­aus­for­de­run­gen von Open Govern­ment Data in der Schweiz dis­ku­tiert sowie wich­tige nächste Schritte fest­ge­legt werden.
www.opendata.ch

Produktion:
Mediaktion GmbH
Kratzstrasse 35
8620 Wetzikon
www.mediaktion.tv
www.mediaktion.ch

"Seit Jahren hält sich der Verdacht, der NS-Massenmörder Alois Brunner sei BND-Resident in Syrien gewesen. Nun haben die Haushistoriker des Geheimdienstes entdeckt: In der Regierungszeit von Helmut Kohl wurden alle Unterlagen zu dem Fall entsorgt. Sollte der Nazi-Verbrecher geschützt werden? ...." die Antwort gibt SpOn.

Diskussionen zum Internet drehen sich viel mehr um seine Gefahren, als um die Chancen, die es bietet. Gerade die Politik will das angeblich böse Netz zähmen und zivilisieren und übersieht dabei die Möglichkeiten des offenen Raumes. Aus Angst vor zu viel Transparenz?

Lesenswertes von Anke Domscheid-Berg:

http://www.sueddeutsche.de/digital/debattenbeitrag-anke-domscheit-berg-die-angst-vor-zu-viel-transparenz-1.1119102

FAZ fragt, wer die wikipedia Kontrolleure kontrolliert

http://goo.gl/rgw7L

Ich geh diesem Beispiel nach:

wiki watch Adof Fürst zu Schaumburg-Lippe:

hier: http://goo.gl/oMAs9

Markiert werden die Aussagen zu Kekule von Stradonitz (der nachgewiesen Freimaurer war), zu Kurt von Behr dessen Spionageaktionen in Spanien urkundlich nachgewiesen sind), sowie die Bezweiflung der "arischen Herkunft" Adolfs Frau. Wieso werden ausgerechnet diese Aussagen in Frage gestellt ? Es sieht nach Auftrag aus.

Um die farblichen Markierungen sehen zu können, muss der wiki watch Eintrag neu angeklickt werden.

UPDATE:
FAZ veröffentlicht interview zum Thema

http://goo.gl/73t0d

Dieser archivalia Beitrag wurde erstellt von
http://vierprinzen.blogspot.com/
(Ergänzungen und Urkunden zum gleichnamigen Buch)

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/25-03-2011-vg-saarlouis-3-k-501-10.html

Bei öffentlichen Sitzungen eines Stadt- oder Gemeinderates handelt es sich mithin gemäß § 40 Abs. 1 KSVG um allgemein zugängliche Informationsquellen. Dabei ist die Zugänglichkeit gesetzlich in keiner Weise eingeschränkt, so dass die Vorschrift keine bloße Saalöffentlichkeit - also eine auf die im Raum der Sitzung Anwesenden begrenzte Öffentlichkeit - gewährt, sondern die - umfassendere - Medienöffentlichkeit. [...]

Es ist bereits nicht ersichtlich, dass der öffentlich tagende Stadtrat seine Aufgaben abstrakt-generell nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, wenn er dabei von einem privaten Rundfunksender gefilmt wird. Zur Begründung dieser Annahme werden von der Beklagten bis heute keine konkret-individuellen Tatsachen, sondern lediglich Spekulationen dargelegt.

Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Besorgnis der Beklagten, dass weniger redegewandte Ratsmitglieder durch das Bewusstsein der Aufzeichnung ihre Spontaneität verlieren, ihre Meinung nicht mehr geradeheraus vertreten, dadurch in ihrem Verhalten beeinflusst werden und so die Funktionsfähigkeit des Stadtrates beeinträchtigt wird. Dieser auch im Rahmen der mündlichen Verhandlung durch nichts wirklich belegten Mutmaßung kann im Rahmen der Rechtsgüter- und Verfassungswerteabwägung kein ausschlaggebendes Gewicht beigemessen werden.

Die Stadtratsmitglieder sind Inhaber eines öffentlichen Amtes, üben kraft dieses Amtes hoheitliche Gewalt aus und tun dies gemäß § 40 Abs. 1 KSVG grundsätzlich im Rahmen öffentlicher, d.h. öffentlich zugänglicher, Sitzungen. Sie haben sich also der Öffentlichkeit zu stellen. Damit sind sie nicht in ihrer besonders geschützten Privatsphäre betroffen, sondern in ihrem Wirken als Mandatsträger auf kommunaler Ebene in einer von ihnen selbst gewollten - sich in der Öffentlichkeit abspielenden - Sphäre, in der sie stets mit der Beobachtung durch diese Öffentlichkeit rechnen müssen, für die ihr Wirken als Stadtratsmitglied von Bedeutung ist. Sollten durch die Videoaufzeichnungen der Klägerin rhetorische Fehlleistungen, sprachliche Unzulänglichkeiten und/oder Gemütsbewegungen der Ratsmitglieder dauerhaft und ständig reproduzierbar konserviert werden, ist dies mit Blick auf den Entschluss des einzelnen Ratsmitgliedes, das öffentliche Amt auszuüben, hinzunehmen.


So das Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 25.03.2011,
Az.: 3 K 501/10

 

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