Kulturgut
Nicht genug damit, dass die Library of Congress dem deutschen Kulturgut die Waldseemüller-Karte und den dazugehörigen Schöner-Sammelband gestohlen hat (vormals auf Schloss Wolfegg). Das von der Library of Congress in diesem Jahr publizierte Buch ihres Kartographie-Experten Hessler, das als dienstliche Arbeit eines US-Bundesbedienseten eigentlich Public Domain sein sollte, liegt nicht Open Access vor.
Besprechung:
http://www.nytimes.com/2013/03/26/science/the-america-map-review-of-a-renaissance-globemakers-toolbox.html
Kurzer Auszug
http://www.nytimes.com/2013/03/26/science/excerpt-a-renaissance-globemakers-toolbox.html?adxnnl=1&ref=science&adxnnlx=1364317493-ETQgvi/Krg4OwoUoiH9+Xw
Interview:
http://www.youtube.com/watch?v=AZe87JAiqQA
Zum Schöner-Sammelband habe ich hier eine ausführliche Dokumentation vorgelegt:
http://archiv.twoday.net/stories/4689959/
Besprechung:
http://www.nytimes.com/2013/03/26/science/the-america-map-review-of-a-renaissance-globemakers-toolbox.html
Kurzer Auszug
http://www.nytimes.com/2013/03/26/science/excerpt-a-renaissance-globemakers-toolbox.html?adxnnl=1&ref=science&adxnnlx=1364317493-ETQgvi/Krg4OwoUoiH9+Xw
Interview:
http://www.youtube.com/watch?v=AZe87JAiqQA
Zum Schöner-Sammelband habe ich hier eine ausführliche Dokumentation vorgelegt:
http://archiv.twoday.net/stories/4689959/
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http://www.telegraph.co.uk/culture/theatre/william-shakespeare/10347211/Shakespeare-folios-seller-resigns-after-auction-house-relationship-revealed.html
"Senate House Library at the University of London scrapped plans to sell a set of four of Shakespeare’s folios at auction after leading academics attacked the proposal as “an act of stupidity” and warned it could damage the university’s reputation.
Christopher Pressler, director of the university's Senate House Library, announced he is resigning for “personal reasons”, weeks after he admitted breaching financial rules by not disclosing his relationship with an employee at Bonhams, appointed to oversee the sale."

"Senate House Library at the University of London scrapped plans to sell a set of four of Shakespeare’s folios at auction after leading academics attacked the proposal as “an act of stupidity” and warned it could damage the university’s reputation.
Christopher Pressler, director of the university's Senate House Library, announced he is resigning for “personal reasons”, weeks after he admitted breaching financial rules by not disclosing his relationship with an employee at Bonhams, appointed to oversee the sale."

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Ergänzend zu http://archiv.twoday.net/stories/465680396/
"Gericht: Allenfalls Abmahnung
Allenfalls eine Abmahnung oder eine Änderungskündigung wäre der rechte Weg gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Bei seiner Entscheidung hatte das Gericht die Pflichtverletzungen der Archivleiterin berücksichtigt. Die Stadt hatte ihr vorgeworfen, unerlaubt Bücher verkauft zu haben und sie daraufhin entlassen. Zudem hatte die Stadt Nehmzow vorgeworfen, nicht auf den Schimmelbefall der Bücher hingewiesen zu haben.
Nehmzow wies Vorwürfe zurück
Die Klägerin hatte sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Sie habe, wie auch schon ihr Vorgänger, lediglich Doubletten, also doppelt vorhandene Bücher, veräußert. Nur auf diese Weise habe das Archiv der Hansestadt Stralsund überhaupt das notwendige Geld für den Erwerb dessen erlöst, was eigentlich gesammelt werden sollte: nämlich Bücher aus Pommern, sogenannte Pommerania.
Posten schon an jemanden anderen vergeben
Nach Ansicht des Gerichts ist niemand ohne Fehler gewesen. Die Archivleiterin sei von der Stadt alleingelassen worden. Sie habe in bester Absicht gehandelt. Gegen Nehmzow hatte die Stadt zwischenzeitlich Strafanzeige gestellt und ihren Posten bereits an jemand anderen vergeben. Der sollte eigentlich Anfang November als neuer Direktor des Stralsunder Stadtarchives vorgestellt werden. Die Stadt kann gegen das Urteil Berufung einlegen."
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/archivstralsund101.html
Dieses erwartbare Urteil bestätigt meine Einschätzung, dass die fristlose Kündigung unangemessen war:
http://archiv.twoday.net/stories/219049894/
http://archiv.twoday.net/search?q=nehmzow
Nehmzow hat sehr schwere Schuld auf sich geladen. Sie hat eklatant gegen archivfachliche Standards verstoßen, indem sie nicht frühzeitig auf den Schimmelbefall entschieden reagierte und indem sie Kulturgut in ungeheuerlicher Weise veräußerte. Sie hat der Stadt Stralsund in so hohem Maße geschadet, dass sie ihren Posten als Archivleiterin verlieren musste. Eine Änderungskündigung unter Weiterbeschäftigung an einem Arbeitsplatz, wo sie keinen solchen Schaden mehr anrichten kann, wäre vertretbar gewesen.
Frau Nehmzow hat keine Archivausbildung und ist eine Schande für unsere Zunft. Sie begreift immer noch nicht, dass ihr Dublettenargument völliger Unsinn ist, da durch handschriftliche Beigaben oder andere Eigenheiten die verkauften Werke eben keine Dubletten sind. Ausdrücklich heißt es in einer Pressemeldung über rückgekaufte Bestände:
Ebenso wie die Bayrische Staatsbibliothek dafür sorgte, dass ein ganz besonderes Unikat wieder in die alte Heimat durfte: der so genannte Türkendruck. „Davon gibt es tatsächlich nur dieses eine Exemplar auf der Welt“, betont Kunkel.
http://kulturgut.hypotheses.org/253
Schon allein dieses wertvolle Stück überführt Nehmzow der LÜGE. Und wenn ich nicht durch die exorbitant hohen Prozesskosten meiner Auskunftsklage, die ich fast alleine tragen muss, weil die lieben Mitstreiter nur wenig beisteuern, abgeschreckt wäre, würde ich prüfen lassen, ob man die Verantwortlichen der Stadt Stralsund wegen Prozessbetrugs anzeigen kann, denn die Aussage von Kunkel ist offenkundig die Antwort auf eine von mir gestellte Frage, die zu beantworten die Stadt Stralsund sich im Prozess geweigert hatte.
http://archiv.twoday.net/stories/224317873/ (Frage 9)
"Gericht: Allenfalls Abmahnung
Allenfalls eine Abmahnung oder eine Änderungskündigung wäre der rechte Weg gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Bei seiner Entscheidung hatte das Gericht die Pflichtverletzungen der Archivleiterin berücksichtigt. Die Stadt hatte ihr vorgeworfen, unerlaubt Bücher verkauft zu haben und sie daraufhin entlassen. Zudem hatte die Stadt Nehmzow vorgeworfen, nicht auf den Schimmelbefall der Bücher hingewiesen zu haben.
Nehmzow wies Vorwürfe zurück
Die Klägerin hatte sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Sie habe, wie auch schon ihr Vorgänger, lediglich Doubletten, also doppelt vorhandene Bücher, veräußert. Nur auf diese Weise habe das Archiv der Hansestadt Stralsund überhaupt das notwendige Geld für den Erwerb dessen erlöst, was eigentlich gesammelt werden sollte: nämlich Bücher aus Pommern, sogenannte Pommerania.
Posten schon an jemanden anderen vergeben
Nach Ansicht des Gerichts ist niemand ohne Fehler gewesen. Die Archivleiterin sei von der Stadt alleingelassen worden. Sie habe in bester Absicht gehandelt. Gegen Nehmzow hatte die Stadt zwischenzeitlich Strafanzeige gestellt und ihren Posten bereits an jemand anderen vergeben. Der sollte eigentlich Anfang November als neuer Direktor des Stralsunder Stadtarchives vorgestellt werden. Die Stadt kann gegen das Urteil Berufung einlegen."
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/archivstralsund101.html
Dieses erwartbare Urteil bestätigt meine Einschätzung, dass die fristlose Kündigung unangemessen war:
http://archiv.twoday.net/stories/219049894/
http://archiv.twoday.net/search?q=nehmzow
Nehmzow hat sehr schwere Schuld auf sich geladen. Sie hat eklatant gegen archivfachliche Standards verstoßen, indem sie nicht frühzeitig auf den Schimmelbefall entschieden reagierte und indem sie Kulturgut in ungeheuerlicher Weise veräußerte. Sie hat der Stadt Stralsund in so hohem Maße geschadet, dass sie ihren Posten als Archivleiterin verlieren musste. Eine Änderungskündigung unter Weiterbeschäftigung an einem Arbeitsplatz, wo sie keinen solchen Schaden mehr anrichten kann, wäre vertretbar gewesen.
Frau Nehmzow hat keine Archivausbildung und ist eine Schande für unsere Zunft. Sie begreift immer noch nicht, dass ihr Dublettenargument völliger Unsinn ist, da durch handschriftliche Beigaben oder andere Eigenheiten die verkauften Werke eben keine Dubletten sind. Ausdrücklich heißt es in einer Pressemeldung über rückgekaufte Bestände:
Ebenso wie die Bayrische Staatsbibliothek dafür sorgte, dass ein ganz besonderes Unikat wieder in die alte Heimat durfte: der so genannte Türkendruck. „Davon gibt es tatsächlich nur dieses eine Exemplar auf der Welt“, betont Kunkel.
http://kulturgut.hypotheses.org/253
Schon allein dieses wertvolle Stück überführt Nehmzow der LÜGE. Und wenn ich nicht durch die exorbitant hohen Prozesskosten meiner Auskunftsklage, die ich fast alleine tragen muss, weil die lieben Mitstreiter nur wenig beisteuern, abgeschreckt wäre, würde ich prüfen lassen, ob man die Verantwortlichen der Stadt Stralsund wegen Prozessbetrugs anzeigen kann, denn die Aussage von Kunkel ist offenkundig die Antwort auf eine von mir gestellte Frage, die zu beantworten die Stadt Stralsund sich im Prozess geweigert hatte.
http://archiv.twoday.net/stories/224317873/ (Frage 9)
https://www.change.org/de/Petitionen/stadt-aachen-landschaftsverband-rheinland-lousberg-h%C3%B6fe-gmbh-der-hochbunker-f%C3%B6rsterstr-in-aachen-soll-nicht-f%C3%BCr-stadtwohnungen-weichen#
Der Hochbunker an der Rütscherstr/Försterstr in Aachen, in der am 21. Oktober 1944 der letzte Wehrmachtskommandant in der Kaiserstadt kapitulierte, soll abgerissen werden. Die Begründung der Bezirksregierung Köln: „Aufgrund der umfangreichen Umbauten ist die Aussagekraft verloren gegangen.“
Dabei zeugt allein schon die kahle schroffe Betonhülle mit seinen tiefen Einschlagskratern von der Gewalt und Zerstörung, die mit der Vertreibung der nationalsozialistischen Diktatur einher ging. Jedem Passant, ob alt oder jung, fällt dieser Betonklotz mit seinen Schäden irgendwann auf, und er stellt die unangenehme Frage: "Was ist hier passiert?" Und eine mögliche Antwort lautet: "Hier endete die Diktatur und fing die Freiheit an."

Der Hochbunker an der Rütscherstr/Försterstr in Aachen, in der am 21. Oktober 1944 der letzte Wehrmachtskommandant in der Kaiserstadt kapitulierte, soll abgerissen werden. Die Begründung der Bezirksregierung Köln: „Aufgrund der umfangreichen Umbauten ist die Aussagekraft verloren gegangen.“
Dabei zeugt allein schon die kahle schroffe Betonhülle mit seinen tiefen Einschlagskratern von der Gewalt und Zerstörung, die mit der Vertreibung der nationalsozialistischen Diktatur einher ging. Jedem Passant, ob alt oder jung, fällt dieser Betonklotz mit seinen Schäden irgendwann auf, und er stellt die unangenehme Frage: "Was ist hier passiert?" Und eine mögliche Antwort lautet: "Hier endete die Diktatur und fing die Freiheit an."

Die Stellungnahme des Attorney General ist eine instruktive Lektüre:
http://media.mlive.com/news/detroit_impact/other/AGO%207272.pdf
Jeffrey Hamburger Petition hat bis jetzt über 4000 Unterstützer gefunden:
http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts
Siehe auch
http://www.freep.com/article/20130805/ENT05/308050114/dia-art-christie-s-detroit-bankruptcy
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/453146197/

http://media.mlive.com/news/detroit_impact/other/AGO%207272.pdf
Jeffrey Hamburger Petition hat bis jetzt über 4000 Unterstützer gefunden:
http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts
Siehe auch
http://www.freep.com/article/20130805/ENT05/308050114/dia-art-christie-s-detroit-bankruptcy
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/453146197/

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Die SZ zur Kulturgutzerstörung in Syrien:
http://www.sueddeutsche.de/kultur/zerstoerung-von-kulturschaetzen-in-syrien-das-schlimmste-sind-die-raubgraeber-1.1759015
http://www.unesco.org/new/en/media-services/multimedia/photos/photo-gallery-conflict-damage-to-syrian-cultural-sites/
Der alte Markt von Aleppo: Weltkulturerbe, nun völlig verwüstet. (Foto: Unesco / Professor Maamoun Abdul)
http://www.sueddeutsche.de/kultur/zerstoerung-von-kulturschaetzen-in-syrien-das-schlimmste-sind-die-raubgraeber-1.1759015
http://www.unesco.org/new/en/media-services/multimedia/photos/photo-gallery-conflict-damage-to-syrian-cultural-sites/

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Die FAZ berichtet nun auch, allerdings wohl nur aufgrund von Informationen des Auktionshauses:
http://www.faz.net/aktuell/2.1995/ermittlungen-gegen-auktionator-unter-verdacht-12544271.html
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/453140698/
Dort wird in den Kommentaren die berechtigte Frage aufgeworfen, ob Schauer bei professioneller Sorgfalt die Girolamini-Provenienz nicht hätte erkennen müssen. Dieses halbseidene Gewerbe lässt aber in Sachen Provenienzen öfter mal fünfe grade sein.
http://archiv.twoday.net/search?q=halbseiden

http://www.faz.net/aktuell/2.1995/ermittlungen-gegen-auktionator-unter-verdacht-12544271.html
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/453140698/
Dort wird in den Kommentaren die berechtigte Frage aufgeworfen, ob Schauer bei professioneller Sorgfalt die Girolamini-Provenienz nicht hätte erkennen müssen. Dieses halbseidene Gewerbe lässt aber in Sachen Provenienzen öfter mal fünfe grade sein.
http://archiv.twoday.net/search?q=halbseiden

Zunächst einmal der Beitrag vom 31. Oktober 2012:
"Aus aktuellem Anlass - siehe http://archiv.twoday.net/stories/197331951/ zum Stadtarchiv Stralsund - sei (nach freundlichem Hinweis von Dr. jur. Steinhauer) darauf aufmerksam gemacht, dass die breit aufgestellte Allianz zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, an der auch Archive beteiligt sind, 2009 einen insoweit maßgeblichen Hinweis zu Exemplaren von Drucken vor 1850 gegeben hat.
"Für die älteren Buchbestände müssen andere Kriterien als das Territorialprinzip herangezogen
werden. Hier greifen buch- und sammlungsgeschichtliche Aspekte. In der Periode der Handdruckpresse, der Hadernpapiere und des individuell in Auftrag gegebenen Einbands (bis etwa 1850)
unterscheiden sich Bücher prinzipiell voneinander. Je älter ein Buch ist, um so individueller ist es
in seiner äußeren Gestalt (z. B. in Einband, Kolorierung), abgesehen von seiner oft noch erkennbaren Gebrauchsgeschichte (z. B. durch Marginalien eines Vorbesitzers, Provenienzvermerke). Es
besitzt einen eigenen Exemplarwert. Daraus folgt: Bücher aus der Zeit vor 1850 sind in jedem
noch vorhandenen Exemplar, unabhängig von ihrer Sprache, ihrem Druck- oder Aufbewahrungsort, zu erhalten."
http://www.allianz-kulturgut.de/fileadmin/user_upload/Allianz_Kulturgut/dokumente/2009_Allianz_Denkschrift_gedruckt.pdf
Daraus folgt: Werden aus Archivbibliotheken oder anderen Bibliotheken sogenannte Dubletten aus der Zeit vor 1850 veräußert, so verstößt das gegen die maßgeblichen Standards."
Die Bibliothek des Geheimen Staatsarchivs bietet als sogenannte Dubletten an:
http://www.gsta.spk-berlin.de/dubletten_1513.html
"Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen (Spenersche Zeitung)
1823, Juli-Dezember; 1827, Juli-Dezember; 1831 April-Juni; 1832 Juli-September; 1837 Juli-September; 1847; 1856 Januar/Juni;
gebunden
Allgemeine Zeitung (Augsburg)
1833, Januar-Dezember;
gebunden
Der wahre Jakob
1904-1908
ungebunden, lückenhaft
Volkswohlfahrt
5/1924; 6/1925
gebunden
Preußischer Staatsanzeiger/Reichsanzeiger
1852, Juli-Dezember; 1933, Dezember
gebunden"
Laut ZDB ist z.B. der Jg. 1827 der Spenerschen Zeitung in der ZLB Berlin nur als Mikrofilmausgabe vorhanden.
Update 24.9.2013: Die Antwort der ZLB auf eine Anfrage ist wie üblich nichtssagend. Man wusste nichts von dem Dublettenangebot, "denn wir haben leider nicht das Personal, ständig die Dublettenangebote aller deutschen Bibliotheken und Archive zu durchforsten" und außerdem sei die ZLB gegenüber dem GStA nicht weisungsbefugt. Kommentar: Wer es nötig hat, mit "allen" deutschen Bibliotheken und Archiven zu argumentieren, wenn es um eine zentrale Institution im eigenen Sprengel geht, lässt deutlich erkennen, wie erbärmlich sein Verständnis von spartenübergreifender Kooperation ist. Nochmals: Es ist ein Unding, dass das Geheime Staatsarchiv nicht mit anderen Institutionen außerhalb der eigenen Stiftung zusammenarbeitet, was die Abgabe sogenannter Dubletten angeht. Es ist aber ebenso ein Unding, dass die ZLB von den Dublettenangeboten des Archivs nichts weiß.
"Aus aktuellem Anlass - siehe http://archiv.twoday.net/stories/197331951/ zum Stadtarchiv Stralsund - sei (nach freundlichem Hinweis von Dr. jur. Steinhauer) darauf aufmerksam gemacht, dass die breit aufgestellte Allianz zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, an der auch Archive beteiligt sind, 2009 einen insoweit maßgeblichen Hinweis zu Exemplaren von Drucken vor 1850 gegeben hat.
"Für die älteren Buchbestände müssen andere Kriterien als das Territorialprinzip herangezogen
werden. Hier greifen buch- und sammlungsgeschichtliche Aspekte. In der Periode der Handdruckpresse, der Hadernpapiere und des individuell in Auftrag gegebenen Einbands (bis etwa 1850)
unterscheiden sich Bücher prinzipiell voneinander. Je älter ein Buch ist, um so individueller ist es
in seiner äußeren Gestalt (z. B. in Einband, Kolorierung), abgesehen von seiner oft noch erkennbaren Gebrauchsgeschichte (z. B. durch Marginalien eines Vorbesitzers, Provenienzvermerke). Es
besitzt einen eigenen Exemplarwert. Daraus folgt: Bücher aus der Zeit vor 1850 sind in jedem
noch vorhandenen Exemplar, unabhängig von ihrer Sprache, ihrem Druck- oder Aufbewahrungsort, zu erhalten."
http://www.allianz-kulturgut.de/fileadmin/user_upload/Allianz_Kulturgut/dokumente/2009_Allianz_Denkschrift_gedruckt.pdf
Daraus folgt: Werden aus Archivbibliotheken oder anderen Bibliotheken sogenannte Dubletten aus der Zeit vor 1850 veräußert, so verstößt das gegen die maßgeblichen Standards."
Die Bibliothek des Geheimen Staatsarchivs bietet als sogenannte Dubletten an:
http://www.gsta.spk-berlin.de/dubletten_1513.html
"Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen (Spenersche Zeitung)
1823, Juli-Dezember; 1827, Juli-Dezember; 1831 April-Juni; 1832 Juli-September; 1837 Juli-September; 1847; 1856 Januar/Juni;
gebunden
Allgemeine Zeitung (Augsburg)
1833, Januar-Dezember;
gebunden
Der wahre Jakob
1904-1908
ungebunden, lückenhaft
Volkswohlfahrt
5/1924; 6/1925
gebunden
Preußischer Staatsanzeiger/Reichsanzeiger
1852, Juli-Dezember; 1933, Dezember
gebunden"
Laut ZDB ist z.B. der Jg. 1827 der Spenerschen Zeitung in der ZLB Berlin nur als Mikrofilmausgabe vorhanden.
Update 24.9.2013: Die Antwort der ZLB auf eine Anfrage ist wie üblich nichtssagend. Man wusste nichts von dem Dublettenangebot, "denn wir haben leider nicht das Personal, ständig die Dublettenangebote aller deutschen Bibliotheken und Archive zu durchforsten" und außerdem sei die ZLB gegenüber dem GStA nicht weisungsbefugt. Kommentar: Wer es nötig hat, mit "allen" deutschen Bibliotheken und Archiven zu argumentieren, wenn es um eine zentrale Institution im eigenen Sprengel geht, lässt deutlich erkennen, wie erbärmlich sein Verständnis von spartenübergreifender Kooperation ist. Nochmals: Es ist ein Unding, dass das Geheime Staatsarchiv nicht mit anderen Institutionen außerhalb der eigenen Stiftung zusammenarbeitet, was die Abgabe sogenannter Dubletten angeht. Es ist aber ebenso ein Unding, dass die ZLB von den Dublettenangeboten des Archivs nichts weiß.
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http://archivalia.tumblr.com/post/59397140363/the-religious-toll-has-been-almost-as-bad-besides
Die Links sandte mir Maria Rottler.
Die Links sandte mir Maria Rottler.
Bei Alex Cooper in Baltimore kommt am Montag eine silberne Altarkanne aus Estland mit deutscher Inschrift zur Auktion. Die Kanne (Los # 2290), die das Auktionshaus etwas irreführend als ''Russian silver commemorative flagon'' bezeichnet, trägt eine gut lesbare deutsche Stiftungsinschrift, nach der der deutschbaltische Majoratsbesitzer von Carolen, Heinrich von Grote, die Kanne 1895 der Kirche von Carolen (Karolen, estnisch Karula) stiftete. Zur Provenienz schweigt sich der Auktionskatalog aus.
Hans Luneborch - am Sonntag, 25. August 2013, 00:37 - Rubrik: Kulturgut
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