Open Access
JAIRO ist ein Harvester für die sehr reichen japanischen Open-Access-Repositorien. Längst nicht alle Inhalte dürften via http://www.oaister.org recherchierbar sein, z.B. ergab eine Stichprobe mit dem Suchwort geschichte, dass ein deutschsprachiger Volltext von Sellert nicht von OAIster gefunden wird.
Ebenfalls sucht man vergeblich in OAIster einen Aufsatz von Uchida über Futurologie auf Englisch:
http://libw01.kokushikan.ac.jp/data/001932/0000/registfile/0586_9749_011_11.pdf
Der Harvester fehlt (wie leider andere auch) in der Liste
http://www.openarchives.org/service/listproviders.html
Eine sehr interessante Aufstellung zur Füllung der deutschen Dokumentenserver.
Leider wird bei Freidok 0 records angezeigt.
In 13 Wochen wurden eingestellt (einige willkürlich herausgegriffene Beispiele):
U München 1175
SLUB Dresden 524
DB Thüringen 84
U Tübingen 73
KU Eichstätt 1
Zum Thema Repositorien
http://archiv.twoday.net/stories/5256322/
http://archiv.twoday.net/stories/5262756/
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/10/on-medieval-digitization-project-at-st.html
Nach Schweizer Recht entstehen bei der Digitalisierung keine neuen Schutzrechte:
http://www.agaltedrucke.zhbluzern.ch/recht.htm
So RA Künzle, Verfasser eines Standardwerks zum Bibliotheksrecht.
Siehe auch dessen klaren Worte:
"Bibliotheken besitzen nicht das Recht, die Publikation oder Reproduktion von Dokumenten aus ihrem Besitz oder Publikationen über diese Dokumente zu genehmigen oder zu verbieten. Bei Dokumenten, welche urheberrechtlichem Schutz unterliegen, steht dies dem Inhaber der Rechte zu. Die Beachtung des Urheberrechts ist Sache der BibliotheksbenutzerInnen."
Ob die zwingend vor Benutzung zu bestätigenden Benutzungsbedingungen nach Schweizer Recht einen gültigen Vertrag zustande bringen, vermag ich nicht zu sagen, möchte es aber mit Blick auf die vom Schweizer Gesetzgeber angeordnete Gemeinfreiheit von Kulturgütern bezweifeln. Da es ohne weiteres möglich ist, "Deep Links" der Handschriftenabbildungen weiterzugeben und Dritte an einen Vertrag nicht gebunden sind, läuft das vermeintliche Schutzrecht leer. Wer keinen Ärger möchte, kann unter einem Pseudonym entsprechende Bilder auf Wikimedia Commons hochladen.
Im übrigen gilt auch hier:
Kulturgut muss frei sein!
http://archiv.twoday.net/stories/5254099/
Im übrigen ist zu dem NYT-Artikel zu ergänzen, dass auch andere Schweizer Bibliotheken Handschriften online kostenlos zugänglich machen:
http://www.e-codices.ch/de/index.htm
Die weltweit größten Digitalisierungsprojekte westlicher Handschriften listet:
http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften

Um auch auf dem Gebiet des Open Access die Verbundenheit der Alumni und der Hochschule zu stärken, wäre es sinnvoll, den Alumni die Möglichkeit zu eröffnen, wissenschaftliche Publikationen auf dem Hochschulschriftenserver zu deponieren.
Bereits jetzt dürften viele Hochschulen hinsichtlich der Qualifikationsarbeiten wie Dissertationen und Habilitationen, die an der Hochschule entstanden sind, eine Veröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver ohne zeitliche Begrenzung ermöglichen. Als ich vor Jahren in Tübingen wegen meiner Dissertation (1987) anklopfte, erhielt ich die Auskunft, diese könne auf dem Tübinger Schriftenserver veröffentlicht werden.
Es dürfte wohl keinem Zweifel unterliegen, dass ein Hochschulschriftenserver (auch wenn ärmelschonerbewehrte bürokratische Verwalter nicht selten sind, wie ich von Freidok weiss) die Beiträge eines Alumnus, der Nobelpreisträger ist, aufnehmen würde, auch wenn dieser an einer anderer Universität inzwischen lehrt.
Eine Öffnung der Schriftenserver hätte überwiegend Vorteile:
(1) Der Schriftenserver würde weiter gefüllt, siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3264283/
(2) Es besteht die Chance, wertvolle Fachpublikationen Open Access zu machen, etwa aus dem Bereich der Wirtschaft oder der Politik.
Es wäre vermutlich der Universität Leipzig hochwillkommen, Publikationen einer ehemaligen Diplomandin, Frau Angela Merkel, einstellen zu dürfen.
(3) Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Open Access für die Wissenschaftskommunikation wäre eine Stärkung der Bindungen zwischen Universität und Alumni auch auf diesem Gebiet wichtig.
Daher hat die Uni Göttingen 2007 auf dem Göttinger Alumni-Tag auch Open Access vorgestellt.
(4) Da Peter Suber und Brewster Kahle derzeit ihren Plan eines universalen Repositoriums nicht weiterverfolgen und für Publikationen aus vielen Disziplinen auch aus Sprachgründen ein disziplinäres Repositorium nicht in Betracht kommt, würde eine flächendeckende Alumni-Regelung eine große Lücke bei der Möglichkeit, Open Access-Publikationen in einem anerkannten OA-Server unterzubringen, schließen.
Die meisten wissenschaftlich Tätigen, die nicht an eine Hochschule angebunden sind, haben einen Hochschulabschluss, sind also Alumni. Ihre Publikationen wären also mit dem Alumni-Privileg ohne weiteres für OA (im Sinne des grünen Wegs) gesichert.
Auch Wissenschaftler (z.B. aus der Dritten Welt), die an einer Hochschule tätig sind, die noch keinen Schriftenserver unterhält, können auf diese Weise Self-Archiving betreiben.
Als Nachteile könnten angesprochen werden:
a) die strikte Begrenzung der Schriftenserver für Hochschulangehörige wird aufgeweicht
In vielen Hochschulen lässt man aber auch bereits jetzt schon nach Einzelfallprüfung hochwertige externe Publikationen zu (z.B. die FU Berlin die Vier Prinzen) zu.
b) einzelne Alumni-Publikationen genügen nicht wissenschaftlichen Standards
Das ist auch bei Publikationen von Hochschulangehörigen mitunter der Fall. Eine kursorische Prüfung vor Einstellung wäre sicher akzeptabel, sollte sich herausstellen, dass Inakzeptables eingeliefert wird.
Dieser Vorschlag plädiert dafür, von der mantra-artigen Behauptung, nur institutionelle Mandate könnten Dokumentenserver füllen, abzusehen und neue Wege auszuprobieren. Es ist definitiv falsch, dass nur institutionelle Mandate OA wirklich fördern können, wie das niederländische Programm "Cream of Science" beweist. Und die wissenschaftliche Produktion der nicht an einer Hochschule Tätigen wird durch dieses Mantra in schäbiger Weise mit Füßen getreten.
Nachdem Dr. Paul Katzenberger wiederholter Autor der DIN-Mitteilungen ist, wundert es nicht, dass er in seinem Kommentar (Schricker, UrhG) die Neuregelung sehr begrüßt. Eine Auseinandersetzung mit Fuchs
http://delegibus.org/2004,8.pdf
erfolgt nicht.
Zur Kritik
http://www.enev24.de/idin/news/pub/home.php
http://delegibus.org/2004,8.pdf
http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=142
http://normenblog.blogspot.com/2008/03/zitieren-verboten.html
http://archiv.twoday.net/stories/3114268
Beispiel zu Abdruckerlaubnissen: In einem Fachbuch (das unter keinen Umständen auch als E-Book vertrieben werden darf) sollen die Zitierregeln (Bezugspreis bei Versand 65,60 Euro) abgedruckt werden. Bei einer Auflage von 500 Stück wären 2 % je Exemplar 656 Euro. Glaubt man Hardcore-Lobbyisten wie Katzenberger ist alles, was der Beuth-Verlag will, "angemessen" im Sinne des Gesetzgebers.
Die Regelungen über die Vervielfältigung in § 53 UrhG gelten uneingeschränkt auch für Normen. Es spricht nichts dafür, dass insbesondere kürzere Normenausgaben als Bücher anzusehen sind, die nicht als Ganzes vervielfältigt werden dürfen (wohl aber abgeschrieben). Kleine Teile dürfen in jedem Fall für den sonstigen eigenen Gebrauch kopiert werden. Es ist daher RECHTSWIDRIG, wenn Bibliotheken das Kopieren von DIN-Normen grundsätzlich verbieten.
Die Rechtswidrigkeit ergibt sich bei der Datenbanknutzung von PERINORM unmittelbar aus § 87e UrhG und bei Nutzung gedruckter Texte aus der Tatsache, dass eine Rechtsgrundlage in der jeweiligen Benutzungsordnung, wenn eine zulässige Kopie vorliegt, nicht gegeben ist. Der Benutzer kann sich zudem auf die Informationsfreiheit des Art. 5 GG berufen.
Beispiel:
TU Ilmenau verbietet das Kopieren von DIN-Normen mit VDE-Klassifikation
http://www.tu-ilmenau.de/ub/INFO-8.info-8.0.html
Ebenso TIB ("Kopien daraus dürfen jedoch nur von Angehörigen der Leibniz Universität Hannover angefertigt werden.") und viele andere. Art. 3 GG ist hier eindeutig verletzt.
Oder in Darmstadt:
"Studenten und Hochschulangehörige der TUD und FHD dürfen DIN-Dokumente kopieren (€ 0,05/Seite), bitte Studenten- bzw. Dienstausweis mitbringen. Die Kopien müssen mit dem PIZ-Stempel kenntlich gemacht werden.
VDI-Dokumente dürfen nur auf spezielles VDI-Papier kopiert werden, in dem Kopierpreis ist eine Lizenzgebühr für den VDI enthalten.
TUD/FHD-Angehörige: € 0,70/Seite
Firmen/Privatpersonen: € 1,00/Seite "
Der Staat finanziert DIN kräftig mit, muss aber doppelt bezahlen, denn die Auslegestellen für DIN-Normen kosten den Steuerzahler erhebliche Summen. Die UB Stuttgart musste 2006 45.000 Euro dafür zahlen:
http://archiv.twoday.net/stories/3114268
Es ist schlichtweg unerträglich, dass im öffentlichen Interesse entwickelte Normen vom Staat zurückgekauft werden müssen, damit Bürger die Möglichkeit haben, sie einzusehen.
Während z.B. die UB Stuttgart behauptet, dass gemäß den Nutzungsbedingungen auch Walk-in-Usern Download und Ausdruck ermöglicht werden, sehen andere Auslegestellen das anders.
Beispiel: TU Harburg gestattet die Kopie nur Studierenden und TU-Angehörigen.
http://www.ub.tu-harburg.de/4751.html
DIN-Normen können auch nicht per Fernleihe bestellt werden, obwohl die Leihverkehrsordnung keine solche Bestimmung enthält. Beispiel:
http://www.zbsport.de/Haeufig-gestellte-Fragen-zur-Fernleihe.html
Rätselhaft ist auch der auf den Webseiten der Auslegestellen enthaltene Hinweis: "Die Normensammlung darf gemäß §53 des Urheberrechtsgesetzes nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden." Ein (analoger) Ausdruck kleiner Teile erschienener Werke auch zu gewerblichen Zwecken ist ohne weiteres zulässig. Der Ausschluss der gewerblichen Vielfältigung bei Datenbankwerken bezieht sich nur auf diese als Ganzes oder deren schutzfähige Teile, nicht aber auf einzelne Elemente (Loewenheim in Schricker³, UrhG § 53 Rz. 51). Da es sich auch um eine geschützte einfache Datenbank handelt, sind die europarechtlich abschließenden Schranken der §§ 87a ff. UrhG und insbesondere § 87e UrhG anzuwenden, der kein grundsätzliches Nutzungsverbot bei Entnahme unwesentlicher Teile zu kommerziellen Zwecken vorsieht, wenn diese nicht systematisch erfolgt.
Klar ist: Technische Normen sind Bestandteil der Rechtsordnung und als solche müssen sie gemeinfrei sein. "Der dem Gesetz unterworfene Bürger soll sich über Vorschriften aller Art, Entscheidungen und über sonst rechtserhebliche Unterlagen und Äußerungen in gerichtlichen und behördlichen Verfahren frei unterrichten können". Diese Aussage des BVerfG bleibt auch nach der Novellierung des UrhG gültig:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19980729_1bvr114390.html
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
I. Gastbeiträge (alphabetisch)
Gudrun Gersmann
http://archiv.twoday.net/stories/5252988/
Eberhard Hilf
http://archiv.twoday.net/stories/5255913/
Thomas Hoeren
http://archiv.twoday.net/stories/5253008/
Rainer Kuhlen
http://archiv.twoday.net/stories/5254044/
Eric Steinhauer
http://archiv.twoday.net/stories/5253711/
Peter Suber
http://archiv.twoday.net/stories/5254012/
II. Allgemeine Informationen
Open Access - eine sehr kurze Einführung
http://archiv.twoday.net/stories/5251765/
Schlüsselbegriffe der Open-Access-Terminologie
http://archiv.twoday.net/stories/5253977/
Wo finde ich Informationen zu Open Access?
http://archiv.twoday.net/stories/5251767/
Wie finde ich Open-Access-Dokumente?
http://archiv.twoday.net/stories/5256264/
Nicht nur Zeitschriftenartikel ...
http://archiv.twoday.net/stories/5251764/
Nicht nur Zeitschriftenartikel ... Open Access auch für Kulturgut
http://archiv.twoday.net/stories/5254099/
Nicht nur Zeitschriftenartikel ... Open Educational Resources
http://archiv.twoday.net/stories/5252935/
III. Spezielle Themen
Heute ist internationaler Open Access Tag
http://archiv.twoday.net/stories/5252968/
Open Access im Küchenradio
http://archiv.twoday.net/stories/5253559/
Ideen, wie man die Dokumentenserver füllen kann
http://archiv.twoday.net/stories/5254162/
Dean Giustini's Top Five Ways for Librarians to Contribute to Open Access Movement
http://archiv.twoday.net/stories/5254166/
Dramatic Growth of Open Access, September 30, 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5254167/
Wo kann ich archivische Fachbeiträge Open Access veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/5251769/
Tagungsband Offener Bildungsraum Hochschule gratis im Netz
http://archiv.twoday.net/stories/5251716/
Tagungsband zum Social Tagging gratis im Netz
http://archiv.twoday.net/stories/5251739/
Offene Bildungsressourcen - Ausgabe der eLearning-Papers
http://archiv.twoday.net/stories/5251751/
Wie kam ich zu Open Access?
http://archiv.twoday.net/stories/5254157/
Neue Version des Hoeren-Skripts zum Download bereit
http://archiv.twoday.net/stories/5254830/
Die Public Domain festigen - eine Idee für Google
http://archiv.twoday.net/stories/5254117/
Kurzer Bericht von den Open Access Tagen Berlin
http://archiv.twoday.net/stories/5255238/
Einladung zum Creative Commons Salon Berlin
http://archiv.twoday.net/stories/5255243/
Open Access Scholarly Publishers Association, OASPA launched
http://archiv.twoday.net/stories/5255673/
Open Access Tag weltweit voller Erfolg
http://archiv.twoday.net/stories/5255679/
Open Access Haiku
http://archiv.twoday.net/stories/5255704/
Make all research results CC-BY (and the data PD)!
http://archiv.twoday.net/stories/5255746/
(zu libre Oben Access)
Elektronische Semesterapparate und Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/5255903/
(auch zum § 52a UrhG)

http://www.dlib.org/dlib/july08/hagedorn/07hagedorn.html
Der OAI-Metadaten-Harvester OAIster ist die vielleicht wichtigste Ressource, die man kennen sollte:
http://www.oaister.org
Zu nennen ist auch das mangelhafte Konkurrenz-Angebot von
http://en.scientificcommons.org/
Was die deutschen Schriftenserver angeht, so sind die einschlägigen Links und Erläuterungen auf
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Bibliographieren
zu finden (samt Hinweisen auf Archivalia-Einträge). Die genannte Seite bezieht sich zwar schwerpunktmäßig auf Digitalisate, die genannten Internetquellen (z.B. der wissenschaftlichen Volltextssuchmaschinen) können aber auch beim Auffinden von aktueller OA-Forschungsliteratur nützlich sein.
Einen Teilbestand aus Google, nämlich die Volltexte in Repositorien, durchsucht (wenig zuverlässig):
http://www.opendoar.org/search.php
Zu den Open-Access-Aufsätzen gibt es zwei spezielle Datenbanken:
http://www.doaj.org (kleiner Bestand)
http://www.openj-gate.com (sehr viel größerer Bestand, englischsprachig)
Seit neuestem kennzeichnet Google Scholar kostenfreie Literatur mit einem grünen Dreieck:
http://archiv.twoday.net/stories/5185684/
Eine eigene Datenbank für OA-Monographien existiert nicht. Zahlreiche moderne Bücher (natürlich nur ein winziger Bruchteil des Verlagsprogrammes von Google Book Search) sind in Google Book Search mit der Einschränkung auf Volltext und entsprechendem Zeitfilter zu finden. In Worldcat ist ein gezieltes Filtern nach freien Quellen unmöglich, diese gehen unter in den NetLibrary-Treffern oder anderen kostenpflichtigen Angeboten. Unzählige Institutionen und manche Firmen bieten weltweit freie Online-Versionen von Büchern an. Hier hilft meist nur die Google Websuche, OAIster und die Bibliothekskataloge versagen weitgehend. Als Geheimtipp kann
die Suche nach fri e-bok in
http://webbgunda.ub.gu.se/cgi-bin/chameleon
gelten. Digital Book Index und die Online Book Page (für englischsprachige Fachliteratur) und weitere Quellen durchsucht die Meta-Suche:
http://libweb.lib.buffalo.edu/ft/EBooks.html

Fünfzehn Jahre digitaler Open Access wissenschaftlicher Ergebnisse
ein Beitrag zum Tag des Open Access 2008Eberhard R. Hilf (hilf (at) isn-oldenburg.de)
Zeitlose Anforderungen
Wissenschaftler brauchen bei ihrer Arbeit Informationen und Erkenntnisse anderer Forscher, und sie erzeugen Informationen, die andere Forscher nutzen können. Der Forschungsprozess wird also am effektivsten unterstützt, wenn man möglichst weltweit alle relevanten wissenschaftlichen Informationen bequem findet, sowie lesen und verarbeiten kann.Ausserdem wollen die Forscher, dass ihre Arbeiten möglichst von allen denkbar Interessierten gelesen werden können.
Dass Jedermann weltweit ohne Verzug seine wissenschaftlichen Dokumente verbreiten bzw. die anderer weltweit verteilter Autoren lesen kann, nennt man heute 'Open Access' OA.
Diese Anforderungen der Wissenschaft an das Management wissenschaftlicher Informationen ist unverändert und unabhängig von aktuellen technischen Realisierungsmöglichkeiten. Im Laufe der letzten hundertfünfzig Jahre hat sich international ein für das Papierzeitalter effektives System von wiss. referierten Zeitschriften herausgebildet, die gedruckt an die wiss. Bibliotheken vertrieben wurden. Das natürliche Geschäftsmodell war verdecktes Referieren vor der Veröffentlichung und 'toll-access', also das Subskriptionsmodell, die Bibliotheken bezahlen im Voraus und ohne dass sich bereits ein Leser gefunden hätte.
Dieses lässt sich kommerziell durch Verlage als Provider gut finanzieren, der Verlag hatte ja dank der Copyright-Vergabe durch den Autor an den Verlag das Monopol darüber, wer was lesen darf.
Als vor 15 Jahren das World Wide Web erfunden wurde, ergaben sich nun technisch ideale Möglichkeiten [1],
die zeitlosen Anforderungen der Wissenschaft [2]
viel effektiver zu realisieren. Mittels des WWW kann jeder ohne (auch finanziellen) Aufwand sein Dokument aller Welt zu lesen geben. Suchmaschinen mögen dem armen potentiellen Leser helfen, es zu finden,- und jedes so digital verbreitete Dokument auch zu lesen.
Technische Realisierungen von Open Access
Zwei Wege zur Organisation dieser weltweiten Bibliothek wissenschaftlicher Dokumente - unabhängig vom Stadium ihrer Begutachtung oder Publikation durch Verlage haben sich herausgebildet:Zentrale Vernetzung der Autoren-Webserver: die Autorin legt eine digitale Kopie ihrer Dokumente auf den Webserver ihres Institutes oder ihrer Arbeitsgruppe, z.B. geordnet als Publikationsliste. Ein zentraler Dienst listet die Webadressen möglichst aller Autoren und bietet Zusatzdienste wie Suchmaschine, Ordnung nach Instituten oder Universitäten, geographische Koordinaten, usf.. Fachbezogene Beispiele hierfür sind PhysNet [3] und Math-Net [4].
Verteilte Repositorien und Dienste-Anbieter: die digitalen Kopien werden lokal an zentraler Stelle, z.B. der Bibliothek einer Universität, gesammelt und auf dem Web angeboten.
Dabei fügt dieser lokale Data-Provider Metadaten nach einheitlicher (OAI-MPH) internationaler Vereinbarung hinzu. Weltweit haben inzwischen fast alle Universitäten einen Data-Provider [5]. Dies ermöglicht anderen Institutionen, einen Service-Provider aufzusetzen und anzubieten, der nach eigenen Kriterien Dokumente (z.B. fachbezogen) auswählt und synoptisch mit Zusatzdiensten anbietet und dabei die OAI-Metadaten nutzt. Weltweit gibt es eine Fülle von Service-Providern [6]. Ihre Nutzung und ihre Füllung wird statistisch untersucht [18].
Schließlich gibt es eine Reihe von (meist fachbezogenen) Suchmaschinen mit Zitationsdiensten, die eine Vielzahl von (auch nicht OAI-kompatiblen) Dokumentensammlungen anbieten [7].
Wem nützt Open Access?
OA beschleunigt den Wissenschaftsprozess und ermöglicht effektiveres Arbeiten. Es fördert dadurch auch katalytisch die industrielle Entwicklung.
OA nützt den Universitäten. Die Universitäten können in einer OA-Welt sehr effektiv weltweit
Werbung machen für die Leistungsfähigkeit ihrer Wissenschaftler, wenn deren Dokumente auf einem eigenen IR-Server online OA zugänglich sind. Zugleich lassen sich Publikationslisten von Autoren generieren, ein
Universitätsprofil erstellen, sich mit anderen Universitäten wettbewerblich vergleichen etc. und auch Evaluationen sachgerechter durchführen. Es lässt sich die Nutzung und Verlinkung der Arbeiten automatisiert einfach messen, Zitationen online besser verbreiten. Schliesslich kann in der Open Access Welt die Universität eine Fülle von Zusatzdiensten anbieten, um die wissenschaftliche Arbeit weiter zu unterstützen [8].
Derzeit baut DINI Deutsche Initiative für NetzwerkInformation e.V.[9] einen synergetischen umfassenden Dienst auf, der die Vorteile der Open Access verfügbaren wissenschaftlichen Volltexte, die verteilt auf Universitäts-Repositories liegen, heben soll durch einheitliche Standards,
semantische Navigation, Nachweis der Nutzung, Verarbeitung der Zitationen sowie einer Fülle weiterer Leser- und Autorendiensten. DINI zertifiziert insbesondere OAI-Data-Provider,die ihre strengen Anforderungen an einen zuverlässigen und konformen Dienst erfüllen.
Eine Liste der in Deutschland betriebenen und der zertifizierten Provider ist in [10] gegeben.
Die Universitäten werden zunehmend ihre Autoren anhalten,
eine digitale Kopie jeden Forschungsartikels in das zentral betriebene Universitäts-Open Access Repository einzuspeisen.
Die OA-Repositorien der Universitäten decken bisher oft sehr viel weniger an Dokumenten ab, als was in den Publikationslisten der Autoren aufgelistet ist. Viele Autoren sind auch unwillig, oder zögern, eine digitale Kopie ihres Dokumentes auf den Universitäts-IR hochzuladen. Im Ausland [11,12] wurde durch Studien von A. Swan und A. Sale eruiert, dass nur wenn die Autoren verpflichtet werden, eine Kopie zu liefern, sie das auch
mehrheitlich tun. Sonst ist zumeist die sog. Abdeckung gering (10-30 %). Daher wird von den Universitäten zunehmend der Weg der Autorenverpflichtung beschritten (oder auch des finanziellen Anreizes).
Nutzen für die Autoren
Autoren haben von der weltweiten flächendeckenden Einführung große Vorteile: sie werden viel öfter gelesen [13], bei DINI-zertifizierten OAI-Data Providern wird ihnen die dauerhafte und langfristige Lesbarkeit, die Langzeitarchivierung garantiert, die Zitation wird in alle wesentlichen internationalen Informationsdienste (Suchmaschinen, Nachweisdienste) eingespeist und so die Auffindbarkeit weiter erleichtert. Sie sind bei ihrer Institution und deren evtl. Evaluationen automatisch optimal präsent.Was muss ein Autor tun?
Autoren haben es nun leicht, sie müssen nur eine digitale Kopie ihres neuesten Werkes dem lokalen (oder einem seiner Wahl) OA-Data-Provider zugänglich machen und die Erlaubnis zur Web-Verbreitung geben. Dabei ist gerade nicht die äußere Form des Dokumentes, wie es der Verlag dann erstellen mag, wichtig, sondern der möglichst volle Inhalt,also ein html oder latex oder word-file, aus dem sich dann z.B. ein pdf file ertellen lässt.
Die meisten Verlage der heute riesigen Zahl von wissenschaftlichen Zeitschriften[14] erlauben es den Autoren explizit, eine digitale Kopie dem lokalen OA-Repository anzubieten.
Neue Dienste durch kommerzielle Service-Provider?
Während die Vertreter-Organisationen der kommerziellen Verlage nach wie vor militant das Subskriptionsmodell verteidigen (sollen), stellen sich die Verlage allmählich auf Open Access um, einige bieten bereits OA-Zeitschriften, Springer hat jüngst BioMedCentral gekauft, einen OA-Verlag mit ca. 600 Mitarbeitern.Eigentlich haben aber gerade kleine Verlage es leichter, auf ein neues Geschäftsmodell umzusteigen, das den Anforderungen der Wissenschaft besser gerecht wird,- sofern sie denn die technische Konzeption, Entwicklung und Installation neuer Dienste outsourcen an kompetente Firmen und Institute. (Zur generellen Diskussion siehe [14,15,16]).
Literatur-Hinweise
[1] M. Groetschel, J. Luegger, and W. Sperber;Wissenschaftliches Publizieren und elektronische Information am Wendepunkt; 1993;
[2] Eberhard R. Hilf; Vortrag; Universität Halle; 1994;
http://www.isn-oldenburg.de/~hilf/vortraege/halle-ebs/halle-ebs.html
[3] PhysNet http://www.physnet.net ; siehe auch
E.R.Hilf, Report at the APS E-Print; Los Alamos, 1995; International Workshop of the American Physical Society on the future of scientific information.
http://publish.aps.org/EPRINT/ebs.html
[4] Math-Net http://www.math-net.org
[5] OAI-Registrierte Data Provider
http://www.openarchives.org/Register/BrowseSites
[6] OAI-registrierte Service Provider
http://www.openarchives.org/service/listproviders.html
[7] Citebase http://www.citebase.org
[8] Digitale Verlagsdienste in einer Open Access Welt
- Zusammenstellung möglicher add-on Dienste; Thomas Severiens und Eberhard R. Hilf;
http://www.isn-oldenburg.de/~hilf/kampffmeyer4.pdf
[10] Liste DINI-zertifizierter OA-Data-Provider an Universitäten
http://www.dini.de/no_cache/service/dini-zertifikat/zertifizierte-server/
Eine Liste aller aller OAI-Dataprovider in Deutschland findet sich auf dem DINI-Server.
[11] A. Sale http://eprints.utas.edu.au/view/authors/Sale,_AHJ.html
[12] Studie; A. Swan http://www.keyperspectives.co.uk/openaccessarchive/index.html
[13] Stevan Harnad and Tim Brody and François Vallières and Les Carr and Steve Hitchcock and Yves Gingras and Charles Oppenheim and Chawki Hajjem and Eberhard R. Hilf;
The green and the gold roads to Open Access;
2004 and updates; http://eprints.ecs.soton.ac.uk/9940/
[14] Ulrich's Liste aller Zeitschriften: http://www.ulrichsweb.com/ulrichsweb/
und die kleinen Anzahlen, die sich Universitäten heute noch leisten können
http://fisher.lib.virginia.edu/cgi-local/arlbin/arl.cgi?task=setupstats
(Statistische Erhebungsdaten der Association of Research Libraries)
[15] Publisher copyright policies & self-archiving Romeo-Liste
http://www.sherpa.ac.uk/romeo/
[16] Eberhard R. Hilf (2007), Digitaler Open Access zu wissenschaftlichen Informationen - Ein Umbruch zu neuen professionellen Diensten, in B. Lutterbeck, Matthias Biärwolff, R. A. Gehring (Hrsg.), 'Open Source Jahrbuch 2007 - Zwischen freier Software und Gesellschaftsmodell', Lehmanns Media, Berlin.
http://www.opensourcejahrbuch.de/portal/article_show?article=osjb2007-06-02-hilf.pdf
und
E.R.Hilf; Zehn Jahre Open Access - und nun die wirtschaftliche Nutzung? Medien Wirtschaft;
Vol.3,ISSN 1613-0669, S. 146-148; 2004
http://www.isn-oldenburg.de/~hilf/publications/medienwirtschaft/openaccess/
[17] The effect of open access and downloads ('hits') on citation impact: a bibliography of studies
http://opcit.eprints.org/oacitation-biblio.html
[18] Interoperable Repository Statistics
http://trac.eprints.org/projects/irstats
Der Autor ist Geschäftsführer des
Institute for Science Networking Oldenburg GmbH, das neue Dienste für das Informationsmanagement wissenschaftlicher Dokumente im Auftrag entwickelt.

http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/10/08/segen-fluch-sect-52a-urhg-4840376
Siehe auch:
http://www.heise.de/newsticker/Neuer-Streit-um-Intranet-Klausel-fuer-Lehrer-im-Urheberrecht--/meldung/116072
Umfrage der Uni Bamberg:
http://typo3.urz.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/wissenschaft_einricht/universitaetsbibliothek/Allgemein/urheberrecht_umfrage52a.pdf
7. Welche Auswirkungen hätte der Wegfall von § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG für die von Ihnen vertretenen Bildungseinrichtungen?
[...]
- fataler Rückschritt ins Papierzeitalter
- erhöhter Arbeitsaufwand durch Erstellen und Vervielfältigen von Papierunterlagen
- schlechtere Lehrqualität und schlechterer Lehrservice
- schnellere Veralterung der Arbeitsmaterialien
- schlechtere Zugänglichkeit der Literatur und damit verbunden geringerer
Rezeptionsgrad bei den Studierenden und sinkende Veranstaltungsqualität
Man kann es sich eigentlich nicht vorstellen, dass elektronische Semesterapparate ab 1.1.2009 illegal sein sollten.
Gewonnen hätte damit z.B. der Börsenverein, der immer schon gegen den § 52a UrhG war. Stellungnahme zum Evaluationsbericht des BMJ vom April 2008, der die Aufhebung der Entfristung empfahl:
http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/STELLUNGNAHME%2052A%20EVALUATION%20080618.pdf
Aber stellt nicht auch diese finstere Aussicht ein Fall Erfolgreichen Scheiterns? dar, der die Erkenntnis fördert, dass Wissen frei sein muss und Open Access auch im Bildungsbereich das Gebot der Zeit?
Siehe dazu den Gastbeitrag von Rainer Kuhlen heute:
http://archiv.twoday.net/stories/5254044/
Sollte man nicht mehr freie Quellen, freie Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien nutzen? Also Open Educational Resources, die zur Zeit in der Bildungsforschung ausgesprochen "hip" sind, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5252935/
Und sollte man nicht eine Idee weiterentwickeln, auf die die Heather Morrison und ich unabhängig gekommen sind?
http://archiv.twoday.net/stories/4931438/
Es geht darum, bei der Anlage elektronischer Semesterapparate Open Access dadurch zu fördern, dass man versucht, eine Freigabe für das allgemeine Internet zu erreichen.
2005 formulierte ich:
Im Sinne der Foerderung von Open Access und der staerkeren
Befuellung der Dokumentenserver schlage ich vor,
- 1.im Rahmen von Semesterapparaten erstellte Digitalisate
gemeinfreier (aelterer) Werke (auch wenn das eher selten
der Fall sein duerfte) oeffentlich zugaenglich zu machen
und
- 2. Hochschullehrer zu ermutigen, bei der Erstellung von
Semesterapparaten Genehmigungen der Rechteinhaber
(Autoren/Verlage) zur Einstellung ins allgemeine Internet
einzuholen.
Morrison über Course Reserves:
"If you're planning to use an article or book chapter year after year - or it is clear that others would and should read the items - it is worthwhile contacting the author to inquire about making a copy open access, and it is worth the author's time to make this happen."
Bei Zeitschriftenartikeln dürften in vielen Fällen nach deutschem Recht die Rechte bei den Autoren liegen (§ 38 UrhG) - diese werden in vielen wenn nicht den meisten Fällen die Einwilligung geben, sofern sie nicht unrichtig über ihre Rechte unterrichtet sind.
Aber auch bei den Verlagen wird man - insbesondere bei älterer Literatur oder kürzeren Buchauszügen - manchmal Glück haben.
Damit ergibt sich für Open Access in diesem Bereich ein goldener und ein grüner Weg:
* Gold: OER nutzen!
* Grün: Anreicherung der Dokumentenserver mit Open-Access-Dokumenten, die für den elektronischen Semesterapparat bestimmt waren.
NACHTRAG:
http://archiv.twoday.net/stories/5258477/ § 52a UrhG soll bis 2012 verlängert werden.
