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Open Access

Wer eine freie Wissensallmende schaffen will, darf kommerzielle Nutzungen nicht ausschließen, meinen einige Beiträger auf der Website des Netzwerks.
http://www.wissensallmende.de/


Stefan Weber plustert sich wieder einmal auf:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24771/1.html

Dass es schon vor Aufkommen einer Urheberrechtsgesetzgebung hochrangige kreative Werke gab, die oft durch Plagiate zustandegekommen wird, dass andere Hochkulturen kein Urheberrecht kennen, das ficht diesen selbsternannten Fighter gegen Plagiate, der mit seiner Artikelserie vorrangig sein Buch (siehe http://weblog.histnet.ch/archives/217 ) promoten will, natürlich nicht an. Wenn es nicht in einem Kontext erfolgt, in dem ungekennzeichnete Übernahmen explizit verboten sind (bei Prüfungsleistungen an der Hochschule vor allem), dann ist das Nutzen eines durch CC-Lizenz freigegebenen Textes kein Plagiat!

Juristen plagiieren übrigens ganz legal, wenn sie aus Urteilen abschreiben (§ 5 UrhG).

http://www.freienetze.at/

Von siebzehn Autorinnen und Autoren werden die verschiedenen Anwendungsbereiche von Freien Netzen und Freiem Wissen dargestellt. In jedem der neun Kapitel kommen in Interviews Menschen wie Lawrence Lessig oder Richard Stallman zu Wort, die mit dem Thema als ExpertInnen, PionierInnen oder unmittelbar Betroffene zu tun hatten oder haben. Am Ende jedes Kapitels finden sich konkrete Projektvorschläge zur Umsetzung auf lokaler Ebene als Beitrag für das Europäische Kulturhauptstadtjahr Linz 2009.

Über eine Berner Tagung, deren Beiträge ab 7. März unter
http://www.sagw.ch/dt/index.asp?seite=detailTermine.asp&pag=start&id=814&
zugänglich sein sollen berichtet die Uni Zürich
http://www.unipublic.uzh.ch/campus/uni-news/2007/2467.html.

Zitat
Im «grünen Weg» sind, neben dem Aufbau der geeigneten Infrastruktur für die Speicherung der Daten, so genannten Repositories, derzeit in erster Linie ungeklärte Copyright-Fragen von Bedeutung. Denn meist treten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sämtliche Rechte an einer Publikation an die Verlage ab. Ob die Hinterlegung in einem öffentlich zugänglichen Repository im Rahmen des Vertrags erlaubt ist oder nicht, muss für jede Zeitschrift einzeln abgeklärt werden, erläuterte Ingeborg Zimmermann, Leiterin der Forschungsbibliothek Irchel und Ko-Projektleiterin des Dokumentenservers ZORA (Zurich Open Repository and Archive) der Universität Zürich. In Zürich führte das sogar dazu, dass vereinzelt Dokumente nach Interventionen der Verlage wieder aus dem Repository entfernt werden mussten.

Am 21. Juli 2005 erließ die Universität Zürich ein sogenanntes institutionelles OA-Mandat: "Die Universität Zürich erwartet von ihren Forschenden, dass sie eine vollständige Fassung aller publizierten und peer-reviewed Artikel im Dokumenten- und Publikationsserver der Universität hinterlegen, sofern dem keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen - die Green Road to Open Access."
http://www.unipublic.uzh.ch/campus/uni-news/2006/2346.html

Die DFG "expects", die Uni Zürich "erwartet" (requires) das Self-Archiving.
http://www.eprints.org/openaccess/policysignup/

Wie "verpflichtend" sind die Leitlinien von Zürich?

Nicht sehr, denn die Bestückung des am 13. Oktober 2006 eröffneten OA-Repositoriums ZORA lässt doch sehr zu wünschen übrig. 1742 Dokumente scheinen viel, aber schaut man genauer hin, dann sieht man, dass vor allem Naturwissenschaftler der "Erwartung" der Uni-Leitung entsprechen.
http://zora.openrepository.com/zora/community-list

Die grösste Fakultät ist die Philosophische Fakultät mit über 100 ProfessorInnen:
http://www.phil.unizh.ch/fakultaet.html

Aus dieser Fakultät gibt es in ZORA nur einen einzigen Eintrag zum Psychologischen Institut und keinen einzigen Postprint!

Am fleißigsten waren die Zoologen (485 Dokumente).

Meine These lautet: Das Züricher Mandat steht auf einer Ebene wie die DFG-Open-Access-Richtlinie, die aus guten Gründen nicht als "verpflichtend" angesehen wird. Es ist eine etwas nachdrücklichere Empfehlung, nicht mehr.

Dass die Geisteswissenschaften die Erwartung der Universität so eklatant ignorieren, liegt wohl weniger an den rechtlichen Problemen als an der mangelnden Kommunikation der "Erwartung".

"Wenn der Wind des Wandels weht, bauen einige Mauern und andere Windmühlen"
(Chinesisches Sprichwort)

Gefunden auf http://www.usedsoft.com/

Das sollte man den gegen Open Access eingestellten Verlagen ins Stammbuch schreiben.

Wie kommt Dante nach Indien? Ich suchte nach dem Begriff medieval in der neuen Metasuche CASSIR http://casin.ncsi.iisc.ernet.in/oai/ der indischen Open-Access-Repositorien und stiess auf folgendes DSpace-Angebot, das zahlreiche englischsprachige Aufsätze aus dem 19. Jahrhundert enthält:

http://prints.iiap.res.in/browse-date?order=oldestfirst

http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html (Englischsprachige Nachweise)

Mitteilung der EU-Kommission auf deutsch:
http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/doc/scientific_information/communication_de.pdf

ORF-Meldung
http://futurezone.orf.at/it/stories/172278/

http://www.heise.de/newsticker/meldung/85397
http://blog.outer-court.com/archive/2007-02-13-n40.html (Englisch)

Nachdem das Börsenvereins-Projekt VTO dämlicherweise sein Passwort in einer Präsentation publik gemacht hat, konnte M. Schindler einen kleinen Test veröffentlichen. Der Börsenverein ruderte zurück.

(Ich selbst hatte auch die Möglichkeit, einen Blick in das Angebot zu werfen ...)

Das DRM ist das gleiche wie bei Google oder Amazon. Als "wirksam" im Rechtssinn wird man es nicht einschätzen können, da man über die Browsereinstellungen an das digitalisierte Seitenbild kommt.

Ein Abspeichern ganzer Bücher ist nur dann zu verhindern, wenn man bestimmte Seiten ganz von der Ansicht ausnimmt.

Im übrigen sind diese DRM-Versuche unnötig wie ein Kropf. Es gibt hinreichend empirische Befunde, dass "Open Access" den Absatz von Büchern fördert und nicht schmälert:
http://archiv.twoday.net/stories/3085398/
http://log.netbib.de/archives/2006/11/28/ib-weblog-halluziniert/
http://www.ft.com/cms/s/b46f5a58-aa2e-11db-83b0-0000779e2340.html
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_01_21_fosblogarchive.html#116987094941214047
Nachträge: http://strange.corante.com/archives/2007/02/26/open_publishing_a_few_questions_left.php
http://archiv.twoday.net/stories/3441550/
http://accidie.wordpress.com/2006/09/06/open-access-books-increasing-sales-of-print-editions/
Weitere Hinweise unter:
http://del.icio.us/klausgraf/monograph_open_access

Die Volltextsuche ist eindeutig positiv zu werten, Google bietet ja (bewusst?) keine komplette Auflistung aller Treffer an.

Zu weiteren Seiten, die Vollextsuchen anbieten:
http://wiki.netbib.de/coma/VolltextSuchen

In Brüssel erklärten die Wölfe den Schafen die Welt bzw. was die Evidenz ist. Möglicherweise setzt sich die EU-Kommission trotzdem für Open Access ein. Die eindrucksvolle Zahl von über 20.000 Unterstützer der entsprechenden Petition spricht ja für sich. Und wer es nötig hat einen Pitbull zu engagieren, um OA zu bekämpfen, steht bereits ganz an der Wand.

Damit nicht ganz in Vergessenheit gerät, wieso Wissenschaftler mit dem kommerziellen STM-Zeitschriftenwesen unzufrieden sind, ist ein Blick auf die Kosten der 10 teuersten Zeitschriftenabos der UB Karlsruhe ratsam (alle von Elsevier):
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/fachinfo/zs/zsabos.html

http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/02/13/s_38_urhg_scannen_der_originale~1733415

Steinhauer weist zurecht die Aussage der Bibliotheksfunktionärin Beger zurück, "selbstverständlich" dürfe nicht die Verlagsfassung der Retrodigitalisierung zugrundegelegt werden.

Zum Rechtsschutz von Schriftzeichen bietet erheblich mehr substantielle Hinweise als Steinhauer ein Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen

Einmal mehr erweist sich die Bibliotheksfunktionärin Beger, die zuletzt mitverantwortlich war für die inakzeptable Vereinbarung des DBV mit dem Börsenverein (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3298735/ ) als trojanische Stute der Verwerterlobby. Es wäre wünschenswert, wenn Frau Beger nicht länger als Chefbibliotheksjuristin die Interessen der Benutzer verraten könnte.

Wissenschaftlich und bibliothekspolitisch verfehlt ist ihre sehr spät vorgelegte Dissertation, ein hastiges und fehlerhaftes Elaborat, wie ich zeigen konnte:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg22097.html

Diese Rezension wurde, wie nicht anders zu erwarten, in INETBIB teilweise empört aufgenommen.

 

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