Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 

Open Access

Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Kurzinformationen, die von deutschen Bibliotheken zum Thema "Open Access" bereitgestellt werden. In der Regel werden weiterführende Links angegeben. Meine Liste ist sicher nicht vollständig (zum Stand von 2004 siehe http://archiv.twoday.net/stories/240496/ )

Alphabetisch nach Ortsname geordnet.

UB Augsburg
http://www.opus-bayern.de/uni-augsburg/doku/oa_intro.shtml

FU Berlin
http://www.cedis.fu-berlin.de/projekte/e-publishing/

UB Bielefeld
http://www.uni-bielefeld.de/ub/wp

SUB Bremen
http://elib.suub.uni-bremen.de/open_access.html

UB Chemnitz
http://www.bibliothek.tu-chemnitz.de/hochschulschriftenstelle/openaccess.html

SUB Göttingen
http://www.sub.uni-goettingen.de/ebene_1/1_openaccess.html.de

UB Heidelberg
http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/volltextserver/doku/oa.html

UB Konstanz
http://www.ub.uni-konstanz.de/bibliothek/projekte/open-access.html

Medizinische Fakultät Mannheim (der Univ. Heidelberg)
http://www.ma.uni-heidelberg.de/bibl/a-z/open_access/

ULB Münster
http://miami.uni-muenster.de/publizieren/openaccess.html

UB Potsdam
http://opus.kobv.de/ubp/doku/quellen.php

UB Stuttgart
http://elib.uni-stuttgart.de/opus/doku/oa.php

UB Tübingen
http://w210.ub.uni-tuebingen.de/doku/openaccess.php?la=de

KIZ Ulm
http://kiz.uni-ulm.de/services/bibliothek/openaccess/oa.alternative.html

UB Würzburg
http://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/digitalebibliothek/open_access/

ANHANG: Deutschsprachiges Ausland

Erwähnung verdient die gute Züricher Seite
http://www.oai.unizh.ch/

http://www.openaccess-germany.de

Derzeit entsteht hier die erste bundesweite Online-Informationsquelle zum Thema Open Access.

Hallo? ARCHIVALIA war seit 2003 eine bundesweite Online-Informationsquelle zum Thema Open Access und http://log.netbib.de war es noch früher.

Wenn sich Universitäten in Berlin (FU), Bielefeld, Göttingen und Konstanz zusammentun, sollen wir plötzlich Ah und Oh rufen? Wenn zum Start der Plattform noch keine Inhalte vorhanden sind, sondern nur Hinweise auf die bestehenden Informationsseiten der Partner?

Wenn Dinosaurier mit viel Geld etwas auf die Beine stellen, scheint das allemal Murks zu werden. Jeder engagierte Netzbürger könnte binnen weniger Tage mehr leisten.

http://www.espace.ch/artikel_283092.html

In Bern tätige Archäologen und Architekturhistoriker haben das fast 1900-jährige Römer Pantheon so detailgenau erfasst wie niemand zuvor. [...]

Das «Bern Digital Pantheon Model» basiert auf der aufwändigsten Vermessungskampagne, die je im Pantheon gemacht wurde. Vor knapp einem Jahr war ein Berner Team mit zwei Archäologen und einem Bauingenieur rund zwei Wochen damit beschäftigt, jeden Zentimeter des antiken Baus – innen und aussen – mit einem Laserscanner abzutasten und die insgesamt 540 Millionen Bildpunkte im Computer zu verarbeiten – eine Datenmenge von 10 Gigabyte.

[...]

Für Heinzelmann und Grasshoff ist die erste Bewährungsprobe bestanden. Sie wollen aber noch weiter gehen und ihre Daten auf dem Internet frei zugänglich machen. Dieser Open-Access-Ansatz baut darauf, dass die Nutzer der Daten ihre Forschungsergebnisse wiederum allen frei zugänglich machen. Dies ist in den Naturwissenschaften erprobt. Doch: «Geisteswissenschaftler neigen dazu, ihre Sache bis zum letzten Punkt geheim zu halten», sagt Heinzelmann. Grasshoff doppelt nach, Archive und Bibliotheken verschlössen sich zunehmend aus kommerziellen Gründen: «Das bedroht unsere Geisteswissenschaften.» Ob die Offenheit des Berner Pantheon-Projekts erwidert wird, ist noch offen.


Englische Präsentation zum OA-Ansatz:
http://berlin4.aei.mpg.de/presentations/Grasshoff_OA06.pdf

Daten-Zugang
http://www.karmancenter.unibe.ch/pantheon

(Das Urheberrecht aus Sicht der Buchbranche. Risiken und Nebenwirkungen der Novelle des UrhG) heisst das schmale Heftchen, das die Rechtsanwälte Birgit Menche und Dr. Christian Russ verfasst haben, "zwei dem Börsenverein eng verbundene Spezialisten", wie Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins in seinem Vorwort schreibt. Von und für Dummies, möchte man versucht sein zu sagen, wenn man das laut "BuchMarkt" in nur 6 Wochen zusammengeschusterte Machwerk durchblättert, das Wiley auf der Buchmesse in 8000 Ex. massenhaft an seinem "Dummiestand" unters Volk brachte und das im Novemberheft des BuchMarkts der gesamten Auflage beilag. Es soll sogar Bibliotheksleitungen geben, die das Heftchen mit dem quietschgelben Umschlag kommentarlos an ihre Fachreferenten verteilt haben ("Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber...").

"Alles was Sie über das deutsche Urheberrecht wissen müssen", verspricht der Schutzumschlag und der Dummies-Mann fordert "Artenschutz für Urheber".

Ein paar Kostproben aus dem Text:

(Aus der Einführung:)

"Es [das Urheberrecht] wurde einmal geschaffen zum Schutz der kreativen Menschen - und zum Schutz derjenigen, die Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst den Menschen erst zugänglich machen. Es ist daher kein Selbstbedienungsladen für Bibliotheken und andere staatliche Einrichtungen in Zeiten knapper Kassen."
Die Dichotomie zeigt plastisch, wie die Verwerterlobby der Buchbranche unter Führung des Börsenvereins Bibliotheken und Museen sieht, nicht partnerschaftlich als Vermittler der Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, sondern als Schmarotzer im System.

(Sinn und Zweck des Urheberrechts - unterschiedliche Interessen:)

Das "berechtigte Interesse der Allgemeinheit am ungehinderten Zugang zu Literatur, Wissenschaft und Kunst" wird zwar erwähnt, das konstatierte "Spannungsverhältnis" aber aus Sicht der Verwerter in plattester Weise reduziert auf den Wunsch der Konsumenten, diese "preiswert, idealerweise zum Nulltarif nutzen zu können", Stichworte wie "Open Access, Musiktauschbörsen oder Gema-freie Musik beschrieben dieses Phänomen" (mit diesem Nebensatz ist "Open Access" auch schon abgehandelt). Dass das von der Verfassung garantierte Recht auf Informationsfreiheit den in der juristischen Diskussion ohnehin ad acta gelegten "Anspruch auf geistiges Eigentum" einschränkt, dass andererseits auch der Urheber selbst in seiner Kreativität ohne fortwährende Adaption, Transformation und Rekombination des Vorgefundenen nicht denkbar und diese sich ohne eine starke public domain nicht entfalten könnte, davon ist hier nirgends die Rede.

"So läuft das Spiel - ohne Moos nix los"

Das Urheberrecht ist daher einerseits das Recht des Urhebers an seinem geistigen Eigentum, andererseits das Recht des vertraglich eingesetzten Verwerters, das Werk zum Geldverdienen nutzen zu können. Durch die Nutzung des Werkes deckt der Verwerter zum eigenen Nutzen wie zum Nutzen des Urhebers, der an diesem Gewinn regelmäßig beteiligt wird.
Dass in großen Teilen der wissenschaftlichen Zeitschriftenliteratur die Verlage den Autoren regelmäßig keine Honorare zahlen, obwohl z.T. Gewinne in Höhe von $800 pro Artikel gemacht werden, während zugleich die Publikationstätigkeit der Verlage in mehrfacher Weise durch die öffentliche Hand subventioniert wird, wird unterschlagen, dass der ganze Wissenschafts- und Bildungsbereich deshalb auch eine wissenschafts- und bildungsfreundliche Ausgestaltung des Urheberrechts erwarten kann, die nicht allein auf Gewinnorientierung setzt, rückt gar nicht erst ins Blickfeld.

(Der Copyright-Vermerk:)

Die Autoren weisen zwar richtig daraufhin, dass ihm keine besondere Bedeutung (mehr) zukommt, es fehlt aber der durchaus angebrachte Warnhinweis, dass die leichtfertige Kennzeichnung fremder Werke und gemeinfreier Werke mit eigenem Copyright-Vermerk eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.

(Das Zitatrecht - Auf die Dosierung kommt es an:)

"Wenn sich die Stilmittel eines Dichters im Rahmen einer geisteswissenschaftlichen Abhandlung anhand von zwei oder drei Versen aufzeigen lassen, dann dürfen eben auch nur zwei oder drei Verse abgedruckt werden und nicht das ganze Gedicht."
Man erkennt hieraus schon, dass es sich dabei nur um eine "Abhandlung für Dummies" handeln könnte.

Wes Geistes Kind die Autoren sind, zeigt sich besonders an der skandalösen Darstellung der Leistungsschutzrechte bei Datenbanken:

"Das Datenbankrecht gewährt Schutz vor Vervielfältigung und Verbreitung der gesamten Datenbank oder eines wesentlichen Teils, nicht aber vor dem Klau einzelner Daten.
Die EU Datenbankrichtlinie bestimmt als Schranke für das Schutzrecht Sui Generis in Art. 8 Abs. 1 klipp und klar "Der Hersteller einer der Öffentlichkeit - in welcher Weise auch immer - zur Verfügung gestellten Datenbank kann dem rechtmässigen Benutzer dieser Datenbank nicht untersagen, in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht unwesentliche Teile des Inhalts der Datenbank zu beliebigen Zwecken zu entnehmen und/oder weiterzuverwenden. (...)" und in Artikel 15, dass zuwiderlaufende vertragliche Bestimmungen nichtig sind (entsprechend §87b und §87e UrhG). Der Gesetzgeber trägt hier schließlich der Tatsache Rechnung, dass ein Zugriff auf Daten ohne jede Entnahme- und Weiterverwendungsmöglichkeit sinnlos wäre und einer normalen Auswertung der Datenbank nicht entgegenstehen kann. Wenn schon eine solche normale Auswertung als "Klau" bezeichnet wird, dann versteht sich von selbst, dass die Autoren dem Problem der Behinderung von Wissenschaft und Forschung durch "Permission Barriers" (diese und nicht knappe Kassen sind eines der wichtigsten Argumente für Open Access), gerade auch für die im Rahmen wissenschaftlicher Publikationen veröffentlichten Daten keine einzige Zeile widmen.

(Online-Zugang in Bibliotheken, Museen und Archiven)

Die Autoren entblöden sich nicht, uns hier einmal mehr die Mär aufzutischen, dass der für den zweiten Korb geplante §52b es Bibliotheken, Museen und Archiven ermöglichen soll, urheberrechtlich geschützte Werke an beliebig vielen Terminals öffentlich zugänglich zu machen, "ohne auch nur ein einziges Bestandsexemplar kaufen zu müssen", obwohl das BMJ dies längst mit Hinweis auf die im Gesetzentwurf gegebene Begründung dementiert und angekündigt hat, dies solle auch im Gesetzeswortlaut klargestellt werden (Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats vom 14. Juni 2006).

Natürlich empfiehlt der Ratgeber nachdrücklich, die Rechtseinräumung im Verlagsvertrag solle möglichst das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte sowie übertragbare Verlagsrecht ohne Auflagen- und Stückzahlbegrenzung umfassen. Die Chance, sich aus Verlagssicht mit dem immer häufiger von Autorenseite aus geäußerten Wunsch nach Zusicherung des Rechts, die Dokumente zuzüglich zur Verlagsveröffentlichung auch selbst in digitaler Form archivieren zu können auseinanderzusetzen und dafür konstruktive Vorschläge zu machen, wird vergeben. Vollkommen ignoriert wird damit auch die inzwischen von fast allen Fachgesellschaften, Wissenschaftsorganisationen und Forschungsförderern gegebene Empfehlung (in vielen Fällen als verbindliche Voraussetzung für die Förderung), ein Selbstarchivierungsrecht einzubehalten, nur einfache Nutzungsrechte einzuräumen, oder jedenfalls Verwertungsrechte nicht vollständig abzutreten, sondern stattdessen die genaue Nutzungsart und den Zeitraum anzugeben, für die bzw. für den die Rechte abgetreten werden!

Der Abschnitt "Rechte und Pflichten von Autor und Verlag" erwähnt lediglich das im Falle fehlender vertraglicher Regelung geltende Verlagsgesetz, geht aber mit keinem Wort auf die Problematik alter Verlagsverträge (vor 1995), für die die Nutzungsart Internet noch nicht als bekannt vorausgesetzt werden konnte. Auch die in der Praxis besonders in den Geisteswissenschaften wichtige Bestimmung des §38 UrhG (Beiträge zu Sammlungen), wonach das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung eines Beitrages nach einem Jahr an den Urheber zurückfällt, sofern dieses nicht explizit durch einen Verlagsvertrag ausgeschlossen ist, wird natürlich nicht erwähnt.

Fazit: Inhaltlich unerheblich, ist die Broschüre als flankierende Maßnahme zu der vom Börsenverein initiierten Enteignungskampagne anzusehen. Wie schon 2003 gelang es dem Börsenverein, trotz der Forderungen der großen
Wissenschaftsorganisationen in der „Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" Wissenschaftler gegen eine Nutzung ihrer Werke in den elektronischen Netzen der Hochschulen zu mobilisieren (2003 waren es 2000 Unterschriften, jetzt bei dem vom Verlag C.H.Beck initiierten offenen Brief an Ministerin Zypries noch 500 (SZ vom 28.9.2006). Vgl. hierzu auch die Pressemitteilung 7/06 vom 19. April 2006 des Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft,
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0706.html

Zu den jetzt in ähnlicher Form wiederkehrenden Argumenten von 2003 verweise ich auch auf zwei eigene frühere Beiträge in Inetbib:

Re: Urheberrechtsnovelle, Thu, 03 Apr 2003 18:27:09 +0200
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg11118.html

Nachtrag zu "Eine gepflegte Kundgebung (Protest gegen neues Urheberrecht)", Thu, 03 Apr 2003 18:35:12 +0200
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg11119.html

http://www.zweiter-korb.de

Die Verlage stellen mit den üblichen Vernebelungen und Verdrehungen ihre sattsam bekannte Position zum Urheberrecht dar.

Die Qualität der Argumentation lässt sich etwa an dem folgenden Auszug erkennen:

"Trifft es zu, dass der Staat wissenschaftliche Publikationen, die er von Verlagen teuer einkauft, zuvor selbst mehrfach subventioniert hat?

Öffentliche Subventionierung der Forschung bedeutet nicht, dass der vom Autor und vom Verleger geschaffene Mehrwert damit bereits abgegolten ist. Für die Fahrt in einem Bus eines privaten Unternehmers müssen die Fahrgäste schließlich auch ein Beförderungsentgelt entrichten, obwohl diese über steuerfinanzierte Straßen führt.

Mit den Preisen wissenschaftlicher Veröffentlichungen wird der „added-value“ abgegolten, den Verlage schaffen. Dieser Mehrnutzen besteht nicht in der Erbringung von Druckdienstleistungen, sondern im Schaffen und Bewirtschaften effizienter Märkte, für die lohnende Inhalte ermittelt und in optimaler Form vermittelt werden. Die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsergebnisse werden durch hochqualifizierte und - spezialisierte Verlagsmitarbeiter aufbereitet und für die jeweilige Zielgruppe sichtbar gemacht. Dabei spielt die herausgeberische Tätigkeit und die Organisation der so genannten „Peer-review“ eine erhebliche Rolle. Hinzu kommen die Einspeisung und laufendes Fußnoten-Linking bei neuen Zitaten, Verbreitung, elektronische Vernetzung, Retrodigitalisierung und Neuformatierung, Erneuerung und Verbesserung der Hardware und Software für das elektronische Publizieren. "

Entschuldigung, die Ausführungen der Verlage sind keine Antwort auf die gestellte Frage. Natürlich subventioniert der Staat mehrfach die Verlagsprodukte:
*indem Wissenschaftler für ihre Forschung im Rahmen von Arbeitsverträgen bezahlt werden
*indem Instituts-Mitarbeiter für Lektoratstätigkeiten, die heute nur noch wenige Verlage anbieten, bezahlt werden
*indem hohe Druckkostenzuschüsse zur Ermöglichung der Drucklegung bezahlt werden.

Die "Zeitschriftenkrise" wird bestritten, obwohl es offenkundig ist, dass die führenden Verlage wie Elsevier satte Monopolgewinne erwirtschaften.

Es ist natürlich für die Verlage ganz in Ordnung, dass sie Wissenschaftsautoren (abgesehen vom Bereich Recht Wirtschaft Steuern) keine Honorare zahlen.

Gemäß
http://www.was-verlage-leisten.de/content/view/213/44/
stehen Verleger und Börsenverein "open access" "offen und liberal gegenüber". Das ist natürlich Unsinn, wie man am Auftritt von Prof. Dr. Dietrich Götze auf dem Essener Archivtag sehen konnte.

Ein Paradigmenwechsel sei nicht angezeigt.

" Wie an den gerade wiedergegebenen Zahlen deutlich wird, ändern open access oder open archive Modelle letztlich nichts an den „first copy costs“ eines Artikels oder Buches. Sie verlagern nur deren Finanzierung vom Abnehmer (Nutzer) auf den Anbieter (Autor)." Das ist die übliche Fehlinformation. Dass bei unzähligen E-Journals die Kosten von Institutionen getragen werden, wird einmal mehr unterschlagen, weil man mit dem "author pays"-Mythos erfolgreich Stimmung gegen OA machen kann.

" Besonders problematisch ist es, wenn nicht die Verlagswirtschaft, sondern die öffentliche Hand open access-Angebote macht. Es ist nämlich durch nichts erwiesen, dass eine nicht hoheitliche Tätigkeit wie die wissenschaftliche Informationsversorgung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen bzw. deren Bibliotheken oder Bibliotheksverbänden bei gleicher Qualität und Effizienz kostengünstiger erbracht werden kann als von Privaten. Im Gegenteil: Jede verlegerische Betätigung des Staates muss sich nicht nur am Subsidiaritätsprinzip, sondern an den Kriterien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit messen lassen. Anhaltspunkte dafür, dass sich durch neue technische Möglichkeiten für die Verbreitung wissenschaftlicher Informationen etwas daran geändert haben könnte, wer der bestmögliche Informationsversorger ist, sind nicht ersichtlich. Es sei daran erinnert, dass Autorenverlage, bei denen sich die Urheber selbst um die Verbreitung ihrer Texte gekümmert haben, historisch durchgehend gescheitert sind."

Festzuhalten ist: Nur die Bibliotheken können die langfristige Verfügung von Inhalten garantieren. Recherchieren wir die ersten wissenschaftlichen Zeitschriften aus dem 17. Jahrhundert etwa in Verlagsarchiven? Nein, der bestmögliche Informationsversorger für die Wissenchaft war über Jahrhunderte hinweg das Bibliothekswesen.

Natürlich ist der Börsenverein gegen den vom Bundesrat eingebrachten Hansen-Vorschlag (§ 38): "Für die Einführung von open access und open archive Modellen ist keine Änderung des geltenden Urheberrechts erforderlich. Vielmehr genügt der bloße Wille eines Autors, sein Werk open access zugänglich zu machen oder in ein content repository einzustellen. Kein Verlag könnte oder wollte Wissenschaftlern vorgeben, wann, wo und wie sie ihre Forschungsergebnisse veröffentlichen. Vielmehr weiß jeder Autor selbst am besten, wo er sein Werk veröffentlichen möchte, weil es dort die angepeilte Zielgruppe am effizientesten erreicht."

http://www.was-verlage-leisten.de/content/view/156/69/

Die Politik soll die überteuerten Verlagsprodukte brav bezahlen, das sei die einzige Alternative zu OA.

Man kann nur hoffen, dass diese Vertreter alten Denkens vom Markt gefegt werden. Um ein paar "traditionsreiche Wissenschaftsverlage", die keinerlei Antworten auf die digitale Herausforderung haben (und noch nicht einmal hybride OA-Modelle diskutieren), ist es nicht schade.

Thilo Martini stellte mir freundlicherweise eine Kurzzusammenfassung seiner Präsentation auf dem Essener Archivtag zur Verfügung:

Open Access "betrifft" zur Zeit und aktuell nur wenige Museen in Deutschland.
Durch die Mitzeichnung der "Berliner Erklärung" im Jahre 2003 haben sich lediglich die sieben Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft (WLG) sowie die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden diesem Gedanken verpflichtet. Bei der Großzahl der bundesdeutschen Museen ist die Idee des "Open Access" noch nicht angekommen - ich vermute sogar, noch nicht einmal bekannt.


Die von ihm zitierte Informationsleitlinie des Zoologischen Museums Koenig
http://www.zfmk.de/web/2_Downloads/1_Forsch_Sektio_Mol_Dritt/data_ZFMK_IT_Leitlinie.pdf
zeigt, dass trotz Berufung auf die Berliner Erklärung - wieder einmal - der Sinn von Open Access nicht verstanden wurde. Ein Rechtevorbehalt bei finanziell verwertbaren Informationen ist gerade nicht mit OA vereinbar.

Das bisherige harte Bildrechte-Regime der Museen, das auf umfassende Kontrolle und Abschöpfung von Gewinnen abzielt, ist mit der Berliner Erklärung für Open Access grundsätzlich nicht vereinbar. Wer es - und sei es abgeschwächt - aufrechterhalten möchte, darf sich ehrlicherweise nicht auf Open Access berufen.

Siehe dazu mein eigenes Archivtag-Referat unter
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/

Der Bund der Steuerzahler und ähnliche deutsche Verbände fallen ja hauptsächlich durch Gejammer, neoliberale Kahlschlagrhetorik und eindimensionale "Sparen!"-Empfehlungen auf.

Wie man das Zauberwort "Steuergeld" auch etwas kreativer einsetzen kann, zeigt die US-amerikanische Bürgerinitiative Alliance for Taxpayer Access (ATA), die sich für Open Access von steuerfinanzierten Forschungsergebnissen einsetzt. Die Initiative scheint aus dem Gesundheitswesen zu kommen, wo die mangelhafte Literaturversorgung von Ärzten außerhalb des Wissenschaftsbetriebs und von Patienten sicher besonders stark spürbar ist.

Die „Statement of Principles“ der ATA:

1. American taxpayers are entitled to open access on the Internet to the peer-reviewed scientific articles on research funded by the U.S. Government.

2. Widespread access to the information contained in these articles is an essential, inseparable component of our nation’s investment in science.

3. This and other scientific information should be shared in cost-effective ways that take advantage of the Internet, stimulate further discovery and innovation, and advance the translation of this knowledge into public benefits.

4. Enhanced access to and expanded sharing of information will lead to usage by millions of scientists, professionals, and individuals, and will deliver an accelerated return on the taxpayers' investment.


Wenn man sich jetzt noch das etwas kurzsichtige nationale Geklingel wegdenkt, ist das eine sehr begrüßenswerte Aktion, der man Nachahmer in Europa wünscht.

Rafael Ball, Leiter der Bibliothek des Forschungszentrums Jülich, ist der dezidierteste Open-Access-Feind in der Reihe der deutschen Bibliothekare. Sein Artikel in B.I.T Online 2/2006 wird derzeit in

http://atakan.blogg.de/eintrag.php?id=185

diskutiert.

Ball: "Wir müssen davon ausgehen, dass für den Wissenschaftler Open Access nichts als ein Nebenkriegsschauplatz ist."

Man kann auch die These vertreten, dass wissenschaftliches Publizieren für "den" Wissenschaftler ein Nebenkriegsschauplatz ist. Es gibt genügend Wissenschaftler, die kaum publizieren (nicht nur in der Wirtschaft Tätige).

Soweit Publizieren Wissenschaftler tangiert, ist bislang nur eine kleine Minderheit über Open Access unterrichtet. Gleichwohl gibt es weltweit zehntausende Wissenschaftler (und die Zahl nimmt ständig zu), die sich für OA einsetzen.

Für forschungsfördernde Organisationen wie die DFG ist OA alles andere als ein Nebenkriegsschauplatz.

Es geht Wissenschaftlern - entgegen Ball - auch nicht um einen womöglich ideologischen Kampf um Autorenrechte. Wenn sie ihre Ergebnisse einem möglichst großen Fachpublikum kostenfrei im WWW zur Verfügung stellen wollen, brauchen sie die rechtliche Möglichkeit, dies bei gedruckten oder elektronisch verbreiteten Zeitschriftenartikeln zu tun. Die Frage der Autorenrechte ergibt sich aus dem Wunsch nach OA und nicht umgekehrt.

Ball: "Es existiert ein funktionierendes System der Wissensstrukturierung und der Wissensverbreitung und jeder IT-Spezialist würde uns zurufen: "Never change a running system"!"

Das ist Unsinn, denn nur aus der Perspektive einer höchst privilegierten spezialisierten Forschungseinrichtung kann behauptet werden, dass die Wissensexplosion im wissenschaftlichen Bereich nicht zu gravierenden Krisenerscheinungen geführt hat. Das System funktioniert immer schlechter: Auch im Bereich der geisteswissenschaftlichen Monographien wird es immer schwieriger Bücher zu finanzieren, Sammelbände bleiben lange ungedruckt, weil die Haushaltskrise der öffentlichen Hand zu Subventionskürzungen führt und man erst einmal - womöglich jahrelang - Gelder zusammenbetteln muss. Dies führt zu bedenklichen Publikationsverzögerungen: manche Artikel sind bereits veraltet, wenn sie erscheinen.

Wissenschaftliche Publikationen sind schlicht zu teuer. Wenn ein freiberuflicher Wissenschaftsjournalist einen Artikel über naturwissenschaftlich-technische Verfahren bei der Analyse mittelalterlicher Handschriften schreiben will, bekommt er dafür vielleicht 250 Euro von einer Zeitung. Er muss aber 10-20 Zeitschriftenbeiträge lesen, die Pay-per-View sicher über 250 Euro kosten. Nicht jede Universitätsbibliothek bietet ihm die Möglichkeit, diese vor Ort einzusehen (höchst bescheiden ist z.B. das E-Journal-Angebot der Bibliothek der RWTH Aachen, notabene einer technischen Universität). Fernleihe dauert lange, SUBITO wird von Verlegerseite rechtlich angegriffen (und die Kosten von über 100 Euro reduzieren das Einkommen.)

Die von Ball'sche These 4 "Open Access ermöglicht den Zugriff auf Informationen auch für jene, die sich kostenpflichtigen Content nicht leisten können" betrifft also entgegen seiner Darstellung nicht nur Dritteweltländer.

Ball: "Ein sozialistisches Einheitsmodell ist die Golden Road von Open Access ohnehin: Staatliche Mittel werden für eine Eigenproduktion ausgegeben, das ein Profitunternehmen viel besser und kostengünstiger herstellen kann. Die Oberaufsicht über die Publikationsserver der Golden Road-Zeitschriften liegt in der öffentlichen Hand und wird von Bürokraten verwaltet und zentralistisch strukturiert. Die Golden Road Server sind "Volkseigene Open Access-Betriebe" und agieren nicht auf dem Markt."

Das ist offenkundig ideologische Polemik. Geistiges Eigentum ist Monopol-Eigentum, bei dem es keinen Wettbewerb gibt. Wer darauf angewiesen ist, einen bestimmten Artikel einzusehen, muss entweder die Monopolpreise zahlen oder sich ihn über Bibliotheken oder persönliche Kontakte (wie hoch der Prozentsatz derjenigen Wissenschaftler ist, die auf nette Bitten um eine Kopie überhaupt nicht reagieren, weiss niemand) besorgen.

WENN die Profitunternehmen kostengünstiger produzieren können, haben sie doch kein Interesse daran, die Preisreduzierungen an die Kunden weiterzugeben. Inzwischen ist es Standard, dass der wissenschaftliche Autor (oder seine Sekretärin) die Funktion des früheren Setzers übernehmen - aber die Rationalisierung hat nicht dazu geführt, dass wissenschaftliche Bücher billiger wurden.

Worin unterscheidet sich ein kommerzieller Server von einer DSpace-Installation? Wieso sollten Bibliotheksserver automatisch ineffizienter sein?

Ball: "Eine Erstveröffentlichung auf dem Dokumentenserver einer Hochschule oder Forschungseinrichtung ist in der Wissenschaftscommunity genau so viel wert wie eine Hauspublikation von IBM, nämlich gar nichts."

Das ist eine unbewiesene Behauptung. Man sehe beispielsweise
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_10_15_fosblogarchive.html#116091803913012027

Nur aus der engen Perspektive einer Spezialbibliothek ist das Thema OA mit der Etablierung eines Dokumentenservers abgeschlossen. Die Vielfalt der Themen etwa in Subers OA News zeigt, dass man es sich nicht so einfach machen kann.

OA betrifft nicht nur Zeitschriftenartikel, sondern den Gesamtbereich wissenschaftlicher Publikationen, wissenschaftliche Daten und last but not least Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen. Zudem ergeben sich viele Überschneidungen von OA mit der Förderung freier Inhalte (Wikipedia, CC). Das alles ist für das KFZ Jülich nicht relevant, aber sehr wohl für Bibliothekare (und Archivare).

Fazit: Balls Versuch einer Entzauberung des OA-Mythos ist ein ausserordentlich schwaches Pamphlet, das man ignorieren sollte.

Der Österreichische Wissenschaftsfonds hat eine Open-Access-Policy erlassen und gibt auf seiner Website eine kurzgefasste Einführung in die Thematik.

http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/informationen_oa.html

I. Ursachen und Ziele der Open-Access-Initiative

1. Probleme der klassischen Publikationssysteme

Problem "Öffentlicher Güter": Öffentliche Einrichtungen müssen Ergebnisse (Publikationen) einer bereits durch öffentliche Mittel finanzierten Forschung zu immer weiter ansteigenden Kosten von den Verlagen "zurückkaufen".
Kostenproblem: Die Kosten für die Veröffentlichung und Verbreitung von Fachzeitschriften sind in den letzten Jahren geradezu explodiert, damit können kaum noch alle relevanten Publikationen angeschafft werden.
Verfügungsproblem: Die Autoren von öffentlich finanzierter Forschung müssen in der Regel alle Rechte an die Verlage abtreten, Weiterverwertungen werden damit erschwert.
Zugangsproblem: Aus alle dem folgen wachsende Schwierigkeiten beim transparenten Zugang zu Forschungsergebnissen.

2. Ziele / Wirkungen von Open Access

Impact: Schon jetzt zeigen empirische Studien, dass Open Access den Verbreitungsgrad von Publikationen wesentlich erhöht.
Geschwindigkeit: Die oft langwierigen Veröffentlichungszeiten können durch Open Access signifikant verringert werden.
Kosten: Open Access trägt mittelfristig zur Stabilisierung und langfristig zur Reduzierung der Anschaffungskosten für Publikationen bei.
Marktzugang: Vor allem für kleinere Fachgebiete eröffnet sich durch Open Access ein günstigerer Markteintritt.
Transparenz: Mit Open Access lassen sich Hintergrundinformationen wie Rohdatenzugriffe, Visualisierungen oder Verlinkungen zu anderen Publikationen integrieren.
Qualitätssicherung: Open Access beinträchtig nicht die Peer Review, sondern kann sie sogar erweitern, u.a. durch Verfahren bei dem die Gutachten frei zugänglich sind und die entsprechende Community Stellung nehmen kann (open peer review).
Scientific Fraud: Der freie Zugriff zu den Publikationen verbessert auch Aufdeckungsmöglichkeiten von wissenschaftlichem Fehlverhalten.

3. Wege zu Open Access

Zu unterschieden sind im Wesentlichen zwei Formen von Open Access:

1) direkte Open Access Publikationen, das sind qualitätsgeprüfte (Peer Review) Zeitschriften, Reihen oder Bücher mit einem freien Zugang im Internet;
2) frei zugängliche elektronische Archivierung durch ForscherInnen von Artikeln, Beiträgen oder Büchern, die bereits in klassischen Publikationsorganen erschienen sind.

Das Modell qualitätsgeprüfter Open Access Publikationen befindet sich noch in der Anfangsphase. Beispielsweise verfolgen momentan nicht mehr als 7% von ca. 24.000 wissenschaftlichen Zeitschriften dieses Modell. Daneben bieten auch einige kommerzielle Verlagen wie Blackwell, Oxford University Press oder Springer für ihre klassischen Zeitschriften zusätzlich eine Open Access Option an. Beide Varianten unterstützt der FWF durch die Finanzierung allfälliger Kosten für qualitätsgeprüfte Publikationen aus FWF-Projekten bis drei Jahre nach Projektende.

Der Erfolg von Open Access wird auch maßgeblich vom Verhalten der Senior Scientists und der Forschungsinstitutionen abhängen. Seniors Scientists, die bereits Reputation über die klassischen Formen erworben haben, können durch Publikationen in Open Access Zeitschriften, Reihen oder Büchern deren Attraktivität erheblich steigern helfen. Die Forschungsinstitutionen können dies durch finanzielle Unterstützung und durch die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur.

Bevor qualitätsgeprüfte Open Access Publikationsmodelle eine gleichwertige Reputation erreichen, ist es für die ForscherInnen vorerst wichtig, wann und unter welchen Bedingungen sie Publikationen, die in klassischen Publikationsmedien veröffentlicht wurden, umgehend auch auf ihren Websites bzw. auf institutionellen Repositorien frei zugänglich archivieren können, ohne dass gegen Copyrights verstoßen wird. Kaum bekannt ist dabei, dass bspw. von fast 10.000 untersuchten Zeitschriften gut 94% (bzw. 68% aller Verlage) ihren Autoren eine frei zugängliche Selbst-Archivierung gestatten. Die meisten davon erlauben eine Archivierung gleich nach der Veröffentlichung in der Zeitschrift (postprints) und einige eine Archivierung schon vor der Veröffentlichung (preprints).

Der FWF hat nun mit seiner neuen Open Access Policy klare Regeln für die ForscherInnen geschaffen. Sie zielt zwar auf eine möglichst zeitgleiche elektronische Archivierung ab, räumt aber da, wo dies noch nicht möglich ist, ausreichende Karenzzeiten (6-12 Monate nach Veröffentlichung) ein. Anfangs wird dies für viele ForscherInnen z.T. mit einem Mehraufwand verbunden sein (Copyrights, Archivierungen, etc.), langfristig tragen dann aber alle zu einer effizienteren und transparenteren Forschung bei.

Unter
http://archivnachrichten.blogspot.com/2006/10/kirchenbuchnutzung-in-it-zeiten.html
wird über eine Tagung „Kirchenbuchnutzung in Zeiten von Digitalisierung und Internet“ im September 2006 in Hannover berichtet.

Als Volltext liegt vor: Werner Jürgensen: Gesetzliche Beschränkungen bei der Nutzung von Personendaten in Kirchenbüchern
http://www.ekd.de/archive/dokumente/Juergensen.pdf
eine höchst restriktive Erörterung der Nutzungsbarrieren.

Hier soll nur auf
Bettina Joergens: Open Access zu Personenstandsbüchern - Digitalisierungsprojekte des Landesarchivs NRW
http://www.ekd.de/archive/dokumente/Joergens.pdf
eingegangen werden.

So erfreulich es ist, dass grundsätzlich der Open-Access-Gedanke in den Titel des Vortrags eingegangen ist - die konkrete Anwendung zeigt, dass hier noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten ist. Die Verfasserin hat zwar dieses Weblog zur Kenntnis genommen, aber die gebetsmühlenartige Betonung des Open-Access-Gedankens in unserer Rubrik Open Access ignoriert. Siehe nur:
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/

Eine kostenpflichtige CD-ROM-Edition von Kirchenbüchern, die nicht kostenfrei im Internet bereitgestellt wird, darf nie und nimmer mit Open Access in Verbindung gebracht werden - das ist einmal mehr eine Perversion des OA-Begriffs.

Wenn es heisst, dass die Rechte an den Digitalisaten beim Archiv bleiben sollen, so steht auch das in diametralem Gegensatz zu OA. OA heisst, dass Rechte an Nutzer abgetreten werden, dass also keine absolute Kontrolle der Nutzung möglich ist.

 

twoday.net AGB

xml version of this page

xml version of this topic

powered by Antville powered by Helma