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Open Access

Eric Steinhauer schrieb in INETBIB:

Im letzten Monat hat der VDB-Regionalverband Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen eine Fortbildung in Leipzig zum Thema "Wissenschaft sichtbar machen" durchgeführt. Dabei ging es um Open Access und Hybrides Publizieren.

Auf den VDB-Seiten ist jetzt ein kleiner Bericht über die Veranstaltung nachzulesen:
http://www.vdb-online.org/landesverbaende/sst/berichte/2006-11_lv-sst_fortbildung-leipzig.pdf

Zugleich gibt es ein Handout der beiden Verleger, die in Leipzig referiert haben. Dort finden sich Aussagen wie diese:

"Open Access als »Full-Range-Teaser«
Die Veröffentlichung der Schrift im Open Access muss also keinesfalls ein Gegenargument für die Print-
Veröffentlichung sein. Vielmehr kann sie sogar als Marketinginstrument angesehen werden, ermöglicht sie dem
potentiellen Leser doch eine eingehende Prüfung des Textes. Selbst wenn der Nutzer die Schrift ausschließlich aus der
Open Access-Version heraus bearbeitet, also keine gedruckte Version erwerben sollte, so nützt dies dennoch der
gedruckten Version, denn unter wirtschaftlichen Aspekten gesehen ist eine jede Nennung eines Titels im
Literaturverzeichnis einer anderen wissenschaftlichen Arbeit Werbung für diesen Titel."

Hier gibt es das Handout:
http://www.vdb-online.org/landesverbaende/sst/berichte/2006-11_lv-sst_open-access.pdf

http://www.weiterbildungsblog.de/archives/001331.html

http://www.lemmens.de/verlag/zeitschriften/OpenAccess.pdf

Eine gute Einführung in die Problematik.

Dokumentenserver sind eine der beiden Säulen der "Open Access" (OA)-Bewegung. Mehr dazu unter
http://archiv.twoday.net/stories/2966942/

Die folgenden Ausführungen stützen sich auf Surf-Erfahrungen mit universitären Hochschulschriftenservern vorwiegend in Deutschland. Es wird sowohl die Perspektive des Wissenschaftlers zugrundegelegt, der als potentieller Autor beitragsberechtigt ist, als auch diejenige des Forschers, der die Inhalte nutzen will.

Zunächst die "Pflicht".

* Der Server muss auf der Startseite der Bibliothek prominent verlinkt sein

Nicht selten sucht man vergeblich nach dem Hochschulschriftenserver, obwohl dieser ein zentrales Angebot der Bibliothek darstellt.

* Die Navigation und die Suche nach Dokumenten muss einfach sein

Die meisten deutschen Universitäten nutzen die OPUS-Software. Dies hat den Vorteil für den Nutzer, dass er die bei einem OPUS-Server erlernten Fertigkeiten im Umgang auf die anderen anwenden kann.

DSpace bietet eine Sortierung nach Datum, was durchaus sinnvoll sein kann.

* Neue Dokumente müssen durch RSS-Feeds angezeigt werden

In der Regel ist es sinnvoll, mehrere Feeds anzubieten. Wer sich für geisteswissenschaftliche Texte interessiert, wird mit einem Feed unzufrieden sein, der überwiegend naturwissenschaftliche Dissertationen enthält.

* Es muss eine stabile Internetadresse und eine Zitierempfehlung angegeben werden

URL und URN schön und gut, aber der Student weiss nicht, ob er nun die URL oder die URN (mit Resolver) zitieren soll. Unklar ist auch, ob bei "Diss. Freiburg 2004" sich auf die Abgabe der Arbeit oder die Einstellung auf dem Server bezieht. An sich bietet sich für das Zitat das spätere Datum, also das der Einstellung an, da der Autor z.B. einzelne Nachträge gegenüber der eingereichten Fassung eingebracht haben kann.

* Es sind ausführliche und korrekte Metadaten (einschließlich des jeweiligen Inhaltsverzeichnisses) beizugeben

Es ist darauf zu achten, dass die vom Autor gelieferte Zusammenfassung korrekt ist. Ein extremes Beispiel aus Giessen
http://archiv.twoday.net/stories/2943753/

Bereits gedruckte Beiträge sollten korrekt und vollständig zitiert werden. Liegen Abweichungen gegenüber der Druckfassung vor (z.B. Preprint) sollten dies - ggf. nachträglich - vermerkt werden.

Wird eine Hochschulschrift nachträglich gedruckt, sollte dies ebenfalls bei den Metadaten vermerkt werden.

Mehrbändige oder sonst zusammengehörige Werke müssen durch Querverweise verknüpft werden.

Angesichts der Diskussionen über "Kataloganreicherung" und der guten Erfahrungen aus den USA (Suchbarkeit der TOCs) sollte es selbstverständlich sein, dass bei Monographien den Metadaten das komplette Inhaltsverzeichnis hinzugefügt wird. Auch bei längeren Aufsätzen kann das ratsam sein.

Bei Sammelbänden wie Festschriften empfiehlt es sich, die einzelnen Beiträge als Dokumente einzustellen.

Dass Sammelbände als Gesamt-PDF verfügbar gemacht werden, ohne dass wenigstens in der Eingangsseite das Inhaltsverzeichnis verfügbar ist, ist nicht akzeptabel.

* Die Metadaten sollten auch auf Englisch vorliegen

* Das PDF sollte einen sinnvollen Dateinamen haben.

Wer es sich herunterlädt, sollte den Dateinamen nicht ändern müssen und anhand des Dateinamens einen Hinweis auf den Inhalt bekommen.

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/1493/pdf/diss_korr_endversion.pdf
ist nicht hilfreich. paeslack_fotografie wäre besser.

*Die Inhalte müssen sowohl in Suchmaschinen als auch über OAI-Harvester und Verbundkataloge gut auffindbar sein.

Das Angebot muss suchmaschinenfreundlich gestaltet sein. Dazu gibt es Informationen seitens der Suchmaschinen.

Dazu gehört insbesondere, dass die selten kontraproduktive Belegung des Titelfelds mit "Eingang zum Volltext" o.ä. aufhört. Der title-tag ist für das Suchmaschinen-Ranking zu wichtig, als dass man ihn mit solchem Unsinn vergeuden dürfte.

Die Metadaten müssen für das OAI-Harvesting frei zugänglich sein.

Alle Metadaten der Dokumentenserver müssen auch in den Verbundkatalogen komplett suchbar sein.

* Es muss den Autoren nahegelegt werden, eine Creative-Commons-Lizenz für ihren Beitrag zu vergeben

Empfehlenswert ist die CC-BY-Lizenz, die von führenden OA-Zeitschriften verwendet wird. Leider bevorzugen viele deutsche Wissenschaftler NC-Lizenzen, die die kommerzielle Nutzung ausschließen. Dies steht aber nicht im Einklang mit den Vorgaben der OA-Erklärungen, die einen solchen Nutzungsausschluss nicht vorsehen.

OA heisst nicht nur kostenfrei, sondern auch frei von urheberrechtlichen und lizenzrechtlichen Beschränkungen (permission barriers)!

Der übliche umfassende urheberrechtliche Rechtevorbehalt ist mit OA nicht vereinbar.

* Die Langzeitarchivierung muss sichergestellt sein

Hochschulschriftenserver sollten für alle Dokumente (nicht nur eine Auswahl) die dauernde Verfügbarkeit garantieren. Es geht z.B. nicht an, bei Dissertationen eine Einstellung nur auf 10 Jahre zu vereinbaren:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/11/14/elektronisches_promovieren_in_halle~1328014

Da es sich vielfach um die einzige elektronische Kopie handelt, die im Netz vorhanden ist, setzt eine wissenschaftliche Verwertung voraus, dass die zitierte Arbeit auch künftigen Forschergenerationen zur Nachprüfung zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Working Papers und ähnliche Schriften. Nicht in allen Fällen wird man in der Nationalbibliothek fündig werden.

Ein Rückzug von Texten sollte nicht möglich sein. Wer ein Buch veröffentlicht, kann dieses auch nicht einsammeln.

* Es sollte bei gedruckten Publikationen möglichst beides angeboten werden: Faksimile und E-Text

Das ist bislang noch nicht üblich, aber äußerst sinnvoll. Der Autor steht bei einem älteren Aufsatz, den er auch als E-Text verfügbar hat, nämlich vor einem Dilemma: Soll er das zitierfähige Faksimile scannen oder den E-Text einreichen? Der entscheidende Vorteil des Volltextes geht verloren, wenn nur ein Faksimile bereitgestellt wird.

Falls das Verlags-PDF nicht zur Verfügung steht, sollte man zu einem gescannten Text immer auch einen E-Text beigeben. Das kann sowohl eine Autorfassung sein als auch ein OCR-Text. Sinnvoll ist auch die Verwendung eines zweischichtigen PDFs:
http://archiv.twoday.net/stories/338568/

* Es muss eine komfortable Suche in den Volltexten des Servers möglich sein

Eine Suchmöglichkeit nach Metadaten genügt nicht. Google Custom Search ist bislang nicht ausgereift genug, um eine korrekte übergreifende Suche in Repositorien zu gewährleisten. Eine hauseigene Suchmaschine kann zusätzliche Möglichkeiten (wie Trunkierung) gegenüber Google bieten.

Und nun zur Kür.

Auch Dokumentenserver müssen sich der Herausforderung durch das Web 2.0 stellen.

Sie müssen soziale Bookmark-Dienste wie http://del.ici.us oder http://www.connotea.org/ unterstützen.

Von Benutzer vergebene Tags können zur Sacherschliessung beitragen.

Man könnte auch mit einem Bewertungs-System oder einer Kommentar-Funktion experimentieren.

Bereits heute bieten US-Dokumentenserver die Möglichkeit, einen Kollegen per Mail auf ein Dokument hinzuweisen.

Sinnvoll ist es auch, den Dokumenten Kontaktinformationen zum Autor beizugeben. Dies kann sinnvollerweise durch eine Verknüpfung mit einer Forschungsdatenbank der Hochschule oder mit einer Universitätsbibliographie erfolgen.

Im bibliothekarischen Server E-LIS wird empfohlen, die Liste der Referenzen in die Metadaten zu kopieren. Für Zitat-Analysen ist es natürlich wichtig, dass die in den Dokumenten zitierte Literatur in XML-formatierter Form abrufbar ist. Umgekehrt will man natürlich auch wissen, wer das betreffende Dokument seinerseits zitiert.

Es muss viel mehr Werbung für die Server gemacht werden!

Dies kann etwa in Form eines Weblogs, das z.B. Highlights vorstellt, geschehen.

Oder man könnte virtuelle thematische Sammelbände aus aktuellen und historischen Beiträgen zusammenstellen, wobei man auch Inhalte anderer Server, soweit diese Aufsätze unter freier Lizenz stehen, spiegeln könnte.

Fachreferenten müssen in den Linklisten der Bibliothek auf die Inhalte des Dokumentenservers hinweisen und Sorge dafür tragen, dass besonders attraktive Angebote auch in die fachwissenschaftliche Kommunikation (Mailinglisten, Weblogs, Newsletter, Fachzeitschriften) einfließen.

Auch bei den Wissenschaftlern der Hochschule muss erheblich mehr Werbung betrieben werden. Oft gibt es hochschulweite oder fakultätsbezogene Mailverteiler, die die Hochschulbibliothek nutzen könnte, um Wissenschaftler über OA und die Möglichkeiten der elektronischen Publikation zu unterrichten.

Gezielt sollten wichtige Gelehrte - auch telefonisch - angesprochen werden. Können Beiträge von ihnen eingeworben werden, sollten diese entsprechend herausgestellt werden (zum niederländischen OA-Programm "Cream of Science" siehe http://www.creamofscience.org/ )

Da der Impact-Faktor offenkundig nicht Anreiz genug ist, sollte man auch darüber nachdenken, welche Anreize noch für Wissenschaftler attraktiv sind.

Üblicherweise erfährt man in Newslettern und News-Meldungen mehr über lizenzierte Datenbanken als über den hauseigenen Dokumentenserver. Dieser darf kein Kümmerdasein führen, sondern muss als wichtiger Teil des Hochschul-Wissensschatzes propagiert werden. Bisher hat man zuweilen den Eindruck, dass der hochschuleigene Dokumentenserver nur eine lieblos absolvierte Pflichtübung darstellt, für die es sich nicht lohnt, neue Ideen zu investieren.

Man sollte die Open Access Bewegung nicht mit der Open Archives Initiative (OAI) verwechseln. Die OAI
http://www.openarchives.org/
ist ein offener technischer Standard (OAI-Protocol for Metadata Harvesting, OAI-PMH), der den Austausch von Metadaten, also die Interoperationalität von Dokumentenservern regelt.

Diese Dokumentenserver können sowohl kostenpflichtige als auch freie, also OA-Inhalte enthalten. Gleichwohl ist der OAI-Standard die Grundlage für die OA-Dokumentenserver, die von Universitäten oder anderen Institutionen betrieben werden.

Es gibt mehrere Verzeichnisse von OA-Dokumentenservern nach dem OAI-Standard. Die zwei wichtigsten sind:

http://www.opendoar.org/
http://archives.eprints.org/

Dokumentenserver werden auch als Repositorien oder Archive bezeichnet. Sie sind die OAI-Dataprovider, die Metadaten für das Harvesting zur Verfügung stellen.

Als OAI-Serviceprovider werden Anbieter bezeichnet, die die Metadaten der Dataprovider verarbeiten und Nutzern zur Verfügung stellen. Sie heissen auch Harvester, weil sie regelmäßig die Metadaten der OAI-Dokumentenserver einsammeln.

Der wichtigste Harvester wird von der Universität Michigan betrieben: OAIster. OAIster enthält derzeit die Metadaten von über 700 Institutionen, allerdings zunehmend auch Metadaten kostenpflichtiger Angebote.

http://oaister.umdl.umich.edu

Hier sind auch Metadaten zu Digitalisaten abfragbar.

Ein kleinerer Harvester ist der PKP-Harvester (über 400 Archive):
http://pkp.sfu.ca/harvester2/demo/

An die 60 deutscher OAI-Server durchsucht ein Harvester der HU Berlin:
http://edoc.hu-berlin.de/e_suche/oai.php

Nicht alle Inhalte deutschsprachiger Dokumentenserver sind über das OAI-Protokoll via OAIster oder die HU Berlin abfragbar. Zu den Suchmöglichkeiten siehe
http://wiki.netbib.de/coma/EprintArchive

Hervorgehoben seien:

OASE - Open Access to scientific literature (Metasuche nach Art des KVK)
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvvk.html

OPUS-Metasuche
http://elib.uni-stuttgart.de/opus/gemeinsame_suche.php

Bielefelds Suchmaschine BASE verbindet eine Metadaten- mit einer Volltextsuche:
http://www.base-search.net/

Zum Nachweisproblem siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/2069666/

Zu Österreichischen und Schweizer Hochschulschriftenservern siehe
http://archiv.twoday.net/stories/826366/

Zu Anforderungen aus Nutzersicht:
http://archiv.twoday.net/stories/2968298/

Zur Frage, ob OAI-Metadaten nach den Prinzipien von OA verfügbar sind/sein sollen siehe
http://wiki.netbib.de/coma/OAICopyright

Zu technischen Aspekten (Software) siehe etwa
http://www.oai.unizh.ch/index.php?option=content&task=view&id=376

Vor allem im englischsprachigen Raum besteht ein Überangebot an Informationen zu Open Access (OA).

Um Positionen und Debatten zum Thema OA nachvollziehen zu können, ist es unumgänglich, das von Peter Suber unterhaltene Weblog "Open Access News" regelmäßig zu lesen.

http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html

Empfehlenswert ist auch der Kurzüberblick Subers zu OA (englisch):
http://www.earlham.edu/~peters/fos/overview.htm

Hier sind auch die wichtigsten Links angegeben.

Subers sehr kurze Einführung liegt auch auf deutsch vor:
http://wiki.netbib.de/coma/OpenAccess

Neuigkeiten zum Thema OA finden sich auf deutsch in diesem Weblog (Rubrik Open Access), im Weblog http://log.netbib.de (Rubrik Open Access) und bei Heise (http://www.heise.de).

Aus der Sicht der Medizin: http://medinfo.netbib.de/

I. Die wichtigsten OA-Erklärungen auf deutsch

Die Texte der Budapest Open Access Initiative (BOAI) von 2001 wurden ins Deutsche übersetzt von Katja Mruck:
http://www.soros.org/openaccess/g/read.shtml

Das Bethesda Statement vom Juni 2003 liegt inzwischen auch in deutscher Übersetzung vor:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/bethesda_ger.htm

Die wichtige Berliner Erklärung vom Oktober 2003, der sich zahlreiche Wissenschaftsorganisationen angeschlossen haben, liegt leider nur in einer schlechten inoffiziellen Übersetzung vor:
http://www.mpg.de/pdf/openaccess/BerlinDeclaration_dt.pdf

Der erste Teil der Definition wurde von mir neu übersetzt:
http://archiv.twoday.net/stories/93128/

II. Wichtige deutsche Startrampen

Im Aufbau befindet sich eine umfassende Online-Plattform:
http://www.openaccess-germany.de/

Bislang nimmt eine Seite des Physik-Emeritus Eberhard Hilf die Funktion der Einstiegsseite wahr:
http://www.zugang-zum-wissen.de/

Informationsangebote deutscher Bibliotheken listet auf:
http://archiv.twoday.net/stories/2960445/

Informationsangebote von Wissenschaftsorganisationen:
http://archiv.twoday.net/stories/2960818/

Hervorzuheben ist das Angebot der Helmholtz-Gesellschaft mit monatlichem Newsletter:
http://oa.helmholtz.de/

Eine etwas längere deutschsprachige Einführung bietet Schmidt, Birgit: Open Access. Freier Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen - das Paradigma der Zukunft? Berlin 2006, 71 S.
http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h144/

III. OA E-Journals

Die wichtigsten Links stellt zusammen:
http://archiv.twoday.net/stories/2963132/

IV. Dokumentenserver

Die wichtigsten Links:
http://archiv.twoday.net/stories/2966942/

Anforderungen aus Nutzersicht
http://archiv.twoday.net/stories/2968298/

V. Rechtsfragen bei OA

Zusammenfassung mit weiterführenden Hinweisen
http://archiv.twoday.net/stories/2962609/

Zum Thema Urheberrecht sei empfohlen
http://www.urheberrechtsbuendnis.de

VI. ARCHIVALIA als Informationssystem

Neben der Durchsicht der seit 26.10.2003 bestehenden Kategorie Open Access
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
kommt die Nutzung der Suchfunktion in Betracht (es wird automatisch trunkiert).

Eine Auswahl wichtiger Beiträge:

http://archiv.twoday.net/stories/2712317/
OA und die Archive (Kurzreferat auf dem Essener Archivtag)

http://archiv.twoday.net/stories/2518568/
Die OA-Heuchelei der Bibliotheken (Bildrechte, Copyfraud)

http://archiv.twoday.net/stories/1435124/
OA nicht nur aus Kostengründen

http://archiv.twoday.net/stories/230198/
OA und Edition (Referat zum IOG-Kolloquium Wien 2004)

http://archiv.twoday.net/stories/145113/
OA für Archivalien

Das bekannteste Verzeichnis ist das DOAJ, das Directory of Open Access Journals (Universität Lund):

http://www.doaj.org

Dieses ist allerdings äußerst lückenhaft, wenngleich über 2400 Zeitschriften dort verzeichnet sind.

Umfangreicher ist die Elektronische Zeitschriftenbibliothek, bei der grüne (freie) Zeitschriften vorausgewählt werden können:
http://rzblx1.uni-regensburg.de/ezeit/index.phtml?bibid=AAAAA&colors=7&lang=de

Einen Hinweis verdient auch die Liste des Göteborgers Bibliothekars Jan Szczepanski mit über 4500 aktuellen OA-Titeln:

http://www.his.se/bib/jan

Die Zeitschriften sind auch über den Göteborger OPAC recherchierbar: http://www.ub.gu.se/sok/tidskrifter/sok/

Die umfangreichste Möglichkeit, gezielt nach OA-Artikeln zu suchen bietet mit über 3700 erfassten E-Journals ein indisches Angebot:
http://www.openj-gate.com

Französischsprachige Quellen sind hier leider unterrepräsentiert. Einen OAI-Harvester zu ihnen bietet http://www.in-extenso.org/

Im Gegensatz zu Open-J-Gate sind im DOAJ derzeit nur 725 Zeitschriften auf Artikelebene suchbar.

Nur von einem Teil der OA-Zeitschriften bietet OAIster Artikeldaten:
http://oaister.umdl.umich.edu/o/oaister/

In OAIster sind zunehmend kostenpflichtige Inhalte aufgenommen, eine Filtermöglichkeit nach freien Inhalten besteht nicht.

Ebensowenig filtern kann man freie Quellen in Google Scholar:
http://scholar.google.com

Eine experimentelle Volltextsuche englischsprachiger E-Journals aus dem DOAJ anhand von Google Custom Search bietet:
http://www.google.com/coop/cse?cx=005943177783402775348%3Atp4c3cmhnmu

I. Recht des Autors auf Selbstarchivierung

Hat ein Autor das Recht, seinen gedruckt veröffentlichten oder zum Druck vorgesehenen Beitrag parallel kostenfrei im Internet nach den Grundsätzen von "Open Access" ("Selbstarchivierung") zu veröffentlichen?

Ja, es sei denn, es existiert eine abweichende vertragliche Vereinbarung!

a) Vertragsverhandlungen

Es empfiehlt sich, gegenüber dem Verlag der Publikation, in der der Beitrag gedruckt werden soll, mit offenen Karten zu spielen und seine Absicht der Selbstarchivierung bekanntzugeben.

Was internationale und englischsprachige Verlage erlauben, dokumentiert die SHERPA/ROMEO-Liste, von der es inzwischen auch eine deutschsprachige Fassung gibt. Einige Verlage haben sich auch bereiterklärt, Publikationen (z-.B. Dissertationen) zu drucken, die zugleich auf einem universitären Dokumentenserver eingestellt werden.

Näheres unter:
http://archiv.twoday.net/stories/2960580/

Wissenschaftsorganisationen, die Open Access (OA) fördern, empfehlen, keine umfassende Rechteabtretung zu unterschreiben. Autoren sollen Standardverträge von Verlagen durch einen Zusatz ergänzen, die das Einstellen auf einem Dokumentenserver erlaubt.

Beispiele solcher Zusatzvereinbarungen bespricht das Helmholtz-OA-Projekt:

http://oa.helmholtz.de/index.php?id=63

Im Englischen spricht man von "Author's Addenda". Ein aktueller Aufsatz von Peter Hirtle aus US-Sicht erörtert diese Vertragszusätze:
http://www.dlib.org/dlib/november06/hirtle/11hirtle.html

In der Regel lässt sich eine einvernehmliche Regelung finden. Gestattet aber ein Verlag weder eine Vorabpublikation ("Ingelfinger-Rule") noch die Archivierung des Verlags-PDFs (Post-Print) so kann man die nicht begutachtete Fassung (Pre-Print), ergänzt um Nachträge aus der begutachteten Fassung, in den Dokumentenserver einstellen. Zum einen kann man argumentieren, die Rechte bezögen sich nicht auf die Vorabfassung, zum anderen wird es sich jeder Wissenschaftsverlag bei einem so heiklen Thema wie "Open Access" zweimal überlegen, ob er es zu einem gravierenden Konflikt mit einem Wissenschaftler kommen lässt. Wer jede Verärgerung des Verlags von vornherein vermeiden möchte, sollte sich, wenn deutlich wird, dass die kostenfreie Publikation im Internet auch nach einer Sperrfrist ("Embargo period") dem Verlag nicht passt, gegen OA für den betreffenden Beitrag entscheiden.

Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/1243869/ (Offener Brief an den Präsidenten der Göttinger Akademie)

b) Die Einjahresfrist des § 38 UrhG

Absatz 1 des § 38 des deutschen Urheberrechtsgesetzes lautet:

"Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen und verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist."

Gemäß Absatz 2 gilt das auch für nicht vergütete Beiträge zu Sammelbänden wie Festschriften.

Wichtig ist die Formulierung "im Zweifel". In den Geisteswissenschaften ist es nach wie vor nicht generell üblich, bei Zeitschriftenaufsätzen Verlagsverträge abzuschließen. Liegt keine anderweitige vertragliche Vereinbarung vor, so kann sich der Autor auf § 38 UrhG berufen.


Will ein Autor seinen Beitrag unter eine freie Lizenz (im Wissenschaftsbereich ist vor allem http://www.creativecommons.org relevant) stellen, so kommt diese Einjahresfrist zum Tragen, denn freie Lizenzen gelten nicht nur für Online-Publikationen, sondern auch für gedruckte Veröffentlichungen ("Vervielfältigung und Verbreitung").

Seit Herbst 2003 hat sich eine gravierende Änderung der Rechtslqage ergeben, da § 38 UrhG unverändert blieb, also dem Verlag nach wie vor nur ein für ein Jahr bestehendes ausschließliches Nutzungsrecht an dem Aufsatz für Vervielfältigung und Verbreitung zusichert. Von Vervielfältigung und Verbreitung strikt zu trennen ist das Recht der öffentlichen Wiedergabe, zu dem das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gehört. Dieses Recht der öffentlichen Zugänglichmachung wird aber für Online-Nutzungen benötigt.

Nach meiner Rechtsauffassung muss sich ein Wissenschaftler für die reine Online-Publikation auf einem Dokumentenserver somit nicht mehr an die Einjahresfrist halten, sondern kann frei über den Beitrag verfügen.

Die Pointe durch die Novelle von 2003 entgeht sowohl dem Beitrag von Stintzing (Chur 2004) als auch dem unten zu nennenden Sammelband "Rahmenbedingungen".

c) Retrodigitalisierung

§ 31 Absatz 4 UrhG lautet: "Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam." Da die Online-Nutzung vor ca. 1995 unbekannt war, konnte sie in Altverträgen zwischen 1966 (dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes) und ca. 1995 nicht wirksam vereinbart werden.

Es ist geplant, diese Klausel zugunsten der Verwerter im "Zweiten Korb" der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes zu streichen, wogegen sich unter anderem das Urheberrechtsbündnis wendet.

Digitalisiert ein Verlag ältere Jahrgänge einer Zeitschrift vor 1995, so verfügt er in der Regel nicht über die entsprechenden Nutzungsrechte, da diese bei den Autoren der Beiträge liegen. Dies gilt auch für http://www.digizeitschriften.de.

Siehe dazu: http://archiv.twoday.net/stories/2034921/

Jeder Autor, der seine Rechte nicht explizit abgetreten hat, kann sich an DigiZeitschriften wenden und die Freischaltung seiner Beiträge für den kostenfreien "OA"-Zugriff erwirken (wie ich dies erfolgreich praktiziert habe).

Verfügt der Autor über die Rechte, kann er natürlich seinen Beitrag ohne den Verlag zu fragen oder auch nur zu informieren einem Dokumentenserver zur Verfügung stellen. Dies betrifft insbesondere, wie ausgeführt, Beiträge aus der Zeit vor 1995.

d) Reformüberlegungen de lege ferenda

Eine von Seiten der Universitäten als Arbeitgeber und Dienstherren verfügte Anbietungspflicht der Publikationen von Wissenschaftlern zugunsten der universitären Dokumentenserver wird aus verfassungsrechtlichen Gründen von Juristen überwiegend abgelehnt.

Eine solche Anbietungspflicht haben Pflüger/Ertmann vorgeschlagen:
http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2004/1337/

Eine andere Lösung favorisiert Gerd Hansen. Sie ging auch in eine Stellungnahme des Bundesrats zum "Zweiten Korb" ein:
"An wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind und in Periodika erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht, den Inhalt längstens nach Ablauf von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung anderweitig öffentlich
zugänglich zu machen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist und nicht in der Formatierung der Erstveröffentlichung
erfolgt. Dieses Recht kann nicht abbedungen werden."
http://archiv.twoday.net/stories/2060875/ (m.w.N.)

Aus bibliothekarischer Sicht hat Eric Steinhauer den Hansen-Vorschlag erörtert:
Kritische Anmerkungen zum Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 Abs. 1 Satz 3 und 4 UrhG in der Fassung des Bundesratsentwurfes vom 9. Mai 2006,
in: Bibliotheksdienst 40 (2006), Heft 6, S. 734-742.
Preprint
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=6176
Verlags-Postprint
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2006/Recht010606.pdf:
Zusammenfassung
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/06/20/zweitveroffentlichungsrecht_im_bundesrat~896405

Im Ausland ist es dagegen ohne weiteres möglich, die von der OA-Gemeinschaft als sinnvoll angesehenen verpflichtenden Mandate für Wissenschaftler zu erlassen, ihre Publikationen in OA-Server einzubringen:
http://www.eprints.org/openaccess/policysignup/

II. Lizenzfragen

Obwohl immer wieder übersehen wird, dass OA nicht nur kostenfrei meint, sondern auch die Beseitigung von "permission barriers" (Peter Suber), muss deutlich gesagt werden, dass nur wissenschaftliche Beiträge unter einer freien Lizenz wirklich OA sind.

Für Wissenschaftler kommen vor allem Creative-Commons-Lizenzen in Betracht.

Eigene Lizenzen entwickelte Ifross für das NRW-Projekt DiPP:
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/

Die Zeitschriften der "Public Library of Science" und von BioMed Central verwenden CC-BY-Lizenzen. Dies entspricht völlig den Forderungen der "Berliner Erklärung" und der "Budapest Open Access Initiative".

Unter anderem mit Lizenzfragen befassen sich zwei auch online vorliegende Sammelbände, auf die ergänzend verwiesen sei:

Urheberrecht in digitalisierter Wissenschaft und Lehre
http://www.tib.uni-hannover.de/digitale_bibliothek/UrheberrechtTagungsband.pdf

Rechtliche Rahmenbedingungen für OA-Publikationen
http://www.lehrstuhl-spindler.uni-goettingen.de/extern/openaccess/leitfaden/
Dazu aber meine Kritik http://archiv.twoday.net/stories/1813286/

Ein ausführlicher Tagungsbericht zum Thema
http://www.forschung.historicum-archiv.net/tagungsberichte/workshop/rechteworkshop.htm

III. OA-Heuchelei bei Kulturgut

Das herrschende Bildrechte-Regime mit seinem umfassenden urheberrechtlichen oder quasi-urheberrechtlichen Rechtevorbehalt ist mit OA nicht vereinbar.

Die Kritik an den Bibliotheken und ihrem "Copyfraud", die ich unter
http://archiv.twoday.net/stories/2518568/
geübt habe, braucht hier nicht wiederholt zu werden.

Nachtrag
24.11.2007 Neues Urheberrecht: Autoren müssen reagieren
http://archiv.twoday.net/stories/4477889/

29.10.2012 Rechtsfragen von Open Access (2012)
http://archiv.twoday.net/stories/197330649/

Das beste Angebot bietet die Helmholtz-Gesellschaft mit monatlichem Newsletter:
http://oa.helmholtz.de/

Zur Helmholtz-Gemeinschaft gehört DESY
http://library.desy.de/openaccess/index_eng.html

Deutsche Forschungsgemeinschaft
http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/wissenschaftliche_infrastruktur/lis/projektfoerderung/foerderziele/open_access.html

Open Access in der Max-Planck-Gesellschaft
http://edoc.mpg.de/doc/help/mpg_oa.epl

Österreichischer Wissenschaftsfond
http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/informationen_oa.html

Das deutsche SHERPA/ROMEO-Projekt "OA Policies" ist eine Gemeinschaftsinitiative der HU Berlin und der Uni Stuttgart.

http://ubvpc120.ub.uni-stuttgart.de/oa/romeoger/index.php

Es liegen so gut wie keine Informationen vor über die Haltung deutschsprachiger Verlage zum OA-Selbstarchivieren. Es gibt wohl kaum verlagsinterne Regeln, meist wird man Einzelfallentscheidungen treffen.

Von daher hat die Aussage, dass bei den meisten Zeitschriften Selbstarchivieren möglich ist, rein statistischen Charakter. Wenn man Global Player wie Elsevier mit einer unüberschaubaren Fülle von Zeitschriften in die Waagschale wirft, spielen Verlage wie Niemeyer oder Beck, über deren Policies wir eigentlich nichts wissen, natürlich keine Rolle.

Neben den Zeitschriften spielen aber auch Volltextdokumente wie Dissertationen auf Dokumentenservern eine wichtige Rolle. Hierzu liegen meines Wissens nur auf dem MONARCH-Dokumentenserver von Chemnitz Informationen vor.

Es heisst dort:

Parallelveröffentlichung in MONARCH für wissenschaftliche Dokumente aller Art mit konstanter Adressierung. Mehrere Verlage gestatten eine Parallelveröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver. Derartige Angebote liegen z.B. von folgenden Verlagen vor:

* American Physical Society
* Beck Verlag - auf Anfrage Einze lfallentscheidung
* dissertation.de, Berlin
* GUC Chemnitz
* Martin Meidenbauer Verlagsbuchhandlung
* Nomos - auf Anfrage Einzelfallentscheidung
* Peter Lang
* Shaker Verlag
* Tectum Verlag
* Verlag Dr. Kovac, Hamburg
* Verlag Dr. Hut


http://www.bibliothek.tu-chemnitz.de/hochschulschriftenstelle/parallel.html

 

twoday.net AGB

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