Open Access
Im Rahmen des Projekts http://www.dipp.nrw.de wurde eine DPPL-Lizenz vorgestellt. Problematisch ist allerdings, dass - anders als durch die Berliner Erklärung vorgesehen - Inhalte nicht verändert werden dürfen. Dies bedeutet: der Open Access von DPP-NRW stimmt nicht mit dem derzeit massgeblichen Statut für Open Access überein.
Text der Lizenz (febr. 2004):
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/document_view
Kurze Wertung:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg24719.html
Bericht über ein Berliner Kolloquium zum Thema
http://www.immateriblog.de/archives/000049.html
Skeptische Notizen von Harnad zum gleichen Thema
https://mx2.arl.org/Lists/SPARC-OAForum/Message/794.html
Text der Lizenz (febr. 2004):
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/document_view
Kurze Wertung:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg24719.html
Bericht über ein Berliner Kolloquium zum Thema
http://www.immateriblog.de/archives/000049.html
Skeptische Notizen von Harnad zum gleichen Thema
https://mx2.arl.org/Lists/SPARC-OAForum/Message/794.html
KlausGraf - am Montag, 21. Juni 2004, 20:28 - Rubrik: Open Access
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http://www.qualitative-research.net/fqs-texte/2-04/2-04mrucketal-d.htm
Volume 5, No. 2, Art. 14 – Mai 2004
Open Access: Wissenschaft als Öffentliches Gut1)
Katja Mruck, Stefan Gradmann & Günter Mey
Zusammenfassung: Die Forderung nach Open Access, d.h. dem freien Zugang zu Artikeln in referierten wissenschaftlichen Fachzeitschriften, hat mit der Budapest Open Access Initiative, den Zeitschriften der Public Library of Science und der "Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities" die Fachwissenschaften, aber auch eine breitere nicht-wissenschaftliche Öffentlichkeit zu erreichen begonnen. Im Kern geht es um die Frage, ob wissenschaftliche Informationen als in der Regel durch öffentliche Mittel subventionierte Ergebnisse der Wissensproduktion und daher als Gemeinschaftsgut – ähnlich wie Gesetze und Urteile – für alle Interessierten ohne Nutzungsentgelte zugänglich sein sollten. Hier trifft sich die Open Access-Bewegung mit Initiativen gegen den Digital Divide, die digitale Kluft, und auch aus diesem Grunde haben Forderungen nach Open Access mittlerweile in politische Manifeste Eingang gefunden, so u.a. in die "WSIS Declaration of Principles" und in den "WSIS Plan of Action".
In dem Beitrag wird zunächst kurz entlang eines historischen Abrisses über Inhalte und Ziele der Open Access-Bewegung informiert (Abschnitt 2). Danach wird an einigen Beispielen demonstriert, in welcher Weise die Open Access-Bewegung und Initiativen gegen den Digital Divide konvergieren (Abschnitt 3). Anschließend werden in Abschnitt 4 einige Barrieren diskutiert, die bisher verhindern, dass Open Access breit in der wissenschaftlichen Veröffentlichungspraxis verankert wäre. Abschnitt 5 skizziert hiervon ausgehend einige derzeit diskutierte Szenarien der Umverteilung zwischen "information poor" und "information rich". Hier besteht trotz der Brisanz und Reichweite der Open Access-Bewegung weiter dringender Informations- und Handlungsbedarf – insbesondere auch für die deutschen Fachwissenschaften –, sich mit dem Konzept und der Praxis des Open Access-Publizierens vertraut zu machen.
Ein wichtiger Beitrag!
Volume 5, No. 2, Art. 14 – Mai 2004
Open Access: Wissenschaft als Öffentliches Gut1)
Katja Mruck, Stefan Gradmann & Günter Mey
Zusammenfassung: Die Forderung nach Open Access, d.h. dem freien Zugang zu Artikeln in referierten wissenschaftlichen Fachzeitschriften, hat mit der Budapest Open Access Initiative, den Zeitschriften der Public Library of Science und der "Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities" die Fachwissenschaften, aber auch eine breitere nicht-wissenschaftliche Öffentlichkeit zu erreichen begonnen. Im Kern geht es um die Frage, ob wissenschaftliche Informationen als in der Regel durch öffentliche Mittel subventionierte Ergebnisse der Wissensproduktion und daher als Gemeinschaftsgut – ähnlich wie Gesetze und Urteile – für alle Interessierten ohne Nutzungsentgelte zugänglich sein sollten. Hier trifft sich die Open Access-Bewegung mit Initiativen gegen den Digital Divide, die digitale Kluft, und auch aus diesem Grunde haben Forderungen nach Open Access mittlerweile in politische Manifeste Eingang gefunden, so u.a. in die "WSIS Declaration of Principles" und in den "WSIS Plan of Action".
In dem Beitrag wird zunächst kurz entlang eines historischen Abrisses über Inhalte und Ziele der Open Access-Bewegung informiert (Abschnitt 2). Danach wird an einigen Beispielen demonstriert, in welcher Weise die Open Access-Bewegung und Initiativen gegen den Digital Divide konvergieren (Abschnitt 3). Anschließend werden in Abschnitt 4 einige Barrieren diskutiert, die bisher verhindern, dass Open Access breit in der wissenschaftlichen Veröffentlichungspraxis verankert wäre. Abschnitt 5 skizziert hiervon ausgehend einige derzeit diskutierte Szenarien der Umverteilung zwischen "information poor" und "information rich". Hier besteht trotz der Brisanz und Reichweite der Open Access-Bewegung weiter dringender Informations- und Handlungsbedarf – insbesondere auch für die deutschen Fachwissenschaften –, sich mit dem Konzept und der Praxis des Open Access-Publizierens vertraut zu machen.
Ein wichtiger Beitrag!
KlausGraf - am Samstag, 19. Juni 2004, 00:11 - Rubrik: Open Access
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http://www.oeaw.ac.at/personalwesen/e-urh_FAQ/
e-Urheberrecht für die Praxis der Wissenschaft
Die Seite der Öst. Akademie der Wissenschaften (ÖAW) informiert - stockkonservativ - über das Urheberrecht, wobei man wissen sollte, dass die ÖAW alles andere als eine Vorkämpferin von Open Access ist (siehe die Kommerz-Online-Angebote ihres Verlags, wobei ich mich wirklich frage, wer privat 29 Euro im Jahr dafür berappen möchte, den überflüssigen "Anzeiger" online zu lesen). Verlagsverträge der ÖAW schliessen eine Onlinebereitstellung von Texten im Internet durch Wissenschaftler aus (siehe unter "Lizenzfragen") - die ÖAW muss daher als Open Access ablehende Institution angesehen werden. Diese Distanz spiegelt sich überdeutlich im FAQ-Text, wenn beispielsweise geraten wird, von einer E-Publikation abzusehen, um sich keinen Ärger mit dem Verlag einzuhandeln.
Wer allgemeinverständlich Nicht-Spezialisten über das Urheberrecht informieren will, von dem darf erwartet werden, dass er sich hinreichend kundig macht. Das ist hier nicht der Fall: Ich denke, dass in einem Entwicklungs- oder Schwellenland wie Indien kein seriöser Wissenschaftler auf die Idee käme, die Open Access Bewegung mit der Open Archives Initiative zu verwechseln (so unter "Lizenzfragen"). Die Open-Archive-Bewegung hat es zum Ziel, die wissenschaftliche Literatur unabhängig von Verlagsinteressen allen verfügbar zu machen und zu halten. (Link im Original so vorhanden)
Also zum Mitschreiben: Die "Open Access Bewegung" verfolgt das genannte Ziel, während die OAI die Interoperationalität von Archiven (kostenfreien und kostenpflichtigen!) durch einen gemeinsamen Standard sichern möchte. Oder mit den Worten von Peter Subers Guide: Open Archives Initiative A protocol for collecting metadata about data files residing in separate archives. The idea behind OAI is to separate data providers (e.g. preprint and postprint archives) from data services (e.g. search engines). [...] The standards are "open" in the sense that they permit interoperability across a variety of archive types, not in the sense that they require data providers to put their content into the public domain or provide access to it without charge.
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Archives_Initiative
Auch sonst wird man nicht davon ausgehen können, dass die Autoren in jeder Hinsicht kompetent (oder wissenschaftlich redlich) informieren. So ist es ganz und gar nicht anzunehmen, dass wissenschaftliche Grosszitate aus Internetquellen nach österreichischem Recht unzulässig sein sollen, nur weil der österreichische Gesetzgeber nach wie vor von einem "Erscheinen" ausgeht. Hier wird ohne Belege eine bestimmte - nutzerfeindliche - Rechtsauffassung apodiktisch ad usum delphini verkündet.
Es spricht für sich, dass mit keiner Silbe auf den autorenfreundlichen § 36 öst. UrhG eingegangen wird, den man auch für die Frage der Zurverfügungstellung (in Netzen) heranziehen kann, auch wenn dort nur von Vervielfältigung und Verbreitung die Rede ist:
"§ 36. (1) Wird ein Werk als Beitrag zu einer periodischen Sammlung (Zeitung, Zeitschrift, Jahrbuch, Almanach u. dgl.) angenommen, so bleibt der Urheber berechtigt, das Werk anderweit zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart und wenn auch nicht aus den Umständen zu entnehmen ist, daß der Herausgeber oder Verleger der Sammlung das Recht, das Werk darin zu vervielfältigen und zu verbreiten, als ausschließliches Recht in dem Sinn erwerben soll, daß das Werk sonst nicht vervielfältigt oder verbreitet werden
darf.
(2) Ein solches ausschließliches Recht erlischt bei Beiträgen zu
einer Zeitung sogleich nach dem Erscheinen des Beitrages in der
Zeitung. Bie Beiträgen zu anderen periodisch erscheinenden
Sammlungen sowie bei Beiträgen, die zu einer nicht periodisch
erscheinenden Sammlung angenommen werden und für deren Überlassung dem Urheber kein Anspruch auf ein Entgelt zusteht, erlischt ein solches ausschließliches Recht, wenn seit dem Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Beitrag in der Sammlung erschienen ist, ein Jahr verstrichen ist."
Die Ausführungen hinsichtlich der Einbeziehung einer Editorial Policy in den Vertrag sind abzulehnen. Niemand hindert einen Verleger, klipp und klar auf Verlagsbedingungen hinzuweisen.
Zum deutschen Recht siehe:
http://archiv.twoday.net/stories/133885/
Das deutsche Projekt REMUS hat ein ganz anderes Format als diese einseitigen FAQ. Tu infelix Austria ...
e-Urheberrecht für die Praxis der Wissenschaft
Die Seite der Öst. Akademie der Wissenschaften (ÖAW) informiert - stockkonservativ - über das Urheberrecht, wobei man wissen sollte, dass die ÖAW alles andere als eine Vorkämpferin von Open Access ist (siehe die Kommerz-Online-Angebote ihres Verlags, wobei ich mich wirklich frage, wer privat 29 Euro im Jahr dafür berappen möchte, den überflüssigen "Anzeiger" online zu lesen). Verlagsverträge der ÖAW schliessen eine Onlinebereitstellung von Texten im Internet durch Wissenschaftler aus (siehe unter "Lizenzfragen") - die ÖAW muss daher als Open Access ablehende Institution angesehen werden. Diese Distanz spiegelt sich überdeutlich im FAQ-Text, wenn beispielsweise geraten wird, von einer E-Publikation abzusehen, um sich keinen Ärger mit dem Verlag einzuhandeln.
Wer allgemeinverständlich Nicht-Spezialisten über das Urheberrecht informieren will, von dem darf erwartet werden, dass er sich hinreichend kundig macht. Das ist hier nicht der Fall: Ich denke, dass in einem Entwicklungs- oder Schwellenland wie Indien kein seriöser Wissenschaftler auf die Idee käme, die Open Access Bewegung mit der Open Archives Initiative zu verwechseln (so unter "Lizenzfragen"). Die Open-Archive-Bewegung hat es zum Ziel, die wissenschaftliche Literatur unabhängig von Verlagsinteressen allen verfügbar zu machen und zu halten. (Link im Original so vorhanden)
Also zum Mitschreiben: Die "Open Access Bewegung" verfolgt das genannte Ziel, während die OAI die Interoperationalität von Archiven (kostenfreien und kostenpflichtigen!) durch einen gemeinsamen Standard sichern möchte. Oder mit den Worten von Peter Subers Guide: Open Archives Initiative A protocol for collecting metadata about data files residing in separate archives. The idea behind OAI is to separate data providers (e.g. preprint and postprint archives) from data services (e.g. search engines). [...] The standards are "open" in the sense that they permit interoperability across a variety of archive types, not in the sense that they require data providers to put their content into the public domain or provide access to it without charge.
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Archives_Initiative
Auch sonst wird man nicht davon ausgehen können, dass die Autoren in jeder Hinsicht kompetent (oder wissenschaftlich redlich) informieren. So ist es ganz und gar nicht anzunehmen, dass wissenschaftliche Grosszitate aus Internetquellen nach österreichischem Recht unzulässig sein sollen, nur weil der österreichische Gesetzgeber nach wie vor von einem "Erscheinen" ausgeht. Hier wird ohne Belege eine bestimmte - nutzerfeindliche - Rechtsauffassung apodiktisch ad usum delphini verkündet.
Es spricht für sich, dass mit keiner Silbe auf den autorenfreundlichen § 36 öst. UrhG eingegangen wird, den man auch für die Frage der Zurverfügungstellung (in Netzen) heranziehen kann, auch wenn dort nur von Vervielfältigung und Verbreitung die Rede ist:
"§ 36. (1) Wird ein Werk als Beitrag zu einer periodischen Sammlung (Zeitung, Zeitschrift, Jahrbuch, Almanach u. dgl.) angenommen, so bleibt der Urheber berechtigt, das Werk anderweit zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart und wenn auch nicht aus den Umständen zu entnehmen ist, daß der Herausgeber oder Verleger der Sammlung das Recht, das Werk darin zu vervielfältigen und zu verbreiten, als ausschließliches Recht in dem Sinn erwerben soll, daß das Werk sonst nicht vervielfältigt oder verbreitet werden
darf.
(2) Ein solches ausschließliches Recht erlischt bei Beiträgen zu
einer Zeitung sogleich nach dem Erscheinen des Beitrages in der
Zeitung. Bie Beiträgen zu anderen periodisch erscheinenden
Sammlungen sowie bei Beiträgen, die zu einer nicht periodisch
erscheinenden Sammlung angenommen werden und für deren Überlassung dem Urheber kein Anspruch auf ein Entgelt zusteht, erlischt ein solches ausschließliches Recht, wenn seit dem Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Beitrag in der Sammlung erschienen ist, ein Jahr verstrichen ist."
Die Ausführungen hinsichtlich der Einbeziehung einer Editorial Policy in den Vertrag sind abzulehnen. Niemand hindert einen Verleger, klipp und klar auf Verlagsbedingungen hinzuweisen.
Zum deutschen Recht siehe:
http://archiv.twoday.net/stories/133885/
Das deutsche Projekt REMUS hat ein ganz anderes Format als diese einseitigen FAQ. Tu infelix Austria ...
KlausGraf - am Dienstag, 15. Juni 2004, 20:42 - Rubrik: Open Access
http://www.fu-berlin.de/phin/beiheft2/b2t15.htm
Thomas Stöber: Das Internet als Medium geistes- und kulturwissenschaftlicher Publikation. Pragmatische und epistemologische Fragestellungen (2004)
Ein wichtige Studie zur Rolle des Hypertexts (anhand zweier medienhistorischer Beispiele) in den Geisteswissenschaften mit Überblick über die "Open Access Bewegung".
Zitat:
"Das Argument derjenigen, die das Prinzip des Open Access auf die Wissenschaft angewandt sehen wollen, ist ein denkbar einfaches: Wissenschaft wird in der Regel durch die Öffentlichkeit finanziert, ihre Ergebnisse sind also ebenfalls Allgemeingut und können nicht zum Privatbesitz von Verlagen werden. In der derzeitigen Situation werden die wissenschaftlichen Ergebnisse durch die öffentliche Hand sogar doppelt finanziert, insofern die Verlags-Publikationen wiederum vor allem durch wissenschaftliche Bibliotheken erworben werden. Dies gilt im Übrigen insbesondere für die Geisteswissenschaften, in denen verhältnismäßig wenige Drittmittel eingeworben werden.
Dieser Begründung wird ein weiteres Argument an die Seite gestellt: Die freie Zugänglichkeit der Publikationen sei letztlich die Existenzbedingung für einen funktionierenden Wissenschaftsbetrieb. Wenn die Publikation die Verbreitung und Weiterentwicklung von Wissen allererst ermöglicht, dann muss das Prinzip der Informationsfreiheit ein Grundprinzip der Wissenschaft bilden. In einer Zeit, in der die Literaturversorgung über das Medium Buch längst nicht mehr sichergestellt ist, liegt das adäquate Medium dieser Informationsfreiheit für die Open-Access-Bewegung im Medium Internet."
Thomas Stöber: Das Internet als Medium geistes- und kulturwissenschaftlicher Publikation. Pragmatische und epistemologische Fragestellungen (2004)
Ein wichtige Studie zur Rolle des Hypertexts (anhand zweier medienhistorischer Beispiele) in den Geisteswissenschaften mit Überblick über die "Open Access Bewegung".
Zitat:
"Das Argument derjenigen, die das Prinzip des Open Access auf die Wissenschaft angewandt sehen wollen, ist ein denkbar einfaches: Wissenschaft wird in der Regel durch die Öffentlichkeit finanziert, ihre Ergebnisse sind also ebenfalls Allgemeingut und können nicht zum Privatbesitz von Verlagen werden. In der derzeitigen Situation werden die wissenschaftlichen Ergebnisse durch die öffentliche Hand sogar doppelt finanziert, insofern die Verlags-Publikationen wiederum vor allem durch wissenschaftliche Bibliotheken erworben werden. Dies gilt im Übrigen insbesondere für die Geisteswissenschaften, in denen verhältnismäßig wenige Drittmittel eingeworben werden.
Dieser Begründung wird ein weiteres Argument an die Seite gestellt: Die freie Zugänglichkeit der Publikationen sei letztlich die Existenzbedingung für einen funktionierenden Wissenschaftsbetrieb. Wenn die Publikation die Verbreitung und Weiterentwicklung von Wissen allererst ermöglicht, dann muss das Prinzip der Informationsfreiheit ein Grundprinzip der Wissenschaft bilden. In einer Zeit, in der die Literaturversorgung über das Medium Buch längst nicht mehr sichergestellt ist, liegt das adäquate Medium dieser Informationsfreiheit für die Open-Access-Bewegung im Medium Internet."
KlausGraf - am Dienstag, 15. Juni 2004, 00:39 - Rubrik: Open Access
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Informationsseiten deutscher Universitätsbibliotheken:
http://www.uni-bielefeld.de/ub/wp/diskussion.htm
http://www.ub.tum.de/bib/zweigbib/aktionen/openacc.html
http://www.ub.uni-konstanz.de/openaccess/
Links:
http://www.ub.uni-konstanz.de/openaccess/weitere_OA_Infos.htm
http://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/DigiBib/biomedcentral.phtml
Siehe auch die gute Linkliste:
http://www.epublications.de/links.htm
Eine wunderbar eingängige Seite zu den Zeitschriftenpreisen, inspiriert von englischsprachigen Seiten:
http://www.sulb.uni-saarland.de/preise/
Kommentar:
Schön und gut, wenn Bibliotheken solche Infoseiten basteln, aber ein wenig mehr Vernetzung wäre besser. So verweist die UB Konstanz derzeit nicht auf ein einziges deutschsprachiges Angebot zum OA (angeblich, weil sich ihre Wissenschaftler an US-Vorbildern orientieren).
http://www.uni-bielefeld.de/ub/wp/diskussion.htm
http://www.ub.tum.de/bib/zweigbib/aktionen/openacc.html
http://www.ub.uni-konstanz.de/openaccess/
Links:
http://www.ub.uni-konstanz.de/openaccess/weitere_OA_Infos.htm
http://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/DigiBib/biomedcentral.phtml
Siehe auch die gute Linkliste:
http://www.epublications.de/links.htm
Eine wunderbar eingängige Seite zu den Zeitschriftenpreisen, inspiriert von englischsprachigen Seiten:
http://www.sulb.uni-saarland.de/preise/
Kommentar:
Schön und gut, wenn Bibliotheken solche Infoseiten basteln, aber ein wenig mehr Vernetzung wäre besser. So verweist die UB Konstanz derzeit nicht auf ein einziges deutschsprachiges Angebot zum OA (angeblich, weil sich ihre Wissenschaftler an US-Vorbildern orientieren).
KlausGraf - am Dienstag, 15. Juni 2004, 00:06 - Rubrik: Open Access
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Creative Commons hat die Anpassung seiner Lizenzen an das deutsche Recht veröffentlicht. Ich würde gern ARCHIVALIA unter die folgende CC-Lizenz stellen:
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/
Beiträger werden um Stellungnahme gebeten.
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/
Beiträger werden um Stellungnahme gebeten.
KlausGraf - am Sonntag, 13. Juni 2004, 01:09 - Rubrik: Open Access
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Open Access und Edition
Vorabversion des Beitrags von Klaus Graf zum Wiener Kolloquium "Vom Nutzen des Edierens" am IÖG
Der Wiener Kanoniker Ladislaus Sunthaim, einer der um 1500 am historisch-genealogischen Forschungsprojekt Maximilians I. tätigen Gelehrten, wurde von Fritz Eheim - unter anderem in seiner leider ungedruckt gebliebenen Prüfungsarbeit am IfÖG 1950 - als einer jener reisenden Historiker in der Zeit des Humanismus porträtiert, die unter anderem in Klosterarchiven und -bibliotheken nach verborgenen Quellenschätzen fahndeten.
Im Zeitalter von Kopie und Mikrofilm ist es wesentlich einfacher geworden, an entlegene handschriftliche Quellen zu kommen. Heutzutage macht sich der reisende Historiker auf den Weg, um in anderen Bibliotheken und Forschungsinstituten umfangreiche kommerzielle Datenbanken und digitale Sammlungen zu konsultieren, die sich die eigene Institution nicht leisten kann oder will, denn ein unkomplizierter Fernzugriff ist aus urheber- und lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Niemand bezweifelt, dass Eheims Studien zu Sunthaim, von der nur eine Zusammenfassung in den MIÖG 1959 publiziert wurde, nach wie vor maßgeblich sind. Glücklicherweise handelte es sich zwar um ein Gerücht, was mir vor Jahren von einem Institutsmitglied erzählt wurde, dass nämlich das einzige Exemplar der Prüfungsarbeit - sie enthält eine Quellenanalye und Edition der "Klosterneuburger Tafeln" - verschollen sei, aber es ist, da es in der Regel nur am Institut einsehbar ist, sehr viel schwerer zugänglich als eine gedruckte Publikation. (Gleiches gilt für Eheims maschinenschriftliche Dissertation zu Sunthaim, die immerhin auch in anderen Bibliotheken steht, und die Prüfungsarbeit von Dora Bruck über Maximilians Porträtstammbäume.) Aus welchen Gründen auch immer seinerzeit eine Drucklegung unterblieben ist - heute müßte man erhebliche Geldmittel einwerben, damit man einen wissenschaftlichen Verlag für einen Abdruck gewinnen könnte. Vergleichbare Beispiele von wissenschaftlich wertvoller "grauer Literatur" hat wohl jeder von uns parat.
Solche Arbeiten könnte man, die Zustimmung des Autors und seiner Erben vorausgesetzt, mit einem vergleichsweise geringen Aufwand scannen bzw. als Text erfassen lassen und auf einem institutionellen Server mit Langzeitgarantie der Wissenschaft im Internet weltweit zugänglich machen. So bietet das grandiose und viel zu wenig gewürdigte Innsbrucker Digitalisierungsprojekt "Austrian Literature Online" (ALO) jedem Autor an, sein Buch kostenfrei zu digitalisieren, sofern er Inhaber der entsprechenden urheberrechtlichen Verwertungsrechte ist und zustimmt, dass es im Internet allgemein einsehbar ist. Im Einvernehmen mit dem Verlag habe ich vor kurzem meine 1984 veröffentlichte Studie über die Schwäbisch Gmünder Chronistik (mit Editionsanhang) auf diese Weise einer potentiell sehr viel breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. So könnte man natürlich auch mit Eheims Sunthaim-Arbeiten verfahren oder mit einer Eichstätter Dissertation (von W. Haderthauer) über württembergische Volkssagen aus dem 19. Jahrhundert, die 2001 völlig versteckt auf Mikrofiches publiziert wurde und - da kaum in Bibliotheken vorhanden - bislang von der Erzählforschung völlig ignoriert wurde, obwohl zahlreiche wichtige ungedruckte Sagentexte in ihr ediert sind.
Die beiden wichtigsten Handschriften von Ladislaus Sunthaims topographisch-genealogischen Kollektaneen verwahrt die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart (Cod. hist. fol. 249, 250). Wenn man nicht die Codices selbst oder Kopien einsehen will, muß man für die genealogischen Teile einen Abdruck des bayerischen Historikers Oefele aus dem 18. Jahrhunderts heranziehen; die Landesbeschreibungen Oberdeutschlands hat im Rahmen seiner Dissertation Karsten Uhde transkribiert - bei näherem Hinsehen ist diese Textwiedergabe, wie auch Winfried Stelzer im Sunthaim-Artikel des Verfasserlexikons angemerkt hat, aber ein Ärgernis. Die gelegentlichen lateinischen Passagen der Sunthaim-Handschriften konnte Uhde schlicht und einfach nicht lesen.
Dass es in absehbarer Zeit eine gedruckte Edition der gesammelten Werke Sunthaims auf hohem Niveau geben wird, halte ich für wenig wahrscheinlich - so wünschenswert diese auch wäre. Die heutigen Anforderungen an Editionen sind bekanntlich so gewachsen, dass die vergleichsweise wenigen Kärrner des Editionsgeschäfts mit anderen Aufgaben vollauf beschäftigt sind.
Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch - hier: in Gestalt der neuen Medien und des Internets, wenn man bereit ist, pragmatische Lösungen zu akzeptieren. Ein Sunthaim-Projekt könnte mit ganz wenig Geld eine virtuelle Werkausgabe realisieren und mit weiteren Materialien, nämlich digitalisierter Forschungsliteratur, ergänzen. Ältere Artikel, deren Autoren länger als 70 Jahre tot sind, könnten problemlos und zustimmungsfrei digitalisiert werden. Im Bereich der Quellentexte müßte das einzige gedruckte Werk Sunthaims, die Basler Inkunabel des Klosterneuburger Babenberger-Stammbaums (1491 oder kurz danach), nicht mehr digitalisiert werden, ein Hyperlink würde genügen, denn ein digitales Faksimile dieser Ausgabe ist vor wenigen Wochen im Rahmen der "Verteilten Digitalen Inkunabelbibliothek" von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel ins Netz gestellt worden.
Wenn die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart der Veröffentlichung eines digitalen Faksimiles ihrer beiden Sunthaim-Handschriften zustimmen würde, könnte man unmittelbar auf die Quellen zugreifen.
Hätte Karsten Uhde seine Dissertation auch digital nach den Grundsätzen von "Open Access" oder unter einer sogenannten "Creative Commons"-Lizenz veröffentlicht, so dürfte man ohne seine Zustimmung Bearbeitungen publizieren, in denen seine Lesefehler anhand der Handschriften verbessert sind. Man hätte dann zu dem Handschriftenfaksimile auch einen korrekten E-Text der topographischen Teile seiner Sammlungen. Transkriptionen anderer Teile könnten in Form einer dynamisch fortschreitenden Edition kooperativ erarbeitet werden. (Leider wusste man zum Zeitpunkt der Publikation von Uhdes Dissertation noch nichts von Open Access oder dem Internet, und heute
Verfügt der Autor über keine Datei seiner Arbeit mehr.)
Was heißt "Open Access"? Dieses aus dem angloamerikanischen Bereich kommende Schlagwort hat in den letzten ein bis zwei Jahren auch in den großen Forschungsorganisationen des deutschsprachigen Raums Furore gemacht. Es geht um die kosten- und lizenzfreie Bereitstellung wissenschaftlicher Fachliteratur im Internet. Da in der Open-Access-Bewegung die Naturwissenschaften führend sind, konzentriert man sich vor allem auf die Zeitschriftenliteratur. Die sogenannte Zeitschriftenkrise der Bibliotheksetats ist hier besonders dramatisch, da man für den Jahresband einer führenden naturwissenschaftliche Fachzeitschrift mitunter den Gegenwert eines Mittelklassewagens zu bezahlen hat. Ein wichtiger Meilenstein der Open-Access-Bewegung war 2001 die "Budapest Open Access Initiative" mit ihren zwei Säulen: Self-Archiving und freie E-Journals. Self-Archiving meint, dass Wissenschaftler dazu aufgefordert werden, ihre Zeitschriftenartikeln Eprint-Servern zur Verfügung zu stellen - vielfach bedarf es dazu nicht einmal der urheberrechtlichen Zustimmung der Verlage (mehr dazu). Das berühmteste freie E-Journal ist die 2003 gestartete Biologie-Zeitschrift der "Public Library of Science", die auf ein alternatives, von den kommerziellen Verlagen verständlicherweise angefeindetes Geschäftsmodell setzt. Hier zahlen nicht die Endkunden, sondern die Autoren oder besser gesagt ihre Institutionen für die Aufsätze, die nach den Grundsätzen des "Peer Review" einem strengen Begutachtungsverfahren unterzogen werden.
Ein weiterer Meilenstein der "Open Access"-Bewegung war die Berliner Erklärung vom Oktober 2003, die von bedeutenden Forschungsorganisationen weltweit unterzeichnet wurde. Auf Betreiben des Berliner Max-Planck-Instituts für Wissenschaftsgeschichte wurde hier der "Open Access"-Gedanke auch auf Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen ausgeweitet.
Die wichtigsten "Open Access"-Statements der letzten Zeit stimmen hinsichtlich der Definition von "Open Access" überein. Ich zitiere die Berliner Erklärung nach meiner eigenen Übersetzung:
"Die Urheber und Rechteinhaber sichern allen Benutzern unwiderruflich den freien weltweiten Zugang zu und erteilen ihnen die Erlaubnis, das Werk zu kopieren, zu benutzen, zu übertragen und wiederzugeben (und zwar auch öffentlich), Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten und dies alles in jedem digitalen Medium und zu jedem verantwortbaren Zweck, vorausgesetzt die Urheberschaft wird korrekt zum Ausdruck gebracht (die wissenschaftliche Gemeinschaft wird wie bisher die Regeln vorgeben, wie die Urheberschaft korrekt anzugeben ist und was eine verantwortbare Nutzung ist). Darüber hinaus dürfen zum persönlichen Gebrauch eine kleine Anzahl von Ausdrucken erstellt werden."
"Open Access" bedeutet demnach, dass nicht nur Preisbarrieren, sondern auch "permission barriers", die den freien wissenschaftlichen Austausch behindern, fallen sollen.
Am besten kann man sich auf den Internetseiten des Philosophen Peter Suber über die "Open Access"-Bewegung informieren - geben Sie einfach "Open Access News" in eine Suchmaschine ein, und Sie landen auf seinem Weblog, das tagesaktuell die neuesten Entwicklungen registriert.
Als juristische Konkretisierung können die sogenannten "Creative Commons"-Lizenzen genannt werden, die aus dem Umfeld der einflußreichen Anti-Copyright-Bewegung in den USA stammen, die gegen die Einschränkung der digitalen Freiheiten durch die mächtige Verwertungslobby und für eine reiche "Public Domain" kämpft. Ein weiteres wichtiges englisches Schlagwort lautet "Open Content": Offene Inhalte sind das auf Texte bezogene Äquivalent der sogenannten "Open Source"-Software, die ja, wie der Siegeszug von Linux gezeigt hat, durchaus in der Lage ist, kommerziellen Monopolisten wie Microsoft Paroli zu bieten.
Der Begriff "Commons" in "Creative Commons" bezieht sich auf das Gemeineigentum der traditionellen ländlichen Gesellschaft, weshalb man im Deutschen mitunter auch von "Digitaler Allmende" spricht.
Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) sollen bestimmte Nutzungen für die Allgemeinheit freigeben. So stehen alle Artikel der "Public Library of Science"-Zeitschriften unter einer CC-Lizenz nach US-Recht zur Verfügung, die eine freie digitale Verwertung nach Maßgabe der folgenden drei Kriterien ermöglicht: "attribution" (also Urhebernennung), "derivative works" (Bearbeitungen also etwa Übersetzungen sind erlaubt), "commercial" (auch die gewerbliche Verwertung ist freigegeben). Andere CC-Lizenzen können Bearbeitungen oder kommerzielle Verwertungen ausschließen.
Wissenschaftliche Editionen sollen die Wissenschaft fördern und idealerweise allen Forschern und Forscherinnen und darüber hinaus auch allen interessierten Bürgern und Bürgerinnen zur Verfügung stehen. Das traditionelle System, das auf öffentlich finanzierte Forschungsstellen setzt, die Editionen erarbeiten, die von Verlagen nach kommerziellen Kriterien vermarktet und von wissenschaftlichen Bibliotheken der öffentlichen Hand erworben werden, ist zugegebenermaßen weit weniger von der Krise des wissenschaftlichen Publizierens betroffen als die naturwissenschaftlichen Fächer. Trotzdem erscheint es mir sinnvoll, nachdrücklich für die These dieses Referats zu werben, dass der "Nutzen des Edierens" erheblich größer wäre, wenn alle Editionen nach den Grundsätzen des "Open Access" frei im Internet zugänglich wären.
Auch im Bereich der Editionen gilt: mit Steuergeldern öffentlich finanzierte Forschung führt zu relativ teuren Verlagsprodukten, die von anderen öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen und Bibliotheken gleichsam zurückgekauft werden müssen. Die Erstellung der Druckvorlagen erfolgt heute normalerweise in den Institutionen selbst und nicht mehr in den Verlagen, deren Leistung sich bei Editionen im wesentlichen auf den Vertrieb beschränkt.
Die Forderung nach "Open Access" will keinen Forscher seiner finanziellen Einkünfte berauben. Es geht nur um wissenschaftliche Publikationen, für die die Autoren üblicherweise keinerlei Honorierung - außer vielleicht einer mickrigen Anzahl von Freiexemplaren - erwarten dürfen.
Auch geisteswissenschaftliche Bibliotheken sind von schmerzhaften Mittelkürzungen betroffen. Die meisten Forscher können sich heute keine umfangreichen Privatbibliotheken mehr leisten, und wer keinen Zugang zu einer großen und guten wissenschaftlichen Bibliothek hat, ächzt unter den vielfältigen Widrigkeiten der Informationsbeschaffung. Forscher in gut dotierten Institutionen können selbstverständlich tausende patristischer Werke, den Migne oder die Acta Sanctorum als Volltext durchsuchen, was eine neue Qualität der Recherche bedeutet. Das Forschungsproletariat in der Provinz muß aber entweder zu den Institutionen pilgern, wo elektronische Milch und Honig fließen, oder soziale Kontakte zu Kollegen aktivieren, die entsprechende Recherchen durchführen lassen können.
Verallgemeinert könnte man als Elite-Theorie der Wissensversorgung die Auffassung bezeichnen, dass exzellente Wissenschaft überwiegend an den gut dotierten Institutionen betrieben wird, die nach wie vor ausgezeichnete Bedingungen bei der Informationsversorgung garantieren können. Änderungen des traditionellen Systems in Richtung auf "Open Access" wären demnach unnötig, wenn in spezialisierten geisteswissenschaftlichen Elite-Forschungszentren - Institutes of Advanced Editing - ausreichende Arbeitsmöglichkeiten bestünden. In Österreich gäbe es dann eben nur einen einzigen, ausgezeichnet ausgestatteten Forschungsverbund in Wien mit der Akademie der Wissenschaften und Instituten der Universität, der herausragende Editionen erarbeiten würde. Wissenschaftler in ländlichen Gegenden wie Innsbruck oder Graz könnten auf einem sehr viel niedrigerem Niveau - vergleichbar dem der früheren Ostblockstaaten - weiterforschen und sich bei entsprechender Bewährung für die Aufnahme in die Wiener Zentren der Exzellenz qualifizieren.
Nichts gegen sinnvolle Synergie-Effekte, aber mir ist ein solches zentralistisches Modell der Wissenschaftsorganisation schlicht und einfach zu undemokratisch. Wissenschaft braucht Freiheit und Chancengleichheit. Monopole hinsichtlich der informationellen Ressourcen schaden dem wissenschaftlichen Fortschritt.
Wir brauchen eine neue Kultur des wissenschaftlichen Austauschs, die sich nicht länger von der herkömmlichen Dogmatik des sogenannten geistigen Eigentums, kodifiziert in den Urheberrechtsgesetzen, europäischen Urheberrechtsrichtlinien und internationalen Urheberrechtsabkommen fremdbestimmen läßt. Da gibt es etwa europaweit seit etwa zehn Jahren eine völlig verfehlte gesetzliche Regelung der "editio princeps", die kaum einem Editor bekannt ist und die von Urheberrechtlern ohne irgendwelche Kontakte zur Editionswissenschaft durchgesetzt wurde, angeblich zur Förderung des Editionswesens (vgl. §§ 70, 71 dt. UrhG). Aber haben wir schon jemals gehört, dass in der Schweiz, die nach wie vor keine solche gesetzliche Normierung kennt, die editorische Arbeit darniederliegt?
Editionen sollten wissenschaftliches Allgemeingut sein, das unter Wahrung der berechtigten Ansprüche der Editoren frei im Internet zugänglich sein sollte. Open Access würde es beispielsweise erlauben, fremde Editionen zu bearbeiten, etwa durch Auszeichnung mit XML. Nichtwissenschaftliche Gemeinschaftsprojekte wie die freie Internet-Enzyklopädie der Wikipedia, die teilweise schon beachtliche Qualität erreicht hat, könnten als Modell für kooperatives Online-Edieren dienen. Angesichts der Tatsache, dass wissenschaftliche Editionen im allgemeinen leider wenig karrierefördernd sind, könnte ich mir gut vorstellen, dass Editoren bereit wären, sich an Arbeitsgruppen zu beteiligen, die Editionen erarbeiten, in denen nicht jedes Jota mit einem individuellen Urheber verbunden ist und mit seinem Namen zitiert werden muß. In den Naturwissenschaften ist im übrigen Team-Arbeit sehr viel verbreiteter.
Editions-Texte auf verschiedenen dezentralen Servern könnten durch eine zentrale Volltextsuchmaschine erschlossen werden, die anders als allgemeine Internetsuchmaschinen auch speziellere, etwa phonetische Suchen ermöglichen würde.
Anders als das Edieren von Werken nach den Prinzipien von "Open Access" stellt die Erstellung von Editionen auf CD-ROM oder DVD kein wirklich zukunftsweisendes Modell dar.
Höchst problematisch ist die Frage der Haltbarkeit solcher Datenträger. Nach wenigen Jahrzehnten ist ein Umkopieren erforderlich, was nicht zuletzt lizenzrechtliche Fragen aufwirft. Es kann also durchaus passieren, dass private oder institutionelle Käufer schneller als ihnen lieb ist vor einem digitalen Scherbenhaufen stehen.
Bei Internetpublikationen etwa auf Hochschulschriftenservern kann man derzeit guten Gewissens davon ausgehen, dass die entsprechenden Rechenzentren tatsächlich die Langzeitverfügbarkeit auch im Fall von Katastrophen sicherstellen können. Diese institutionelle Garantie darf getrost jenen interessegeleiteten Argumentationen von Verlagsseite entgegengehalten werden, die in der traditionellen Distribution von gedruckten Büchern nach wie vor die beste Möglichkeit sehen, Wissensbestände für die Nachwelt zu sichern. Bei rein elektronischen Publikationen verzichten kommerzielle Verlage im übrigen auf solche Garantien und überlassen das Geschäft der Langzeitarchivierung den nationalen Pflichtexemplarbibliotheken.
Datenträger auf CD-ROM oder DVD weisen nicht selten spezielle Software proprietären Charakters auf, also solche, die nicht offenen Standards gehorcht. Dabei kann es schon Probleme bereiten, die auf dem Datenträger vorhandenen Informationen in eine institutsinterne digitale Sammlung zu übernehmen - von juristischen Problemen ganz zu schweigen.
Vielleicht am gravierendsten: Editionen auf CD-ROM oder DVD stellen im Vergleich zum allgemein zugänglichen World Wide Web "Insellösungen" dar, die nicht mit beliebigen Suchwerkzeugen serverübergreifend erschlossen werden können. Eine digitale Bibliothek der Editionen und Geschichtsquellen stiftet im frei zugänglichen Internet den größten Nutzen, da wissenschaftliche Nutzer weltweit Zugriff auf sie haben.
Kulturgutverwahrende Institutionen sollten daher ihre Schätze im Rahmen von Digitalisierungsprojekten (mehr zu ihnen) entweder selbst nach dem "Open Access"-Prinzip bereitstellen oder die kostenfreie Bereitstellung durch Dritte ohne Lizenzgebühren genehmigen. Es ist ein wissenschaftlicher Skandal, dass mit Steuergeldern finanzierte Bibliotheken ihr Kulturgut nicht frei der Wissenschaft zur Verfügung stellen, sondern kommerziell zu vermarkten trachten. Es gibt nicht wenige Bibliotheken, die Handschriftenabbildungen auf wissenschaftlichen Websites nur in verzerrter Form oder sehr niedriger Auflösung gestatten.
Es ist ein wissenschaftliches Eigentor, wenn bemerkenswerte mittelalterliche Handschriftenschätze der tschechischen Republik zwar digitalisiert online zur Verfügung stehen (memoria.cz) - aber nur gegen eine teure Jahresgebühr einsehbar sind (Kritik). Ich kenne keine westliche Bibliothek, die eine solche Lizenz erworben hat - die wissenschaftliche Handschriftenforschung ist einmal mehr Opfer einer zweifelhaften Kommerzgesinnung, die fälschlicherweise davon ausgeht, daß die relevanten anderen Forschungsinstitutionen über unbegrenzte finanzielle Ressourcen verfügen.
Abschließend möchte ich nochmals betonen: "Open Access" darf sich nicht nur auf aktuelle Zeitschriftenaufsätze beziehen. "Open Access" ist unter den gegenwärtigen Bedingungen der Wissenschaftsorganisation dringend erforderlich auch im Hinblick auf Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen sowie im Hinblick auf wissenschaftliche Quelleneditionen. Die im Rahmen solcher Editionen erstellten E-Texte sollten nach den Prinzipien des "Open Access" frei zugänglich im Internet zum Aufbau dezentraler Bibliotheken digitaler Texte und Editionen zur Verfügung stehen. Zugangsbarrieren jeglicher Art schaden der Forschung.
Anhang:
Materialien zu Open Access in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
Klaus Graf: Wissenschaftliches E-Publizieren mit "Open Access" – Initiativen und Widerstände (2003)
http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/graf.htm
Auch gedruckt in dem Band "Elektronisches Publizieren & Open Access" (2004), Inhalt:
http://archiv.twoday.net/stories/189932/
Vorabversion des Beitrags von Klaus Graf zum Wiener Kolloquium "Vom Nutzen des Edierens" am IÖG
Der Wiener Kanoniker Ladislaus Sunthaim, einer der um 1500 am historisch-genealogischen Forschungsprojekt Maximilians I. tätigen Gelehrten, wurde von Fritz Eheim - unter anderem in seiner leider ungedruckt gebliebenen Prüfungsarbeit am IfÖG 1950 - als einer jener reisenden Historiker in der Zeit des Humanismus porträtiert, die unter anderem in Klosterarchiven und -bibliotheken nach verborgenen Quellenschätzen fahndeten.
Im Zeitalter von Kopie und Mikrofilm ist es wesentlich einfacher geworden, an entlegene handschriftliche Quellen zu kommen. Heutzutage macht sich der reisende Historiker auf den Weg, um in anderen Bibliotheken und Forschungsinstituten umfangreiche kommerzielle Datenbanken und digitale Sammlungen zu konsultieren, die sich die eigene Institution nicht leisten kann oder will, denn ein unkomplizierter Fernzugriff ist aus urheber- und lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Niemand bezweifelt, dass Eheims Studien zu Sunthaim, von der nur eine Zusammenfassung in den MIÖG 1959 publiziert wurde, nach wie vor maßgeblich sind. Glücklicherweise handelte es sich zwar um ein Gerücht, was mir vor Jahren von einem Institutsmitglied erzählt wurde, dass nämlich das einzige Exemplar der Prüfungsarbeit - sie enthält eine Quellenanalye und Edition der "Klosterneuburger Tafeln" - verschollen sei, aber es ist, da es in der Regel nur am Institut einsehbar ist, sehr viel schwerer zugänglich als eine gedruckte Publikation. (Gleiches gilt für Eheims maschinenschriftliche Dissertation zu Sunthaim, die immerhin auch in anderen Bibliotheken steht, und die Prüfungsarbeit von Dora Bruck über Maximilians Porträtstammbäume.) Aus welchen Gründen auch immer seinerzeit eine Drucklegung unterblieben ist - heute müßte man erhebliche Geldmittel einwerben, damit man einen wissenschaftlichen Verlag für einen Abdruck gewinnen könnte. Vergleichbare Beispiele von wissenschaftlich wertvoller "grauer Literatur" hat wohl jeder von uns parat.
Solche Arbeiten könnte man, die Zustimmung des Autors und seiner Erben vorausgesetzt, mit einem vergleichsweise geringen Aufwand scannen bzw. als Text erfassen lassen und auf einem institutionellen Server mit Langzeitgarantie der Wissenschaft im Internet weltweit zugänglich machen. So bietet das grandiose und viel zu wenig gewürdigte Innsbrucker Digitalisierungsprojekt "Austrian Literature Online" (ALO) jedem Autor an, sein Buch kostenfrei zu digitalisieren, sofern er Inhaber der entsprechenden urheberrechtlichen Verwertungsrechte ist und zustimmt, dass es im Internet allgemein einsehbar ist. Im Einvernehmen mit dem Verlag habe ich vor kurzem meine 1984 veröffentlichte Studie über die Schwäbisch Gmünder Chronistik (mit Editionsanhang) auf diese Weise einer potentiell sehr viel breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. So könnte man natürlich auch mit Eheims Sunthaim-Arbeiten verfahren oder mit einer Eichstätter Dissertation (von W. Haderthauer) über württembergische Volkssagen aus dem 19. Jahrhundert, die 2001 völlig versteckt auf Mikrofiches publiziert wurde und - da kaum in Bibliotheken vorhanden - bislang von der Erzählforschung völlig ignoriert wurde, obwohl zahlreiche wichtige ungedruckte Sagentexte in ihr ediert sind.
Die beiden wichtigsten Handschriften von Ladislaus Sunthaims topographisch-genealogischen Kollektaneen verwahrt die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart (Cod. hist. fol. 249, 250). Wenn man nicht die Codices selbst oder Kopien einsehen will, muß man für die genealogischen Teile einen Abdruck des bayerischen Historikers Oefele aus dem 18. Jahrhunderts heranziehen; die Landesbeschreibungen Oberdeutschlands hat im Rahmen seiner Dissertation Karsten Uhde transkribiert - bei näherem Hinsehen ist diese Textwiedergabe, wie auch Winfried Stelzer im Sunthaim-Artikel des Verfasserlexikons angemerkt hat, aber ein Ärgernis. Die gelegentlichen lateinischen Passagen der Sunthaim-Handschriften konnte Uhde schlicht und einfach nicht lesen.
Dass es in absehbarer Zeit eine gedruckte Edition der gesammelten Werke Sunthaims auf hohem Niveau geben wird, halte ich für wenig wahrscheinlich - so wünschenswert diese auch wäre. Die heutigen Anforderungen an Editionen sind bekanntlich so gewachsen, dass die vergleichsweise wenigen Kärrner des Editionsgeschäfts mit anderen Aufgaben vollauf beschäftigt sind.
Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch - hier: in Gestalt der neuen Medien und des Internets, wenn man bereit ist, pragmatische Lösungen zu akzeptieren. Ein Sunthaim-Projekt könnte mit ganz wenig Geld eine virtuelle Werkausgabe realisieren und mit weiteren Materialien, nämlich digitalisierter Forschungsliteratur, ergänzen. Ältere Artikel, deren Autoren länger als 70 Jahre tot sind, könnten problemlos und zustimmungsfrei digitalisiert werden. Im Bereich der Quellentexte müßte das einzige gedruckte Werk Sunthaims, die Basler Inkunabel des Klosterneuburger Babenberger-Stammbaums (1491 oder kurz danach), nicht mehr digitalisiert werden, ein Hyperlink würde genügen, denn ein digitales Faksimile dieser Ausgabe ist vor wenigen Wochen im Rahmen der "Verteilten Digitalen Inkunabelbibliothek" von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel ins Netz gestellt worden.
Wenn die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart der Veröffentlichung eines digitalen Faksimiles ihrer beiden Sunthaim-Handschriften zustimmen würde, könnte man unmittelbar auf die Quellen zugreifen.
Hätte Karsten Uhde seine Dissertation auch digital nach den Grundsätzen von "Open Access" oder unter einer sogenannten "Creative Commons"-Lizenz veröffentlicht, so dürfte man ohne seine Zustimmung Bearbeitungen publizieren, in denen seine Lesefehler anhand der Handschriften verbessert sind. Man hätte dann zu dem Handschriftenfaksimile auch einen korrekten E-Text der topographischen Teile seiner Sammlungen. Transkriptionen anderer Teile könnten in Form einer dynamisch fortschreitenden Edition kooperativ erarbeitet werden. (Leider wusste man zum Zeitpunkt der Publikation von Uhdes Dissertation noch nichts von Open Access oder dem Internet, und heute
Verfügt der Autor über keine Datei seiner Arbeit mehr.)
Was heißt "Open Access"? Dieses aus dem angloamerikanischen Bereich kommende Schlagwort hat in den letzten ein bis zwei Jahren auch in den großen Forschungsorganisationen des deutschsprachigen Raums Furore gemacht. Es geht um die kosten- und lizenzfreie Bereitstellung wissenschaftlicher Fachliteratur im Internet. Da in der Open-Access-Bewegung die Naturwissenschaften führend sind, konzentriert man sich vor allem auf die Zeitschriftenliteratur. Die sogenannte Zeitschriftenkrise der Bibliotheksetats ist hier besonders dramatisch, da man für den Jahresband einer führenden naturwissenschaftliche Fachzeitschrift mitunter den Gegenwert eines Mittelklassewagens zu bezahlen hat. Ein wichtiger Meilenstein der Open-Access-Bewegung war 2001 die "Budapest Open Access Initiative" mit ihren zwei Säulen: Self-Archiving und freie E-Journals. Self-Archiving meint, dass Wissenschaftler dazu aufgefordert werden, ihre Zeitschriftenartikeln Eprint-Servern zur Verfügung zu stellen - vielfach bedarf es dazu nicht einmal der urheberrechtlichen Zustimmung der Verlage (mehr dazu). Das berühmteste freie E-Journal ist die 2003 gestartete Biologie-Zeitschrift der "Public Library of Science", die auf ein alternatives, von den kommerziellen Verlagen verständlicherweise angefeindetes Geschäftsmodell setzt. Hier zahlen nicht die Endkunden, sondern die Autoren oder besser gesagt ihre Institutionen für die Aufsätze, die nach den Grundsätzen des "Peer Review" einem strengen Begutachtungsverfahren unterzogen werden.
Ein weiterer Meilenstein der "Open Access"-Bewegung war die Berliner Erklärung vom Oktober 2003, die von bedeutenden Forschungsorganisationen weltweit unterzeichnet wurde. Auf Betreiben des Berliner Max-Planck-Instituts für Wissenschaftsgeschichte wurde hier der "Open Access"-Gedanke auch auf Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen ausgeweitet.
Die wichtigsten "Open Access"-Statements der letzten Zeit stimmen hinsichtlich der Definition von "Open Access" überein. Ich zitiere die Berliner Erklärung nach meiner eigenen Übersetzung:
"Die Urheber und Rechteinhaber sichern allen Benutzern unwiderruflich den freien weltweiten Zugang zu und erteilen ihnen die Erlaubnis, das Werk zu kopieren, zu benutzen, zu übertragen und wiederzugeben (und zwar auch öffentlich), Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten und dies alles in jedem digitalen Medium und zu jedem verantwortbaren Zweck, vorausgesetzt die Urheberschaft wird korrekt zum Ausdruck gebracht (die wissenschaftliche Gemeinschaft wird wie bisher die Regeln vorgeben, wie die Urheberschaft korrekt anzugeben ist und was eine verantwortbare Nutzung ist). Darüber hinaus dürfen zum persönlichen Gebrauch eine kleine Anzahl von Ausdrucken erstellt werden."
"Open Access" bedeutet demnach, dass nicht nur Preisbarrieren, sondern auch "permission barriers", die den freien wissenschaftlichen Austausch behindern, fallen sollen.
Am besten kann man sich auf den Internetseiten des Philosophen Peter Suber über die "Open Access"-Bewegung informieren - geben Sie einfach "Open Access News" in eine Suchmaschine ein, und Sie landen auf seinem Weblog, das tagesaktuell die neuesten Entwicklungen registriert.
Als juristische Konkretisierung können die sogenannten "Creative Commons"-Lizenzen genannt werden, die aus dem Umfeld der einflußreichen Anti-Copyright-Bewegung in den USA stammen, die gegen die Einschränkung der digitalen Freiheiten durch die mächtige Verwertungslobby und für eine reiche "Public Domain" kämpft. Ein weiteres wichtiges englisches Schlagwort lautet "Open Content": Offene Inhalte sind das auf Texte bezogene Äquivalent der sogenannten "Open Source"-Software, die ja, wie der Siegeszug von Linux gezeigt hat, durchaus in der Lage ist, kommerziellen Monopolisten wie Microsoft Paroli zu bieten.
Der Begriff "Commons" in "Creative Commons" bezieht sich auf das Gemeineigentum der traditionellen ländlichen Gesellschaft, weshalb man im Deutschen mitunter auch von "Digitaler Allmende" spricht.
Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) sollen bestimmte Nutzungen für die Allgemeinheit freigeben. So stehen alle Artikel der "Public Library of Science"-Zeitschriften unter einer CC-Lizenz nach US-Recht zur Verfügung, die eine freie digitale Verwertung nach Maßgabe der folgenden drei Kriterien ermöglicht: "attribution" (also Urhebernennung), "derivative works" (Bearbeitungen also etwa Übersetzungen sind erlaubt), "commercial" (auch die gewerbliche Verwertung ist freigegeben). Andere CC-Lizenzen können Bearbeitungen oder kommerzielle Verwertungen ausschließen.
Wissenschaftliche Editionen sollen die Wissenschaft fördern und idealerweise allen Forschern und Forscherinnen und darüber hinaus auch allen interessierten Bürgern und Bürgerinnen zur Verfügung stehen. Das traditionelle System, das auf öffentlich finanzierte Forschungsstellen setzt, die Editionen erarbeiten, die von Verlagen nach kommerziellen Kriterien vermarktet und von wissenschaftlichen Bibliotheken der öffentlichen Hand erworben werden, ist zugegebenermaßen weit weniger von der Krise des wissenschaftlichen Publizierens betroffen als die naturwissenschaftlichen Fächer. Trotzdem erscheint es mir sinnvoll, nachdrücklich für die These dieses Referats zu werben, dass der "Nutzen des Edierens" erheblich größer wäre, wenn alle Editionen nach den Grundsätzen des "Open Access" frei im Internet zugänglich wären.
Auch im Bereich der Editionen gilt: mit Steuergeldern öffentlich finanzierte Forschung führt zu relativ teuren Verlagsprodukten, die von anderen öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen und Bibliotheken gleichsam zurückgekauft werden müssen. Die Erstellung der Druckvorlagen erfolgt heute normalerweise in den Institutionen selbst und nicht mehr in den Verlagen, deren Leistung sich bei Editionen im wesentlichen auf den Vertrieb beschränkt.
Die Forderung nach "Open Access" will keinen Forscher seiner finanziellen Einkünfte berauben. Es geht nur um wissenschaftliche Publikationen, für die die Autoren üblicherweise keinerlei Honorierung - außer vielleicht einer mickrigen Anzahl von Freiexemplaren - erwarten dürfen.
Auch geisteswissenschaftliche Bibliotheken sind von schmerzhaften Mittelkürzungen betroffen. Die meisten Forscher können sich heute keine umfangreichen Privatbibliotheken mehr leisten, und wer keinen Zugang zu einer großen und guten wissenschaftlichen Bibliothek hat, ächzt unter den vielfältigen Widrigkeiten der Informationsbeschaffung. Forscher in gut dotierten Institutionen können selbstverständlich tausende patristischer Werke, den Migne oder die Acta Sanctorum als Volltext durchsuchen, was eine neue Qualität der Recherche bedeutet. Das Forschungsproletariat in der Provinz muß aber entweder zu den Institutionen pilgern, wo elektronische Milch und Honig fließen, oder soziale Kontakte zu Kollegen aktivieren, die entsprechende Recherchen durchführen lassen können.
Verallgemeinert könnte man als Elite-Theorie der Wissensversorgung die Auffassung bezeichnen, dass exzellente Wissenschaft überwiegend an den gut dotierten Institutionen betrieben wird, die nach wie vor ausgezeichnete Bedingungen bei der Informationsversorgung garantieren können. Änderungen des traditionellen Systems in Richtung auf "Open Access" wären demnach unnötig, wenn in spezialisierten geisteswissenschaftlichen Elite-Forschungszentren - Institutes of Advanced Editing - ausreichende Arbeitsmöglichkeiten bestünden. In Österreich gäbe es dann eben nur einen einzigen, ausgezeichnet ausgestatteten Forschungsverbund in Wien mit der Akademie der Wissenschaften und Instituten der Universität, der herausragende Editionen erarbeiten würde. Wissenschaftler in ländlichen Gegenden wie Innsbruck oder Graz könnten auf einem sehr viel niedrigerem Niveau - vergleichbar dem der früheren Ostblockstaaten - weiterforschen und sich bei entsprechender Bewährung für die Aufnahme in die Wiener Zentren der Exzellenz qualifizieren.
Nichts gegen sinnvolle Synergie-Effekte, aber mir ist ein solches zentralistisches Modell der Wissenschaftsorganisation schlicht und einfach zu undemokratisch. Wissenschaft braucht Freiheit und Chancengleichheit. Monopole hinsichtlich der informationellen Ressourcen schaden dem wissenschaftlichen Fortschritt.
Wir brauchen eine neue Kultur des wissenschaftlichen Austauschs, die sich nicht länger von der herkömmlichen Dogmatik des sogenannten geistigen Eigentums, kodifiziert in den Urheberrechtsgesetzen, europäischen Urheberrechtsrichtlinien und internationalen Urheberrechtsabkommen fremdbestimmen läßt. Da gibt es etwa europaweit seit etwa zehn Jahren eine völlig verfehlte gesetzliche Regelung der "editio princeps", die kaum einem Editor bekannt ist und die von Urheberrechtlern ohne irgendwelche Kontakte zur Editionswissenschaft durchgesetzt wurde, angeblich zur Förderung des Editionswesens (vgl. §§ 70, 71 dt. UrhG). Aber haben wir schon jemals gehört, dass in der Schweiz, die nach wie vor keine solche gesetzliche Normierung kennt, die editorische Arbeit darniederliegt?
Editionen sollten wissenschaftliches Allgemeingut sein, das unter Wahrung der berechtigten Ansprüche der Editoren frei im Internet zugänglich sein sollte. Open Access würde es beispielsweise erlauben, fremde Editionen zu bearbeiten, etwa durch Auszeichnung mit XML. Nichtwissenschaftliche Gemeinschaftsprojekte wie die freie Internet-Enzyklopädie der Wikipedia, die teilweise schon beachtliche Qualität erreicht hat, könnten als Modell für kooperatives Online-Edieren dienen. Angesichts der Tatsache, dass wissenschaftliche Editionen im allgemeinen leider wenig karrierefördernd sind, könnte ich mir gut vorstellen, dass Editoren bereit wären, sich an Arbeitsgruppen zu beteiligen, die Editionen erarbeiten, in denen nicht jedes Jota mit einem individuellen Urheber verbunden ist und mit seinem Namen zitiert werden muß. In den Naturwissenschaften ist im übrigen Team-Arbeit sehr viel verbreiteter.
Editions-Texte auf verschiedenen dezentralen Servern könnten durch eine zentrale Volltextsuchmaschine erschlossen werden, die anders als allgemeine Internetsuchmaschinen auch speziellere, etwa phonetische Suchen ermöglichen würde.
Anders als das Edieren von Werken nach den Prinzipien von "Open Access" stellt die Erstellung von Editionen auf CD-ROM oder DVD kein wirklich zukunftsweisendes Modell dar.
Höchst problematisch ist die Frage der Haltbarkeit solcher Datenträger. Nach wenigen Jahrzehnten ist ein Umkopieren erforderlich, was nicht zuletzt lizenzrechtliche Fragen aufwirft. Es kann also durchaus passieren, dass private oder institutionelle Käufer schneller als ihnen lieb ist vor einem digitalen Scherbenhaufen stehen.
Bei Internetpublikationen etwa auf Hochschulschriftenservern kann man derzeit guten Gewissens davon ausgehen, dass die entsprechenden Rechenzentren tatsächlich die Langzeitverfügbarkeit auch im Fall von Katastrophen sicherstellen können. Diese institutionelle Garantie darf getrost jenen interessegeleiteten Argumentationen von Verlagsseite entgegengehalten werden, die in der traditionellen Distribution von gedruckten Büchern nach wie vor die beste Möglichkeit sehen, Wissensbestände für die Nachwelt zu sichern. Bei rein elektronischen Publikationen verzichten kommerzielle Verlage im übrigen auf solche Garantien und überlassen das Geschäft der Langzeitarchivierung den nationalen Pflichtexemplarbibliotheken.
Datenträger auf CD-ROM oder DVD weisen nicht selten spezielle Software proprietären Charakters auf, also solche, die nicht offenen Standards gehorcht. Dabei kann es schon Probleme bereiten, die auf dem Datenträger vorhandenen Informationen in eine institutsinterne digitale Sammlung zu übernehmen - von juristischen Problemen ganz zu schweigen.
Vielleicht am gravierendsten: Editionen auf CD-ROM oder DVD stellen im Vergleich zum allgemein zugänglichen World Wide Web "Insellösungen" dar, die nicht mit beliebigen Suchwerkzeugen serverübergreifend erschlossen werden können. Eine digitale Bibliothek der Editionen und Geschichtsquellen stiftet im frei zugänglichen Internet den größten Nutzen, da wissenschaftliche Nutzer weltweit Zugriff auf sie haben.
Kulturgutverwahrende Institutionen sollten daher ihre Schätze im Rahmen von Digitalisierungsprojekten (mehr zu ihnen) entweder selbst nach dem "Open Access"-Prinzip bereitstellen oder die kostenfreie Bereitstellung durch Dritte ohne Lizenzgebühren genehmigen. Es ist ein wissenschaftlicher Skandal, dass mit Steuergeldern finanzierte Bibliotheken ihr Kulturgut nicht frei der Wissenschaft zur Verfügung stellen, sondern kommerziell zu vermarkten trachten. Es gibt nicht wenige Bibliotheken, die Handschriftenabbildungen auf wissenschaftlichen Websites nur in verzerrter Form oder sehr niedriger Auflösung gestatten.
Es ist ein wissenschaftliches Eigentor, wenn bemerkenswerte mittelalterliche Handschriftenschätze der tschechischen Republik zwar digitalisiert online zur Verfügung stehen (memoria.cz) - aber nur gegen eine teure Jahresgebühr einsehbar sind (Kritik). Ich kenne keine westliche Bibliothek, die eine solche Lizenz erworben hat - die wissenschaftliche Handschriftenforschung ist einmal mehr Opfer einer zweifelhaften Kommerzgesinnung, die fälschlicherweise davon ausgeht, daß die relevanten anderen Forschungsinstitutionen über unbegrenzte finanzielle Ressourcen verfügen.
Abschließend möchte ich nochmals betonen: "Open Access" darf sich nicht nur auf aktuelle Zeitschriftenaufsätze beziehen. "Open Access" ist unter den gegenwärtigen Bedingungen der Wissenschaftsorganisation dringend erforderlich auch im Hinblick auf Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen sowie im Hinblick auf wissenschaftliche Quelleneditionen. Die im Rahmen solcher Editionen erstellten E-Texte sollten nach den Prinzipien des "Open Access" frei zugänglich im Internet zum Aufbau dezentraler Bibliotheken digitaler Texte und Editionen zur Verfügung stehen. Zugangsbarrieren jeglicher Art schaden der Forschung.
Anhang:
Materialien zu Open Access in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
Klaus Graf: Wissenschaftliches E-Publizieren mit "Open Access" – Initiativen und Widerstände (2003)
http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/graf.htm
Auch gedruckt in dem Band "Elektronisches Publizieren & Open Access" (2004), Inhalt:
http://archiv.twoday.net/stories/189932/
KlausGraf - am Montag, 31. Mai 2004, 22:44 - Rubrik: Open Access
http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de
Dort steht leider nichts über die ECHO-Konferenz, die es in Berlin gegeben haben muss, über die R. Honekamp im CC-Blog berichtet:
http://creativecommons.org/weblog/archive/2004/04/#4142
"I delivered a talk on Creative Commons's international efforts yesterday at the conference of European Cultural Heritage Online. The conference took place in the Max Planck Institute for the History of Science in Berlin, Germany. ECHO is an EU-funded collaborative research endeavour that provides support for scientific and cultural institutions in Europe that enrich cultural heritage through new technologies. Some of these partners (such as a state library in Lower Saxony specializing in Leibniz manuscripts dating from the 17th century or an online museum on the Fontana di Trevi) have articulated a strong interest in using the CC licences for making their collections digitally available."
Mehr darüber zu wissen wäre schön ...
Dort steht leider nichts über die ECHO-Konferenz, die es in Berlin gegeben haben muss, über die R. Honekamp im CC-Blog berichtet:
http://creativecommons.org/weblog/archive/2004/04/#4142
"I delivered a talk on Creative Commons's international efforts yesterday at the conference of European Cultural Heritage Online. The conference took place in the Max Planck Institute for the History of Science in Berlin, Germany. ECHO is an EU-funded collaborative research endeavour that provides support for scientific and cultural institutions in Europe that enrich cultural heritage through new technologies. Some of these partners (such as a state library in Lower Saxony specializing in Leibniz manuscripts dating from the 17th century or an online museum on the Fontana di Trevi) have articulated a strong interest in using the CC licences for making their collections digitally available."
Mehr darüber zu wissen wäre schön ...
KlausGraf - am Donnerstag, 22. April 2004, 23:47 - Rubrik: Open Access
Nachtrag zum Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/181488/
Holger Simon & Ute Verstegen
prometheus – Das verteilte digitale Bildarchiv für Forschung und Lehre. Neuartige Werkzeuge zur Bereitstellung von verteiltem Content für Wissenschaft und Forschung. S. 247-257
Zitat S. 256:
"Die Fortführung eines umfassenden Bildarchivs der Kunst- und Kulturwissenschaften für Forschung und Lehre ist nur möglich, wenn sich alle Verantwortlichen aus den öffentlichen Museen, der Denkmalpflege, den Archiven und Universitäten den Grundsätzen des freien Zugangs zu wissenschaftlicher Information (open access) verpflichtet fühlen und die "Berliner Erklärung [...]" vom 22. Oktober 2003 unterstützen. [...] Dieser Verpflichtung steht die Praxis einiger öffentlicher Sammlungen entgegen, die Nutzungsrechte ihrer Bilder an kommerzielle Agenturen abzutreten. Die verständliche Hoffnung, in Zeiten knapper Kassen auf diesem Wege eine Einnahmequelle zu eröffnen, wird aber schnell dadurch getrübt, dass die Bilder damit der Forschung und Lehre entzogen bzw. für diese Nutzung unbezahlbar werden. Darüber hinaus widerspricht die Kommerzialisierung ihrer Fotobestände, welche zudem in vielen Fällen durch öffentliche Gelder finanziert werden, dem kulturellen und öffentlichen Auftrag dieser Einrichtungen."
Holger Simon & Ute Verstegen
prometheus – Das verteilte digitale Bildarchiv für Forschung und Lehre. Neuartige Werkzeuge zur Bereitstellung von verteiltem Content für Wissenschaft und Forschung. S. 247-257
Zitat S. 256:
"Die Fortführung eines umfassenden Bildarchivs der Kunst- und Kulturwissenschaften für Forschung und Lehre ist nur möglich, wenn sich alle Verantwortlichen aus den öffentlichen Museen, der Denkmalpflege, den Archiven und Universitäten den Grundsätzen des freien Zugangs zu wissenschaftlicher Information (open access) verpflichtet fühlen und die "Berliner Erklärung [...]" vom 22. Oktober 2003 unterstützen. [...] Dieser Verpflichtung steht die Praxis einiger öffentlicher Sammlungen entgegen, die Nutzungsrechte ihrer Bilder an kommerzielle Agenturen abzutreten. Die verständliche Hoffnung, in Zeiten knapper Kassen auf diesem Wege eine Einnahmequelle zu eröffnen, wird aber schnell dadurch getrübt, dass die Bilder damit der Forschung und Lehre entzogen bzw. für diese Nutzung unbezahlbar werden. Darüber hinaus widerspricht die Kommerzialisierung ihrer Fotobestände, welche zudem in vielen Fällen durch öffentliche Gelder finanziert werden, dem kulturellen und öffentlichen Auftrag dieser Einrichtungen."
KlausGraf - am Mittwoch, 7. April 2004, 22:13 - Rubrik: Open Access
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HSR-Sonderheft "Elektronisches Publizieren & Open Access"
Vor einigen Jahren noch besaßen die "Neuen Medien" in den Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften - und spezieller auch in der Geschichtswissenschaft - einen eher exotischen Charakter. Dieses Bild hat sich inzwischen gründlich gewandelt: Aus der Fachkommunikation ist die EDV mittlerweile nciht [sic!] mehr wegzudenken.
Mit den in diesem Heft versammelten 16 Beiträgen wird der Versuch einer Bestandsaufnahme in Hinsicht auf den Stellenwert der Neuen Medien in den Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften unternommen. Das Spektrum der Artikel ist bewusst breit angelegt, um der Vielfältigkeit der Ansätze und Initiativen gerecht zu werden: So kommen Aspekte des elektronischen Publizierens und der freien Zugänglichkeit wissenschaftlicher Fachinformation ebenso zur Sprache wie Fragen des Aufbaus von Bilddatenbanken oder der Gestaltung virtueller Ausstellungen.
Allen Abonnentinnen und Abonnenten von H-Soz-u-Kult bieten wir das neu erschienene HSR-Sonderheft "Elektronisches Publizieren & Open Access" zu einem Sonderpreis von € 10,- (inkl. Versand) an.
Rückfragen und Bestellungen richten Sie bitte an: zhsf@za.uni-koeln.de
Cornelia Baddack
Zentralarchiv für Empirische Sozialforschung
Abt. Zentrum für Historische Sozialforschung
Liliencronstr. 6
50931 Köln
+49 / 221 / 476 94 - 96
Ärgerlicherweise steht dieser Band selbst nicht online zur Verfügung (man muss also die vielen angegebenen URLs abtippen!), noch nicht einmal die English abstracts, aber meist handelt es sich um leicht überarbeitete Neufassungen online verfügbarer Artikel.
[Wichtiger Nachtrag: Die Artikel sind inzwischen (Mai 2006) online unter:
http://hsr-trans.zhsf.uni-koeln.de/hsrretro/docs/artikel/artikelliste.php ]
Also: Wie ist es um die OA-Praxis bestellt, wenn nicht einmal die Propagatoren dieses Ansatzes (Mruck et alii) es schaffen, Volltexte ihrer Beiträge VOR oder KURZ NACH Erscheinen des gedruckten Bandes frei im WWW verfügbar zu machen? Ich selbst bin fein raus, da es keinerlei inhaltliche Veränderungen meines zuerst online publizierten Beitrags gab.
HSR Vol. 29 (2004) No. 1
Sonderheft / Special Issue
Neue Medien in den Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften. Elektronisches Publizieren und Open Access: Stand und Perspektiven / New Media in the Humanities. Electronic Publishing and Open Access: Current State and Future Perspectives
Editors
KATJA MRUCK & GUDRUN GERSMANN
CONTENTS
EDITORIAL S. 5
Heike Andermann & Andreas Degkwitz
Neue Ansätze in der wissenschaftlichen Informationsversorgung. Ein Überblick über Initiativen und Unternehmungen auf dem Gebiet des elektronischen Publizierens. S. 6-55
Erstmals: Bibliothek. Forschung und Praxis 2003 (im Buch irrig: 2004)
http://www.bibliothek-saur.de/preprint/2003/andermann.pdf
Siehe auch: http://www.epublications.de
Stefan Gradmann
Vom Verfertigen der Gedanken im digitalen Diskurs: Versuch einer wechselseitigen Bestimmung hermeneutisch und empirizistischer Positionen. S. 56-63
[Zwei Wissenschaftskulturen: Natur- und Geisteswissenschaften und Implikationen für die Akzeptanz des E-Publizierens]
Klaus Graf
Wissenschaftliches E-Publizieren mit "Open Access" – Initiativen und Widerstände. S. 64-75
Inhaltlich unverändert der zeitenblicke-Beitrag
http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/graf.htm
Stevan Harnad
For Whom the Gate Tolls? How and Why to Free the Refereed Research Literature Online Through Author/Institution Self-Archiving, Now. S. 76-113
Leicht überarbeitete Fassung von Harnad 2003
http://www.ecs.soton.ac.uk/~harnad/Temp/digital-libraries.htm
Gerhard Schneider [RZ Univ. Freiburg]
Open Access als Prinzip wissenschaftlicher Publikation. S. 114-122
[Allgemein gehaltene Begründung des Open Access Ansatzes]
Online:
http://omnibus.uni-freiburg.de/~gjas/publikationen/OpenAccess.pdf
Winfried Schulze
Zur Geschichte der Fachzeitschriften. Von der "Historischen Zeitschrift" zu den "zeitenblicken". S. 123-137
Siehe
http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/schulze.htm
Vittorio E. Klostermann
Die Online-Zeitschrift aus der Sicht eines geisteswissenschaftlichen Verlags. Probleme und ein Lösungsmodell. S. 138-143
Siehe:
http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/klostermann.htm
Günter Mey
Elektronisches Publizieren – eine Chance für die Textsorte Rezension? Anmerkungen zur Nutzung des Internet als "scholarly review resource". S. 144-172
[Siehe ähnliche Arbeiten unter
http://www.tu-berlin.de/fb7/ifs/psychologie/entwicklung/mey/ ]
Peter Helmberger
Historische Rezensionen im Internet. Entwicklung – Probleme – Chancen. S. 173-185
Siehe:
http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/helmberger.htm
Ulrich Herb
Der disziplinäre Volltextserver PsyDok am Sondersammelgebiet Psychologie. S. 186-196
Der Text liegt nun in PsyDok vor:
http://psydok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2004/188/
Volker Schallehn
Institutionelle Publikationsserver am Beispiel der UB München. S. 197-203
Siehe (die Titelangabe in Fußnote * ist falsch!)
http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/schallehn.htm
Sabine Büttner
Neue Medien – neue Möglichkeiten? Ein Projektbeispiel. S. 204
[Vorstellung des Projekts zur RWTH-Geschichte
http://www.archiv.rwth-aachen.de/rea/ ]
Rüdiger Hohls
H-Soz-u-Kult: Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften. S. 212-232
[ Siehe http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/ und die kurze PPT-Präsentation http://www.cibera.de/tagung/hohls_040129.ppt ]
Stephanie Marra
Die Virtual Library Frühe Neuzeit. Eine Online-Bibliographie zur Geschichte der Frühen Neuzeit. S. 233-237
[Siehe http://www.fruehe-neuzeit.net ]
Katja Mruck
Internationale Entwicklungspotentiale von Open Access-Journals am Beispiel der Online-Zeitschrift "Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research" (FQS). S. 238-246
[Siehe weitere Arbeiten der Autorin:
http://userpage.fu-berlin.de/~mruck/q-lit-start.htm sowie
http://archiv.twoday.net/stories/244492/ ]
Holger Simon & Ute Verstegen
prometheus – Das verteilte digitale Bildarchiv für Forschung und Lehre. Neuartige Werkzeuge zur Bereitstellung von verteiltem Content für Wissenschaft und Forschung. S. 247-257
[Siehe http://www.prometheus-bildarchiv.de ]
Der Rest der Beiträge gehört nicht zum Heft-Thema. Siehe:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/zeitschriften/id=23&ausgabe=1403
Vor einigen Jahren noch besaßen die "Neuen Medien" in den Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften - und spezieller auch in der Geschichtswissenschaft - einen eher exotischen Charakter. Dieses Bild hat sich inzwischen gründlich gewandelt: Aus der Fachkommunikation ist die EDV mittlerweile nciht [sic!] mehr wegzudenken.
Mit den in diesem Heft versammelten 16 Beiträgen wird der Versuch einer Bestandsaufnahme in Hinsicht auf den Stellenwert der Neuen Medien in den Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften unternommen. Das Spektrum der Artikel ist bewusst breit angelegt, um der Vielfältigkeit der Ansätze und Initiativen gerecht zu werden: So kommen Aspekte des elektronischen Publizierens und der freien Zugänglichkeit wissenschaftlicher Fachinformation ebenso zur Sprache wie Fragen des Aufbaus von Bilddatenbanken oder der Gestaltung virtueller Ausstellungen.
Allen Abonnentinnen und Abonnenten von H-Soz-u-Kult bieten wir das neu erschienene HSR-Sonderheft "Elektronisches Publizieren & Open Access" zu einem Sonderpreis von € 10,- (inkl. Versand) an.
Rückfragen und Bestellungen richten Sie bitte an: zhsf@za.uni-koeln.de
Cornelia Baddack
Zentralarchiv für Empirische Sozialforschung
Abt. Zentrum für Historische Sozialforschung
Liliencronstr. 6
50931 Köln
+49 / 221 / 476 94 - 96
Ärgerlicherweise steht dieser Band selbst nicht online zur Verfügung (man muss also die vielen angegebenen URLs abtippen!), noch nicht einmal die English abstracts, aber meist handelt es sich um leicht überarbeitete Neufassungen online verfügbarer Artikel.
[Wichtiger Nachtrag: Die Artikel sind inzwischen (Mai 2006) online unter:
http://hsr-trans.zhsf.uni-koeln.de/hsrretro/docs/artikel/artikelliste.php ]
Also: Wie ist es um die OA-Praxis bestellt, wenn nicht einmal die Propagatoren dieses Ansatzes (Mruck et alii) es schaffen, Volltexte ihrer Beiträge VOR oder KURZ NACH Erscheinen des gedruckten Bandes frei im WWW verfügbar zu machen? Ich selbst bin fein raus, da es keinerlei inhaltliche Veränderungen meines zuerst online publizierten Beitrags gab.
HSR Vol. 29 (2004) No. 1
Sonderheft / Special Issue
Neue Medien in den Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften. Elektronisches Publizieren und Open Access: Stand und Perspektiven / New Media in the Humanities. Electronic Publishing and Open Access: Current State and Future Perspectives
Editors
KATJA MRUCK & GUDRUN GERSMANN
CONTENTS
EDITORIAL S. 5
Heike Andermann & Andreas Degkwitz
Neue Ansätze in der wissenschaftlichen Informationsversorgung. Ein Überblick über Initiativen und Unternehmungen auf dem Gebiet des elektronischen Publizierens. S. 6-55
Erstmals: Bibliothek. Forschung und Praxis 2003 (im Buch irrig: 2004)
http://www.bibliothek-saur.de/preprint/2003/andermann.pdf
Siehe auch: http://www.epublications.de
Stefan Gradmann
Vom Verfertigen der Gedanken im digitalen Diskurs: Versuch einer wechselseitigen Bestimmung hermeneutisch und empirizistischer Positionen. S. 56-63
[Zwei Wissenschaftskulturen: Natur- und Geisteswissenschaften und Implikationen für die Akzeptanz des E-Publizierens]
Klaus Graf
Wissenschaftliches E-Publizieren mit "Open Access" – Initiativen und Widerstände. S. 64-75
Inhaltlich unverändert der zeitenblicke-Beitrag
http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/graf.htm
Stevan Harnad
For Whom the Gate Tolls? How and Why to Free the Refereed Research Literature Online Through Author/Institution Self-Archiving, Now. S. 76-113
Leicht überarbeitete Fassung von Harnad 2003
http://www.ecs.soton.ac.uk/~harnad/Temp/digital-libraries.htm
Gerhard Schneider [RZ Univ. Freiburg]
Open Access als Prinzip wissenschaftlicher Publikation. S. 114-122
[Allgemein gehaltene Begründung des Open Access Ansatzes]
Online:
http://omnibus.uni-freiburg.de/~gjas/publikationen/OpenAccess.pdf
Winfried Schulze
Zur Geschichte der Fachzeitschriften. Von der "Historischen Zeitschrift" zu den "zeitenblicken". S. 123-137
Siehe
http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/schulze.htm
Vittorio E. Klostermann
Die Online-Zeitschrift aus der Sicht eines geisteswissenschaftlichen Verlags. Probleme und ein Lösungsmodell. S. 138-143
Siehe:
http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/klostermann.htm
Günter Mey
Elektronisches Publizieren – eine Chance für die Textsorte Rezension? Anmerkungen zur Nutzung des Internet als "scholarly review resource". S. 144-172
[Siehe ähnliche Arbeiten unter
http://www.tu-berlin.de/fb7/ifs/psychologie/entwicklung/mey/ ]
Peter Helmberger
Historische Rezensionen im Internet. Entwicklung – Probleme – Chancen. S. 173-185
Siehe:
http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/helmberger.htm
Ulrich Herb
Der disziplinäre Volltextserver PsyDok am Sondersammelgebiet Psychologie. S. 186-196
Der Text liegt nun in PsyDok vor:
http://psydok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2004/188/
Volker Schallehn
Institutionelle Publikationsserver am Beispiel der UB München. S. 197-203
Siehe (die Titelangabe in Fußnote * ist falsch!)
http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/schallehn.htm
Sabine Büttner
Neue Medien – neue Möglichkeiten? Ein Projektbeispiel. S. 204
[Vorstellung des Projekts zur RWTH-Geschichte
http://www.archiv.rwth-aachen.de/rea/ ]
Rüdiger Hohls
H-Soz-u-Kult: Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften. S. 212-232
[ Siehe http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/ und die kurze PPT-Präsentation http://www.cibera.de/tagung/hohls_040129.ppt ]
Stephanie Marra
Die Virtual Library Frühe Neuzeit. Eine Online-Bibliographie zur Geschichte der Frühen Neuzeit. S. 233-237
[Siehe http://www.fruehe-neuzeit.net ]
Katja Mruck
Internationale Entwicklungspotentiale von Open Access-Journals am Beispiel der Online-Zeitschrift "Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research" (FQS). S. 238-246
[Siehe weitere Arbeiten der Autorin:
http://userpage.fu-berlin.de/~mruck/q-lit-start.htm sowie
http://archiv.twoday.net/stories/244492/ ]
Holger Simon & Ute Verstegen
prometheus – Das verteilte digitale Bildarchiv für Forschung und Lehre. Neuartige Werkzeuge zur Bereitstellung von verteiltem Content für Wissenschaft und Forschung. S. 247-257
[Siehe http://www.prometheus-bildarchiv.de ]
Der Rest der Beiträge gehört nicht zum Heft-Thema. Siehe:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/zeitschriften/id=23&ausgabe=1403
KlausGraf - am Mittwoch, 7. April 2004, 20:43 - Rubrik: Open Access