Universitaetsarchive
http://www.business-on.de/diplomarbeiten-innovatives-wissen-verstaubt-nutzlos-im-archiv-index_kat76_id11424.html
Deutsche Unternehmen lassen alljährlich Wissen für mehr als zwei Milliarden Euro ungenutzt: Das entspricht dem Wert der jedes Jahr an deutschen Hochschulen eingereichten Abschlussarbeiten. Die darin enthaltenen Forschungsergebnisse erreichen die Arbeitswelt nur selten. Meist enden die innovativen Ansätze im Bibliotheksregal. Um dieses Potenzial verfügbar zu machen, stiftet der Personaldienstleister jobs in time den Campus Award 2007 für die besten Abschlussarbeiten zum Thema "Zukunft der Arbeit".
Zum Thema Prüfungsarbeiten siehe viele Beiträge in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=pr%C3%BCfungsarbeit
Deutsche Unternehmen lassen alljährlich Wissen für mehr als zwei Milliarden Euro ungenutzt: Das entspricht dem Wert der jedes Jahr an deutschen Hochschulen eingereichten Abschlussarbeiten. Die darin enthaltenen Forschungsergebnisse erreichen die Arbeitswelt nur selten. Meist enden die innovativen Ansätze im Bibliotheksregal. Um dieses Potenzial verfügbar zu machen, stiftet der Personaldienstleister jobs in time den Campus Award 2007 für die besten Abschlussarbeiten zum Thema "Zukunft der Arbeit".
Zum Thema Prüfungsarbeiten siehe viele Beiträge in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=pr%C3%BCfungsarbeit
KlausGraf - am Freitag, 30. März 2007, 17:25 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/zentrale_einrichtungen/ua/navpoints/archiv/alumni/vorwort
Neben der beachtenswerten methodisch wichtigen Einleitung liegen auch einige Erinnerungsberichte im Volltext vor.
Insbesondere bei Nachlässen (Vorlässen) empfiehlt sich eine Zeitzeugenbefragung.
Neben der beachtenswerten methodisch wichtigen Einleitung liegen auch einige Erinnerungsberichte im Volltext vor.
Insbesondere bei Nachlässen (Vorlässen) empfiehlt sich eine Zeitzeugenbefragung.
KlausGraf - am Dienstag, 27. März 2007, 16:06 - Rubrik: Universitaetsarchive
KlausGraf - am Freitag, 9. März 2007, 17:56 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Eine sehenswerte virtuelle Ausstellung zum geplanten Tübinger Universitätsmuseum
http://www.uni-tuebingen.de/uni/qvo/38dinge/38dinge.html
Quelle: www.uni-tuebingen.de
http://www.uni-tuebingen.de/uni/qvo/38dinge/38dinge.html

KlausGraf - am Montag, 5. März 2007, 02:18 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Heute traf sich die Arbeitsgemeinschaft der Hochschularchivare des Landes Nordrhein-Westfalen in Aachen. Eingeladen hatten die Archive der FH Aachen und der RWHT Aachen, vertreten durch die ArchivarInnen Dr. Bettina Frindt (FH Aachen) und Prof. Dr. Christine Roll (wiss. Leiterin)/Dr. Klaus Graf (Geschäftsführer).
Im Vorfeld hatte die Pressestelle der FH folgenden Text ins Netz gestellt:
http://www.fh-aachen.de/232.html?&tx_ttnews[tt_news]=1319&tx_ttnews[backPid]=22&cHash=385b5a500d
Treffen der Hochschularchivare am 22.2.07 in Aachen
Archivare sind graue Mäuse, die auf einem Berg unnützen Wissens sitzen und die benötigten Informationen dann doch nicht finden?
Weit entfernt.
Wie aber bringt man das der unwissenden Öffentlichkeit bei?
Und wie weckt man Interesse für einen Besuch im Archiv?
Am Donnerstag, 22. Februar 2007, findet das jährliche Treffen der AG Hochschularchivare NRW in Aachen statt, diesmal mit dem Schwerpunktthema „Öffentlichkeitsarbeit in Archiven“. Das Treffen beginnt mit einem Besuch des Hochschularchivs der FH Aachen im Gebäude Boxgraben 100, wo die Teilnehmer von FH-Kanzler Reiner Smeetz begrüßt werden. Die Experten aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen folgen der Einladung des Zentralarchivs der FH und des Hochschularchivs der RWTH Aachen. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, so der Plan der Veranstalter, soll das Image der Archive, speziell der Hochschularchive, grundlegend aufpoliert werden. Damit belegt die Veranstaltung nicht nur, dass Kooperationen zwischen Hochschularchiven möglich sind, sondern auch, dass sich in Aachen daraus ein lebendiges hochschulübergreifendes Archivwesen mit innovativen Ideen entwickelt. Die Aachener Archivare verstehen sich als moderne, serviceorientierte Informationsverwalter, die neben ihren Tätigkeiten als Dienstleister für hochschulinterne Angelegenheiten zugleich als ideelles Gedächtnis ihrer Hochschulen fungieren. Die Aachener Hochschularchive planen, zukünftig durch gemeinsame Ausstellungen die Inhalte dieses Gedächtnisses der Öffentlichkeit näher zu bringen und so ihre Zusammenarbeit noch zu vertiefen.
Sehr modern, und gar nicht verstaubt!
Nach der Begrüßung durch den Kanzler der FH führte Frau Frindt durch die Räumlichkeiten des Archivs. Eine Stunde später wurde die Veranstaltung im Gästehaus der RWTH fortgesetzt. Der Senatsvorsitzende und Mediävist Prof. Dr. Kerner stellte in seiner Begrüßungsrede die Herausforderungen für die Geisteswissenschaften an den potentiellen Elite-Hochschulen heraus. Frau Roll unterstrich in ihrer Begrüßung den Gesichtspunkt der Kooperation der verschiedenen Archive. Eine engere Zusammenarbeit der beiden Aachener Hochschularchive ist fest vorgesehen, mittelfristig sollten sich auch andere Aachener Archive zu einem Netzwerk zusammenschließen, wie es in anderen Städten (Düsseldorf, Bonn, Münster) bereits gut funktioniert.
Da eine Archivführung nicht vorgesehen war, stellte der Geschäftsführer des Hochschularchivs der RWTH das Archiv mittels einer Powerpoint-Präsentation vor.
Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit des RWTH-Archivs ist die Öffentlichkeitsarbeit (wechselnde Präsentationen im Hauptgebäude, Internetseite mit eigener Domain http://www.hochschularchiv-aachen.de, Archivkalender für 2007, Führungen u.a.m.). Dieses Thema war der Schwerpunkt der diesjährigen Zusammenkunft. Es bestand Konsens, dass Öffentlichkeitsarbeit zu den Kernaufgaben eines Hochschularchivs gehört. Insbesondere dient sie dazu, hochschulintern immer wieder auf die Existenz des Archivs hinzuweisen.
Abschließend dienten die Berichte aus den einzelnen Archiven dem Erfahrungsaustausch.
Im Vorfeld hatte die Pressestelle der FH folgenden Text ins Netz gestellt:
http://www.fh-aachen.de/232.html?&tx_ttnews[tt_news]=1319&tx_ttnews[backPid]=22&cHash=385b5a500d
Treffen der Hochschularchivare am 22.2.07 in Aachen
Archivare sind graue Mäuse, die auf einem Berg unnützen Wissens sitzen und die benötigten Informationen dann doch nicht finden?
Weit entfernt.
Wie aber bringt man das der unwissenden Öffentlichkeit bei?
Und wie weckt man Interesse für einen Besuch im Archiv?
Am Donnerstag, 22. Februar 2007, findet das jährliche Treffen der AG Hochschularchivare NRW in Aachen statt, diesmal mit dem Schwerpunktthema „Öffentlichkeitsarbeit in Archiven“. Das Treffen beginnt mit einem Besuch des Hochschularchivs der FH Aachen im Gebäude Boxgraben 100, wo die Teilnehmer von FH-Kanzler Reiner Smeetz begrüßt werden. Die Experten aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen folgen der Einladung des Zentralarchivs der FH und des Hochschularchivs der RWTH Aachen. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, so der Plan der Veranstalter, soll das Image der Archive, speziell der Hochschularchive, grundlegend aufpoliert werden. Damit belegt die Veranstaltung nicht nur, dass Kooperationen zwischen Hochschularchiven möglich sind, sondern auch, dass sich in Aachen daraus ein lebendiges hochschulübergreifendes Archivwesen mit innovativen Ideen entwickelt. Die Aachener Archivare verstehen sich als moderne, serviceorientierte Informationsverwalter, die neben ihren Tätigkeiten als Dienstleister für hochschulinterne Angelegenheiten zugleich als ideelles Gedächtnis ihrer Hochschulen fungieren. Die Aachener Hochschularchive planen, zukünftig durch gemeinsame Ausstellungen die Inhalte dieses Gedächtnisses der Öffentlichkeit näher zu bringen und so ihre Zusammenarbeit noch zu vertiefen.
Sehr modern, und gar nicht verstaubt!
Nach der Begrüßung durch den Kanzler der FH führte Frau Frindt durch die Räumlichkeiten des Archivs. Eine Stunde später wurde die Veranstaltung im Gästehaus der RWTH fortgesetzt. Der Senatsvorsitzende und Mediävist Prof. Dr. Kerner stellte in seiner Begrüßungsrede die Herausforderungen für die Geisteswissenschaften an den potentiellen Elite-Hochschulen heraus. Frau Roll unterstrich in ihrer Begrüßung den Gesichtspunkt der Kooperation der verschiedenen Archive. Eine engere Zusammenarbeit der beiden Aachener Hochschularchive ist fest vorgesehen, mittelfristig sollten sich auch andere Aachener Archive zu einem Netzwerk zusammenschließen, wie es in anderen Städten (Düsseldorf, Bonn, Münster) bereits gut funktioniert.
Da eine Archivführung nicht vorgesehen war, stellte der Geschäftsführer des Hochschularchivs der RWTH das Archiv mittels einer Powerpoint-Präsentation vor.
Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit des RWTH-Archivs ist die Öffentlichkeitsarbeit (wechselnde Präsentationen im Hauptgebäude, Internetseite mit eigener Domain http://www.hochschularchiv-aachen.de, Archivkalender für 2007, Führungen u.a.m.). Dieses Thema war der Schwerpunkt der diesjährigen Zusammenkunft. Es bestand Konsens, dass Öffentlichkeitsarbeit zu den Kernaufgaben eines Hochschularchivs gehört. Insbesondere dient sie dazu, hochschulintern immer wieder auf die Existenz des Archivs hinzuweisen.
Abschließend dienten die Berichte aus den einzelnen Archiven dem Erfahrungsaustausch.
KlausGraf - am Donnerstag, 22. Februar 2007, 17:57 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Die Frühjahrstagung der Fg. 8 in München am 22./23. März 2003 fragt nach Chancen und Grenzen der Vermarktung von Archivgut. Einladung:
http://www.vda.archiv.net/pdf/FG8_EinladungJan07_Unterlagen.pdf
http://www.vda.archiv.net/pdf/FG8_EinladungJan07_Unterlagen.pdf
KlausGraf - am Montag, 5. Februar 2007, 20:37 - Rubrik: Universitaetsarchive
KlausGraf - am Freitag, 26. Januar 2007, 05:58 - Rubrik: Universitaetsarchive
Die Düsseldorfer Ordnung
http://www.ub.uni-duesseldorf.de/home/ueber_uns/archiv/ordnung
und die sich an sie anlehnende Duisburger Satzung bestimmen:
"Die Benutzung der archivierten Unterlagen richtet sich nach den Bestimmungen des ArchiG NW und der Verordnung über die Benutzung der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. September 1990 (ArchivBO NW), soweit sie auf die universitären Verhältnisse anwendbar sind.
Über die Verkürzung von Sperrfristen entscheidet das Universitätsarchiv im Einvernehmen mit den abgebenden Stellen oder den betroffenen natürlichen Personen. Über Widersprüche im Speerfristverkürzungsverfahren [!] entscheidet die Rektorin oder der Rektor auf der Grundlage eines Berichts und Entscheidungsvorschlags des Archivs." (Düsseldorf)
Die Regelung über das Einvernehmen ist mit höherrangigem Landesrecht nicht vereinbar und damit nichtig.
Für die NRW-Universitäten gilt § 11 Archivgesetz
http://www.archive.nrw.de/archive/staatl/archivges/
Darin wird der komplette Nutzungsparagraph 7 für entsprechend anwendbar erklärt. Daraus folgt, dass auch im Universitätsarchiv § 7 Abs. 4 zwingend anzuwenden ist:
"(4) Die Sperrfristen nach Absatz 2 können verkürzt werden, im Falle von Absatz 2 Satz 3 jedoch nur, wenn
a) die Betroffenen, im Falle ihres Todes deren Rechtsnachfolger, in die Nutzung eingewilligt haben oder
b) das Archivgut zu benannten wissenschaftlichen Zwecken genutzt wird und dann durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, daß schutzwürdige Belange Betroffener nicht beeinträchtigt werden."
Das Verb "können" gilt im Archivrecht als hinreichendes Indiz dafür, dass eine Ermessensentscheidung von der Verwaltung zu treffen ist. Dafür gibt es in der Literatur des Verwaltungsrechts definierte Vorgaben. Siehe etwa:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
Die Satzungsregelung verkennt mit der Bindung an das Einvernehmen den Rahmen einer Ermessensentscheidung. Ich sehe nicht, wie man den gesetzlich geforderten Abwägungsprozess im Einzelfall fehlerfrei durchführen kann, wenn von vornherein klar ist, dass der abliefernden Stelle ein Veto zukommt.
Benehmen heisst: die Stelle wird unterrichtet und kann sich äußern. Einvernehmen heisst: lehnt die Stelle ab, ist die Verkürzung nicht möglich.
Man kann die Vorschrift nicht dadurch retten, dass man annimmt, dass der Archivträger, die Universität, die Ermessensentscheidung trifft und die Ablehnung durch die abliefernde Stelle in die Erwägung einfließt. Einvernehmen meint ein Veto, das gesetzlich nicht vorgesehen ist. Natürlich ist es sinnvoll, das Votum der abliefernden Stelle in eine korrekte Ermessensentscheidung einfließen zu lassen, aber es muss im Einzelfall möglich sein, die Forschungsfreiheit (Art. 5 GG) höher zu gewichten als die Bedenken der Verwaltung oder eines Instituts.
Deutlicher wird die Rechtswidrigkeit der Norm bei den personenbezogenen Unterlagen. Hier hat der Gesetzgeber eine bindende Vorgabe gemacht, indem er die Möglichkeit eröffnet hat, auch ohne Zustimmung des Betroffenen bei wissenschaftlicher Nutzung (und nur bei dieser) das Archivgut zu benutzen, wenn durch geeignete Maßnahmen (z.B. Auflagen) sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange nicht beeinträchtigt werden.
Der Satzungsgeber kann von dieser Vorgabe nicht abweichen, indem er an die Stelle der vom Gesetzgeber vorgesehenen Ermessensentscheidung eine gebundene Entscheidung setzt, die in jedem Fall das Einvernehmen, also die Zustimmung des Betroffenen fordert. Die Wissenschaft muss in Ausnahmefällen, wie vom Landesgesetzgeber vorgesehen, auch ohne Zustimmung des Betroffenen die Möglichkeit haben, ihrem Forschungsauftrag nachzugehen.
Da eine verfassungskonforme Auslegung universitärer Satzungen nicht möglich ist, ist der Satz mit dem Einvernehmen nichtig. Bei einer Änderung der Satzungen oder anderen NRW-Satzungen ist statt Einvernehmen Benehmen zu schreiben. Die Bindung an das Benehmen begegnet keinerlei Bedenken.
Auch wenn zu hoffen ist, dass Benutzungswünsche gesperrter Akten pragmatisch-benutzerfreundlich in NRW-Universitätsarchiven entschieden werden, sollte man bei Satzungen keine groben verwaltungsrechtlichen Fehler begehen.
http://www.ub.uni-duesseldorf.de/home/ueber_uns/archiv/ordnung
und die sich an sie anlehnende Duisburger Satzung bestimmen:
"Die Benutzung der archivierten Unterlagen richtet sich nach den Bestimmungen des ArchiG NW und der Verordnung über die Benutzung der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. September 1990 (ArchivBO NW), soweit sie auf die universitären Verhältnisse anwendbar sind.
Über die Verkürzung von Sperrfristen entscheidet das Universitätsarchiv im Einvernehmen mit den abgebenden Stellen oder den betroffenen natürlichen Personen. Über Widersprüche im Speerfristverkürzungsverfahren [!] entscheidet die Rektorin oder der Rektor auf der Grundlage eines Berichts und Entscheidungsvorschlags des Archivs." (Düsseldorf)
Die Regelung über das Einvernehmen ist mit höherrangigem Landesrecht nicht vereinbar und damit nichtig.
Für die NRW-Universitäten gilt § 11 Archivgesetz
http://www.archive.nrw.de/archive/staatl/archivges/
Darin wird der komplette Nutzungsparagraph 7 für entsprechend anwendbar erklärt. Daraus folgt, dass auch im Universitätsarchiv § 7 Abs. 4 zwingend anzuwenden ist:
"(4) Die Sperrfristen nach Absatz 2 können verkürzt werden, im Falle von Absatz 2 Satz 3 jedoch nur, wenn
a) die Betroffenen, im Falle ihres Todes deren Rechtsnachfolger, in die Nutzung eingewilligt haben oder
b) das Archivgut zu benannten wissenschaftlichen Zwecken genutzt wird und dann durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, daß schutzwürdige Belange Betroffener nicht beeinträchtigt werden."
Das Verb "können" gilt im Archivrecht als hinreichendes Indiz dafür, dass eine Ermessensentscheidung von der Verwaltung zu treffen ist. Dafür gibt es in der Literatur des Verwaltungsrechts definierte Vorgaben. Siehe etwa:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
Die Satzungsregelung verkennt mit der Bindung an das Einvernehmen den Rahmen einer Ermessensentscheidung. Ich sehe nicht, wie man den gesetzlich geforderten Abwägungsprozess im Einzelfall fehlerfrei durchführen kann, wenn von vornherein klar ist, dass der abliefernden Stelle ein Veto zukommt.
Benehmen heisst: die Stelle wird unterrichtet und kann sich äußern. Einvernehmen heisst: lehnt die Stelle ab, ist die Verkürzung nicht möglich.
Man kann die Vorschrift nicht dadurch retten, dass man annimmt, dass der Archivträger, die Universität, die Ermessensentscheidung trifft und die Ablehnung durch die abliefernde Stelle in die Erwägung einfließt. Einvernehmen meint ein Veto, das gesetzlich nicht vorgesehen ist. Natürlich ist es sinnvoll, das Votum der abliefernden Stelle in eine korrekte Ermessensentscheidung einfließen zu lassen, aber es muss im Einzelfall möglich sein, die Forschungsfreiheit (Art. 5 GG) höher zu gewichten als die Bedenken der Verwaltung oder eines Instituts.
Deutlicher wird die Rechtswidrigkeit der Norm bei den personenbezogenen Unterlagen. Hier hat der Gesetzgeber eine bindende Vorgabe gemacht, indem er die Möglichkeit eröffnet hat, auch ohne Zustimmung des Betroffenen bei wissenschaftlicher Nutzung (und nur bei dieser) das Archivgut zu benutzen, wenn durch geeignete Maßnahmen (z.B. Auflagen) sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange nicht beeinträchtigt werden.
Der Satzungsgeber kann von dieser Vorgabe nicht abweichen, indem er an die Stelle der vom Gesetzgeber vorgesehenen Ermessensentscheidung eine gebundene Entscheidung setzt, die in jedem Fall das Einvernehmen, also die Zustimmung des Betroffenen fordert. Die Wissenschaft muss in Ausnahmefällen, wie vom Landesgesetzgeber vorgesehen, auch ohne Zustimmung des Betroffenen die Möglichkeit haben, ihrem Forschungsauftrag nachzugehen.
Da eine verfassungskonforme Auslegung universitärer Satzungen nicht möglich ist, ist der Satz mit dem Einvernehmen nichtig. Bei einer Änderung der Satzungen oder anderen NRW-Satzungen ist statt Einvernehmen Benehmen zu schreiben. Die Bindung an das Benehmen begegnet keinerlei Bedenken.
Auch wenn zu hoffen ist, dass Benutzungswünsche gesperrter Akten pragmatisch-benutzerfreundlich in NRW-Universitätsarchiven entschieden werden, sollte man bei Satzungen keine groben verwaltungsrechtlichen Fehler begehen.
KlausGraf - am Montag, 11. Dezember 2006, 23:45 - Rubrik: Universitaetsarchive
http://www.ub.uni-duisburg-essen.de/archiv/archiv.shtml
Eine Kurzinformation, bei der leider die wesentlichen Kontaktdaten fehlen (Lotharstraße 65, 47048 Duisburg). Hervorzuheben ist die Edition der alten Duisburger Matrikel.
Die Archivordnung ist unprätentiös schmal und im wesentlichen als gelungen anzusehen. Es wird die Zuordnung zur Universitätsbibliothek und die Leitung durch einen wissenschaftlichen Archivar festgeschrieben.
Ob man bei Sperrfristverkürzungen das Einvernehmen mit der abgebenden Stelle fordern darf, bezweifle ich (siehe eigenen Beitrag).
Hinweis:
http://archiv.twoday.net/stories/1725694/
kann und soll von allen Universitätsarchivaren kooperativ gepflegt werden, Voraussetzung ist nur die Registrierung.
Eine Kurzinformation, bei der leider die wesentlichen Kontaktdaten fehlen (Lotharstraße 65, 47048 Duisburg). Hervorzuheben ist die Edition der alten Duisburger Matrikel.
Die Archivordnung ist unprätentiös schmal und im wesentlichen als gelungen anzusehen. Es wird die Zuordnung zur Universitätsbibliothek und die Leitung durch einen wissenschaftlichen Archivar festgeschrieben.
Ob man bei Sperrfristverkürzungen das Einvernehmen mit der abgebenden Stelle fordern darf, bezweifle ich (siehe eigenen Beitrag).
Hinweis:
http://archiv.twoday.net/stories/1725694/
kann und soll von allen Universitätsarchivaren kooperativ gepflegt werden, Voraussetzung ist nur die Registrierung.
KlausGraf - am Montag, 11. Dezember 2006, 22:38 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Von dem Sammelband "Akademische Rituale" (1999) gibt es als Leseprobe die Einleitung:
http://www.uni-leipzig.de/~hso/hefte/3-4-99/3-99probe.pdf
Rezension des Bandes:
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~es3/e-journal/buecher/AkadRitual.pdf
Schöner feiern mit Kette und Talar?
Sollen Universitäten wieder alte Rituale aufleben lassen und Festakte begehen wie vor der Studentenrevolte von 1968? Ein Pro und Contra
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.06.2003/634681.asp
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unter_den_Talaren_-_Muff_von_1000_Jahren
http://www.uni-leipzig.de/~hso/hefte/3-4-99/3-99probe.pdf
Rezension des Bandes:
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~es3/e-journal/buecher/AkadRitual.pdf
Schöner feiern mit Kette und Talar?
Sollen Universitäten wieder alte Rituale aufleben lassen und Festakte begehen wie vor der Studentenrevolte von 1968? Ein Pro und Contra
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.06.2003/634681.asp
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unter_den_Talaren_-_Muff_von_1000_Jahren
KlausGraf - am Freitag, 1. Dezember 2006, 20:13 - Rubrik: Universitaetsarchive
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