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Rechtsanwalt Alexander vom Hofe legt in: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem, Madrid 2006 seine persönliche Gegendarstellung in einem vermögensrechtlichen Streit vor, die dick mit Verschwörungstheorien gespickt ist. Es geht um die Auflösung des Hausguts des Hauses Schaumburg-Lippe. Wer sich für Fideikommissrecht bzw. die Auflösung interessiert, findet hier eine Fülle von dokumentarischem Material.

[Update 2008: Das Buch ist online unter:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100 Zu Ergänzungen siehe die Kommentare dieses Beitrags]

Vom Hofe scheiterte vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten bei dem Versuch, zur Absicherung des von ihm geltend gemachten Eigentumsanspruch Unterlagen aus dem Depositum des Hauses Schaumburg-Lippe im Staatsarchiv Bückeburg einzusehen:
OVG Lüneburg auf Wikisource
Zur Kritik: http://archiv.twoday.net/stories/566986/

Er zitiert S. 127 eine Einlassung der Niedersächsischen Staatskanzlei, die im wesentlichen das öffentliche Interesse an den Adelsarchivalien höher bewertet als das private Interesse des Klägers. Ohne die Möglichkeit, nach Belieben die Einsichtnahme genehmigen oder versagen zu können, würden die Adelsfamilien ihre Unterlagen nicht übergeben. Damit erweist sich die niedersächsische Landesregierung einmal mehr als speichelleckerischer Adels-Diener. Wenn die Unterlagen nach heutigen Maßstäben "der Sphäre staatlicher Hoheit" zuzuordnen sind, dann ist es schlicht und einfach nicht hinzunehmen, dass diese Quellen der Benutzung nach Maßgabe der Archivgesetze entzogen sind.

Materialien zum Dossier Schaumburg-Lippe findet man auch bei RA Möbius, der vom Land Niedersachsen erfolglos wegen Abbildung von Schriftstücken "aus" dem Staatsarchiv Bückeburg auf seiner Homepage
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse.html
verklagt wurde.

Zum Buch von Vom Hofe und einer anderen Studie schrieb der Adelshistoriker Eckart Conze in der FAZ:

Dies gilt auch für das im Selbstverlag erschienene Buch von Alexander vom Hofe, Enkel von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe (1894-1952). Er dokumentiert seine jahrelangen Recherchen zu den Vermögensverhältnissen und Erbauseinandersetzungen im Hause Schaumburg-Lippe. Im Kern geht es dem Autor um den Nachweis, dass 1936, nach dem Tod des letzten regierenden Bückeburger Fürsten, dessen Bruder Wolrad von Schaumburg-Lippe, der neue Chef des Hauses, das ungeteilte Alleineigentum am Vermögen des Hauses für sich und seine Nachkommen zu sichern versucht habe, indem er sich vorbehaltlos in den Dienst des nationalsozialistischen Regimes stellte. Und während zwei weitere Brüder, der Diplomat Stephan von Schaumburg-Lippe und der Goebbels-Adjutant Friedrich Christian von Schaumburg-Lippe, durch ihre NS-Karriere, billige Abfindungen und Aussichten auf üppige Landdotationen im Osten zufriedengestellt worden seien, habe man mögliche Ansprüche des vierten Bruders, Heinrich von Schaumburg-Lippe (des Großvaters des Verfassers). durch seine Denunziation als Regimegegner verhindern wollen.

Viel interessanter als die Vermögensauseinandersetzung, die vom Hofe in einen Rahmen von Spekulationen und Verschwörungstheorien stellt, ist das in der Publikation reich dokumentierte Material aus einer Vielzahl von Archiven. Es gibt Auskunft über die Lebenswege zwischen 1933 und 1945 einer weiteren Gruppe von vier Prinzen, diesmal aus dem Hause Schaumburg-Lippe. So schließt das ansonsten in seiner Struktur nicht sonderlich systematische und in seiner Argumentation nicht stringente Buch an Petropoulos an und erhellt an weiteren individuellen Beispielen viele Ergebnisse von dessen Studie. Und noch eines verbindet die beiden Bücher: Auch Alexander vom Hofe blieben wichtige Privatarchive oder familienbezogene Bestände in öffentlichen Archiven verschlossen. Das fördert nicht nur kühne Hypothesen, sondern es lenkt auch Fragen auf die betroffenen Adelsfamilien und ihr Selbstverständnis. Denn solche Zugangssperren sind leider kein Einzelfall. Wer aber stets den öffentlichen Charakter von Adelsherrschaft und Adelskultur betont und deren Erbe auch durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel pflegt, der darf sich mit Blick auf die Familienarchive nicht plötzlich auf das Argument der Privatheit zurückziehen. Das gilt ganz besonders für die Frage nach der Rolle des Adels im Nationalsozialismus. Hier ist es höchste Zeit, dass eine jüngere Adelsgeneration endlich die Familienarchive öffnet und damit auch diejenige Liberalität an den Tag legt, die man in der Geschichte des deutschen Adels im 20. Jahrhundert so lange hat vermissen müssen.
(Hervorhebung von mir)
Gisela Ziedek meinte am 9. Jul, 21:45:
Adelsarchive
Herr Conze hat Recht, es geht aber meiner Meinung nach nicht ausschließlich nur darum, ob Forscher grundsätzlich die Adelsarchive nutzen dürfen oder nicht. Bei meinem Dissertationsprojekt begegnet mir immer wieder der Fal, dass ich mich und meine Arbeit bzw. deren Thema vor den Familienvertreteren "rechtfertigen" muss, um Zutritt zu erlangen. Ein für mich untragbarer Zustand. 
vom hofe meinte am 31. Jul, 11:52:
Bewahrung von Quellen oder Bewahrung des status Quo ? Ehemalige Stellungnahme der Niedersächssischen Staatskanzlei
Im Rahmen der damaligen Prozesse um Akteneinsicht argumentierte die niedersächsische Staatskanzlei wie folgt:

"Eine uber den Rahmen der vertraglichen Regelung hinaus zu erwartende Einsichtnahme durch dritte wird gerade dann die Entscheidung des Verfügungsberechtigten, sein Material der Archivverwaltung und damit (ggf. nach Massgabe des Depositalvertrages beschränkt) der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, massgeblich beeinflussen, wenn es sich um besonders gehaltvolle Materialien, etwa wie im vorliegenden Fall Schriftgut einer ehedem regierenden Adelsfamilie handelt. Damit beschränkte man im Ergebnis die Aufgabe der Archivverwaltung auf Schriftgut im Sinne des Paragrafen 1 Absatz 1 S. 1 NArchG und entzöge der historischen Forschung in Niedersachsen andere wichtige Quellen.Als solche gelten insbesondere Adelsarchive, die bis weit ins 19. Jahrhundert hinein aber wegen einer fehlenden verfassungsrechtlichen Abgrenzung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Bereich der Herrschaftsinhaber zahllose Sachverhalte enthalten, die nach heutigen Masstäben der Sphäre staatlicher Hoheit zuzuordnen sind. Dieses gewichtige öffentliche Interesse an der Vorhaltung einer substanzreichen Quellengrundlage und deren Erschliessung auch über Depositalverträge geht aus Sicht der Beklagten dem privaten interesse der Klägerin, Erkenntnisse zu gewinnen, die sie möglicherweise in die Lage versetzen, andernfalls nicht realisierbare zivilrechtliche Ansprüche geltend machen zu können, auch dann vor, wenn letztlich die Zahlung hoher Beträge als Folge der Akteneinsicht erwartet werden."

Nun hat die zuständige Behörde in Mecklenburg Vorpommern (Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen) den Antrag des Depositars (Alexander Prinz zu Schaumbrg Lippe) auf Ausgleichsleistungen nach dem EALG wegen der Enteignung der Güter in Mecklenburg Vorpommern im Jahre 1945 abgelehnt. Argument: die Güter befanden sich 1945 nicht im Alleineigentum des Rechtsvorgängers von Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe. War das der Grund weshalb Akteneinsicht versagt wurde ? Ging es wirklich nur um die Bewahrung historischer Quellen oder um die Bewahrung des status quo ? Und die verfolgten Ansprüche sind nicht zivilrechtlicher, sondern öffentlich rechtlicher Natur . Soll deren Geltendmachung durch Informationsblockade vereitelt werden ?

Alexander vom Hofe
als RA der betroffenen Klägerin
Madrid 
vom hofe meinte am 31. Jul, 17:55:
Rezension der Süddeutschen Zeitung
Geschäft auf Gegenseitigkeit

Schaumburg-Lippe und die Nazis

Dies ist kein Buch, sondern ein Steinbruch. Wer sich aber durch das Geröll der endlos langen Dokumente, Briefe, Listen und Fragen des Autors ("War ich nun auf der richtigen Spur?") durchgearbeitet hat, der kann sogar einigen Erkenntniswert gewinnen. Alexander vom Hofe, ein Großneffe von Adolf von Schaumburg-Lippe, des letzten fürstlichen Herrschers dieses noch bis 1946 bestehenden norddeutschen Mini-Staates, hat sich seine Familie vorgenommen - und die hat es wahrlich in sich. Der Großonkel kam 1936 unter bis heute ungeklärten Umständen mit seiner Frau in Mexiko bei einem Flugzeugabsturz ums Leben. Drei Brüder des Fürsten arrangierten sich mit den Nazis (Friedrich Christian brachte es gar zum Adjutanten von Goebbels). Doch der vierte (Heinrich), der Großvater des Autors, hatte nicht nur mit den Nazis nichts am Hut, er gehörte auch noch einer (alsbald verbotenen) Freimaurer-Loge an.

Im Zentrum dieses Buches steht Prinz Wolrad, der nach dem mysteriösen Tod seines Bruders alles tat, um als neues "Oberhaupt" der Fürstenfamilie dessen Gesamtbesitz an sich zu reißen. Der Autor versucht nun nachzuweisen, dass die anderen Brüder (und damit auch sein Großvater Heinrich) um ihr Erbe betrogen wurden. Dem Rechtsanwalt Alexander von Hofe geht es aber um Grundsätzlicheres. Er sieht die Kumpanei der Familie mit den Nazis als Geschäft auf Gegenseitigkeit. Das Haus Schaumburg-Lippe behielt im Wesentlichen seine riesigen Besitztümer, auf denen dafür zum Teil kriegswichtige Produktionsstätten und Zwangsarbeiterlager eingerichtet wurden. 37 in einem Steinbruch ermordete Zwangsarbeiter sind namentlich bekannt, die tatsächliche Anzahl der Getöteten liegt vermutlich noch weit darüber. Eher niedere Chargen mussten sich später dafür rechtfertigen, gegen den blaublütigen Besitzer wurde aber nichts unternommen. Ein interessanter Nebenaspekt ist die Frage, ob der Verkauf des Bonner Palais Schaumburg, des späteren Dienstsitzes des Bundeskanzlers an die Wehrmacht rechtlich einwandfrei war. Ein anderes Thema sind die staatlichen Archive, die den Autor bei seinen Recherchen immer wieder abzuwimmeln versuchten. Das Thema ist offensichtlich noch brisant. 
vom hofe meinte am 22. Feb, 18:17:
Staatsarchiv als Treuhänder
Das Staatsarchiv Bückeburg schrieb an das Amtsgericht Bückeburg am 29 Dezember 2005 auf die Bitte des Amtsgerichtes (Nachlassgericht) hin, letztwillige Verfügungen gesetzeskonform an das Gericht zu übergeben:

"Seit nunmehr fast genau 5 Jahren versucht Herr RA vom Hofe auf allen möglichen Wegen Einsichtnahme in das Fürstlich Schaumburg - Lippische Hausarchiv zu bekommen. Er hat es versucht auf dem direkten Wege, auf dem Wege der Amsthilfe durch das Landesamt für die Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin ebenso wie auf dem Klagewege in allen denkbaren Instanzen vom Bundesverfassungsgericht bis zum Oberlandesgericht Celle....Die Einsichtnahme unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt des Eigentümers. Das Staatsarchiv als Verwahrer ist rechtlich an diesen Vorbehalt gebunden. Der Vorbehalt gilt uneingeschränkt. Dieser Rechtsgrund hindert das Staatsarchiv daran, der Ablieferungspflicht gemäss § 2259 Abs. 1 BGB(*) nachzukommen. Eine Ablieferungspflicht besteht dann nicht, wenn der unmittelbare Besitzer aus Rechtsgründen z.Bsp. wegen eines Treuhandverhältnisses, an dieser gehindert ist.....

Archivdirektor"

* Wortlaut: (1) Wer ein Testament, das nicht in besondere amtliche Verwahrung gebracht ist, im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern.

Heute verschanzt sich das Land Niedersachsen hinter die Rolle eines privatrechtlichen Treuhänders. 
vom hofe meinte am 31. Mrz, 23:29:
Palais Schaumburg in Preussen: Haus der Demokratie
Das Bonner Palais Schaumburg befindet sich im ehemaligen Preussen. Es handelte sich um freies (ungebundenes) Vermögen der Prinzessin Viktoria von Preussen. Freies Vermögen ist dem Zivilrecht unterworfen. Fürst Adolf zu Schaumburg Lippe kaufte als Privatperson am 29.12.1919 (nach seiner Abdankung und Abschaffung der Monarchie) das Palais Schaumburg in Bonn von Viktoria von Preussen (nachzulesen in der Grundakte Bonn 11535, Grundbuch Bonn Band 150 Blatt Nr. 5976 mit dazugehörigem Kaufvertrag). Fürst Adolf wurde am 9.3.1920 in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Somit handelte es sich beim Palais Schaumburg um Privatvermögen des Fürsten Adolf, nicht um Hausvermögen oder gar Fideikommiss. In der Vereinbarung vom 19 September 1927 (Preussische Gesetzessammlung vom 22.Oktober 1927 S.194) zwischen dem Freistaat Preussen und dem Freistaat Schaumburg Lippe heisst es in Paragraf 3:"Die in Preussen belegenen Bestandteile des Fürst Schaumburg-Lippischen Hausguts werden mit dem 8. Dezember 1923 von der Hausguteigenschaft für frei erklärt." Das Palais Schaumburg in Bonn war nie Hausvermögen gewesen und selbst wenn dies so gewesen wäre, so wäre dies seit dem 8.12.1923 nicht mehr der Fall. So ist es verkündet worden. 1936 verstarb Fürst Adolf kinderlos bei einem Flugzeugabsturz in Mexiko. Ausweislich eines damals unterdrückten Erbscheines wurde er von seinen Geschwistern beerbt. Somit stand das Palais Schaumburg seit 1936 im Wahrheit im Eigentum der Geschwister des Fürsten Adolf. Wie konnte dann das Eigentum am Palais Schaumburg an "Fürst Wolrad" fallen ? Wie konnte dann "Fürst Wolrad" das Palais Schaumburg allein ohne Mitwirkung der Miterben an die Wehrmacht verkaufen ? Es fällt auf, dass "Fürst Wolrad" am 11.7.1942 bei gleichzeitiger Unterdrückung des Erbscheines nach Adolf in das Grundbuch eingetragen wurde. Es fällt auf, dass "Fürst Wolrad schon 1939, drei Jahre früher, das Palais Schaumburg in Bonn an die Wehrmacht verkaufte. Es fällt auf, dass das Verkaufsangebot des "Fürstlichen Hauses" an die Wehrmacht am 31.1.1939 abgegeben wurde. Weiter fällt auf, dass Stabzahlmeister August Schön, Vorsteher der Heeresstandortverwalung in Minden für den Reichsfiskus das Verkaufsangebot des Fürstlichen Hauses unter dem Aktenzeichen II 1/39 des Amtsgerichtes Minden am 24.3.1939 annahm. Genau sechs Tage später wird die auf Schaumburg Lippe zugeschnittene rückwirkende Vorschrift des Paragrafen 86 der DVO zum Fideikommissauflösungsgesetz erlassen. Privatvermögen wird rückwirkend zu Hausvermögen deklariert , soll dann aufgelöst werden und dem "Fürsten Wolrad" zugeschrieben werden. Aber schon vorher hatte "Fürst Wolrad" den Verkauf beschlossen und getätigt.

Robert Figge, OLGRat aus Celle, Vorsitzender Richter des Fideikommisssenates in der "schaumburg-lippischen Hausgutsache" schrieb 1947: "Der Richter, der den Nationalsozialismus unterstützte, konnte (...) u. U. des Glaubens sein, einer Humanität zu dienen. (...) Sollte man es dem deutschen Richter wirklich verübeln, wenn er glaubte, in politischen Prozessen einer guten Sache, einer höheren Humanität zu dienen ?" (zitiert in Joachim Perels, Das juristische Erbe des "Dritten Reiches", Beschädigungen der demokratischen Rechtsordnung, S. 89, Campus Verlag, Frankfurt am Main, 1999).

Die gemeinsame Interessenlage erklärt die Kollaboration des Hochadels mit den Nationalsozialisten. Ähnliche Zusammenhänge hat auch Frau Anke Schmeling herausgearbeitet für Josias Prinz zu Waldeck und Pyrmont (Josias Erbprinz zu Waldeck und Pyrmont, der politische Weg eines hohen SS-Führers, Schriftenreihe Nationalsozialismus in Nordhessen Heft 16, Gesamthochschul-Bibliothek, Kassel 1993 S. 70-73). Dort heisst es:"Am 2.12.1938 wurde der fürstliche Besitz als Erbhof anerkannt. Dem Erbprinzen boten diese Regelungen eine Reihe wirtschaftlicher Vorteile, da die Umwandlung zum Erbhof die einzige Möglichkeit darstellte, den Besitz ungeteilt an eine Person zu binden. Gleichzeitig wurde er von allen Pflichtteilansprüchen von seiten seiner Geschwister, besonders seiner zwei Brüder entbunden, da ein Erbhof laut gesetzlicher Festlegung nur Alleineigentum sein konnte, das ungeschmälert an den Anerben überzugehen hatte. Darüberhinaus entfiel bei der Umschreibung des Besitzes und der darauf folgenden Umwandlung in einen Reichserbhof die sonst üblicherweise zu zahlende Erbschaftssteuer". Genau diese Zusammenhänge treffen auf "Fürst Wolrad" zu. Die rückwirkende Umwandlung von freiem Vermögen zu Fideikommiss ermöglichte den Übergang des Alleineigentums an denjenigen der sich als besonders "hilfswilliger Nationalsozialist" ausgezeichnet hatte.
Es ist somit eine Ironie, dass das Palais Schaumburg möglicherweise eine der (fremden) Münzen war, mit denen die Nazis bestochen wurden, um Recht (in Bereicherungsabsicht) zu brechen.

Ist es von der Politik zu viel verlangt, diese Aspekte aufzuarbeiten bzw. aufarbeiten zu lassen ? Im Vorwort zum oben zitierten Buch von Joachim Perels schrieb Frau BMJ Dr. Herta Däubler-Gmelin: "Unsere demokratische Rechtskultur setzt voraus, dass Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die Justiz haben können: ...Vertrauen auch darauf, dass die Justiz bereit ist,sich mit iher Vergangenheit auseinanderzusetzen, also auch mit den dunklen Seiten ihrer eigenen Geschichte". Das Postulat ist deutlich. Wird es erfüllt ? 
vom hofe meinte am 11. Apr, 09:27:
Gesamtschau
Die Aufhebung der Informationssperren würde Licht in das Dunkel bringen.

Wo ?

In Österreich in den Vorgang Steyerling (Adolfs ca. 10.000 Hektar grosser Forstbesitz).

In Augsburg diverse Gemälde (Rubens-Werkstatt Inventarnummer 12418, Paris Bordone Inventarnummer 12417 und "Flämische" Landschaft Inventarnummer12578 im Bestand der Karl und Magdalene Haberstock Stiftung). Die Stadt Augsburg lehnt es ab, weitere 7 Gemälde zu benennen die 1934 Karl Haberstock von Adolf Fürst zu Sch. L. "erworben" haben will. Karl Haberstock war der Chefkunsteinkäufer Adolf Hitlers. Die Stadt Augsburg lehnt es ab die "Einkaufsbelege" vorzulegen.

In Berlin bei der Stiftung Preussischer Kulturbesitz (Bode Museum) Bronzefiguren von Adriaen de Vries (Venus und Adonis und der Raub der Proserpina). Zum Vergleich: Die Reiterstatue des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig, ein Meisterwerk der Zeit um 1600 von Adriaen de Vries wird auf acht bis zehn Millionen Euro geschätzt. Die Stiftung Preussicher Kulturbesitz gab an vollständige und lückenlose Belege zum Erwerb der Figuren nicht zu besitzen.

In Brandenburg (Gut Sewekow)

In Mecklenburg Vorpommern (ca. 6.700 Hektar landwirtschaftliche Güter bei Güstrow, hervorzuheben Gut Boldebuck für das Alexander Prinz zu Schaumburg einen Flächenerwerbsantrag bei der BVVG als vermeintlich Alleinberechtigter gestellt hat; der Antrag auf Feststellung seiner Alleinberechtigung wurde vom Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin abgelehnt. Das ist jedenfalls dann nicht verwunderlich, wenn er die Archive nicht öffnet)

In Niedersachsen zahlreiche Besitzungen in Bückeburg (das Palais), in Rinteln (Steinbergen), in Bad Eilsen (Fürstenhof), Steinhuder Meer und Wilhelmstein.

In Magdeburg wird abhanden gekommene Kunst in die lost art database eingestellt (in der Suchmaske Bückeburg eingeben).

In Bonn das Palais Schaumburg 
vom hofe meinte am 14. Mai, 10:00:
Offener Brief an Pastor Krage (reformierte Kirche Bückeburg)
Verehrter Pastor Krage,

auf den Seiten 103 und 256 meines Buches (http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100) berichtete ich darüber, dass Sie es ablehnen meiner Mutter und mir Kopien von Unterlagen zur Verfügung zu stellen die mit dem Ableben Adolfs Fürst zu Schaumburg Lippe zu tun haben. Sie erklärten, dass Sie sich nicht in die Angelegenheiten des Fürstlichen Hauses einmischen wollten. Unsere Verwandtschaft zu Adolf ist gleichwertig mit der von Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe. Zivilrechtlich besteht ein Miterbenstatus. Dies hat weder mit "Fürstlichen Häusern" noch mit Einmischungen zu tun.

Am gestrigenTage erfuhr ich, dass im April 1936, nach demTod Adolfs und dessen Ehefrau aber vor deren Beisetzung Wolrad und Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe (Goebbels Adjutant), Adolfs Geschwister, die Ansicht vertraten, dass die verstorbene Elisabeth nicht beizusetzen sei, weil nicht arisch. In dieser Angelegenheit nahm Reichstatthalter Alfred Meyer (Wannsee Konferenz) Fühlung mit dem Reichsinnenminister (Frick) auf. Meine Frage an Sie: Wurde Elisabeth Fürstin zu Schaumburg Lippe von Ihrer Kirche beigesetzt ? Dürfen wir bitte Unterlagen hierzu erhalten ? Sie können mir postalisch oder hier durch anklicken des Wortes antworten eine Nachricht zukommen lassen.

P.S.: Das Haus Gottes ist grösser als jedes "Fürstliche Haus".

Mit freundlichen Grüssen

Alexander vom Hofe 
 

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