Im Rahmen der Stanford Digitalisierungsunternehmen ist via
http://site.ebrary.com/lib/medievalandmodern/
auch online:
U. Chevalier: Répertoire des sources historiques du moyen âge. Bio-bibliographie. 1905
Man muss sich nur den Ebrary Reader herunterladen.
http://site.ebrary.com/lib/medievalandmodern/
auch online:
U. Chevalier: Répertoire des sources historiques du moyen âge. Bio-bibliographie. 1905
Man muss sich nur den Ebrary Reader herunterladen.
KlausGraf - am Samstag, 23. Oktober 2004, 03:45 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Modifying the INSPIRE Directive, an unsigned document, dated October 18, 2004, arguing that Europe's INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe) should recommend open access to publicly-funded spatial data.
Source:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html
The unsigned document is from Jo Walsh see
http://egip.jrc.it/200410/1118.html
See also:
http://www.vterrain.org/freedata.ca/why-free.html
http://frot.org/devlog/0009_inspire.html
http://space.frot.org/docs/tcm_eurospatial.html
Directive 2003/98/EC of the European Parliament and of the Council of 17 November 2003 on the re-use of public sector information
http://archiv.twoday.net/stories/375135/ (German)
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040202/001496.html (German)
Source:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html
The unsigned document is from Jo Walsh see
http://egip.jrc.it/200410/1118.html
See also:
http://www.vterrain.org/freedata.ca/why-free.html
http://frot.org/devlog/0009_inspire.html
http://space.frot.org/docs/tcm_eurospatial.html
Directive 2003/98/EC of the European Parliament and of the Council of 17 November 2003 on the re-use of public sector information
http://archiv.twoday.net/stories/375135/ (German)
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040202/001496.html (German)
KlausGraf - am Freitag, 22. Oktober 2004, 22:45 - Rubrik: English Corner
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R. Gissing: Geodatenpolitik in Österreich: Herausforderung für Politik und öffentliche Verwaltung (2003)
http://213.47.127.15/corp/archiv/papers/2003/CORP2003_Gissing.pdf
Zitat:
Es bedarf des unmissverständlich geäußerten politischen Willens, dass die Bereithaltung öffentlicher Geodaten im allgemeinen und
staatlichen Interesse erfolgt und dass die dafür notwendigen gesetzlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen
seitens der öffentlichen Hand zu erbringen sind. Weiters muss akzeptiert werden, dass die Aufwendungen für die Bereitstellung
öffentlicher Geodaten nicht aus Datenverkäufen und Nutzungslizenzen refinanzierbar sind, sondern mittelbar über höheres Steueraufkommen.
Damit wäre den öffentlichen Stellen der Druck genommen, ihre Existenzberechtigung durch möglichst hohe Einnahmen und Verkaufszahlen
von Geodaten nachweisen zu müssen. Ein wesentlich leichterer Zugang zu Geodaten zu erheblich günstigeren Konditionen
wird damit möglich.
Eine weitere Voraussetzung ist die konzertierte Vorgangsweise in allen Gebietskörperschaften. Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Realisierung der Geodatenpolitik sind gegebenenfalls auch gegen den Widerstand einzelner Betreiber von Insellösungen zu
setzen. Für den Aufbau der erforderlichen technischen Infrastruktureinrichtungen werden Investitionen benötigt werden, die bei
konsequenter Verfolgung der genannten Ziele rasch durch Rationalisierungen und den damit verbundenen Kosteneinsparungen im
öffentlichen Dienst rückfließen werden.
Wesentlich für die Nachhaltigkeit der Bemühungen ist die Frage, ob der politische Wille auch gesetzlich derart verankert wird, dass
die Realisierung der Geodateninfrastruktur über Legislaturperioden hinaus möglich ist.
Bewusstseinsbildung in der öffentlichen Verwaltung
Die vorherrschende öffentliche Meinung über die öffentliche Verwaltung ist allgemein eine eher kritische. Daher ist es nicht verwunderlich,
dass die Dienststellen, die aus der Abgabe von Geodaten Einnahmen erzielen, dies mit dem Gefühl „ihrer hohen Wirtschaftlichkeit“
verbinden. Es liegt also im Bestreben dieser Stellen, ihr Image durch Erhöhung der Einnahmen und durch Weiterentwicklung
von Geodaten-Produkten weiter zu verbessern, meist unabhängig davon, ob dies volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Einstellung
wurde und wird auch von diversen politischen Vorgesetzten gefördert.
Diese Situation fördert die Schaffung und den Ausbau von „Geodaten – Revieren“, die als Existenzsicherung und Machtfaktoren
betrachtet werden. Dazu kommt noch, dass auf Grund unzureichender Infrastruktur in der Vergangenheit auch aus praktischen Gründen
die Haltung von Paralleldatenbeständen notwendig und sinnvoll war.
Die Bewusstseinsbildung in Hinblick auf das Prinzip der verteilten Datenführung und des möglichst freien Zugangs zu Geodaten für
alle ist demnach ein etwas schwieriger Prozess.
Das im vorigen Abschnitt angesprochene politische Signal, dass der erwirtschaftete Kostendeckungsbeitrag kein Kriterium für die
Beurteilung von Effektivität und Effizienz einer Dienststelle ist, würde diesen Wandel erheblich erleichtern. Damit würde auch der
verwaltungsinterne Verkaufswettbewerb zu einem solchen des Best Practise-Modells verändert, wo optimierte technische und organisatorische
Abläufe sowie Problemlösungen im Vordergrund stehen.
Sollte man diese Gedanken nicht auf Kulturgut übertragen?
http://213.47.127.15/corp/archiv/papers/2003/CORP2003_Gissing.pdf
Zitat:
Es bedarf des unmissverständlich geäußerten politischen Willens, dass die Bereithaltung öffentlicher Geodaten im allgemeinen und
staatlichen Interesse erfolgt und dass die dafür notwendigen gesetzlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen
seitens der öffentlichen Hand zu erbringen sind. Weiters muss akzeptiert werden, dass die Aufwendungen für die Bereitstellung
öffentlicher Geodaten nicht aus Datenverkäufen und Nutzungslizenzen refinanzierbar sind, sondern mittelbar über höheres Steueraufkommen.
Damit wäre den öffentlichen Stellen der Druck genommen, ihre Existenzberechtigung durch möglichst hohe Einnahmen und Verkaufszahlen
von Geodaten nachweisen zu müssen. Ein wesentlich leichterer Zugang zu Geodaten zu erheblich günstigeren Konditionen
wird damit möglich.
Eine weitere Voraussetzung ist die konzertierte Vorgangsweise in allen Gebietskörperschaften. Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Realisierung der Geodatenpolitik sind gegebenenfalls auch gegen den Widerstand einzelner Betreiber von Insellösungen zu
setzen. Für den Aufbau der erforderlichen technischen Infrastruktureinrichtungen werden Investitionen benötigt werden, die bei
konsequenter Verfolgung der genannten Ziele rasch durch Rationalisierungen und den damit verbundenen Kosteneinsparungen im
öffentlichen Dienst rückfließen werden.
Wesentlich für die Nachhaltigkeit der Bemühungen ist die Frage, ob der politische Wille auch gesetzlich derart verankert wird, dass
die Realisierung der Geodateninfrastruktur über Legislaturperioden hinaus möglich ist.
Bewusstseinsbildung in der öffentlichen Verwaltung
Die vorherrschende öffentliche Meinung über die öffentliche Verwaltung ist allgemein eine eher kritische. Daher ist es nicht verwunderlich,
dass die Dienststellen, die aus der Abgabe von Geodaten Einnahmen erzielen, dies mit dem Gefühl „ihrer hohen Wirtschaftlichkeit“
verbinden. Es liegt also im Bestreben dieser Stellen, ihr Image durch Erhöhung der Einnahmen und durch Weiterentwicklung
von Geodaten-Produkten weiter zu verbessern, meist unabhängig davon, ob dies volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Einstellung
wurde und wird auch von diversen politischen Vorgesetzten gefördert.
Diese Situation fördert die Schaffung und den Ausbau von „Geodaten – Revieren“, die als Existenzsicherung und Machtfaktoren
betrachtet werden. Dazu kommt noch, dass auf Grund unzureichender Infrastruktur in der Vergangenheit auch aus praktischen Gründen
die Haltung von Paralleldatenbeständen notwendig und sinnvoll war.
Die Bewusstseinsbildung in Hinblick auf das Prinzip der verteilten Datenführung und des möglichst freien Zugangs zu Geodaten für
alle ist demnach ein etwas schwieriger Prozess.
Das im vorigen Abschnitt angesprochene politische Signal, dass der erwirtschaftete Kostendeckungsbeitrag kein Kriterium für die
Beurteilung von Effektivität und Effizienz einer Dienststelle ist, würde diesen Wandel erheblich erleichtern. Damit würde auch der
verwaltungsinterne Verkaufswettbewerb zu einem solchen des Best Practise-Modells verändert, wo optimierte technische und organisatorische
Abläufe sowie Problemlösungen im Vordergrund stehen.
Sollte man diese Gedanken nicht auf Kulturgut übertragen?
KlausGraf - am Freitag, 22. Oktober 2004, 20:53 - Rubrik: Archivrecht
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Über den schon Anfang 2004 erfolgten Übergang des Archivs der Familie Khevenhüller an das Kärntner Landesarchiv unterrichtet kurz das Österreich Journal (mit Farbbildern):
http://www.oe-journal.at/Aktuelles/Magazin/021_010404_A4.pdf
"Als Kaiser Ferdinand II.
die Religionsfreiheit des protestantischen
Adels aufhob und ihn vor die Alternative
Konversion oder Emigration stellte, entschied
sich der Großteil der Familie im Jahre 1629
aus Glaubensgründen für die Auswanderung. Bei dieser Emigration in die Freie Reichsstadt
Nürnberg nahm die Familie auch ihr
gesamtes Archiv mit, um für den Fall einer
Rückkehr Beweismittel zur Beanspruchung
ihrer Besitzungen zur Verfügung zu haben.
Dieses aus Schloß Landskron bei Villach
stammende Archiv gelangte durch Einheirat
im späten 17. Jahrhundert auf das Stammschloß
der reichsgräflichen Familie Giech in
Thurnau in Oberfranken.
Georg Khevenhüller hat 1959 ein kurz gefaßtes
Archivinventar veröffentlicht. Der Erwerb
dieser für die Landesgeschichte des
Spätmittelalters und der frühen Neuzeit noch
ungehobenen Schätze blieb jedoch für viele
Jahrzehnte ein unerfüllbar scheinender
Wunsch der Kärntner Archivare und Historiker.
Umso erfreulicher ist es, daß es dem
Kärntner Landesarchiv ausgerechnet im Jubiläumsjahr
2004 gelungen ist, diesen Schatz
zu heben. Nach mehrjährigen Verhandlungen
in enger Kooperation mit der Generaldirektion
der Staatlichen Archive Bayerns konnte
im Herbst des Vorjahres ein Kaufvertrag abgeschlossen
werden. Großzügige Unterstützungsleistungen
durch die Privatstiftung
Kärntner Sparkasse und den Geschichtsverein
für Kärnten ermöglichten die Aufbringung
des Kaufpreises."
http://www.oe-journal.at/Aktuelles/Magazin/021_010404_A4.pdf
"Als Kaiser Ferdinand II.
die Religionsfreiheit des protestantischen
Adels aufhob und ihn vor die Alternative
Konversion oder Emigration stellte, entschied
sich der Großteil der Familie im Jahre 1629
aus Glaubensgründen für die Auswanderung. Bei dieser Emigration in die Freie Reichsstadt
Nürnberg nahm die Familie auch ihr
gesamtes Archiv mit, um für den Fall einer
Rückkehr Beweismittel zur Beanspruchung
ihrer Besitzungen zur Verfügung zu haben.
Dieses aus Schloß Landskron bei Villach
stammende Archiv gelangte durch Einheirat
im späten 17. Jahrhundert auf das Stammschloß
der reichsgräflichen Familie Giech in
Thurnau in Oberfranken.
Georg Khevenhüller hat 1959 ein kurz gefaßtes
Archivinventar veröffentlicht. Der Erwerb
dieser für die Landesgeschichte des
Spätmittelalters und der frühen Neuzeit noch
ungehobenen Schätze blieb jedoch für viele
Jahrzehnte ein unerfüllbar scheinender
Wunsch der Kärntner Archivare und Historiker.
Umso erfreulicher ist es, daß es dem
Kärntner Landesarchiv ausgerechnet im Jubiläumsjahr
2004 gelungen ist, diesen Schatz
zu heben. Nach mehrjährigen Verhandlungen
in enger Kooperation mit der Generaldirektion
der Staatlichen Archive Bayerns konnte
im Herbst des Vorjahres ein Kaufvertrag abgeschlossen
werden. Großzügige Unterstützungsleistungen
durch die Privatstiftung
Kärntner Sparkasse und den Geschichtsverein
für Kärnten ermöglichten die Aufbringung
des Kaufpreises."
KlausGraf - am Dienstag, 19. Oktober 2004, 19:55 - Rubrik: Herrschaftsarchive
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Das Kärntner Landesarchiv feiert seinen 100. Geburtstag. Die Institution war im Jahre 1904 offiziell installiert und der Historiker August Jaksch Ritter von Wartenhorst zum ersten Archiv-Leiter bestellt worden. Heute lagern in den Räumlichkeiten in Klagenfurt rund 150 Millionen Seiten beschriebenes Papier, darunter Kostbarkeiten wie die "Millstätter Genesis", das erste Siegel mit dem Kärntner Wappen aus dem Jahre 1253 und das Khevenhüller-Archiv.
Die ersten Spuren eines Archivwesens im Raum Kärnten gehen bis ins 13. Jahrhundert zurück. [...] Mit der Gründung des Geschichtsvereines Kärnten im Jahr 1844 wurde das Archivwesen konsequent betrieben.
Landeshauptmann Jörg Haider (F) rief Mittwoch Abend in einer Feierstunde dazu auf, dass das Archiv weiterhin erfolgreich Widerstand gegen politische Instrumentalisierung leisten und seine stets wissenschaftlich korrekte Position beibehalten solle. Es hätte immer wieder Versuche gegeben, die Landesgeschichte umzuinterpretieren, die jeweilige Leitung des Landesarchivs habe sich jedoch nicht vereinnahmen lassen. (APA)
http://derstandard.at/?url=/?id=1825150
Keine "Jubiläums-Homepage":
http://www.landesarchiv.ktn.gv.at/
(Aber einiges zur Geschichte.)
Die ersten Spuren eines Archivwesens im Raum Kärnten gehen bis ins 13. Jahrhundert zurück. [...] Mit der Gründung des Geschichtsvereines Kärnten im Jahr 1844 wurde das Archivwesen konsequent betrieben.
Landeshauptmann Jörg Haider (F) rief Mittwoch Abend in einer Feierstunde dazu auf, dass das Archiv weiterhin erfolgreich Widerstand gegen politische Instrumentalisierung leisten und seine stets wissenschaftlich korrekte Position beibehalten solle. Es hätte immer wieder Versuche gegeben, die Landesgeschichte umzuinterpretieren, die jeweilige Leitung des Landesarchivs habe sich jedoch nicht vereinnahmen lassen. (APA)
http://derstandard.at/?url=/?id=1825150
Keine "Jubiläums-Homepage":
http://www.landesarchiv.ktn.gv.at/
(Aber einiges zur Geschichte.)
KlausGraf - am Dienstag, 19. Oktober 2004, 19:47 - Rubrik: Staatsarchive
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Das audiovisuelle Gedächtnis leidet darunter, dass es zwar aus Bildern und Tönen besteht, aber sein Erlöschen in der Öffentlichkeit weder sichtbar noch hörbar ist. Wenn ein Glasfenster der Kathedrale von Chartres herabfällt oder ein Feuer die Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar verwüstet, erregen sich ganz Frankreich und Deutschland. Sofort werden landesweite Spendenaktionen organisiert. Und die ganze Welt findet es unerträglich, dass die Tempel von Angkor verfallen. Derweil zerfallen in aller Stille und Tag für Tag Kilometer von Film- und Tonbändern.
In der Monde diplomatique (Okt. 2004, S. 9) plädiert IFTA-Präsident Emmanuel Hoog für den Erhalt des audiovisuellen Erbes der Menschheit. Er schließt mit einigen vagen Aussagen zum Problem des Urheberrechts, die wohl dem vergleichweise progressiven Publikationsort des Artikels geschuldet sind:
Abgesehen von den Kosten wird das eigentliche Problem sein, wie mit den Urheber- und Eigentumsrechten und den daraus entstehenden Ansprüchen Einzelner umzugehen ist. Die fortschreitende Privatisierung und Personalisierung der Eigentumsrechte an unseren Erinnerungen scheint dem allgemeinen Zugang zum gemeinsamen Erbe zu widersprechen. Entsteht hier ein neues Paradox, eine neue Grenze? Die Geschichte der Archive war lange Zeit eins mit der der Trägermedien, nun scheint sie zunehmend zur Geschichte der Eigentumsrechte zu werden. Wird es uns gelingen, die Interessen an Privatbesitz und Gemeingut zu vereinen und einen Zugang zu den Schätzen zu ermöglichen? Für die Zukunft ist eine gesetzliche Pflicht zur Hinterlegung von Belegexemplaren geplant. Sie führt zum planvollen Aufbau audiovisueller Bibliotheken, die morgen den durch Verschlüsselungs- und Kopierschutztechniken zwar gesicherten, aber allgemeinen Zugriff auf alle Gedächtnisse der Welt erlauben könnten.
In der Monde diplomatique (Okt. 2004, S. 9) plädiert IFTA-Präsident Emmanuel Hoog für den Erhalt des audiovisuellen Erbes der Menschheit. Er schließt mit einigen vagen Aussagen zum Problem des Urheberrechts, die wohl dem vergleichweise progressiven Publikationsort des Artikels geschuldet sind:
Abgesehen von den Kosten wird das eigentliche Problem sein, wie mit den Urheber- und Eigentumsrechten und den daraus entstehenden Ansprüchen Einzelner umzugehen ist. Die fortschreitende Privatisierung und Personalisierung der Eigentumsrechte an unseren Erinnerungen scheint dem allgemeinen Zugang zum gemeinsamen Erbe zu widersprechen. Entsteht hier ein neues Paradox, eine neue Grenze? Die Geschichte der Archive war lange Zeit eins mit der der Trägermedien, nun scheint sie zunehmend zur Geschichte der Eigentumsrechte zu werden. Wird es uns gelingen, die Interessen an Privatbesitz und Gemeingut zu vereinen und einen Zugang zu den Schätzen zu ermöglichen? Für die Zukunft ist eine gesetzliche Pflicht zur Hinterlegung von Belegexemplaren geplant. Sie führt zum planvollen Aufbau audiovisueller Bibliotheken, die morgen den durch Verschlüsselungs- und Kopierschutztechniken zwar gesicherten, aber allgemeinen Zugriff auf alle Gedächtnisse der Welt erlauben könnten.
KlausGraf - am Montag, 18. Oktober 2004, 00:08 - Rubrik: Medienarchive
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Astrid M. Eckert: Kampf um die Akten. Die Westalliierten und die Rückgabe von deutschem Archivgut nach dem Zweiten Weltkrieg. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2004. 534 Seiten, 68,- [Euro].
Kein Buch für die Fachausbildung im Archivwesen. Astrid M. Eckert betrachtet vielmehr die Verhandlungen über die Rückgabe des beschlagnahmten deutschen Archivguts nach 1945 als eine aufschlußreiche Komponente im Kräftefeld der westdeutsch-westalliierten Beziehungen und der bundesdeutschen Souveränitätsbestrebungen. Sie interpretiert die Geschichte der Aktenrückgabe zunächst als Auseinandersetzung um historiographische Deutungsmacht. Soll "das Ausland" die deutsche Geschichte schreiben? Sind "die Deutschen reif" für die Akten? Welche Gefahrenherde liegen in Zugangsklauseln oder in der Duplizierung durch Mikroverfilmung? Solche zeitgenössischen Fragen greift die Autorin auf und fügt eigene Fragen hinzu: Wie aktengläubig waren die in das Rückgabethema involvierten Geschichtsschreiber und Geschichtsinteressenten? Wie reflektierten die deutschen Archivare, die so lebhaft die Rückgabe forderten, den deutschen Kulturraub im Zweiten Weltkrieg, an dem sie zum Teil selber kräftig beteiligt gewesen waren? Neben dem dezidiert geschichtspolitischen Interesse an der Gestaltung der "Aktenlage" wird auch anderes Nutzungsbegehren erkennbar; so gab es ein paar Einsprengsel britischer Wirtschaftsinteressen an Industrieakten, und manche penible Lagekarte des Generalstabs erfreute sich in den fünfziger Jahren jenseits des Atlantiks wieder aktiver Benutzung.
Sodann fragt die Autorin nach der Relevanz der Akten für die Formierung der Deutschland-Geschichtsschreibung in den beteiligten Ländern, vor allem aber für die Anfänge der westdeutschen Zeitgeschichtsforschung. Sie beleuchtet Bezüge zwischen den Rückgabeverhandlungen und der Gründung des Bundesarchivs und des Instituts für Zeitgeschichte sowie der Wiedergründung des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts. Nebenbei gelingt ihr eine präzise Darstellung der Nazifizierung und Entnazifizierung deutscher Archivare, ihrer Abwehrstrategien im "Fegefeuer der Entbräunung" (wie es im kollegialen Schriftverkehr hieß) und ihrer nahezu ungebrochenen Kontinuität. [...]
Das Buch von Frau Eckert liest man wegen der spannend erzählten Passagen und der eleganten Formulierungen mit Vergnügen. [...] Dieses Buch ist ganz und gar mit dem Methodenarsenal der alten Zeitgeschichte geschrieben - und gerade deshalb so vorzüglich.
meinte Hans Günter HOCKERTS in der FAZ vom 8. Oktober 2004 S. 8
Kein Buch für die Fachausbildung im Archivwesen. Astrid M. Eckert betrachtet vielmehr die Verhandlungen über die Rückgabe des beschlagnahmten deutschen Archivguts nach 1945 als eine aufschlußreiche Komponente im Kräftefeld der westdeutsch-westalliierten Beziehungen und der bundesdeutschen Souveränitätsbestrebungen. Sie interpretiert die Geschichte der Aktenrückgabe zunächst als Auseinandersetzung um historiographische Deutungsmacht. Soll "das Ausland" die deutsche Geschichte schreiben? Sind "die Deutschen reif" für die Akten? Welche Gefahrenherde liegen in Zugangsklauseln oder in der Duplizierung durch Mikroverfilmung? Solche zeitgenössischen Fragen greift die Autorin auf und fügt eigene Fragen hinzu: Wie aktengläubig waren die in das Rückgabethema involvierten Geschichtsschreiber und Geschichtsinteressenten? Wie reflektierten die deutschen Archivare, die so lebhaft die Rückgabe forderten, den deutschen Kulturraub im Zweiten Weltkrieg, an dem sie zum Teil selber kräftig beteiligt gewesen waren? Neben dem dezidiert geschichtspolitischen Interesse an der Gestaltung der "Aktenlage" wird auch anderes Nutzungsbegehren erkennbar; so gab es ein paar Einsprengsel britischer Wirtschaftsinteressen an Industrieakten, und manche penible Lagekarte des Generalstabs erfreute sich in den fünfziger Jahren jenseits des Atlantiks wieder aktiver Benutzung.
Sodann fragt die Autorin nach der Relevanz der Akten für die Formierung der Deutschland-Geschichtsschreibung in den beteiligten Ländern, vor allem aber für die Anfänge der westdeutschen Zeitgeschichtsforschung. Sie beleuchtet Bezüge zwischen den Rückgabeverhandlungen und der Gründung des Bundesarchivs und des Instituts für Zeitgeschichte sowie der Wiedergründung des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts. Nebenbei gelingt ihr eine präzise Darstellung der Nazifizierung und Entnazifizierung deutscher Archivare, ihrer Abwehrstrategien im "Fegefeuer der Entbräunung" (wie es im kollegialen Schriftverkehr hieß) und ihrer nahezu ungebrochenen Kontinuität. [...]
Das Buch von Frau Eckert liest man wegen der spannend erzählten Passagen und der eleganten Formulierungen mit Vergnügen. [...] Dieses Buch ist ganz und gar mit dem Methodenarsenal der alten Zeitgeschichte geschrieben - und gerade deshalb so vorzüglich.
meinte Hans Günter HOCKERTS in der FAZ vom 8. Oktober 2004 S. 8
KlausGraf - am Sonntag, 17. Oktober 2004, 23:58 - Rubrik: Staatsarchive
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Nicht ganz 99 Thesen hat Ulrich Sieber dem Gesetzgeber dazu gerade ans Infobrett genagelt. In einem Memorandum kommt der renommierte Freiburger Informationsrechtler zu dem Schluss, dass "bei den bisherigen Reformen des Urheberrechts die Bedürfnisse des Bildungsbereiches nicht ausreichend berücksichtigt oder klargestellt wurden." Hintergrund der Denkschrift ist die im vorigen Jahr begonnene Modernisierung des deutschen Urheberrechts. Dabei war auch die Nutzung geschützter Werke im Unterricht neu geregelt worden. Nicht immer zum Vorteil von Lehrern und Schülern, wie Sieber jetzt moniert.
Siebers Kritik ist keine graue Theorie. Das Memorandum beruht auf Erfahrungen von "Lehrer-Online", einer vom Bundesbildungsministerium geförderten Internet-Plattform für den schulischen Einsatz neuer Medien. In der Rechtsredaktion von "Lehrer-Online" hört Katrin Napp täglich, welche Sorgen die Lehrer in der Praxis plagen. "Die meisten Fragen betreffen Veröffentlichungen im Internet und Filmvorführungen. Aber auch die Nutzung schulinterner Datennetze hat Unsicherheiten entstehen lassen."
Gerade im Online-Bereich sieht Sieber den Lehrern dicke urheberrechtliche Knüppel zwischen die Beine geworfen, etwa beim Speichern von geschützten Texten und Bildern auf dem Schulserver. Diese sei nach den getroffenen Regelungen nur zulässig, wenn sie unmittelbar für einen konkreten Unterricht erfolge. Doch selbst wenn die Materialien rechtmäßig gespeichert seien, so Sieber weiter, dürften sie den Schülern nur höchst eingeschränkt zur Verfügung stehen. Nämlich nur innerhalb der Schule und der Unterrichtszeit - das lege der Gesetzeswortlaut nahe. Dass Schüler im Rahmen von Hausaufgaben oder außerschulischen Projektarbeiten auf diese Daten zugreifen können, wäre demnach unzulässig. Damit aber ist für Sieber "die Online-Nutzung von Inhalten im gesamten Bereich des E-Learning genau so ausgeschlossen wie in anderen modernen Unterrichtsformen".
Düstere Aussichten für den schulischen Einsatz neuer Medien. Viele Lehrer, sagt Katrin Napp, ärgere vor allem die Widersprüchlichkeit der Gesetzgebung. "Was der Staat von ihnen im Unterricht verlangt, erschwert er durch ein praxisfernes Urheberrecht." Da sind den Lehrern auch ihre traditionellen Interessenvertreter keine Hilfe. Denn die GEW und die Lehrerverbände haben sich des Themas noch gar nicht angenommen. In der bisherigen Reform spiegeln sich vor allem die Interessen der Rechteinhaber wie der Verlage und Verwertungsgesellschaften wider. Daran hat auch ein kürzlich vorgestellter Entwurf des Justizministeriums nichts geändert, in dem weitere Reformschritte skizziert sind. Keine Reform der Reform also.
SZ 4. Oktober 2004
Bei den Archiven sieht es nicht anders aus: Auch hier erschweren Regelungen des UrhG die Arbeit. Aber auch hier vermisst man ein klares und entschiedenes Eintreten der Verantwortlichen (etwa im VdA, der sich meines Wissens nie zur UrhG-Novelle geäußert hat) für ein archivgerechtes Urheberrecht.
Siebers Kritik ist keine graue Theorie. Das Memorandum beruht auf Erfahrungen von "Lehrer-Online", einer vom Bundesbildungsministerium geförderten Internet-Plattform für den schulischen Einsatz neuer Medien. In der Rechtsredaktion von "Lehrer-Online" hört Katrin Napp täglich, welche Sorgen die Lehrer in der Praxis plagen. "Die meisten Fragen betreffen Veröffentlichungen im Internet und Filmvorführungen. Aber auch die Nutzung schulinterner Datennetze hat Unsicherheiten entstehen lassen."
Gerade im Online-Bereich sieht Sieber den Lehrern dicke urheberrechtliche Knüppel zwischen die Beine geworfen, etwa beim Speichern von geschützten Texten und Bildern auf dem Schulserver. Diese sei nach den getroffenen Regelungen nur zulässig, wenn sie unmittelbar für einen konkreten Unterricht erfolge. Doch selbst wenn die Materialien rechtmäßig gespeichert seien, so Sieber weiter, dürften sie den Schülern nur höchst eingeschränkt zur Verfügung stehen. Nämlich nur innerhalb der Schule und der Unterrichtszeit - das lege der Gesetzeswortlaut nahe. Dass Schüler im Rahmen von Hausaufgaben oder außerschulischen Projektarbeiten auf diese Daten zugreifen können, wäre demnach unzulässig. Damit aber ist für Sieber "die Online-Nutzung von Inhalten im gesamten Bereich des E-Learning genau so ausgeschlossen wie in anderen modernen Unterrichtsformen".
Düstere Aussichten für den schulischen Einsatz neuer Medien. Viele Lehrer, sagt Katrin Napp, ärgere vor allem die Widersprüchlichkeit der Gesetzgebung. "Was der Staat von ihnen im Unterricht verlangt, erschwert er durch ein praxisfernes Urheberrecht." Da sind den Lehrern auch ihre traditionellen Interessenvertreter keine Hilfe. Denn die GEW und die Lehrerverbände haben sich des Themas noch gar nicht angenommen. In der bisherigen Reform spiegeln sich vor allem die Interessen der Rechteinhaber wie der Verlage und Verwertungsgesellschaften wider. Daran hat auch ein kürzlich vorgestellter Entwurf des Justizministeriums nichts geändert, in dem weitere Reformschritte skizziert sind. Keine Reform der Reform also.
SZ 4. Oktober 2004
Bei den Archiven sieht es nicht anders aus: Auch hier erschweren Regelungen des UrhG die Arbeit. Aber auch hier vermisst man ein klares und entschiedenes Eintreten der Verantwortlichen (etwa im VdA, der sich meines Wissens nie zur UrhG-Novelle geäußert hat) für ein archivgerechtes Urheberrecht.
KlausGraf - am Samstag, 16. Oktober 2004, 05:23 - Rubrik: Archivrecht
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[...] Die Geschichte des Archivs ist die Geschichte der menschlichen Gedächtnissysteme und ihrer fragilen Materialien, von den Tontafeln der Sumerer bis heute. Als solche ist sie eine Geschichte des Bewahrens - und ein Verzeichnis von Katastrophen. Hinter jedem Bibliotheksbrand erhebt sich der Schatten von Alexandria. Am Beginn des modernen französischen Archivwesens steht der Verlust der Reisekanzlei Philipp Augusts in der Schlacht von Frétéval im Jahr 1194. Aber das Archiv hütet auch die Glut des Krieges und lässt sie Jahrzehnte später unerwartet wieder aufflackern. Neue, unerhörte Enthüllungen schienen bevorzustehen, als kürzlich der amerikanische Geheimdienst die "Rosenholz-Dateien" mit den Namen der Westagenten des Ministeriums für Staatssicherheit freigab. Daraus ist nichts geworden. Aber ein gelehrtes Werk wie das "Germanistenlexikon" war dazu angetan, bedeutende Nachkriegskarrieren nachträglich in Zwielicht zu tauchen. Bald sechzig Jahre nach dem Krieg wurde die Mitgliederkartei der NSDAP zu einem fatalen Orakel.
Dass diese Zentralkartei, das Hauptstück des Berliner Document Center, erhalten blieb und den Alliierten in die Hände fiel, verdankt sich nur einer Serie von Zufällen. Offenbar hat der Besitzer der Papiermühle Wirth in MünchenFreimann den Vernichtungsbefehl der NSDAP-Reichsleitung vom April 1945 ignoriert und es vorgezogen, die Existenz der gut acht Millionen Mitgliedskarten dem amerikanischen Stadtkommandanten von München anzuzeigen. Aber der Hinweis blieb beim Counter Intelligence Corps der 7. Armee hängen. Wochen und Monate gingen ins Land, es wurde September, bevor den Stäben zu dämmern begann, dass sie da ein Zentraldokument des Dritten Reiches vor sich hinschimmeln ließen. Im Januar 1946 wurden die fünfzig Tonnen Karten ins Document Center nach Berlin gebracht.
Die am Deutschen Historischen Institut in Washington forschende Historikerin Astrid Eckert hat diese Anekdote aus der unmittelbaren Nachkriegszeit überliefert. Es ist eine Welt wie aus Zettels Albtraum. Eckerts Studie über die Jagd der Alliierten auf die Akten des Dritten Reichs und ihre späte Rückkehr ("Kampf um die Akten. Die Westalliierten und die Rückgabe von deutschem Archivgut nach dem Zweiten Weltkrieg", soeben im Verlag Franz Steiner erschienen) straft alle romantischen Vorstellungen vom stillen Leben der Archive Lügen. Bei diesem Rennen machten sich auch die Alliierten untereinander Konkurrenz. Ganze Jagdpartien von Nachrichtendienstlern und Archivaren kreuzten durchs eroberte Deutschland: "Um manche Zielobjekte setzte ein wahrer Wettlauf ein, und die Trophäe selbst wurde um den Preis ernster diplomatischer Verwicklungen eifersüchtig gehütet."
Nachdem Präsident Roosevelt, um die Stimmung der Truppe zu heben, Ende August 1944 zugelassen hatte, dass Angehörige der Armee Trophäen sammeln durften, gab es kein Halten mehr: Das Sammelfieber erfasste die Armee, vom ersten bis zum letzten Mann. Ein Exemplar der Nürnberger Gesetze mit den Originalunterschriften, unter anderem von Hitler und Frick, gelangte über mehrere Stationen endlich in die Tasche von General Patton. Der verschenkte es bei einem Besuch in Kalifornien an die Huntington Library in San Marino, weil er mit der Familie des Mäzens Henry Huntington befreundet war.
Die Historie der Archive ist erfüllt von solchen Anekdoten, die einen sind kurios, die anderen grausam, und manche sind einfach nur banal. Und dann gibt es noch die Geschichten von den deutschen Archivalien, Künstlernachlässen und Gelehrtenpapieren, die weiterhin in die Vereinigten Staaten abwandern, weil hierzulande die Wertschätzung (und konsequenterweise auch das Geld) fehlt für solche unersetzlichen Grundlagen wissenschaftlicher Arbeit. Das sind die traurigen Geschichten.
Ulrich Raulff in der SZ vom 25.9.2004
Dass diese Zentralkartei, das Hauptstück des Berliner Document Center, erhalten blieb und den Alliierten in die Hände fiel, verdankt sich nur einer Serie von Zufällen. Offenbar hat der Besitzer der Papiermühle Wirth in MünchenFreimann den Vernichtungsbefehl der NSDAP-Reichsleitung vom April 1945 ignoriert und es vorgezogen, die Existenz der gut acht Millionen Mitgliedskarten dem amerikanischen Stadtkommandanten von München anzuzeigen. Aber der Hinweis blieb beim Counter Intelligence Corps der 7. Armee hängen. Wochen und Monate gingen ins Land, es wurde September, bevor den Stäben zu dämmern begann, dass sie da ein Zentraldokument des Dritten Reiches vor sich hinschimmeln ließen. Im Januar 1946 wurden die fünfzig Tonnen Karten ins Document Center nach Berlin gebracht.
Die am Deutschen Historischen Institut in Washington forschende Historikerin Astrid Eckert hat diese Anekdote aus der unmittelbaren Nachkriegszeit überliefert. Es ist eine Welt wie aus Zettels Albtraum. Eckerts Studie über die Jagd der Alliierten auf die Akten des Dritten Reichs und ihre späte Rückkehr ("Kampf um die Akten. Die Westalliierten und die Rückgabe von deutschem Archivgut nach dem Zweiten Weltkrieg", soeben im Verlag Franz Steiner erschienen) straft alle romantischen Vorstellungen vom stillen Leben der Archive Lügen. Bei diesem Rennen machten sich auch die Alliierten untereinander Konkurrenz. Ganze Jagdpartien von Nachrichtendienstlern und Archivaren kreuzten durchs eroberte Deutschland: "Um manche Zielobjekte setzte ein wahrer Wettlauf ein, und die Trophäe selbst wurde um den Preis ernster diplomatischer Verwicklungen eifersüchtig gehütet."
Nachdem Präsident Roosevelt, um die Stimmung der Truppe zu heben, Ende August 1944 zugelassen hatte, dass Angehörige der Armee Trophäen sammeln durften, gab es kein Halten mehr: Das Sammelfieber erfasste die Armee, vom ersten bis zum letzten Mann. Ein Exemplar der Nürnberger Gesetze mit den Originalunterschriften, unter anderem von Hitler und Frick, gelangte über mehrere Stationen endlich in die Tasche von General Patton. Der verschenkte es bei einem Besuch in Kalifornien an die Huntington Library in San Marino, weil er mit der Familie des Mäzens Henry Huntington befreundet war.
Die Historie der Archive ist erfüllt von solchen Anekdoten, die einen sind kurios, die anderen grausam, und manche sind einfach nur banal. Und dann gibt es noch die Geschichten von den deutschen Archivalien, Künstlernachlässen und Gelehrtenpapieren, die weiterhin in die Vereinigten Staaten abwandern, weil hierzulande die Wertschätzung (und konsequenterweise auch das Geld) fehlt für solche unersetzlichen Grundlagen wissenschaftlicher Arbeit. Das sind die traurigen Geschichten.
Ulrich Raulff in der SZ vom 25.9.2004
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http://inkunabeln.ub.uni-koeln.de/vdibProduction/handapparat/nachs_w/cappelli/cappelli.html
Im "Handapparat" des Kölner Inkunabelprojekts wurde digitalisiert:
Cappelli, Adriano: Lexicon Abbreviaturarum. 2. verb. Aufl. Leipzig 1928.
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Im "Handapparat" des Kölner Inkunabelprojekts wurde digitalisiert:
Cappelli, Adriano: Lexicon Abbreviaturarum. 2. verb. Aufl. Leipzig 1928.
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KlausGraf - am Freitag, 15. Oktober 2004, 01:12 - Rubrik: Hilfswissenschaften