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Lista de obras del grupo "Documentos del Archivo Histórico Universitario"

http://fondotesis.us.es/books/search/list_books_by_group?oid=8

Bislang liegen 6 Dokumente aus dem 17./19. Jahrhundert vor.

http://fondotesis.us.es/books/ macht den Altbestand der Universitätsbibliothek digital zugänglich (bisher ca. 270 Inkunabeln als digitale Faksimile)

TAG DER ARCHIVE 2006

I. Plakat download (Motivplakat und „Blankoversion“)
Zum TAG DER ARCHIVE gibt es ein zentral entworfenes, gedrucktes Motivplakat (DIN A 3), in dem das Motto Der Ball ist rund aufgenommen und illustriert wird. Zugleich ist im Internet unter www.tagderarchive.de die Plakatdatei zum Download bereitgestellt. Eine neutrale Plakat-Version mit dem Grundlayout und der Jahreszahl 2006 kann ebenfalls heruntergeladen werden (kein zentraler Druck !).

Die Grundstruktur des Plakats entspricht den öffentlichen Präsentationsformen des VdA. Den Hintergrund bildet ein modernes Regalsystem. Vor diesem befinden sich mehrere Bälle, in denen Motive mit Sportbezug in unterschiedlichen Arten von Archivgut – Akte, Bauplan, Film, CD, Zeitungsausschnitt – dargestellt sind.
Als individuell zu füllende Flächen sind der komplette Plakatfuß – für Ort und Zeit – sowie ein großer weißer Ball – z.B. für Programmpunkte – vorgesehen. Damit die Archive frei in ihrer Wahl zwischen dem 6. und 7. Mai sind, ist als Datum nur die Jahreszahl 2006 vorgegeben. Das Papier ist für die Weiterverarbeitung in Laserdruckern geeignet, so dass lokale Informationen unproblematisch aufgebracht werden können.

II. Bestellungen und Verteilung des gedruckten Motivplakats
Um Verwaltungsaufwand zu sparen, hat der Vorstand des VdA entschieden, die gedruckten Plakate den Archiven in angemessener Zahl kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Deshalb wird auf den individuellen Versand der Plakate verzichtet. Stattdessen werden die Plakate an über die Bundesrepublik verteilte etwa 60 regionale Verteilerstellen ausgeliefert, von denen Sie die Plakate abholen können. Bitte melden Sie Ihren Bedarf und die von Ihnen gewünschte Verteilerstelle bis 17. März 2006 (verlängert, allerletzter Termin) an die Geschäftsstelle des VdA (info@vda.archiv.net). Bestellungen nach dem 17.3. können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Verteilung der Plakate wird Ende März / Anfang April 2006 erfolgen.

III. Verteilerstellen
Alle regionalen Verteilerstellen – denen wir ganz herzlich danken – finden Sie unter

www.tagderarchive.de/plakat.htm

Für den reibungslosen Ablauf bei der Abholung der Plakate empfiehlt es sich, dort vorab Termine zu vereinbaren.

März 2006
Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit im VdA, Dr. Clemens Rehm

Die Zeitschrift ARIADNE - Forum für Frauen- und Geschlechtergeschichte kümmert sich in ihrer schon 1998 erschienen Ausgabe 34 um Frauenarchive und -bibliotheken, v.a. in der sog. erste Frauenbewegung.
Das Inhaltsverzeichnis findet sich hier
ARIADNE ist die Zeitschrift der Stiftung Archiv der deutschen Frauenbewegung in Kassel. Die Stiftung unterhält ein Archiv und eine Spezialbibliothek zur Geschichte von Frauen und Frauenbewegung in der Zeit von 1800 bis in die 1960er Jahre.

Deutsche Universitätsarchive mit eigenem Webauftritt via Archivschule Marburg:

Universitätsarchive im Web


http://www.ethbib.ethz.ch/bildarchiv

Quelle:
http://recherchenblog.ch/index.php/weblog/bildarchiv_online/

Ob Fotostoria das schon kennt?

http://rollyo.com/klausgraf/datenschutz/

Diese öffentliche Rollyosuche durchsucht die Internetauftritte der meisten deutschen Landesdatenschutzbeauftragten (ohne Hamburg und Sachsen), des Bundesdatenschutzbeauftragten, von datenschutz.de und der katholischen Kirche, soweit sie von der Suchmaschine Yahoo erfasst sind.

lfd.saarland.de
datenschutz.rlp.de
ldi.nrw.de
lfd.niedersachsen.de
datenschutz.mvnet.de
datenschutz.hessen.de
lda.brandenburg.de
datenschutz-bremen.de
datenschutz-berlin.de
datenschutz-bayern.de
baden-wuerttemberg.datenschutz.de
bfdi.bund.de
datenschutz.de
datenschutz.sachsen-anhalt.de
datenschutzzentrum.de
datenschutz.thueringen.de
datenschutz-kirche.de

Eine qualitativ bessere Suche kann mittels Googles site: Suche und OR gebastelt werden.

Die Suche findet zahlreiche Treffer zum Thema Archive.

Biografien von DDR-Oppositionellen

Am 18. März wird zur Buchmesse in Leipzig die neue Publikation der Robert-Havemann-Gesellschaft vorgestellt: "Für ein freies Land mit freien Menschen. Opposition und Widerstand in Biographien und Fotos."
In vier Jahrzehnten DDR fanden sich zu allen Zeiten Frauen und Männer, die sich dem Herrschaftsanspruch der SED verweigerten, gegen die Diktatur opponierten oder gar aktiv Widerstand leisteten. Anhand von 73 ausführlichen Biographien, die durch 400 Bilder ergänzt sind, werden Repräsentanten dieses Widerspruches aus der Zeit von 1945 bis 1989 porträtiert. Ihre Geschichte gibt Auskunft über persönliche Motive und politische Absichten und ihre Schicksale spiegeln den Wandel der SED-Diktatur wider.
Viele dieser Frauen und Männer sind bis heute einer breiteren Öffentlichkeit nicht bekannt. Es war das Anliegen der Herausgeber, ein Buch auf den Weg zu bringen, das mit reicher Bebilderung und einfühlsamen Texten einen kritischen und zugleich unterhaltsamen Zugang zur Geschichte der DDR ermöglicht.

Buchvorstellung und Zeitzeugengespräch: 18. März 2006, 17 Uhr, Zeitgeschichtliches Forum Leipzig ZFL, Grimmaische Str. 6, 04109 Leipzig

Ilko-Sascha Kowalczuk/Tom Sello (Hg.): "Für ein freies Land mit freien Menschen. Opposition und Widerstand in Biographien und Fotos." Robert-Havemann-Gesellschaft, Berlin 2006, 404 S., Pappband, 25 Euro, ISBN 3-938857-02-1
Bestellung des Buches per e-mail unter: heidi(punkt)plake(at)havemann-gesellschaft.de

Robert-Havemann-Gesellschaft e.V.
Schliemannstr. 23
10437 Berlin
Telefon: 030-447 108 22
www.havemann-gesellschaft.de
www.jugendopposition.de

Quelle des Textes: Pressemitteilung der Havemann-Gesellschaft

Mehr dazu: http://archiv.twoday.net/stories/1666772/

http://www.rechtliches.de/winkelschreiber/archiv/Artikel.7.3.2006-13-5-39.html

Die unter Umständen hohen Gebühren für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben schon viel Kritik ausgelöst. Damit die teuer befreiten Informationen wenigstens möglichst vielen nützlich sind und um doppelte Anfragen zu vermeiden, haben CCC und FoeBuD eine Aktensammelstelle eingerichtet. Dort kann man Dokumente einreichen, die man durch eine Informationsanfrage von den Behörden erhalten hat. Diese Dokumente werden dann online veröffentlicht. Noch ist die Aktensammelstelle klein; das Gesamtverzeichnis umfasst gerade einmal fünf Dokumente. Gezielte Suchmöglichkeiten sind da noch verzichtbar aber offenbar schon in Planung.

Rechtlich gesehen ist die Frage interessant, in welchem Umfang Veröffentlichungen über die Aktensammelstelle urheberrechtlich durch § 5 UrhG erlaubt sind. Stellt die Übersendung von Dokumenten nach dem Informationsfreiheitsgesetz gleichzeitig eine Veröffentlichung "zur allgemeinen Kenntnisnahme" dar? Und erfolgt diese "im amtlichen Interesse"? Andererseits dürften Erlasse, die auf diese Weise erstmals öffentlich werden, nach Absatz 1 generell urheberrechtsfrei sein. Außerdem ist sicher nicht jedes amtliche Dokument überhaupt ein Werk im Sinne des Urheberrechts. Genug Fragen für den einen oder anderen Aufsatz in der GRUR. Oder vielleicht auch in der JurPC.


Kommentar:

Inneramtliche Schriften waren nur bis 1965 vom Urheberrechtsschutz ausgenommen. Sind amtliche Unterlagen urheberrechtlich geschützt, was nur bei einfachen Routine-Schreiben verneint werden kann, so scheidet eine Berufung auf § 5 UrhG bei der Veröffentlichung sicher in der Regel aus. Ausnahme: Verwaltungsvorschriften und andere Rechtsnormen mit allgemeiner, nicht auf den Einzelfall bezogener Geltung. Nicht alle Ministerialerlasse dürften als Erlasse im Sinne von § 5 Abs. 1 zu beurteilen sein.

Das bei der Aktensammelstelle eingestellte kriminologische Gutachten von Prof. Boers ist jedenfalls auch dann eine Urheberrechtsverletzung, falls das Amt die ausschliesslichen Nutzungsrechte erworben hat.

Ebensowenig ist erkennbar, wieso die Ausarbeitung " Technical Guideline Advanced Security Mechanisms for Machine Readable Travel Documents" nicht geschützt sein sollte.

Dürfen Behörden überhaupt Kopien geschützter Akten abgeben? Es ist nicht geklärt, ob eine Einsichtnahme nach dem IFG ein "Verfahren" im Sinne des § 45 UrhG darstellt. Die Veröffentlichung im Internet ist sicher kein nach Abs. 1 vorgesehener Zweck, auf den sich gemäß Abs. 3, die die öffentliche Wiedergabe unter den Voraussetzungen des Abs. 1 ebenfalls erlaubt, Verfahrensbeteiligte berufen könnten.

Ansonsten gilt § 53 UrhG, der aber die Abgabe einer Kopie an einen Verfahrensbevollmächtigten wie einen Rechtsanwalt wohl ausschließen dürfte, da weder privater Gebrauch (Abs. 1) noch das für den eigenen Gebrauch erforderliche Erscheinen bei unveröffentlichten Akten gegeben ist. Werden für Rechtsanwälte Kopien gefertigt, so liegt kein privater, sondern beruflicher Gebrauch vor. An Bürgerinitiativen dürfen nach § 53 Abs. 1 ebenfalls keine Kopien abgegeben werden, da sich ihr Gebrauch nicht in der Privatsphäre vollzieht (Dreier/Schulze, UrhG 2004, S. 729). Wer sich in öffentlichen Angelegenheiten engagiert, befriedigt kein rein persönliches Bedürfnis. Dies gilt natürlich nur, wenn ein Dritter Rechteinhaber ist. Der Staat hat sich bei der Wahrnehmung seiner Rechte an Sinn und Zweck des IFG zu halten.

Bemerkenswert inkompetent formuliert die amtliche Begründung zu § 6 IFG, der eine Einsicht ausschließt, wenn der Schutz des geistigen Eigentums entgegensteht.

http://dip.bundestag.de/btd/15/044/1504493.pdf

"Zum geistigen Eigentum gehören insbesondere Urheber-,
Marken-, Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte.
Durch den Anspruch auf Informationszugang, insbesondere
das Recht auf Fertigung von Kopien, werden vor
allem das Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG und das
Verbreitungsrecht nach § 17 UrhG berührt. Der Schutz auch
geistigen Eigentums ist verfassungsrechtlich durch Artikel
14 Abs. 1 GG garantiert und wird daher in Satz 1 bekräftigt.
Wo einfachrechtlich vorgesehen, kann sich auch
eine Behörde auf geistiges Eigentum berufen. So kann eine
Behörde beispielsweise Inhaber einer Marke sein (siehe § 7
Nr. 2 MarkenG). Amtliche Werke genießen andererseits gemäß
§ 5 UrhG keinen Urheberrechtsschutz. Dies betrifft
rechtsschutz [so die Vorlage!] erst, wenn sie im amtlichen Interesse zur allgemeinen
Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind (§ 5
Abs. 2 UrhG). Soweit in den amtlichen Werken auf private
Normwerke verwiesen wird, ohne deren Wortlaut wieder zu
geben, können auch insoweit Urheberrechte dem Anspruch
auf Informationszugang entgegenstehen.
Die Tätigkeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen
in Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre nach
Artikel 5 Abs. 3 GG wird ebenfalls von Satz 1 erfasst."

Der Hinweis auf die Fertigung von Kopien ist verfehlt. Für diese gilt, wie gezeigt, entweder § 45 UrhG (was ich mit gewissen Kommentierungen des UIG bejahen würde) oder § 53 UrhG. Völliger Unsinn ist auch der Hinweis auf private Normen. Diese (z.B. DIN-Normen) sind in der Regel erschienen, kleine Teile können gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 UrhG ohne weiteres vervielfältigt werden, auch wenn dies dem Beuth-Verlag nicht passt. Aber darum geht es dem hier selten dummen Bundesgesetzgeber ja nicht. Man muss sich diese logische Perle einmal auf der Zunge zergehen lassen: "Soweit in den amtlichen Werken auf private
Normwerke verwiesen wird, ohne deren Wortlaut wieder zu
geben, können auch insoweit Urheberrechte dem Anspruch
auf Informationszugang entgegenstehen." Seit wann ist ein bloßer Verweis vom Urheberrecht erfasst?

Fazit:
Das IFG wirft - dank unübertreffbar schlechter Gesetzesformulierung - urheberrechtliche Rätselfragen auf. Die bloße Tatsache, dass ein Text urheberrechtlich geschützt ist, steht einer Einsichtnahme nicht entgegen, allenfalls einer Kopie.

Keinesfalls werden die so zugänglich gemachten Werke gemeinfrei oder zu amtlichen Werken.

Aus urheberrechtlicher Sicht sind die Veröffentlichungen durch die Aktensammelstelle in der vorliegenden Form höchst problematisch.

Die Ausstellung des Universitätsarchivs Münster ist in MIAMI in Form von PDFs einsehbar:

Link

Es sei angemerkt, dass die Angabe einer URN (hier: URN urn:nbn:de:hbz:6-74619579519) ohne einen Linkresolver wenig hilfreich ist.

Die Zeit nach 1945 der Uni Bonn dokumentiert ebenfalls eine virtuelle Ausstellung:
http://www.verwaltung.uni-bonn.de/Einrichtungen/Universitaetsverwaltung/Organisationsplan/Archiv/Unigeschichte/Ausstellung.html

http://groups.uni-paderborn.de/universitaetsarchiv

In einem neuen Angebot des Universitätsarchivs Hannover können Sie aktuelle Mitteilungen aus dem Universitätsarchiv erhalten, sich über seine Aufgaben, Ziele und Zuständigkeiten informieren, elektronische Formulare und Handreichungen zur Aktenabgabe an das Archiv herunterladen, die Möglichkeiten der Benutzung kennenlernen oder den Kontakt zu den Mitarbeitern des Universitätsarchivs herstellen.

http://www.tib.uni-hannover.de/universitaetsarchiv/


 

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