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Archivrecht

http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/11/14/grundrechtlicher_informationszugang_in_s~3295065 macht auf die online unter
http://www.oer2.jura.uni-erlangen.de/habil.pdf
frei einsehbare Habilitationsschrift von Wegener über Arkantradition und Informationsfreiheitsrecht aufmerksam, die gegen die herrschende Meinung einen grundrechtlich abgesicherten Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsinformationen bejaht.

Steinhauer erwähnt nicht, dass bereits Manegold (Archivrecht) ausführlich einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Archivzugang angenommen hatte. Leider kennt Wegener nur die längst veraltete archivrechtliche Schrift von Freys 1989.

http://www.jurpc.de/aufsatz/20070183.htm

Lars Jaeschke diskutiert in seinem Aufsatz (zu lange, zu komplizierte Sätze!) eine wichtige Frage, nämlich die der Befristung von Immaterialgüterrechten. Es geht um den Legostein und dessen beanspruchten markenrechtlichen Schutz.

Auszug:

" In einer wegweisenden Entscheidung hat [...] die Große Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt entschieden, dass die Warenform eines Legosteins als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke für Bausatzspielzeug nicht eintragbar sei. Patentierte Erfindungen würden gemeinfrei, wenn das Patent auslaufe. Die Schutzmechanismen des Patentrechts würden ausgehebelt, wenn der Markenschutz eine Hintertür für die Erlangung eines permanenten Schutzes für funktionelle dreidimensionale Gestaltungen, die entweder nicht patentierbar seien oder deren Patentschutz bereits abgelaufen sei, eröffnen würde"

Dr. Joachim Eberhardt, Bibliothekar und Philosoph (sagt man so?) in Erlangen, der es sich nicht nehmen lässt, regelmäßig in INETBIB gegen meine Beiträge vorzugehen und dessen Auftritt als Kommentator Archivalia heute erleben durfte, betreibt ein nettes kleines philosophisches Weblog, das auch einige lesenswerte Einträge über das sonderbare Gebaren des VDM-Verlags bei Reprints enthält. Urheberrechtsvermerke an gemeinfreien Werken können übrigens von Mitbewerbern nach UWG abgemahnt werden.

http://philobar.blogspot.com/2007/02/freges-kleine-schriften-im-vdm-verlag.html
http://philobar.blogspot.com/2007/04/vdms-nachdrucke-2.html
http://philobar.blogspot.com/2007/09/vdms-reprints-3-mal-wieder.html

Steinhauer bestritt in INETBIB, dass Bibliotheken außer vergriffenen Bücher etwas digitalisieren dürfen, um es an den Leseplätzen in der Bibliothek für privates Studium und Forschung zugänglich zu machen.

Ich sehe das anders - siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/4311044/ -
und habe ausführlich repliziert unter:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg34877.html

Nur am Rande sei angemerkt, dass öffentliche Archive, obwohl eigens erwähnt, kaum etwas mit dem § 52b werden anfangen können, denn für Unveröffentlichtes gilt er nicht! Archive meint also einmal mehr vor allem die (der Öffentlichkeit unzugänglichen) Fernseharchive, die ja vor allem Gesendetes und daher Veröffentlichtes aufbewahren.

Besprochen von einem RA in:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20070173.htm

http://www.ted.com/talks/view/id/187

Eine brillante Präsentation (mit einem genialen Jesus-Video-Zitat), der man auch mit mittelmäßigen Englischkenntnissen gut folgen kann.


http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/842/139551/

Wie ein willfähriges Berliner Gericht die freie Meinungsäußerung mit einstweiligen Verfügungen strangulierte, bis es vom Kammergericht ausgebremst wurde, entnimmt man dem SZ-Artikel

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/842/139551/

"Sven Hüber, Funktionär bei der Gewerkschaft der Polizei und ehemaliger Politoffizier der DDR-Grenztruppen, prozessiert wegen der Preisgabe seiner Vergangenheit in verschiedenen Medien. Autor Roman Grafe, dessen Buch im Zusammenhang mit der Causa nicht mehr verbreitet werden konnte, schildert seine Sicht auf den Fall".

http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/11/01/schwintowskis_plagiat_str~3228600

Siehe dazu auch die treffenden Bemerkungen
http://digireg.twoday.net/stories/4405151/

http://www.urheberrecht.org/news/3199/

Bleiben zwei Monate für die Bibliotheken, sich von Wissenschaftsautoren einfache Nutzungsrechte für den Hochschulschriftenserver übertragen zu lassen.

D. Pannier (Bibliothek des BGH) zieht in BIB-JUR über http://dip21.bundestag.de vom Leder:

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0710e&L=bib-jur&T=0&X=00D30B374650326B3E&P=229

Update:

Die Verantwortlichen haben geantwortet nicht ohne den deutlichen Wunsch auszusprechen, dass künftig öffentliche Kritik unterbleiben sollte:

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0711b&L=bib-jur&T=0&X=28D8F2359C44272C27&P=72

Die Antwort überzeugt nicht. Murks bleibt Murks, auch wenn man OpenSource-Software fördern möchte und die Suchmaschine Lucene idiotischerweise standardmäßig mit ODER verknüpft. Dann muss man eben Lucene anpassen, dazu ist sie ja OpenSource ...

 

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