Archivrecht
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/11/14/grundrechtlicher_informationszugang_in_s~3295065 macht auf die online unter
http://www.oer2.jura.uni-erlangen.de/habil.pdf
frei einsehbare Habilitationsschrift von Wegener über Arkantradition und Informationsfreiheitsrecht aufmerksam, die gegen die herrschende Meinung einen grundrechtlich abgesicherten Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsinformationen bejaht.
Steinhauer erwähnt nicht, dass bereits Manegold (Archivrecht) ausführlich einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Archivzugang angenommen hatte. Leider kennt Wegener nur die längst veraltete archivrechtliche Schrift von Freys 1989.
http://www.oer2.jura.uni-erlangen.de/habil.pdf
frei einsehbare Habilitationsschrift von Wegener über Arkantradition und Informationsfreiheitsrecht aufmerksam, die gegen die herrschende Meinung einen grundrechtlich abgesicherten Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsinformationen bejaht.
Steinhauer erwähnt nicht, dass bereits Manegold (Archivrecht) ausführlich einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Archivzugang angenommen hatte. Leider kennt Wegener nur die längst veraltete archivrechtliche Schrift von Freys 1989.
KlausGraf - am Mittwoch, 14. November 2007, 22:47 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.jurpc.de/aufsatz/20070183.htm
Lars Jaeschke diskutiert in seinem Aufsatz (zu lange, zu komplizierte Sätze!) eine wichtige Frage, nämlich die der Befristung von Immaterialgüterrechten. Es geht um den Legostein und dessen beanspruchten markenrechtlichen Schutz.
Auszug:
" In einer wegweisenden Entscheidung hat [...] die Große Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt entschieden, dass die Warenform eines Legosteins als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke für Bausatzspielzeug nicht eintragbar sei. Patentierte Erfindungen würden gemeinfrei, wenn das Patent auslaufe. Die Schutzmechanismen des Patentrechts würden ausgehebelt, wenn der Markenschutz eine Hintertür für die Erlangung eines permanenten Schutzes für funktionelle dreidimensionale Gestaltungen, die entweder nicht patentierbar seien oder deren Patentschutz bereits abgelaufen sei, eröffnen würde"
Lars Jaeschke diskutiert in seinem Aufsatz (zu lange, zu komplizierte Sätze!) eine wichtige Frage, nämlich die der Befristung von Immaterialgüterrechten. Es geht um den Legostein und dessen beanspruchten markenrechtlichen Schutz.
Auszug:
" In einer wegweisenden Entscheidung hat [...] die Große Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt entschieden, dass die Warenform eines Legosteins als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke für Bausatzspielzeug nicht eintragbar sei. Patentierte Erfindungen würden gemeinfrei, wenn das Patent auslaufe. Die Schutzmechanismen des Patentrechts würden ausgehebelt, wenn der Markenschutz eine Hintertür für die Erlangung eines permanenten Schutzes für funktionelle dreidimensionale Gestaltungen, die entweder nicht patentierbar seien oder deren Patentschutz bereits abgelaufen sei, eröffnen würde"
KlausGraf - am Dienstag, 13. November 2007, 17:51 - Rubrik: Archivrecht
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Dr. Joachim Eberhardt, Bibliothekar und Philosoph (sagt man so?) in Erlangen, der es sich nicht nehmen lässt, regelmäßig in INETBIB gegen meine Beiträge vorzugehen und dessen Auftritt als Kommentator Archivalia heute erleben durfte, betreibt ein nettes kleines philosophisches Weblog, das auch einige lesenswerte Einträge über das sonderbare Gebaren des VDM-Verlags bei Reprints enthält. Urheberrechtsvermerke an gemeinfreien Werken können übrigens von Mitbewerbern nach UWG abgemahnt werden.
http://philobar.blogspot.com/2007/02/freges-kleine-schriften-im-vdm-verlag.html
http://philobar.blogspot.com/2007/04/vdms-nachdrucke-2.html
http://philobar.blogspot.com/2007/09/vdms-reprints-3-mal-wieder.html
http://philobar.blogspot.com/2007/02/freges-kleine-schriften-im-vdm-verlag.html
http://philobar.blogspot.com/2007/04/vdms-nachdrucke-2.html
http://philobar.blogspot.com/2007/09/vdms-reprints-3-mal-wieder.html
KlausGraf - am Dienstag, 13. November 2007, 12:36 - Rubrik: Archivrecht
Steinhauer bestritt in INETBIB, dass Bibliotheken außer vergriffenen Bücher etwas digitalisieren dürfen, um es an den Leseplätzen in der Bibliothek für privates Studium und Forschung zugänglich zu machen.
Ich sehe das anders - siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/4311044/ -
und habe ausführlich repliziert unter:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg34877.html
Nur am Rande sei angemerkt, dass öffentliche Archive, obwohl eigens erwähnt, kaum etwas mit dem § 52b werden anfangen können, denn für Unveröffentlichtes gilt er nicht! Archive meint also einmal mehr vor allem die (der Öffentlichkeit unzugänglichen) Fernseharchive, die ja vor allem Gesendetes und daher Veröffentlichtes aufbewahren.
Ich sehe das anders - siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/4311044/ -
und habe ausführlich repliziert unter:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg34877.html
Nur am Rande sei angemerkt, dass öffentliche Archive, obwohl eigens erwähnt, kaum etwas mit dem § 52b werden anfangen können, denn für Unveröffentlichtes gilt er nicht! Archive meint also einmal mehr vor allem die (der Öffentlichkeit unzugänglichen) Fernseharchive, die ja vor allem Gesendetes und daher Veröffentlichtes aufbewahren.
KlausGraf - am Montag, 12. November 2007, 22:37 - Rubrik: Archivrecht
Besprochen von einem RA in:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20070173.htm
http://www.jurpc.de/aufsatz/20070173.htm
KlausGraf - am Montag, 12. November 2007, 18:27 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.ted.com/talks/view/id/187
Eine brillante Präsentation (mit einem genialen Jesus-Video-Zitat), der man auch mit mittelmäßigen Englischkenntnissen gut folgen kann.
Eine brillante Präsentation (mit einem genialen Jesus-Video-Zitat), der man auch mit mittelmäßigen Englischkenntnissen gut folgen kann.
KlausGraf - am Samstag, 10. November 2007, 18:25 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/842/139551/
Wie ein willfähriges Berliner Gericht die freie Meinungsäußerung mit einstweiligen Verfügungen strangulierte, bis es vom Kammergericht ausgebremst wurde, entnimmt man dem SZ-Artikel
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/842/139551/
"Sven Hüber, Funktionär bei der Gewerkschaft der Polizei und ehemaliger Politoffizier der DDR-Grenztruppen, prozessiert wegen der Preisgabe seiner Vergangenheit in verschiedenen Medien. Autor Roman Grafe, dessen Buch im Zusammenhang mit der Causa nicht mehr verbreitet werden konnte, schildert seine Sicht auf den Fall".
Wie ein willfähriges Berliner Gericht die freie Meinungsäußerung mit einstweiligen Verfügungen strangulierte, bis es vom Kammergericht ausgebremst wurde, entnimmt man dem SZ-Artikel
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/842/139551/
"Sven Hüber, Funktionär bei der Gewerkschaft der Polizei und ehemaliger Politoffizier der DDR-Grenztruppen, prozessiert wegen der Preisgabe seiner Vergangenheit in verschiedenen Medien. Autor Roman Grafe, dessen Buch im Zusammenhang mit der Causa nicht mehr verbreitet werden konnte, schildert seine Sicht auf den Fall".
KlausGraf - am Freitag, 2. November 2007, 18:18 - Rubrik: Archivrecht
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http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/11/01/schwintowskis_plagiat_str~3228600
Siehe dazu auch die treffenden Bemerkungen
http://digireg.twoday.net/stories/4405151/
Siehe dazu auch die treffenden Bemerkungen
http://digireg.twoday.net/stories/4405151/
KlausGraf - am Freitag, 2. November 2007, 00:55 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.urheberrecht.org/news/3199/
Bleiben zwei Monate für die Bibliotheken, sich von Wissenschaftsautoren einfache Nutzungsrechte für den Hochschulschriftenserver übertragen zu lassen.
Bleiben zwei Monate für die Bibliotheken, sich von Wissenschaftsautoren einfache Nutzungsrechte für den Hochschulschriftenserver übertragen zu lassen.
KlausGraf - am Mittwoch, 31. Oktober 2007, 17:32 - Rubrik: Archivrecht
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D. Pannier (Bibliothek des BGH) zieht in BIB-JUR über http://dip21.bundestag.de vom Leder:
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0710e&L=bib-jur&T=0&X=00D30B374650326B3E&P=229
Update:
Die Verantwortlichen haben geantwortet nicht ohne den deutlichen Wunsch auszusprechen, dass künftig öffentliche Kritik unterbleiben sollte:
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0711b&L=bib-jur&T=0&X=28D8F2359C44272C27&P=72
Die Antwort überzeugt nicht. Murks bleibt Murks, auch wenn man OpenSource-Software fördern möchte und die Suchmaschine Lucene idiotischerweise standardmäßig mit ODER verknüpft. Dann muss man eben Lucene anpassen, dazu ist sie ja OpenSource ...
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0710e&L=bib-jur&T=0&X=00D30B374650326B3E&P=229
Update:
Die Verantwortlichen haben geantwortet nicht ohne den deutlichen Wunsch auszusprechen, dass künftig öffentliche Kritik unterbleiben sollte:
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0711b&L=bib-jur&T=0&X=28D8F2359C44272C27&P=72
Die Antwort überzeugt nicht. Murks bleibt Murks, auch wenn man OpenSource-Software fördern möchte und die Suchmaschine Lucene idiotischerweise standardmäßig mit ODER verknüpft. Dann muss man eben Lucene anpassen, dazu ist sie ja OpenSource ...
KlausGraf - am Montag, 29. Oktober 2007, 19:54 - Rubrik: Archivrecht
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