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Archivrecht

http://www.heise.de/tp/news/VGH-Rheinland-Pfalz-Ministerpraesidentin-durfte-im-Kommunalwahlkampf-NPD-Scheitern-beim-Wiedereinzug-wuenschen-2196022.html (Pälzisch vun RA Kompa)

http://www.berliner-zeitung.de/musik/plagiatsverdacht-gegen-led-zeppelin--stairway-to-heaven--geklaut,10809182,27195986.html

"Im Jahre 1967 schrieb Randy California den Song „Taurus“ und veröffentlichte ihn 1968 auf dem Debütalbum von Spirit. Dieser Song beginnt mit den gleichen, melancholisch-balladesk dahingezupften Gitarrenakkorden wie auch das erst 1971 veröffentlichte „Stairway To Heaven“ – als dessen Schöpfer nun allerdings Jimmy Page genannt wird. [...]

Led Zeppelin sind in Plagiats-Angelegenheiten nicht unerfahren. Nehmen wir beispielsweise den Song „Babe I’m Gonna Leave You“ der amerikanischen Folksängerin Anne Bredon aus den späten 1950er Jahren, er wurde danach auch von der Kollegin Joan Baez gesungen. Auf dem ersten Album Led Zeppelins (1969) taucht dieser Song wieder auf, mit der Anmerkung versehen: Text und Musik: Volkslied, arrangiert von Jimmy Page. Spätere Veröffentlichungen sparen sich die Umständlichkeiten und nennen Page als alleinigen Urheber. Immerhin, 1980 klagte Bredon klagte erfolgreich dagegen.

Led Zeppelins Plagiats-Sündenregister ließe sich leicht fortschreiben. Doch wenden wir den Blick noch einmal auf „Taurus“ – dessen Eröffnungsakkorde finden sich nämlich schon in dem Song „Cry Me A River“ des britischen Folksängers Davey Graham. Zu sehen und zu hören in einer Dokumentation der BBC aus dem Jahre 1959. Kurzum, auch „Taurus“ ist kein Original. Skandal!"


http://blog.delegibus.com/3946

"Von solchen Sonderfälle abgesehen, in denen sich aus der Natur der Sache eine Anonymisierung rechtfertigt, erscheint mir die Offenlegung der Namen der Verfahrensbeteiligten, wie sie – nicht nur – vom EuGH und EGMR praktiziert wird, als konsequent und angemessen, als Ausdruck des Grundsatzes der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren (Art. 6 MRK). Wieviel würdevoller in einer freien und offenen Gesellschaft ist dies doch als die Ängstlichkeit und Datenschutzhuberei der deutschen Gerichte, die der Anonymisierung einen Altar errichtet haben (und die sich nicht einmal daran stören, wenn der Schematismus zur Lächerlichkeit wird: “Republik G.” bei einer – übrigens erfolgreichen – Verfassungsbeschwerde Griechenlands). Daß nun ausgerechnet die Große Kammer des EuGH die institutionalisierten deutschen Empfindlichkeiten in Sachen Datenschutz überholen würde – wer hätte das gedacht?"

Juristische Stellungnahmen stellt nun auch RA Stadler zusammen:

http://www.internet-law.de/2014/05/kommentare-und-anmerkungen-zum-google-urteil-des-eugh.html

Ergänzend sind meine Listen heranzuziehen:

http://archiv.twoday.net/stories/876866916/
http://archiv.twoday.net/stories/876866599/

Update: Siehe auch
http://www.internet-law.de/2014/05/google-hat-doch-auch-bisher-schon-geloescht.html
"In den meisten Fällen wird man es aber bei der vom EuGH aufgestellten Regel belassen müssen, sonst wäre es keine Regel mehr. Das bedeutet dann aber auch, dass Google im Regelfall keine Websites mehr indizieren darf, die personenbezogene Daten enthalten. Und das dürfte die ganz überwiegende Mehrzahl der Sites sein."

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/17/software-kauf-fuehrt-zu-hausdurchsuchung/

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/schadsoftware-blackshades-weltweite-hausdurchsuchungen-a-970286.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-geht-weltweit-gegen-BlackShades-Kaeufer-vor-2193211.html

http://filstoria.hypotheses.org/11351 macht auf neue Inhalte aufmerksam.

Copyfraud ist Betrug am Nutzer und sollte strafrechtlich verfolgt werden. Der Urheberrechtsschutz von Fotos richtet sich nach europäischen Recht, das für die Originalität der Gestaltung niedrige Hürden vorsieht. Aber eine bloße Reproduktion ist nicht "originell", und da Italien keinen Schutz einfacher Lichtbilder kennt (anders als Deutschland und Österreich) scheidet eine Berufung darauf aus. Alles spricht dafür, dass nach EU-Recht originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen nicht schützbar sind. Also ist das (C) auf den Abbildungen eine betrügerische Irreführung.


Die durchaus sehenswerten Fotos der Süddeutschen Zeitung zum Ersten Weltkrieg tragen folgenden Hinweis:

"Unsere Bilder können wir Ihnen nur zur professionellen Wiederveröffentlichung weitergeben. Eine private Verwendung der Bilder ist nicht möglich."

http://www.heise.de/tp/artikel/41/41791/1.html

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/876866916/

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32243

http://mrangrydog.deviantart.com/art/Copyright-Sucks-110313757

http://www.infodocc.info/achtung-erste-streaming-abmahnungen-durch-waldorf-frommer/

Wer die vermeintlichen Streaming-Portale nutzt, stellt, womöglich ohne es zu wissen, illegal Dritten über seinen Internetanschluss via Torrent urheberrechtlich geschützte Filme zur Verfügung.

Also keine "echte" Streaming-Abmahnung wie bei Redtube.

http://archiv.twoday.net/search?q=redtube

http://heise.de/-2188813

Update
https://curved.de/news/anwaelte-warnen-finger-weg-von-popcorn-time-65832

 

twoday.net AGB

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